Montag, Juli 28, 2008

Familienfall Gorber Überlingen - Atomisierung einer Grossfamilie: Gerichtsverhandlung am 29.7. im Amtsgericht Überlingen

offener Brief - Verteiler Presse, Ausland, LIsten, Webblogs

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wölfle,

 

ich bin aktives Mitglied beim Menschenrechtsverein Curare e.V., Köln und ansonsten Bürger und Souverän. Ich wohnte einige Zeit meines Lebens in Litzelstetten, gegenüber der Insel Mainau und bin mit vielen kinderreichen Familie über den damals vollständig zugefrorenen Bodensee nach Überlingen gepilgter im Winder 1963. Es muss sich in der ehemals kinderlieben Region etwas stark geändert haben.

 

Die Causa Gorber beobachte ich nun schon seit geraumer Zeit.

 

Das pädagogische Konzept der "Atomisierung einer Grossfamilie" mit 11 Menschen, welches von den Mitarbeitern Ihres Jugendamtes, die Sie kraft Ihres Amtes zu beaufsichtigen hätten, durchgeführt wird, ist diesseits vollständig unklar und unbekannt.

 

Ein Amt, welches Sie offenkundig ohne jegliche fachliche Beaufsichtigung lassen, denn sonst würden solche "Entgleisungen" nicht möglich sein.

 

Es kann höchstens sein, dass im derzeit erkennbaren Trend der Grundgesetz- und Menschenrechtswidrigkeit von Staatsorganen solche Dinge leicht fallen, wie nie. Es genügt manchmal schon die Beantragung einer Patenschaft für das siebte Kind beim Bundespräsidenten, wie wir das im Fall Hofmann (FAZ) erlebten (http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~E08BB7E957FFF4DBB89448391292BD291~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

 

Eine Familie, die so glücklich gewesen ist, machte den Staatsorganen nebst Dipl. Sozialpädagogen offenkundig Angst, wie dies zutreffen von Norbert Bolz in seinem Buch "Helden der Familie" analyisiert wurde. Ihre Aufgabe gegenüber dem Bürger und dem Grundgesetz ist jedoch die Familie zu unterstützen. Kinder wollen in aller Regel zu ihren Familien zurück, das sind psychologische Binsenweisheiten. Eine gute Ausbildung genießen Dipl. Sozialpädagogen eher nicht und sind in der Beachtung der Grund- und Menschenrechte keine "Überflieger". Da ist Nachschulung angesagt!

 

Zur Erziehungsfähigkeit wollte ich Ihnen noch ein Wort mit auf den Weg geben, Sie kennen das sicher aus Ihrer eigenen Familie:

 

(Zitat Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner vom 22.07.2008 per E-Mail an Franz Romer)

 

Die Fähigkeit von Eltern, ihr eigenes Kind zu erziehen, lässt sich im positiven Sinne, als ob und wieweit sie vorhanden ist, nicht feststellen. Denn Erziehung ist keine Tätigkeit wie ein Beruf, bei dem die Frage, ob einer dafür geeignet sei, an Hand der Verfügung über die zu diesem Beruf gehörenden Tätigkeitsmerkmale beantworten kann. Die Erziehung wird getragen von vielen, von außen nicht erfassbaren Faktoren, wie das Gefühl der Zusammengehörigkeit, die Schicksalsgemeinschaft in der Familie und nicht zuletzt die gemeinsame Biographie, solange die Erziehung währt. also alles Fakten, die sich weder zählen noch messen lassen. Und darum ist hier das Modell der Berufseignungsuntersuchung fehl am Platze.

 

Was man aber feststellen kann, und zwar recht präzis, ob ein Elternteil durch Krankheit, Schicksalsschlag wie Vertreibung und Arbeitslosigkeit sosehr mit sich selbst zu tun hat, dass ihm zur Erziehung seines Kindes keine psychischen Kräfte mehr geblieben sind. Eine solche Feststellung nach dem Prinzip der ausschließenden Fälle ließe auch Raum, dem Schicksal eines solchen erziehenden Elternteils mit dem gebührenden Respekt zu begegnen, während der andere, obige Weg nur zur Demütigung und Entwertung der Eltern, Elternteile und auch deren Kinder führt, die uns als unsere Nächsten anvertraut sind.

 

(Zitat Ende)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich für die Familie einsetzen würden und dem Luzifer-Effekt (Prof. Dr. Philip Zimbardo: "Der Luzifer-Effekt - Die Macht der Umstände und die Psychologie des Bösen", 2008, Spektrum-Verlag) keinen Raum lassen würden. 

 

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

Freitag, Juli 18, 2008

bitte mitunterzeichnen: Brief an Bundesbildungsministerin

Ich kann die Zeichnung des Briefes empfehlen. Gruesse Franz Romer aus Düsseldorf


From: Rina Groeneveld [mailto:rinagroeneveld@hotmail.com]
Sent: Thursday, July 17, 2008 11:12 PM
To: rinagroeneveld@hotmail.com
Subject: Brief an Bundesbildungsministerin

Unsere gute Freunde, Dagmar und Tilman Neubronner, haben einen Brief an die Bildungsministerin, Annette Schavan geschickt. Der Brief ist auf der Webseite
https://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/offener_brief_schavan.html zum Lesen.
 
Ich frage die von euch, die diesen Brief zustimmen und Leute wie die Neubronners und uns gerne unterstützen würden, auch wenn ihr nicht selbst betroffen seid, den Brief online zu unterschreiben.
 
Wenn ihr wollt, könnt ihr auch meine Mail an andere Leute weiterschicken.
 
 
Vielen Dank, Rina


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Donnerstag, Juli 17, 2008

Essen aus dem Blechnapf - Kölner Stadt-Anzeiger

Kinder, Eltern und alte menschen werden zunehmend die Opfer

Ihr Franz Romer aus Düsseldorf - www.Kindesraub.de

 

http://www.ksta.de/html/artikel/1214566311833.shtml

Köln

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Rentner misshandelt

Essen aus dem Blechnapf

VON CLEMENS SCHMINKE, 15.07.08, 22:09h

"Er verhielt sich wie ein eingeschüchterter Hund gegenüber seinem Herrn." So bringt die Anklage die Rolle auf den Punkt, die Gerd L. jahrelang gespielt habe. Seit Montag müssen sich seine mutmaßlichen Peiniger vor dem Kölner Landgericht verantworten.

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Beraten sich mit ihren Anwälten im Gerichtssaal: Hubert B. (l.) und seine Tochter Daniela. (Bild: Oxenius)
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Beraten sich mit ihren Anwälten im Gerichtssaal: Hubert B. (l.) und seine Tochter Daniela. (Bild: Oxenius)
Innenstadt - - "Er verhielt sich wie ein eingeschüchterter Hund gegenüber seinem Herrn." So bringt die Anklage die Rolle auf den Punkt, die Gerd L. jahrelang gespielt habe. Seit Montag müssen sich seine mutmaßlichen Peiniger vor der 1. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verantworten. Hubert B. (57) und seine Tochter Daniela (32) sind der „Misshandlung Schutzbefohlener" und der „Untreue in 120 Fällen" angeklagt. Zum Prozessauftakt schwiegen sie. Dagegen konnte Gerd L, ein 72 Jahre alter Rentner, ausführlich gehört werden - allerdings mit großer Mühe, denn die geistigen Fähigkeiten des kleinen, gebeugten Mannes sind stark eingeschränkt. Er ist pflegebedürftig, geschäftsunfähig und steht unter Vormundschaft. Nach dem Martyrium, das er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft bis zum August 2006 viele Jahre lang erlitten hat, ist er in einem Altenheim in Sürth untergekommen.

„Er wollte immer mehr Geld", wiederholte Gerd L. und meinte damit, Hubert B.s Gier sei unersättlich gewesen. Vor vielen Jahren hatten der Mann und seine Tochter, die Gerd L. um insgesamt 30 000 Euro Rente gebracht haben sollen, ihn in ihre Wohnung im rechtsrheinischen Köln aufgenommen. Er zog mit um, als Hubert und Daniela B. in Leverkusen sesshaft wurden. Dritten gegenüber sollen sie sich als Angehörige oder Betreuer des alten Mannes ausgegeben haben. Was in den Wohnungen geschah, beschreibt die Anklageschrift als Schreckensszenario. Danach war L. chronisch „unterversorgt", zum Beispiel in einem Abstell- und Werkraum eingeschlossen, wo er auf einer Matratze schlief und seine Notdurft auf einem Eimer zu verrichten hatte. Gleich ob bei großer Kälte oder Hitze habe man ihn auf dem Balkon ausgesperrt, und gewaschen worden sei er „unter Zwang und Gewaltanwendung". Unter Drohungen hätten Hubert und Daniela B. ihm verboten, draußen über die Misshandlungen zu sprechen. Dies alles, um an seine Rente zu kommen. Zweimal im Monat erhielt Gerd L. von seiner amtlich bestellten Betreuerin einen Barscheck in Höhe von 250 Euro. Hubert und Daniela B. begleiteten ihn laut Staatsanwalt zur Sparkasse und nahmen ihm nach der Einlösung das Geld ab, um „nach eigenem Gutdünken" darüber zu verfügen. Nur ein Bruchteil der Summe hätten sie für die Versorgung des Mannes aufgewendet. Um dem Ganzen einen legalen Anstrich zu geben, sollen sie ihn gezwungen haben, Erklärungen zu unterschreiben, er habe das Geld freiwillig abgegeben.

