Freitag, März 30, 2007

25. Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort (und weiterer wichtiger Punkt: Analogieverbot!!!!!)

Das hat hohe Relevanz:Gesetzesauslegeverbot

Ein völlig alter Hut, sensationell, jedoch und allen aus der Sorge-,
Trennungs- und Scheidungsindustrie (STS-Industrie) bekannt ist, dass sich
die Richter ja selbst nicht dran halten, sondern gerade machen was Sie
wollen. Siehe BGH-Urteil wegen der Internetehre oder die nette
Koranrichterin aus Frankfurt, oder, oder, oder........ Gruss Franz Romer

(Zitat)
Das strafrechtliche Analogieverbot schließt jede Rechtsanwendung aus,
die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht. Da
Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der
Gesetzestext sein kann, markiert der mögliche Wortsinn des Gesetzes die
äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation. Der Auslegung
des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die auch das unvorsätzliche – und nicht nur
das berechtigte oder entschuldigte – Sich-Entfernt-Haben vom Unfallort
unter diese Norm subsumiert, steht die Grenze des möglichen Wortsinns
der Begriffe „berechtigt oder entschuldigt" entgegen.
(Zitat Ende)


http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-035.html

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 35/2007 vom 30. März 2007

Zum Beschluss vom 19. März 2007 – 2 BvR 2273/06 –

----------------------------------------------------------------------------
----Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei
vorsatzlosem Sich-Entfernen vom
Unfallort-------------------------------------------------------------------
-------------

Nach § 142 Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird ein an einem Verkehrsunfall
Beteiligter bestraft, der sich in Kenntnis des Unfalls vom Unfallort
entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten die
Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben. Nach § 142 Abs. 2
Nr. 2 StGB wird darüber hinaus auch der Unfallbeteiligte bestraft, der
sich zwar berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat, die
erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich
ermöglicht. Letztere Tatbestandsalternative betrifft zum Beispiel den
Fall, dass der Unfallbeteiligte eine verletzte Person ins Krankenhaus
bringt.

Im vorliegenden Fall wurde der Beschwerdeführer vom Amtsgericht Herford
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Er hatte mit
seinem Auto beim verbotswidrigen Überholen auf einem Baustellenabschnitt
Rollsplitt aufgewirbelt, wodurch an dem überholten Fahrzeug Schäden in
Höhe von knapp 1.900 Euro entstanden. Als der Beschwerdeführer auf das
Gelände einer ca. 500 Meter entfernten Tankstelle einbog, machte ihn der
Geschädigte dort auf den Unfall aufmerksam. Der Beschwerdeführer
bestritt den Überholvorgang und entfernte sich, ohne dem Geschädigten
die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Da dem
Beschwerdeführer nicht nachgewiesen werden konnte, das
schadensverursachende Ereignis bemerkt zu haben, schied nach Auffassung
des Amtsgerichts eine Verurteilung nach § 142 Abs. 1 StGB aus. Das
Gericht sah aber die Tatbestandsalternative des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB
als erfüllt an, da das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort – also das
Entfernen in Unkenntnis des Unfalls – dem berechtigten oder
entschuldigten Entfernen gleichzusetzen sei und der Beschwerdeführer die
erforderlichen Feststellungen nicht nachträglich ermöglicht habe. Mit
dieser Rechtsauffassung folgte das Gericht einer langjährigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die gegen die Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde war
erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Erstreckung der
Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf Fälle, in denen sich der
Unfallbeteiligte in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort entfernt
(„unvorsätzliches Entfernen"), gegen das strafrechtliche Analogieverbot
(Art. 103 Abs. 2 GG) verstößt.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Das strafrechtliche Analogieverbot schließt jede Rechtsanwendung aus,
die über den Inhalt einer gesetzlichen Sanktionsnorm hinausgeht. Da
Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der
Gesetzestext sein kann, markiert der mögliche Wortsinn des Gesetzes die
äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation. Der Auslegung
des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die auch das unvorsätzliche – und nicht nur
das berechtigte oder entschuldigte – Sich-Entfernt-Haben vom Unfallort
unter diese Norm subsumiert, steht die Grenze des möglichen Wortsinns
der Begriffe „berechtigt oder entschuldigt" entgegen. Diese beiden
gesetzlichen Begriffe kennzeichnen einen Sachverhalt, der an den in §
142 Abs. 1 StGB beschriebenen anschließt: Wer sich als Unfallbeteiligter
an einem Unfallort befindet und also die erforderlichen Feststellungen
ermöglichen muss, darf sich unter bestimmten, durch die Begriffe
„berechtigt oder entschuldigt" näher gekennzeichneten Voraussetzungen
entfernen; er muss dann aber die Feststellungen nachträglich
ermöglichen. Über diesen Sinngehalt geht das unvorsätzliche Sich-
Entfernt-Haben hinaus. Wer sich „berechtigt oder entschuldigt" vom
Unfallort entfernt, handelt unter ganz anderen Voraussetzungen als
derjenige, der das mangels Kenntnis des Unfallgeschehens tut.

Dieses Ergebnis wird durch historische Auslegungsgesichtspunkte
gestützt. Dem Gesetzgeber kam es darauf an, „auch nachträgliche
Feststellungen zu ermöglichen, wenn sich ein Beteiligter ausnahmsweise
vom Unfallort entfernen durfte". Der Gesetzgeber begründete dies damit,
dass von dem Unfallbeteiligten „ein gewisses Maß an Mitwirkung gefordert
werden" könne, wenn ihm die Rechtsordnung das Sich-Entfernen ermögliche.
Eine ausdrückliche und ausnahmsweise Erlaubnis, sich zu entfernen,
verträgt sich nicht mit einer Auslegung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die
jegliches straflose Sich-Entfernt-Haben unter die Norm fasst.


Beschluss:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070319_2bvr227306.
html


-----Original Message-----
From: Bundesverfassungsgericht Newsletter-Service
[mailto:bverfg-news@jurix.jura.uni-saarland.de]
Sent: Friday, March 30, 2007 10:42 AM
To: me@franz-romer.com
Subject: Keine Strafbarkeit nach X 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem
Sich-Entfernen vom Unfallort


Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem
Sich-Entfernen vom Unfallort

Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im
Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-035.html

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24. Fall Görgülü - neue Entscheidung des BVerFG erwartet - Ministerpräsident Prof. Dr. W. Böhmer erhält Mahnbescheid über 2,5 Mio. EUR - Haftbefehl an

zu Ihrer Informaton - Kommissar für Menschenrechte - Thomas Hammarberg Commissioner for Human Rights informiert über weiteres Vorgehen.
Herzliche Grüsse
Franz J. A. Romer


From: ATTUIL Julien [mailto:Julien.ATTUIL@coe.int]
Sent: Friday, March 30, 2007 11:06 AM
To: me@franz-romer.com
Subject: RE: Fall Görgülü - neue Entscheidung des BVerFG erwartet - Ministerpräsident Prof. Dr. W. Böhmer erhält Mahnbescheid über 2,5 Mio. EUR - Haftbefehl angedroht - Staatsanwaltschaft Nauemburg: Amtsanmaßung

Dear Sir

The Commissioner for Human Rights, Mr. Thomas Hammarberg, received your communication and asked me to reply on his behalf in English which is one of the two official languages of the Council of Europe with French. Please accept our apologies for the delayed reply.

The Commissioner for Human Rights is an independent body of the Council of Europe entrusted with the tasks of promoting the effective observance and full enjoyment of human rights in Europe. To this end, the Commissioner addresses reports, recommendations and opinions to the Committee of Ministers and the Parliamentary Assembly of the Council of Europe as well as to the authorities of the 46 member States of the Council of Europe.

In your communications you brought to the Commissioner's attention the systematic violation of human rights in the Federal Republic of Germany. The Commissioner has taken note of the concerns you have raised. However, according to this mandate, the Commissioner is not empowered to take up individual complaints or to provide individuals with legal advice or support. Therefore, I regret to inform you that the Commissioner is unable to take action concerning this particular case

Yours sincerely

Julien Attuil


From: Franz Romer [mailto:me@franz-romer.com]
Sent: Fri 23/02/2007 01:47
To: SZILAGYI Zsofia; marcin.libicki@europarl.europa.eu
Cc: Ingo.Alberti@gmx.de; klein@rz.uni-potsdam.de; Poststelle@bundesregierung.de; InternetPost@bundesregierung.de; Poststelle@bundespraesident.de; Olivier Karrer; Dr. Karin Jaeckel ; auslandsliste@kbx7.de; fr4e@yahoogroups.com; papa-info@listserv.shuttle.de; ab@agf.org.uk; editor@signandsight.com; dorte.huneke@gmx.de; dsi@msz.gov.pl; info@berlin.dpa.de; kate.connolly@telegraph.co.uk; lepiarz@t-online.de; leserdienst@stern.de; Luke.Harding@Guardian.co.uk; marilyn.gerlach@afxnews.com; 'P. Jendroszczyk@rzeczpospolita.pl'; P.Lisicki@rzeczpospolita.pl; redaktion@faz.de; redaktion@stz.zgs.de; redaktion@sueddeutsche.de; redaktion@welt.de; redaktion@zeit.de; RogerBoyes@compuserve.com; steven.rosenberg@bbc.co.uk; T.Sobiecki@rzeczpospolita.pl; thomas.krumenacker@reuters.com; Tony.Paterson@Guardian.co.uk; tristana.moore@bbc.co.uk
Subject: Fall Görgülü - neue Entscheidung des BVerFG erwartet - Ministerpräsident Prof. Dr. W. Böhmer erhält Mahnbescheid über 2,5 Mio. EUR - Haftbefehl angedroht - Staatsanwaltschaft Nauemburg: Amtsanmaßung

Thomas Hammarberg Commissioner for Human Rights - - zsofia.szilagyi@coe.int

Marcin LIBICKI - Vorsitzender des Petitionsausschusses marcin.libicki@europarl.europa.eu

Petitionsausschuss des Europaparlamentes in Sachen polnischer Eltern – Jugendamtsgeschädigt durch Deutschland -

Kopien:

Prof. Dr. Eckart Klein, Uni Potsdam - Lehrstuhl für Staats-, Völker- und Europarecht

Dr. Karin Jäckel - Schreibwerkstatt

Olivier Karrer – Vorstand CEED –Paris

Presseverteiler

Dr. Angela Merkel – Bundeskanzlerin Deutschland -

Bundespräsident Horst Köhler -

Fall Görgülü - Ministerpräsident Prof. Dr. W. Böhmer erhält Mahnbescheid über 2,5 Mio. EUR - Haftbefehl angedroht –

Staatsanwaltschaft Nauemburg: Amtsanmaßung

Größenwahn bei Jugendamt, Staatsanwaltschaft usw.

