Donnerstag, November 05, 2009

217. Jugendamt Wuppertal - Fall Talea - Getöted von die 'Pflegemutter' des Jugendamtes nachdem erst der Vater von seiner Töchter ausgegrenzt war

Jugendamt Wuppertal

You Tube - Jugendamtwaechter



Talea hätte überlebt, wenn Sie zu ihrem Vater gekommen wäre. Doch leider wird ein Kind eher in eine Pflegefamilie gesteckt als dass sich der leibliche Vater um sein Kind kümmern darf. Das Jugendamt hat seine Hände in Unschuld gewaschen!

Familie stellt Strafanzeige gegen die Stadt

Kölnische Rundschau - Rheinland - Von NIKOLA DÜNOW - 27.03.08
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1205081003219.shtml

Von NIKOLA DÜNOW, 27.03.08, 22:05h

Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wurde das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, am Mittwoch in einem rosa Sarg mit einer goldfarbenen Krone beerdigt.


WUPPERTAL. Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wurde das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, am Mittwoch in einem rosa Sarg mit einer goldfarbenen Krone beerdigt.

Die Eltern des Mädchens erheben unterdessen schwere Vorwürfe gegen die zuständige Mitarbeiterin des Wuppertaler Jugendamtes. Die Familie kündigte an, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Sachbearbeiterin zu stellen. Das Verfahren könne aber auch noch auf weitere Behördenmitarbeiter ausgeweitet werden, sagte gestern Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt.

Am Mittwoch hatte das vorläufige Obduktionsergebnis einen gewaltsamen Tod des Mädchens bestätigt. Die laufenden Ermittlungen ergaben, dass das Jugendamt schon vor dem Tod des Mädchens von Verletzungen gewusst haben soll. Ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde eingeleitet. Am Mittwoch seien die Räume des Amtes durchsucht und Akten sichergestellt worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

Talea war in der Stadt bei einer Pflegefamilie untergebracht. Die 38 Jahre alte Pflegemutter ist dringend verdächtig, das Kind getötet zu haben. Sie sitzt wegen Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft.

„Mama, du hast mich doch nie geschlagen“, schildert die leibliche Mutter eines der letzten Telefonate mit ihrer Tochter. Verzweiflung spricht aus der jungen Frau, als sie davon erzählt, wie eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes zu ihr gekommen sei und gesagt haben soll: „Ich habe schlechte Nachrichten. Ich mache mir Sorgen um Talea. Sie ist apathisch geworden. Sie ist in der Dusche zusammengebrochen und wurde bewusstlos auf der Toilette gefunden.“

Das sei etwa vor zwei Wochen gewesen, bevor das Mädchen starb. Bei diesem Gespräch in der Klinik Langenberg, das die Stadt nicht bestätigen wollte, war ein Sozialarbeiter anwesend. Taleas Mutter macht dort eine Alkohol-Therapie. Der Sozialarbeiter ist derzeit in Urlaub und nicht erreichbar. Die Angehörigen sprechen von faustgroßen Hämatomen.

Warum hat das Jugendamt das Kind nicht aus der Pflegefamilie geholt, wenn die Sachbearbeiterin alarmiert war, fragt die Mutter immer wieder. „Ich habe alle Untersuchungen bei unserer Kinderärztin machen lassen, Talea war vollkommen in Ordnung“, wehrt sie sich gegen Behauptungen, das Kind hätte Bewegungsstörungen gehabt, sei deswegen oft hingefallen und habe daher blaue Flecken.

Die Mutter hatte sich selbst an das Jugendamt gewandt. Dass man ihr ohne Vorwarnung die beiden Mädchen, Talea hat eine zweijährige Schwester, abnehmen und in eine Pflegefamilie geben würde, hatte sie nicht geahnt. „Hätte ich das Jugendamt nicht angerufen, würde meine Kleine noch leben“, sagte sie leise.



