Mittwoch, Februar 07, 2007

8. First results of EU-Petitions against the exclusion policies of German Jugendämter (Report on EU-Committee on Petitions Meeting of 30 Jan., 2007)

Petitions of foreign parents of binational children in Germany who were excluded from their children by the Jugendamt (German Youth Welfare Offices) are having first results

Report on the EU-Committee on Petitions Meeting of 30 January, 2007
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On January, 30th 2007 there was a meeting of the committee on petitions of the European parliament.

About 9:30/10 h point 14 of the agenda was treated: Petitions of the fathers and mothers Jochimsen, Kraszewski, Pokrzeptowicz-Meyer, Pomorski against German youth welfare offices because of human rights violations of the family life after separation/divorce of parents.

Since these parents do not see the possibility to reach the application of the jurisdiction of the European Court of Justice for human rights (compare ECHR judgements in cases Görgülü and family Haase), which is blocked by youth welfare offices, these parents have appealed to the European parliament to request of the German Federal Government to dissolve youth welfare offices as anti-European, anti-democratic organizations with nazistic background.

A declaration of the German Federal Ministry for family was rejected as insufficient by the committee during the meeting also for the reason that none of the youth welfare offices is subordinated to the German Ministry of family.

The Greek lawyer of the European legal commission, Gavrilidis, explained spontaneously and also assured to deliver their statement immediately because of violations of the articles 12 and 14 of the European contract, the UN convention of the Rights of Children and the UN convention on Human Rights. It is an untenable attack on the language and the nationality of the European Union members citizens in Germany. Mr. Kraszewski and Mrs. Pokrzeptowicz-Meyer discussed the state of affairs and independence of the youth welfare offices from the European law and appealed afterwards to the solidarity of all Europeans, who want to speak their own language with their children and to grant them to have acces to their children.

All members of the committee on petitions present in the meeting welcomed the initiative and congratulated to the petitionists. It was assured to deal all petitions concerning German youth welfare offices immediately with priority.

The chairman of the committee on petitions admitted in a television and a newspaper interview that he did not experience a so emotional and so spontaneous reaction of the members of the committee on petitions ever before.

This is a report of the petitionist Mr. Kraszewski of 05.02.2007 to attorney Ingo Alberti.

NOTE:

All youth welfare office-damaged parents, grandparents and children in Germany may send their own individual petitions about dissolution of the German youth welfare offices as fast as possible, since at present a guarantee of priority in dealing with them exists.

In it could be written on not much more than one sheet of paper at least approximately:

PETITION

Youth welfare offices are to be abolished, because they have no legal or specialized supervision, are not instruction bound, put themselves over the human rights jurisdiction and conventions, and they are only influended by local youth welfare office politicians.


Free procedure, short description of a case or copies not necessarily.


To send directly to European delegation, Mr. Marcin Libicki, Secretary-General committee on petitions of the European parliament, Rue Wiertz, B-1047 Bruxelles or by fax at 00 32 - 22 84 68 44 Possibly send a copy to your delegate and to the press for information.


TO USE AND PROLIFERATION FOR ALL CONTACTS AND FORUMS !

--
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
D-33129 Delbrück
Tel. +49 (0) 178 79 87 802
Internet-Fax 012 120 228 074 (12ct/min) http://web2.cylex.de/firma-home/ingo-alberti--rechtsanwalt-1187071.html
Ingo.Alberti@gmx.de

7, European petition to abolish German Jugendämter (Youth Welfare Offices)

