Sonntag, November 25, 2007

Der harte Kampf um das Kindeswohl - NRZ - DerWesten - bitte Kommentar lesen und mit kommentieren: Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

http://www.derwesten.de/nachrichten/nrz/2007/11/23/news-6607384/detail.html

Misshandlungen

Der harte Kampf um das Kindeswohl

Duisburg. Bei Anzeichen von Gewalt kann die Stadt kurzfristig sofort handeln, mitunter aber sind die Sozialarbeiter schlicht überlastet. Der Fall der verhungerten Lea-Sophie in Schwerin geht Veronika von Bargen an die Nieren. Macht sie wütend.

"Es muss wirklich jemand mit 'nem Messer neben einem Kind stehen, bis was passiert", sagt die 60-jährige Duisburgerin. Seit 30 Jahren pflegt sie vernachlässigte Kinder. "Uns fehlen die passenden Gesetze", klagt sie, "unser jetziges Recht ist nicht für Kinder gemacht, sondern allein für die Eltern." Für Veronika von Bargen tragen auch Richter eine Mitschuld an vielen Missständen: "Sie schicken manche Kinder viel zu leichtfertig zu ihren Eltern zurück."

Mit der Erziehung der Kinder überfordert

Leverkusens Jugendamtsleiter Rainer Gurk glaubt das nicht. Experten wie er verweisen indes seit längerem auf den bundesweiten Trend, dass Eltern zunehmend überfordert sind mit der Erziehung ihrer Kinder. "Ein Grund ist Hartz IV", sagt Gurk. Seit 17 Jahren ist er Jugendamtsleiter in Leverkusen, einer Stadt, die im Kampf gegen Kindesvernachlässigung als vorbildlich gilt. Das Problem treffe in der Regel bestimmte Sozialschichten, so Gurk. "Die Gefährdungsquote in einigen Gebieten Duisburgs ist einfach höher als etwa in Düsseldorf-Oberkassel."

Laut Rainer Gurk orientiert sich die Zahl der Jugendamtsmitarbeiter durchaus an Aspekten wie hoher Arbeitslosigkeit in einem Stadtteil. Allerdings könne eine schuldenfreie Stadt wie Düsseldorf Angebote machen, die sich andere nicht leisten könnten. Im Gegenteil. Beispiel Halle an der Saale: Von dort heißt es, die Stadt plane, aus Finanznot alle 317 Kinder aus den Heimen zu holen und ambulant unterzubringen.

Aber egal wie viele Mitarbeiter die Jugendhilfe einer Stadt hat: "Man kann nie ganz ausschließen, dass ein Kollege die Lage in einer Familie falsch einschätzt", erklärt Gurk mit Blick auf Schwerin oder auch den Fall Kevin in Bremen vor einem Jahr. In beiden Fällen waren die Familien dem Jugendamt vorab bekannt.

"Sozialarbeiter stehen unter hoher seelischer und psychischer Belastung", sagt Gurk. Immerfort seien sie mit menschlichen Miseren, eben oft in sozialschwachen Familien konfrontiert. Dazu käme ein Sisyphus-Effekt: "Man hat das Gefühl, dass das, was man in den Wohnungen sieht, sich ständig wiederholt." Fortbildung und Supervision sei da enorm wichtig, "um sich den Frust von der Seele zu reden".

Nicht zuletzt sind Jugendämter auf Hinweise von außen angewiesen. Und seit Kevin hat es anscheinend eine Sensibilisierung der Bevölkerung gegeben: Leverkusen verzeichnet laut Jugendamt eine deutliche Steigerung an Meldungen etwa aus der Nachbarschaft. In der ersten Jahreshälfte seien in der 160 000 Einwohner-Stadt 60 Hinweise auf Kindesmisshandlung eingegangen. 30 Fälle stellten sich als unbegründet dar, in fünf Fällen mussten Kinder sofort raus aus der Familie.

"Bei jedem Hinweis, auch anonym, müssen bei uns zwei Kollegen einen Hausbesuch machen", sagt Gurk. Für eine Dauer von 48 Stunden können sie ein Kind bei Bedrohung in Obhut nehmen. Danach muss ein Richter etwa auf Grundlage eines ärztlichen Attests eine Entscheidung treffen.

Hebammen könnten den Müttern helfen

Rainer Gurk selbst fordert den Ausbau verpflichtender Vorsorgeuntersuchungen und die Einführung einer Kindergartenpflicht. Auch Pflegemutter von Bargen hat einen Vorschlag. Hebammen kämen heute auf Wunsch noch sechs Wochen nach einer Geburt ins Haus und geben Tipps und Hilfestellungen: "Das muss verpflichtend werden. Hebammen können als Erste feststellen, ob die Eltern mit dem Kind überfordert sind."


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1 Kommentar

Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

Vielleicht deshalb, weil nicht nur der Bürger, sondern auch die Regierung und ihre Behörden-Mitarbeiter so vieles, was mit Familie zu tun hat, ganz bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und im Geheimen abwickelt.

Denken wir zum Beispiel an die umfangreichen Gesetzesänderungen, auch des Grundgesetzes, die ohne Diskussion in der Öffentlichkeit in Bearbeitung sind.
Im Grundgesetz etwa soll in Art. 6 der Schutz für die Eltern gegenüber den Staatsorganen abgeschafft werden. Dem Anschein nach zu Gunsten von eigenen Kinderrechten, die bisher im Elternrecht integriert waren.