Abschaffung der Jugendämter als illegal operierende Organisation gefordert

Bundesverfassungsgericht gibt neuerliche Entscheidung am Freitag, 22.02.2007 um 10:00 Uhr bekannt – Görgülü – die sechste

Forderung an Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland müssen bitte gestoppt werden

Forderung an den Petitionsausschuss des Europaparlamentes: Setzen Sie sich bitte dafür ein, die Organisation Deutsches Jugendamt als illegale Organisation abzuschaffen

Sehr geehrter Herr Menschenrechtskommissar Hammarberg, sehr geehrter Herr Libcki,

ich bin ein 54 jähriger Bürger, der neben seinem Beruf in seiner spärlichen Freizeit Opfer der deutschen Sorge- und Scheidungsindustrie, einem Milliardenmarkt (ohne Korruption?) fürwahr, hilft, auch insbesondere behinderten Mitmenschen. Ich bin in einem Non-Profit-Netzwerk für Behinderte helfend tätigt (www.enbeka.de) und entsetzt über die Vorgänge, die ich beobachte. Deshalb schreibe ich Ihnen diesen Brief.

Speziell schreibe ich, weil am heutigen Tag das Bundesverfassungsgericht zum sechsten Mal im Falle Görgülü entscheidet, ein Fall an dem unglaublich viele Menschen hoffend hängen. Die Familie Görgülü lässt sich stellvertretend für viele Deutschen menschenrechtsverletzen und ich bedauere zu tiefst diese Menschen. Wer möchte schon gerne menschenrechtsverletzt werden? Und was kann ein gerechter Preis dafür sein, für eine solche Folter?

Görgülü und kein Ende

Die lange Geschichte des Falles Görgülü auf einen kurzen Nenner gebracht und dies soll nur ein Schlaglicht auf den Milliardenmarkt der Sorge- und Scheidungsindustrie werfen – ich komme später darauf zurück:

Kazim Görgülü trennt sich im November 1998 von seiner damaligen Lebensgefährtin. Fünf Monate später erhielt er einen Anruf. Seine Exlebensgefährtin teilte ihm mit, dass sie von ihm schwanger sei, sie aber das Kind nicht behalten möchte. Der stolze, werdende Vater Kazim Görgülü beruhigte sie, dass er sein Kind zu sich nehmen wolle, wenn die Mutter es nicht aufziehen möchte. Er besuchte die werdende Mutter regelmäßig und unterstützte sie auch finanziell, wie es sich gehört.

Ca. 8 Wochen vor der Geburt geht die Mutter zum Jugendamt Leipzig. Hier wird sie „fachmännisch" beraten, wie in solchen Fällen in Deutschland üblich, den Vater doch nicht zu benennen und das Kind lieber zu netten Adoptiveltern zu geben. Warum denkt eigentlich keiner beim Jugendamt an Korruption? Denn es geht schließlich um die Ware „Kind" und damit verbunden, um einen Milliardenmarkt. Es konnte nicht anders sein: die Kindesmuter war nach dem Besuch des Jugendamtes für Kazim Görgülü nicht mehr erreichbar. Nach über drei Monaten endlich wieder ein Kontakt zur Kindesmutter. Diese erklärte, dass Kazim Görgülü einen Sohn habe und dass sie das Kind nach der Geburt weggegeben habe. Sie gab dem Vater zwei Fotos und eine Kopie der Geburtsurkunde seines Kindes. Kazim, als stolzer Vater, besuchte Ende Oktober 1988 zweimal das Jugendamt Leipzig, zeigte die Fotos und erklärte, dass er der Vater dieses Kindes sei. Er forderte die Herausgabe seines Kindes. Das Jugendamt Leipzig schickte den Vater weg und behauptet, dass Kind hätte jetzt andere Eltern und wäre adoptiert worden.

Im November 1999, sein Sohn war fast drei Monate alt, lernte Kazim Görgülü in einem Kaffee seine jetzige Ehefrau Celestina kennen. Der traurige Vater bekam endlich gute Unterstützung.

Achterbahnfahrt wird zum Standard?

Woran beide jedoch nicht im Entferntesten dachten: in solchen Fällen startet eine unglaubliche Achterbahnfahrt, die seinesgleichen in der zivilisierten Welt sucht. Jedoch, man muss es nur wissen: das ist völlig normal, der normale Wahnsinn der Sorge- und Scheidungsindustrie in Deutschland, dem Milliardenmarkt. Was soll man von einem Staat erwarten, der mit seiner gesamten Gewaltenteilung auf Grund gelaufen ist, wo die meisten Richter irgendetwas machen, sich jedoch kaum ans Gesetz halten. Es ist nicht schlimm, man muss es nur wissen. Dieser Tage sagte mir ein beherzter Mensch, er habe seinen Eltern so viele Vorwürfe gemacht, wegen deren Wissens um die Nazis. Jetzt wäre wieder Zeit, den Kopf nicht in den Sand zu stecken und zu berichten, was wir in Deutschland tatsächlich für Zustände haben. Diese darf man seinem ärgsten Feind nicht zumuten.

Menschenrechtsverletzer in Deutschland

Gnadenlose, drakonische Maßnahmen des größenwahnsinnig gewordenen Jugendamtes, unglaubliche, mit Recht und Gesetz anscheinend nicht vertraute Richter, möglicherweise völlig durchgeknallte Gutachter, Pflegeeltern mit dem möglichen Willen zu Kolateralschäden. Die beklagenswerten Opfer: das Kind Christofer und Kazim Görgülü und die gesamte Familie. Der Mensch an sich kommt durch diese Achterbahnfahrt schnell zu Traumasituationen. Der Mensch kommt nicht mehr zu Ruhe, wird ausgelaugt und hat immer die Hoffnung, dass sich doch jetzt alles zum Guten wenden würde. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit dem Fall fünfmal. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Bundesrepublik im Jahre 2004 wegen der begangenen Menschenrechtsverletzungen. Nun denkt der normale Mensch: endlich Schluss mit den Menschenrechtsverletzungen. Doch weit gefehlt, jetzt geht die Achterbahnfahrt erst richtig los und auch noch erweitert um einen Haltepunkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Wer wissen möchte, wie es Opfern von Menschenrechtsverletzungen so geht, der kann dies leicht unter Trauma im Internet recherchieren. Wer wissen möchte, wie es Menschen geht, die von ihren Kindern getrennt werden, nicht wegen Drogen, Alkohol, Misshandlung und Missbrauch der möge sich mal an eine andere Zeit erinnern. Der Mensch dem Kinder so vorenthalten werden, wird gnadenlos misshandelt und sozusagen gefoltert und zusätzlich finanziell durch alle Blutsauger ausgeblutet.

Die Gefühle der Menschen, die von ihren Kindern gegen ihren Willen getrennt wurden, ohne dass man ihnen vorwerfen könnte, dass Sie mit Kindern schlecht umgehen unterscheiden sich kein bisschen von denen, die Eltern empfunden haben, wenn sie in Auschwitz von ihren Kindern getrennt wurden. Das klingt zynisch, ist es jedoch nicht. Das sind Ergebnisse der Traumaforschung.

Im Ergebnis wurde nun die Familie erneut in die Achterbahn hineingeworfen. Perpetuierende Menschenrechtsverletzung. Wieder die Mühle über Familiengericht, Oberlandesgericht Naumburg und wieder beim Bundesverfassungsgericht. Wir können uns fragen, wie viele Achterbahnfahrten die Familie schafft, bis Kaszim's Sohn 18 Jahre alt geworden ist oder der misshandelte Mensch tot umfällt oder einfach aufgibt? Wir müssen uns fragen, ob so etwas in einer modernen Gesellschaft notwendig ist.

Nun kommen wir zum Eingemachten. Wir haben ein wenig von unserer Macht an die Politiker gegeben, damit diese für uns Bürger die politische (Drecks-)Arbeit machen, weil wir dafür keine Zeit und Lust haben. In der Schule haben wir gelernt, das hieße Demokratie. Die Politiker haben sich angeblich die Familie auf die Fahne geschrieben. Jetzt wo die Demokratie auf Grund gelaufen ist (keiner hat es gemerkt – kein Wunder bei dem Stress) stellen wir fest, dass die Pflegefamilien monatlich mit etwa 1.000 EUR alimentiert werden, wohingegen Familien Kinderpflege umsonst erbringen. Auf diesen Umstand wies Dr. Karin Jäckel schon weit vor der Zeit hin. Und von der Leyen treibt jeden Tag eine neue, als Gleichstellung getarnte Gender Mainstreaming - und Kinderüberwachungssau durchs Dorf und dieses himmelschreiende Unrecht an den Familien wird nicht beseitigt. Erst Nazidiktaturerziehung, dann sozialistische Diktaturerziehung und wie nennen wir das was jetzt kommt? Müssen wir mit Äxten und Heugabeln nach Berlin marschieren, bevor dort jemand merkt, dass wir auf Grund sitzen?