„Sie haben mir einen Blechnapf hingestellt", klagte Gerd L., auf den der Vorsitzende Karl-Heinz Schumacher laut und geduldig einredete. „Ein alter Mann braucht nicht zu essen", habe er zu hören bekommen. „Trockenes Brot" habe er im Napf vorgefunden, dazu habe es Wasser gegeben. Nicht auf einer Matratze habe er schlafen müssen, sondern auf Pappe. Immer wieder habe man ihn geschlagen, mit der Faust oder dem Rohrstock. „Ich hatte Angst, ich durfte nichts sagen", gab er als Grund dafür an, dass er sich in seiner Not nie jemand anderem offenbarte, auch seiner richtigen Betreuerin gegenüber nicht. Gegen die Frau, die beteuert hat, sie habe nichts Ungewöhnliches mitbekommen, ist das Strafverfahren eingestellt worden.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

 

 

Aufruf München: Vier 4 Kids - Eltern klagen gegen die Justiz am Donnerstag,17.07.2008, um 10.30 Uhr, im Hofbräukeller am Wiener Platz, in München +++ Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

Sehe geehrter Herr Meisner und Guten Abend an alle Referenten,

ich drücke die Daumen für ein erfolgreiches Gelingen der Veranstaltung morgen im Hofbräukeller.

Das Recht ist eine viel zu wichtige Sache, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. :

http://www.moehnle.net/themen/familie.htm


Der Respekt vor der Justiz und den Gutachtern schwindet, berechtigterweise, immer mehr dahin. Die "Herrschaften" überziehen gnadenlos und der Beitrag des Sprechers des Jusitizministeriums in München spricht ganze Bildbände. Er hat eine eigene Antwort verdient, die er noch bekommt.

Hut ab vor dem gutem Arrangement, lieber Herr Möhnle. Es bedarf leider sehr prominenter Opfer bei diesem Gemetzel an den Familien. Und mir tun Sie,  die Kinder und Eltern sehr leid. Das haben wir nicht verdient.

Die Hoffnung liegt momentan darin, dass die "Herrschaften" weiter überziehen, damit stoppen sie sich a la limit endgültig selbst. . Ein sehr prominenter ehemaliger OLG Richter, Dr. Helmut Kramer machte vier Dinge im Zusammenhang mit dem Nazirechtsberatungsgesetz, jetzt Rechtsdienstleistungsgesetz deutlich:

(Zitat)
1. Die Nachwirkungen der NS-Zeit ragen weiter in die Bundesrepublik hinein, als bislang angenommen. In kritikloser Übernahme der „h. M." (herrschende Meinung) haben viele Richter und Rechtswissenschaftler eine gesetzliche Regelung – das Verbot der unentgeltlichen Rechtsberatung – vehement verteidigt und rigoros praktiziert, die wohl eindeutig den Stempel der nationalsozialistischen Entstehung trägt. 

2. Die Rechtsgeschichte ist nicht irrelevant für den Umgang mit dem heutigen Recht. Doch ist die juristische Zeitgeschichte, von den Bemühungen weniger Professoren abgesehen, aus einer zunehmend rein rechtstechnokratisch ausgerichteten Juristenausbildung nahezu vollständig ausgeklammert, ebenso wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. 

3. Die Beschäftigung mit der NS-Justiz schärft den Blick auch für sonstige Defizite des Rechts und der Juristen. Am Beispiel der Justizvergangenheit lässt sich eindrucksvoll die Gefahr verdeutlichen, dass Juristen kritiklos nach problematischen Gesetzen entscheiden und in vorauseilendem Gehorsam mit einer „Schere im Kopf" arbeiten, dabei das Recht im Dienst rechtsfremder Interessen zum Nachteil der Bürger instrumentalisieren. 

4. Was für das Erfordernis einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit zutrifft, gilt auch im Bereich der Rechtsberatung: Das Recht ist eine viel zu wichtige Sache, als dass man es den Juristen allein überlassen darf.
(Zitat Ende)

In diesem Sinne verbleibe ich Ihr Franz Romer aus Düsseldorf www.Kindesraub.de

-----Original Message-----
From: Wilfried Meissner [
mailto:MeissnerMax@gmx.de]
Sent: Wednesday, July 16, 2008 10:06 PM
To: [...]
Cc: Michael Baleanu
Subject: Fwd: Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 16 Jul 2008 21:39:44 +0200
Von: "Wilfried Meissner" <MeissnerMax@gmx.de>
An: karl.huber@olg-m.bayern.de
Betreff: Warnung vor der GWG. "Böse Geschwätze verderben gute Sitten!"

Wilfried Meißner
Diplom- Mediziner
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Anatomie (LÄK Thüringen)
Hochstraße 2
91560 Heilsbronn


                                                                                                   Heilsbronn, 16.7.08

Herrn
Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Dr. Karl Huber
Prielmayerstr. 5
80335 München



Betrifft: „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" ("GWG")


Sehr geehrte Herr Präsident,

ich möchte  Sie und Ihre geschätzten Kollegen der Familiensenate sowie  alle Familien- und Strafrichter in Ihrem OLG- Bezirk vor den Folgen rechtsverachtenden und unwissenschaftlichen Agierens bestimmer Gruppierungen - zumal der GWG - und Einzelpersonen unter den bayerischen Diplom- Psychologen warnen.

Die Warnung erfolgt nach Gewissensprüfung und laienhafter Rechtsgüterabwägung, weil die gegenwärtige Gutachtens- und Verfahrenspraxis womöglich immer wieder geeignet ist, klar denkende und rechtschaffende Bürger  in schwere seelische Krisen zu stürzen und um Verstand, Haus und Hof, Frau und Kind zu bringen.
Dies geschieht, indem man die Betroffenen per Gerichtsbeschluß zwingt, in der Lüge zu leben und auch kriminelle Machenschaften (wie das Versenden von Psychologischen Sachverständigengutachten ohne Befugnis bzw. Rechtsgrundlage von Familiengerichten an Jugendämter) zu erdulden.

So kann das nicht mehr weitergehen.

Richter sollten wieder unabhängig sein von dem problematischen Psychokonzern und seinem wohl auch in die Jugendhilfe, Anwaltskanzleien und anderswohin  reichenden Netzwerk.

Ich bitte Sie darum, das anhängende Flugblatt wider die offenbar totalitär agierende GWG sowie den Artikel in der "Welt" zur Kenntnis zu nehmen, den Inhalt zu überprüfen und die Dokumente sodann den  Familienrichtern und Strafrichtern Ihres Verantwortungsbereiches sowie weiteren Personen Ihrer Wahl zugänglich zu machen.

Bitte erinnern Sie die Damen und Herren Richterinnen und Richter auch an den für Rechtsunterworfene weiterhin wichtigen - u.a. von dem GWG- Anführer wohl nicht geschätzten - § 624(4) ZPO bzw. an das Datengeheimnis nach Art. 5 BayDSG (vgl. Anhang 3) und § 203 Abs. 2 (1) StGB. 

Abschließend bitte ich um eine kurze  Bestätigung, daß Sie meine Warnungen zur Kenntnis genommen haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

W. Meißner




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Dienstag, Juli 15, 2008

FW: Jugendhilfe - Inobhutnahmen, Jahr 2007

kein Kommentar

-----Original Message-----
From: presse-22@destatis.de [mailto:presse-22@destatis.de] On Behalf Of
presse@destatis.de
Sent: Tuesday, July 15, 2008 8:05 AM
To: presse-22@list1.destatis.de
Subject: Jugendhilfe - Inobhutnahmen, Jahr 2007

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
**********************************************
Nr. 254 vom 15.07.2008

**********
Tag für Tag nehmen Jugendämter 77 Kinder in Obhut
**********
Wiesbaden - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden
im Jahr 2007 in Deutschland 28 200 Kinder und Jugendliche von
Jugendämtern in Obhut genommen. Dies waren rund 2 200 (+ 8,4%) mehr als
2006. Damit leisteten die Jugendämter rein rechnerisch jeden Tag für 77
Kinder und Jugendliche "erste Hilfe" in für sie gefährlichen
Situationen; im Vorjahr waren es pro Tag rechnerisch 71 Kinder und
Jugendliche gewesen. 435 dieser Inobhutnahmen waren sogenannte
Herausnahmen, das heißt, die Kinder wurden gegen den erklärten Willen
der Sorgeberechtigten in Obhut genommen.
Im Jahr 2006 hatte es 151 Herausnahmen gegeben.

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie
gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf
deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder
Erzieher) in Obhut und bringen sie - meist für Stunden oder einige Tage
- in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

7 000 Kinder und Jugendliche (25%) wurden 2007 auf eigenen Wunsch in
Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder
Stellen die Inobhutnahme.

16 500 (58%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter
als 14 Jahre. Mit einem Anteil von 55% (15 400) aller in Obhut
Genommenen waren Mädchen wie in den Vorjahren in der Überzahl.

An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit
Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 11%
(3 000) der in Obhut Genommenen aufgegriffen.

Der mit Abstand meistgenannte Anlass für die Inobhutnahme war in 44% der
Fälle die Überforderung der Eltern. Bei 6 500 der Kinder und
Jugendlichen (23%) waren Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für
Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch festgestellt worden.

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des
Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort
"Inobhutnahmen".

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Dorothee von Wahl,
Telefon: (01888) 644-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de


************************
Die vollstaendige Pressemitteilung, incl. Tabelle, ist auch im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse
/pm/2008/07/PD08__254__225,templateId=renderPrint.psml
zu finden.

--
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
--
Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
mailto:presse@destatis.de
http://www.destatis.de
--
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr
und freitags von 8 bis 15 Uhr.

Falls Sie diese Mailingliste verlassen wollen, melden Sie
sich bitte mit Ihrer E-Mail-Adresse (die E-Mail-Adresse, an
die diese Pressemitteilung gesandt wurde) auf der Web-Site
unseres E-Mail-Verteilers an:
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Deaktivieren Sie dort die einzelnen Verteiler, zu denen
Sie keine Presseinformation mehr wünschen. Um sich
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Sie bitte ein Kreuz bei der Abo-Liste "presse-l".
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jederzeit an Ihre thematischen Bedürfnisse anpassen.
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oder Fragen zur Liste haben, schicken Sie bitte eine Nachricht an
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Journalistische Anfragen richten Sie bitte an
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Dienstag, Juli 08, 2008

Micheal G. Möhnle, Eltern klagen gegen die Justiz usw: Pressekonferenz Donnerstag,17.07.2008, um 10.30 Uhr CSU-Abgeordnete Sepp Ranner und Blasius Thätter und Petition Donnerstag, 10.07.2008, um 09.15 Uhr

Verteiler, Presse, Inland und Ausland (Sabine und Manu - bitte in die LIsten verteilen, da ich derzeit aus dem Hotel keinen Zugang habe. Danke Euch!

