Mittwoch, Juli 04, 2007

Fall (Marco) Marcus W., Antalya und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - Fall Kazim Görgülü, Deutschland

Verteiler: alle Auslandsvertretungen der Türkei, Eltern und Kinderlisten Europa, Presse, Verteiler - english Version at the end of the E-Mail.

 

An

Seine Exzellenz dem Botschafter der

Republik Türkei

Herrn Mehmet Ali İrtemçelik

 

 

Exzellenz,

 

ich bin 54 Jahre alt, arbeite als Manager Marketing und Kommunikation für eine Softwarefirma in Deutschland. In meiner Freizeit unterstütze ich Opfer der Sorge-, Trennungs- und Scheidungsindustrie in Deutschland. Mit verschiedenen türkischen Bürgern bin ich gerne in Kontakt und verbringe immer wieder gerne Urlaube in Antalya.

 

Meine Empfehlung an Sie: lassen Sie sich nicht von Deutschen Weltverbesserern unter Druck setzen, unterstützen Sie dringend Kazim Görgülü. Bitte missverstehen Sie meine Anmerkung nicht als eine Einmischung in Ihre Angelegenheiten.

 

Fall Marco, Antalya:

Den Fall Marco, wie er hier in der Presse (http://www.morgenpost.de/desk/987637.html )

heisst, beobachte ich genau. Es gibt dazu sehr nachdenkliche Meldungen, die ich inhaltlich voll und ganz teile, insbesondere die, der Authorin Stefanie Schneider von der Berliner Morgenpost:

 

(Zitat)

Die türkische Rechtsordnung ist hier keineswegs viel rigider als die anderer Länder. Das Strafrecht geht auf Frankreich und Italien zurück - und auf die EU. Ausgerechnet der nun so umstrittene Artikel 103, der Sexualkontakte zwischen Kindern unter Strafe stellt, wurde noch im Jahre 2005 im Rahmen der Beitrittverhandlungen zur EU erneuert, um das türkische Strafrecht westlichen Maßstäben anzupassen. Jetzt wird das Gesetz zum Sinnbild islamischer Rückständigkeit. Dabei wird die Tat in der Türkei mit acht Jahren Höchststrafe noch milde bestraft - in Deutschland drohen bis zu 10 Jahren Haft.

 

So häufig derartige Teenie-Romanzen auch vorkommen, sie bleiben ein juristisches Vabanquespiel, das auch in Deutschland hart bestraft werden kann. Selbst 14-Jährige sind in Deutschland schon wegen Kindesmissbrauchs zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Und eine 13-jährige ist eben hier wie dort noch ein Kind.

 

Kritiker sollten also vorsichtig sein, auch was die Anordnung der Untersuchungshaft durch die Türken angeht. Auch "bei uns hätte kein Staatsanwalt dem Verdächtigen gesagt: Fahre doch zurück in dein Land und komme zur Verhandlung wieder", sagt Rechtsanwalt Wowra. Warum also solle sich die Türkei also anders verhalten?

(Zitat Ende)

 

Fall Kazim Görgülü, Deutschland:

Wirklich dramatisch, menschenrechtsverletzend, willkürlich, traumatisierend und stark menschenverachtend für Kind und Familie ist, dass Deutschland, seine Exekutive in Bund und Land, seine Richter und insbesondere das Jugendamt einen türkischen Mitbürger, Kazim Görgülü daran behindern Sorge um und Umgang mit seinem Sohn Christofer zu haben. Nicht nur, dass diese Familie psychisch ruiniert und gefoltert wird, sie wird auch finanziell vollständig ausgeblutet. Wer die erschütternde Wahrheit über die Deutsche Justiz nicht glauben will, der beschäftige sich mit den Büchern des Schriftsstellers Jürgen Roth. Bürger wenden sich momentan eher an Jürgen Roth, denn an die eigene Justiz (siehe www.juergen-roth.com ).

