Donnerstag, Juli 17, 2008

Essen aus dem Blechnapf - Kölner Stadt-Anzeiger

Kinder, Eltern und alte menschen werden zunehmend die Opfer

Ihr Franz Romer aus Düsseldorf - www.Kindesraub.de

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1214566311833.shtml

Köln

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Rentner misshandelt

Essen aus dem Blechnapf

VON CLEMENS SCHMINKE, 15.07.08, 22:09h

"Er verhielt sich wie ein eingeschüchterter Hund gegenüber seinem Herrn." So bringt die Anklage die Rolle auf den Punkt, die Gerd L. jahrelang gespielt habe. Seit Montag müssen sich seine mutmaßlichen Peiniger vor dem Kölner Landgericht verantworten.

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Beraten sich mit ihren Anwälten im Gerichtssaal: Hubert B. (l.) und seine Tochter Daniela. (Bild: Oxenius)
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Beraten sich mit ihren Anwälten im Gerichtssaal: Hubert B. (l.) und seine Tochter Daniela. (Bild: Oxenius)
Innenstadt - - "Er verhielt sich wie ein eingeschüchterter Hund gegenüber seinem Herrn." So bringt die Anklage die Rolle auf den Punkt, die Gerd L. jahrelang gespielt habe. Seit Montag müssen sich seine mutmaßlichen Peiniger vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten. Hubert B. (57) und seine Tochter Daniela (32) sind der „Misshandlung Schutzbefohlener" und der „Untreue in 120 Fällen" angeklagt. Zum Prozessauftakt schwiegen sie. Dagegen konnte Gerd L, ein 72 Jahre alter Rentner, ausführlich gehört werden - allerdings mit großer Mühe, denn die geistigen Fähigkeiten des kleinen, gebeugten Mannes sind stark eingeschränkt. Er ist pflegebedürftig, geschäftsunfähig und steht unter Vormundschaft. Nach dem Martyrium, das er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bis zum August 2006 viele Jahre lang erlitten hat, ist er in einem Altenheim in Sürth untergekommen.

„Er wollte immer mehr Geld", wiederholte Gerd L. und meinte damit, Hubert B.s Gier sei unersättlich gewesen. Vor vielen Jahren hatten der Mann und seine Tochter, die Gerd L. um insgesamt 30 000 Euro Rente gebracht haben sollen, ihn in ihre Wohnung im rechtsrheinischen Köln aufgenommen. Er zog mit um, als Hubert und Daniela B. in Leverkusen sesshaft wurden. Dritten gegenüber sollen sie sich als Angehörige oder Betreuer des alten Mannes ausgegeben haben. Was in den Wohnungen geschah, beschreibt die Anklageschrift als Schreckensszenario. Danach war L. chronisch „unterversorgt", zum Beispiel in einem Abstell- und Werkraum eingeschlossen, wo er auf einer Matratze schlief und seine Notdurft auf einem Eimer zu verrichten hatte. Gleich ob bei großer Kälte oder Hitze habe man ihn auf dem Balkon ausgesperrt, und gewaschen worden sei er „unter Zwang und Gewaltanwendung". Unter Drohungen hätten Hubert und Daniela B. ihm verboten, draußen über die Misshandlungen zu sprechen. Dies alles, um an seine Rente zu kommen. Zweimal im Monat erhielt Gerd L. von seiner amtlich bestellten Betreuerin einen Barscheck in Höhe von 250 Euro. Hubert und Daniela B. begleiteten ihn laut Staatsanwalt zur Sparkasse und nahmen ihm nach der Einlösung das Geld ab, um „nach eigenem Gutdünken" darüber zu verfügen. Nur ein Bruchteil der Summe hätten sie für die Versorgung des Mannes aufgewendet. Um dem Ganzen einen legalen Anstrich zu geben, sollen sie ihn gezwungen haben, Erklärungen zu unterschreiben, er habe das Geld freiwillig abgegeben.