Die Familien und insbesondere die Kinder geraten zunehmend in Not, Das hat auch der Publizist Michael G. Möhnle bemerkt und mit ihm die CSU-Abgeordneten des Bay. Landtages, Josef Ranner und Blasius Thätter, die sich der Bewegung anschlossen.

Ich selber versuchte, unlängst und erfolglos, einen Termin in Berlin zu bekommen mit Unterstützung einer Reihe von Kämpferinnen für Kinder und Familien ( Schriftstellerin - Dr. Karin Jäckel, Vizepräsidentin Curare e.V. - Elisabeth Sodies, Vorstand Familiennetzwerk - Dr. Maria Steuer)  mit dem Mdb Johannes Singhammer. Politiker und Presse, die nicht mit uns Bürger sprechen wollen und unsere ernsten Sorgen wahrnehmen, fallen für uns aus und zwar nachhaltig. Da nützen auch gutwillige Touren des Dr. Singhammer mit "Dr. Usrula von der Leyen" (Pisa-Folgen allethalben, auch auf der Singhammer-Webseite nichts)  in München absolut nichts.

Die Bürger in Deutschland wachen mitlerweile auf. Demokratie bekommen wir nur, wenn die Bürger das auch wollen. Das was hier in Deutschland mit Kindern und mit Familien initiiert durch die Staatsorgane geschieht ist mindestens genauso schwerwiegend, wie das was Gauweiler mit der EU und dem Lissabon-Vertrag beklagt.

Ein Schlaglicht wirft der Leserbrief der Berliner Diplom-Sozialpädagin im Spiegel 28/2008: 
"Mehr Geld hilft diesen Familien nicht, kein Geld kann bewirken, dass sich mehr um Familien gekümmert wird. Für die Erziehung von Kindern halte ich es heute nach reiflicher Überlegung und viel beruflicher Erfahrung mit Familien am besten, dass Kindergeld ganz zu streichen, dafür Ganztagsschuhlen mit Schuluniform ein zurichten inklusive Frühstück, Mittagessen und Abendessen. So würden die Kinder gesund ernährt und hätten fast annähernd gleiche Bildungschancen." Berlin, Kathrin Saunders-Kröning, Diplomsozialpädagogin. Welche Überlegungen stellte Saunders-Kröning an mit dem Hintergrund ihrer schlechten Ausbildung (Zenz) und welche Erfahrungen hat sie und was bedeutet ihrer Meinung nach die Ernährung für die Kinder isoliert betrachtet und wie spielt das mit den Bildungschancen zusammen?

Ihr besorgter Franz Romer aus Düsseldorf www.Kindesraub.de

Deshalb zwei wichtige Termine in München - bitte beachten und besuchen Sie deshalb dringend die folgenden Veranstaltungen in München:

Petition von Michael G. Möhnle im Bayerischen Landtag,
am Donnerstag, 10.07.2008, um 09.15 Uhr, im Ausschuss für Verfassungs-,Rechts- und Parlamentsfragen, Saal N 501, wegen Dauer eines Verfahrens und Praktiken der GWG. Öffentliche Sitzung. Petition im Wortlaut, PDF 417 KB

Pressekonferenz: Vier 4 Kids - Eltern klagen gegen die Justiz
am Donnerstag,17.07.2008, um 10.30 Uhr,
im Hofbräukeller am Wiener Platz, in München.
Einladung, PDF 384 KB

http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm

Familien in Gefahr - Kinder in Not

Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören

Jedes Jahr werden in Deutschland  210.000 Ehen geschieden,  erleben 170.000 Kinder den Zerfall ihrer Familien. Diese gerundeten Zahlen ergeben sich aus einem statistisch erfassten Zeitraum von zehn Jahren (1996 - 2006). In dieser Zeitspanne erfolgten insgesamt  2,1 Millionen Scheidungen. 1,7 Mio Kinder müssen sich in zerrütteten, kaputten Familien zurecht finden - eine alarmierende Zahl. Sie lässt nur ahnen, wieviel Leid, Verzweiflung, Not und Armut sich dahinter verbergen.

Oft sind die Kinder nur noch Mittel zum Zweck, wenn ihre Eltern sich im juristischen „Kriegszustand" befinden. Allein 2005 wurden an Deutschlands Familiengerichten 553.183 Verfahren abgehackt. Dazu kamen 58.670 Familienverfahren an den Oberlandesgerichten. Wo so viel gestritten wird, gibt es viele Sieger und Besiegte  - die Verlierer sind aber immer die Kinder.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, wenn sich Väter oder Mütter um das Wohl ihrer Kinder streiten, muss das Familiengericht entscheiden und eine Lösung finden. Doch jede gerichtlich festgelegte Lösung ist schlechter, wie die einvernehmliche Lösung der Eltern. In kaum einem anderen Justizbereich wird so viel gelogen und betrogen, sind so viele Emotionen, Instinkte und Ängste im Spiel, wie am Familiengericht.

Ist die Sache erst einmal vor Gericht, rufen die Familienrichter sofort nach dem Gutachter. Ob die Eltern wollen oder nicht - der oder die Sachverständige ist plötzlich der oberste Schiedsrichter in ihrem Sorgerechtsstreit. Die Richter suchen ihn aus, erteilen ihm einen mehr oder weniger klar formulierten Auftrag und richten sich anschließend nach seinen Vorgaben. Obwohl sie nur dem Gesetz verpflichtet sind, erleben wir hier die freiwillige Unterwerfung der Richter unter die Gutachter. Die Waage der Justiz ist in Schieflage geraten.

Welche Auswirkungen diese Entwicklung hat, und wie schlimm die Folgen sind, wird auf der Pressekonferenz der Abgeordneten Josef Ranner, MdL (CSU) und Blasius Thätter, MdL (CSU), am 17.07.2008, um 10.30 Uhr, im Hofbräukeller am Wiener Platz, in 81667 München dargestellt (siehe rechte Spalte).

  

Zum Vormerken

Petition von Michael G. Möhnle
im Bayerischen Landtag,
am Donnerstag, 10.07.2008, um 09.15 Uhr, im Ausschuss für Verfassungs-,Rechts- und Parlamentsfragen, Saal N 501, wegen Dauer eines Verfahrens und Praktiken der GWG. Öffentliche Sitzung.
Petition im Wortlaut, PDF 417 KB

Pressekonferenz:
Vier 4 Kids - Eltern klagen gegen die Justiz

am Donnerstag,17.07.2008, um 10.30 Uhr,
im Hofbräukeller am Wiener Platz, in München.
Einladung, PDF 384 KB

Hier finden Sie ab 17.07.08 weitere Informationen zur Pressekonferenz!




Über Gutachten und die GWG

Gütekriterien wissenschaftlicher Gutachten
Acht Standards für Familiengutachter
Mängel in Familienpsychologischen Gutachten
GWG in neutraler Familienbegutachtung überfordert
Gutachter müssen haften

Wichtige Webs

Väteraufbruch für Kinder
Papa komm
Das Jugendamt - Kinderklaubehörde?
Kinderbuchautorin Karin Jäckel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonntag, Juli 06, 2008

RE: Gericht erkennt biologischen Vater nicht an +++Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an.

in Erweiterung meines Leserbriefes:

ich kann verstehen, dass Sie, Herr Casalegno, durch Einsatz des Duisburger Jugendamtes offenkundig und durch einen fadenscheinigen Rechtsanwalt zusätzlich geschädigt wurden.

Ich bin Deutscher und hier in Deutschland, ja leider auch in anderen Ländern (siehe Lissabon-Vertrag), mit Ausnahme Irlands stimmt einiges nicht. Das jedoch hier in Deutschlad die Familien dermaßen angegriffen werden, bringt eine neue Dimension und deshalb kämpfe ich von hier aus. Martin Luther war auch erfolgreich, warum also soll es nicht ein zweites Mal gelingen?

Ich verstehe, dass Sie sich wegen der kleinen Kinder in Sichheit brachten. Ich habe keine kleinen Kinder mehr. Aufklärung ist jedoch das wichtigste, was zu unternehmen ist und das tue ich. Die Auswanderungswelle zeigt ohnehin schon den Braindrain. Die Presse wird irgendwann auch erkennen, dass sie tätig werden muss. Auch ein OLG-Report.

Ihr Franz Romer aus Düsseldorf

-----Original Message-----
From: Massimo Casalegno [mailto:max.casalegno@mail.ru]
Sent: Sunday, July 06, 2008 10:29 AM
To: me@franz-romer.com
Cc: Redaktion@olg-report.de; info@olg-report.de; leserbrief@fr-online.de; auslandsliste-owner@yahoogroups.de; fr4e@yahoogroups.com; jugendamtopfer@yahoogroups.de; papa-info@listserv.shuttle.de; Olivier Karrer; Sophie Lavier
Subject: Re: Gericht erkennt biologischen Vater nicht an +++Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an.

Hallo Herr Roemer,
Ihre Beitraege hoeren sich interessant an, sie durchkauen aber immer wieder dasselbe inzwischen in allen Details bekannte Problem, ohne eine konkrete Loesung vorzuschlage, geschweige denn, umzusetzen.
Zum Problem der Willkuer und somti Unrechtmaessigkeit fast allen Handelns, das von deutschen Behoerden ausgeht, gibt es nur eine Loesung:
MASSENAUSWANDERUNG.
Alle intelligenten Leute, die verstehen, dass Deutschland inzwischen kein Land mehr hist, wo man normal leben kann, sollen gehen, fuer immer, und sich womoeglich eine andere Staatsbuergerschaft besorgen.
Nur die Idioten sollen bleiben. Damit werden die heutigen Regierenden Deutschlands nur noch ueber ein Volk von "Essensresten", den Idioten, die nichts kapiert haben, regieren.
Freundliche Gruesse
Dr.Ing. Dipl.-Kfm. Massimo A. Casalegno
(Marokko / Schweiz)


-----Original Message-----
From: "Franz Romer" <me@franz-romer.com>
To: <Redaktion@olg-report.de>,<info@olg-report.de>,<leserbrief@fr-online.de>
Date: Sat, 5 Jul 2008 22:09:18 +0200
Subject: Gericht erkennt biologischen Vater nicht an +++Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an.