Fall Talea: Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt


Bronne: CareChild - Donnerstag, 18. September 2008
http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/fall_talea_ermittlungen_gegen_mitarbeiter_des_jugendamtes_eingestellt_521_81.html

Wuppertal (carechild) - Im Fall Talea hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und unterlassener Hilfeleistung allesamt eingestellt. Die Eltern des toten Mädchens, das vermutlich durch Ihre Pflegemutter umgebracht wurde, wollen das nicht hinnehmen.

Die funfjährige Talea wurde im März diesen Jahres vermutlich von Ihrer Pflegemutter in der Badewanne getötet. Anzeichen auf Misshandlungen hat es vorher schon gegeben, denen aber niemand ernsthaft nachgegangen sei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Pflegemutter nun Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen Vorwürfen gegen das Jugendamt Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, sowie weiterer Personen aufgenommen. Der Vorwurf lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen, bzw. Körperverletzung.

In einem, CareChild vorliegenden, Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 01.09.2008 werden die Ermittlungen eingestellt. Zur Begründung wird ausgeführt, ein Tatvorwurf gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes lasse sich nicht erhärten.

Die in Frage kommenden Taten können nur durch einen Garanten verübt werden. Zwar trifft die Mitarbeiter des Jugendamtes eine Beschützergarantenstellung kraft Pflichtübernahme, wenn diese ein Kind in eine Pflegestelle geben, jedoch sei weitere Voraussetzung für eine Strafbarkeit durch Unterlassen, dass die Mitarbeiter den Taterfolg (Anm. d.Red.: gemeint ist der Tod d. Kindes) vorhersehen und durch pflichtgemässe Handlungen hätten verhindern können.

Die Kenntnis von gegenwärtigen oder akut drohenden Gefahren für das Kind seien den betroffenen Mitarbeitern des Jugendamtes nicht nachzuweisen. Im Rahmen eines Hausbesuches der Jugendamtsmitarbeiter liessen sich Auffälligkeiten, die auf eine Kindesmisshandlung hinweisen würden "unwiderlegbar nicht feststellen".

Auch der Kindergarten habe zwar eine Meldung über Verletzungen gemacht, bei Nachfragen durch das Jugendamt ausdrücklich aber nicht von Misshandlungen gesprochen.

Andere Vorfälle, die Zeugen dem Jugendamt gemeldet haben wollen, finden sich nicht in der Akte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entweder, weil die Mitarbeiter die Mitteilung so nicht wahrgenommen haben, oder weil die Zeugin sich unzutreffend erinnert.

Den Mitarbeitern des Jugendamtes könne so nicht vorgeworfen werden, dass sie gewichtige Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung hätten erkennen müssen, was zu einer Handlungspflicht geführt hätte.

Die Eltern von Talea prüfen über Ihre Anwältin Möglichkeiten gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen.

Mehr zu diesem Thema:


Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Wuppertaler Sozialverwaltung wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schon wider eingestellt

Bronne: Pflegemutter von kleiner Talea wegen Totschlags vor Gericht Vor Gericht - 123recht.net - Nachrichten - 27. Oktober 2008 - 15.13 Uhr
http://www.123recht.net/article.asp?a=33417

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Bei der Einlieferung Taleas in die Klinik hatten die Ärzte nach früheren Angaben der Ermittler zahlreiche Hämatome bei dem Mädchen entdeckt. Die Pflegemutter sitzt seit dem 21. März in Untersuchungshaft; bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu 15 Jahre Haft. Für den Prozess sind zunächst 18 weitere Verhandlungstage bis zum 22. Januar anberaumt. In dem Fall hatten die Behörden auch gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Wuppertaler Sozialverwaltung wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt.
  • Unterlassen: Strafbar kann nicht nur eine bestimmte Handlung sein (jemanden erschießen, schlagen etc.), sondern auch das Unterlassen bzw. Nichtstun. Dies dann, wenn der Täter rechtlich verpflichtet wäre, einzuschreiten, dies aber bewusst unterlässt. Hilft der Vater seinem ertrinkenden Sohn nicht, macht er sich durch Unterlassen strafbar. (Vgl. auch GARANT)
  • Ermittlungsverfahren: Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren ist ein strafprozessrechtliches Vorverfahren. Ziel der Ermittlungen ist es, eine Tat so weit aufzuklären, dass die Entscheidung getroffen werden kann, ob Anklage erhoben wird oder nicht. Das Ermittlungsverfahren wird durch eine Strafanzeige in Gang gebracht oder dadurch, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf anderem Wege vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. Das Ermittlungsverfahren endet durch Einstellung oder durch Anklageerhebung'


Warum hat niemand die kleine Talea gerettet?