From: Attorney Ingo Alberti, von-Galen-Str. 13, D-33129 Delbrück, Germany, 05.02.2007
To: European delegation
Mr. Marcin Libicki, Secretary-General committee on petitions of the European parliament
Rue Wiertz, B-1047 Bruxelles, Belgium
PETITION
The anti-democratic, anti-European, anti-parental activity of the German Jugendämter (youth welfare offices) /dissolution of the German Jugendämter (youth welfare offices)/introduction of the term of the "best interests of the child" in German family law with abolishment of the indefinite spare term of the (so-called) "child's well-being" at present in use in the German family law.
German (Jugendämter) youth welfare offices are to be abolished, because they are constituted without any judicial control and specialized expert supervision, without having to operate under any limiting mandate of binding instructions as to its discretions while putting themselves above the international rule of law on human rights as is dictated by conventions, and while they are only given directions by and under the control of local youth welfare office politicians. The "best interests of the child" needs to be introduced as the directional term in German family law.
Reason:
As a German attorney with 14 years professional experience I am always confronted with the abuse of power and the prepossession of the Jugendämter (youth welfare offices) against foreign parents and German fathers in the family-judicial procedure. In the long run only their abolishment can remedy. Making more difficult it is added that the international term of the best interests of the child in Germany does not apply, but only the indefinite spare term of the so-called child well-being, which makes any youth-official and judicial arbitrariness possible. This stands over the human rights of the child and its parents and often leads to their violation in the family-judicial procedure.
1. The youth welfare offices are called misleadingly an office, a national authority, although they are individual territorial organizational units with a anti-democratic character, by the mayor or land-councillor of each city and each municipality to be financed. But on the contrary to a national authority they are not subject of an instruction or a supervsion, neither a national nor a ministerial or of any other kind.
2. The local Jugendämter (youth welfare offices) were finally constituted by the NSDAP as local authority to political control, suppression and Germanization of the children and families in the German area. The Jugendämter (youth welfare offices) accomplished the selection and the kidnapping of the race-suited children in the third realm.
3. After World War 2 the structures of the local Jugendämter (youth welfare offices) were not dissolved.
4. Till 1952 the local Jugendämter (youth welfare offices) were under control of the police (Ministry of the Interior) and have hidden the identities of the 160,000 kidnapped Polish children in the German families.
5. The mayors or land-councillors are only obligated to finance the youth welfare offices. They are neither instruction nor can they contol the Jugendämter (youth welfare offices).
6. The decisions over the youth welfare office can be taken only by the internal committee of the youth welfare office (youth welfare office committee), that consists of local politicians. So the youth welfare office controls itself.
7. The legal task of the youth welfare office is political control of the society. Control of the health (in the widest sense), That means, the best interests of the children, are completely ignored (e.g. in 2006 the case Kevin in the Federal Land of Bremen),
8. The youth welfare office pursues the endangerment of the so-called child well-being, instead of worrying about the best interests of the child. In German never is the first term, but only the term child well-being is ever mentioned.
9. The so-called child well-being is an indefinite legal term. It was defined never, in no law, in no legal regulation, so that the local politicians of the Jugendämter (youth welfare offices) and family judges
might use it in such a way that does not correspond to the best interests of the child.
10. Each child and each family, also the foreign citizens, who are in the Germany, are subject automatically of control by the youth welfare office. The child can be extracted from the family at any time without indication of the reasons to the biological parents. The court can be informed after the creation of the completed facts.
11. The local Jugendämter (youth welfare offices) have the obligation to interfere into the activities of the family courts, schools, child day care, kindergardens as well as into all child and youth educating as well as the sport organizations and welfare organisations. Local authority of the local Jugendämter (youth welfare offices) is more important than the instructions of the Ministries removed far away: like the Ministries of Justce, School, Culture, Education or Family, also more than those of the courts, and however under no control at all.
12. The Jugendämter (youth welfare offices) have to take part compellingly as involved party in the procedure of children´s affaires.
13. The local Jugendämter (youth welfare offices) as involved party at the family court can give untrue statements about biological parents as well as about the child (in the name of the German child well-being).
14. The Jugendämter (youth welfare offices) are acting legally always on behalf of the German child well-being, therefore „the well meant “lies of the youth welfare office are not sued by the public prosecutor and are not under no circumstances punished.
15. The Jugendämter (youth welfare offices) - as the only institution in Europe - collect without reason all information and data of each family having children on behalf of the German child well-being, against the Federal Law for Data Protection.
16. It is legally forbidden for the family courts to make decisions in children´s affaire without previous involvement of the Jugendamt (youth welfare office). By this, the independence of the German family courts is subjected to the dependence of the local Jugendämter (youth welfare offices) and makes the courts to a certain extent their executing aides.
17. Each Jugendamt (youth welfare office) supervises the children´s legal deprivation of their biological parents and by this finances the children's homes and politically correct (youth welfare office-dependent) care families. Biological parents often have to pay for the children´s education obligated by court execution while being excluded by control of the Jugendämter (youth welfare offices).
18. During the accompanied or cared access and in care families and children's homes use of the language of the not-German parents are forbidden and the education in languages (except English and French) is obstructed.
19. Polish parents or such with other nationalities are treated as potential criminals, because they are treated like suspects wanting to kidnap their own child into their own homeland outside of Germany. For this reason by the Jugendämter (youth welfare offices) are led own data bases. The residents' registration office is obliged to inform the youth welfare office immediately on parental activities.
20. In the binational marriages, for example in German-Polish marriages, the interference of the Jugendämter (youth welfare offices) starts with the prohibition of the Polish language, then the monitoring of the discussions, and cutting access of Polish children and their parents follows. The same applies to separate/divorced fathers.
21. The Jugendämter (youth welfare offices) with all means make it impossible for the Polish children of divorced families learn the Polish language for the reason, that the children are Germans and are in Germany to live. To German fathers is said, the child belongs to the mother.
22. The goal of the Jugendämter (youth welfare offices) is the obligatory integration. They block foreign parents´ or usually German fathers´ contacts with their own children so long - 2 years are sufficient, that the children quit „by own will alone “ the use and learning of the not-German language, the attendance of the excluded relatives as well as of their own parents or of their German father.
23. The Jugendämter (youth welfare offices) respect neither the judgements of the German courts nor those of the European Court of Human Rights (e.g. cases Görgülü, Haase and Elsholz).
24. The purposeful and regular derooting of the defenseless minor Polish citizens from the national as well as family connections, extinguishing the Polish identity by prohibiting the Polish language, culture, and cutting off access of Polish parents is understood by the Jugendämter (youth welfare offices) as necessity for the integration at the German people. In Poland this is called national cleansing. Access exclusion with the German family or father is argued exactly the same way, because the child must come „to peace “. The Parental Alienation Syndrome (PAS) is put up with. Treatments of ADHS explode.
25. The Jugendämter (youth welfare offices) determine the damaging character of the Polish language and culture on the children´s development in Germany. If Polish parents criticize or do not want to accept the national cleaning, they are deprived of their ir custody by reason of being non-cooperative with the youth welfare office, which questions the abilities as educator and parent. If German families or fathers want to see their children more frequently, exactly the same one proceeds.
26. The German child well-being by the Jugendämter (youth welfare offices) and German family courts is changed to: Prohibition of the use and the learning of the Polish language, prohibition of access to Polish parents and Polish family in Poland, prohibition of Polish education. Similar prohibitions for other nationalities or usually the father because of his sex and the paternal family are well known from press and iurisdiction (e.g. Federal Constitutional Court judgement of 29.01.2003 to the discrimination of not-conjugal fathers and children by the right of veto of the mother against common custody, § 1626a BGB). Mothers would know best, why a child does not need a father.
27. Some years ago by financial means of the states the Landesjugendämter (state youth welfare offices) were created. They are independent organizational units without control, dealing with the acquisition of the children from foreign countries and aiming at financing the costs of the adoptions. They are no supervision authorities over the Jugendämter (youth welfare offices).

