Donnerstag, November 22, 2007

EGMR-Fall-Görgülü: Öffentliche persönliche Anmerkungen 16.11.2007

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Öffentliche persönliche Anmerkungen 16.11.2007

Celestina und Kazim Görgülü

Öffentliche persönliche Anmerkungen

Kazim Görgülü kämpft seit nunmehr fast 9 Jahren um seinen leiblichen Sohn Christofer, der rechtswidrig mit Hilfe eines deutschen Jugendamtes bei Pflegeeltern lebt. Behörden und ein Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt haben dieser jahrelangen Vater-Sohn-Trennung wissentlich und willkürlich massiv Vorschub geleistet. Eine Änderung dieser unerträglichen Situation für alle Betroffene ist bisher nicht in Sicht. Diejenigen, die das könnten, nämlich das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, schauen dem kindeswohlschädlichen Treiben der Pflegeeltern bis zum heutigen Tag tatenlos zu: selbst nach dem kürzlich ergangenen
BGH-Urteil (Größe: 756 kB; Downloads bisher: 28; Letzter Download am: 21.11.2007) und dem Amtsgerichts-Beschlusses. Darin sind deutliche Hinweise an den Vormund enthalten: Sollten die Pflegeeltern nicht in der Lage sein, den Kontakt zwischen Vater und Sohn zu intensivieren, damit ein Wechsel des Jungen in die Familie seines Vaters erfolgen kann, sind sie als Pflegeeltern nicht geeignet.

Nach unserer Ansicht und nach Ansicht unseres fachlichen Beraterteams sind nach dem letzten Schreiben der Pflegeeltern alle Voraussetzungen gegeben, Christofer sofort aus der Pflegefamilie herausnehmen zu müssen. Es ist unsere zutiefste Überzeugung, dass vor lauter Juristen, die an diesem Fall in den Behörden arbeiten, die psychologischen Alarmzeichen von ihnen nicht gesehen werden (können oder wollen).

Es ist für uns und für viele Menschen in Deutschland nicht mehr zu erklären, wieso keinerlei Konsequenzen aus den offensichtlichen völligem Versagen der Behörden von Sachsen-Anhalt gezogen werden.

Es ist für uns und für viele Menschen in Deutschland nicht mehr zu erklären, warum deutsche Behörden und Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes ungestraft gegen Gerichtsbeschlüsse vorgehen dürfen.

Dies passiert in Deutschland: Behörden verweigern nach wie vor der höchstrichterlichen deutschen Justiz die Gefolgschaft und versuchen durch oberflächliches Taktieren und zeitliches In-die-Länge-Ziehen weiterhin Fakten zu schaffen.

Wir stellen die Behörden von Sachsen-Anhalt hiermit öffentlich erstmals an den Pranger: Nach fast neunjährigem Kampf mit knapp 50 (!) Gerichtsbeschlüssen, darunter 8 x vor dem Bundesverfassungsgericht, 1 x vor dem Bundesgerichtshof und 1 x vor dem Europäischen Gerichtshof werfen wir den Behörden Untätigkeit vor. Diese stellt für uns seelische Grausamkeit und psychische Folter dar. Gepaart mit Diskriminierung und unterschwelligem Rassismus.

Der Bundesgerichtshof hat Verständnis dafür geäußert, dass sich Kazim an die Öffent­lichkeit gewandt hat, um auf all die Missstände aufmerksam zu machen. Wir haben uns daher nach langem Überlegen entschlossen, nicht mehr nur die nationale Öffentlichkeit zu informieren.

Zahlen und Statistiken

In Sachsen-Anhalt wird eine Pflegefamilie von den Behörden massiv protegiert. Demge­gen­über haben wir folgende Rechnung aufgemacht, um mal den stattgefunden Kampf um Christofer in Zahlen ein Gesicht zu geben:

Es gab zwischen 1999 und 2007 knapp 50 (!) Gerichtsbeschlüsse in Sorgerechts-, Umgangs­rechts-, Verwaltungsgerichts-, Vormundschafts- und Adoptionsverfahren vor dem Amtsgericht Wittenberg, dem Oberlandesgericht Naumburg, dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundes­gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Verwaltungsgericht Witten­berg und dem Landgericht Dessau. Wir wissen nicht mehr, wie viel Stundenaufwand die Vorbe­reitungen dazu benötigen. Längst haben wir den Überblick über die Fahrtkosten verloren.