WELT am SONNTAG - WELT ONLINE - Von Till-r. Stoldt- 9. November 2008
http://www.welt.de/wams_print/article2695344/Warum-hat-niemand-die-kleine-Talea-gerettet.html

In Wuppertal hat der Prozess gegen eine 38-jährige Pflegemutter begonnen. Sie soll eine ihr anvertraute Fünfjährige getötet haben. Auf der Anklagebank sehen viele aber noch jemanden sitzen: den Fürsorge-Apparat, der wieder einmal so kläglich versagte

Am Abend des 18. März 2008 starb Talea. Laut Staatsanwalt und Rechtsmedizinern soll die 38-jährige Pflegemutter Talea in eine mit eiskaltem Wasser gefüllte Wanne gesetzt und ihr Mund und Nase zugehalten haben. Dann rief sie selbst den Rettungsdienst an und empfing den Notarzt mit dem Mädchen im Arm. Das Kind war angezogen, klitschnass, unterkühlt und bald tot - entweder erstickt oder ihrer Unterkühlung erlegen. Während der Arzt sie zu reanimieren versuchte, klagte Kaja G., sie sei doch nur 15 Minuten weg gewesen. Wie das bloß habe passieren können?

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Wie konnte das Jugendamt Talea zu einer Pflegemutter geben, die zumindest im Rückblick offensichtlich überfordert war?

.... auf den ersten Blick wirkt sie eben vertrauenswürdig: Sie hat einen Gatten, zwei Kinder, einen Hund, ist ausgebildete Arzthelferin und gehört zur Kirche der Mormonen. Die mögen verschroben sein - aber fromm ist doch verlässlich, oder? Im Bekanntenkreis von Kaja G. wusste man es besser: Als kalt, distanziert und "korrekt, aber etwas herzlos" wird sie dort beschrieben. Auch mit ihrer Frömmigkeit sei es zeitweise nicht weit her gewesen, und ihr erster Sohn wurde infolge einer Affäre geboren.

Eine enge Freundin erzählt, es sei "nicht Kajas Art" gewesen, "Gefühle zu zeigen. Sie ließ nichts raus, bis sie mal platzte". Und mehrere Zeugen beschreiben sie als einen zu Ausbrüchen neigenden Menschen: Im Alltag mit drei Kindern und ohne Mann (der unter der Woche nicht daheim war) habe sie fleißig, kontrolliert und diszipliniert gewirkt wie ein "funktionierender Roboter". Gelegentlich sei sie aber von einem fast cholerischen Zorn übermannt worden. Beispielsweise als ihr Sohn auf einem Parkplatz fast vor ein Auto gelaufen wäre: Da prügelte sie schreiend auf ihr Kind ein, bis der Fahrer ausstieg und sie zu beruhigen versuchte. Doch auch den Fahrer schrie sie an.

Von all dem wusste das Jugendamt nichts. Aber es gab noch mehr, was dem Amt nicht rechtzeitig auffiel: Der im März 2008 herbeigerufene Notarzt berichtete von zahlreichen blauen Flecken an Kopf, Armen und Innenschenkeln des kleinen Mädchens, die nicht von Unfällen stammen könnten. Talea war also schon zuvor misshandelt worden während der fast sieben Monate, die sie in der Pflegefamilie lebte. Warum war das niemandem aufgefallen?

Es war aufgefallen, und einige Hinweise waren auch beim Jugendamt gemeldet worden. Nur hatte das Jugendamt nicht angemessen reagiert. Wenn beispielsweise Talea ihre leiblichen Eltern besucht hatte und wieder zurück musste zur Pflegemutter, dann weinte sie von Mal zu Mal heftiger. Einmal fiel den Eltern auch ein blaues Auge auf. Doch darauf angesprochen berichtete die Pflegemutter, ihre leibliche Tochter habe Talea versehentlich mit einem Bauklotz getroffen. So etwas passiere nun mal unter Kindern. Trotzdem sprach die leibliche Mutter mit dem Amt darüber.