The above documented and admitted facts speak for the anti-democratic and nationalistic character of the Jugendämter (youth welfare offices), which discriminate against and deal with national cleansing Polish children under the patronage of the government of the FRG and the German politicians.
Therefore I request the introduction of appropriate measures by the organs of the German Parliament (Bundestag) in the matter of liquidating the Jugendämter (youth welfare offices) as the only organizations of this kind in the European union, arbitrary, and acting only under own political control with a documented nationalistic, anti-European and anti-democratic character, by which the children are educated in such a spirit.
Since 2000 a creeping revival of the nationalistic activities is to be registered, aiming in the context of forced integration at total control of the children and families. Fatherless grown up children are threatened well-known by higher risks.
With the omission of the Jugendämter (youth welfare offices) the courts possible will be independent to judge.
Appropriate coworkers of the Jugendämter (youth welfare offices) are to be subordinated immediately to public health authorities and the Ministry of Health, thereby qualified technical and supervision of service are ensured.
With the consideration of the austerity policy of the Federal Government the omission of the superfluous Jugendämter (youth welfare offices) would contribute to largest saving.
Ingo Alberti
(Attorney)

Dienstag, Februar 06, 2007

6. Deutsche Jugendämter sollen abgeschafft werden durch das Europäische Parlament!

Deutsche Jugendämter sollen abgeschafft werden durch das Europäische Parlament!