Bei den festgelegten Kontakten zwischen Kazim und seinem Sohn Christofer kam es 2003 zu zehn Fahrten zu den Pflegeeltern, die umsonst waren. Im Jahr 2004 erhielten wir keinen Umgang, konnten daher auch nicht umsonst das Haus der Pflegeeltern anfahren. Im Jahr 2005 fuhren wir 26 Mal umsonst in den Ort, in dem Christofer wohnt, um Kontakt zu ihm erhalten zu können, 11 Mal im Jahr 2006 und in diesem Jahr kam es bisher 6 Mal zum Umgangsboykott. Da Kazim teil­weise aus Wertheim, Aschaffenburg, Regensburg oder Kitzingen extra übers Wochenende von Baustellen zurückfuhr, um mit seinem Sohn Zeit verbringen zu können, ist er insgesamt 22.393 Kilometer in der Zeit zwischen Juni 2003 und November 2007 umsonst gefahren, das sind 9.643,10 Euro Fahrtkosten.

616 Arbeitsstunden, die er nachweislich samstags und freitags auf Baustellen hätte leisten können, sind bei Kazim ausgefallen. Allerdings ohne seinen Sohn sehen zu können. Bei einem kalkulatorischen Stundenlohn von nur 37 Euro handelt es sich hier um Verdienstausfall in Höhe von 22.792 Euro.

Jedes Mal die vage Hoffnung, seinen Sohn sehen zu können - jedes Mal umsonst. Diese Hof­fnungen, die so sehr an den Nerven zerren. Und jedes Mal die Demütigungen, die man wortlos einstecken muss. Kein Wort des Bedauerns von behördlicher Seite.

Bis heute haben wir keiner­lei Hilfe von behördlicher Seite angeboten bekommen und müssen sämtliche Kosten selbst tragen, während die Pflegeeltern rechtswidrig Pflegegelder beziehen

Für Kazim ist es nicht mehr hinnehmbar und unverständlich, wenn der Einfluss der Pflegeeltern dahin führt, dass Christofer „seinen Vater zerhacken, zerreissen und anschlie­ßend verbrennen möchte".
im Auftrage verteilt durch

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
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zu weiteren Fällen - berichtet vom ehemaligen, irischen Militärrichter Peter Briody
 
 
 
 


1 Kommentar:

Monika Armand hat gesagt…

"Für Kazim ist es nicht mehr hinnehmbar und unverständlich, wenn der Einfluss der Pflegeeltern dahin führt, dass Christofer „seinen Vater zerhacken, zerreissen und anschlie­ßend verbrennen möchte".

Und hier wird deutlich, dass Pflegeeltern dem Kindeswohl abträgliche "Gehirnwäsche" verpassen dürfen. Wenn ein Kind solche Äußerungen über einen Vater loslässt, welchen das Kind gar nicht kennen lernen durfte, dann handelt es sich um manipulative und dem Kindeswohl abträgliche, traumatisierende Beeinflussungsstrategien.In diesem Falle ist von fachlicher Seite die Eignung der Pflegefamilie in Zweifel zu ziehen.

Hierin dürften sich seriöse Psychologen und Pädagogen einig sein.Man staunt nur immer wieder, welche "merkwürdigen" und wissenschaftlich unhaltbare Methoden von Seiten ausgebildeter Sozialpädagogen/Sozialarbeiter praktiziert oder befürwortet werden, so dass man sich fragen muss, ob diese Ausbildung überhaupt für die im KJHG gestellten Aufgaben befähigt....

Wenn vom PA-Syndrom gesprochen wird, dann scheint doch immer noch eine "einseitige" Sicht zu gelten. In logischem Widerspruch wird die "Erzeugungsmöglichkeit" des PA-Syndroms immer nur Elternteilen unterstellt....

Hier wird verkannt, dass Jugendämter, Kinderheime und Pflegefamilien - oft noch mit familiengerichtlicher Erlaubnis!! -Kinder traumatisieren und einer Gehirnwäsche kontra Elternteile & Angehörige unterziehen.

Damit wird das staatliche Wächteramt zum Kindeswohl ad absurdum geführt......