Zahlen, Daten, Fakten

Die Jugendämter sind dermaßen damit beschäftigt unrechtmäßig die Kinder zu entziehen, dass es uns nicht wundern darf, dass immer wieder welche in den Kühlschränken auftauchen. Die Jugendämter haben keine Zeit und wahrscheinlich auch keine Ahnung, sich um die richtigen Fälle zu kümmern. Es geht hier um einen Systemschaden. Lesen Sie das immer noch aktuelle Zitat von Prof. Dr. Kupffer am Ende. Die Zahlen werfen ein Schlaglicht: 2005: Kinder in Heimen ca. 54.000, Kinder in Pflegefamilien ca. 131.000, das sind gesamt übers Jahr gesehen ca. 185.000 Kinder weg aus Familien. Täglich werden ca. 70 Kinder entzogen. Zum Vergleich Strafgefangene ca. 64.000. Hier gibt es einen dramatischen Systemschaden.

Verfassungsrichterin verweigert Übersetzung ins Deutsche

Die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff weigerte sich nachhaltig dem Autor gegenüber, Ihren Vortrag, den sie zum Fall Görgülü und Sürmeli in Moskau vorgetragen hat, übersetzen zu lassen. Warum, ist natürlich klar. Der Inhalt ist so drastisch, dass es gefährlich für die Politik wird. Denn der Sinn von Menschenrechtsverletzungen ist doch nicht, dass diese andauern, sondern dass diese gestoppt werden. Die gesamte Politik in Deutschland macht sich der Menschenrechtsverletzungen in Deutschland weiterhin schuldig und zwar Tag für Tag. Der Staatsanwalt, der ohnehin nichts tut, kommt nie zu spät. Eine grobe Übersetzung steht jetzt immerhin und ist beigefügt. Wir Menschen leben auch mit schlechten Übersetzungen. Wir sind jedoch auch nicht so borniert.

Deutschland 62 Mal als Menschenrechtsverletzender Staat verurteilt

Deutschland ist 62 Mal als Menschenrechtsverletzender Staat verurteilt worden und hält dem Ausland schlaue Vorträge, dass dort Menschenrechtsverletzungen zu stoppen sind. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier und Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff ließen mir am 06.02.2007 zusätzlich schreiben über das Verfassungsgerichtspräsidium, man würde sich nicht mit dem Volk beschäftigen: „Insbesondere sehen sowohl das Bundesverfassungsgericht wie auch sein Präsident grundsätzlich davon ab, in einen Meinungsaustausch mit dem Bürger über allgemeine Themen einzutreten." Da stellt sich für den Bürger die Frage, warum sich dann das Bundesverfassungsgericht und sein Präsident selber laufend an das Volk wendet über Presse und Rundfunk und warum die Verfassungsrichter in Moskau Vorträge halten, statt die Arbeit ordentlich zu erledigen. Und seit wann sind Menschenrechtsverletzungen ein allgemeines Thema? Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff sagte sinngemäß in ihrem Vortrag aus dem Dezember 2005, was ja nur vollständig falsch sein kann, da dort der verurteilte Fall Sürmeli auch zum Vortrag kam: wenn Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden, dann muss der Zustand vor der Verletzung soweit als möglich wieder hergestellt werden, wenn die Menschenrechtsverletzung andauert, dann muss der Staat das stoppen. Und wir sprechen hier nur über die Fälle, die den dornenreichen Weg nach Straßburg geschafft haben. Gestoppt worden ist bis hier und heute nichts.

Hilfe vom ZEB – nicht nur ein Jugendamtsproblem, sonder ein veritables Justizsystemproblem

Es gibt jedoch auch beherzte türkische Staatsbürger, die trotz Mordversuchen und unglaublicher Rechtsbeugung weiter um das Recht der Menschen kämpfen, dass ein Leben ohne Menschenrechtsverletzung möglich ist.

Der Zentralrat europäischer Bürger (www.zeb-org.de/) wirft sich mit Löwenmut an die Front der gesetzlichen Niederungen und hat sich in der Person seines Vorstandes M. Selim Sürmeli (er weiß, wie sich Menschenrechtsverletzungen anfühlen!) dem Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen verschrieben. Anstatt sich mit Äxten und Heugabeln nach Berlin aufzumachen, hat er den Ministerpräsident Prof. Dr. W. Böhmer mit einem Mahnbescheid angegangen, um die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen. Sürmeli hat ihn im Dezember 2006 schon darauf hingewiesen, dass die Menschenrechtsverletzungen zu stoppen sind, er ihn andernfalls mit Strafgebühren zu belegen hätte. Jedoch ganz im Gegenteil, das Jugendamt wütet jetzt wieder schlimmer als zuvor. Staatsanwälte in Nauemburg haben sich in Amtsanmaßung geübt. Persönlich finde ich es in Ordnung, dass er dem Ministerpräsidenten auch mit Verhaftung durch den Strafgerichtshof in Den Haag droht. Ministerpräsidenten, die Menschenrechtsverletzungen nicht abstellen, müssen eben verhaftet werden, damit Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gestoppt werden. Das sind doch hier unglaubliche Zustände, denen ein ehemaliger Oberlandesrichter Dr. Schneider in seinem ZAP-Report bescheinigt, dass es zum einen natürlich immer Einzelfälle sind, die er beschreibt, dass diese jedoch tausendfach an unseren Gerichten Tag für Tag in Form von Verfahrensunrecht sich gegen die Bürger durchsetzt.

Und wir Bürger in Deutschland müssen uns von unseren türkischen und auch polnischen Mitbürgern helfen lassen, damit wieder etwas Recht auftaucht. Ein polnischer Vater hat sich in Berlin vor den Augen eine Sozialpädagogin im Jugendamt erschossen, ein anderer vor den Bundeskanzleramt versucht zu verbrennen: das machen die doch nicht zum Spass! Wer einmal beobachtet hat, wie eine Elefantenmutter neben ihrem toten kleinen Elefanten tagelang ausharrte, weil sie nicht realisieren wollte, dass das Junge tot ist, der weiss was ich meine.

Wir haben nicht nur ein Jugendamtsproblem, sondern auch ein Richterproblem und ein Staatsproblem (Systemproblem), weil die Menschenrechtsverletzungen nicht gestoppt werden. Ich vermeide es noch weitere Richterzitate zusammenzustellen, da auch dieser Brief nicht kurz ist. Wer nicht hören will, der muss eben lesen!

Woher das Unrecht kommt und was Dr. Angela Merkel damit zu tun hat

Wenn wir dieses Thema weiter beleuchten und uns mit der Frage beschäftigen, woher das Unrecht kommt, dann stellen wir als Bürger schnell fest, dass hier Alibiveranstaltungen aufgebaut werden und wir natürlich immer dann, wenn wir als Souverän Macht abgeben, potentiell Gefahr laufen von den nun ;Mächtig, das Fell elegant über die Ohren gezogen zu bekommen. Und dies passiert dann, wenn der Staat nicht gut demokratisch aufgebaut ist. Da bin ich mit dem Verfassungsrechtskenner Bert Steffens aus Andernach in voller Übereinstimmung, der zu diesem Thema gerade sein Buch fertiggestellt hat.

Die Bundeskanzlerin hat sich bei Ihrer Rede in Abu Dhabi neulich nachhaltig entlarvt, denn wie kann man Gewaltenteilung mit dem Staatsmonopol durcheinandermengen und das dann noch auf die Webseite stellen? Den Mächtigen geht es nur um Ihre eigene Macht und nicht um den Bürger. Und ich bin überzeugt, dass am deutschen Wesen die Welt nicht genesen muss.

Die Alibiveranstaltung betreffen die Bundesregierung, die das sogenannte Deutsche Institut fuer Menschenrechte gegründet hat. Ich habe mit dieser Organisation korrespondiert und simple Antworten erhalten: „Es bearbeitet keine Einzelfälle. Sie können Menschenrechtsverletzungen anzeigen, jedoch wird das Institut einzelne Fälle nicht ahnden, sondern weiter verweisen, da es kein Mandat für Einzelfälle hat. Das Institut stellt auch keine Menschenrechtsverletzungen in dem Sinne ab, wie Sie sich das vielleicht vorstellen, sondern es versucht durch Politikberatung und Forschung diese verhindern. Insofern beantworten wir Ihre erste Frage dahingehend , dass Sie Menschenrechtsverletzungen anzeigen können, doch nicht erwarten können, dass das Institut diese „abstellt", sondern versucht zu helfen eine Organisation zu finden, die Ihnen weiter hilft, falls das für die betreffende Verletzung möglich ist." Und weiter auf meine Frage: An welche Stellen kann sich ein menschenrechtsverletzter Bürger wenden, wenn Sie Ihm ggfalls nicht helfen können? Dazu wurde mir folgende Antwort zuteil: „Diese Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden, da es darauf ankommt um welche Rechtsverletzung es sich genau handelt. Zunächst sind die Bürger der Bundesrepublik auf den ordentlichen Rechtsweg verwiesen. Grundsätzlich muss dieser ausgeschöpft werden." Ich schlage vor diese „Bude" umgehend zu schließen, da dieses Geld sinnentleert verpulvert wird. Soviel dumme Antworten in einer einzigen E-Mail habe ich noch nie bekommen.