Der Kampf der ausländischen Eltern bringt evtl. Hilfe auch für Deutsche Eltern?

nachstehend erhalten Sie eine Nachricht eines Petenten beim Europaparlament, der dort zusammen mit weiteren Eltern die Abschaffung der Deutschen Jugendämter fordert.

Eine weitere Petition unter der Initiative des Präsidenten, Olivier Karrer, des CEED - Conseil Européen des Enfants du Divorce, Paris @Mail.: olivierkarrer@gmail.com Tel: +33 (1) 46 63 53 83
finden Sie hier: http://www.jugendamt-wesel.com/
Olivier Karrer kennt die speziellen Hintergründe, über den polnischen Vater, der sich im Jugendamt in Berlin selbst erschossen hat und über den Vater, der sich versucht hat vor dem Kanzleramt in Berlin zu verbrennen (http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/selbstverbrennung-kanzleramt/78951.asp).
Er ist der Spezialist aus Frankreich über das Thema Jugendamt Deutschland und kennt die beiden Fällen bestens. Im Moment hat er technische Probleme mit dem Internet, ist jedoch telefonisch erreichbar:

Ziel meiner Aktivitäten ist die Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere in der Sorge- und Scheidungsindustrie, dabei arbeite ich eng mit dem Zentralrat Europäischer Bürger/in in Stade ( http://www.zeb-org.de/main1.htm ) zusammen.
Die Kommunikationsdaten:
http://www.zeb-org.de
Präsident des ZEB: Herr M.-Selim SÜRMELI @Mail.:
suermeli@goldmail.de
Vizepräsidentin des ZEB: Frau Aleksandra BEK

Meine Zielrichtung ist, auch mit Hilfe der Menschenrechtskommissare des ZEB die schlimmste Willkür zu verhindern und durch diese Tätigkeit Ausschreitungen im Interesse der Bevölkerung zu verhindern. Denn, was hindert einen Vater oder Mutter, so vom Jugendamt drangsaliert und traumatisiert, nächstes Mal den Sozialpädagogen zu erschiessen, statt sich selbst???

Das Jugendamt ist leider ein politisches Organ der Familienkontrolle - die Beweise können Sie meinem Kanzlerinbrief vom 20.12.2006 entnehmen. Das Jugendamt ist überhaupt nicht zu vergleichen mit Jugendhilfemassnahmen, wie wir dies aus anderen Staaten kennen: youth welfare!

Eine weitere Information, mit einem direkten Zusammenhang zum Jugendamt:
Es geht dabei um die Anzahl der Menschenrechtsverletzungen die Deutschland an seinen Mitbürgern, wie auch an weltweiten Bürgern verübt. Deutschland wurde bis einschliesslich 07/2006 insgesamt 62 Mal verurteilt Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben.

62 Menschenrechtsverletzungen, die es bis nach Straßbourg vor den EGMR geschafft haben und das bei dem dortigen Stau an Verfahren!

Ich bin deshalb mit der Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Lübbe-Wolf in Kontakt getreten. Sie hat im Dezember einen Vortrag auf Englisch in Moskau gehalten, wie Deutschland mit den Verurteilungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) umgeht. Tatsache ist, dass Deutschland das Recht der internationalen Gemeindschaft nicht in nationales, deutsches Recht umsetzt. Schuld daran ist die absolute Sonderstellung des Jugendamtes und die Willkür der deutschen Justiz verbunden mit völlig unfähigen Parteipolitikern, die unseren Staat gekapert haben, wie Freibeuter ein Schiff.

Wir brauchen nicht mehr Demokratie, sondern überhaupt Demokratie.