 

Der Fall begann damit, dass ein Kind namens Christofer geboren wurde Anfang 1999. Zunächst blockierten das Jugendamt Leipzig und Wittenberg alles. Der Vater bekam keinen Kontakt zu seinem Sohn. Das ist erst seit 2006 möglich, nachdem der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 allen deutschen Ämtern und Gerichten ihr Versagen vor Augen führte und die Bundesrepublik verurteilte wegen Menschenrechtsverletzung. Wer nun gedacht hatte, der Spuk wäre vorüber, der sieht sich bis heute getäuscht von der ach so guten Deutschen Justiz und dem Jugendamt. Für einen gerecht denkenden Menschen ist das alles nicht mehr nachvollziehbar.

 

Die Familie Görgülü musste sich mittlerweile schon weit über 45 Gerichtsverfahren stellen, der Fall war schon sieben Mal vor dem Deutschen Verfassungsgericht, welches ebenfalls sein Versagen laufend dokumentiert, manchmal auch half. Drei Richter des Oberlandesgerichtes sind wegen Rechtsbeugung seit Ende letzen Jahres angeklagt beim Gericht in Halle. Kazim Görgülü befindet sich gerade wieder auf seiner zweiten Gerichtsachterbahnfahrt auf den Bundesgerichtshof wartend, zur zweiten Mal vor den EGMR.

 

Sie machen sich keine Vorstellungen mit wie viel Geld und professoralem Gepränge hier gegen ein türkisches Kind und einen türkischen Mitbürger gearbeitet wird. Ich verweise hier auf Prof. Prof. Dr. iur. Gisela Zenz, Pensionierte Universitätsprofessorin ( http://www.foster-care-research.org/1st_conference_teilnehmer.htm ) und Prof. Dr. Ludwig Salgo (Prof. FH Frankfurt), Jurist an der Fachhochschule und Universität Frankfurt am Main und einer der schärfsten Kritiker der Gemeinsamen elterlichen Sorge (siehe auch http://www.vaeternotruf.de/ludwig-salgo.htm) .

 

Der Fall ist ihnen sicher bestens bekannt und im Detail hier nachzulesen, leider nur auf Deutsch: http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm

 

Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Sachsen-Anhalt und das Jugendamt Wittenberg, beide verkennen hier im Grundsatz völlig ihre Rolle.

 

Es gibt eine klare Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), diese datiert vom 26.02.2004 - Rechtssache GÖRGÜLÜ gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 74969/01). Darin wurde Deutschland verurteilt, wegen Verletzungen von Menschenrechten.

 

(Zitat)
b) [...] Beschwerde in der vorliegenden Rechtssache

i. Sorgerecht [...]
47. Im Lichte der vorstehenden Ausführungen stellt der Gerichtshof fest, dass Artikel 8 der Konvention verletzt worden ist.

ii. Umgang [...]

51. Folglich ist Artikel 8 der Konvention verletzt worden.
(Zitat Ende)

 

Es ist der Bundes-Exekutive Deutschlands und der Exekutive des Landes Sachsen-Anhalt und dem Jugendamt zuzumuten, dass sie die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beachtet und umsetzen. Es ist ebenfalls zuzumuten, dass das Urteil (BVerfG, 2 BvR 1481/04 vom 14.10.2004, Absatz-Nr. (1 - 73) des Bundesverfassungsgerichtes beachtet wird:

 

(Zitat)
Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Gerichtshofs erstreckt sich auf alle staatlichen Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ohne Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoß zu beenden und einen konventionsgemäßen Zustand herzustellen

(Zitat Ende)

 

Zusätzlich wird hier noch der Vortrag der Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff hingewiesen im Humboldt-Forum-Recht "ECHR and national jurisdiction - The Görgülü Case" (http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/12-2006/seite7.html):

 

(Zitat)
The Constitutional Court makes it clear expressly that after such a decision, the state party

