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Mittwoch, März 03, 2010

221. JUGENDAMT im Europaparlament : CEED - Pressekonferenz

Datum:  Mitwoch 10 März 2010
Zeit: 13:55 - 16:55
Platz: Strasbourg

Event

Pressekonferenz über das deutsche Jugendamt, seine Methoden, seine Ziele, im Beisein von Euroabgeordneten und Eltern aus Mitgliedstaaten der EU.
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Conférence de presse sur le JUGENDAMT allemand, ses méthodes, ses objectifs, en présence de députés européens et de parents de divers Etats membres de l'EU
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Press conference regarding the German JUGENDAMT, its methods and targets, together with MEP and parents from differents EU member states


'JUGENDAMT' in Europe

CEED - Einladung – Conférence de presse – Press Conference –
1. deutsch - 2. english - 3. french - 4. italian - 5. polish - 6. spanish - 7. portuges - 8. greek - 9. romanian 10. turk - 10. arabic

Paris - Bruxelles - Frankfurt - London - Roma - Madrid - Zürich - Washington - Chicago - Auckland

1. - JUGENDAMT in Europa
Willkürliche und diskriminierende Entscheidungen des deutschen JUGENDAMTS zwingen Eltern und Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland zu flüchten. Die Sache 'Dr Marinella Colombo' ist für solche Diskrimierung beispielhaft. Zum Thema 'JUGENDAMT - Methoden und Techniken einer Familiengerichtbarkeit in Europa" möchten wir Sie zu einer Pressekonferenz einladen.
Ort: Strasbourg, Europaparlament, Saal der Pressekonferenzen
Zeit: Mittwoch, 10. März 2010, von 14:30 bis 15:00

2. - JUGENDAMT in Europe
Arbitrary and discriminating decisions taken by the German JUGENDAMT force parents and children to escape from the Federal Republic of Germany. The case of 'Dr Colombo' is a typical example for such discrimination. We'd like to invite you to a press conference related to this topic 'JUGENDAMT - methods and techniques of a European jurisdiction'
Location: European Parliament Strasbourg, Room of press conferences
Time: Wenesday, March 10th, from 14:30 to 15:00

3. Le JUGENDAMT en Europe
Les décisions arbitraires et discriminatoires du JUGENDAMT allemand obligent parents et enfants à fuir la juridiction de la République Fédérale d'Allemagne. L'affaire de Mme le 'Dr Marinella Colombo' à ce titre est exemplaire. Nous souhaitons vous inviter à la conférence de presse sur le sujet 'JUGENDAMT - Méthodes et techniques d'une juridiction européenne'
Lieu: Parlement Européen, Strasbourg, Salle des conférences de presse
Date: Mercredi 10 mars 2010, de 14:30 à 15 :00

4. Lo JUGENDAMT in Europa
Le decisioni arbitrarie e discriminatorie dello JUGENDAMT tedesco obbligano genitori e figli a fuggire dalla giurisdizione Tedesca. Il caso della D.ssa Colombo é in questo senso esemplificativo. Vi invitiamo alla Conferenza stampa sul tema "JUGENDAMT - Metodi e tecniche di una giurisdizione europea"
Luogo: Parlamento europeo a Strasburgo, Sala delle conferenze stampa
Data: mercoldedi 10 marzo 2010, dalle ore 14:30 alle ore 15:00

5. - JUGENDAMT w Europie
Bezprawne i dyskryminujące decyzje niemieckich JUGENDAMTỎW zmuszają rodziców i dzieci do ucieczki z Republiki Federalnej Niemiec. Sprawa „dr. Marinelli Colombo“ jest typowym przykładem tejże dyskryminacji. Chcielibyśmy zaprosić Państwa na Konferencję Prasową na temat „JUGENDAMT – metody i techniki sądownictwa rodzinnego w Europie“.
Miejsce: Strasbourg, Parlament Europejski, Sala konferencji prasowych
Czas: środa, 10 marca 2010, godz.: 14:30-15:00

6. - El JUGENDAMT en Europa
Las decisiones arbitrarias y discriminadoras del JUGENDAMT alemán forzan padres y hijos a huirse de Alemania. El caso de la Doctora Colombo es ejemplar de estas discriminaciones. Deseamos invitarles a la Conferencia de Prensa sobre el tema "JUGENDAMT - Los métodos y las técnicas de una jurisdicción en Europa"
Lugar: Parlamento europeo en Estrasburgo, Sala de las Conferencias de Prensa
Fecha: miercoles, dia 10 de marzo 2010; de las 14:30 hasta las 15:00

7. - JUGENDAMT na Europa
Decisões arbritárias e discriminatórias tomadas pelo JUGENDAMT alemão obrigam pais e crianças a fugirem da República Federal Alemã. O caso da „Dra. Colombo“ é um exemplo claro deste tipo de discriminação. Nós gostaríamos de convida-los para uma conferência de imprensa sobre o tema: „JUGENDAMT - Métodos e Técnicas de uma Jurisdição de Família na Europa“.
Local: Parlamento Europeu, Estrasburgo, Sala de Conferência de Imprensa
Horário: Quarta-feira, dia 10 de Março de 2010, das 14:30 às 15:00 hrs.

8. - Γερμανικο JUGENDAMT της Ευρωπης
Αυθαιρετες αποφασεις του γερμανικου Jugendamt αναγκαζουν γονεις και παιδια να αποδρασουν απο την Γερμανια.Η υποθεση Dr Marinella Colombo αποτελει το καλυτερο παραδειγμα γι'αυτην την αδικια.Θα θελαμε να σας προσκαλεσουμε στο θεμα "JUGENDAMT-μεθοδοι και τεχνικες οικογενειακου δικαστηριου".
Τοποθεσια:Evpo.Kinov. Strassbourg.
Tetarti 10 Martiou, 2010. Enarksi.14:30-15:00...

9. - JUGENDAMTUL in Europa
Deciziile arbitrare si discriminatorii ale JUGENDAMTULUI Germanobliga parintii si copii sa evadeze din calea jurisdictiei Republicii Federale Germania. Cazul Dr Marinella Colombo este emblematic din acest punct de vedere. Dorim sa Va invitam pe aceasta cale la Confrinta de Presa pe tema" JUGENDAMT - Metode di technici ale unei justitii europene"
ce va avea loc la Parlamentul European din Strasbourg, Sala de conferinta de presa,
Miercuri 10 Martie 2010 intre orele 14:30 si 15:00.

10. - Gençlik Dairesi (JUGENDAMT) Avrupa Parlamentosu'nda
Alman Gençlik Daireleri'nin (JUGENDAMT) keyfi ve ayrımcı kararları anne ve babaları ve çocuklarını Almanya'dan kaçmaya zorluyor. Dr. Marinella Colombo'nun davası bu tip bir ayrımcılık için örnek teşkil etmekte. Alman Gençlik Daireleri (JUGENDAMT) ve uyguladıkları metotlar ve teknikler üzerine düzenlediğinimiz basın toplantısına sizleri de davet etmek istiyoruz.
Yer: Avrupa Parlamentosu Strasbourg, Basın Konferansı Salonu
Tarih: 10 Mart 2010, saat 14.30 – 15.00 arası.

11 - JUGENDAMT مصالح رعاية الطفال اللمانية في أوروبا
قرارات تعسفية وإجراءات عنصرية من طرف مصالح رعاية الطفال اللمانية JUGENDAMT تجبر الولياء على الهروب من بلدة ألمانيا
.التحادية. و تعتبر قضية د. كولومبو مثال نموذجيا لهذه الجراءات التعسفية
C وفي هذا الصدد نستدعيكم للمشاركة في مؤتمر صحفي تحت عنوان "مصالح رعاية الطفال اللمانية – طرق و أساليب قانون السرة
."والقضاء في أوروبا
اللوروبي قاعة المؤتمرات الصحفية C البرلمان C : ستراسبورغ، C .المكان
.الموعد: الربعاء 10 مارس 2010 من الساعة 14:30 الى 15:00

Pour son Président
Olivier Karrer
CEED Paris
www.ceed-europa.eu

CEED ECCD – Conseil Européen des Enfants du Divorce - European Council Children of Divorce Association loi 1901 - Enregistrée JO : 28-09-02/4383/2237- Melun France - tél: 00 33 (0)9 54 54 40 10 IBAN : FR76 1820 6001 0237 5757 1300 111 - BIC: AGRIFRPP882


CEED - COMMUNIQUE / mars 2010 / Conférence de presse à Strasbourg / Le JUGENDAMT allemand en Europe

(Bruxelles / CFD - ok/sl) Les décisions arbitraires et discriminatoires du JUGENDAMT allemand obligent les parents à fuir la juridiction de la République Fédérale d'Allemagne. L'affaire de Mme le Dr Colombo à ce titre est exemplaire pour ces discriminations deutsch-légales à l'encontre des parents et des enfants en Allemagne. Une conférence de presse en présence de députés européens se tiendra sur le sujet vraisemblablement le mercredi 10 mars 2010 à Strasbourg.