Ich habe nun die Verfassungsrichterin mit offenem Brief gebeten, diesen, in meinen Augen höchst brisanten Text, vom englischen ins Deutsche übersetzen zu lassen. Dies hat Sie, erstaunlicherweise per E-Mail verweigert - ich hatte noch nicht einmal eine Antwort erwartet. Es geht dabei um die Fälle Görgülü (ein türkischer Vater, dem das Kind entzogen wird) und Sürmeli (siehe oben), dem bestätigt wurde, dass Deutschland ein Justizsystemproblem hat, weil es kein Mittel in Deutschland gibt, Verfahren zu beschleunigen. Sollen wir jetzt dazu aufrufen zu spenden, damit der Text ins Deutsche übersetzt wird oder finden wir eine mutige deutsche Zeitung die diese Übersetzung sponsert? Es scheint auf jeden Fall Mut dazu zugehören.

Der Link zum Vortrag:

http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/12-2006/seite1.html

Zur gleichen Zeit hat unser Aussenminister Steinmeier von Russland die Einhaltung von Menschenrechten gefordert. Aktuell sieht es so aus, dass hier fast keinerlei Umsetzungen der Verurteilungen stattfinden, sondern die Menschenrechtsverletzungen weiter anhalten. Beispielhaft sind die Familiensachen der Eltern Görgülü und auch der Eltern Haase. In letzterem ist auch schon ein Todesopfer eines Kindes zu beklagen.

Zu den Websites des Falles Görgülü und Haase -beispielhaft für tausende Eltern:
http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm

http://www.kinderklau.net/

Die Willkür scheint keine Grenzen zu kennen. Die Willkür der Richter wird belegt durch den ZAP-Report, Herausgegeben vom Richter am Oberlandesgericht Köln a.D.: tausendfaches Verfahrensunrecht täglich an deutschen Gerichten (S.4) und Grössenwahn der deutschen Richter (S.8), sprechen eine deutliche Sprache. Weitere Zitate geben meiner Aussage recht:

»Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.«
Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)

»In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.«
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der 'Deutschen Richterzeitung', 9/1982, S. 325

»Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.«
Prof. Diether Huhn in: 'Richter in Deutschland', 1982, zitiert nach: 'Diether Huhn in memoriam' von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5



Noch etwas Statistik:
Kinder pro Jahr in Heimen ca. 54.000
Kinder pro Jahr in Pflegefamilien ca. 131.000
pro Tag werden etwa 70 Kinder ihren Eltern entzogen
Gesamtkinder - weg aus den Familien ca. 185.000
geborene Kinder ca. 680.000

Weitere Zahlen - Strafgefangene in Gefaängnissen ca. 64.000. Unterschied: Strafgefangene dürfen Ihre Kinder auch im Gefängnis sehen. Kinder in Heimen und bei Pflegefamilien dürfen Ihre Kindernicht generell nicht unbedingt sehen. Denn dies wird meist vom Jugendamt verhindert. Oder die Eltern solange drangsaliert, bis sie endlich aufgeben. Was für eine menschenverachtende Taktik.

Hier die wichtige Nachricht von einem Petenten aus dem Europaparlament:

Quote: Dies ist ein Bericht des Petenten Herrn Kraszewski vom 05.02.2007 an Rechtsanwalt Ingo Alberti.

Erster Erfolg: Petitionen der von Kindern getrennten Eltern gegen dt. Jugendämter

Am 30.01.2007 fand eine Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments statt. Gegen 9:30/10 Uhr wurde Punkt 14 der Tagesordnung behandelt: Petitionen der Väter und Mütter u.a. Jochimsen, Kraszewski, Pokrzeptowicz-Meyer, Pomorski gegen deutsche Jugendämter wegen menschenrechtsverletzender Eingriffe in das Familienleben nach Trennung/Scheidung der Eltern.

Da die Eltern nicht die Möglichkeit sehen, in Deutschland die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu erreichen (vgl. EGMR Urteile Görgülü und Familie Haase), welche durch Jugendämter blockiert wird, haben diese Eltern das EU Parlament aufgefordert, der deutschen Bundesregierung aufzugeben, die Jugendämter als anti-europäische, anti-demokratische Organisationen mit Nazi-Hintergrund aufzulösen.

Eine hierzu abgegebene Erklärung der Bundesministeriums für Familie, Frauen etc. wurde vom Ausschuss während der Sitzung als unzureichend beurteilt, u.a. auch aus dem Grund, dass keines der Jugendämter dem Bundesfamilienministerium untersteht.

Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavrilidis, hat spontan erklärt und auch zugesagt, deren Stellungnahme unverzüglich abzugeben, da es sich hier um Verletzungen der Art. 12 und 14 des Europäischen Vertrages, der UN-Kinderrechtekonvention und der UN-Menschenrechtskonvention handelt. Es sei ein unhaltbarer Angriff auf die Sprache und die Nationalität der EU-angehörigen Bürger in Deutschland. Herr Kraszewski und Frau Pokrzeptowicz-Meyer haben die Sachlage und Unabhängigkeit der Jugendämter vom europäischen Gesetz erörtert und danach an die Solidarität aller Europäer appelliert, die mit ihren Kindern ihre eigene Sprache sprechen wollen und Gewährung des Umgangs mit ihren Kindern erstreben.

Alle im Saal anwesenden Mitglieder des Petitionsausschusses haben die Initiative begrüßt und den Petenten gratuliert. Es wurde zugesagt, alle deutsche Jugendämter betreffende Petitionen ab sofort vorrangig zu bearbeiteten.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat in einem Fernseh- und Zeitungsinterview zugegeben, dass er eine so emotionale und so spontane Reaktion der Mitglieder des Petitionsausschusses noch nie zuvor dort erlebt habe.

Dies ist ein Bericht des Petenten Herrn Kraszewski vom 05.02.2007 an Rechtsanwalt Ingo Alberti.

HINWEIS: Alle jugendamtsgeschädigten Eltern, Großeltern und Kinder in Deutschland mögen die eigene individuelle Petitionen zum Thema Auflösung der deutschen Jugendämter so schnell wie möglich abschicken, da zur Zeit vorrangige Bearbeitungszusage besteht.

Darin könnte auf nicht mehr als einem Blatt DIN-A-4 mindestens in etwa stehen: PETITION

Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugendamtspolitikern beeinflusst werden.

Kostenfreies Verfahren, Kurzschilderung eines Falles oder Kopien nicht erforderlich.

Zu schicken direkt an Europäische Delegation, Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Rue Wirtz, B-1047 Bruxelles oder per Fax an 00 32 - 22 84 68 44
Evtl. eine Kopie Ihren Abgeordneten und an die Presse zur Information zukommen lassen.

BITTE SCHNELLSTENS AN ALLE VERTEILER UND FOREN WEITERGEBEN !

Zum Beispiel der angenommene Petitionstext polnischer und polnisch-deutscher Eltern:

Petition

antidemokratische, antieuropäische, antipolnische Tätigkeit der Jugendämter
/ Auflösung der Jugendämter

1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.

2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.

3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.

4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.

5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.

6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.

7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer Acht gelassen (Kevin), Statt dessen wird

8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern.

9. Das Kindeswohl wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter verstehen.

10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.

11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorganisationen und Wohlfahrtsverbände zu koordinieren. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.

12. Die Jugendämter sind verpflichtet vor Familiengerichten (in der Rolle des ersten Elternteiles, genannt als Verfahrensbeteiligter) aufzutreten.

13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte (der erste Elternteil) an der Teilnahme in allen Familienangelegenheiten im Familiengericht verpflichtet und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.

14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die “gut gemeinten³ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft.

15. Die Jugendämter - als die einzige Institution in Europa - sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Datenschutzgesetz.

16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Entscheidung des Jugendamtes vorzunehmen. Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte zu den Erfüllungsgehilfen des Willens der örtlichen Jugendämter.

17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und die rein deutsche und politisch korrekte (nationalistisch gesinnte) Pflegefamilien. Die Rechnung für die rein deutsche Erziehung unter der Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.

18. In den Pflegefamilien und in Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche und die Bildung in polnischer Sprache verboten. (Vermutlich in anderen Sprachen auch.)

19. Jeder der polnischen Eltern wird als ein potenzieller Verbrecher betrachtet, weil er das eigene Kind in eigene Heimat, nach Polen entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren.

20. In den binationalen, deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern.

21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen.

22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren den polnischen Eltern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder “von alleine³ auf den Gebrauch und das Erlernen der polnischen Sprache, auf den Besuch der polnischen Familie in Polen sowie auf Umgang mit eigenen Eltern verzichten.

23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (Fall Görgülü, Haase).