- may no longer hold the view that its acts were in compliance with the Convention,
- that in principle, the state party has to restore, as far as possible, the status which existed before the violation, and
- that if the violation is still continuing, the state party is obliged to put an end to it
(Zitat Ende)

 

Bert Steffens, Andernach, schreibt am 11.06.07 auf Anfrage zu den wesentlichen Urteilen des ECHR betreffend der Fälle Görgülü und Haase:

 

(Zitat)

A

1.    Die Urteilsentscheidungen des EGMR sind keiner Auslegung zugänglich, d.h. sie sind eindeutig;

2.    der Art. 25 GG ist ebenso eindeutig;
3.    der Art. 97 Abs. 1 GG ist nicht weniger eindeutig und

4.    die Verletzungen der EMRK sind festgestellt, womit

5.    die Nichtbeachtung der EGMR-Entscheidungen durch deutsche Richter und

5.1  deren grundgesetzwidriges Auslegen und/oder Nichtbeachten des Grundgesetzes und der weiteren Gesetze, also auch

5.2  deren daraus folgende willkürliche Rechtsprechung und

5.3  deren EMRK-widriges Verhalten eindeutig belegt ist.

 

B)

1.    Die beim EGMR verklagte BRD hat aufgrund des Art. 25 GG die Entscheidungen zu beachten, d.h. die in der Entscheidung am Schluss festgestellten

1.1   Rechtsverletzungen der Beschwerdeführer (Bf) zu beseitigen und

1.2   den Schadensersatz zu leisten.

 

Zu weiteren Information:

Der Beschluss (Fall Görgülü) des Zweiten Senats des Deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04 - ist eine gegen den Art. 25 GG verstoßende "Rechtskonstruktion", mehr nicht: Es muss wegen Art. 25 GG aus einem EGMR-Titel in Deutschland vollstreckt werden können, sonst ist der Art. 25 GG sinnlos - ein hohles Recht, was wiederum GG-widrig ist.

Dieser BVerfG-Beschluss zeigt wiederum:
"Juristen" können alles so "auslegen", wie es passen soll und

"Gesetzesauslegung" ist eines der Hauptübel innerhalb einer sich demokratisch nennenden Gesellschaft und verstößt zudem u.a. gegen die Gesetzesunterworfenheit aus Art. 97 Abs. 1 GG und gegen den 'Hauptsatz der Demokratie' "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", denn "Gesetzesauslegung" macht den Souverän, das Volk zum Narren.

(Zitat Ende)

 

Ein wesentlicher Punkt ist jedoch auch, dass sich Verwaltung / Exekutive und Jugendamt ebenso an die Urteile des EGMR halten müssen.

Keine Frage, die Menschenrechtsverletzung an Kind, Vater und Familie dauert an, der Staatsanwalt käme nie zu spät, wenn er denn nur ermitteln würde.

 

Das hinter dem Agieren der Deutschen Exekutive, Gerichte und Jugendamt ein Deutsches System steckt, sehen Sie auch am EGMR-Fall der Familie Haase Münster mit sieben entzogenen Kindern, eines davon von der Mutterbrust.

(www.kinderklau.net)

 

Viele Filme zu diesen Vorgängen in Deutschland können Sie hier sehen:

http://video.google.fr/videosearch?q=jugendamt&num=10&so=0&start=10

 

Vielen Dank an Bert Steffens, Andernach für die Hinweise bzgl. Gesetze und vielen Dank an Rina Groeneveld für die Übersetzung

 

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any
ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

 

 

 

Case (Marco) Marcus W., Antalya und European Court of Human Rights - ECHR -  Case  Kazim Görgülü, Germany

 

 

Embassy of the Republic of Turkey in Berlin

 

Distribution list: All international representatives of Turkey, parenting and childcare lists in Europe, press.