> Leserbrief - Franz Romer, DЭsseldorf: Vaterschaft verwehrt - Gericht
> erkennt Vater nicht an.
>
> Neuerliche Pisa-SchwДche beim OLG-Senat Frankfurt - OLG Senat kollabiert,
> wie in Naumburg?
>
> Wir mЭssen in Deutschland befЭrchten, dass Gerichte auch immer nachhaltiger
> von Pisa-SchwДchen geschЭttelt werden, oder ist das nicht sichtbar?
>
>
>
> Das OLG Frankfurt ist nicht in der Lage gewesen nachzulesen, was der
> EuropДische Gerichtshof fЭr Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Fall
> GЖrgЭlЭ und wie der BGH zum selben Fall urteilte. VДter sind nicht
> auswechselbar, auch wenn einer der Redakteure wahrscheinlich das Richterwort
> vom biologischen Vater weiternutzte, es gibt VДter und nichts weiter. Das
> OLG Frankfurt, wahrscheinlich auf Anraten des Jugendamtes, versucht sich an
> der globalen VДterverfolgung zu beteiligen, jedoch werden hier erkennbar,
> eben Grund- und Menschenrechte nicht geschЭtzt, sonder vielfach und abermals
> gebrochen. Diese Grund- und Menschenrechte stehen VДtern (wie auch MЭttern
> und insbesondere den Kindern) zu, seit Zeiten in denen es noch nicht mal
> einen Staat gab und wir diese Rechte durchaus mit der Keule verteidigen
> mussten. Werden wir das auch in naher Zukunft wieder tun mЭssen?
>
>
>
> Jedoch immer, wenn das Jugendamt involviert ist, kommt der eigentliche
> Richter zum Tragen und der sitzt offenbar im Jugendamt.
>
> Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel
> Diehl?
>
> Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefЭrchtete Nicht-Akzeptanz eines
> Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der WЭrde des Rechts" sind
> in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die
> Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlДsslich einer
> Vortragsreihe des VAfK im BЭrgerhaus Bornheim zum Thema Umsetzung
> familiengerichtlicher BeschlЭsse " ausfЭhrte.
>
>
>
> Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet
> ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des
> Jugendamts entscheiden, sondern so beschlieъen, wie das Jugendamt es
> mittragen und umsetzen wolle.
>
>
>
> Richter sitzt im Jugendamt! und Kindeswohl at it's best?
>
> Konkret heiъt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der
> Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche
> Kompetenz in Sachen Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts fЭr rechtmДъig
> erklДrt.
>
>
>
> Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff Kindeswohl"
> dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des EntscheidungstrДgers
> macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoъ gegen
> den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der
> Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was
> Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber,
> die Norm klar erfasst.
>
>
>
> RichteranhЖrung in Bayern - Kind wird bequatscht vom Richter:
>
> von einer RichteranhЖrung eines Jungen in Bayern konnten wir gerade
> notieren, wie der Richter den Jungen intensiv bequatschte, dass er doch
> zufrieden sein soll, wenn er jetzt im Heim ist, obwohl er doch zu seinen
> Eltern wollte, denen wie vielfach Эblich nichts vorzuwerfen war. Nur schade
> fЭr den Richter, das Jugendamt und das Heim, dass der Junge nach seiner
> AnhЖrung alles erzДhlte, auf dem Gang. Kaum mehr zu glauben, wie hier
> Richter agieren. Es ist natЭrlich keine Rechtsbeugung, da der Richter das
> doch nicht bewusst und schwerwiegender Weise tat?
>
>
>
> Erinnert fatal an Richter Georg Neithard 1923 in MЭnchen?
>
>
>
> Hier sei verwiesen auf meine BeitrДge:
>
> <http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=91&reporeid=80>
> http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=91&reporeid=80

>
>
>
> <http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=90&reporeid=79>
> http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=90&reporeid=79

>
>
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> Ihr besorgter Franz Romer, DЭsseldorf
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>
> Kopie:
>
> Redaktion@olg-report.de;info@olg-report.de
>
>
>
> Zum Artikel
>
>
>
>
> <http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=136
> 0722>
> http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360
> 722
>
>
>
> Vaterschaft verwehrt
>
>
>
> Gericht erkennt biologischen Vater nicht an
>
>
>
> Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht
> zwangslДufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das
> hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss
> entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte
> Interesse des biologischen Vaters gegenЭber dem Kindeswohl zurЭcktreten,
> wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt
> hat (Az.: 3 UF 124/06).
>
>
>
> Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf
> Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast
> hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des
> KlДgers fЭr einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte
> der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des
> Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der
> Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung
> zu dem Mann.
>
>
>
> Gang nach Karlsruhe
>
>
>
> Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche
> Verpflichtung, dem Begehren des KlДgers zu folgen. Die sozial-familiДren
> Bindungen des Kindes mЭssten Vorrang haben. Denn es sei nicht
> auszuschlieъen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die
> Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.
>
>
>
> Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der
> Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskrДftig. Sie liege vielmehr
> wegen ihrer grundsДtzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor
> (BGH-Az.: XII ZR 18/07).
>
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Samstag, Juli 05, 2008

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an +++Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an.

Leserbrief - Franz Romer, Düsseldorf:   Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an. 

Neuerliche Pisa-Schwäche beim OLG-Senat Frankfurt - OLG Senat kollabiert, wie in Naumburg?

Wir müssen in Deutschland befürchten, dass Gerichte auch immer nachhaltiger von Pisa-Schwächen geschüttelt werden, oder ist das nicht sichtbar?

 

Das OLG Frankfurt ist nicht in der Lage gewesen nachzulesen, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Fall Görgülü und wie der BGH zum selben Fall urteilte. Väter sind nicht auswechselbar, auch wenn einer der Redakteure wahrscheinlich das Richterwort vom biologischen Vater weiternutzte, es gibt Väter und nichts weiter. Das OLG Frankfurt, wahrscheinlich auf Anraten des Jugendamtes, versucht sich an der globalen Väterverfolgung zu beteiligen, jedoch werden hier erkennbar, eben Grund- und Menschenrechte nicht geschützt, sonder vielfach und abermals gebrochen. Diese Grund- und Menschenrechte stehen Vätern (wie auch Müttern und insbesondere den Kindern) zu, seit Zeiten in denen es noch nicht mal einen Staat gab und wir diese Rechte durchaus mit der Keule verteidigen mussten. Werden wir das auch in naher Zukunft wieder tun müssen?

 

Jedoch immer, wenn das Jugendamt involviert ist, kommt der eigentliche Richter zum Tragen und der sitzt offenbar im Jugendamt.

Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl?

Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefürchtete Nicht-Akzeptanz eines Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der „Würde des Rechts" sind in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema „ Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse " ausführte.

 

Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle.

 

Richter sitzt im Jugendamt! und Kindeswohl at it's best?

Konkret heißt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche Kompetenz in Sachen „Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts für rechtmäßig erklärt.

 

Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff „Kindeswohl" dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des Entscheidungsträgers macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoß gegen den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber, die Norm klar erfasst.

 

Richteranhörung in Bayern - Kind wird bequatscht vom Richter:

von einer Richteranhörung eines Jungen in Bayern konnten wir gerade notieren, wie der Richter den Jungen intensiv bequatschte, dass er doch zufrieden sein soll, wenn er jetzt im Heim ist, obwohl er doch zu seinen Eltern wollte, denen wie vielfach üblich nichts vorzuwerfen war. Nur schade für den Richter, das Jugendamt und das Heim, dass der Junge nach seiner Anhörung alles erzählte, auf dem Gang. Kaum mehr zu glauben, wie hier Richter agieren. Es ist natürlich keine Rechtsbeugung, da der Richter das doch nicht bewusst und schwerwiegender Weise tat?

 

Erinnert fatal an Richter Georg Neithard 1923 in München?

 

Hier sei verwiesen auf meine Beiträge:

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=91&reporeid=80

 

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=90&reporeid=79

 

Ihr besorgter Franz Romer, Düsseldorf

 

Kopie:

Redaktion@olg-report.de;info@olg-report.de

 

Zum Artikel

 

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722  

 

Vaterschaft verwehrt

 

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

 

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).

 

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.

 

Gang nach Karlsruhe

 

Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.

 

Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).

 

 

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Copyright © FR-online.de 2008

Dokument erstellt am 01.07.2008 um 08:19:53 Uhr

Letzte Änderung am 01.07.2008 um 08:29:06 Uhr

Erscheinungsdatum 01.07.2008

 

 

Mittwoch, Juli 02, 2008

Exekutive Machenschaften und warum Irland die EU in eine Krise stürzt, trotz Black Bush Mill – was hat das mit dem Jugendamt zu tun? Gauweiler’s Rettungsattacke!

Exekutive Machenschaften und warum Irland die EU in eine Krise stürzt, trotz Black Bush Mill – was hat das mit dem Jugendamt zu tun? Gauweiler's Rettungsattacke!

Lehrstück aus der Demokratie – Lissabon-Vertrag im Aus – fehlende demokratische Strukturen sind der Grund – wie bei den Richtern, die auch schon als Beute der Parteien Erwähnung finden und neue Aufgaben für Matthias Krupa!