CEED - COMMUNIQUE / Februar 2010 / Erneut Asyl Antrag in den USA

Flucht aus Deutschland, Flucht vor der Nazi Institution JUGENDAMT – siehe : hier
(Augsburg - ok) ... Wenn die Kleinstidioten vom Jugendamt der ganzen Welt vorschreiben müssen wie Kinder amtlich-deutsch-ordentlich zu erziehen sind ... Dieser Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung wurde nicht von einem deutsch-treuen Journalisten aus dem Jahr 1939 oder 1942 geschrieben, sondern im Jahr 2010, mitten in der EU.

CEED - COMMUNIQUE / february 2010 / Europa Parlament / Jugendamt

Demand from Thomas Poreba MEP to the Chairwoman of the Committee on Petitions of the European Parliament Erminia Mazzoni – see : here 
(Bruxelles - ok) I'm aware that the Committee on Petitions of the European Parliament is familiar with this problem ... As a member of the European Parliament, I am very concerned with this matter and interested in finding a satisfactory solution. Therefore I would like to ask you, as Chairwoman of the PETI Committee, to increase your efforts in investigating these complaints and placing the matter high in the PETI agenda.

Donnerstag, November 05, 2009

217. Jugendamt Wuppertal - Fall Talea - Getöted von die 'Pflegemutter' des Jugendamtes nachdem erst der Vater von seiner Töchter ausgegrenzt war

Jugendamt Wuppertal

You Tube - Jugendamtwaechter



Talea hätte überlebt, wenn Sie zu ihrem Vater gekommen wäre. Doch leider wird ein Kind eher in eine Pflegefamilie gesteckt als dass sich der leibliche Vater um sein Kind kümmern darf. Das Jugendamt hat seine Hände in Unschuld gewaschen!

Familie stellt Strafanzeige gegen die Stadt

Kölnische Rundschau - Rheinland - Von NIKOLA DÜNOW - 27.03.08
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1205081003219.shtml

Von NIKOLA DÜNOW, 27.03.08, 22:05h

Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wurde das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, am Mittwoch in einem rosa Sarg mit einer goldfarbenen Krone beerdigt.


WUPPERTAL. Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wurde das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, am Mittwoch in einem rosa Sarg mit einer goldfarbenen Krone beerdigt.

Die Eltern des Mädchens erheben unterdessen schwere Vorwürfe gegen die zuständige Mitarbeiterin des Wuppertaler Jugendamtes. Die Familie kündigte an, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Sachbearbeiterin zu stellen. Das Verfahren könne aber auch noch auf weitere Behördenmitarbeiter ausgeweitet werden, sagte gestern Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt.

Am Mittwoch hatte das vorläufige Obduktionsergebnis einen gewaltsamen Tod des Mädchens bestätigt. Die laufenden Ermittlungen ergaben, dass das Jugendamt schon vor dem Tod des Mädchens von Verletzungen gewusst haben soll. Ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde eingeleitet. Am Mittwoch seien die Räume des Amtes durchsucht und Akten sichergestellt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Talea war in der Stadt bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die 38 Jahre alte Pflegemutter ist dringend verdächtig, das Kind getötet zu haben. Sie sitzt wegen Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft.

„Mama, du hast mich doch nie geschlagen“, schildert die leibliche Mutter eines der letzten Telefonate mit ihrer Tochter. Verzweiflung spricht aus der jungen Frau, als sie davon erzählt, wie eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes zu ihr gekommen sei und gesagt haben soll: „Ich habe schlechte Nachrichten. Ich mache mir Sorgen um Talea. Sie ist apathisch geworden. Sie ist in der Dusche zusammengebrochen und wurde bewusstlos auf der Toilette gefunden.“

Das sei etwa vor zwei Wochen gewesen, bevor das Mädchen starb. Bei diesem Gespräch in der Klinik Langenberg, das die Stadt nicht bestätigen wollte, war ein Sozialarbeiter anwesend. Taleas Mutter macht dort eine Alkohol-Therapie. Der Sozialarbeiter ist derzeit in Urlaub und nicht erreichbar. Die Angehörigen sprechen von faustgroßen Hämatomen.

Warum hat das Jugendamt das Kind nicht aus der Pflegefamilie geholt, wenn die Sachbearbeiterin alarmiert war, fragt die Mutter immer wieder. „Ich habe alle Untersuchungen bei unserer Kinderärztin machen lassen, Talea war vollkommen in Ordnung“, wehrt sie sich gegen Behauptungen, das Kind hätte Bewegungsstörungen gehabt, sei deswegen oft hingefallen und habe daher blaue Flecken.

Die Mutter hatte sich selbst an das Jugendamt gewandt. Dass man ihr ohne Vorwarnung die beiden Mädchen, Talea hat eine zweijährige Schwester, abnehmen und in eine Pflegefamilie geben würde, hatte sie nicht geahnt. „Hätte ich das Jugendamt nicht angerufen, würde meine Kleine noch leben“, sagte sie leise.



Fall Talea: Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt


Bronne: CareChild - Donnerstag, 18. September 2008
http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/fall_talea_ermittlungen_gegen_mitarbeiter_des_jugendamtes_eingestellt_521_81.html

Wuppertal (carechild) - Im Fall Talea hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und unterlassener Hilfeleistung allesamt eingestellt. Die Eltern des toten Mädchens, das vermutlich durch Ihre Pflegemutter umgebracht wurde, wollen das nicht hinnehmen.

Die funfjährige Talea wurde im März diesen Jahres vermutlich von Ihrer Pflegemutter in der Badewanne getötet. Anzeichen auf Misshandlungen hat es vorher schon gegeben, denen aber niemand ernsthaft nachgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Pflegemutter nun Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen Vorwürfen gegen das Jugendamt Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, sowie weiterer Personen aufgenommen. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen, bzw. Körperverletzung.

In einem, CareChild vorliegenden, Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 01.09.2008 werden die Ermittlungen eingestellt. Zur Begründung wird ausgeführt, ein Tatvorwurf gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes lasse sich nicht erhärten.

Die in Frage kommenden Taten können nur durch einen Garanten verübt werden. Zwar trifft die Mitarbeiter des Jugendamtes eine Beschützergarantenstellung kraft Pflichtübernahme, wenn diese ein Kind in eine Pflegestelle geben, jedoch sei weitere Voraussetzung für eine Strafbarkeit durch Unterlassen, dass die Mitarbeiter den Taterfolg (Anm. d.Red.: gemeint ist der Tod d. Kindes) vorhersehen und durch pflichtgemässe Handlungen hätten verhindern können.

Die Kenntnis von gegenwärtigen oder akut drohenden Gefahren für das Kind seien den betroffenen Mitarbeitern des Jugendamtes nicht nachzuweisen. Im Rahmen eines Hausbesuches der Jugendamtsmitarbeiter liessen sich Auffälligkeiten, die auf eine Kindesmisshandlung hinweisen würden "unwiderlegbar nicht feststellen".

Auch der Kindergarten habe zwar eine Meldung über Verletzungen gemacht, bei Nachfragen durch das Jugendamt ausdrücklich aber nicht von Misshandlungen gesprochen.

Andere Vorfälle, die Zeugen dem Jugendamt gemeldet haben wollen, finden sich nicht in der Akte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entweder, weil die Mitarbeiter die Mitteilung so nicht wahrgenommen haben, oder weil die Zeugin sich unzutreffend erinnert.