 

 

His Excellency, Ambassador Mehmet İrtemçelik

 

Dear Excellency,

Dear Mr. Ambassador,

 

I am 54 years old and am employed as a communications and marketing manager for a software company in Germany. In my free time, I support victims of the thriving custody, separation and divorce industry in Germany. I have many contacts with various citizens of Turkey and I frequently spend our vacations at Antalya.

 

My recommendation to you is not to let yourself be placed under pressure by the German do-gooders and rather give your immediate support to Kazim Görgülü. Please do not misunderstand my comment as meddling in your business.

 

The case of Marco, Antalya:

I have been observing the case Marco, referred to here by the press (http://www.morgenpost.de/desk/987637.html ), very closely. There are certain thought-provoking, comments, with which I completely agree, particularly those of the author Stefanie Schneider of the Berliner Morgenpost:

 

(Quote)

In this regard, the Turkish laws are in no way more rigid than those of other countries. The criminal law harks back to that of France and Italy and the EU. In particular, the currently so controversial Article 103, which makes sexual contact between children punishable by law, was renewed in 2005 within the framework of the negotiations for the entry of Turkey into the EU, to put Turkish criminal law in line with western standards. Now this law is being presented as an example of Islamic backwardness. On top of this, the jail sentence of 8 years in Turkey is relatively mild – in Germany one can face up to 10 years in jail for the same crime.

 

Although such teenage romances occur frequently, they are an all-or-nothing gamble for the law, which can also result in serious punishment in Germany. Even 14 year olds have received jail sentences for sexual abuse. And a 13 year old is still a child, whether here or there.

 

Critics should therefore be careful, even about the decrees regarding pre-trial confinement in Turkey. “Here no public prosecutor would say to the suspect: Go back to your country and return for the trial”, says lawyer Wowra. Why, then, should it be different in Turkey?

(End quote)

 

 

Case of Kazim Görgülü, Germany:

 

A real dramatic, arbitrary, traumatising and inhuman violation of the human rights of a child and family is that Germany, its executives on the federal and state level, its judges and particularly the Jugendamt (Youth Welfare Office) are preventing a fellow Turkish citizen, Kazim Görgülü, from caring for and having contact with his son, Christofer. This family has not just been mentally and emotionally ruined it has also been financially drained. Whoever does not believe the shocking truth about the German judiciary is welcome to read the books of author Jürgen Roth. German citizens are currently more willing to turn to Jürgen Roth than put themselves at the mercy of their own judicial system (see http://www.juergen-roth.com/  ).

 

The case began with the birth of a boy named Christofer at the beginning of 1999. At first the Jugendamt Youth Welfare Services of Leipzig and Wittenberg blocked the father from any contact with his child and gave the baby to a foster family in preparation for adoption. The father was not able to have any contact with his son. This has only been possible since 2006 after the European Court of Human Rights confronted all the German authorities and courts with their errors and censured the German Federal Republic for its abuse of human rights. Whoever thought that this was the end of the story is still being hoodwinked by the excellent German judiciary and by the Jugendamt (Youth Welfare Services). The whole situation is no longer comprehensible to any fair-minded person.

 

The Görgülü family, meanwhile, has been involved in over 45 court cases. The case has come before the German Constitutional Court seven times, which continuously demonstrates the failure of even the highest court in Germany to function properly. Three judges of the Appellate Court have been charged with perversion of justice before a court in Halle since the end of last year. Kazim Görgülü is about to embark on his second judicial roller-coaster ride before the Federal Court (the German Supreme Court) and will probably have to go before the European Court of Human Rights for a second time..

 

You cannot imagine how much money and professorial ostentatiousness is being employed against a Turkish child of a Turkish citizen. I refer particularly to Prof. Gisela Zenz, retired university professor

( http://www.foster-care-research.org/1st_conference_teilnehmer.htm ) und Prof. Ludwig Salgo (Prof. FH Frankfurt), Jurist at the College of Higher Education (Fachhochschule) and University of Frankfurt am Main, one of the strongest critics of joint parental custody (see also http://www.vaeternotruf.de/ludwig-salgo.htm) .