Nachdem nun Frau Dr. Angela Merkel sogar im Fernsehen im November 2006 dazu aufgerufen hat, dass man ihr Dinge melden soll, „die nicht auf der Agenda stehen", habe ich mich in vielen Stunden und auf 18 Seiten bemüht, eine Zusammenfassung über das Jugendamt zusammenzustellen und habe ihr dieses Expose am 23. Dezember 2006 zugesandt: es gab es keinerlei Reaktion. Noch nicht mal eine Empfangsbestätigung. Damit sich jeder ein Bild machen kann, ist dieses Expose beigefügt.

Und weitere Fälle....

Alleine die Fälle, die ich beobachte und auch betreue sind für die Menschen dramatisch genug:

Fall des kleinen Alex in Düsseldorf:

Ein Säugling wird wider Recht und Gesetz, so als ob es den Fall Haase nie gegeben hätte, aus dem Säuglingsbett entzogen und jetzt werden die Eltern drangsaliert. Sie sollen aufgeben ist die perfide Strategie des Jugendamtes, der Gutachterin und der beteiligten Institutionen und für diesen Unsinn im Werte von EUR 2.800 / Monat zahlen wir alle, alle Bürger zahlen mit. Kindesentführung, ein Straftatbestand, organisiert. Minister Laschet von der ersten Minute an involviert. Jugendamt hat keine Ahnung vom Programm: „Eltern nicht behindern" und blockiert alles. Und was macht Herr Rüttgers bei dieser Menschenrechtsverletzung?

Der Fall Tübingen - vier Kinder entzogen

Lügen des Jugendamtes und monatliche Kosten von EUR 16.000 für das Heim trennen Mutter und Kinder. Dokumentiert von Catherine Menschner fürs Fernsehen.

Der Fall Kim Caroline

Noch ein entzogener Säugling. Nur vier Monate. Danke an Herrn Sürmeli für den Einsatz. Ohne ihn läge das ganze vor nicht einschätzbaren gerichtlichen Hürden. Das Recht ist leider nicht mehr einschätzbar, da Richter sich ihr eigenes Recht bauen.

Der Fall Haase Münster

Menschenrechtsverletzung par Excellence und ein totes Kind. Kollateralschaden eben! Im Jugendamtsausschuss der kleinen Beamten und Würdenträger der Stadt Münster sitzen alle lustig zusammen: Der erkennende Richter, die Jugendamtsfrau und die Eltern werden weiter gefoltert. Kann ein gerecht denkender Mensch dazu noch etwas sagen?

Der Fall Felix, 11 Jahre, Raum Bayern

Der hochintelligente Junge störte immer den Unterricht, weil unterfordert, eben ein behindertes Kind. Wird in Handschellen mit 10 Polizisten aus der Schule abgeführt, der Junge wird vom Jugendamt hin und hergerödelt. Dann der absolute Knall, das Jugendamt beschuldigt die Mutter das Kind zu misshandeln, die Mutter verschwindet sechs Wochen im Gefängnis, bevor sie freigesprochen wird. Lug und Trug haben das Kind und die Mutter traumatisiert.

Der Fall gutsituiertes Ehepaar in Sachsen Anhalt

Ein gutsituiertes Ehepaar gerät unter eine Stasiseilschaft. Die Kinder verschwinden für zwei Jahr in ein Margot Honecker Heim. Bisher: ein Kollateralschaden. Ein Toter.

Fall Kempten

Dort beobachten wir einen Richter, der die Eltern zum Selbstmord aufruft, wenn denen das Urteil im Familiengerichtsverfahren nicht passt: „Springen Sie doch zum Fenster raus!"

Fall Familie Smetak, Pfinztal

die Familie hat drei Jungs zu lebenstüchtigen Menschen grossgezogen. Mit der Tochter Barbara der Familie gab es Pubertätsprobleme und Meinungsverschiedenheiten. Mit 14 Jahren im Jahre 1999 verschwand Sie in den Jugendamtheimen und wurde in ein nördliches Bundesland verschleppt (der Ort ist mir bekannt). In einem Jugendamtsschreiben heisst es: "dass man Barabara weiterhin betreuen müsse, weil Sie die plötzliche und unvorbereitete Ablösung des Elternhauses verkraften müsse." und weiter: "Der Heimerzieher sei mit Barabara sehr zufrieden. Hiefür hätten die Eltern sicherlich die Grundlagen in ihrer Erziehung gelegt." Alles vollständig gesetzwidrig und jetzt sucht der Staat, die Eltern auch noch auszuplündern für die Heimerziehung. In was für einem Staat sind wir hier gelandet?

Ich könnte hier ohne Ende weiter machen, das unglaubliche Unrecht und die Menschenrechtsverletzungen werden nur größer. Wir haben das nicht verdient!

Konklusion zum Jugendamt und den Richtern

Ein weiteres Zitat bringt es noch klarer auf den Punkt: Prof. Dr. Heinrich Kupfer, 1996 / 1997 in Karin Jäckel, Das Urteil des Salomon, 2005, S. 380 f – also schon 1996 und damit fünf Jahre nach der Einführung des neuen Gesetzes:

„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz." – Soweit Prof. Dr. Heinrich Kupffer. Da diese Informationen sehr eindeutig sind, benötigen sie keinen weiteren Kommentar von mir. Hier geht es um einen grossen Systemschaden!

Ich stehe Ihnen gerne persönlich zur Aussage vor dem Petitionsausschuss oder wo immer zur Verfügung.

Herzlichen Gruesse

Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107

D-40545 Duesseldorf-Oberkassel

Deutschland Germany

Tel: +49 (0)211 296652

Fax +49 (0)211 9542034

Mobil: +49 (0)172 2043664

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ICQ 306-045-843

mailto:me@franz-romer.com

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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.

Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.

German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

Donnerstag, März 29, 2007

23. Umsetzung Menschenrechte in Europa - "Beyond Activism" verändert Europäisches Parlament: RUB-Professor gibt Studie zur Parlamentsarbeit heraus

zur Info

-----Original Message-----
From: service@idw-online.de [mailto:service@idw-online.de] On Behalf Of Dr.
Josef König
Sent: Thursday, March 29, 2007 4:41 PM
To: service@idw-online.de
Subject: [idw] "Beyond Activism" verändert Europäisches Parlament:
RUB-Professor gibt Studie zur Parlamentsarbeit heraus

Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Ruhr-Universität Bochum, Dr. Josef König, 29.03.2007 16:27

"Beyond Activism" verändert Europäisches Parlament: RUB-Professor gibt
Studie zur Parlamentsarbeit heraus

"Beyond Activism" heißt eine Bochumer Studie, die kürzlich unter der
Leitung von Prof. Dr. Horst Fischer erstellt, veröffentlicht und in
einer Sondersitzung am 27.3.2007 vor dem Unterausschuss
"Menschenrechte" in Brüssel vorgestellt wurde. In der Studie gibt der
Akademische Direktor des "Instituts für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht" (IFHV) der Ruhr-Uni Bochum einen Überblick
über die Menschenrechtsarbeit des Europäischen Parlaments. Aufgrund
der Studie hat das Parlament zugesagt, seine Ausschüsse
umzuorganisieren. Es wertet die Ergebnisse als Meilenstein der
Forschung zum Thema "Menschenrechte".

Bochum, 29.03.2007
Nr. 112

"Beyond Activism" verändert Europäisches Parlament
RUB-Professor gibt Studie zur Parlamentsarbeit heraus
Im Zentrum: Die Europäische Menschenrechtspolitik

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - das sind die
grundlegenden Werte der Europäischen Union. Mit einer aktiven
Menschenrechtspolitik engagiert sich die EU dafür, dass alle Staaten
innerhalb und außerhalb der EU diese Grundwerte achten. Die Union
spricht sich damit ausdrücklich gegen jede Form von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aus. "Beyond Activism" heißt
eine Bochumer Studie, die kürzlich unter der Leitung von Prof. Dr.
Horst Fischer erstellt, veröffentlicht und in einer Sondersitzung am
27.3.2007 vor dem Unterausschuss "Menschenrechte" in Brüssel
vorgestellt wurde. In der Studie gibt der Akademische Direktor des
"Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht"
(IFHV) der Ruhr-Uni Bochum einen Überblick über die
Menschenrechtsarbeit des Europäischen Parlaments. Aufgrund der Studie
hat das Parlament zugesagt, seine Ausschüsse umzuorganisieren. Es
wertet die Ergebnisse als Meilenstein der Forschung zum Thema
"Menschenrechte".

Neu organisierter Menschenrechtsausschuss

Die Parlamentsvertreter lobten die Studie, in der die Herausgeber die
parlamentarische Arbeit der letzten zehn Jahre analysiert haben. Dabei
geht es um Resolutionen, Hearings und diplomatische Aktivitäten wie
den Sakharov-Preis. Ihn verleiht das Europäische Parlament seit 1988
jährlich an Menschen und Organisationen, die sich für die Verteidigung
der Menschenrechte und für geistige Freiheit engagieren. Aus ihren
Analysen leiteten die Autoren zahlreiche Vorschläge ab, wie das
Parlament seine Arbeit künftig weiter verbessern kann. So hat das
Europäische Parlament bereits zugesagt, in den nächsten Monaten seine
Ausschüsse umzustrukturieren. Aus dem Menschenrechtsunterausschuss
wird dann seiner wachsenden Bedeutung nach ein vollwertiger Ausschuss.
Prof. Fischer stellte die Ergebnisse der Studie vor hochkarätigem
Publikum vor: Neben Hans-Gerd Pöttering, dem Präsident des Parlaments,
waren auch Hélène Flautre (Vorsitzende des Unterausschusses
"Menschenrechte") und weitere Ratsmitglieder sowie zivile Würdenträger
anwesend.