„Sie haben mir einen Blechnapf hingestellt", klagte Gerd L., auf den der Vorsitzende Karl-Heinz Schumacher laut und geduldig einredete. „Ein alter Mann braucht nicht zu essen", habe er zu hören bekommen. „Trockenes Brot" habe er im Napf vorgefunden, dazu habe es Wasser gegeben. Nicht auf einer Matratze habe er schlafen müssen, sondern auf Pappe. Immer wieder habe man ihn geschlagen, mit der Faust oder dem Rohrstock. „Ich hatte Angst, ich durfte nichts sagen", gab er als Grund dafür an, dass er sich in seiner Not nie jemand anderem offenbarte, auch seiner richtigen Betreuerin gegenüber nicht. Gegen die Frau, die beteuert hat, sie habe nichts Ungewöhnliches mitbekommen, ist das Strafverfahren eingestellt worden.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

 

 

Aufruf München: Vier 4 Kids - Eltern klagen gegen die Justiz am Donnerstag,17.07.2008, um 10.30 Uhr, im Hofbräukeller am Wiener Platz, in München +++ Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

Sehe geehrter Herr Meisner und Guten Abend an alle Referenten,

ich drücke die Daumen für ein erfolgreiches Gelingen der Veranstaltung morgen im Hofbräukeller.

Das Recht ist eine viel zu wichtige Sache, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. :

http://www.moehnle.net/themen/familie.htm


Der Respekt vor der Justiz und den Gutachtern schwindet, berechtigterweise, immer mehr dahin. Die "Herrschaften" überziehen gnadenlos und der Beitrag des Sprechers des Jusitizministeriums in München spricht ganze Bildbände. Er hat eine eigene Antwort verdient, die er noch bekommt.

Hut ab vor dem gutem Arrangement, lieber Herr Möhnle. Es bedarf leider sehr prominenter Opfer bei diesem Gemetzel an den Familien. Und mir tun Sie,  die Kinder und Eltern sehr leid. Das haben wir nicht verdient.

Die Hoffnung liegt momentan darin, dass die "Herrschaften" weiter überziehen, damit stoppen sie sich a la limit endgültig selbst. . Ein sehr prominenter ehemaliger OLG Richter, Dr. Helmut Kramer machte vier Dinge im Zusammenhang mit dem Nazirechtsberatungsgesetz, jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz deutlich:

(Zitat)
1. Die Nachwirkungen der NS-Zeit ragen weiter in die Bundesrepublik hinein, als bislang angenommen. In kritikloser Übernahme der „h. M." (herrschende Meinung) haben viele Richter und Rechtswissenschaftler eine gesetzliche Regelung – das Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung – vehement verteidigt und rigoros praktiziert, die wohl eindeutig den Stempel der nationalsozialistischen Entstehung trägt. 

2. Die Rechtsgeschichte ist nicht irrelevant für den Umgang mit dem heutigen Recht. Doch ist die juristische Zeitgeschichte, von den Bemühungen weniger Professoren abgesehen, aus einer zunehmend rein rechtstechnokratisch ausgerichteten Juristenausbildung nahezu vollständig ausgeklammert, ebenso wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. 

3. Die Beschäftigung mit der NS-Justiz schärft den Blick auch für sonstige Defizite des Rechts und der Juristen. Am Beispiel der Justizvergangenheit lässt sich eindrucksvoll die Gefahr verdeutlichen, dass Juristen kritiklos nach problematischen Gesetzen entscheiden und in vorauseilendem Gehorsam mit einer „Schere im Kopf" arbeiten, dabei das Recht im Dienst rechtsfremder Interessen zum Nachteil der Bürger instrumentalisieren. 

4. Was für das Erfordernis einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit zutrifft, gilt auch im Bereich der Rechtsberatung: Das Recht ist eine viel zu wichtige Sache, als dass man es den Juristen allein überlassen darf.
(Zitat Ende)

In diesem Sinne verbleibe ich Ihr Franz Romer aus Düsseldorf www.Kindesraub.de

-----Original Message-----
From: Wilfried Meissner [
mailto:MeissnerMax@gmx.de]
Sent: Wednesday, July 16, 2008 10:06 PM
To: [...]
Cc: Michael Baleanu
Subject: Fwd: Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 16 Jul 2008 21:39:44 +0200
Von: "Wilfried Meissner" <MeissnerMax@gmx.de>
An: karl.huber@olg-m.bayern.de
Betreff: Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

Wilfried Meißner
Diplom- Mediziner
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Anatomie (LÄK Thüringen)
Hochstraße 2
91560 Heilsbronn


                                                                                                   Heilsbronn, 16.7.08

Herrn
Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Dr. Karl Huber
Prielmayerstr. 5
80335 München



Betrifft: „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" ("GWG")


Sehr geehrte Herr Präsident,

ich möchte  Sie und Ihre geschätzten Kollegen der Familiensenate sowie  alle Familien- und Strafrichter in Ihrem OLG- Bezirk vor den Folgen rechtsverachtenden und unwissenschaftlichen Agierens bestimmer Gruppierungen - zumal der GWG - und Einzelpersonen unter den bayerischen Diplom- Psychologen warnen.