Auch in Taleas Kindergarten häuften sich solche Vorfälle: Eines Morgens kam Talea mit beidseitig geschwollenem und verfärbtem Gesicht in den Kinderarten. Laut Pflegemutter war sie in der Wanne unglücklich gestürzt. Ein anderes Mal entdeckte eine Betreuerin an Taleas Kopf eine verkrustete Wunde. Außerdem fehlte ihr ein Büschel Haare. Und wieder ein anderes Mal fielen den Kindergärtnerinnen die leuchtend blauen Flecken an Taleas Körper auf.

Aber stets hatte die Pflegemutter eine gute Erklärung zur Hand: Mal habe Talea sich gestoßen, mal gestritten, mal sei sie gestürzt. Und welches Kleinkind stößt und stürzt nicht gelegentlich? Trotzdem: Auch der Kindergarten informierte für alle Fälle das Jugendamt.

Und das hatte sich sogar redlich bemüht - solange Talea in ihrer leiblichen Familie lebte: Es gab Hausbesuche, Erziehungskurse für die Mutter, Gespräche mit den Kindergärtnerinnen und vieles mehr. Aber kaum hatten die Mitarbeiter Talea der Pflegemutter anvertraut, schon wurde das Amt merkwürdig nachsichtig. Bei all den Meldungen über Beulen und Verletzungen begnügte sich das Amt mit einer Begründung: Die Kleine sei motorisch eben zurückgeblieben. Und in dieser Auffassung wurde das Jugendamt von der Pflegemutter unermüdlich bestärkt.

Nur: Im Kindergarten hatten die Expertinnen 2008 längst eine andere Einschätzung. Motorisch sei Talea ganz normal gewesen. Auch in der behandelnden Kinderarztpraxis urteilte man, Talea gehe sicher. Doch Amt, Arzt und Betreuer tauschten sich darüber nicht aus.

Und dieser Mangel an Austausch zeigte sich bei vielen Gelegenheiten. Etwa als die Pflegemutter Talea zur ärztlichen Pflichtuntersuchung (U9) brachte, im Januar 2008. Taleas Anblick besorgt die Ärztin: die Haare filzig, ein Ekzem unterm Auge, ein Bluterguss am Kinn, ein weiterer an der Schulter.

"Das Kind braucht Hilfe, und die Pflegemutter ist massiv überfordert", dachte die Ärztin. Also drängte sie Kaja G., Talea einmal ausgiebig im sozialpädiatrischen Zentrum untersuchen zu lassen. Zu dem Zweck solle sie beim Jugendamt einen Antrag einreichen. Aber niemandem berichtete die Ärztin von ihrem Eindruck. Sie kontrollierte nicht einmal, ob die Pflegemutter wirklich eine solche Untersuchung beantragte. Sie tat es nicht.



Tod von Pflegekind Talea - Staatsanwalt fordert elf Jahre Haft


SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama - 21.01.2009
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,602701,00.html

"In maßloser Wut" soll sie die kleine Talea in eine Wanne voll eiskalten Wassers gesetzt haben, wo der Kreislauf der Fünfjährigen schließlich zusammenbrach: Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall des getöteten Mädchens elf Jahre Haft für seine Pflegemutter. Die bestreitet alle Vorwürfe.


Wuppertal - Für den gewaltsamen Tod der kleinen Talea in Wuppertal soll ihre Pflegemutter nach dem Willen der Staatsanwaltschaft elf Jahre ins Gefängnis. In seinem Plädoyer vor dem Wuppertaler Landgericht betonte der Anklagevertreter am Mittwoch, die 38-Jährige habe das Mädchen im März 2008 vermutlich als Bestrafung "in maßloser Wut" in eine Badewanne gesetzt, es kalt abgeduscht und ihm Mund und Nase zugehalten, um es am Schreien zu hindern.

