Dienstag, März 27, 2007

20. Fall Haase (EGMR): heute: (Dienstag, 27.3.) noch um 17.15 Uhr bei "Hallo Deutschland" im ZDF, zur gleichen Zeit bei "Brisant" in der ARD

wichtig!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Presseinformation

Zum Fall Haase:
der Familie Haase in Münster wurden sieben Kinder am 17.12.2001 in menschenverachtender und menschenrechtsverletzender Weise durch das Familiengericht in Münster in Nutzungsgemeinschaft mit dem Jugendamt Münster und Psychologen entzogen. Zur Nutzungsgemeinschaft gesellten sich Heime und Pflegefamilien hinzu. Ein Urteil des EGMR vom 8. April 2004 wird seither von den Behörden und dem Staat konsequent und brutal ignoriert. Der Bruch aller möglichen Gesetze wird nicht verfolgt. Der Staat stellt die jeden Tag andauernden Menschenrechtsverletzungen auch nicht ab. Strafanzeigen kommen demzufolge auch nie zu spät.

Die Familiengerichte kommen zunehmend unter Druck - siehe Koran-Familien-Richterin Christa D., Amtsgericht Frankfurt. Die Mitbürger würden sich freuen, wenn die meisten Familiengerichte beginnen würden, entsprechend den Gesetzen zu arbeiten. Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, Egon Schneider, stellte leider erst nach seiner Pensionierung fest: Zitat: "Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! [...] Von einer Übertreibung kann jedoch keine Rede sein. [...] In den vier anderen Gerichtsbarkeiten verhält es sich nicht besser, teilweise eher noch schlimmer." (S.4, ZAP-Report: Justizspiegel, 1999). Da kann sich jeder ausmalen, wenn es schon verfahrensmäßig so katastrophal läuft, wie es denn bei sonstigen Gerichtshandlungen abgeht. Später schreibt Schneider über "Wahnvorstellungen zur richterlichen Unabhängigkeit". Wer bei der Koran-Richterin ein Funktionieren des Rechtsstaates noch sehen will, scheint blind wie Justitia.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteile im Fall Haase:
http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/20040408-Haase-U.asp#TopOfPage
"Hier wurde der Anspruch auf das Recht auf Familie besonders schwerwiegend verletzt. (...) Die Kinder müssen zurück zu ihren Eltern."

Bis hier und heute ist die kleine Lisa-Marie leider als Kollateralschaden zu beklagen. Das halten auch nicht viele Menschen aus, was hier durch die vierte Gewalt in Deutschland Kindern und Eltern an Folterung angetan wird. Zwei Kinder sind zurück. Ein Kind lernt zu realisieren, dass die Eltern nicht tot sind, wie das Jugendamt und das Heim dem Kind eintrichterten.

Das Jugendamt als viert Gewalt im Staat wird als solches schon von Ministerien bezeichnet:
Original Zitat aus dem NRW Landesfamilienministerium:
"Zwar ist das Ministerium die Oberste Landesjugendbehörde des Landes Nordrhein-Westfalens, es ist aber nicht Aufsichtsbehörde über die kommunalen Jugendämter. Diese erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungshoheit und gemäß der gesetzlichen Vorgaben, ohne dabei an Weisungen und Empfehlungen des Ministeriums gebunden zu sein."
Zitat Ende

Natürlich läuft die Rückfrage schon, wer denn der oberste Dienstherr der Jugendämter des Landes Nordrhein-Westfalen auf Landes- oder Bundesebene ist.

Ein Beitrag, der heute auf RTL und SAT1 gesendet wurde, hat bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, die kleine Lisa-Marie hätte sich das Leben genommen. Richtig ist, dass bis heute kein eindeutiges Obduktionsergebnis vorliegt, das eine klare Todesursache benennen kann. Bis die letzten Laborergebnisse eingetroffen sind, kann zur Todesursache keine Aussage getroffen werden.
Der Beitrag ist heute weiter in der Aussendung (Dienstag, 27.3.) noch um 17.15 Uhr bei "Hallo Deutschland" im ZDF, zur gleichen Zeit bei "Brisant" in der ARD, sowie um 18.30 Uhr in SAT1 zu sehen.