50 Empfehlungen auf allen Ebenen

Die Studie entstand in Zusammenarbeit mit Autoren des
Menschenrechtszentrums in Venedig, dessen Präsident Prof. Fischer seit
2002 ist. Insgesamt bietet die Studie mehr als 50 Empfehlungen, die
die gesamte Bandbreite der parlamentarischen Arbeit abdecken. Sie
reichen von der verbesserten Koordination innerhalb der Europäischen
Union bis hin zur Entwicklung der Kontrollfunktion des Parlaments
gegenüber anderen EU-Institutionen. Es ist die erste umfassende Studie
zu diesem Thema, die durch ihre vielen analysierten Fälle den Anspruch
und die Wirklichkeit der Menschenrechtsarbeit des Europäischen
Parlaments zeigt.
Prof. Fischer, der neben seiner Tätigkeit an der RUB auch Professor
für Internationales Humanitäres Recht an der Universität Leiden ist,
hat zudem das Amt des Präsidenten der NOHA (Network on Humanitarian
Assistance) in Brüssel inne.

Titelaufnahme
Fischer, Horst; Lorion, Sebastian; Ulrich, George: Beyond Activism.
The Impact of the Resolutions and Other Activities of the European
Parliament in the Field of Human Rights Outside of the European Union.
333 Seiten, Marsilio, Venedig, ISBN 88-317-9215.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Horst Fischer, Institut für Friedenssicherungsrecht und
Humanitäres Völkerrecht (IFHV) der Ruhr-Universität Bochum, NA 02/27,
Tel. 0234/32-27366, Fax: 0234/32-14208, E-Mail: horst.fischer@rub.de
IFHV im Internet: http://www.ruhr-uni-bochum.de/ifhv/

Arten der Pressemitteilung:
Forschungsergebnisse
Publikationen

Sachgebiete:
Gesellschaft
Politik und Recht

Zu dieser Mitteilung finden Sie Bilder unter der WWW-Adresse:
http://idw-online.de/pages/de/image46026
Prof. Horst Fischer am 27.3. in Brüssel

Die gesamte Pressemitteilung inkl. Bilder erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news202482

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution2

--
Informationsdienst Wissenschaft e.V. - idw -
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de

22. Strichcodes für Kleinkinder in Hessen - der Wahnsinn organisiert sich: Zentrale derzeit in Hessen und Berlin?

Der Wahnsinn treibt immer verrücktere Blüten - man kommt kaum mehr hinterher... wie ich bereits in meinem Weihnachtsbrief am 22.12.2006 an Kanzlerin Merkel über die Jugendämter geschrieben habe:

RFID-Chips oder elektronische Fußfesseln für Kinder – Pflegefamilien auf dem Vormarsch – Gewaltenteilung auf dem Rückmarsch

Und ich bin fast sicher, in Berlin arbeiten schon ganze Stäbe an der Verschärfung des Rechtes: wie können wir die Kinder schneller den Eltern entziehen, mit RFID-Chips bestücken, mit elektronischen Fußfesseln versehen? Wird es erst besser, wenn die Kinder schon bei der Geburt RFID-Chips implantiert bekommen oder besser noch gleich elektronische Fußfesseln, damit die Abteilung „Greif-und-Horch" des Jugendamtes schneller das Kind finden und besser und eleganter den Eltern entziehen kann?

Vorsorgeuntersuchung

Strichcodes für Kleinkinder

In Hessen könnte bald jedes Baby bei der Geburt einen Strichcode erhalten
Vergrößern
In Hessen könnte bald jedes Baby bei der Geburt einen Strichcode erhalten (Bild: picture-alliance/dpa)
Jedes Neugeborene in Hessen soll künftig digital erfasst und seine Daten über Jahre gespeichert werden. Mit einem Strichcode soll sichergestellt werden, dass die Eltern der Pflicht zur Vorsorge nachkommen.

Zu dem von Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) geplanten Gesetz zu Pflichtuntersuchungen für Kleinkinder sind nun erste Details bekannt geworden. Einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagausgabe) zufolge soll künftig jedes Neugeborene bei seiner Geburt einen festen Strichcode erhalten. Jedes Mal, wenn das Kleinkind mit seinen Eltern zu einer Vorsorgeuntersuchung bei einem Arzt erscheine, werde dieser Code eingelesen. Tauche das Kind längere Zeit in keiner Arztpraxis auf, solle ein Mitarbeiter des Jugendamtes die betreffende Familie besuchen.

Sozialministerin Silke Lautenschläger will den Gesetzentwurf nach Informationen der Zeitung noch vor der Sommerpause in den hessischen Landtag einbringen. Datenschützer sehen die geplante Regelung dem Bericht zufolge skeptisch. Es gebe noch einige offene Fragen zu dem Gesetzentwurf, hieß es. Problematisch sei unter anderem, dass die Ärzte, die eigentlich einer Schweigepflicht unterliegen, Daten an Dritte weitergeben müssten.

Jüngster Vorfall in Nordhessen

Jüngster Anlass für den Vorstoß des Sozialministeriums ist der Tod der 14 Monate alten Jaqueline im nordhessischen Bromskirchen (Kreis Waldeck). Das Mädchen war offenbar von seinen Eltern so sehr vernachlässigt worden, dass es verhungert und verdurstet ist. Bei seinem Tod war es am Rücken wund und wog nur noch sechs Kilogramm. Normal wäre für dieses Alter das doppelte Gewicht. Die Eltern des Kindes sitzen inzwischen wegen des Verdachts auf Totschlag durch Unterlassen in Haft.

Ihre Meinung ist gefragt!

Wie sehen Sie das von Sozialministerin Lautenschläger geplante Gesetz? Ließen sich dadurch Vorfälle wie der Tod der 14 Monate alten Jaqueline künftig verhindern? Oder übersteigt die Regelung anhand eines Strichcodes die Grenzen des Datenschutzes? Diskutieren Sie mit!
Ergebnisse des Votings - so denken die Deutschen:
Ich finde das richtig. Dadurch wird die Vorsorge sichergestellt.

68,85 %

Ich finde das falsch. Eltern sollten für ihre Kinder allein verantwortlich sein.

29,51 %

Mir ist das egal.

1,64 %


Stimmen: 61

Kommentare zu diesem Artikel:



From: Franz Romer [mailto:me@franz-romer.com]
Sent: Thursday, March 29, 2007 2:12 AM
To: 'auslandsliste@kbx7.de'; 'fr4e@yahoogroups.com'; 'jugendamtopfer@yahoogroups.de'; 'papa-info@listserv.shuttle.de'
Subject: Regierung plant Gesetzesänderung - Bußgeld für schlechte Eltern? Bussgeld für Parteipolitiker erforderlich!

Bussgeld für Parteipolitiker erforderlich!!! Dringend!!!!

Ich befürchte, jetzt drehen sie vollständig hohl in Berlin - oder sollten Sie so weitermachen, damit immer mehr Menschen feststellen können, wes Geistes Kind diese Menschen sind? Oder sollte man annehmen, dass dem JuA zwangsweise die Klienten zugetrieben werden sollen? Oder Bussgeld für schlechte Politiker wäre eine Alternative. So gesehen finde ich Sürmelis Strafgeld (zeb-org.de) wegen Görgülü (vafk.de) eine gute Massnahme. Diese Politiker gehören nach Hause geschickt. Oder auf eine Südseeinsel, damit Sie nichts mehr an Unheil anrichten können. Und darauf achten, dass der Forenbetreiber wegen des jüngsten BGH-Urteils nicht an den Kanthaken kommt. Warum denkt keiner an Korruption im Justizministerium oder bei den Jugendämtern? Art. 20 GG, Abs.4 - Reichen Koran-Richterinnen noch nicht??? immer nachdenklicher - Franz Romer, Düsseldorf
Absolut schlimm, man kommt kaum mehr nach, diesen Mist zu kommentieren!
zuletzt aktualisiert: 28.03.2007 - 19:39

Regierung plant Gesetzesänderung

Bußgeld für schlechte Eltern?

Die Bundesregierung plant offenbar Geldstrafen für schlechte Eltern. Foto: ddp

Eine Arbeitsgruppe habe im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) "familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" entwickelt, berichtet die "Berliner Morgenpost".

Ein Kernpunkt des Maßnahmenkatalogs sei die gerichtliche Anordnung von "Erziehungsgesprächen", in denen die Familiengerichte mit betroffenen Eltern drohende oder bereits vorliegende Gefährdungen des "Kindeswohls" erörtern sollen. Gegen Eltern, die solch einem Gespräch unentschuldigt fernblieben, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Ziel sei es, die verpflichtenden "Erziehungsgespräche" als neuen Passus im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" zu verankern. Die Novelle der Arbeitsgruppe regelt nicht die Höhe des Ordnungsgeldes. Experten halten jedoch einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro für angemessen.

Autor: Fairplay1965 / Datum: 29.03.07 00:57
Es reicht!!!
Was glaubt dieser Staat eigentlich noch alles in Vertretung seiner Bürger regeln zu müssen?

Erziehungszeiten
Rauchen
Flatrate-Saufen
Erziehungsqualität

...nur um ein paar aktuelle Beispiele zu nennen.