Grab der kleinen Talea in Wuppertal: "In maßloser Wut" getötet
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DPA

Grab der kleinen Talea in Wuppertal: "In maßloser Wut" getötet


Dabei sei das Kind bewusstlos geworden. Im eiskalten Wasser brach der Kreislauf Taleas zusammen, sie starb an Unterkühlung. Auslöser des Totschlags sei möglicherweise gewesen, dass das Mädchen in die Hose gemacht habe.

Die Kaja G. habe den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, sagte Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Wuppertal. "Die Fassade der Angeklagten zu durchschauen, erscheint sehr schwer", betonte er. Der Prozess sei ein Indizienverfahren gewesen, bei dem man die Indizien "wie in einem Mosaik" zusammensetzen musste: "Das Bild, das entsteht, ist vielleicht nicht hochauflösend, aber doch erkennbar."

Die Verteidiger beantragten, die Frau freizusprechen und gingen in ihrem Plädoyer von einem "tragischen Geschehen zwischen Kindern mit tödlichem Ausgang" aus.

Die Indizien sprächen gegen ihre Schuld. Wahrscheinlich habe ihr eigener, damals neunjähriger Sohn eine Rolle beim Tod Taleas gespielt. Der Junge sei hyperaktiv und aggressiv. Vermutlich habe ein Streit der beiden Kinder zum tragischen Tod des Mädchens geführt.

"Aus Angst vor Strafe hat er nichts gesagt"

Die Verteidigung zeigte sich überzeugt, dass es bei Taleas Tod um ein "folgenschweres Unfallgeschehen" gehandelt habe. Womöglich habe sich der Unfall ereignet, als Talea und der elfjährige Sohn der Pflegemutter allein waren, sagte Verteidiger Michael Kaps. Der Junge könne sich beim Spielen auf Taleas Brustkorb gesetzt oder ihr ein Kissen auf den Mund gedrückt haben. Möglicherweise habe Talea das Bewusstsein verloren, und der Junge habe sie in die Wanne geschleppt, um sie wach zu bekommen.

"Während er das Wasser einlaufen ließ hörte er seine Mutter rufen. Aus Angst vor Strafe hat er nichts gesagt." Die Verteidigung wies darauf hin, dass es keine Zeugen für die Tat gebe und auch die genaue Tatzeit unklar geblieben sei. Auch das vermutete Motiv, die Angeklagte habe Talea in die Badewanne gesteckt, weil sie in die Hose gemacht habe, sei reine Spekulation.

Die Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Sie habe Talea allerdings einige Zeit aus den Augen verloren. Als sie das Kind im kalten Wasser fand, habe es schon das Bewusstsein verloren. Sie habe daraufhin den Notruf gewählt. Vor Gericht erklärte sie unter Tränen, das Geschehene tue ihr sehr leid. "Ich trage die Schuld dafür, dass ich nicht da war."

Scheinwelt der Pflegemutter

Der Staatsanwalt hält diese Version für widerlegt. Die Vielzahl von Verletzungen an dem toten Kind sei ein Beleg für Misshandlungen über einen längeren Zeitraum. Die Erziehungsmethoden der Angeklagten, die auch zwei eigene Kinder hat, seien drastisch gewesen. "Ihrem Sohn wusch sie den Mund aus, wenn er Schimpfworte benutzte." Bei Talea sei das Einnässen ein "großes Thema" gewesen.

In ihrer Zeit als Pflegemutter hatte Kaja G. die häufig bei Talea entdeckten blauen Flecken und Wunden unter anderem damit erklärt, das Mädchen habe motorische Schwierigkeiten und falle häufig hin.

Staatsanwalt Kaune-Gebhardt betonte dagegen am Mittwoch, Talea habe sogar Rollschuhlaufen geübt. Kaja G. hatte laut Staatsanwalt eine Fassade aufgebaut. "Es verwundert nicht, dass sie in der Lage war, Kindergarten und Jugendamt von ihrem in sich stimmigen Verhalten zu überzeugen."