 

Verteiler: Listen , Presse, Peter Gauweiler 

 

Franz J.A. Romer berichtet aus Düsseldorf, 02.07.2008 –

Dickköpfige Iren stürzen die EU ins Demokratiedesaster. Ahnungslose Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt versuchen herumirrend ihre Unwissenheit vor Fernsehkameras zu verbergen. Peter Gauweiler rettet uns vor dem Moloch? Auslegungen zur EU-Dampfmaschine. Warum bezeichnet der Bundespräsident durch Prof. Dr. Stefan Pieper die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes als bedeutungslos? Handlungsunfähiges Deutsches Reich bekommt keinen Betreuer, warum wird es nicht liquidiert? Richter sind Beute der Parteien, allerdings schon lange. Zypries verdummbeutelt die Bürger: sie müssten die Gesetze nicht verstehen. Rechtsfortbildung durch NRW-Brille. Das Durcheinander der Politikverdrossenheit wird immer weiter angerichtet. Das System was dahintersteht: Hofberichterstattung von Matthias Krupa, Die Zeit!, gegen „Die Deutschlandakte" von Hans-Herbert von Arnim. Grundgesetz versus gelebtes Grundgesetz. Neue Aufgaben für Matthias Krupa nötig!

 

 

Politkamarilla in Untergangsstimmung, Politiker irren herum:

für die Politkamarilla war es eine Art Weltuntergang: 860.000 Iren, dickköpfig, wie sie eben sind, stimmten gegen den sogenannten Lissabon-Reformvertrag. Irland scheint der einzige Staat, bei dem die Bürger noch irgendetwas mitzubestimmen haben. Man muss es nur mal etwas länger als fünf Minuten denken. Die politische Klasse hatte es fast geschafft. Alle Staaten der EU haben die Bürger nicht um Erlaubnis gefragt. Mit Ausnahme des kleinen Irland, David gegen Goliath. Und mein Lieblingswhiskey ist Black Bush! Mill.

 

Wir haben in der Vergangenheit erlebt, wie die Mitglieder des Bundestages in vollständiger Ahnungslosigkeit vor den Fernsehkameras herumirrten und nicht wussten, wie sie ihre Überraschung vor ihrem eigenen Unwissen verbergen sollten. Und jetzt haben die Exekutiven den Iren die Aufgabe gestellt, die Spielförmchen wieder schnellstens bis Ende des Jahres bereitzustellen. Im EU-Sandkasten soll es bitte ordentlich zugehen!

 

Die Meldungen von gestern sind relevant: Bundesverfassungsgericht bittet den Bundespräsidenten den Lissabon-Vertrag nicht zu unterzeichnen. Eifriges Nachlesen des Grundgesetzes erklärt nicht das Handlungsmuster. Dann sind die Polen ins „Off" gesprungen: Der polnische Präsident Lech Kaczynski will das Abkommen von Lissabon nicht unterzeichnen. Obwohl seine Skepsis gegenüber Europa bekannt ist, überrascht er die EU und Polens Premier Donald Tusk mit diesem radikalen Entschluss. Zwei Wochen zuvor hatte Kaczynski sich noch als Anhänger des Reformvertrags ausgegeben. In Tschechien liegt der Vertrag allerdings wie in Deutschland beim Verfassungsgericht. Die tschechische Regierung besteht darauf, die Ratifizierung erst nach dem Richterspruch abzuschließen.

 

Wäre es nicht ein gute Idee, Wolfgang Schüble ausrücken zu lassen mit seiner Brigade?

 

Und dann irrte der der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der sich dafür ausgesprochen hat, den deutschen Wählern ein Gesetzesinitiativrecht einzuräumen, wie es der Vertrag von Lissabon auf EU-Ebene vorsieht,. durch den Online-Spiegel und merkte an

 - wohl zur Ehrenrettung -

 

"Ich verspreche mir von der verbesserten Möglichkeit zur Wahl konkreter Persönlichkeiten, dass sie langfristig dem Sinken der Wahlbeteiligung und allgemein der Politikverdrossenheit entgegenwirkt",

 

so Papier in einem Spiegel-Artikel. Nun stellt sich die Frage, wen meint Papier mit konkreten Persönlichkeiten? Sind die übrigen unkonkrete Persönlichkeiten? Was ist eine Persönlichkeit? Warum rettet Paper nicht den grundgesetzlich vorgeschriebenen Wahlmodus der unmittelbaren Wahl? Es bleiben uns als Bürger: Fragen über Fragen!

 

Schachtschneider, Murswiek und Gauweiler versuchen Deutschland zu retten, ob es gelingt?

Prof. Dr. iur. K.A. Schachtschneider und Prof. Dr. Dietrich Murswiek, die für Peter Gauweiler (MdB) eine Verfassungsbeschwerde ausarbeiteten, warnten vor dem Ungetüm, ebenfalls in Reden und Beiträgen. Wesentliche Punkte der fundamentalen Kritik sind folgende:

 

Die Bundesrepublik Deutschland sollte nach dem Willen der Exekutiven u.a. der EU übertragen:

Außen- und Sicherheitspolitik

Verteidigungspolitik und der Durchführung militärischer Missionen

„Kampfeinsätze im Rahmen von  Krisenbewältigung"

Militärische Terrorismusbekämpfung in Drittstaaten

Terrorismusbekämpfung im Innern

Asyl und Einwanderungspolitik

Angleichung von Rechtsvorschriften im Zivilrecht

Erlass von „Mindestvorschriften" im Strafrecht oder Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Polizei.

Die EU hat Vorrang mit Richtlinie und Verordnung – Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten, einschließlich deren Verfassungsrechts.

 

„Damit ist für die Deutschen der letztverbindliche Schutz des Grundgesetzes (wenn es heute noch einer ist) und der Schutz der Länderverfassungen durch die deutsche Exekutive und die deutsche Gerichtsbarkeit zur Disposition gestellt beziehungsweise. beseitigt. Die vorbehaltlose Zustimmung zu diesem Vertrage entmachtet nicht nur die gewählte Volksvertretung, sondern auch das Bundesverfassungsgericht und überträgt die Kompetenz zur verbindlichen Entscheidung aller das Verhältnis zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten betreffenden Kompetenzfragen dem Gerichtshof der Europäischen Union", brachte es Peter Gauweiler auf den Punkt.

 

Durch diese vorbehaltslose Konzentration von Macht wird der europäische Staatenbund in einen kontinentalen Zentralstaat verwandelt, war das Ergebnis der Gauweiler Untersuchungen, der bereits die EU-Verfassung stoppte, wenngleich das Bundesverfassungsgericht keinen Beschluss fasste und sich in formale Untätigkeit hüllte, wie wir das als Bürger bestens kennen.

 

Nun stellen wir uns mal ganz dumm – wat is denn ne EU-„Dampfmaschine"?

Mal so ein Beispiel: Die EU-Staatschefs (nennt sich Exekutive oder Ausübende Gewalt) treffen sich mit der EU-Kommission und stimmen so die wichtigsten Punkte der nächsten EU-Verordnungen und -Richtlinien ab. Dann „kippt" die EU-„Dampfmaschine" den Output bei den nationalen Parlamenten über die jeweiligen Regierungen ein, die oft genug alles noch verschärfen (Vorratsdatenspeicherung), und die nationalen Parlamente kommen in die Abnickrolle, weshalb jetzt verstärkt Kopfschmerzen drohen.

 

So könnten wir uns durchaus vorstellen, dass der Hessen-Koch, leicht genervt durch die ewigen Angriffe auf seine, bei Teilen der Bevölkerung als Willkürorgane empfundenen Jugendämter, die Nase voll hatte und mit seinem Küchenkabinett beschloss, nach Brüssel zu „rauschen" und der EU-Kommission anzutragen, dass das sogenannte „öffentlich rechtliche" Fernsehen in Deutschland seine gesendeten Filme nicht mehr solange im Internet zeigen dürfe. Schwupps, haben wir eine neue Verordnung, der die Ministerpräsidenten bereitwillig folgen. Sie wollen ja nicht so gerne, dass man all die sagenhaften Filme über die Aufdeckungsarbeit lange Zeit anschauen kann, obwohl wir Dummerchen, diese alle schon bezahlt haben. So könnte das Spiel gelaufen sein. Es handelt sich dabei um Machtspiele.

 

Warum das deutsche Reich, nicht bei den EU-Verhandlungen befragt wurde?

Ich bin fürwahr kein Anhänger des Deutschen Reiches, der Sachverhalt ist auch an anderer Stelle im Lawblog schon beleuchtet worden und auch in einem weiteren OLG Beschluss, jedoch liegt mir ein Schreiben des Bundespräsidenten vor, welches so einigen interessanten Zündstoff bietet. Das Schreiben datiert vom 27.01.2008 und ist unterschrieben von Prof. Dr. Stefan Pieper. Wörtlich können Sie sein Elaborat auf meiner Webseite oder hier in den Quellen nachlesen:

 

An dieser Stelle sind nun einfach Fragen an den Bundespräsidenten zu stellen zu Piepers bundespräsidialen Ausführungen, die es deutlich darstellen:

 

Was ist an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bedeutungslos?

Wenn das Deutsche Reich mangels Organisation nicht handlungsfähig ist, warum bekommt es dann nicht einen Betreuer, wie diese heute massenhaft von den Richtern den Bürgern zugemutet wird oder warum wird das Deutsche Reich dann nicht durch Volksabstimmung liquidiert?

 

Richter sind Beute der Parteien (Der Spiegel)  – wer sind Opfer?

Nicht erst seit meiner Strafanzeige gegen Richter Taszis im Zusammenhang mit den hessischen Studiengebühren und meinem Versuch der Klageerzwingung wegen Bruch der hessischen Landesverfassung im Zusammenhang wegen der grundgesetzwidrigen Wahlgesetze (unmittelbare Wahl, ohne Listenanteile), ist der Fall klar:

 

Die Richterschaft ist eine veritable Beute der Parteien und sie ist jedoch - so frage ich -  in der Lage ihre eigenen Machtgelüste auch zu befriedigen? Der Autor scheint bei der Wahlklageerzwingung in Hessen nicht verstanden zu haben, dass klare Worte in der hessischen Landesverfassung nicht so wörtlich zu nehmen sind? Lt. Art. 20 Grundgesetz soll alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen. Das findet sich nicht erfüllt, wenn Parteien die Richter bestimmen. Auch dann nicht, wenn die Exekutive in Eintracht mit der Legislative die Richter bestimmt -  das letzte Wort hat wie üblich die Bundesjustizministerin Zypries - die neulich feststellte, dass die Bürger die Gesetze nicht verstehen müssten. Ja um Himmels Willen, wer den sonst? Wer denn, sehr geehrte Frau Zypries, bestellt denn hier die Musik? Das ist doch Ihr Souverän, der Bürger?