24. Die gezielte und planmäßige Entwurzelung der wehrlosen, minderjährigen polnischen Staatsbürger aus den nationalen sowie familiären Bindungen, das Auslöschen der polnischen Identität durch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Eltern wird durch die Jugendämter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden. In Polen wird das als nationale Säuberung verstanden.

25. Die Jugendämter stellen die Schädlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf die Kindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Säuberung kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt.

26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umgesetzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mit polnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. Ähnliche Verbote für andere Nationalitäten sind aus der Presse bekannt.

27. Seit einigen Jahren werden aus den finanziellen Mitteln der Länder die Landesjugendämter geschaffen. Es sind unabhängige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sich mit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschäftigen mit dem Ziel, die Finanzierung der Adoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehörden über die Jugendämter.

Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen für den antidemokratischen und nationalistischen Charakter der Jugendämter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und der deutschen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national säubern.

Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Organe des Deutschen Bundestags in der Sache der Liquidierung der Jugendämter als der einzigen von dieser Art in der Europäischen Union, willkürlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Organisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropäischen und antidemokratischen Charakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.

Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitäten zu verzeichnen, die der Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle über die Kinder und Familien zu übernehmen.

Mit dem Wegfall der Jugendämter wird den Gerichten möglich sein unabhängig zu urteilen. Brauchbare Mitarbeiter der Jugendämter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewährleistet ist. Unter der Berücksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung würde der Wegfall der überflüssigen Jugendämter zu größten Ersparnis beitragen.

unquote

Herzlichen Gruesse

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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

5. Europäische Petition um Deutsche Jugendämter abzuschaffen

Rechtsanwalt Ingo Alberti, von Galen Str. 13, D-33129 Delbrück, 05.02.2007
Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki, Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles
PETITION
Anti-demokratische, anti-europäische, anti-elterliche Tätigkeit der deutschen Jugendämter / Auflösung derselben / Einführung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrecht bei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland
Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und –konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.
Begründung:
Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 Jahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit dem Machtmissbrauch und der Voreingenommenheit der Jugendämter gegen ausländische Eltern und deutsche Väter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen. Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der Besten Interessen des Kindes in Deutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, der jegliche jugendamtliche und richterliche Willkür ermöglicht. Dieser steht über den Menschenrechten des Kindes und seiner Eltern und führt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.
1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.
2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.
3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.
4. Bis 1952 standen die örtlichen Jugendämter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) und haben die Identität der 160 000 entführten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.
5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.
6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.
7. Die gesetzliche Aufgabe des Jugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. Die Kontrolle der Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werden völlig außer Acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen),
8. Das Jugendamt verfolgt die Gefährdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die besten Interessen des Kindes zu kümmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwähnt, sondern nur der Begriff Kindeswohl.
9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, in keiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker der Jugendämter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes.
10. Jedes Kind und jede Familie, auch die ausländischen Staatsbürger, die sich auf dem deutschen Gebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des Jugendamtes. Das Kind kann jeder Zeit ohne Angabe der Gründe den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach der Schaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.
11. Die örtlichen Jugendämter haben die Pflicht, sich in die Tätigkeit der Familiengerichte, Schulen, Kindertagesstätten, Kindergärten sowie aller Kinder-, Jugend-, Erziehungs- sowie der Sportorga­ni­sa­tionen und Wohlfahrtsverbände einzumischen. Lokale Kompetenz der örtlichen Jugendämter zählt mehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: Justiz-, Schul-, Kultus-, Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.
12. Die Jugendämter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen.
13. Die örtlichen Jugendämter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vom Familiengericht zu beteiligen und sie können dem Gericht die Unwahrheit über die biologischen Eltern des Kindes sowie über das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.
14. Die Jugendämter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls tätig, deswegen werden die „gut gemeinten“ Lügen des Jugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt und keinesfalls bestraft.
15. Die Jugendämter - als die einzige Institution in Europa - sammeln ohne Begründung alle Informationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls, wider das Bundesdatenschutzgesetz.
16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohne vorherige Beteiligung des Jugendamtes vorzunehmen.
Deswegen ist die Unabhängigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhängigkeit von den örtlichen Jugendämtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaßen zu deren Erfüllungsgehilfen.
17. Jedes Jugendamt überwacht den planmäßigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern und auf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und politisch korrekte (jugendamtsabhängige) Pflegefamilien. Die Rechnung für die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle der Jugendämter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.
18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kindern die Gespräche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen (außer Englisch und Französisch) wird behindert.
19. Jeder der polnischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitäten wird als ein potenzieller Verbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in eigene Heimat außerhalb Deutschlands entführen könnte. Aus diesem Grund werden durch die Jugendämter eigene Datenbanken geführt. Das Einwohnermeldeamt hat die Pflicht, das Jugendamt über alles umgehend zu informieren.
20. In den binationalen, z.B. deutsch-polnischen Ehen fängt der Eingriff der Jugendämter mit dem Verbot der polnischen Sprache an, dann folgt die Überwachung der Gespräche und Kappung der Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt für getrennte/geschiedene Väter.
21. Die Jugendämter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allen Mitteln unmöglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begründung, die Kinder seien Deutsche und sollen in Deutschland wohnen. Bei deutschen Vätern wird gesagt, das Kind gehört der/zur Mutter.
22. Das Ziel der Jugendämter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren ausländischen Eltern oder meist deutschen Vätern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 Jahre reichen aus, bis die Kinder „von alleine“ auf den Gebrauch und das Erlernen der nichtdeutschen Sprache, auf den Besuch der ausgegrenzten Familie sowie auf Umgang mit eigenen Eltern oder deutschem Vater verzichten.
23. Die Jugendämter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die des Europäischen Gerichtshofes (zum Beispiel Fälle Görgülü und Haase und Elsholz).