 

I am sure that you are fully aware of this case, which you can also follow at this website (unfortunately only in German): http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm

 

The Federal Republic of Germany, the state of Sachsen-Anhalt and the Jugendamt (Youth Welfare Services of Wittenberg) totally misconceive their roles.

 

There is a clear decision of the European Court of Human Rights (ECHR), dating 26.02.2004 – The Case of  GÖRGÜLÜ versus DEUTSCHLAND (Application No. 74969/01). The court unanimously judged that Germany was guilty of human rights violations.

 

(Quote)
(b)Application in the present case
i.Custody
47. In the light of the above, the Court finds that there was a violation of Article 8 of the Convention.
ii.Access
51. Consequently, there has been a violation of Article 8 of the Convention.
(End quote)

 

The federal executive of Germany and the executive of the State of Sachsen-Anhalt are expected to take note of the judgements of the European Court of Human Rightst and to implement them. It is also expected that the judgement of the Constitutional Court (BVerfG, 2 BvR 1481/04 of 14.10.2004, Para-Nr. (30) would be observed:

 

(Quote)

The binding effect of a decision of the ECHR extends to all state bodies and in principle imposes on these an obligation, within their jurisdiction and without violating the binding effect of statute and law (Article 20.3 of the Basic Law), to end a continuing violation of the Convention and to create a situation that complies with the Convention
(End quote)

 

Additionally, I refer to the submission by the Constitutional Court Judge, Gertrude Lübbe-Wolff in the Humboldt-Forum-Recht "ECHR and national jurisdiction - The Görgülü Case" (http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/12-2006/seite7.html):

 

(Quote)

The Constitutional Court makes it clear expressly that after such a decision, the state party
 - may no longer hold the view that its acts were in compliance with the Convention,
 - that in principle, the state party has to restore, as far as possible, the status which existed before the violation, and
 - that if the violation is still continuing, the state party is obliged to put an end to it
(End quote)

 

Bert Steffens, from Andernach, wrote the following about the significant judgements in the cases of Gorgülü and Haase in reply to an enquiry:

 

(Quote)

A)

1.  The judgements of the ECHR are not open to interpretation, i.e. they are explicit;

2.     Article 25 of the German Basic Law is just as explicit;

3.     Article 97 paragraph. 1 of the Basic Law is no less explicit and

4.     the violations of the ECHR have been established, whereby

5.     the non-observance of the ECHR’s decisions by German judges and

5.1   their unconstitutional interpretion and/or non-observance of the German Basic Law and further laws, thus also

5.2   their subsequent arbitrary jurisprudence and

5.3   their behaviour, which is counter to the ECHR, has been clearly documented.

 

B)

1.    The German Federal Republic, which as a defendant before the ECHR has, according to Article 25 of the Constitution, the duty to obey the decisions of this court, thereby

1.1   to remedy any violations to the Applicant and

1.2   to pay damages

as determined in the concluding part of the court’s decision.

 

For further information:

The decision of the second Senate of the German Constitutional Court of the 14th October 2004 is nothing more than a “legal construction” which infringes Article 25 of the German Constitution, and nothing more. According to Article 25 of the German Constitution a decision, or part of a decision, of the ECHR must be enforceable in Germany, otherwise Article 25 is senseless- a hollow law, which is, in turn, unconstitutional.

 

This decision of the Constitutional Court once again shows that:

“Jurists” can interpret everything to suit themselves and

“Interpretation of laws“ is one of the main ills of a society which calls itself democratic. Among other things, it violates the subservience of Judges to the law, as stated in Article 97, paragraph 1 of the Constitution, as well as the fundamental tenet of democracy, “All authority flows from the consent of the people”, as “interpretation of the law” makes that which is the sovereign, the people, into fools.