 

Beachtlich, um die Kurve zum Deutschen Reich wieder hinzubekommen, ist jedoch auch, dass es 1923 den Richter Neithard in München gab, den ersten und damit obersten Liquidator, neben vielen anderen, der Vorschriften der Weimarer Verfassung. Er schaffte die Gesetzesbindung, wie so viele Richter nach ihm, nachhaltig ab.

 

Bundesgerichtshof wählt sich Rechtsanwälte, grundgesetzwidrig, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Gegenteil entschied

Noch ungereimter stellt sich das Ganze dar, wenn wir feststellen, dass sich sogar Gerichte mit Billigung des Bundesverfassungsgerichtes ihre eigenen Rechtsanwälte aussuchen dürfen. Dieser Niedergang ist beim Bundesgerichtshof zu bewundern und fand seinen Niederschlag im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.03.2008, der kaum glaublich, das Prozedere für konform mit dem Grundgesetz erklärte und vielleicht meinte Prof. Dr. Pieper vom Bundespräsidialamt genau dieses Phänomen, wenn er von der Bedeutungslosigkeit des Bundesverfassungsgerichtes schreibt?

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesverfassungsgerichtes, wer soll denn da noch durchblicken? Wir Bürger wollen unsere Rechtssachen selbst in die Hand nehmen, wir trauen durch Erfahrung nur wenigen Rechtsanwälten und oftmals nicht den Richtern. Das was Sie unter Rechtsfortentwicklung zusammenfassen, ist ein einzigartiges Durcheinander zu Lasten des Bürgers, in dem jeder jedem die widersprüchlichsten Sachverhalte bereits ausgeurteilt und nachgewiesen hat. Viele Amtsgerichte bis hin zu den Oberlandesgerichten, usw. halten sich ohnehin nicht mehr an das, was das Bundesverfassungsgericht urteilte oder das Gesetz vorschreibt, ist dieser Eindruck richtig?

 

Eingriffsfrequenz in Familien steigt: alle sind ausnahmslos verdächtig!

Nachdem was ich selber an Hilferufen, Ablehnungen von Gerichten, selbst vom Bundesverfassungsgericht zu sehen bekomme, wird derzeit das gesamte Sorgesystem und der Art. 6 des Grundgesetzes auf den Kopf gestellt.

 

Das ist die Chance: die Herrschaften müssen, machtgierig, wie es Prof. Dr. Heinrich Kupffer schon beschrieb, immer weiter überziehen, dadurch steigt der Widerstand, leider auch die Anzahl getöteter und nachhaltig traumatisierter Kinder in auswegslosen oder verwirrten Situationen. Die Herrschaften führen sich selber zum Kollaps, hat es den Eindruck. Täuscht der Eindruck?

 

Es sei im besten Interesse dem Kindeswohl dienlich, wenn Kinder umgehend, sofort und ohne jegliche Rückkehroption den Eltern entzogen werden, die in folgendes Raster passen:

undefinierbare blaue Flecken oder auch keine,

behindert oder Eltern behindert oder auch nicht,

in pubertären Schwierigkeiten oder auch nicht,

wenn Eltern die Öffentlichkeit einsetzen oder auch nicht,

die Kinder zu Grosseltern kommen sollen oder bereits da sind.

Da diese Eltern in all diesen Fällen das Kindeswohl missachten, muss auch drakonisch eingeschritten werden. Ja, Sie haben es bereits bemerkt, hier geht es um Willkür.

 

Aus dem südlichen, an die Schweiz angrenzenden Teil der Republik „schwemmte" es mir auch eine interessante Rechtsfortentwicklung gem. dem noch nicht in Kraft getretenen BGB 1666 auf den Tisch:

 

Wenn Mütter nach sex. Missbrauch selber Mutter werden und krank sind, dann wird automatisch Art 6 GG außer Kraft gesetzt, insbesondere Abs. 1, 2 und 4. Die Großmütter sind automatisch schuld am sex. Missbrauch der eigenen Tochter und das Kind ist deshalb intensiv durch Entzug zu bestrafen. Dies alles entspricht in hohem Masse dem Kindeswohl und ist keine Menschenrechtsverletzung, denn die Eltern und Grosseltern sind selber schuld. Menschenrechtsverletzungen gibt es nur in Staaten ohne Verfassungsgericht, wie in ???, ja wo denn?

 

 

System dahinter und was Matthias Krupa (Die Zeit) erledigen sollte:

Nun wird sich der geneigte Leser fragen, was denn die Aneinanderreihung des bunten Blumenstraußes bedeute, sozusagen von der Iren-Abwahl bis hin zum Familiengericht in NRW. Ganz einfach. Die politische Klasse, wie von Arnim in seinem Buch „Die Deutschlandakte" treffend berichtet ist entgegen der Meinung des Hofberichterstatters, des Zeitredakteurs Matthias Krupa nicht jemand, der sich radikalisiert, noch weniger befördert er die Demokratieverachtung. Ganz im Gegenteil sind die Statements und Analysen von Arnims blendende und flammende Appelle, Demokratie zu schützen. Jedoch wird die Rolle des immer weiter verdummbeutelten Bürgers, der in Deutschland lieber resigniert zu wenig von Krupa analysiert.

 

Der Aufruf im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4 ist klar: „4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Und was sollen wir jetzt tun?

 

Ich möchte Herrn Krupa zurufen, mobilisieren Sie die Bürger für Demokratie und stoppen Sie Ihre Hofberichterstattung, denn das kann ihr Herausgeber so nicht gutheißen. Es könnte eine Ihrer bisher nicht erledigten Aufgaben sein, mit den Bürgern zu analysieren, wie der Wortlaut des Grundgesetzes versus der ausgeübte Realität ist, eine schöne Synopse eben: Ich habe meine Übung schon gestartet und schließe damit

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Gelebte Realität des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in der Synopse

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein parlamentarisch demokratischer und in Teilen sozialer Bundesstaat.

 

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

 

 

 

 

 

 

 

(2) 1Nur ein Teil der Staatsgewalt geht vom Volke aus, denn die Gewaltentrennung braucht kaum beachtet zu werden.

2Sie wird vom Volke in (gerne grundgesetzwidrigen) Wahlen und durch ein besonderes Organ der Gesetzgebung ausgeübt. Dieses Organ der Gesetzgebung wählt aus seinen Mitgliedern, je nach Koalitionsabsprache, die vollziehende Gewalt, deren Mitglieder auch gleichzeitig der Gesetzgebenden Gewalt angehören dürfen. Die gesetzgebende Gewalt zusammen mit der Länder-Exekutive, das letzte Wort hat Bundesjustizminister(in), wählen das Organ der Rechtssprechung. Der Bürger als Souverän ist unbeachtlich in diesem Prozess.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

(3) Die Gesetzgebung braucht sich nicht immer an die verfassungsgemäße Ordnung zu halten, insbesondere nicht bei der Einschränkung von Grundrechten nach Art 19, die vollziehende Gewalt in den Gemeinden ist nicht immer an Gesetz und Recht gebunden. Die Gemeinden, Städte und Kreise können eigentlich tun und lassen, was sie wollen, solange sie nicht von der Rechtssprechung daran gehindert werden, was aber auch unbeachtlich ist. Fachliche Aufsichten sind grundgesetzwidrig, rechtliche Aufsichten hängen wieder vom Proporz der Parteien ab. Die Rechtssprechung ist nicht unbedingt an Gesetz und Recht gebunden, die Unabhängigkeit der Richter wiegt sehr viel schwerer.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das Bundesverfassungsgericht weist dem Volk immer den Weg, es braucht keine andere Abhilfe. Widerstand ist nicht erforderlich, es wird bald eine Grundsicherung geben. Lieb Vaterland magst ruhig sein.

 

Art 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 

Weiße Jung- und Babybären müssen vor dem Jugendamt geschützt werden, denn diese sind über alle Massen beliebt beim Bürger?

 

 

Art 21

(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

 

(1) 1Die Parteien dominieren die politische Willensbildung des Volkes.

 

2Ihre Gründung ist frei.

2Ihre Gründung ist frei

 

3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

 

3Ihre innere Ordnung muß parlamentarisch demokratischen Grundsätzen entsprechen, wie in Art 20 ausgeführt.

 

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

 

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben, jedoch nur insoweit, wie es das Volk es verstehen könnte. Sie werden üppig alimentiert.

 

(2) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

 

2Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

 

 

(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

(3) Wie üblich regelt das Nähere ein Bundesgesetz.

 

Ihr Franz J.A. Romer aus Düsseldorf

 

 

 

Quellen:

 

(Zitat aus dem Schreiben des Bundespräsidenten vom 21.01.2008 – Prof. Dr. Stefan Pieper)

Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. z.B. Urteil vom 31. Juli 1973 BVerfG 2 BvF 1/73, NJW 1973, 1539) ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Danach besitzt das Deutsche Reich noch Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Diese formaljuristische Einschätzung ändert aber nichts daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner und handlungsfähiger Staat ist. Vor allem führt die – in der Praxis eher bedeutungslose Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht dazu, dass einzelne Personen sich als Funktionsträger dieses handlungsunfähigen Staates aufführen.