Mehr Hintergrund:
http://www.kinderklau.net

Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

Freitag, März 23, 2007

19. Update Jugendämter (6,1 Mio E i n z e l f ä l l e)

Hallo Ingo,
danke für Deine wertvolle Einschätzung.
Nur was ganz Grundsätzliches, damit auch Argumentationshilfe da ist - klingt vollständig grausig - ist jedoch leider so - und hat an Aktualität nichts eingebüsste, überhaupt nichts:
Im Dritten Reich waren ca. 6,1 Mio. ermordeter Juden und viele andere nämlich genau ca.
6,1 Mio. E i n z e l f ä l l e.
Einer davon lebte in dem Haus, in dem ich jetzt wohne. Und er wurde mit seiner Familie genauso wenig beklagt, wie es heute den Kindern und Elter als Folter-Opfer der Nutzungsgemeinschaft aus Richtern, JuÄ, Psychos, Dipl. Soz. Päds und Verfahrenspfleger der deutschen Sorge- und Scheidungsindustrie exakt auch genauso geht.
Die Folter-Opferzahl dürfte heute etwa schon ähnlich groß sein - bestürzend. Man hat nur länger dafür gebraucht. Wenn wir es zulassen, dann wird es uns genauso gehen.
Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Ingo Nawrath
Sent: Friday, March 23, 2007 10:10 PM
To: Mailingliste papa-info
Subject: [papa-info] Update Jugendämter

Moin, moin :-)
ich habe meine Mail-Adresse geändert und habe dadurch zwei Tage die Liste nicht empfangen.
Bei dem Arbeitstreffen im Reichstag waren die Petenten durch einen Rechtsanwalt und eine Petentin (Pokrzeptowicz) vertreten, die zu der Diskriminierung nicht-deutscher Eltern durch die Jugendämter etwas sagen konnten. Ich habe die Gelegenheit genutzt, um das Thema mit der schlechten Ausbildung der JA-Mitarbeiter und deren allgemeine Überforderung zu erweitern.
Die Kugel rollt und sie rollt zielstrebig auf die Festungsmauern der Jugendämter zu. Und auf ihr steht "Libicki" :-)
Es wurde von europäischer Seite eine Stellungnahme mit Lösungsvorschlägen durch die deutsche Seite "angeregt", damit sich nicht das Europäische Parlament mit der Frage befassen muß.
Es wurde deutlich gesagt, dass sich die Europäische Kommission mit dem Thema befaßt, weil das Verbot einer nicht-deutschen Sprache gegen das Europäische Diskriminierungsverbot verstößt.
Mein persönliches Fazit aus dem Treffen:
Wichtig: weitere Petitionen betroffener Eltern an den Europäischen Petitionsausschuss
Kontraproduktiv: Mailingaktionen an die Abgeordneten aus Europa oder Deutschland
Danke an alle deutschen und nicht-deutschen Eltern, die mich vor dem Treffen noch einmal gebrieft haben :-)
Das Familienministerium wird die Angelegenheit als "Einzelfälle" in "hochexplosiven und emotionalen Verfahren" abtun, ist meine Einschätzung.
Alles Gute, Ingo Nawrath
_______________________________
Eltern in Deutschland e.V.
Tel: 04825-9016150
Fax: 04825-9016152
Mail:
info@eltern-verband.de
Internet: www.eltern-verband.de
_______________________________
Registernummer: VR 1228 PI
Amtsgericht Pinneberg

Donnerstag, März 22, 2007

18. Richter im Einsatz für das Volk :: BGH fördert Kindesmisshandlung durch unglaubliches Urteil - Der Tagesspiegel: Ein grausamer Fall

Unglaubliche Munition liebe Grüsse Franz Romer

Ein grausamer Fall

Die BGH-Entscheidung im Fall Dennis stößt auf Unverständnis. Warum gilt es als entlastend für die verurteilten Eltern, dass der Sechsjährige nach langer Mangelernährung kein Hungergefühl mehr hatte?