(Quote end)

 

However, also of utmost importance is that the Administration / Executive and the Jugendamt are also obliged to obey the decisions of the ECHR.

 

There is no question that the human rights violations of the child, the father and the family are still ongoing. If the public prosecutor would only get round to investigating the case, he would have his work cut out for him.

 

Behind the actions of the German executive, justice and Jugendamt is a German system. This was also identified by the ECHR-case of the Haase family, Muenster where seven children had been abducted, one of them directly from the mother's breast.

(www.kinderklau.net)

 

Many videos demonstrating these activities can be seen here

http://video.google.fr/videosearch?q=jugendamt&num=10&so=0&start=10

 

 

Many thanks to Bert Steffens, Andernach for the support with legal questions and to Rina Groeneveld for the translation.

 

Signed,

 

Franz J. A. Romer
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Montag, Juli 02, 2007

RE: bremen bildungsbehörde - Beweis, dass Deutschland nicht gewillt ist sich an internationale Verträge zu halten

Dear Rina,
 
das war ein super Fund - auch wenn er nicht direkt mit dem Jugendamt zu tun hat - es ist auf jeden Fall ein weiterer Fall von Verfassungshochverrat und Aufruf zum Umsturz der Grundgesetzlichen Ordnung (Art 25 GG):
 
Ich werde das sofort verteilen und auch auf den Jugendamtsblog stellen. Das PDF - Seite - der Bremer-Dokumente ist klarer, wie es kaum sein könnte.
 
 
siehe Seite 3:
 
Zitat

Beschlussfassung

Der Senator für Bildung

und Wissenschaft

Kaschner Tel: 2520

Bremen, den 2. November 2006

V o r l a g e Nr. L 227

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 9. November 2006

 

[...]

Eine nicht zu erwartende abweichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

hätte keine Relevanz für diese verbindliche Auslegung der deutschen Verfassung.

Zwar sind auch die deutschen Gerichte als Träger hoheitlicher Gewalt zur Berücksichtigung

der Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet. Dies bedeutet jedoch lediglich,

dass die entsprechenden Texte und Judikate zur Kenntnis genommen werden und in den

Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen. Dabei

ist das nationale Recht unabhängig vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit

im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass

gegen eindeutig entgegenstehendes deutsches Gesetzesrecht oder sogar gegen deutsche

Verfassungsbestimmungen verstoßen wird.

Zitat Ende

 

Lieben Gruss Franz Romer

 



From: Rina Groeneveld [mailto:rinagroeneveld@hotmail.com]
Sent: Monday, July 02, 2007 9:41 PM
To: Franz Romer
Subject: FW: bremen bildungsbehörde

Hi Franz
 
Just found this on the internet. Thought it would be of interest to you. I managed to translate a couple more pages earlier this evening sitting in the car while my daugter was at rollkunstlauf training. Funny how quicker it goes when I don't have the internet, then I don't try to be perfectionistic, looking around for the best possible translation of a word. Anyway it's on Word at the moment. I will send you the thing for Herr Steffens tomorrow morning as I need to get off the computer now.
 
Regards, Rina






http://www.bildung.bremen.de/sfb/behoerde/deputation/depu/index.asp
 
Runterscrollen zu 9.11.2006 und auf Homeschooling klicken.
 
Besonders dieses Zitat finde ich abscheusslich.
 

Eine nicht zu erwartende abweichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

hätte keine Relevanz für diese verbindliche Auslegung der deutschen Verfassung.