Der Scheinwelt der 38-Jährigen sei nicht nur die Kinderärztin, sondern auch das Jugendamt erlegen, fügte er hinzu. Es sei aber falsch, das Jugendamt oder einzelne Mitarbeiter als mitschuldig anzusehen. Die Anklagebehörde hatte nach Taleas Tod gegen zwei Sachbearbeiterinnen der Sozialverwaltung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen ermittelt, später aber die Ermittlungen eingestellt.

Die Pflegemutter alarmierte damals selbst den Notarzt und wartete mit dem Kind auf dem Arm auf den Rettungswagen. Nach dem Eintreffen der Rettungskräfte zeigte Talea noch Lebenszeichen, starb aber am Abend im Krankenhaus.

Das Urteil wird an diesem Donnerstag erwartet.

han/dpa/ddp/AP



Rechtsmedizin: Talea wurde nicht erstickt

Bronne: WZ - Newsline - von Andreas Spiegelhauer - 14. Januar 2009
http://www.wz-newsline.de/?redid=405070

Das Kind starb an Unterkühlung. Die genauen Umstände bleiben weiter offen.


Wuppertal. Am 18. März des vergangenen Jahres starb das Pflegekind Talea. Jetzt steht die Todesursache fest: Unterkühlung. Nicht Ersticken und Unterkühlung, wie es in der Anklage wegen Totschlags gegen die Ex-Pflegemutter (38) der Fünfjährigen heißt. Am Mittwoch legte sich der vom Gericht bestellte Gutachter fest. Demnach hat die Obduktion der Leiche ergeben, dass jemand das Mädchen vor dessen Tod misshandelt und zudem versucht hat, es zu ersticken. Es sei aber definitiv bei dem Versuch geblieben. Tödlich war demnach das Wasser in der Badewanne, in der die Angeklagte Talea gefunden haben will.

Wer nun weitere Aufklärung erwartet hatte, wurde enttäuscht. Trotz mehrfacher eindringlicher Nachfragen des Gerichts, konnte der Gutachter keine zeitliche Festlegung der Abläufe an jenem 18. März 2008 liefern. Der chronologische Ablauf des Tatgeschehens ist damit nicht zu rekonstruieren.

  • Kritik: Am 13. Prozesstag ist erneut indirekt Kritik am Jugendamt laut geworden. Als Zeugin sagte die Leiterin des Kindergartens aus, den Talea besucht hatte. Die 48-Jährige berichtete, dass sie sich mehrfach über Verletzungen am Körper des Mädchens gewundert und mehrfach das Jugendamt eingeschaltet habe. So habe Talea unter anderem eine Verletzung an der Hüfte gehabt. Das Mädchen habe gesagt, es sei von der Pflegemutter getreten worden. Die darüber informierte zuständige Sachbearbeiterin habe zu ihrer Überraschung weder erstaunt noch bestürzt reagiert, sondern lediglich darauf verwiesen, dass das Mädchen nach den Osterferien aus der Pflegefamilie genommen werden soll. Dazu kam es nicht mehr.
  • Eingestellt: Die angesprochene Sachbearbeiterin ist eine von zwei Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, gegen die nach Taleas Tod weges des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt worden war. Das Verfahren wurde mittlerweile ergebnislos eingestellt.
  • Kritik: Der psychiatrische Gutachter kritisierte gestern das Vorgehen der Behörden bei der Inhaftierung der Angeklagte. Die 38-Jährige war in der Nacht nach Taleas Tod in die Stiftung Tannenhof eingeliefert worden. Dass es unmittelbar nach der Verlegung vom psychiatrischen Krankenhaus in der zuständigen JVA keine weitere Untersuchung gegeben habe, nannte der Gutachter gestern eine „riskante Aktion“. Die Angeklagte selbst sagte gestern, die Untersuchung in der JVA sei ihr aus organisatorischen Gründen verweigert worden. Sie habe sich deshalb an einen Seelsorger gewandt.
  • Ausschluss: Das Gericht fragte den rechtsmedizinsche Gutachter, ob ein früherer Notruf bei der Feuerwehr seitens der Pflegemutter die Überlebenschancen Taleas erhöht hätten. Antwort des Experten: „Das ist nicht unterstellbar.“
  • Inszenierung: Der psychiatrische Gutachter formulierte gestern die Hypothese, dass die Angeklagte vor dem Hintergrund ihrer Rückkehr in ihre Mormonen-Gemeinde einen undefinierbaren Druck verspürt haben könnte, ein Pflegekind aufnehmen zu müssen. Und das obwohl es Probleme mit ihrem eigenen Sohn gegeben habe. These des Gutachters: Taleas Aufnahme glich einer Inszenierung, von der die 38-Jährige dann nicht mehr zurücktreten konnte.
Zentrale Fragen im Fall Talea bleiben unbeantwortet. Wann war der Erstickungsversuch? Laut Gutachten innerhalb von 24 Stunden vor dem Tod des Mädchens, der am frühen Abend des 18. März festgestellt wurde. Wie lange befand sich Talea in der Badewanne? Laut Gutachten ist das definitiv nicht zu klären. Es sei wohl davon auszugehen, dass Kinder schneller auskühlen als Erwachsene, aber gesicherte Daten gibt es dazu nicht.