 

Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes fußt zum einen auf völkerrechtlichen Erwägungen, nach denen ein Staat nicht deshalb aufhört zu existieren, weil er nach einem Krieg kapituliert hat, besetzt wird und als Gesamtstaat mangels Organisation selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Zum anderen ist die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Grundgesetz ein Wiedervereinigungsgebot vorsah. Die Wiedervereinigung sollte durch Aufhebung der Trennung Deutschlands in zwei Teile (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) erfolgen. Deshalb sollte das Festhalten an einer gemeinsamen Identität (Deutsches Reich) die Wiedervereinigung rechtlich erleichtern.

 

Diese in der Vergangenheit recht umstrittene Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat sich heute erledigt. Denn die Wiedervereinigung ist wirksam vollzogen.

(Zitat Ende)

 

 

Beute der Parteien – Der Spiegel - 25/2008


Der parteipolitische Streit im hessischen Staatsgerichtshof über Studiengebühren zeigt die fehlende Unabhängigkeit vieler Landesverfassungsgerichte.

Der neue Hamburger Justizsenator war gerade fünf Wochen im Amt, als er am vorigen Dienstag etwas Ungewöhnliches ankündigte. Till Steffen will auf einen Teil seiner Macht verzichten.

Der grüne Jurist forderte mehr Unabhängigkeit für Richter. Es gehe nicht an, sagte er, dass sich die Landesregierungen die Richter über ihre Justizminister gefügig machen könnten, indem sie über Beförderungen und Karrieren bestimmen. Auf dieses Problem habe schon Peter Macke hingewiesen, der frühere Präsident des brandenburgischen Verfassungsgerichts. Der hatte die Justiz bereits vor Jahren "als Beute" der Regierenden bezeichnet, die sich "in babylonischer Gefangenschaft" befinde.

Nur einen Tag nach seiner Ankündigung lieferte, wie auf Bestellung, der Staatsgerichtshof in Hessen einen weiteren Beleg für Steffens These. Das Verfassungsgericht des Landes urteilte am vergangenen Mittwoch mit der knappen Mehrheit von sechs Richtern, die von der CDU-Landesregierung eingeführten Studiengebühren seien vereinbar mit der hessischen Verfassung.

Alle sechs waren auf Vorschlag von CDU und FDP in den Staatsgerichtshof gewählt worden. Die übrigen fünf Richter erklärten dagegen einmütig, sie hielten die Studiengebühren für verfassungswidrig. Diese fünf verdanken ihren Sitz im Staatsgerichtshof SPD und Grünen, also jenen Parteien, die in dieser Woche die Studiengebühren in Hessen mit Hilfe der Linken im Parlament wieder abschaffen wollen.

Es war nicht das erste Mal, dass sich die hessischen Verfassungsrichter als verlängerter Arm der politischen Fraktionen im Landtag aufführten. Im vergangenen Jahr wurde mit der gleichen Sechs-zu-fünf-Konstellation schon über das von der Landesregierung verhängte Kopftuchverbot für hessische Beamte entschieden, zwei Jahre davor eine Klage der Opposition gegen die hohe Neuverschuldung des Landes abgewiesen. Jedes Mal stand der Regierungsblock geschlossen gegen den Oppositionsblock, der seine Gegenposition als "abweichende Meinung" veröffentlichte.

Unabhängigkeit der Justiz? Das Spektakel vom Mittwoch sei "unwürdig" gewesen, befand Ferdinand Georgen von der Neuen Richtervereinigung in Hessen. Das Vertrauen der Bürger in die Neutralität der Justiz werde so "sicher nicht gestärkt".

 

Der Befund gilt auch für andere Länder. Denn kaum irgendwo greifen die Landespolitiker so ungeniert nach der Macht wie bei den Verfassungsgerichten. Ausgerechnet diejenigen, die kontrolliert werden sollen, können sich ihre Kontrolleure mehr oder weniger selbst aussuchen. Denn in der Regel entscheiden die Landtage oder Landtagsausschüsse über die Besetzung der Landesverfassungsgerichte, und dabei geht es fast immer nach Parteienproporz. Wer die Mehrheit im Parlament hat, will auch eine Mehrheit im Gericht, denn das könnte ja mal über ein Gesetz urteilen müssen, das von der Parlamentsmehrheit beschlossen wurde.

In Berlin zankten sich die Parteien schon mal so sehr um die wichtigen Posten, dass die Neuwahl von fünf Landesverfassungsrichtern fast ein komplettes Jahr blockiert wurde. Am Ende zog der ursprünglich von der CDU nominierte parteilose Richter Herbert Bültmann seine Kandidatur entnervt zurück. Die Auswahl von Personen nach Proporz statt nach juristischer Sachkenntnis "beschädigt nachhaltig das Ansehen, die Würde und die Funktion des Verfassungsgerichtshofs", beklagte Bültmann, und sie sei überdies "verfassungswidrig".

Auch im Nachbarland Brandenburg sorgen die Verfassungsrichter häufig für Furore - zumal sich das Land sogar juristische Laien in dem wichtigen Verfassungsorgan leistet. So scheiterte dort die PDS einmal am Widerstand der SPD bei dem Versuch, die Berliner Autorin und Kapitalismus-Kritikerin Daniela Dahn in das Gericht zu hieven. Und kürzlich sah sich der Verfassungsrichter Florian Havemann, im Hauptberuf Maler, Musiker und Autor, Rücktrittsforderungen ausgesetzt, weil es Kritik an einem Buch Havemanns über seinen Vater Robert gab.

Unter besonderem Filz-Verdacht stehen Politik und Verfassungsrichter in Ländern, in denen seit langem die gleichen politischen Mehrheiten herrschen. In Bayern etwa kann sich die allein regierende CSU ungestört auch die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs aussuchen.

Da verwundere es nicht, dass die Landesverfassungsrichter in wichtigen Fragen wie der inneren Sicherheit regelmäßig die Regierungsposition bestätigten, sagt die

Rechtspolitikerin der bayerischen Grünen-Fraktion, Christine Stahl. Eine umstrittene Regelung zur Schleierfahndung etwa, die in Mecklenburg-Vorpommern von den Verfassungsrichtern kassiert worden sei, habe der bayerische Verfassungsgerichtshof 2003 einfach durchgewunken.

Experten wie Hamburgs Justizsenator Steffen mahnen nun "eine offene Diskussion" darüber an, wie der Einfluss der Politik auf die Gerichte begrenzt werden könne. Beginnen will der Senator bei der normalen Gerichtsbarkeit, also den hauptamtlichen Richtern etwa an Verwaltungs- oder Landgerichten. Im Blick hat Steffen aber auch die Verfassungsgerichte. Ähnlich wie der Deutsche Richterbund fordert er, die Kultur der Richterauswahl zu überdenken, "um die Qualität der Richter zu gewährleisten". Die Interessen der Politik dürften nicht im Vordergrund stehen.

Das wird nicht einfach sein, denn bisher halten viele Länder ihre Verfassungsgerichte auch für Mitglieder offen, die ihre beruflichen Akzente eher auf politischem als auf juristischem Feld gesetzt hatten.

In Hessen urteilen etwa Ex-Justizminister Rupert von Plottnitz (Grüne) oder der ehemalige Staatskanzlei-Chef Paul Leo Giani (SPD) im Staatsgerichtshof. Als der Christdemokrat Roland Koch an der Regierung war, drehte er die rot-grüne Mehrheit im Staatsgerichtshof wieder um. Er ließ den Rechtsanwalt Günter Paul zum Präsidenten des Verfassungsgerichts wählen, einen erprobten Unterstützer der Hessen-CDU, der zudem gute Gründe hatte, der Landesregierung gewogen zu sein. So schanzte die Koch-Administration dem von Paul geführten Frankfurter Pferderennclub mehrfach sechsstellige Landeszuschüsse zu.

Nach Kochs Wahlschlappe im Januar machte sich die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken umgehend daran, ihren Einfluss im Staatsgerichtshof wieder zu erweitern. CDU-Sympathisant Paul wurde durch den SPD-nahen Rechtswissenschaftler Klaus Lange ersetzt, der dadurch allerdings in eine missliche Lage kam: Als frisch ernannter höchster Repräsentant des Verfassungsgerichts musste er zunächst eine Entscheidung zu den Studiengebühren verkünden, die noch von der schwarz-gelben Mehrheit unter Führung seines Vorgängers formuliert worden war.

Eine knappe Stunde später erklärte Lange dann als Sprecher der rot-grünen Minderheit, warum das, was er da eben vorgetragen hatte, Unsinn gewesen sei. Darüber hinaus werde es auch "der Hessischen Verfassung nicht gerecht".

MATTHIAS BARTSCH, CAROLINE SCHMIDT

 

 

http://www.zeit.de/2008/23/von_Arnim-Deutschlandakte?page=all

 

Ein deutscher Professor

DIE ZEIT, Ausgabe 23, 2008

Von Matthias Krupa | © DIE ZEIT, 29.05.2008 Nr. 23

Der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim radikalisiert sich – und befördert die Demokratieverachtung

http://images.zeit.de/bilder/2008/23/kultur/literatur/von-arnim/von-arnim-artikel-210.jpg

© C. Bertelsmann

Bislang war es so: Immer wenn schwarze Kassen, fragwürdige Parteispenden oder eine Neuregelung der Abgeordnetenbezahlung Schlagzeilen machten, trat Hans Herbert von Arnim auf den Plan. Mahnte, warnte und geißelte scharf. »Selbstbedienung«, »Diäten-Lüge«, »Scheindemokratie« – seit er in den achtziger Jahren das erste Mal als »Parteienkritiker« reüssierte, zeichnet Arnim mit immer gröberen Strichen das Bild einer durch und durch verdorbenen politischen Klasse. Ob bei Maybrit Illner, in der Bild am Sonntag oder früher in der ZEIT: Zuverlässig liefert Arnim, Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Politikverdrossenheit mit Professorenstempel.