24. Die gezielte und planmäßige Entwurzelung der wehrlosen, minderjährigen polnischen Staatsbürger aus den nationalen sowie familiären Bindungen, das Auslöschen der polnischen Identität durch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Eltern wird durch die Jugendämter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden. In Polen wird das als nationale Säuberung verstanden. Bei Umgangsausschluss mit der deutschen Familie oder des Vaters wird genauso argumentiert, weil das Kind „zur Ruhe kommen müsse“. Das Parental Alienation Syndrome (PAS) wird in Kauf genommen. Behandlungen von ADHS explodieren.
25. Die Jugendämter stellen die Schädlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf die Kindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Säuberung kritisieren oder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begründung, sie seien gegenüber dem Jugendamt nicht kooperativ, was ihre Fähigkeiten als Erzieher und Eltern in Frage stellt. Wenn deutsche Familien oder Väter ihre Kinder öfter sehen wollen, wird genau so verfahren.
26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendämtern und deutschen Familiengerichten umge­setzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mit polnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. Ähnliche Verbote für andere Nationalitäten oder meist des Vaters wegen seines Geschlechts und der väterlichen Familie sind aus Presse und Rechtsprechung (z.B. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 29.01.2003 zur Diskriminierung nichtehelicher Väter und Kinder beim Vetorecht der Mutter gegen ge­meinsames Sorgerecht § 1626a BGB - bekannt. Mütter wüssten schon, warum ein Kind keinen Vater braucht.
27. Seit einigen Jahren werden aus den finanziellen Mitteln der Länder die Landesjugendämter ge­schaf­fen. Es sind unabhängige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sich mit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschäftigen mit dem Ziel, die Finanzierung der Adoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehörden über die Jugendämter.

Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen für den antidemokratischen und nationali­sti­schen Charakter der Jugendämter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und der deut­­schen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national säubern.
Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Maßnahmen durch die Organe des Deut­schen Bundestags in der Sache der Liquidierung der Jugendämter als der einzigen von dieser Art in der Europäischen Union, willkürlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Or­ga­nisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropäischen und antidemokratischen Charakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.

Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitäten zu verzeichnen, die der Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle über die Kinder und Familien zu übernehmen. Vaterlos aufgewachsenen Kindern drohen bekanntermaßen höhere Risiken.

Mit dem Wegfall der Jugendämter wird den Gerichten möglich sein unabhängig zu urteilen.
Brauchbare Mitarbeiter der Jugendämter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheits­ministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewährleistet ist.
Unter der Berücksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung würde der Wegfall der überflüssigen Jugendämter zu größten Ersparnis beitragen.
Ingo Alberti
(Rechtsanwalt)