Den Mitarbeitern des Jugendamtes könne so nicht vorgeworfen werden, dass sie gewichtige Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung hätten erkennen müssen, was zu einer Handlungspflicht geführt hätte.

Die Eltern von Talea prüfen über Ihre Anwältin Möglichkeiten gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen.

Mehr zu diesem Thema:


Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Wuppertaler Sozialverwaltung wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schon wider eingestellt

Bronne: Pflegemutter von kleiner Talea wegen Totschlags vor Gericht Vor Gericht - 123recht.net - Nachrichten - 27. Oktober 2008 - 15.13 Uhr
http://www.123recht.net/article.asp?a=33417

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Bei der Einlieferung Taleas in die Klinik hatten die Ärzte nach früheren Angaben der Ermittler zahlreiche Hämatome bei dem Mädchen entdeckt. Die Pflegemutter sitzt seit dem 21. März in Untersuchungshaft; bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu 15 Jahre Haft. Für den Prozess sind zunächst 18 weitere Verhandlungstage bis zum 22. Januar anberaumt. In dem Fall hatten die Behörden auch gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Wuppertaler Sozialverwaltung wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt.
  • Unterlassen: Strafbar kann nicht nur eine bestimmte Handlung sein (jemanden erschießen, schlagen etc.), sondern auch das Unterlassen bzw. Nichtstun. Dies dann, wenn der Täter rechtlich verpflichtet wäre, einzuschreiten, dies aber bewusst unterlässt. Hilft der Vater seinem ertrinkenden Sohn nicht, macht er sich durch Unterlassen strafbar. (Vgl. auch GARANT)
  • Ermittlungsverfahren: Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren ist ein strafprozessrechtliches Vorverfahren. Ziel der Ermittlungen ist es, eine Tat so weit aufzuklären, dass die Entscheidung getroffen werden kann, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Das Ermittlungsverfahren wird durch eine Strafanzeige in Gang gebracht oder dadurch, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf anderem Wege vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. Das Ermittlungsverfahren endet durch Einstellung oder durch Anklageerhebung'


Warum hat niemand die kleine Talea gerettet?


WELT am SONNTAG - WELT ONLINE - Von Till-r. Stoldt- 9. November 2008
http://www.welt.de/wams_print/article2695344/Warum-hat-niemand-die-kleine-Talea-gerettet.html

In Wuppertal hat der Prozess gegen eine 38-jährige Pflegemutter begonnen. Sie soll eine ihr anvertraute Fünfjährige getötet haben. Auf der Anklagebank sehen viele aber noch jemanden sitzen: den Fürsorge-Apparat, der wieder einmal so kläglich versagte

Am Abend des 18. März 2008 starb Talea. Laut Staatsanwalt und Rechtsmedizinern soll die 38-jährige Pflegemutter Talea in eine mit eiskaltem Wasser gefüllte Wanne gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten haben. Dann rief sie selbst den Rettungsdienst an und empfing den Notarzt mit dem Mädchen im Arm. Das Kind war angezogen, klitschnass, unterkühlt und bald tot - entweder erstickt oder ihrer Unterkühlung erlegen. Während der Arzt sie zu reanimieren versuchte, klagte Kaja G., sie sei doch nur 15 Minuten weg gewesen. Wie das bloß habe passieren können?

.............

Wie konnte das Jugendamt Talea zu einer Pflegemutter geben, die zumindest im Rückblick offensichtlich überfordert war?

.... auf den ersten Blick wirkt sie eben vertrauenswürdig: Sie hat einen Gatten, zwei Kinder, einen Hund, ist ausgebildete Arzthelferin und gehört zur Kirche der Mormonen. Die mögen verschroben sein - aber fromm ist doch verlässlich, oder? Im Bekanntenkreis von Kaja G. wusste man es besser: Als kalt, distanziert und "korrekt, aber etwas herzlos" wird sie dort beschrieben. Auch mit ihrer Frömmigkeit sei es zeitweise nicht weit her gewesen, und ihr erster Sohn wurde infolge einer Affäre geboren.

Eine enge Freundin erzählt, es sei "nicht Kajas Art" gewesen, "Gefühle zu zeigen. Sie ließ nichts raus, bis sie mal platzte". Und mehrere Zeugen beschreiben sie als einen zu Ausbrüchen neigenden Menschen: Im Alltag mit drei Kindern und ohne Mann (der unter der Woche nicht daheim war) habe sie fleißig, kontrolliert und diszipliniert gewirkt wie ein "funktionierender Roboter". Gelegentlich sei sie aber von einem fast cholerischen Zorn übermannt worden. Beispielsweise als ihr Sohn auf einem Parkplatz fast vor ein Auto gelaufen wäre: Da prügelte sie schreiend auf ihr Kind ein, bis der Fahrer ausstieg und sie zu beruhigen versuchte. Doch auch den Fahrer schrie sie an.

Von all dem wusste das Jugendamt nichts. Aber es gab noch mehr, was dem Amt nicht rechtzeitig auffiel: Der im März 2008 herbeigerufene Notarzt berichtete von zahlreichen blauen Flecken an Kopf, Armen und Innenschenkeln des kleinen Mädchens, die nicht von Unfällen stammen könnten. Talea war also schon zuvor misshandelt worden während der fast sieben Monate, die sie in der Pflegefamilie lebte. Warum war das niemandem aufgefallen?

Es war aufgefallen, und einige Hinweise waren auch beim Jugendamt gemeldet worden. Nur hatte das Jugendamt nicht angemessen reagiert. Wenn beispielsweise Talea ihre leiblichen Eltern besucht hatte und wieder zurück musste zur Pflegemutter, dann weinte sie von Mal zu Mal heftiger. Einmal fiel den Eltern auch ein blaues Auge auf. Doch darauf angesprochen berichtete die Pflegemutter, ihre leibliche Tochter habe Talea versehentlich mit einem Bauklotz getroffen. So etwas passiere nun mal unter Kindern. Trotzdem sprach die leibliche Mutter mit dem Amt darüber.

Auch in Taleas Kindergarten häuften sich solche Vorfälle: Eines Morgens kam Talea mit beidseitig geschwollenem und verfärbtem Gesicht in den Kinderarten. Laut Pflegemutter war sie in der Wanne unglücklich gestürzt. Ein anderes Mal entdeckte eine Betreuerin an Taleas Kopf eine verkrustete Wunde. Außerdem fehlte ihr ein Büschel Haare. Und wieder ein anderes Mal fielen den Kindergärtnerinnen die leuchtend blauen Flecken an Taleas Körper auf.

Aber stets hatte die Pflegemutter eine gute Erklärung zur Hand: Mal habe Talea sich gestoßen, mal gestritten, mal sei sie gestürzt. Und welches Kleinkind stößt und stürzt nicht gelegentlich? Trotzdem: Auch der Kindergarten informierte für alle Fälle das Jugendamt.

Und das hatte sich sogar redlich bemüht - solange Talea in ihrer leiblichen Familie lebte: Es gab Hausbesuche, Erziehungskurse für die Mutter, Gespräche mit den Kindergärtnerinnen und vieles mehr. Aber kaum hatten die Mitarbeiter Talea der Pflegemutter anvertraut, schon wurde das Amt merkwürdig nachsichtig. Bei all den Meldungen über Beulen und Verletzungen begnügte sich das Amt mit einer Begründung: Die Kleine sei motorisch eben zurückgeblieben. Und in dieser Auffassung wurde das Jugendamt von der Pflegemutter unermüdlich bestärkt.

Nur: Im Kindergarten hatten die Expertinnen 2008 längst eine andere Einschätzung. Motorisch sei Talea ganz normal gewesen. Auch in der behandelnden Kinderarztpraxis urteilte man, Talea gehe sicher. Doch Amt, Arzt und Betreuer tauschten sich darüber nicht aus.

Und dieser Mangel an Austausch zeigte sich bei vielen Gelegenheiten. Etwa als die Pflegemutter Talea zur ärztlichen Pflichtuntersuchung (U9) brachte, im Januar 2008. Taleas Anblick besorgt die Ärztin: die Haare filzig, ein Ekzem unterm Auge, ein Bluterguss am Kinn, ein weiterer an der Schulter.

