Samstag, Mai 15, 2010

223. Fall Saruhan - Sexuellen Kindesmissbrauch unter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes Hamburg



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Im Fall Saruhan geht es um sexuellen Kindesmissbrauch unter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes Hamburg und um gezielte Untätigkeit der deutschen Behörden, die damit passiven Täterschutz praktizieren.

Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) Feuerbergstraße als öffentliche Trägereinrichtung hat Warnhinweise und Beschwerden zu Missbrauchsvorfällen von Kindern und Jugendlichen in seiner Obhut missachtet und somit hat der KJND Hamburg entgegen seinen eigenen Leistungsbeschreibungen und Selbstdarstellungen Kinder und Jugendliche der konkreten Kindeswohlgefährdung und dem tatsächlichen sexuellen Missbrauch ausgesetzt.

KOMMENTAR:

Das Jugendamt agiert in der Auseinandersetzung um die Verantwortungsübernahme für Amtsversagen und Mitarbeiter-Fehlverhalten mit gezielten Desinformationstaktiken wie Schuldzuweisungen an die Kindesmutter, Schuldzuweisungen an andere Behörden und Institutionen sowie mit der Verweigerung und Unterdrückung von Informationen.

Die Verteidigungsstrategie des Jugendamtes besteht darin, die berechtigte Kritik am Jugendamt zurück zu weisen, die Beschwerden der Kindesmutter als übertrieben bzw. unglaubwürdig darzustellen, das in seiner Amtsobhut missbrauchte Kind zu diskriminieren und auf angebliche Nicht-Zuständigkeiten beim konkreten Amtsversagen hin zu weisen. Das Jugendamt gesteht ein, zum Schutz des Kindes in seiner Obhut gegen sexuellen Missbrauch nichts unternommen zu haben, beschuldigt aber andere Behörden für das eigene Versagen, wie aus der Stellungnahme des Jugendamtes vom 6. Juli 1999 hervorgeht. Zur selben Zeit wird die Jugendamtsaussage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren korrigiert, da das Jugendamt bis dahin versucht hatte, die Vorwürfe des Kindesmissbrauchs in seiner Obhut als "unberechtigt" darzustellen. Das Jugendamt diskriminierte zuvor das in seiner Obhut befindliche und sexuell missbrauchte Kind, indem es zur Verteidung seines Amtsversagens behauptet, das Kind als Missbrauchsopfer hätte selbstständig sexuelle Kontakte gesucht. Zudem beschwert sich das Jugendamt über die Kritk und Vorwürfe seitens der Kindesmutter.

Insgesamt vertritt hier das Jugendamt, bzw. die Gesamtheit der darin entscheidenden und handelnden Jugendamts-Personen, die Position, dass sich die Behörde ungerecht behandelt fühlt und somit alle Vorwürfe und Schuld von sich weist. Die Institution Jugendamt als richtige Adresse für die Kritik an seinem Entschieden und Handeln hat hier kein offeners Ohr für die Opfer, verweigert eine kritische Prüfung des eigenen Handelns und Entscheidens und macht somit in einem fortschreitenden Prozess die Opfer erneut zu Opfern in seiner Kommunikations- und Einsichtsverweigerung. Die Institution Jugendamt tritt hier nicht als Ansprechpartner zur Konfliklösung auf, sondern als Gegner in der Konfliktverschärfung.

Das widersprüchliche Handeln und Argumentieren des Jugendamtes zeigt sich auch in den Rechtfertigungsstrategien des Jugendamtes zum Erklären und Begründen von Jugendamtsentscheidungen und Jugendamtshandlungen. In der Antwort des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Nord der Freien Hansestadt Hamburg auf die offizielle Anfrage des Türkischen Generalkonsulats in Hamburg empört sich das Jugendamt über die deutsch-türkische Kindesmutter, die jahrelang für ihr Sorgerecht gegen die deutschen Behörden streitet. Das Jugendamt, das sich einerseits konfliktorientiert gegen die Kindesmutter und ihre Bemühungen zur Personensorgeausübung für die Teilhabe am Leben ihres Kindes verhält, berichtet andererseits gleichzeitig von der "überaus großen Diskontinuität" im Lebensweg des Kindes. Implizit aber nicht explizit teilt das Jugendamt in dieser Widersprüchlichkeit mit, dass das Jugendamt selbst Verursacher der Diskontiuitätsproblematik im kindlichen Lebensweg unter seiner Obhut ist.

Das Beschwerdemanagement des Jugendamtes, das grundsätzlich Selbstkritik vermissen lässt, wendet auch die Desinformationstaktik der Unterdrückung von Tatsachen und Wahrheiten an. In der Antwort des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Nord der Freien Hansestadt Hamburg auf die offizielle Anfrage des Türkischen Generalkonsulats in Hamburg unterdrückt das Jugendamt vorsätzlich zur Verzerrung der Wahrheitsfindung die Tatsachen, dass Kinder in Obhut des Jugendamtes unter MIssachtung der elterlichen Warnungen und Beschwerden Opfer von sexueller Gewalt geworden sind.

Die Deutsche Pressemappe zum Fall Saruhan und die Türkische Pressemappe zum Fall Saruhan fassen den in der Medienberichterstattung thematisierten Kindesmisbrauch in Jugendamtsobhut zusammen. Im April 2010 gibt es erneut Medienberichte zu sexuell missbrauchten Kindern in Obhut des Hamburger Jugendamts. Der Fall Saruhan ist einer der vielen Fälle zu Diskriminierungs-, Unrechts-und Schadenserfahrungen mit dem Deutschen Jugendamt, die bereits als Petitionen beim Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes angenommen, als zulässig erklärt und bearbeitet wurden.

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