Von Steffen Hudemann

Im Fall Dennis hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Montag entschieden, dass es nicht zwangsläufig grausam ist, wenn Eltern ihr Kind verhungern lassen – zumindest im engeren juristischen Sinne nicht. Der BGH hob ein Urteil des Landgerichts Cottbus auf. Dieses hatte eine besondere Grausamkeit der Tat angenommen und die angeklagten Eltern nicht wegen Totschlags, sondern wegen Mordes verurteilt.

Es ist nicht einfach, die Begründung der Richter zu verstehen. Doch längst nicht jede vorsätzliche Tötung ist nach juristischen Maßstäben auch ein Mord. Liegen keine besonderen Umstände vor, wird das Gericht eher einen Totschlag annehmen. Zu einem Mord wird die Tat nur dann, wenn ein Merkmal gegeben ist, das die Tat besonders verwerflich macht. Darunter fallen zum Beispiel Heimtücke, Habgier, Verdeckungsabsicht oder eben Grausamkeit. Der BGH verlangt hierfür, dass der Täter seinem Opfer „in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen".

Der Täter muss dabei gar nicht Hand an sein Opfer legen. Er kann auch durch Unterlassen grausam töten. Dass er sein Opfer verhungern lässt, ist das Lehrbuchbeispiel für diesen Fall. Dennoch hat der BGH im Fall Dennis anders entschieden. Denn der Vorsatz der Eltern, so die Bundesrichter, habe zwar die Tötung durch Unterlassen, nicht aber grausames Handeln umfasst. Als die Eltern beschlossen, ihren Sohn verhungern zu lassen, sei für sie nicht erkennbar gewesen, ob ihr Sohn besonders leide – er habe schließlich keinen Hunger mehr verspürt. „Es bleibt letztlich offen, ob das Untätigbleiben der Angeklagten nicht insgesamt nur einer von Gedanken- und Hilflosigkeit geprägten, durch Passivität gekennzeichneten Lebensführung entsprang", heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Dem Urteil lässt sich allerdings nicht entnehmen, ob der BGH in Zukunft in ähnlichen Fällen genauso entscheiden wird. Das Gericht spricht von „außergewöhnlichen Umständen im Tatbild", die Angeklagten seien „mit psychischen Beeinträchtigungen belastete Täterpersönlichkeiten". Vor einem halben Jahr hatte derselbe Senat einen vergleichbaren Sachverhalt nämlich ganz anders beurteilt. Im Fall Jessica bestätigte der BGH das Urteil des Landgerichts Hamburg: Lebenslange Freiheitsstrafe wegen grausamen Mordes durch Unterlassen. Das siebenjährige Mädchen hatte am Ende nur noch 9,6 Kilogramm gewogen und war an Erbrochenem erstickt.

Das Landgericht Cottbus muss nun wegen Totschlags verurteilen. Der Unterschied ist erheblich. Bei einer Verurteilung wegen Mordes wäre die Strafe lebenslang gewesen, für Totschlag liegt sie zwischen fünf und 15 Jahren. In „besonders schweren Fällen" kann das Gericht zwar auch beim Totschlag auf lebenslange Strafe erkennen. Das erscheint nach den Vorgaben des BGH aber ausgeschlossen.

Mehr zum Thema:

Fall Dennis: Das neue Urteil schockiert auch Juristen






-----Original Message-----
From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [
mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of info@grosselternproenkel.de
Sent: Thursday, March 22, 2007 12:40 PM
To: papa-info@listserv.shuttle.de
Subject: [papa-info] Der Tagesspiegel: Ein grausamer Fall

info@grosselternproenkel.de hat Ihnen folgenden Artikel geschickt:

Mitteilung: Ich kann es nicht glauben. Es schüttelt mich.

Marianne Heß
Großeltern pro Enkel

Der Tagesspiegel, 21.03.2007
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Ein grausamer Fall
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(...)

Den vollständigen Artikel finden Sie unter
http://www.tagesspiegel.de/fragen-des-tages/archiv/21.03.2007/3153428.asp