"Das Kind braucht Hilfe, und die Pflegemutter ist massiv überfordert", dachte die Ärztin. Also drängte sie Kaja G., Talea einmal ausgiebig im sozialpädiatrischen Zentrum untersuchen zu lassen. Zu dem Zweck solle sie beim Jugendamt einen Antrag einreichen. Aber niemandem berichtete die Ärztin von ihrem Eindruck. Sie kontrollierte nicht einmal, ob die Pflegemutter wirklich eine solche Untersuchung beantragte. Sie tat es nicht.



Tod von Pflegekind Talea - Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft


SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama - 21.01.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,602701,00.html

"In maßloser Wut" soll sie die kleine Talea in eine Wanne voll eiskalten Wassers gesetzt haben, wo der Kreislauf der Fünfjährigen schließlich zusammenbrach: Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall des getöteten Mädchens elf Jahre Haft für seine Pflegemutter. Die bestreitet alle Vorwürfe.


Wuppertal - Für den gewaltsamen Tod der kleinen Talea in Wuppertal soll ihre Pflegemutter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft elf Jahre ins Gefängnis. In seinem Plädoyer vor dem Wuppertaler Landgericht betonte der Anklagevertreter am Mittwoch, die 38-Jährige habe das Mädchen im März 2008 vermutlich als Bestrafung "in maßloser Wut" in eine Badewanne gesetzt, es kalt abgeduscht und ihm Mund und Nase zugehalten, um es am Schreien zu hindern.

Grab der kleinen Talea in Wuppertal: "In maßloser Wut" getötet
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DPA

Grab der kleinen Talea in Wuppertal: "In maßloser Wut" getötet


Dabei sei das Kind bewusstlos geworden. Im eiskalten Wasser brach der Kreislauf Taleas zusammen, sie starb an Unterkühlung. Auslöser des Totschlags sei möglicherweise gewesen, dass das Mädchen in die Hose gemacht habe.

Die Kaja G. habe den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Wuppertal. "Die Fassade der Angeklagten zu durchschauen, erscheint sehr schwer", betonte er. Der Prozess sei ein Indizienverfahren gewesen, bei dem man die Indizien "wie in einem Mosaik" zusammensetzen musste: "Das Bild, das entsteht, ist vielleicht nicht hochauflösend, aber doch erkennbar."

Die Verteidiger beantragten, die Frau freizusprechen und gingen in ihrem Plädoyer von einem "tragischen Geschehen zwischen Kindern mit tödlichem Ausgang" aus.

Die Indizien sprächen gegen ihre Schuld. Wahrscheinlich habe ihr eigener, damals neunjähriger Sohn eine Rolle beim Tod Taleas gespielt. Der Junge sei hyperaktiv und aggressiv. Vermutlich habe ein Streit der beiden Kinder zum tragischen Tod des Mädchens geführt.

"Aus Angst vor Strafe hat er nichts gesagt"

Die Verteidigung zeigte sich überzeugt, dass es bei Taleas Tod um ein "folgenschweres Unfallgeschehen" gehandelt habe. Womöglich habe sich der Unfall ereignet, als Talea und der elfjährige Sohn der Pflegemutter allein waren, sagte Verteidiger Michael Kaps. Der Junge könne sich beim Spielen auf Taleas Brustkorb gesetzt oder ihr ein Kissen auf den Mund gedrückt haben. Möglicherweise habe Talea das Bewusstsein verloren, und der Junge habe sie in die Wanne geschleppt, um sie wach zu bekommen.

"Während er das Wasser einlaufen ließ hörte er seine Mutter rufen. Aus Angst vor Strafe hat er nichts gesagt." Die Verteidigung wies darauf hin, dass es keine Zeugen für die Tat gebe und auch die genaue Tatzeit unklar geblieben sei. Auch das vermutete Motiv, die Angeklagte habe Talea in die Badewanne gesteckt, weil sie in die Hose gemacht habe, sei reine Spekulation.

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Sie habe Talea allerdings einige Zeit aus den Augen verloren. Als sie das Kind im kalten Wasser fand, habe es schon das Bewusstsein verloren. Sie habe daraufhin den Notruf gewählt. Vor Gericht erklärte sie unter Tränen, das Geschehene tue ihr sehr leid. "Ich trage die Schuld dafür, dass ich nicht da war."

Scheinwelt der Pflegemutter

Der Staatsanwalt hält diese Version für widerlegt. Die Vielzahl von Verletzungen an dem toten Kind sei ein Beleg für Misshandlungen über einen längeren Zeitraum. Die Erziehungsmethoden der Angeklagten, die auch zwei eigene Kinder hat, seien drastisch gewesen. "Ihrem Sohn wusch sie den Mund aus, wenn er Schimpfworte benutzte." Bei Talea sei das Einnässen ein "großes Thema" gewesen.

In ihrer Zeit als Pflegemutter hatte Kaja G. die häufig bei Talea entdeckten blauen Flecken und Wunden unter anderem damit erklärt, das Mädchen habe motorische Schwierigkeiten und falle häufig hin.

Staatsanwalt Kaune-Gebhardt betonte dagegen am Mittwoch, Talea habe sogar Rollschuhlaufen geübt. Kaja G. hatte laut Staatsanwalt eine Fassade aufgebaut. "Es verwundert nicht, dass sie in der Lage war, Kindergarten und Jugendamt von ihrem in sich stimmigen Verhalten zu überzeugen."

Der Scheinwelt der 38-Jährigen sei nicht nur die Kinderärztin, sondern auch das Jugendamt erlegen, fügte er hinzu. Es sei aber falsch, das Jugendamt oder einzelne Mitarbeiter als mitschuldig anzusehen. Die Anklagebehörde hatte nach Taleas Tod gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Sozialverwaltung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt, später aber die Ermittlungen eingestellt.

Die Pflegemutter alarmierte damals selbst den Notarzt und wartete mit dem Kind auf dem Arm auf den Rettungswagen. Nach dem Eintreffen der Rettungskräfte zeigte Talea noch Lebenszeichen, starb aber am Abend im Krankenhaus.

Das Urteil wird an diesem Donnerstag erwartet.

han/dpa/ddp/AP



Rechtsmedizin: Talea wurde nicht erstickt

Bronne: WZ - Newsline - von Andreas Spiegelhauer - 14. Januar 2009
http://www.wz-newsline.de/?redid=405070

Das Kind starb an Unterkühlung. Die genauen Umstände bleiben weiter offen.


Wuppertal. Am 18. März des vergangenen Jahres starb das Pflegekind Talea. Jetzt steht die Todesursache fest: Unterkühlung. Nicht Ersticken und Unterkühlung, wie es in der Anklage wegen Totschlags gegen die Ex-Pflegemutter (38) der Fünfjährigen heißt. Am Mittwoch legte sich der vom Gericht bestellte Gutachter fest. Demnach hat die Obduktion der Leiche ergeben, dass jemand das Mädchen vor dessen Tod misshandelt und zudem versucht hat, es zu ersticken. Es sei aber definitiv bei dem Versuch geblieben. Tödlich war demnach das Wasser in der Badewanne, in der die Angeklagte Talea gefunden haben will.

Wer nun weitere Aufklärung erwartet hatte, wurde enttäuscht. Trotz mehrfacher eindringlicher Nachfragen des Gerichts, konnte der Gutachter keine zeitliche Festlegung der Abläufe an jenem 18. März 2008 liefern. Der chronologische Ablauf des Tatgeschehens ist damit nicht zu rekonstruieren.