Freiheitliche Demokratie hat auch was mit der Verantwortung des Einzelnen zu tun. Die wird uns aber Stück für Stück entzogen.
Es sei denn, daß es um die Altersversorgung geht, da läuft es dann genau anders herum.

Man kann sich wirklich so langsam fragen, wer kränker ist:
Der Staat, oder die Bürger, die sich das gefallen lassen?
Autor: ogodei / Datum: 28.03.07 22:23
@Jumper51
Zum ersten Mal muß ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen :-)

Oggi

Autor: Jumper51 / Datum: 28.03.07 22:18
Einverstanden!!!!!!! aber...
... auch Bußgeld für schlechte Politiker!!!!!
Die Nation wäre saniert.!!!!!
Autor: williwaw / Datum: 28.03.07 20:57
Ich glaub es nicht !!
Warum nicht schon vor dem Kinderkriegen einen Test durchführen, bei Mißerfolg sofortige Zwangssterilisation anordnen !!
Autor: body / Datum: 28.03.07 20:44
schwachsinnige entscheidungen
wann kommt das bussgeld fuer einen gelassesenen furz ??? diese nutzlose regierung kann sich das doch auch mal kurzfristig einfallen lassen da wir ja genug ideoten dort haben (umweltverschmutzung) !!! und wie waere es denn mal das man alle gutachter, die ja immer so schlau sind und schwerstverbrecher/sexualverbrecher und ex raf terroristen als harmlos hinstellen und diese in die freiheit entlassen, nach den regelmaessigen rueckfaellen dieser personen, die hoden (nicht moeglich bei der verbrecherin mohnhaupt) abreisst !!!!! na also....das ist doch eine loesung.....
Autor: Radar / Datum: 28.03.07 20:24
Bußgeld
Ich glaube jetzt drehen sie wirklich durch.
Dann muss man aber auch die Jugenämter zu Geldbußen verurteilen wenn sie ihrer Aufgabe nicht nach kommen.
Was müssen sie denn bezahlen wenn durch das Versäumnis des Jugenamts Kinder sterben? So wie es in letzter Zeit öfter vorgekommen ist.

22. Regierung plant Gesetzesänderung - Bußgeld für schlechte Eltern? Bussgeld für Parteipolitiker erforderlich!

Bussgeld für Parteipolitiker erforderlich!!! Dringend!!!!

Ich befürchte, jetzt drehen sie vollständig hohl in Berlin - oder sollten Sie so weitermachen, damit immer mehr Menschen feststellen können, wes Geistes Kind diese Menschen sind? Oder sollte man annehmen, dass dem JuA zwangsweise die Klienten zugetrieben werden sollen? Oder Bussgeld für schlechte Politiker wäre eine Alternative. So gesehen finde ich Sürmelis Strafgeld (zeb-org.de) wegen Görgülü (vafk.de) eine gute Massnahme. Diese Politiker gehören nach Hause geschickt. Oder auf eine Südseeinsel, damit Sie nichts mehr an Unheil anrichten können. Und darauf achten, dass der Forenbetreiber wegen des jüngsten BGH-Urteils nicht an den Kanthaken kommt. Warum denkt keiner an Korruption im Justizministerium oder bei den Jugendämtern? Art. 20 GG, Abs.4 - Reichen Koran-Richterinnen noch nicht??? immer nachdenklicher - Franz Romer, Düsseldorf
Absolut schlimm, man kommt kaum mehr nach, diesen Mist zu kommentieren!
zuletzt aktualisiert: 28.03.2007 - 19:39

Regierung plant Gesetzesänderung

Bußgeld für schlechte Eltern?

Die Bundesregierung plant offenbar Geldstrafen für schlechte Eltern. Foto: ddp

Eine Arbeitsgruppe habe im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) "familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" entwickelt, berichtet die "Berliner Morgenpost".

Ein Kernpunkt des Maßnahmenkatalogs sei die gerichtliche Anordnung von "Erziehungsgesprächen", in denen die Familiengerichte mit betroffenen Eltern drohende oder bereits vorliegende Gefährdungen des "Kindeswohls" erörtern sollen. Gegen Eltern, die solch einem Gespräch unentschuldigt fernblieben, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Ziel sei es, die verpflichtenden "Erziehungsgespräche" als neuen Passus im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" zu verankern. Die Novelle der Arbeitsgruppe regelt nicht die Höhe des Ordnungsgeldes. Experten halten jedoch einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro für angemessen.

Autor: Fairplay1965 / Datum: 29.03.07 00:57
Es reicht!!!
Was glaubt dieser Staat eigentlich noch alles in Vertretung seiner Bürger regeln zu müssen?

Erziehungszeiten
Rauchen
Flatrate-Saufen
Erziehungsqualität

...nur um ein paar aktuelle Beispiele zu nennen.

Freiheitliche Demokratie hat auch was mit der Verantwortung des Einzelnen zu tun. Die wird uns aber Stück für Stück entzogen.
Es sei denn, daß es um die Altersversorgung geht, da läuft es dann genau anders herum.

Man kann sich wirklich so langsam fragen, wer kränker ist:
Der Staat, oder die Bürger, die sich das gefallen lassen?
Autor: ogodei / Datum: 28.03.07 22:23
@Jumper51
Zum ersten Mal muß ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen :-)

Oggi

Autor: Jumper51 / Datum: 28.03.07 22:18
Einverstanden!!!!!!! aber...
... auch Bußgeld für schlechte Politiker!!!!!
Die Nation wäre saniert.!!!!!
Autor: williwaw / Datum: 28.03.07 20:57
Ich glaub es nicht !!
Warum nicht schon vor dem Kinderkriegen einen Test durchführen, bei Mißerfolg sofortige Zwangssterilisation anordnen !!
Autor: body / Datum: 28.03.07 20:44
schwachsinnige entscheidungen
wann kommt das bussgeld fuer einen gelassesenen furz ??? diese nutzlose regierung kann sich das doch auch mal kurzfristig einfallen lassen da wir ja genug ideoten dort haben (umweltverschmutzung) !!! und wie waere es denn mal das man alle gutachter, die ja immer so schlau sind und schwerstverbrecher/sexualverbrecher und ex raf terroristen als harmlos hinstellen und diese in die freiheit entlassen, nach den regelmaessigen rueckfaellen dieser personen, die hoden (nicht moeglich bei der verbrecherin mohnhaupt) abreisst !!!!! na also....das ist doch eine loesung.....
Autor: Radar / Datum: 28.03.07 20:24
Bußgeld
Ich glaube jetzt drehen sie wirklich durch.
Dann muss man aber auch die Jugenämter zu Geldbußen verurteilen wenn sie ihrer Aufgabe nicht nach kommen.
Was müssen sie denn bezahlen wenn durch das Versäumnis des Jugenamts Kinder sterben? So wie es in letzter Zeit öfter vorgekommen ist.

21. Zwei neue Petitionen beim Europaparlament - Dr. Karin Jäckel - Gleichstellung und Jugendamt - gigantische Summen

Karin Jäckel hat Erlaubnis erteil, Ihre jüngste Petition zu verteilen. Dabei ist zu beachten, dass Ihre Gleichstellungspetition schon einmal vom Deutschen Bundestag abgelehnt wurde
Darf ich auch anregen, sich an der Umfrage zum Jugendamt zu beteiligen - sehr wichtig - hunderte haben sich schon eingetragen:
Zitat

Dr. Karin Jäckel

Autorin

&

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki

Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

Oberkirch, am 27. März 2007

Petition zur Gleichstellung von Müttern und Vätern im deutschen Grundgesetz sowie zur Etablierung von eigenen Kinderrechten im deutschen Grundgesetz

Sehr geehrte Libicki,

hiermit ersuche ich Sie als Generalsekretär des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, auch im deutschen Grundgesetz eine völlige rechtliche Gleichstellung von Müttern und Vätern zu bewirken, indem Sie die bisherige Ungleichstellung von Elternteilen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Geschlecht beenden und zu diesem Zweck eine umgehende Abänderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 6 über Ehe, Familie und uneheliche Kinder befürworten und anordnen.

Gleichzeitig petiere ich, eigene Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz einbringen zu lassen und in diesem Zusammenhang zu bewirken, dass Deutschland die bereits unterzeichnete UN-Kinderrechtkonvention vollständig verifiziert und die bisherigen Vorbehalte aufhebt.

Zu verändern ist Artikel 6 Absatz 4 mit dem bisherigen Wortlaut: »Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft«.

Diese Veränderung muss erfolgen, indem es neu künftig heißen muss: »Jede Mutter UND JEDER VATER haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft«.

Diese Veränderung ist auf der Basis des Grundgesetzes aus Artikel 3 erforderlich, worin es heißt:
Art.3, Absatz 2: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«.

und Art.3, Absatz 3: »Niemand darf wegen seines Geschlechts [...] benachteiligt oder bevorzugt werden«.

Der bisherige einseitig auf Mütter konzentrierte Schutz und die nur ihr, nicht aber auch dem Vater garantierte gemeinschaftliche Fürsorge widersprechen dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Gleichberechtigung von Mann und Frau und bewirken eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Eltern allein wegen des Geschlechts. Väter werden dadurch in unzulässiger Weise wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

Diese Diskriminierung verstößt gegen geltendes Diskriminierungsgesetz in Deutschland.

Überdies widerspricht sie der politischen Zielsetzung des so genannten „gender mainstreaming", dessen Grundsätze bisher speziell zur Gleichstellung von Frauen herangezogen werden.

Darüber hinaus ist die Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 6, Absatz 4 unter Einbeziehung des besonderen gemeinschaftlichen Schutzes der Väter auch im Interesse des Kindeswohles vorzunehmen.