Aber hat er nicht recht? Kaum lag Arnims neues Buch Die Deutschlandakte Anfang Mai in den Läden, lieferten ihm die Abgeordneten der Großen Koalition Werbung frei Haus und verhedderten sich in einer Debatte über eine unüberlegte Diätenerhöhung, die sie in der vergangenen Woche schließlich wieder stoppten. Ein Hin und Her, das wirkte, als forderten die Kritisierten ihren Kritiker geradezu auf: Schlag uns! Was dieser gern tat.

»Wenn es um den eigenen Geldbeutel geht, meinen die Politiker offenbar, die gesetzlichen Vorgaben in den Wind schlagen und Scheinargumente vorschützen zu können«, lautet das aktuelle Versatzstück aus Arnims parteienkritischem Satzbaukasten. Liest man sein Buch, wird aus diesem Motiv eine hässliche Melodie: Die Politik erscheint als Daseinsform, die stets das Niederste des Menschen nach außen kehrt – Geldgier und Eigennutz.

Nein, Hans Herbert von Arnim hat nicht recht. Die Mehrzahl unserer Politiker ist nicht so, auch nicht die von Arnim besonders verachteten »Berufspolitiker«. In manchem Detail mag seine Kritik an den Auswüchsen des Parteienstaats richtig sein, die Gesamtschau wirkt grotesk. Dennoch – oder gerade deshalb – lohnt ein Blick in seine Deutschlandakte. Denn Arnims Anwürfe zeigen, wie kurz der Weg sein kann von einer weit verbreiteten Politikverdrossenheit zu einem gefährlichen Überdruss an der parlamentarischen Demokratie. Die Bundesrepublik, eine Erfolgsgeschichte? »Wenn Demokratie Herrschaft durch und für das Volk ist, haben wir in Wahrheit keine«, ätzt der Professor.

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Arnims Befund unserer öffentlichen Ordnung ist in jeder Hinsicht radikal. Bundestag und Bundesregierung, schreibt er, fehlten die demokratische Legitimation; die Kontrolle der Regierung durch die Parlamente falle weitgehend aus; der Grundsatz des freien Mandats sei »nur noch schöner Schein«, die Volkssouveränität »eine Fiktion zur Ruhigstellung des Volkes«; der politische Wettbewerb das Opfer »politischer Kartelle«. Selbst die Wahlverlierer, empört sich der Kritiker, »sitzen nach wie vor im Parlament«. Nur wie er sich eine Demokratie ohne Wahlverlierer, also ohne parlamentarische Opposition vorstellt, verrät Arnim nicht. Dafür scheut er, wo er gerade so schön in Fahrt ist, auch nicht die Anspielung auf das »Dritte Reich«, vorsichtshalber in Anführungszeichen: »Während Politiker in der Sache typischerweise dilettieren«, seien Beamte und Richter »gerade in der Sache stark« – und müssten sich daher ständig gegen » ›Gleichschaltungs‹-Versuche « wehren.

Man ahnt bereits, wohin dieser Befund den Autor führt, jedenfalls erkennt man das historische Vorbild: Mit seinen Klagen über die »verdorbenen Institutionen« und die »mediokre Zusammensetzung der sogenannten Volksvertretungen« nähert sich Arnim gefährlich dem Duktus der Verächter der Weimarer Republik – ein deutscher Professor. Die Vorschläge, mit denen der Jurist der schwächelnden Demokratie neues Leben einhauchen möchte, verstärken den Eindruck. Sie lauten kurz: mehr Volk und mehr Führung.

»Um die verschiedenen unabhängigen Institutionen dem Einfluss der politischen Klasse zu entziehen«, schreibt Arnim, »wäre es sinnvoll, den Bundespräsidenten direkt zu wählen und ihm die Rekrutierung der Richter, der Beamten etc. anzuvertrauen. Diese genössen dann wirklich demokratische Legitimation.« Ähnliches fordert er für die Ministerpräsidenten. Wer so argumentiert, darf sich nicht wundern, wenn er die Führer, die er ruft, eines Tages nicht mehr loswird. Und selbst wenn man der kruden Logik des Autors folgt, bleibt die Frage unbeantwortet, warum ein direkt gewählter »Berufspolitiker« besser sein soll als ein von den Parlamenten bestimmter.

Doch die Parteienkritik des 68-jährigen Arnim weist noch in einem ganz anderen Sinn zurück. Seine Anwürfe bleiben auf eigentümliche Weise in den Grenzen der eigenen Kritik gefangen: in der Vorstellung eines allmächtigen, in diesem Sinne souveränen Parteienstaats. Dass sich der Verdruss an der nationalen Politik und die Zweifel an der Kraft der westlichen Demokratien mittlerweile aus ganz anderen Quellen speist, etwa aus der weltweiten Konkurrenz durch autoritäre Regime, ignoriert er. Die Globalisierung kam offensichtlich noch nicht bis Speyer.

Hans Herbert von Arnim: Die Deutschlandakte

Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun; C. Bertelsmann, 2008; 367 S., 16,95 €

Leser-Kommentare (1) »

Von hagego: Schon den Anfangssatz

Schon den Anfangssatz (Zitat: "von Arnim radikalisiere sich und fördere die Demokratieverachtung") kann ich so auf gar keinen Fall unterstreichen. … […]»

 

http://kommentare.zeit.de/commentsection/url/2008/23/von_Arnim-Deutschlandakte#comment-147373

  1. Schon den Anfangssatz (Zitat: "von Arnim radikalisiere sich und fördere die Demokratieverachtung") kann ich so auf gar keinen Fall unterstreichen. Diese Schlussfolgerung ist nicht nur eine fast bösartige Unterstellung, sie ist auch so nicht stimmig. Zumindest ist sie tendenziös gewichtet.

       Wir sollten sehr froh darüber sein, dass es Menschen in Deutschland gibt; die, ich drücke das mal populär aus, den Politikern und Managern sehr genau bei ihrem Tun zusehen. Und etwaigen Missbrauch auch öffentlich machen.

       Was spricht denn wirklich dagegen, wenn von Arnim aufzeigt, was viele Politiker von den Bürgern an Opfern erwarten, sich zugleich aber in sehr vielen Bereichen Sonderrechte zubilligen.

       Politiker-Diäten sind angemessen! Das trifft doch zumindest auf die Politiker zu, die einen weiteren Job oder gar noch mehrere Jobs ausüben! Warum, Matthias Krupa, ist es denn den Schilys, den Merzens etc. peinlich, offenzulegen, was sie zusätzlich zu ihren Diäten an Einnahmen haben? Mal davon abgesehen, dass man bei dem einen oder anderen Abgeordneten den Eindruck hat, ihr Abgeordneten-Mandat wäre quasi ihre Nebentätigkeit.

       Wer ausschließlich als Landtags- oder Bundestagsabgeordneter arbeitet, soll gut dafür entlohnt werden. Das hat von Arnim in der Öffentlichkeit auch nie anders dargestellt. Aber auch die Damen und Herren, die auf Zeit das Volk vertreten, sollten sich um ihre Pension selbst kümmern. Ihre Anwartschaften sollten in etwa  kongruent dem der Arbeitnehmer sein: Kein Politiker muss schon nach sechs Jahren Parlamentszugehörigkeit mit z.B. 55 Jahren eine Pension in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Warum auch? Der berühmt-berüchtigte Eckrentner erhält, wenn er 45 Jahre (!) in das System eingezahlt hat, eine Höchstrente von z.Z. ca. 2.100 Euro.

       Wenn von Arnim diese Konstellationen aufzeigt, kann ich darin keine Demokratieverachtung erkennen. Unsere Abgeordneten genießen im übrigen noch sehr viel mehr Privilegien. Sie fahren und fliegen kostenlos mit der Bahn und dem Flugzeug - und zwar 1. Klasse. Bezahlt von unseren Steuern. Warum eigentlich? In der 2. Klasse sitzt das Volk, was diese Abgeordneten zu vertreten haben...

       Bei jedem wichtigen Event werden stets die ersten Reihen im Saal und in Sportstadien die VIP-Lounges freigehalten. Für die Prominenz, auch das sind sehr oft Politiker. Warum eigentlich?

       Nein, ich bin froh, dass von Arnim über die Ungerechtigkeiten zwischen denen da oben und denen da unten spricht und schreibt. Wer macht das denn sonst?

       Wer etwa nimmt sich der Gier (man kann das wirklich nicht mehr verharmlosen!) unserer Manager an?

       Die Telekom regtsich über ihre gedopten Radrennfahrer auf. Und bespitzelt Aufsichtsräte der Arbeitnehmer, belauscht Telefongespräche und schickt Maulwürfe in die Redaktion eines Wirtschaftsmagazins. Wenn das alles stimmt, was - bisher! - rausgekommen ist.

Nein, Prof. Hans Herbert von Arnim, Sie haben eine wichtige Funktion im Staate übernommen! Sie sprechen über Ungerechtigkeiten, über Privilegien - ja, in der Tat, auch über die Gier der Mächtigen. Ihnen sei Dank!

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,559696,00.html

 

14.06.2008

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Schrift:

Verfassungsgerichtspräsident für Volksinitiative bei Gesetzgebungsverfahren

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat sich dafür ausgesprochen, den deutschen Wählern ein Gesetzesinitiativrecht einzuräumen, wie es der Vertrag von Lissabon auf EU-Ebene vorsieht. Er hoffe, dass sich die Bürger dann stärker politisch engagierten, sagte Papier dem SPIEGEL. Nach seinen Vorstellungen könnten nicht mehr nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Es könnte auch von den Bürgern initiiert werden. Papier sprach sich auch dafür aus, den Wählern mehr Einfluss bei der Auswahl des politischen Personals zu geben. So sollte man ihnen ermöglichen, die Reihenfolge der Kandidaten auf den Wahllisten zu ändern. "Ich verspreche mir von der verbesserten Möglichkeit zur Wahl konkreter Persönlichkeiten, dass sie langfristig dem Sinken der Wahlbeteiligung und allgemein der Politikverdrossenheit entgegenwirkt", sagt Papier. Auf Länderebene gibt es diese Möglichkeit bereits.



© DER SPIEGEL 25/200