  • Kritik: Am 13. Prozesstag ist erneut indirekt Kritik am Jugendamt laut geworden. Als Zeugin sagte die Leiterin des Kindergartens aus, den Talea besucht hatte. Die 48-Jährige berichtete, dass sie sich mehrfach über Verletzungen am Körper des Mädchens gewundert und mehrfach das Jugendamt eingeschaltet habe. So habe Talea unter anderem eine Verletzung an der Hüfte gehabt. Das Mädchen habe gesagt, es sei von der Pflegemutter getreten worden. Die darüber informierte zuständige Sachbearbeiterin habe zu ihrer Überraschung weder erstaunt noch bestürzt reagiert, sondern lediglich darauf verwiesen, dass das Mädchen nach den Osterferien aus der Pflegefamilie genommen werden soll. Dazu kam es nicht mehr.
  • Eingestellt: Die angesprochene Sachbearbeiterin ist eine von zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, gegen die nach Taleas Tod weges des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt worden war. Das Verfahren wurde mittlerweile ergebnislos eingestellt.
  • Kritik: Der psychiatrische Gutachter kritisierte gestern das Vorgehen der Behörden bei der Inhaftierung der Angeklagte. Die 38-Jährige war in der Nacht nach Taleas Tod in die Stiftung Tannenhof eingeliefert worden. Dass es unmittelbar nach der Verlegung vom psychiatrischen Krankenhaus in der zuständigen JVA keine weitere Untersuchung gegeben habe, nannte der Gutachter gestern eine „riskante Aktion“. Die Angeklagte selbst sagte gestern, die Untersuchung in der JVA sei ihr aus organisatorischen Gründen verweigert worden. Sie habe sich deshalb an einen Seelsorger gewandt.
  • Ausschluss: Das Gericht fragte den rechtsmedizinsche Gutachter, ob ein früherer Notruf bei der Feuerwehr seitens der Pflegemutter die Überlebenschancen Taleas erhöht hätten. Antwort des Experten: „Das ist nicht unterstellbar.“
  • Inszenierung: Der psychiatrische Gutachter formulierte gestern die Hypothese, dass die Angeklagte vor dem Hintergrund ihrer Rückkehr in ihre Mormonen-Gemeinde einen undefinierbaren Druck verspürt haben könnte, ein Pflegekind aufnehmen zu müssen. Und das obwohl es Probleme mit ihrem eigenen Sohn gegeben habe. These des Gutachters: Taleas Aufnahme glich einer Inszenierung, von der die 38-Jährige dann nicht mehr zurücktreten konnte.
Zentrale Fragen im Fall Talea bleiben unbeantwortet. Wann war der Erstickungsversuch? Laut Gutachten innerhalb von 24 Stunden vor dem Tod des Mädchens, der am frühen Abend des 18. März festgestellt wurde. Wie lange befand sich Talea in der Badewanne? Laut Gutachten ist das definitiv nicht zu klären. Es sei wohl davon auszugehen, dass Kinder schneller auskühlen als Erwachsene, aber gesicherte Daten gibt es dazu nicht.

Es geht so weiter. Wann wurde das Wasser in die Wanne gelassen? Wie hoch war die Temperatur des eingelassenen Wassers? Warum stieg Talea nicht aus der Wanne, als ihr kalt wurde? Hat sie jemand davon abgehalten und wenn ja, wer und wann?

Wo er konnte, spezifizierte der rechtsmedizinische Gutachter seine Angaben. Beispielsweise zum besagten Erstickungsversuch. Der sei auch durch das Knien auf dem Brustkorb des Mädchens möglich gewesen. Diese Variante sei jedoch eher unwahrscheinlich, weil keine entsprechenden Spuren an der Leiche gefunden wurden. Weil auch ein Würgen am Hals auszuschließen sei, bleibt laut Gutachten nur das Verschließen von Mund und Nase. Prompt kam vom Gericht die Frage, ob die Hand eines Neunjährigen dafür ausreiche. Die Antwort lautete: „Ja.“

Sohn (9) der Angeklagten rückt erneut in den Fokus des Prozesses

Einmal mehr rückte damit der leibliche Sohn der Angeklagten in den Fokus. Die 38-Jährige hat im Prozess ausgesagt, dass Talea am Nachmittag jenes 18. März mehrere Stunden unbeaufsichtigt war. In dieser Zeitspanne war nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme zwischenzeitlich nur ihr Sohn mit Talea zusammen.

Als der von seiner Mutter zu Freunden nach Remscheid gefahren wurde, hatte die 38-Jährige – so zumindest ihre eigenen Aussage – Talea schon eine gute Stunde nicht mehr gesehen. Der Junge schweigt, stand laut Staatsanwaltschaft nie unter Verdacht, ist ohnehin nicht strafmündig.

Seine Mutter bestreitet die Totschlagsvorwürfe. Sie habe Talea nach ihrer Rückkehr in der mit kaltem Wasser gefüllten Wanne liegend aufgefunden. Das Mädchen habe noch ein schwaches Lebenszeichen von sich gegeben, starb dann auf dem Weg ins Krankenhaus.

Psychiater stellt die volle Schuldfähigkeit fest

Ein psychiatrischer Gutachter hat festgestellt, dass die Angeklagte voll schuldfähig ist. Ansonsten formulierte der Experte Hypothesen. Beispielsweise die, dass die Angeklagte die Probleme mit Talea wohl wahrgenommen, aber nicht nachhaltig angepackt habe. So habe es zwar Besuche bei Ärzten gegeben, die seien aber wenig nachhaltig gewesen, hätten eher Alibi-Funktionen gehabt. Auf diese Weise habe die Angeklagte eine innerfamiliäre Aufklärung zu den Ursachen der vielen Verletzungen Taleas vermieden. Die Verteidigung kritisierte prompt eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung.

In der kommenden Woche werden die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten erwartet.

Mehr zum Thema

Der Fall „Wuppertaler-Kellerkinder":

Jugendamt Wuppertal schlug wieder einmal zu
Pressemitteilung 268189 - 21.12.2008
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/268189.php

Jugendamt Wuppertal


Neumarkt 10
42269 Wuppertal
Telefon: 0202/5631
kinder.jugend.und.familie @ stadt.wuppertal.de

Stadt Wuppertal - Kinder, Jugend und Familie - Jugendamt




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Samstag, Oktober 25, 2008

202. Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung (in der stationären Jugendhilfe - haben die Autoren vergessen zu bemerken)

Sehr geehrter Herr Professor Günder,

ich bin Präsidiumsmitglied des Menschenrechtsvereins Curare e.V., Köln und als solches immer wieder mit Kindern und Jugendlichen, wie deren Eltern in Heimsituationen und Jugendamt beschäftigt.

Ich habe die unten angehängte Presseinfo zugeleitet bekommen und mir auch auf der FH-Seite den entsprechenden Artikel durchgelesen (http://www.fh-dortmund.de/de/news/news/2008/10/Strafe_muss_sein__.php).

Dort wird die Überschrift klarer:

"Empirische Studie zum Umgang mit Sanktionen in Heimen und Wohngruppen

Irritierend und alarmierend: Über die Hälfte der pädagogischen Fachkräfte in Heimen und Wohngruppen ist der Ansicht, dass körperliche Gewalt als Strafe auch noch in der heutigen Heimerziehung vorkommt."

Ihr Artikel ist sehr beachtlich - und er dokumentiert, was wir immer wieder und vermehrt beobachten:

Wir wissen von Fällen, wo man in Heimen und Psychiatrien Kinder und Jugendliche einfach bei strömendem Regen vor die Tür stellte - auch im Winter bei Schnee - sie mit Neuroleptika unbekannter Couleur traktierte - mit Abschiebung nach Sibirien bedrohte und diese ohne richterlichen Beschluss fixiert. Wir dokumentieren gerade, wie ein Jugendamt mit Familienhelfern in eine x-beliebige Familie einbricht, dort alle Menschen in Sippenhaftung bedroht und so mutwillig unter dem Namen "Kindeswohlgefährdung" beginnt die Familie zu atomisieren. Solche Familienhelfer pressen dann die Vorlage eines psychologischen Gutachtens unter Bruch aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Familie ab, diffamieren sie durch eigene Eingaben bei Gericht, hocken in der Küche und halten, kaffeetrinkend, die Menschen von der Arbeit ab, nicht ohne dann in den Berichten zu schreiben, dass die Familie weniger Zeit mit den Kindern verbrächte. Die Kinder haben bei mir angerufen und um Hilfe gebeten. In der Stadt M. in NRW stellen wir noch erstaunlichere Dinge fest: einer Familie wird die Sorge für vier Kinder entzogen, die Kinder sollen wegen Kindeswohlgefährdung mit Gewalt aus der Familie genommen werden. Seit 12/2007 passiert jedoch nichts mit Ausnahme des Colateralschadens, dass ein Junge wegen Mobbings (noch unbewiesen) auf einen Bahnwaggon stieg und so unter Aufsicht des Jugendamtes durch einen Lichtbogen im April zu Tode kam. Drei Kinder sind noch immer bei der Familie. Nun ist ein Gutachter mit der schmutzigen Arbeit befasst durch ein Gefälligkeitsgutachten - schließlich weiss man ja, was das Jugendamt erwartet - die Familie zu "erlegen" - gut dass wir herausfanden, dass er sich mit falschem Doktortitel schmückt. Jedoch, es ist noch nicht zu Ende. Die Väter, auch immer mehr Mütter werden massenweise ausgegrenzt nach Trennung und Scheidung und dadurch werden ebenso die Kinder wieder entwertet, alles unter direkter Aufsicht des Jugendamtes, immer mehr davon landen in Heimen. Ebenfalls sind Ihnen die Klagen der ehemaligen Heiminsassen bekannt. Hier geht es nicht mehr um Kindeswohlgefährdung.

Sie bemerken, dass ich zynisch geworden bin und empört. Die Situation ist für mich am ehesten vergleichbar mit der Situation der Hexenverfolgungszeit. Und dies ist kein drastischer Vergleich, denn Denunziation und Schwimmproben (gingen sie unter, waren sie unschuldig, andernfalls verbrannte man diese) kommen immer mehr an die Tagesordnung. Es stellen sich immer mehr Zustände ein, die nun auch deutlich wurden in der durch Betrug ausgelösten Bankenkrise. Wir haben auch Nachricht bekommen - und warten auf den Beweis - dass Jugendamtsmitarbeiter mit Prämien entlohnt werden für Heim- und Pflegefamilienunterbringungen. Abwegig ist dies nicht, denn Korruption wird doch in jedem Baureferat befürchtet und erwartet.

Ich will Sie dringend, als ernsthaften Forscher, anregen zum Thema zu forschen mit welchen Gewaltmechanismen Familien derzeit behandelt werden und welche Auswirkungen dies hat. Es sollte auch untersucht werden, ob hier mit Mitteln des Mobbings gearbeitet wird (http://www.dr-etzel.de/html/mobbing.html) und welche psychosozialen Folgen dies hat. Sie werden für Ihre jetzige Veröffentlichung noch genügend Prügel beziehen und daran feststellen, wie richtig Sie liegen. Wir werden Sie auch verteidigen, denn wir wissen, dass dies auch in die Tat umgesetzt wird, was Sie beschrieben!

Herzliche Gruesse und vielen Dank für Ihren Mut

Franz J. A. Romer,
Duesseldorf-
http://www.Kindesraub.de/
http://www.Curare-eV.org/

Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

-----Original Message-----
From: service@idw-online.de On Behalf Of Jürgen Andrae
Sent: Friday, October 24, 2008 3:22 PM
To: service@idw-online.de
Subject: [idw] Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung

Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Fachhochschule Dortmund, Jürgen Andrae, 24.10.2008 15:06

Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung


Harte Strafen bringen wenig. Mit Gesprächen, Wiedergutmachungs- und Arbeitsauflagen reagieren Pädagogen, wenn sich Jugendliche in Heimen und betreuten Wohngruppen daneben benehmen. Irritierend: Über die Hälfte der pädagogischen Fachkräfte glaubt, dass körperliche Gewalt als Strafe dort noch vorkommt, so eine Studie der FH Dortmund.

Verbale Aggressionen, Verstöße gegen Gruppenregeln und die mutwillige Zerstörung von Sachen lassen sich junge Leute dort am häufigsten zuschulden kommen. Die Auswirkungen von Strafen sind unterschiedlich und können auch negative Reaktionen wie weitere Aggressionen auslösen.

Dies sind Ergebnisse einer empirischen Studie am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, bei der es um das Thema Strafen in der Stationären Erziehungshilfe ging. Unter Leitung von Prof. Dr. Richard Günder und Prof. Dr. Eckart Reidegeld waren 1280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Stationären Erziehungshilfe in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrem Umgang mit Strafen befragt worden. Die Rücklaufquote war mit 43 Prozent erstaunlich hoch.

Strafen - in der Fachsprache wird meist der Begriff "Reaktionen auf uner-wünschtes Verhalten" benutzt - sind ein heikles Thema in der Praxis der Er-ziehungshilfe. Die heutige Heimerziehung habe selbstverständlich nichts mehr mit dem Kasernenhofton und der Prügelstrafe der 50er Jahre zu tun, so Prof. Dr. Eckart Reidegeld: "Strafe ist vielmehr eher verpönt bzw. wird sehr kritisch hinterfragt".

Etwa zwei Drittel der im Rahmen der Studie Befragten waren der Auffassung, dass die pädagogischen Fachkräfte oftmals überfordert seien. Zwar meint die übergroße Mehrheit (92 %), dass sie persönlich mit der Strafpraxis gut zurechtkomme. Jedoch fühlen sich 78 % der pädagogischen Kräfte im Zusammenhang mit Strafen gelegentlich alleingelassen, ohnmächtig und hilflos.

Fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen reagiert auf Sanktionen entweder gar nicht oder wiederum mit negativem Verhalten. Haben Strafen dann überhaupt einen Sinn? "Wir gehen als Pädagogen nicht davon aus, dass man in einer straffreien Gesellschaft leben kann", so Prof. Dr. Richard Günder. Aber man müsse sich viele Gedanken darum machen, welche der Sanktionen positive Auswirkungen haben. Es gehe schließlich darum, den Kindern und Jugendlichen zu einer Einsicht zu verhelfen. Günders Fazit: "Strafe muss sein, aber sie muss sehr gut reflektiert sein".

Die Ergebnisse der Studie "Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten in der Stationären Erziehungshilfe" waren Diskussionsgrundlage der Fachtagung "Strafe muss sein!?" in Dortmund am 21. Oktober.

Resümee des Forschungsprojektes "Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten in der Stationären Erziehungshilfe"

- Häufigste Formen des Fehlverhaltens: verbale Aggressionen (78 %), Ver-stoß gegen Gruppenregeln (67 %), Zerstörung von Sachen (53 %), Gewalt untereinander (35 %), Schulverweigerung (32 %), Alkohol- oder Drogenmissbrauch (26 %), Diebstahl (25 %), Gewalt gegen Mitarbeiter (4 %).

- Die häufigsten Strafen: Reflexionsgespräch /Gruppengespräch (89 %), Wiedergutmachung (84 %), Arbeitsauflagen (57 %), Verstärkerprogramme (51 %), Ausschluss von Aktivitäten (45 %), Hausarrest/Ausgehverbot (44 %), Fernsehverbot (42 %) Teilnahme an bestimmten Gruppen (35 %), Täter-Opfer-Ausgleich (34 %), Taschengeldentzug (29 %) etc.

- "Taschengeldentzug" (mit 29 % relativ beliebt) ist als Sanktion problematisch, weil dies rechtlich unzulässig ist. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass dies bei den Mitarbeitern nicht hinreichend bekannt ist.

- Die Antworten auf die Frage, wie oft nach Meinung der Pädagogen heute noch körperliche Strafen angewandt würden, waren überraschend: 2,4 Prozent meinten, dies komme häufig vor. 51 % glaubten, dass Körperstrafen selten seien, nur 45 % meinten, es gebe sie gar nicht mehr.

- Reaktionen der Jugendlichen auf Strafen: einsichtig (55 %), mit positiver Verhaltensänderung (51 %), aggressiv (41 %), enttäuscht (29 %), traurig (27 %), mit Rückzug (25 %), gar nicht (10 %).

- Strafen können demnach positive, aber auch negative Auswirkungen haben. Fast die Hälfte (45 %) der Bestraften reagiert selten oder nie einsichtig. Bedenklich ist auch, dass 41 % der Befragten der Meinung sind, dass die Bestraften mit weiteren Aggressionen auf Sanktionen reagierten.