Laut Artikel 6, Absatz 2 sind »Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht«. Daraus leitet sich ab, dass Mütter UND VÄTER gleichermaßen dem Kindeswohl verpflichtet sind.

Während der Mutter diese Pflicht aufgrund des ihr allein gesetzlich garantierten Schutzes und der Fürsorge der Gemeinschaft erleichtert wird, wird dem Vater dieselbe Pflicht durch den Ausschluss von den der Mutter gewährten Rechten erschwert.

Dieser Ausschluss wirkt sich nachteilig auf Väter aus, insbesondere denjenigen, die schon heute oder zukünftig allein erziehend mit ihren Kindern leben. Die Zahl allein erziehende Väter nimmt in Deutschland stetig zu.

Der Ausschluss des Vaters aus dem besonderen Schutz der Solidargemeinschaft des Staates zeigt sich bis heute offiziell auch in der Namensgebung des deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In diesem Namen werden alle Bevölkerungsgruppen einzeln aufgeführt, allein Männer und Väter nicht.

Dazu passend, gibt es - anders als etwa in Österreich, wo die Landesregierung eine eigene Abteilung für Männerfragen etabliert hat, - in Deutschland auch keine offizielle, aus öffentlichen Mitteln (mit)finanzierte Anlaufstelle für Männer und Väter. Hingegen existieren aus Bundes- oder Landesmitteln geförderte Frauen- und Mütterhilfsprojekte in großer Zahl.

Auf Grund dieser Sonderstellung der Mutter ist es ihr gesetzlich z.B. gestattet, zum Schutz ihrer Privatsphäre allein zu entscheiden, ob sie schwanger werden oder ein Kind abtreiben lassen will oder nicht. Den Vater des geplanten oder bereits im Mutterleib heranreifenden gemeinsamen Kindes muss sie darüber weder informieren, noch um sein Einverständnis bitten. Selbst gegen seinen ausdrücklichen Willen ist sie berechtigt, ihn über Verhütungsmittel zu belügen bzw. eine Abtreibung vornehmen zu lassen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen oder ein Kind zu verhindern.

Der Mutter ist es außerdem gestattet, ihrem Ehemann oder Lebenspartner bewusst zu verheimlichen, wenn sie von einem anderen Mann geschwängert wurde, obwohl diese Geheimhaltung dazu führt, dass das in der Ehe geborene Kind automatisch als Kind des Ehemannes gilt, der nicht der Vater ist, bzw. der nicht eheliche Lebenspartner voll unterhaltspflichtig ist.

Dieses Recht der Mutter bewirkt überdies weitreichende Folgen für das Kind. Dieses wächst durch die Heimlichkeiten der Mutter bei einem Vater auf, der nicht der Vater ist und erleidet nicht selten einen Schock, wenn dieser den Betrug erkennt und sich von dem Kind abwendet. Auch eine strafbare Inzestverbindung zwischen ahnungslosen Kindern des gleichen Vaters werden dadurch begünstigt. Die Tragik solcher Kinder zeigt sich u.a. an einem in Hamburg verhandelten Fall, in welchem Bruder und Schwester mehrere gemeinsame Kinder haben und der Vater deshalb bereits mehrfach in Haft kam.

Selbst eine Klärung der Vaterschaft war dem als Vater behaupteten Mann bisher nur mit Wissen und Einverständnis der Mutter gestattet. Erst eine aktuelle Gerichtsentscheidung wird das Recht des Vaters diesbezüglich stärken.

Durch diese Gesetzgebung wird nicht nur das Recht des Vaters auf Teilhabe an dem von ihm gezeugten Kind und sein Wissen um die eigene Vaterschaft, die mit lebenslangen Pflichten verbunden ist, verletzt. Auch das Recht des Kindes, den eigenen leiblichen Vater zu kennen, wird auf diese Weise gegenüber dem Vorrecht der Mutter auf ihre Privatsphäre nachrangig behandelt bzw. ignoriert.

Nicht zuletzt führt die einseitige Unterstützung der Mutter dazu, dass Mütter im elterlichen Trennungsstreit durch die Jugendsamtsbehörde und das Familiengericht stärker geschützt werden als Väter. Ergebnis dieses besonderen Schutzes ist, dass Kinder ganz überwiegend der Mutter zugesprochen werden. Mindestens 50 Prozent von ihnen verlieren nachweislich im Laufe des ersten Trennungsjahres jeden Kontakt zu einem Elternteil und zwar ganz überwiegend ihrem Vater.

Da im deutschen Grundgesetz keine eigenen Kinderrechte etabliert sind, haben Kinder, zu deren gesunder seelischer Entwicklung das Recht auf Fürsorge und Umgang mit beiden Elternteilen gehören, keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Stattdessen werden sie durch die familienrichterliche Anwendung des Elternrechts wie eine Ware einem Elternteil und zwar ganz überwiegend den Müttern als (Allein)besitz zugewiesen.

Hinzu kommt, dass Deutschland bis heute die unterzeichnete UN-Kinderrechtkonvention nicht vollständig in deutsches Recht integriert hat, so dass Kinder weiterhin kein garantiertes Recht auf beide Elternteile haben.

Das gegenwärtig aktuelle deutsche Kindschaftsrechts verweist zwar darauf, dass Kinder ein Recht auf ihre beiden Elternteile haben, wendet dieses Recht jedoch lediglich als Appellgesetz an und setzt es nicht durch.

Der Appellcharakter des Kindschaftsrechts geht so weit, dass der dem Kind zustehende und gerichtlich zugesprochene Umgang mit dem Elternteil, mit dem es nicht mehr lebt, - meist der Vater - straflos durch den anderen Elternteil – meist die Mutter – boykottiert und völlig verhindert und die Würde des Rechts ohne jede Konsequenz verletzt werden darf.

Aus allen genannten Gründen petiere ich für eine Erweiterung des Schutzes der Solidargemeinschaft des Staates, indem auch Väter explizit in diesen einbezogen werden und Kinder eigene Rechte erhalten, durch welche sie endlich als vollwertige Persönlichkeiten und Bürger gewürdigt werden.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich unabhängig von schon früher oder in Deutschland bereits beschiedenen Petitionen ähnlicher Inhalte auf einer Neubehandlung meiner Petition durch den Europäischen Petitionsausschuss bestehe. Eine Benachrichtigung über derartige eventuell bereits abgeklärte Petitionen ist daher nicht erforderlich.

Mit der Bitte um möglichst rasche Bearbeitung meiner Petition und einen positiven Bescheid zum Besten von Kindern und Eltern in Deutschland

und freundlichen Grüßen

(Dr. Karin Jäckel)

*******************************************************************************************************************

Dr. Karin Jäckel

Autorin

&

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki

Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

Oberkirch, am 28. 3. 2007

Petition zur Einführung einer zentralen Kontrollbehörde in der Bundesregierung Deutschland für die Jugendamtsbehörde

Petition zur Einführung der persönlichen Haftbarkeit von Jugendamtsleitern und –mitarbeitern bei Kindesherausnahme und Kindesentzug ohne konkreten Tatvorwurf und zum Zeitpunkt der Maßnahme vorweisbaren richterlichen Beschluss

Sehr geehrter Herr Libicki,

als Autorin zahlreicher Bücher über Familienprobleme wie Trennung, Scheidung, sexueller Kindesmissbrauch, Suizid bei Kinder und Jugendlichen, Kindesentziehung und Umgangsboykott arbeite ich seit vielen Jahren mit Menschen aller Altersgruppen, die von Leid dieser Art betroffen sind.

Aus diesem Grund ist mir bekannt, dass das Jugendamt in seiner Funktion als dem Familiengericht zuarbeitenden Behörde eine immense Macht in Deutschland ausübt, welche tragischerweise oftmals nicht zum Wohle, sondern zum Wehe von Kindern ausfällt und eine Stimmung der Angst im Land erzeugt, die nach meiner Kenntnis erheblichen Anteil am derzeit beklagten Kindermangel hat.

Diese Kenntnis beziehe ich unter anderem aus einer seit Monaten von mir online gestellten Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt. Diese Umfrage hat bisher 742 auswertbare Antworten erbracht, deren Gesamtergebnis zeigt, dass die Bevölkerung in der Institution Jugendamt zunächst eine Hilfsorganisation vermutet, sich deshalb in bestimmten Krisensituationen vertrauensvoll an deren Mitarbeiter/innen wendet und dann sehr oft die Erfahrung macht, keine Hilfe zu erhalten, sondern ihrer Kinder beraubt zu werden. Meist für Jahre oder für immer.

Beispiele für derartige Erfahrungen wurden bereits vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verhandelt, der Menschenrechtverletzungen ermittelte und die Herausgabe der zu Unrecht entzogenen Kinder an die leiblichen Eltern anordnete. Ich nenne hier nur die Familien Kutzner und Haase.

Während Familie Kutzner ihre beiden Töchter bereits nach Hause holen konnte, wartet Familie Haase seit Jahren weiterhin vergeblich. Nur zwei ihrer sieben Kinder wurden bisher zurück gegeben. Das der Mutter aus dem Kindbett entrissene wird wohl niemals mehr zu ihnen zurückkehren, weil es die Pflegeeltern für seine Eltern hält. Ein weiteres Kind kann nie mehr nach Hause kommen. Es verstarb vor kurzem unter noch immer ungeklärten Umständen.