Zwar sind auch die deutschen Gerichte als Träger hoheitlicher Gewalt zur Berücksichtigung

der Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet. Dies bedeutet jedoch lediglich,

dass die entsprechenden Texte und Judikate zur Kenntnis genommen werden und in den

Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen. Dabei

ist das nationale Recht unabhängig vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit

im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass

gegen eindeutig entgegenstehendes deutsches Gesetzesrecht oder sogar gegen deutsche

Verfassungsbestimmungen verstoßen wird

 
Rina
 
 


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Leserbrief: Zu wem gehört das Kind? ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo - Interview: Birgit Walter www.berlinonline.de

Sehr geehrte Frau Walter,
 
mit einigem Befremden las ich Ihr Interview mit einem der größten Verfechter der Adoption und alleinigen Sorge nach Trennung für ein Elternteil in Ihrem Beitrag
http://www.berlinonline.de/.bin/_print.php/berliner-zeitung/print/magazin/666364.html

Ein zentraler Satz fiel hier bei Ihrer Frage und Prof. Dr. Salgos Antwort:
Zitat
Dann müssten alle Kinder gefährdet sein, die ohne Vater oder ohne Mutter aufwachsen?
Eine unhaltbare "Theorie", aber häufig angewendet.
Zitat Ende
Im Falle, dass Kinder mit einem positiven Gefühl zum abwesenden Elternteil aufwachsen, ist das beste Interesse des Kindes und sein Wohlbefinden gesichert. Das sehen Sie an Kindern, deren abwesender Elternteil bei Anwesenheit, wie ein Kriegsheimkehrer gefeiert wird. Das schreibe ich Ihnen als Vater einer Tochter, die ich seit 1988 nicht mehr gesehen habe, weil Jugendamt und Mutter erfolgreich verhinderten. Nun reklamiert meine Tochter Unterhalt, weil sie bei Ausbildungen ohne ihre Mutter sei und deshalb habe eine Ausbildung abbrechen müssen. Leider ein kaputter junger Mensch mehr.
 
Prof. Salgo ist Jurist, und wir müssten spekulieren, warum er solche verworrenen Gedanken hegt. Ich befürchte Sie müssen fähige Psychologen befragen, beispielsweise Frau Carola Storm-Knirsch (http://www.storm-knirsch.de/). Befragen Sie nicht Berliner Psychologen, die schon dafür gesorgt haben, dass Menschenrechtsverletzungen vom EGMR geahndet werden mussten:
 
 
Schönen Tag noch
 
Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland  Germany

Tel:            +49 (0)211 296652
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http://www.franz-romer.com/
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
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1.
Prof. Salgo ist Hochschullehrer an der Johann-Wolfgang-Geothe-Universität und steht somit im Dienste des Landes Hessen.
Inwiefern darf er eigentlich im Interview Dinge verbreiten, die nicht nur dem BGB, sondern auch dem GG und der Hess. Landesverfassung widersprechen?
 
2.
Es wird nicht ausreichen, ihn aus der Lehre zu entfernen.
Seine Kollegin Zenz ist seit Jahren emeritiert und trotzdem nach wie vor tätig.
 
3.
Man sollte Frau Zenz mal mit ihren früheren Äußerungen konfrontieren:
Die Eltern wagen oft keine Klage, aus Angst, dass sie es sich mit dem Jugendamt verderben. Die Kommunen bauen auf diesen Mechanismus, sie ruhen sich aus auf der Angst der Betroffenen." (Interview im SPIEGEL, 30. 05. 1998) Was, wenn sie nun selber ausgerechnet diesen Jugendämtern Vorschub leistet?

Sonntag, Juli 01, 2007

ZDF.de - ML Mona Lisa - Familiensache Krull - Der verzweifelte Kampf ums Sorgerecht und Marco versus Kazim Görgülü - Sonntag - ML Mona Lisa vom 01.07.2007

Empfehlungen -

Marcos Horrortrip - nach Urlaubsflirt ins Gefängnis versus Umgang der Bundesrepublik mit Menschenrechtsopfer Kazim Görgülü

Familiensache Krull - Der verzweifelte Kampf ums Sorgerecht - das muntere Treiben des Jugendamtes und der Gerichte

Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum wir keine so mutigen Journalisten haben, wie bei www.x-large.at