- Führt der Ruf nach Strafen zu einem Umdenken in der pädagogischen Praxis? 25 % der Befragten meinen ja, 28 % können dies nach eigener Aussage nicht beurteilen, 45 % sind sicher, dass die politische Diskussion keinen Einfluss auf die pädagogische Praxis haben werde. (Die Erhebung liegt zeitlich vor der öffentlichen Diskussion über Erziehungscamps und Strafstrategien im Kontext der Landtagswahl in Hessen.)

Arten der Pressemitteilung:
Forschungsergebnisse
Forschungsprojekte

Sachgebiete:
Gesellschaft
Pädagogik / Bildung
Politik
Psychologie


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Muss Strafe sein?

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Prof. Dr. Richard Günder

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Dienstag, Mai 06, 2008

174. Wenn die Jugendämter zu mächtig werden - Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt - ......

... aber Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen Willkürentscheidungen

Süddeutsche Zeitung vom 08.05.2008


Dieser Artikel - dankenswerter Weise von der Journalistin Cornelia Bolesch der Süddeutschen Zeitung geschrieben, benötig einen kleinen extra Kommentar: zu dem kleinen Lapsus, dass Gerichte keine Kontrollorgane des Jugendamtes sind. Gerichte sind gegenteilig zur Rechtsprechung eingeteilt, der sie sich immer mehr verweigern. Und es scheint, dass Herr Kues hunderte von Zuschriften benötigt, mit seinen Einzelfällen. Es gab Zeiten, da waren Millionen Menschen auch immer Einzelfälle, auch in Bautzen war jeder Fall ein Einzelfall.

Ich rufe dringend auf schnell kurze Eingaben an den Petitionsausschuss des Europaparlamentes zu geben. Europa stellt Fragen, auf die deutsche Staatsorgane lediglich abwiegeln. Tuen Sie etwas bevor noch mehr mit Ihnen getan wird

Gruesse
Franz Romer

Hier zum Artikel, der gekauft wurde


Wenn die Jugendämter zu mächtig werden

Häufig wird über die Untätigkeit der Behörden geklagt aber Hunderte Eltern fordern vom Europaparlament Hilfe gegen Willkürentscheidungen

Von Cornelia Bolesch

Brüssel - Die Briefe stammen von Eltern, die über „Nacht-und-Nebel-Aktionen" und über Nazi-Methoden" klagen. Man habe ihnen ihre Kinder entrissen und in Pflegefamilien gesteckt, wo sie zum Teil misshandelt würden. Gutachter hätten den Eltern hochmütig die geistige Gesundheit und das Sorgerecht abgesprochen. Französische und polnische Väter beschweren sich, sie dürften mit ihren Kindern in Deutschland nur Deutsch sprechen – seit zwei Jahren schon treffen solche Briefe im Europaparlament ein. Und fast immer stehen darin deutsche Jugendämter am Pranger.

400 solcher Briefe hat David Lowe, der britische Generalsekretär des Petitionsausschusses, bislang gezählt. Sie zeichnen ein Bild, wie man es in Deutschland kaum kennt. Hier geraten die Jugendämter immer wieder in die Kritik, weil sie überfordert wirken und manchmal nicht verhindern, dass Eltern ihre Kinder bis zum Tode misshandeln. In den Briefen nach Brüssel aber klagen Väter und Mütter über das Gegenteil: über ein allmächtiges Amt, das sich brutal zwischen sie und ihre Kinder dränge. Der Ausschuss hat ein Problem: Die Unterschiedlichkeit der Fälle, ihr emotionaler Gehalt bereiten uns Schwierigkeiten, eine eindeutige Empfehlung vorzubereiten", schrieb der polnische Ausschussvorsitzende, Marcin Libicki, vor wenigen Wochen an Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Die Klagen über die Allmacht der Jugendämter einerseits und die Kritik an ihrer Ohnmacht andererseits sind zwei Seiten einer Medaille. Es geht um Professionalität. Und vor allem darum, ob Behörden in Deutschland ausreichend beaufsichtigt werden, deren Fehler Existenzen zerstören können das Leben eines Kindes, aber auch die Zukunft einer Familie. “Die Allmacht des Jugendamts das ist keine Fata Morgana", bestätigt die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt. Keine andere Jugendbehörde in Europa hat solche Vollmachten". Die Deutsch-Französin Gebhardt berät das Bundesjustizministerium in Scheidungsfällen, bei denen Deutsche und Franzosen betroffen sind. Immer wieder fällt ihr auf, wie wenig Fingerspitzengefühl die Mitarbeiter von Jugendämtern, aber auch deutsche Familienrichter zeigen, wenn es um die Interessen von Ausländern geht. Auch die Justizministerin weiß um diese Probleme. In einem Brief an ihre Länderkollegen bat Brigitte Zypries (SPD) vor einigen Monaten dringend um “mehr Sensibilität". So bestehen manche Jugendämter etwa darauf, dass ausländische Väter mit ihren Kindern aus geschiedenen Ehen Deutsch sprechen müssen, wenn das Gericht einen Umgang nur unter Aufsicht erlaubt hat. Wojciech Pomorski aus Polen hat sich das nicht gefallen lassen. Seine Petition an das Europaparlament bewirkte eine kleine Wende. Im Fall Pomorski war es das Hamburger Jugendamt, das die Sprachregelung vorschrieb. Die Aufsichtsperson vom Jugendamt müsse wissen, was der Vater mit den Kindern bespreche. Schließlich könne es sein, dass er eine Entführung plane.

Als der Petitionsausschuss nachfragt, stellt die Bundesregierung die Rechtslage klar. Das Dokument liest sich wie eine einzige Nachhilfe für das Jugendamt. Mehrsprachige Eltern seien für Kinder eine “Bereicherung" so die erste, grundsätzliche Feststellung. Habe ein Gericht “begleiteten Umgang" angeordnet und sollte es nötig sein, das Gespräch zu verstehen, so müsse ein Dolmetscher besorgt werden, selbst wenn dies “erhebliche Mehrkosten" verursache. Bei einer Anhörung vor dem Ausschuss in Brüssel bedauerte eine Vertreterin der Bundesregierung den “ungerechtfertigten Eingriff" des Jugendamtes und bekannte: Dem polnischen Vater sei Unrecht widerfahren. Der Europaparlamentarier Rainer Wieland (CDU) spricht dennoch nur von Fehlern, wie sie in jedem System vorkämen, „menschliche Schwächen". Auch die Bundesregierung hält es für unnötig, die Arbeit der Jugendämter systematisch auf den Prüfstand zu stellen.

Als der Europaabgeordnete Andreas Schwab (CDU) von der Bundesregierung wissen will, ob die vielen Beschwerden nicht doch ein strukturelles Problem der Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland offenbarten, antwortet der parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Hermann Kues, es handle sich nur um “Einzelfälle". Kues räumt ein, Kompetenz und Professionalität ließen manchmal bei “hochstrittigen Trennungssituationen" zu wünschen übrig. Die Mitarbeiter der Jugendämter müssten besser ausgebildet werden, dafür gebe es aber auch schon gezielte Projekte.

Wozu der Staatssekretär in seiner Antwort vom April jedoch nicht Stellung nimmt, sind die Klagen von deutschen Eltern, denen das Jugendamt die Kinder weggenommen hat. Weil diese Vorgänge noch vor den Familiengerichten verhandelt werden, will sich das Ministerium nicht einmischen. Für Annelise Oeschger aber sind es gerade diese Fälle, die sie zu der Überzeugung gebracht haben: “Da stimmt etwas nicht im deutschen System." Die Schweizerin arbeitet beim Europarat. Sie ist dort Präsidentin des Kongresses der Nichtregierungsorganisationen. Die Juristin hat Kontakte zu Eltern, die seit Jahren gegen Jugendämter kämpfen und versuchen, ihre Kinder zurückzubekommen. Seither ist sie überzeugt: “Vor Gericht kommen die häufig nicht weiter. Die Leute haben manchmal null Chancen. Sie rennen gegen eine Wand."