Die Trauer der Mutter nahm eine Jugendamtsmitarbeiterin unlängst zum Anlass, Berichte der Grundschullehrerinnen anzufordern, die die beiden nach Hause zurückgekehrten Kinder unterrichten, und in einem eigenen Bericht Bedenken zu äußern, ob die Mutter nicht doch mit den drei zu Hause lebenden Kindern überfordert sei. Nicht nur Familie Haase lebt seitdem in neuer Angst vor einem weiteren Kindesentzug.

Als drittes Beispiel führe ich die allein erziehende Mutter Joumana Gebara an, der das Jugendamt ihre beiden kleinen Söhne entzog, weil sie nach Meinung des verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiters zu viel arbeitete und ihre Kinder während der Arbeitszeit einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte anvertraute, anstatt zu Hause zu bleiben und sie selbst zu betreuen. Der Zugriff erfolgte, als die in Deutschland arbeitslos gewordene Mutter mit Hilfe des Arbeitsamts einen Arbeitsplatz in Südtirol fand und für eine bestimmte kurze Zeit, für die sie mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Betreuung der Kinder durch eine Tagesmutter geschlossen hatte, auf Wohnungssuche für ihre Familie fuhr. Noch ehe diese Zeit abgelaufen war, entzog das Jugendamt die Kinder ohne Wissen der Mutter. Eines davon verbrachte es zum Vater, das andere zu einer Bereitschaftsfamilie des Jugendamts an einen unbekannten Ort. Als Begründung führte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter an, die Mutter habe ihre Kinder vernachlässigt und in Deutschland im Stich gelassen. Einen richterlichen Beschluss zur Herausnahme der Kinder gab es wochenlang nicht.

Während der verzweifelten Mutter keinerlei Angaben über den Verbleib ihres versteckten Kindes gemacht und kein Zugang zu dem zum Vater verbrachten Kind gestattet wurde, erzählte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter den Kindern, die Mutter wolle sie nicht mehr haben. Die Pflegeeltern erklärten dem bei ihnen untergebrachten Kind, die Mutter wolle es umbringen. Beide Aussagen machte das Kind später vor der italienischen Jugendbehörde, welcher das deutsche Jugendamt auf Rückfrage erklärte, es spiele keine Rolle, ob die Mutter eine gute oder schlechte Mutter sei. Ein Leben der Kinder in Italien sei gegen das Kindeswohl. (Karin Jäckel, Joumana Gebara: Nicht ohne meine Kinder.)

Beispiele dieser Art könnte ich seitenweise anführen.

Sie alle basieren auf der Macht und gesetzlich geregelten Pflicht des Jugendamts, Kindesentziehungen durchzuführen und dafür keine andere Rechtfertigung erbringen zu müssen, als einen Verdacht und sei dieser auch per Denunziation aufgebracht worden.

Bei der Durchführung des Kindesentzugs wenden die verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter Maßnahmen an, deren Grausamkeit bleibende Traumata in den Kinderseelen hinterlässt. So werden Kinder ihrer Mutter direkt nach der Entbindung von der Brust entzogen, indem man ihnen vorlügt, die Kinder müssten zu einer kleinen Routineuntersuchung. Andere Kinder werden von ihnen wildfremden Personen aus dem Kindergarten oder der Schule abgeholt und zu ebenfalls wildfremden Menschen verbracht. Von einem Moment zum anderen werden sie aus dem Familienverbund gerissen, von Eltern und Geschwistern getrennt, oft wochenlang in der Wohnung wildfremder Pflegeeltern festgehalten, ehe sie wieder in einen fremden Kindergarten oder Schule gehen dürfen und aus Angst vor den nach ihnen suchenden Eltern keinen unbeobachteten Schritt tun dürfen.

Ob Kinder sich bei der Herausnahme verzweifelt weinend wehren oder in Entsetzensstarre verfallen, spielt keine Rolle. Notfalls werden sie in Handschellen abgeführt, weil sie nicht gutwillig mitkommen wollen.

Wenn das Jugendamt derartige Maßnahmen anwendet, dienen diese angeblich dem Kindeswohl. Der Zweck scheint alle Mittel zu heiligen.

Geradezu perfide ist, dass die ihrer Kinder beraubten Eltern selbstverständlich für deren Unterhalt aufzukommen haben. Für jedes ihrer sieben Kinder wurden dafür dem Ehepaar Haase monatlich weit über 2000 Euro abverlangt. Eine Summe, die vielleicht ein Vorstandsmitglied einer Weltfirma aufbringen könnte, nicht aber der allein verdienende Familienvater, der als Handwerker in einem Handwerksbetrieb angestellt ist.

Wie diese Summe berechnet wird, bleibt undurchsichtig. Selbst wenn man die von der Bundesregierung Deutschland berechneten durchschnittlichen monatlichen Kinderkosten berücksichtigt, wäre die Summe weit geringer.

Pro Monat betrugen die privaten Konsumausgaben für jedes Kind 640 Euro. In Preisen des Jahres 2002 entspricht dieser Betrag etwa 670 Euro. Nicht einmal dann, wenn man den statistischen Gesamtwert der bezahlten und unbezahlten Leistungen für Kinder im Jahr 1998 zugrunde legt, der rund 369 Mrd. Euro, d.h. pro Kind (bzw. Jugendlichem) 1.980 Euro monatlich betrug, käme die gigantische Summe heraus, die man Haases abverlangte.

(http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/s_1064.html St. 28.3.2007) Letztendlich spielt das aber keine Rolle, da der Unterhalt der Kinder aus der Unterhaltskasse der öffentlichen Hand bestritten werden muss.

Kindesentziehung scheint ein gutes Geschäft für diejenigen zu sein, die Kindesentziehung zu ihrem Geschäft machen.

In Ländern wie Italien oder Frankreich wäre es ein Unding, dass eine Jugendbehörde Eltern ihre Kinder weg nehmen dürfte, indem sie die Kinder ohne Wissen der Eltern und ohne gültigen, sofort vorzeigbaren Gerichtsbeschluss abholen und an einem geheimen Ort verstecken. In Deutschland gehört dergleichen zum Alltag und geschieht täglich 70 Mal. Insgesamt sitzen derzeit mehr ihren Eltern durch das Jugendamt entzogene Kinder in Heimen als Verbrecher in Gefängnissen.

In den genannten EU-Ländern ist es aber auch selbstverständlich, dass Kinder nach einem unvermeidlichen Kindesentzug so schnell als möglich wieder nach Hause zu ihren Eltern kommen. In Deutschland ist Kindesentzug ganz überwiegend für immer.

Ebenso selbstverständlich ist es in anderen Ländern, dass Kinder ein eigenes Recht auf ihre beiden Elternteile haben und Umgangsverweigerung strafbar ist. Auch dann, wenn Mütter die Täterinnen sind.

Diese Selbstverständlichkeit ist da, weil die UN-Kinderrechtkonvention nicht nur unterschrieben, sondern vollständig übernommen wurde und weil der Gesetzgeber das Recht eines jeden Kindes auf seine beiden Eltern festgeschrieben hat.

In Deutschland gibt es keine eigenen Kinderrechte und kein garantiertes Recht aller Kinder auf ihre beiden Elternteile. Genau deshalb hat Deutschland die UN-Kinderrechtkonvention zwar unterschrieben, aber nicht vollständig akzeptiert.

Aus allen diesen Gründen petiere ich, die deutsche Institution Jugendamt in ihrer Struktur und Arbeitsweise, ihren Kompetenzen und der Ausbildungsqualifikation ihrer Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen zu prüfen und sicher zu stellen, dass künftig die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter/innen eindeutig und durch regelmäßig nachweislich erfolgreich zu absolvierende Fortbildungen gesichert sowie eine zentrale, als Oberfachaufsicht fungierende Kontrollbehörde der Bundesregierung als fachkompetente und verantwortliche Beschwerdestelle und Prüfstelle eingeführt wird.

Ferner petiere ich, eine eindeutige, bundesweit einheitliche Dienstvorschrift für alle Jugendamtsmitarbeiter zu erlassen, welche klärt, nach welchen Richtlinien wie gearbeitet werden muss und welche Konsequenzen Zuwiderhandlungen und nachweisliche Fehlentscheidungen haben.

Bisher arbeiten Jugendamtsmitarbeiter nach hausinternen und daher variablen Vorschriften des Hauses, zu dem sie beruflich gehören und haben zudem die Freiheit, nach eigenem besten Wissen und Gewissen zu entscheiden.

Es gelingt so gut wie nie, sie für eine Fehlentscheidung haftbar zu machen. Im Gegenteil, Eltern, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n bestimmten Mitarbeiter/in richten, erleben regelmäßig, dass die Jugendamtsleitung sich vor den betreffenden Mitarbeiter stellt, der Bürgermeister als nächste Instanz vor dem Jugendamtsleiter steht und das Landesinnenministerium sich für nicht zuständig erklärt.

Diese Unantastbarkeit der beamteten oder angestellten oder freien Mitarbeiter/innen muss beendet werden, um zu gewährleisten, dass fachkompetent zum Besten eines jeden Kindes entschieden wird, ebenso fachkompetent häusliche Hilfe zur Selbsthilfe geleistet und die Erkenntnis selbstverständlich wird, dass die Liebe und Fürsorge der eigenen Eltern die Wärme ist, die Kinder brauchen, um keine traumatischen Hospitalismusschäden zu erleiden.

Endziel meiner Petition ist, dass das deutsche Jugendamt im europäischen Vergleich strukturiert werden und nach der Vorgabe der vollständig angewandten UN-Kinderrechtkonvention arbeiten muss.

Bitte benachrichtigen Sie mich über das Ergebnis meiner Petition.

(Dr. Karin Jäckel)

Zitat Ende

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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.