Es geht so weiter. Wann wurde das Wasser in die Wanne gelassen? Wie hoch war die Temperatur des eingelassenen Wassers? Warum stieg Talea nicht aus der Wanne, als ihr kalt wurde? Hat sie jemand davon abgehalten und wenn ja, wer und wann?

Wo er konnte, spezifizierte der rechtsmedizinische Gutachter seine Angaben. Beispielsweise zum besagten Erstickungsversuch. Der sei auch durch das Knien auf dem Brustkorb des Mädchens möglich gewesen. Diese Variante sei jedoch eher unwahrscheinlich, weil keine entsprechenden Spuren an der Leiche gefunden wurden. Weil auch ein Würgen am Hals auszuschließen sei, bleibt laut Gutachten nur das Verschließen von Mund und Nase. Prompt kam vom Gericht die Frage, ob die Hand eines Neunjährigen dafür ausreiche. Die Antwort lautete: „Ja.“

Sohn (9) der Angeklagten rückt erneut in den Fokus des Prozesses

Einmal mehr rückte damit der leibliche Sohn der Angeklagten in den Fokus. Die 38-Jährige hat im Prozess ausgesagt, dass Talea am Nachmittag jenes 18. März mehrere Stunden unbeaufsichtigt war. In dieser Zeitspanne war nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme zwischenzeitlich nur ihr Sohn mit Talea zusammen.

Als der von seiner Mutter zu Freunden nach Remscheid gefahren wurde, hatte die 38-Jährige – so zumindest ihre eigenen Aussage – Talea schon eine gute Stunde nicht mehr gesehen. Der Junge schweigt, stand laut Staatsanwaltschaft nie unter Verdacht, ist ohnehin nicht strafmündig.

Seine Mutter bestreitet die Totschlagsvorwürfe. Sie habe Talea nach ihrer Rückkehr in der mit kaltem Wasser gefüllten Wanne liegend aufgefunden. Das Mädchen habe noch ein schwaches Lebenszeichen von sich gegeben, starb dann auf dem Weg ins Krankenhaus.

Psychiater stellt die volle Schuldfähigkeit fest

Ein psychiatrischer Gutachter hat festgestellt, dass die Angeklagte voll schuldfähig ist. Ansonsten formulierte der Experte Hypothesen. Beispielsweise die, dass die Angeklagte die Probleme mit Talea wohl wahrgenommen, aber nicht nachhaltig angepackt habe. So habe es zwar Besuche bei Ärzten gegeben, die seien aber wenig nachhaltig gewesen, hätten eher Alibi-Funktionen gehabt. Auf diese Weise habe die Angeklagte eine innerfamiliäre Aufklärung zu den Ursachen der vielen Verletzungen Taleas vermieden. Die Verteidigung kritisierte prompt eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung.

In der kommenden Woche werden die Plädoyers und das letzte Wort der Angeklagten erwartet.

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Pressemitteilung 268189 - 21.12.2008
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