Tatsächlich wird der neue Art. 6 es den staatlichen Organen erleichtern, Eltern ihrer Elternrechte und damit auch ihrer Kinder zu berauben und diese Kinder in einer dem Staat genehmen Art und Ordnung von staatlichen Behördenmitarbeitern nach deren eigenem „besten Wissen und Gewissen“ ausgewählten Ersatz-Eltern und professionellen Erziehern zu „Staatsbürgern“ groß ziehen zu lassen.

Derartige Maßnahmen der staatlichen Behörden waren im 3. Reich ebenso an der Tagesordnung wie in der ehemaligen DDR und gehörten unter dem Aspekt der „industriellen Familie“ zu den Wohltaten, die Friedrich Engels &Co ihren Genossen angedeihen lassen wollten.
Und auch damals, im 3. Reich und in der DDR, waren die Behördenmitarbeiter stets nur gehorsame Diener der Obrigkeit, die in aller Regel ebenso straffrei blieben wie heutige Mitarbeiter des Jugendamts, die mit ihrer zum Tode von Kindern führenden Mangelleistung doch stets dem „Regelwerk des Jugendamts“ und ihrem eigenen „besten Wissen und Gewissen“ entsprochen haben.

Seit man in Deutschland neuerdings nicht mehr ungefährdet „Autobahn“ sagen kann und laut Medienfachleuten die „Arschkarte zieht“, wer in öffentlichen Diskussionen „zuerst Hitler sagt“, wagen Kritiker nur mehr hinter der Hand zu sagen, dass der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamtes fatale Ähnlichkeiten mit der Situation vor ein paar Jahren in Schweden habe, wo sich unglaubliche Dinge abgespielten, um nur endlich die Privatheit der Familien durch die Staatsmacht aufbrechen zu können.

Ist es abwegig zu fragen, ob der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamts etwa in aller Heimlichkeit billigend in Kauf genommen werde, um Eltern in Deutschland unter Generalverdacht ihres Versagens stellen und Elternrechte unter dem Deckmantel eigener Kinderrechte durch staatliche Wächter aushebeln zu können?

Hat man erst einmal den Gedankenschritt in diese Richtung gewagt, fällt einem sogleich der erstaunliche Unterschied auf, der sich im Vergleich des „Falles Marco“ mit dem „Fall Görgülü“ zeigt.
Marco ist jener medienweit bekannte deutsche Jugendliche, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer 13jährigen Engländerin seit sieben Monaten im türkischen Antalya in U-Haft einsitzt.
Görgülü heißt der Vater eines kleinen deutschen Jungen, der von der Mutter ohne Wissen und Einverständnis des Vaters zur Adoption frei gegeben wurde und nach dem Willen deutscher Familienrichter nicht bei seinem Vater leben darf, sondern bei Pflegeeltern, obwohl der Europäische Menschenrechtgerichtshof dies als Verstoß gegen die Menschenrechte von Vater und Sohn ansieht.

Im Fall Marco will die deutsche Regierung der Klage des Jugendlichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beitreten und sich für ihn vor den türkischen Strafgerichten einsetzen.


Im Fall Görgülü, der seit 2001 durch eben diesen EGMR als Menschenrechtsverletzung durch die deutschen Familiengerichte erkannt wurde, unternimmt die deutsche Regierung nichts, obwohl das dem Vater von der obersten europäischen Gerichtsinstanz zugesprochene Kind noch immer nicht bei ihm leben darf und der Vater aus diesem Grund zum zweiten Mal vor dem EMGR klagt und demnächst im 51. Verfahren um seinen Sohn vor dem deutschen Familiengericht stehen wird.

Was zeigt uns das? Dass die deutsche Regierung zwar gegen Menschenrechtsverletzungen angeht, wenn sie außerhalb Deutschlands geschehen oder drohen, nicht aber innerstaatlich im eigenen Land.

Und was noch? Dass Elternrechte gegenüber der behördlichen Obrigkeit schon heute in Deutschland nichts gelten, sobald ein Behördenmitarbeiter dies nach seinem eigenen besten Wissen und Gewissen anordnet. Und zwar selbst dann, wenn der oberste europäische Gerichtshof dies als strafbare Menschenrechtsverletzung erkannt hat.

Sie denken an Rechtsstaat, an Dienstaufsichtsbeschwerde, an Strafanzeige, Klage bei Gericht? Fehlanzeige!
Die kommunale Behörde Jugendamt unterliegt zwar in Rechtsfragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Fachfragen aber ist es frei. Da kann der Behördenmitarbeiter nach dem Regelwerk des Jugendamts handeln, in dem er arbeitet und nach dem eigenen Gewissen entscheiden. Straffrei. Auch dann, wenn’s Familien zerstört, Eltern und Kinder wie unter Foltermaßnahmen leiden oder es gar Kinderleben kostet. Von den Eltern, die sich das Leben nehmen, weil sie ohne ihre Kinder nicht mehr leben wollen, ganz zu schweigen.

Demokratie wird in Deutschland seit spätestens dem 11. September des Terrorkrieges unter dem Deckmantel des Bürgerschutzes durch
durch Polizeistaat ersetzt.
Wenn’s um Bürgerdaten geht, um online-Überwachung oder dem Fingerabdruck im Pass und die nächste Volkszählung, merkt die Öffentlichkeit auf, weil der Protest aus allen Ecken laut wird. Gut so!

Was aber, wenn Familien entrechtet werden, wenn Kinder zur staatlichen Verschiebeware werden, wenn Elternschaft mit Beginn der Schwangerschaft unter Bewachung und Staatskontrolle gerät? Dann wird geschwiegen, denn die Angst geht um, das nächste Kind könnte das eigene sein. Und das Schweigen der Lämmer war immer schon der Sieg der Wölfe.

# von Franz Romer Düsseldorf, vor 1 Sekunden

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