Zum Beispiel Petra Heller aus Bamberg. Vor einigen Jahren erkrankt die Tänzerin an Borreliose und steckt damit während ihrer Schwangerschaft auch ihren Sohn Aeneas an. Das Kind kommt kränkelnd zur Welt. Die Mutter will dem Sohn dieselbe Therapie vermitteln, die auch ihr half. Doch die vielen Arztbesuche und Behandlungen machen die Schule misstrauisch. Sie schaltet das Gesundheitsamt ein. Deren Leiter fällt mit einem Gutachten ein vernichtendes Urteil, das der ganzen Familie zum Verhängnis wird: Petra Heller sei psychisch krank. Wenige Tage später holt das Jugendamt Aeneas überfallartig aus der Wohnung und bringt ihn in ein Heim (und inzwischen in eine Pflegefamilie). Petra Heller flüchtet in die Schweiz, um ihrer Entmündigung zu entgehen. Seit vier Jahren kämpft die Familie um Wiedergutmachung. Der Fall ist jetzt vor dem Oberlandesgericht Bamberg angelangt.

Die Gerichte sind die Kontrolleure der Jugendämter. Doch in der Praxis, so Annelise Oeschger, funktioniere diese Aufsicht häufig nicht. In Bamberg jedenfalls nimmt sie nur wahr, dass sich “Jugendamt und Gericht gegenseitig die Bälle zuspielen". Die Gerichtsverhandlungen erlebt sie als “Farce". Zusammen mit der Familie Heller und einem Kreis von Unterstützern veranstaltete sie in der fränkischen Stadt im vergangenen Herbst das Symposium “Deutsche Jugendämter und die Europäische Menschenrechtskonvention" und reiste anschließend mit einer “Bamberger Erklärung" zum Petitionsausschuss nach Brüssel. Die Unterzeichner fordern von den Behörden “Fakten statt Vorurteile" und “mindestens zwei unabhängige Gutachten", wenn es um den Entzug des Sorgerechts geht. Die Hauptforderung aber ist die Schaffung einer “unabhängigen Rechts- und Fachaufsicht", damit Beschlüsse des Jugendamtes “unverzüglich" überprüft werden könnten. Ferner wünschen sich die Unterzeichner eine “nationale Ombudsperson für den Kinder- und Jugendschutz".

Doch Politiker und die Betroffenen reden aneinander vorbei. Bei einer öffentlichen Diskussion in Berlin schlägt Petra Hellers Anwalt Stefan Hambura der Familienministerin etwas forsch vor, die Jugendämter zu “zerschlagen". Ursula von der Leyen lacht ungläubig auf. Was der Anwalt da vorschlage, sei absurd. Es gehe der Bundesregierung im Gegenteil um die Stärkung der Jugendämter, um ihre engere “Vernetzung" mit Gerichten, Schulen und anderen sozialen Stellen.

Für Petra Heller ist das eine Hiobsbotschaft. Denn sie fühlt sich ja gerade als Opfer einer zu eng vernetzten Obrigkeit, als Opfer des “Bamberger Klüngels". Als weitere Niederlage muss sie verbuchen, was der Bundestag im April auf den Weg bringt: die Verschärfung des Jugendhilferechts. Auf Antrag der Jugendämter sollen die Gerichte den Eltern künftig noch schneller das Sorgerecht entziehen können. Für Petra Heller und andere Betroffene bleibt nach Jahren des vergeblichen Kampfs vor deutschen Gerichten dann wohl nur noch der Ausweg nach Europa: zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

“Keine andere Jugendbehörde in Europa hat solche Vollmachten."

Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt

“Die Leute haben manchmal null Chancen. Sie rennen gegen eine Wand."

Die Juristin Annelise Oeschger

Bamberger Bürger protestieren gegen die erzwungene Trennung eines damals Zehnjährigen von seiner Familie. Rinklef

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Freitag, März 28, 2008

Jugendamt - System ohne Kontrolle

Frau Ministerin von der Leyen spricht sich gegen Zerschlagung des insuffizienten Jugendamtsystems und positioniert sich für totalitäre Kontrolle der Familien.(Wie in einem Polizeistaat weiterhin ohne Dienstaufsicht, ohne Fachaufsicht und ohne Kontrolle des Ministeriums?)



PL: das Jugendamt klaut polnische Kinder und die der anderen Eltern ... Google Video - CEED Web-TV zusammen mit TVN - 23 min 40 sec. - 26 okt. 2007

Polish/German Subtitles/ Das Jugendamt ist eine lokale Institution die im wesentlichen zwei Hauptziele hat : alle Kinder in Deutschland mit ... alle » allen Mitteln zu bewahren, sowie den Wiederstand der Eltern mit Zynismus und absichtlich demütigender Tricks zu brechen. Die angewandten Methoden ähneln sehr die der Gestapo. Nur keiner will es in Deutschland wahr haben.
Tags :: Jugendamt - Kinderklau - Kindesentziehung

Samstag, Januar 26, 2008

Gewährung von Akteneinsicht in Sozial- und Jugendämtern

SGB VIII - Online-Handbuch - Startseite - herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor
http://www.sgbviii.de/S93.html

Aus: 15. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Berichtszeitraum 1.1.1999 bis 31.12.2000, S. 102

Gewährung von Akteneinsicht in Sozial- und Jugendämtern

Bettina Sokol

Verschiedene Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zeigten, dass bei den betroffenen Sozial- oder Jugendämtern Unsicherheiten bestanden, wie Anträge auf Akteneinsicht der Personen, um deren eigene Daten es sich in erster Linie handelte, zu erledigen sind.

Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Beteiligten während eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens ist § 25 Abs. 1 SGB X. Wie die Absätze 2 und 3 in der Vorschrift zeigen, ist dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt. Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses in der Zeit vor und nach einem Verwaltungsverfahren steht es im pflichtgemäßen Ermessen der jeweiligen Behörde, den Beteiligten Akteneinsicht zu gewähren.

Demgegenüber knüpft der Auskunftsanspruch nach § 83 Abs. 1 Satz 1 SGB X allein an die Tatsache an, dass eine Person Betroffene ist (§ 67 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Insbesondere bei einer Datenspeicherung in Akten ist Voraussetzung für eine Auskunftserteilung, dass die Betroffenen Angaben machen, die das Auffinden der Daten ermöglichen. Außerdem darf der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem vom Betroffenen geltend gemachten Informationsinteresse stehen (§ 83 Abs. 1 Satz 3 SGB X).

Da nach § 83 Abs. 1 Satz 4 SGB X die verantwortliche Stelle das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt, kann insoweit auch eine Auskunft in der Form der Akteneinsicht gewährt werden. Zwar besteht somit kein direkter Anspruch der Betroffenen auf Akteneinsicht, doch hat die Stelle bei ihrer Ermessenausübung auch solche Wünsche zu berücksichtigen.

Zusätzliche Datenschutzprobleme entstehen, wenn zum Beispiel mehrere unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind, von denen aber nur eine Person in Anspruch genommen wird. Möchte diese Person Einsicht in die Akten der anderen Unterhaltspflichtigen nehmen, wird ihr dies regelmäßig verwehrt. Realisieren kann sie ihr Anliegen unter Umständen mit gerichtlicher Hilfe.

Um den Aufwand, der mit der Durchführung von Gerichtsverfahren verbunden ist, eventuell zu vermeiden, könnte die Verwaltung auch wie folgt verfahren: Bei Vorliegen der Voraussetzungen könnten die jeweils anderen Unterhaltsverpflichteten nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB X zu dem jeweiligen Verfahren hinzugezogen werden oder zumindest nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X von der Einleitung der anderen Verfahren benachrichtigt werden, um so eine entsprechende Antragstellung auf Hinzuziehung als Beteiligte zu ermöglichen. In beiden Fällen wäre eine Akteneinsicht nach § 25 SGB X grundsätzlich zulässig.

Quelle:
http://www.lfd.nrw.de

Adresse:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen
Reichsstr. 43
40217 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
Email: datenschutz@lfd.nrw.de

Bettina Sokol, Gewährung von Akteneinsicht in Sozial- und Jugendämtern, http://www.sgbviii.de/S93.html, (26-1-08)

Weitere Informationen: