Mittwoch, August 22, 2007

Bundesjustizministerin Zypries schafft elterliche Kindeserziehung ab und ersetzt sie durch Selbsterziehung der Kinder?

Bundesexekutive: Bundesjustizministerin Zypries schafft elterliche Kindeserziehung ab und ersetzt sie durch Selbsterziehung der Kinder?

Die Fachfrau für die Justiz: Die Juristin Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin lädt zum Tag der offenen Tür im BMJ am 25. und 26. August 2007 ein und unterstützt damit offenbar Familienministerin von der Leyen. Es bahnt sich offenbar ein weiteres Stück aus dem Tollhaus des Organs der ausführenden Gewalt, in diesem Fall aus dem BMJ-Bundesministerium Justiz an.

Die auf der Webseite angedeutete Einladung zum Staatsbesuch - Willkommen zum Tag der offenen Tür  - gipfelt in folgender Aussage:

(Zitat - Hervorhebung durch den Author)
Kinder aufgepasst! Kennt Ihr Eure Rechte? Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt Euch die neue Broschüre über Kinder- und Jugendrechte vor: Am Sonntag ab 11.30 Uhr. Danach erwartet Sie eine spannende Diskussion mit der Ministerin zu familienpolitischen Fragen. Am Samstag um 12 Uhr steht eine Gesprächsrunde mit Staatssekretär Lutz Diwell zum Thema Gesetzgebung auf dem Programm. [...]
Am Sonntag ab 11.30 Uhr stellt die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gemeinsam mit Jugendlichen aus dem Mädchen-Wohnprojekt "Potse" unseren neuen Ratgeber zum Thema Erziehung vor. Im Anschluss daran können Sie mit der Bundesjustizministerin über familienpolitische Fragen diskutieren.
[..]
11.30 Uhr Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellt eine neue Broschüre für Jugendliche vor: „Meine Erziehung - da rede ich mit!"
(Zitat Ende) entnommen aus):
http://www.bmj.bund.de/enid/66599ad446e3797d3b73b2ba1b7cb619,0/Ministerium/Tag_der_offenen_Tuer_yd.html
http://www.bmj.bund.de/files/-/2343/Programm%20TdoT.pdf
http://www.bmj.bund.de/files/-/2348/Flyer%20Tag%20der%20offenen%20Tür%202007.pdf

Ich muss zugeben, dass ich die Broschure nicht gelesen haben - sie ist noch nicht bestellbar - , dies ist jedoch bei dieser Art der Ankündigung nicht erforderlich.

Ich lass mal kurz den Lebenslauf von Zypress durch - gibt es hier: http://www.bmj.bund.de/enid/66599ad446e3797d3b73b2ba1b7cb619,0/Ministerin/Bundesjustizministerin_Brigitte_Zypries_tw.html

Demnach ist nicht erkennbar, dass sie durch eigene Erziehung ihrer Kinder irgendwelche Erfahrung erworben haben kann. Sie ruft jedoch reisserisch dazu auf, dass Kinder und Jugendliche bei ihrer eigenen Erziehung mitreden sollen. Sie kann damit ja kaum meinen, welche Grund- und Menschenrechte durch die Organe des Art. 20, Abs.2 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html eigentlich den Kindern durch die Zeichnung der UN-Kinderrechts mit Vorbehalt vorenthalten werden.

Zur höchstindividuellen Leistung der Erziehung sei angemerkt, dass dafür offenkundig Ministerien keine Kompetenz haben - sie schaffen es ja kaum ordentliche Gesetze abzuliefern, die dann durch noch weniger aufgeklärte Volksvertreter abgenickt werden. Es sei weiter angemerkt, dass Erziehung ein Hirntraining der Kinder beinhaltet:  Es ist nicht alles machbar, was sich ein Kind oder Jugendlicher wünscht. Das wussten schon die Rolling Stones: "You can't always get what you want" - Du kannst nicht alles haben was Du willst. Falls dieses Training nicht erfolgreich absolviert wird, werden diese jungen Menschen später grenzenlos.

Siehe: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_32774890

Das Thema wird fortgesetzt

Herzliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
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RE: Spektakuläre Wende im EGMR-Fall Görgülü

 
neueste Nachrichten:
 
 
Ich habe da so meine Zweifel, nachdem sich das Jugendamt wieder aufmachte in diesen Fall einzusteigen.
 
Dazu sei auch gerne auf das Zitat von Prof. Dr. Kupffer verwiesen:
 

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Dienstag, August 21, 2007

Stammtischlein,+deck+dich! Berliner Zeitung über- Jürgen Roth deckt Justizsumpf auf: Anklage unerwünscht + EGMR

Verteiler und Auslandspresse

Stammtischlein,+deck+dich! Berliner Zeitung über- Jürgen Roth deckt Justizsumpf auf: Anklage unerwünscht + EGMR

Sehr geehrter Herr Bommarius,

Sie eignen sich gut zum Steigbügelhalter der Mächtigen, von deren Tisch Sie ab und zu mal Brotkrumen bekommen. Ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre von Chomsky über den Mainstream in der Presse.

Sie scheinen auch noch nicht bemerkt zu haben, dass ein Buch zu Sachsen von Jürgen Roth erst in der Ankündigung ist. Mitlerweile wenden sich die Bürger in Sachsen lieber an einen Schriftsteller, denn an die Justiz.

Es ist schon ein Stück aus dem Schreiber-Tollhaus, wie Sie die Journalisten-Kollegen angreifen.

Denn gegenteilig ist es seriös zu analysieren, wie unsere Generalbundesanwältin Monika Harms als Richterin am 11.10.2005 am BGH eine höchstrichterliche Anleitung für Schwarzgeldjongleuere gab, wie sich mutmassliche Verbrecher aufstellen müssen, damit Sie nicht abgeurteilt werden. Pflichtschuldig ist ja Herr Max Strauß auch freigesprochen worden. Sie decken ja solche Dinge nicht auf.

Oder lesen Sie was der MdEP Wieland bislang ungestraft beim Petitionshearing beim Europaparlament sagen durfte (Petition zur Abschaffung des Jugendamtes): Deutschland müsse sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte halten. Dort sind bislang 30 Urteile mit einer Verurteilung der Bundesrepublik (das sind übrigens wir!) unter Überwachung, weil nicht umgesetz.

Versuchen Sie mal sich den "Grundrechte-Report 2007 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" zu kaufen, noch besser zu lesen oder lassen Sie sich einen schenken von der Humanistischen Union (Sitz in Berlin!) und lesen Sie Ihn dann zu Ende. Und dann versuchen Sie uns nochmals etwas zu erzählen.

Hören Sie auf mit Ihren Klagen, über die drastische Sprachwahl: denn so pflegen auch Richter umzugehen: Dafür brauchen Sie gar nicht weit zu schauen: der Blick nach Sachsen-Anhalt zum Menschenrechtsfall Görgülü, an das OLG-Naumburg und LG-Halle ist hilfreich. Dort stiehlt sich die Justiz auch gerade mal wieder aus der Verantwortung einer vom Bundesverfassungsgericht mutmasslich festgestellten Rechtsbeugung durch Richter am OLG-Naumburg: die Richter handelten "wider Recht und Gesetz", indem ein Nichteröffnungsbeschluss gemacht wurde.  Und die Bundesregierung setzt auch nicht den grundgesetzlichen Bundeszwang ein, um das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof durchzusetzen.

Noch schlimmer, die Gesetze mit denen man dem Vater seinen Sohn dort vorenthält sind nichtig, weil keiner der schlampigen Gesetzesbauer den Art. 19 (1), Satz 2 GG beachtet hat. Und alle drei Gewalten - unsere Angestellten, sozusagen - schlampen weiter vor sich hin.

Lieb Vaterland magst ruhig sein....es sieht nur so aus, wie wenn wir im Sumpf stecken.

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse in der Email an. Anonyme Zuschriften können leider nicht berücksichtigt werden. Vielen Dank, Ihre Berliner Zeitung.

 

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/feuilleton/679727.html

Feuilleton

Paulus Ponizak Wie korrupt ist unsere Justiz? Drei Autoren liefern keine Antwort.

Stammtischlein, deck dich!

Der Bestseller "Anklage unerwünscht" liefert Justizkritik auf unterstem Niveau

Christian Bommarius

Demokratie und Rechtsstaat sind - wie schon im vergangenen Jahr, so auch in diesem - in Gefahr. Und wie schon im vergangenen Jahr und in den Jahren zuvor, ist auch in diesem Jahr ein Buch dazu erschienen, das die vermeintlichen Hüter des Rechtsstaats ebenso kompromiss- wie schonungslos demaskiert und unerschrocken Licht ins Dunkel wirft, in dem die Vertreter der Dritten Gewalt ihre sinistren Geschäfte betreiben. Was die Bild-Zeitung seit Jahr und Tag behauptet, hier wird's bewiesen, was der Bürger nur ahnt, hier wird's auf 300 Seiten ausgebreitet: Die deutsche Justiz ist ein Saustall. Dass deutsche Staatsanwälte und Richter sich mit Fragen der Gerechtigkeit nicht das Gehirn zermartern, durfte schon bisher vermutet werden, aber dass sie selbst Strafverfolgung und Rechtsprechung energisch vermeiden und sich bevorzugt mit Wegschauen und Vertuschen beschäftigen, ist neu und unerhört, also ein Skandal, also ein Bestseller. Sofort nach Erscheinen erreichte "Anklage unerwünscht - Korruption und Willkür in der deutschen Justiz" Platz zwölf der Spiegel-Bestseller-Liste.

Wer Urteile sucht, die seine Vorurteile über die deutsche Justiz unwiderleglich bestätigen, wird hier zuvorkommend bedient. Wer aber eine seriöse Behandlung der unbestreitbar vorhandenen und selbst von der Justiz nicht bestrittenen Krise der Justiz erwartet, wird das Buch verärgert aus der Hand legen. Der Dauerton des Alarmismus, die Pose des Entlarvens, die Attitüde des letzten Gefechts - das sind Erkennungsmerkmale einer Literatur, die nicht auf den Kopf des Lesers zielt, sondern auf seine Nerven, ein Produkt der Abteilung "Weltende und Artverwandtes", die das Publikum je nach Mode der Saison mit Schreckensmeldungen über die gelbe und die rote Gefahr, das Waldsterben und die Organisierte Kriminalität, die Vogelgrippe und den islamistischen Terror unter Spannung setzt. Nun also droht der Zusammenbruch von Demokratie und Rechtsstaat infolge jener beispiellosen Krise, in der die deutsche Justiz sich unübersehbar befindet: "Eine willfährige Justiz ist auf dem besten Wege, das Gewaltmonopol des Staates aufzuweichen und aufzulösen. Bürger und Wirtschaft verlieren zunehmend das Vertrauen in eine funktionierende Rechtspflege beziehungsweise halten sie für überflüssig. Viele setzen deshalb auf andere Strategien zur Durchsetzung ihrer Interessen wie Korruption, Nötigung, Erpressung, Selbstjustiz."

Hier läge eventuell die Frage nahe, ob es nicht gerade die Bereitschaft zu solchen Strategien ist, die die Arbeitsfähigkeit der Justiz und das Gewaltmonopol gefährdet. Aber die Autoren greifen keine Fragen auf, sie liefern Antworten. Entsprechend ist der Ton und ist auch die Methode, jedes Fehlurteil eines Gerichts und jede Untätigkeit eines Staatsanwalts zum Skandal zu erklären und jeden Skandal zum sinnfälligen Ausdruck der allgegenwärtigen Krise der Justiz. Aber wenn das eine wie das andere ist, wenn es im Prinzip keinen Unterschied macht, ob eine mutmaßlich sexuell missbrauchte junge Frau bei der Justiz kein Gehör findet oder ein Sexualverbrecher, der eventuell zu Unrecht in den Maßregelvollzug gesteckt wurde, weil beide Fälle nur Symptome derselben Krankheit sind, als die die Autoren die Justiz betrachten, dann kann man sich die Lektüre nach den ersten Seiten sparen.

Im Kapitel unter dem Schlagwort "Büttel für die Wirtschaft" wird beschrieben, wie Steuerfahnder in Hessen vom Finanzministerium auf der Jagd nach hochkarätigen Steuersündern offensichtlich aus so genannten standortpolitischen Gründen zurückgepfiffen wurden, und wie Staatsanwälte in Stuttgart immer wieder an einer seltsamen Beißhemmung leiden, wenn sie auf die Spur von Schmiergeld- und Geldwäsche-Geschäften des Autokonzerns Daimler gesetzt werden. Würden die Autoren sich für ihren Gegenstand interessieren, müssten sie ihn spätestens hier ein wenig genauer betrachten. Dann würden sie erkennen, dass das Problem weniger in den Beißhemmungen besteht, die von Karriereplänen zerfressene Staatsanwälte befallen. Vielmehr liegt es darin, dass über die Erfüllung der Karrierepläne von Staatsanwälten und Richtern in den Justizministerien entschieden wird. Die Abhängigkeit der Judikative von der Exekutive bei Einstellungen und Beförderungen ist ein Anschlag auf die Gewaltenteilung. Er wird seit einem halben Jahrhundert von niemandem lauter beklagt als von der Justiz. Die Autoren sind derart in die Entlarvung und Verurteilung der Justiz verbissen, dass sie entlastende Umstände selbst dort nicht in Betracht ziehen, wo sie sich aufdrängen. Sie beklagen die zögerliche Verfolgung der Korruption. Sollte ihnen wirklich entgangen sein, dass Korruption über Jahrzehnte so gut wie gar nicht in Deutschland verfolgt wurde, nicht weil die Justiz nicht wollte, sondern weil Korruption hierzulande schlicht für unmöglich gehalten wurde. Und haben sie auch nicht bemerkt, dass Schmiergeldzahlungen deutscher Firmen im Ausland bis vor wenigen Jahren nicht nur nicht strafbar, sondern steuerlich abzugsfähig waren? Das Buch kommt - von ein paar Bemerkungen im Nachwort abgesehen - ohne Reflexionen aus. Es begnügt sich mit Anklage und Urteil.

Schon vor seinem Erscheinen war es annonciert worden als Buch zur Korruptionsaffäre in Sachsen. Tatsächlich befasst es sich nur in einem Kapitel mit ominösen Geschäften in Plauen und möglichen Verwicklungen von Polizeibeamten. Niemand weiß bisher genau, was in Sachsen wirklich geschehen ist, immerhin liefern die Autoren am Beispiel Plauens ein paar hässliche Details. Die Sprache aber, in der sie darüber berichten, verrät mindestens so viel über sie wie über die beklagten Verhältnisse. "Sonjas Kundenkreis bestand vornehmlich aus Türken, die in Deutschland leben. Das sexuelle Mekka der Muslime - das ist das Egerland, ein Landstrich, den ihr Mohammed wohl vergessen hat. Auf jeden Fall sind sich die koranfesten Kunden recht sicher, dass sie hier unentdeckt bleiben. Frauen sind für sie nur Dreck. Und so behandeln sie auch die willenlos gemachten Prostituierten, während sie zu Hause wieder den frömmelnden Muslim spielen." Solche Sätze im Urteil eines Richters - und Deutschland hätte, ganz zu Recht, seinen nächsten Justizskandal.

Berliner Zeitung, 21.08.2007
 

Donnerstag, August 16, 2007

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich

An
Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich

Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,

ich beziehe mich auf Ihren Brief an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT vom 15.2.07 (Anlage A). In letzter Zeit sind von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten sowie Abgeordneten des Europaparlaments einige brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an Sie herangetragen worden. Zur Unterstützung bei der Lösung internationaler Kindschaftskonflikte wurde in Jahr 2000 beim Bundesministerium der Justiz der Arbeitsstab Kind (AS Kind) geschaffen. Sie empfehlen den Einsatz vom Mediatoren.

Dieser Vorschlag greift zu kurz. Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz sind Bürgern aus anderen Ländern insbesondere dem europäischen "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) nicht vermittelbar. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates Hammarberg hat Deutschland besucht und am 11.7.07 seinen Bericht publiziert (Anlage B). Dabei empfiehlt er u. a.:

  • Der Menschenrechtskommissar bedauert in Punkt 35, dass Menschenrechte in der juristischen Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium auf im Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten.
  • weiter laut Punkt 35, dass die Bundesländer Richter und Ankläger in der Europäischen Menschenrechtskonvention schulen.
  • Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.
  • Empehlung 3: die Unabhängigkeit außergerichtlicher Beschwerdeorgane, soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren behandelt werden;
  • Empfehlung 5: das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften stärken;
    Empfehlung 9: den nationalen „Aktionsplan Menschenrechte“ als einen koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickeln;


Nach Durchführung dieser Maßnahmen werden die Entscheidungen der deutschen Justiz vermittelbar werden und die Sachbearbeitung der Jugendämter einer menschenrechtlichen Kontrolle zuführen.

Ein Beispiel provozierender, arroganter Ignoranz gegenüber Menschenrechten ist MEP Wieland, der Parteifreund von Ministerpräsident Öttinger des Nachfolgers des "furchtbaren Juristen" Filbinger, den er in seiner "Trauerrede" verteitigte.
Viele Petitionsverfahren sind beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gegen deutsche Jugendämter anhängig insbesondere in der Sitzung vom 7. Juni 2007 (Anlage 1). Dabei wird MEP Wieland so zitiert:

"Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da."

Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK:
"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."

Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück. Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?

Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR (Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den Menschenrechten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und faires Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb habe ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche Stellen haben nie geantwortet, als ich das übersandte. Deshalb habe ich das auf meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3).

Auch zahlreiche Petition in Baden-Württemberg und anderen Petitionen haben keine Abhilfe geschaffen. Deshalb bin ich ausgewandert und habe in Protest meine Adresse in Haselbach-Alfdorf in Baden-Württemberg aufgegeben.

Der Präsident des Europäischer Menschenrechtshofes har Deutschland 2006 ermahnt sich an Urteile des EGMR zu halten. Auch der Ministerrat des Europarates hat mit der "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, die Rechtsprechung des EGMR bei Gerichten und Verwaltungen bekannter gemacht wird und mehr beachtet wird, um den EGMR zu entlasten: Der Europarat schlägt in der Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten" vor, unter Berücksichtigung der im Anhang aufgeführten Beispiele einer guten Praxis: "II. dafür Sorge zu tragen, dass solche Mechanismen bestehen, um bei Bedarf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze und der Verwaltungspraktiken, wie sie insbesondere in Verordnungen, Erlassen und Rundschreiben zum Ausdruck kommen, zu überprüfen."

Nachdem der Bericht des Menschenrechtskommissar des Europarates über seinen Besuch in Deutschland im Oktober 2006 am 11.7.07 veröffentlicht wurde, werde ich dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages Vorschläge unterbreiten Menschenrechte in Deutschland zu stärken und die Justiz durch Realisierung der Gewaltentrennung (Unabhängigkeit von Exekutive) und Bindung an das Gesetz gerechter machen (Anlage 10: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/petition_gg.htm).

Mit freundlichen Grüssen,

Walter Keim
Keim v. Germany:
ECHR Appl. No. 41126/05: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm

Samstag, August 11, 2007

Jugendamt und Familiengerichte gesetzlos? Kommentar zum Beitrag der Idsteiner Zeitung

Verteiler  + Auslandspresse + Inlandspresse
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2925892
 
lesen Sie den Artikel und kommentieren Sie diesen - zum Thema Querulanten gibt es demnächst einen Beitrag:
 

Ihr Artikel macht das Desaster deutlich: Jugendamt und Familiengerichte verlassen immer mehr den Boden des Gesetzes. Eltern(teil)entfremdung hat gute Chancen, gegen das Kind. Und auch die Rolle der Kirchen, wie viele andere aus den Nutzungsgemeinschaften, die sich u.a. die Heime vollstopfen, wird auch immer zweifelhafter.

Nur damit klar wird, wer mit Nutzungsgemeinschaft gemeint ist – die in schönster Eintracht gegen Familien arbeiten:

  • Jugendamt
  • Familiengerichte (FamG, OLG, BGH, BverfG)
  • Staatsanwaltschaften (StA, GenStA, GAB)
  • Rechtsanwälte
  • Verfahrenspfleger
  • Psychologen, Psychiater, Ärzte und Gutachter
  • Familienhelfer
  • Kindergartenpflegerinnen
  • Pflegekinderheime
  • Pflegefamilien
  • Adoptionswillige (eher selten, den da winken keine staatlichen, steuerfreien Allimentationen, die Familien nicht zur Verfügung stehen)
  • Gewisse, Deutsche Mitarbeiter der Deutschen Sektion beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim COE-Europarat, die verdächtigt werden Manipulationen an Gerichtsakten durchgeführt zu haben und Ziel von Strafanzeigen gegen Unbekannt geworden sind.

Franz J. A. Romer
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 Mein Kommentar auch hier:
Verloren im Gestrüpp von Rechts- und Familienstreit

Der Kampf des Idsteiners Thomas P. um das Sorge- und Betreuungsrecht für seinen Sohn / Europäischer Gerichtshof eingeschaltet

Vom 11.08.2007

IDSTEIN Für Viele ist er ein Querulant - ein Mann, der mit dem Kopf durch die Wand will und mit seiner Prozessierwut die Bodenhaftung verloren hat. Sein Fall, bei dem es zunächst ums Sorge- und jetzt ums Betreuungsrecht für seinen Sohn geht, füllt Tausende Seiten in Aktenordnern, und ständig kommt Neues hinzu: Klagen, Aufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Ablehnungen. Thomas P. hält Gerichte, Ämter und Medien auf Trab. Der Idsteiner kämpft um sein Recht - aber nicht aus Rechthaberei, wie er versichert, sondern um die beste Förderung seines Sohnes und die Zusammenführung der Rest-Familie zu erreichen.


Von

Martin Kolbus

In die deutsche Justiz hat er das Vertrauen restlos verloren. "Ich habe inzwischen gegen sechs Richter Strafanzeige erstattet", rechnet Thomas P. vor. Und er hat keine Mühe, im ganzen Wust der Verfahren den Überblick zu bewahren. Selbst der Kanzlerin und dem Bundespräsidenten trug er sein Anliegen vor und beschäftigte ebenso den Petitionsausschuss des Bundestages wie das Bundesverfassungsgericht.

Ohne greifbares Ergebnis - seine Verfassungsbeschwerde gegen vier Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts Bad Schwalbach wurde gar nicht erst angenommen. Eine unanfechtbare Entscheidung. Doch Thomas P. gibt nicht klein bei, jetzt setzt er seine ganze Hoffnung auf die Europäische Gerichtsbarkeit. Mit anderen betroffenen Eltern und Anwälten aus EU-Mitgliedsstaaten erhob der Idsteiner im Juni auch im Petitionsausschuss des EU-Parlamentes in Brüssel Vorwürfe gegen die Praxis der Jugendämter bei strittigen Sorgerechtsentscheidungen.

Die Rechtsstreitigkeiten reichen zurück bis ins Jahr 2001. Seine Ehe geht damals in die Brüche und es beginnt, was bei vielen Trennungen die Folge ist: Der Streit um die Kinder. Die Ehefrau beantragt das Sorgerecht für zwei Kinder, doch das Amtsgericht Bad Schwalbach entscheidet im Oktober 2002, dass die elterliche Sorge dem Kindesvater zu übertragen sei. Die Ehefrau legt Beschwerde ein, doch das Oberlandesgericht Frankfurt weist 2003, den Gutachtern folgend, die Beschwerde zurück.

Während eines der Kinder ständig im Haushalt von Thomas P. bleibt, pendelt das zweite, ein Junge von damals 16 Jahren, zwischen Vater und Mutter hin und her. Und dann, etwa Mitte 2004, bleibt der Junge ganz bei der Mutter: aus eigenem Willen, wie die Mutter gegenüber den Richtern immer wieder betont, aufgrund von Einflussnahme der Mutter auf den behinderten Sohn, wie der Vater versichert.

Thomas P. vertraut auf Recht und Gerechtigkeit - und das Amtsgericht bestärkt ihn darin zunächst. Der zuständige Amtsrichter in Bad Schwalbach beschließt mit einstweiliger Anordnung im Juni 2004, dass die Mutter den Jungen an den Vater herauszugeben habe. "Der Gerichtsvollzieher wird ermächtigt, zur Durchsetzung der Kindesherausgabe Gewalt anzuwenden (...und Polizeikräfte zur Unterstützung heranzuziehen...)", so heißt es wörtlich im Beschluss. Die Mutter, so der Richter, dürfte sich nicht über die rechtskräftige Sorgerechtsentscheidung hinwegsetzen. Was dann passiert, gibt dem Fall die entscheidende Wende: Am 17. Juni 2004 kommt der Gerichtsvollzieher, in Begleitung der Jugendamtsvertreter, um den Jungen dem Vater zu übergeben. Der Junge wehrt sich "mit Händen und Füßen", er will unbedingt bei der Mutter bleiben. "Ein Wechselspiel zwischen Angst, Wut und Verzweiflung", beschreibt eine Nachbarin den Vorgang.

Die Weigerung des Jungen hat Erfolg - er muss nicht mit dem Vater gehen, sondern begibt sich in die Obhut des Jugendamtes und wird in eine Jugendwohngruppe nach Königshofen gebracht. Ein Nachbar, Pfarrer in Idstein: "Dieses Bild werde ich nie vergessen, ein völlig entgeistert, starr vor Angst um sich schauendes Kind, das durch ein Spalier von Menschen geht wie ein Schwerverbrecher." Das sei pure und rohe Gewalt gegen ein hilfloses und dazu noch behindertes Kind, das nichts anderes wollte, als bei seiner Mama zu sein, so der Nachbar.

Später kommt der Junge aus der Wohngruppe wieder heraus und wird zur Mutter gebracht - und für den Vater, der in Besitz von zwei gültigen Richtersprüchen ist, beginnt der Kampf darum, sein Recht auch durchgesetzt zu bekommen. Vergeblich. Das Amtsgericht entscheidet, nach Anhörung aller Beteiligten, wenige Monate später, dass die elterliche Sorge für den Jungen nun doch der Mutter zu übertragen sei. Grund sei "die massive ablehnende Haltung, die der Sohn gegenüber seinem Vater entwickelt und in der Anhörung gegenüber dem Gericht auch zum Ausdruck gebracht" habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Sohn aufgrund seiner Behinderung nicht die geistige Reife eines 17-Jährigen besitze.

P.´s Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen diese Entscheidung wird im Januar 2005 zurückgewiesen. Der Sinneswandel des Jungen "beruht nicht auf einer entsprechenden Beeinflussung" durch die Mutter, erklärt der Richter. Der Junge bleibt bei seiner Mutter, ihm wird aber auch ein neutraler familienfremder Berufsbetreuer durch das Gericht gestellt. Thomas P. versucht alles, scheitert indes mit seinen Eingaben, wobei das Gericht - wenige Monate vor der Volljährigkeit des Jungen - nun auch keinen dringenden Handlungsbedarf mehr sieht.

Hätte das Jugendamt damals den Jungen in Obhut nehmen dürfen? Antworten auf diese und weitere Fragen ans Jugendamt und an den Landrat zu dieser und weiteren Fragen werden vom Rheingau-Taunus-Kreis verweigert. Ohne Einverständnis der Betroffenen seien Auskünfte nicht möglich. Die Behörde sei zur Verschwiegenheit verpflichtet, allein schon deshalb, weil es hier um eine Person gehe, die zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährig gewesen ist.

Aus dem Jugendlichen von damals ist inzwischen ein junger Mann geworden, noch in diesem Jahr wird er 20 Jahre alt. "Mein Sohn ist seit April 2007 vollstationär im Pflegeheim Scheuern der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau untergebracht", berichtet der Vater. Die Mutter ist von Idstein weggezogen. Ihre Anwältin verweigert Auskünfte. "Ich selbst bin völlig entrechtet, habe nur durch Zufall von dieser Einweisung erfahren und keine Handhabe, um dagegen vorzugehen." Thomas P. kritisiert massiv das Jugendamt und besonders die Gerichte, die durch Abänderung des Sorgerechts versucht hätten, den Anschein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren: "Danach hat man mir den Vorwurf gemacht, gegen diesen Unrechtsbeschluss das Bundesverfassungsgericht angerufen zu haben. Ganz klar - wer in Deutschland so etwas tut, der ist weder sorge- noch betreuungsberechtigt", sagt Thomas P. mit bitterem Sarkasmus.

Längst ist auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) in P.´s Visier geraten. Der Idsteiner Pfarrer habe durch seine Aktivitäten im Jahre 2004 und in der Folgezeit dazu beigetragen, dass die Familie endgültig zerstört und wirtschaftlich ruiniert worden sei. Der Pfarrer wisse, dass er mit seinem Eingreifen seinerzeit "gegen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse" verstoßen habe. Die EKHN habe bis heute keine Anstalten zur Zusammenführung seiner Familie und zur Behebung des wirtschaftlichen Schadens gemacht.

Entsprechend forderte P. die EKHN auf, einen Antrag auf Aufhebung der Heimunterbringung des Sohnes zu stellen und eine Zahlung von 50000 Euro als Abschlag auf die Schadensersatz- und Schmerzensgeldleistungen zu zahlen. Solche Forderungen hält die Kirchenverwaltung indes für abwegig, sie seien "weder rechtlich durchsetzbar noch begründet", reagierte die Rechtsabteilung in Darmstadt auf dieses Ansinnen. Man werde sich ausschließlich in einem gerichtlichen Verfahren zu der Angelegenheit äußern.

Ein ganz kleiner Lichtblick macht Thomas P. inzwischen Hoffnung, dass sich vielleicht doch noch etwas in seinem Fall bewegen könnte. "Bundestagspräsident Dr. Lammert hat den Petitionsausschuss aufgefordert, meine Petition zum deutschen Familienrecht erneut zu bearbeiten. Das ist meines Wissens ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik."

Blickt P. heute auf die Bemühungen der vergangenen Jahre zurück, sieht er sich vor einem großen Scherbenhaufen. Dass der Sohn in ein Heim, weitab von Familie und Freunden, abgeschoben wurde, ist für den Vater das, was auf jeden Fall hätte verhindert werden müssen: "Es ist leider genau das eingetreten, was die Gutachter übereinstimmend als die schlechteste aller Lösungen für den Jungen erkannt hatten."