 

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,1020210_idDispatch:5285970,00.html


ML Mona Lisa

Marcos Horrortrip - nach Urlaubsflirt ins Gefängnis
Eine harmlose Urlaubsknutscherei an der türkischen Riviera zwischen zwei Teenagern aus Deutschland und England entwickelt sich zu einem Fall, der auch Politiker auf höchster Ebene beschäftigt. Der 17-jährige inhaftierte Deutsche Marco Weiss muss weiter, unter den dort üblichen menschenunwürdigen Bedingungen, in U-Haft sitzen. Die Mutter des 13-jährigen Mädchens hatte ihn wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Ein Stimmungsbericht aus Side.

Sinas Tod - warum die Dreijährige nach einer Zahn-OP starb
Fast fünf Jahre gingen ins Land, bis der Prozess beginnen konnte. Am nächsten Montag sitzt ein Arzt auf der Anklagebank, der den Tod der dreijährigen Sina-Mareen verursacht haben soll. Bei einer Zahn-OP spritzte ihr der Narkosearzt vermutlich ein mit Bakterien verseuchtes Mittel. ML Mona Lisa geht der Frage nach, warum es so lange bis zum Prozeßbeginn gedauert hat.

Familiensache Krull - Der verzweifelte Kampf ums Sorgerecht
Nina und Oliver Krull sind beide sehbehindert. Ihre Tochter kam kerngesund zur Welt, erkrankte aber nach einer Impfung schwer. Die Ärzte vermuteten daraufhin Kindesmisshandlung und schalteten das Jugendamt ein. Ohne die Vorwürfe genauer zu überprüfen, wurde den Eltern das Sorgerecht entzogen. Die Eltern kämpfen verzweifelt um ihr einziges Kind.

Stromverkäuferin - Gemeinsam die Welt retten
Den Plan, die Welt zu retten, fasste die Leipzigerin Ulla Gahn im vergangenen Winter. Sie hat Al Gores Film über die Folgen des Klimawandels gesehen und wollte selber nicht untätig bleiben. So beschloss sie, nur noch Ökostrom zu verwenden, also Strom aus regenerativen Energien oder Kraft- Wärmekoppelungsanlagen. Freunde und Bekannte interessierten sich schon bald für ihre neue Stromversorgung und so kam es zu der Idee, zur "Stromparty" zu laden. Inzwischen ist daraus ein großes Konzept geworden und Ulla Gahn hat viele Unterstützer gewonnen.

Petras Imbissbude - Die letzte Bratwurst vor Amerika
Am südwestlichsten Punkt Europas, am Kap Sao Vicente, steht die Imbissbude von Petra und Wolfgang Bald. Seit elf Jahren verkauft das Nürnberger Ehepaar am Ende des europäischen Festlands deutsche Bratwürste. Die zuerst als eigene Notration mitgenommenen Dosen "Nürnberger" kamen auch bei den Mitcampern so gut an, dass sich die beiden entschlossen, eine Imbissbude mit dem sinnigen Namen die "Letzte Bratwurst vor Amerika" aufzustellen. Ihre deutschen Bratwürste sind inzwischen Kult an Portugals Kap.

Altenheim für Deutsche
In der kommenden Woche reist Bundespräsident Köhler nach Rumänien. Er besucht unter anderem Sibiu, Weltkulturhauptstadt in diesem Jahr. Sibiu, zu Deutsch Hermannstadt, eine ehemals rein deutsche Ansiedlung im Herzen von Siebenbürgen, ist nach dem Krieg rumänisch geworden. Von damals 170.000 Deutschen sind gerade noch 2.000 da. Meist sind nur die Alten übriggeblieben. Als Anreiz, im Land zu bleiben, wird das Altenheim in Hermannstadt vom deutschen Innenministerium finanziert. 106 Frauen und Männer können dort ihren Lebensabend verbringen.