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Donnerstag, Oktober 25, 2007

"Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007

Die "Bamberger Erklärung" vom 22. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21 http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#071023) stellt fest:

"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

1 Kommentar:

  1. Volständiger Wortlaut:

    BAMBERGER ERKLÄRUNG
    verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
    „Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention“
    Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007
    Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen
    des Europarates
    Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher betroffener Familien
    sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:
    - Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten
    der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der
    Artikel 3, 5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
    - Die Jugendämter in Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder
    fachlich noch rechtlich.
    - Jugendämter setzen sich oft über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum
    Sorgerecht und zum Umgang hinweg.
    - Unter dem Vorwand des Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit
    und der Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
    - Die Entziehung des Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn
    Eltern erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme
    garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen, ohne
    dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten Zeit noch
    verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des Kindes im
    familiären Umfeld zu wenig genutzt.
    - Die Wegnahme der Kinder erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
    - Statt dass die möglichst rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind
    den Eltern sehr oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder
    durch Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In vielen
    Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der finanziellen Überforderung
    der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
    - Aus Angst vor Repressalien wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute
    oft nicht, gegen Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
    - Den Eltern wird es oft unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch
    nach einem Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und Mitspracherecht,
    Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse Erziehung).
    - Während der Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen
    Misshandlungen ausgesetzt.
    - In zahlreichen Fällen wird den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache
    verweigert oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache
    untersagt. Dabei werden auch Körperstrafen angewendet.
    - Die Kontrolle der Pflegeheime und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
    - Die Mitarbeiter der Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur
    Verantwortung gezogen werden.
    - Sowohl bei den Jugendämtern wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend
    ausgebildetes Personal. Eine Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten
    verlassen, die oft einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder
    Gutachten neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
    - Statt dass sich Behörden auf Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive
    Meinungen und Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor
    allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter medizinischen
    Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose und dem
    Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables Vorgehen
    besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose „Münchhausen-by-
    Proxy-Syndrom“ zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu missbrauchen. In
    diesen Fällen stehen häufig auch politische und wirtschaftliche Interessen auf dem
    Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen die das Kindeswohl außer Acht lassen,
    nochmals stark erhöht.
    - Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint mehr und mehr
    von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche Institutionen sind zum
    wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung von Kindern angewiesen.
    Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:
    - Die Umstrukturierung des Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung
    einer unabhängigen und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines
    unabhängigen Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des
    Sorgerechts unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr
    regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das Personal von
    Jugendämtern und Familiengerichten.
    - Diese Umstrukturierung muss garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht
    ausschließlich aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum
    Beispiel durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
    - Die konsequente Verfolgung strafrechtlich relevanter Handlungen, die von
    Mitarbeitern von Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
    - Die Einführung der Stelle einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des
    Kindes- und Jugendschutzes.
    - Die Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und
    Familienlebens (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
    Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss
    Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
    - Die Überprüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von
    Sorgerechtsentzug innerhalb kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
    unabhängiges nationales Fachgremium.
    - Die ideelle und materielle Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
    - Die Umsetzung der Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats
    zuhanden der Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte
    als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und
    Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich“).
    - Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des Menschenrechtskommissars
    des Europarats zur Situation in Deutschland.
    Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:
    - Die Organisation einer Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
    - Die Förderung der internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren
    Vertretern und Experten diverser Fachrichtungen.
    - Die Einreichung einer Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
    in der die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von
    Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.

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