Die Warnung erfolgt nach Gewissensprüfung und laienhafter Rechtsgüterabwägung, weil die gegenwärtige Gutachtens- und Verfahrenspraxis womöglich immer wieder geeignet ist, klar denkende und rechtschaffende Bürger  in schwere seelische Krisen zu stürzen und um Verstand, Haus und Hof, Frau und Kind zu bringen.
Dies geschieht, indem man die Betroffenen per Gerichtsbeschluß zwingt, in der Lüge zu leben und auch kriminelle Machenschaften (wie das Versenden von Psychologischen Sachverständigengutachten ohne Befugnis bzw. Rechtsgrundlage von Familiengerichten an Jugendämter) zu erdulden.

So kann das nicht mehr weitergehen.

Richter sollten wieder unabhängig sein von dem problematischen Psychokonzern und seinem wohl auch in die Jugendhilfe, Anwaltskanzleien und anderswohin  reichenden Netzwerk.

Ich bitte Sie darum, das anhängende Flugblatt wider die offenbar totalitär agierende GWG sowie den Artikel in der "Welt" zur Kenntnis zu nehmen, den Inhalt zu überprüfen und die Dokumente sodann den  Familienrichtern und Strafrichtern Ihres Verantwortungsbereiches sowie weiteren Personen Ihrer Wahl zugänglich zu machen.

Bitte erinnern Sie die Damen und Herren Richterinnen und Richter auch an den für Rechtsunterworfene weiterhin wichtigen - u.a. von dem GWG- Anführer wohl nicht geschätzten - § 624(4) ZPO bzw. an das Datengeheimnis nach Art. 5 BayDSG (vgl. Anhang 3) und § 203 Abs. 2 (1) StGB. 

Abschließend bitte ich um eine kurze  Bestätigung, daß Sie meine Warnungen zur Kenntnis genommen haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

W. Meißner




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Dienstag, Juli 15, 2008

FW: Jugendhilfe - Inobhutnahmen, Jahr 2007

kein Kommentar

-----Original Message-----
From: presse-22@destatis.de [mailto:presse-22@destatis.de] On Behalf Of
presse@destatis.de
Sent: Tuesday, July 15, 2008 8:05 AM
To: presse-22@list1.destatis.de
Subject: Jugendhilfe - Inobhutnahmen, Jahr 2007

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
**********************************************
Nr. 254 vom 15.07.2008

**********
Tag für Tag nehmen Jugendämter 77 Kinder in Obhut
**********
Wiesbaden - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden
im Jahr 2007 in Deutschland 28 200 Kinder und Jugendliche von
Jugendämtern in Obhut genommen. Dies waren rund 2 200 (+ 8,4%) mehr als
2006. Damit leisteten die Jugendämter rein rechnerisch jeden Tag für 77
Kinder und Jugendliche "erste Hilfe" in für sie gefährlichen
Situationen; im Vorjahr waren es pro Tag rechnerisch 71 Kinder und
Jugendliche gewesen. 435 dieser Inobhutnahmen waren sogenannte
Herausnahmen, das heißt, die Kinder wurden gegen den erklärten Willen
der Sorgeberechtigten in Obhut genommen.
Im Jahr 2006 hatte es 151 Herausnahmen gegeben.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie
gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf
deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder
Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage
- in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

7 000 Kinder und Jugendliche (25%) wurden 2007 auf eigenen Wunsch in
Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder
Stellen die Inobhutnahme.

16 500 (58%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter
als 14 Jahre. Mit einem Anteil von 55% (15 400) aller in Obhut
Genommenen waren Mädchen wie in den Vorjahren in der Überzahl.

An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit
Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 11%
(3 000) der in Obhut Genommenen aufgegriffen.

Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war in 44% der
Fälle die Überforderung der Eltern. Bei 6 500 der Kinder und
Jugendlichen (23%) waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für
Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort
"Inobhutnahmen".

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dorothee von Wahl,
Telefon: (01888) 644-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de


************************
Die vollstaendige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist auch im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse
/pm/2008/07/PD08__254__225,templateId=renderPrint.psml
zu finden.

--
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
--
Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
mailto:presse@destatis.de
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