Dienstag, Dezember 05, 2006
2. Deutsche Jugendämte: Struktureller Größenwahn?
Düsseldorf, 22.11.2006
Zur Situation der Jugendämter in Deutschland und Deutschland nach dem Fall Kevin – Bremen und nach Emsdetten
Ich sehe im Moment, dass das viele Geld nicht gesetzesgemäß verwendet wird, teilweise wird erheblich zuwenig ausgegeben – besser, an falscher Stelle eingespart - und noch viele andere Ungereimtheiten, auf die ich im Folgenden noch teilweise eingehen werde. Fachleute, die schreiben, wo gespart werden kann durch neue Ansätze gar nicht gelesen. Ja, wenn es die Familienministerin schon ablehnt etwas zu lesen (siehe Dr. Karin Jäckels Homepage mit der Weigerung), dann bleibt nur noch der direkte Weg ins Machtzentrum der „Republik“. Die Familien werden zu Tode gespart, denn wie ist es sonst erklärlich, dass wir innerhalb weniger Jahre mit der Hilfe aller Parteien, nicht nur der jeweiligen Regierungspartei fast 10 Millionen Arme zu beklagen haben. Während der Souverän so „armen“ Leuten, wie den Flick-Erben vermutlich noch weitere 180 Mio. in den Rachen werfen darf. Verdrossenheit beim Bürger und der Unglaube, dass die Politik wirklich noch etwas Sinnhaftes für ihn bewirkt, geben sich die Hand mit den Ergebnissen der aktuellen Umfragen. Erschüttert werden wir nachhaltig, wenn sich dann noch Gewaltattacken einzelner in das Bild mischen. Es werden viele unkluge und sehr wenige kluge Fragen gestellt. Viele unkluge und wenige kluge Ratschläge erteilt und es mischt sich auch Nachdenklichkeit hinein, zur richtigen Frage: woher kommt das denn alles?
Absolute Macht korrumpiert absolut
Ich bin völlig empört, über soviel Ignoranz bei einer Behörde, die seinesgleichen in Europa sucht.
Es gibt keine Behörde, analog zu Österreich – wen wundert es bei dem geschichtlichen Hintergrund - mit soviel Macht in Europa. Wie es scheint, korrumpiert diese absolute Macht ohne jede fachliche Kontrolle und Widerspruchsrechte, die Akteure in den Jugendämtern nachhaltig und absolut.
Die Gewichte und Interessenlage in Bremen sind wie folgt verteilt: Der Jugendhilfeausschuss hat 15 Mitglieder, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hat 22 Mitglieder
Frau Bundesministerin von der Leyen will nun die Kinder besser kontrollieren. Sie hat einen guten Einwand gebracht: wenn diesen Familien, die notleiden, noch mehr Geld genommen wird, wendet sich das gegen die Kinder. Wohl wahr, Herr Stoiber - hätten Sie nicht gedacht! Vor ein paar Tagen lass ich, dass alle Schüler auch Nummern bekommen sollen, Barcodes oder RFID-Tags? Wenn das Thema nicht so ernst wäre! Letztes Jahr durften wir auch lesen und zwar beim Hessischen Justizministerium: „Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“ Mit was für einem Denken werden wir an dieser Stelle konfrontiert? Wären RFID-Tags doch besser, statt elektronischer Fußfesseln – auch für Kinder und / oder nur für deren Eltern? (http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=19968&mode=print )
Keine Aushöhlung von Selbstbestimmungsrechten
Das zielt jedoch am Problem vorbei. Nicht die Aushöhlung von Selbstbestimmungsrechten bringt uns weiter. Nur eine Änderung des Jugendamtes an Haupt und Gliedern oder eben dessen Abschaffung bringt unseren Kindern und uns ein Gewinn. Und es wünscht sich ja jeder, dass sich das Jugendamt mindestens mal nach dem geltenden Gesetz richtet. Jetzt verstehe ich allerdings auch Prof. Dr. Dr. hc. Wiesner vom Ministerium besser: das Gesetz ist gut, so seine und teilweise meine Meinung – in der Realität hält sich jedoch das Jugendamt nicht an die geltende Gesetze – meine Meinung! Prof. Dr. Dr. hc Wiesner hat auch vollständig vergessen festzulegen, wie den die Jugendämter die Ausbildungskurve hinbekommen könnten. Wie es halt so ist, wenn die Ministerien zu arbeiten anfangen. Und, sehr geehrter Herr Professor, ich weiss sehr wohl, dass man an Kindern keinen Besitz haben kann, da die Zeiten der Leibeigenschaft lange vorbei sind. Wenn ich „meine Frau“ sage, dann will ich auch nicht sagen, dass sie mein Besitz ist – da halte ich es sicher wie Sie. Kein Problem, wenn Sie den Jugendämtern beibringen, dass die Kinder auch nicht dem Jugendamt gehören. Und es fehlt eindeutig die fachliche Kontrolle. So haben wir es mit der genannten absoluten Macht zu tun und das war für Deutsche noch nie sehr gut! Ich komme später auf dieses Thema zurück.
In anderen Ländern kümmert sich die Polizei um solche Fälle, den dort liegen auch die Informationen, die gebraucht werden über Drogenentgleisungen, Alkoholexzesse und Gewalt ausübende Männer und natürlich auch Frauen – denn diese üben durchaus auch jede Form von Gewalt aus. Da sind wir an der Wurzel und nicht beim Datentransfer, der sowieso auch nicht funktioniert.
Gründe für das Versagen, Kolateralschäden und Lösungsansätze
Ich will gerne mal weitere Gründe anführen:
• Dadurch, dass der Staat immer weiter kontrollierend eingreift, verschenkt er die Potentiale, die in der Bevölkerung, bei uns, dem Souverän - liegen. Ich meine dabei keine denunziatorischen Aktionen, sondern die Mobilisierung der tätigen Mithilfe aller im Staatswesen Lebenden.
• Wir haben es mit einer organisierten Sorge- und Scheidungsindustrie zu tun – die Probleme sind in beiden Bereichen ähnlich, wenn nicht fast identisch. Die Kolateral-Schäden in der Pflegeindustrie nehmen zu:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/671/41630/
Pflegekind fast verhungert, 25.000,- Schmerzensgeld
http://www.kn-online.de/artikel/1848255/Patrick_(2)_erlitt_schwere_Hirnverletzung:_Pflegevater_unter_Verdacht.htm
Schwere Hirnverletzung durch Schütteltrauma bei 2-jährigem durch Pflegevater
http://www.lebensgeschichten.org/geschichten/rosanna/lebensgeschichte_seite3.php
Pflegevater zwingt Pflegekinder zum Analverkehr
http://www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm
Von Mord bis Misshandlung über Nahrungsentzug ist alles dabei, jeweils mit Gerichts-Aktenzeichen
http://www.n-tv.de/696460.html
Kinderheim wegen Misshandlungen durch Staatsanwaltschaft geschlossen worden
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1098769702742&openMenu=1012569559804&calledPageId=1012569559804&listid=1017162035665
Und noch mal misshandelnde Pflegeeltern
http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/journal/justiz/deutschland/nrw/65922
Pflegevater gesteht Missbrauch an Pflegekind
http://shortnews.stern.de/web/id/534574/robot/1/x_id/Aurich:%20Pflegevater%20missbraucht%20vier%20Geschwister%20sexuell%20und%20filmte%20sie%20dabei/start.cfm
Pflegevater missbraucht 4 Pflegekinder, filmt dies sogar
http://www.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/prozesse/418932.html
Pflegevater und Polizist missbraucht Kind
http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/377
Kinder im Heim misshandelt
http://www.paed.uni-muenchen.de/~ppb/Heinerth-Text/Sexueller%20Missbrauch.doc
Viele Kolateralschäden insbesondere in Heimen und sexueller Missbrauch über Jahre durch den Pflegevater
• Die Profiteure der Pflegeindustrie sind u.a. Leute wie Backhaus (siehe ZDF) mit seinen Neubeelterungs-Profifamilien - Auch das Jugendamt Bremen arbeitet nach meinem Kenntnisstand mit Backhaus, ich kann mich da jedoch auch irren. Ich empfehle mal ein Nachlesen im Grundgesetz: wir brauchen keine Frühwarnsysteme in einem Elternüberwachungsstaat, sonder frühe Hilfe - wie es eben das Gesetz vorschreibt - seit fast 20 Jahren.
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2126373,00.html) und
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,2126070,00.html) Fall Kutzner
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,2000465,00.html) dito
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2027077,00.html) Fall Haase,
lesen Sie bitte beherzt hier weiter:
http://www.kinderklau.net/
Alleine in diesem Fall, der Menschenrechtsverletzungen, begangen durch die Bundesrepublik an unseren Mitbürgern als Ursache hat, wurden bis hier und heute fast eine Million EUR „hineingepumpt“. Nun, wo gehobelt wird, da fallen auch schon mal Späne.
• Ich bin sicher, jeder Leser könnte sich bei diesen Beträgen einen intelligenteren Einsatz der Mittel vorstellen.
• Interessant ist des Weiteren, dass Pflegeeltern förmlich mit Geld „erstickt“ werden. A la limite benötigt eine Pflegefamilie zwei bis drei Pflegekinder und kann sich dann ein schönes Häuschen leisten und natürlich fragen sich normale Eltern von Kindern, warum ihnen solche Annehmlichkeiten nicht zuteil werden. Soll es also berechtigterweise Pflegfamilien besser gehen als Familien? Missverstehen Sie mich bitte nicht – ich bin davon überzeugt, dass wir Pflegefamilien brauchen. Ich sehe nur den drastischen Unterschied zu einer Familie, der solche Hilfen nicht zu Teil wird.
• Die Jugendämter richten sich nicht nach den seit 1991 geltenden und verbesserten Gesetzen, das ist das zentrale Problem und dadurch kommt es zu exorbitanten Kosten und dem Verlust des Blickes für das Wesentliche: wie helfen wir Kindern und Familien!
• Der Staat ruiniert weiter die Familien. Die nächste Runde ist mit der Mehrwertsteuererhöhung schon eingeläutet.
• Weil sich die Jugendämter nicht nach den geltenden Gesetzen richten, die entsprechenden Bücher nicht lesen, die ihnen bei geeigneter Anwendung eine erhebliche Kostenreduktion in Aussicht stellen, haben wir dort dramatische Kosten.
• Sicher spielt auch die Ausbildung der dort handelnden Akteure eine Rolle.
- Wenn man sich einmal ausführlich die Seite des Landesjugendamtes Bremen zu Gemüte führt, stellt man umgehend fest, dass es mit der Ausbildung schlecht bestellt ist:
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref40_3.htm
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Erziehungshilfen, Beratung von Trägern
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425.htm
- 425 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Leitung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_1.htm
- 425/1 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Ausbildungsberatung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_2.htm
- 425/2 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/ Ausbildungsberatung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_3.htm
- 425/3 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Verwaltung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/kontakte.htm
- N.N. (Stelle ist z.Z. nicht besetzt)
- Insgesamt sechs Mal: „Diese Seite wird noch erstellt“
Zur Qualifikation der Fachkräfte insgesamt finden Sie eine vernichtende Kritik auf Seite 3, wenn dann auf Seite 7, Punkt 3 von der Erfolgsgeschichte der Beschäftigungsentwicklung gesprochen wird, demonstriert diese Aussage nichts anderes als deren Industrialisierung bei gleich bleibend schlechter Qualifikation. Quelle: http://129.217.205.15/akj/tabellen/kommentierungen/Jugendhilfe%20insgesamt.pdf
Im Ergebnis und jedoch konsequent werden viele ungerechtfertigte Kindesentziehungen durchgeführt, die Behörde hat keine Zeit sich um die wirklichen Fälle zu kümmern und blockiert Gerichte, Gutachter und die eigene Arbeit. Jüngst jagten 10 Mann ein 7-jähriges Kind.
Worthülse Kindeswohl bei ca. 70 täglich entzogene Kinder
Es gibt keine Definition des Kindeswohles (http://www.soz-paed.com/diplom/diplom.html ), statt dessen erhebliche Willkür, Traumatisierungen von Kindern und Eltern, die immer wieder neue Klientel gebären. Kindesentziehungen, bei denen bedrohliche Gewalt und Vernachlässigungen keine Rolle spielen, gibt es zuhauf. Kein Wunder bei täglich ca. 70 entzogenen Kindern kommen ja doch einige, zwar geplant, jedoch kaum gerechtfertigt unter die Räder. Hier ist jedoch Missbrauch mit Machtausübung durch Jugendamtsmitarbeiter ein Dreh- und Angelpunkt – und zwar fundamental gegen das Kindeswohl. Von den Erwachsenen will ich mal gar nicht reden: die sollen sich nicht so haben – kann doch der zynische Kommentar nur lauten.
Bei ca. 48.000 Kindern in Einrichtungen und Heimen dürfen wir uns neben dem dramatisch ausgelösten Leid, bei den betroffenen Kindern und Eltern, auch mal eine finanzielle Vorstellung machen, was das bedeutet. Denn hier werden die Mittel nicht so eingesetzt, wie es das Gesetz vorsieht, an das sich, wie im Folgenden noch bewiesen wird, kaum einer der Akteure im Jugendamt hält. Die Aufgabe der Jugendämter ist es, daran zu arbeiten, wie die Eltern wieder auf die Gleise gebracht werden können und noch viel wichtiger, wie zum Besten der Kinder gehandelt werden kann. Statt sich immer neuen Kunden zu erzeugen und keine Zeit für die wirklichen Fälle zu haben.
(Zahlenbasis Kinder und Jugendhilfestatistik: http://www.akjstat.uni-dortmund.de/ und http://129.217.205.15/akj/tabellen/kommentierungen/inobhutnahmen/inob1.pdf )
Ich bin mir auch sehr unsicher, ob dieser Gewalteinsatz gegen Kinder und Familien überhaupt nach den Gesetzen zulässig ist.
Lebensbornprinzip und Erschießung im Jugendamt
Viele europäische Mitbürger, mit denen ich in Kontakt stehe, haben ernstliche Sorge und befürchten und entdecken erstaunliche Parallelen zum „Dritten Reich“. Und das nicht nur wegen der vielfach angewendeten Willkür. Wenn das Jugendamt soviel mit Machtausübung beschäftigt ist, dann entgleitet dort natürlich der Blick für das Wesentliche: Verhinderung von Gewalt und Vernachlässigung an Kindern – an unseren Kindern. Das passiert natürlich auch in der Scheidungsindustrie und so generieren wir uns immer neue Fälle. Wir sind in der Hochblüte der Industrialisierung dieses Industriezweiges angekommen.
Aufdeckerinnen dieser Parallelen sind Christa Mulack oder Maureen Dabagh ("Lebensborn: From the Inception to the New Millennium," 2000. Used in European court of Human Rights. ) -http://www.maureendabbagh.com/CV.html und http://www.shoa.de/content/view/527/389/-. Da ist auch fachliche Kritik angebracht, die später von Karin Jäckel aufgearbeitet wird. Wir müssen ausländische Mitbürger erleben, die sich vor den Augen von Jugendamtsmitarbeitern erschießen oder, die sich, wie ebenfalls erst in Berlin, versuchen vor dem Bundeskanzleramt das Leben zu nehmen. Das machen die doch nicht zum Spass! Hier ist doch fundamental etwas nicht in Ordnung!
Es gibt jedoch auch positive Fälle in den Sozialhelfenden Institutionen, aber die scheinen bislang ein Minderheitenproblem zu sein.
Wenn die Mitarbeiter in den Jugendämtern in der Lage und willens wären, die wichtigen Fachbücher zu lesen, die die neuen Konzepte detaillieren, dann wäre eine bessere, menschlich verträglichere und zumal auch kostengünstigere Hilfe vorhanden. Wenn ich „neu“ schreibe, dann meine ich ein Gesetz aus dem Jahre 1991, mit den entsprechenden Änderungen!!!
Dr. Josef Faltermeier totgeschwiegen?
Dazu mal einen Input von Dr. Josef Faltermeier (wahrscheinlich totgeschwiegen, weil zuviel Wahres in seinem Buch steht?), der tragisch die Situation erhellt:
Josef Faltermeier fasst in seinem richtungweisenden Werk „Verwirkte Elternschaft?“, 2001, auf den Seiten 202 ff seine, von mir getragene Sicht des Jahres 2001 zusammen, die an Aktualität auch im Jahre 2006 leider ganz und gar noch nichts eingebüsst hat: „Das Doppelmandat von Beratung und Kontrolle erzeugt Misstrauen, das gerade die Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen verhindere. Dieser Diskurs dauert bis heute an. So sollen vor allem in kindeswohlgefährdenden Situationen Eltern nicht noch zusätzlichen Druck durch Repressionen des Jugendamtes erfahren, sondern ihr Vertrauen gewonnen und mit Ihnen gemeinsam und ihrem Kind nach Veränderung gesucht werden. Im KJHG geht es also nicht mehr „um die (reaktive) Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung oder die Rettung von Kindern vor dem gefährdenden Einfluss Ihre Eltern...“ sondern darum das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und darüber mit ihnen an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten (vgl. Wiesner, Reinhard, u.a., 1995: a.a.O. S. 27 ff). Dort, wo Eltern in Verlaufskurven und Orientierungskrisen gefangen (Misshandlung) und nicht mehr in der Lage sind, ist auch eine repressive Intervention nicht nur erforderlich, sondern hilfreich. Die Herausnahme des Kindes in solch extrem zugespitzten Krisen legitimiert sich darüber, dass nicht nur das Kind vor seinen Eltern, sondern der betroffene Elternteil vor sich selbst geschützt werden soll. Es soll verhindert werden, dass sie unbedachte, strafrechtlich folgenreiche Handlungen begehen, die sie am nächsten Tag möglicherweise bereits bereuen würden.
Die Studie kommt an dieser Stelle zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis. Die Praxis der Jugendhilfe, so scheint es, ist noch erheblich von der Umsetzung des neuen gesetzlichen Leitbildes der Jugendhilfe entfernt.“
Soweit fasste es Josef Faltermeier zusammen und will damit zum Ausdruck bringen, dass es zwar ein wirksames Gesetz gibt, sich jedoch leider keiner daran hält.
Strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes
Ein weiteres Zitat bringt es noch klarer auf den Punkt: Prof. Dr. Heinrich Kupfer, 1996 / 1997 in Karin Jäckel, Das Urteil des Salomon, 2005, S. 380 f – also schon 1996 und damit fünf Jahre nach der Einführung des neuen Gesetzes:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde<>parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ – Soweit Prof. Dr. Heinrich Kupffer. Da diese Informationen sehr eindeutig sind, benötigen sie keinen weiteren Kommentar von mir.
Deutsche Autoritätsgläubigkeit und blinder Gehorsam
Einen weiten Bogen will und muss ich kurz zurückspannen. Durch die endgültige Katastrophe die sich nach dem Dreißigjährigen Krieg über den Westfälischen Frieden 1648 anbahnte, müssen drei Sätze verloren werden, denn davon hat sich Deutschland niemals wieder erholt und das – es tut mir leid, darauf kann ich gar nicht oft genug hinweisen – sind unsere Wurzeln. Deutschland verfiel in die Barbarei, es erfolgte u.a. die Herstellung und Wiederherstellung der Leibeigenschaft, neben vielen anderen Aktionen gegen die Menschen. Tief in der Mentalität der Deutschen fassten Autoritätsgläubigkeit und blinder Gehorsam gegenüber ihren 350 heimischen fürstlichen Tyrannen Wurzel. Der Gedanke der Demokratie breitete sich auch nach 1789 nicht aus, Deutschland blieb zurück und wir können uns vor Augen halten, warum sich bei unserem Deutschen Volk so verworrene Gedankengänge aus breiteten und immer wieder ausbreiten. Siehe auch Wiliam Laurence Shirer in seinem Buch „Aufstieg und Fall des Dritten Reiches“ - Studienausgabe, Seite 60.
Diese Autoritätsgläubigkeit und der blinder Gehorsam, die sind es, die uns von den notwendigen Änderungen an Haupt und Gliedern abhalten. Wir brauchen nur eine kleine Revolution! Und liebe Chefredakteure, die Sie die wichtige Auseinandersetzung verhindern: wenn Sie nicht mitmachen, den Dingen nachhaltig auf den Grund zu gehen, dann machen wir das ohne Sie. Später werden wir Sie jedoch dann nicht mehr brauchen.
Diese Diktatur hat nicht nur „braune“ Führer, sondern mittlerweile sehr viel mehr „rote“ und (radikal)feministische, wie Dr. Karin Jäckel unlängst subsumierte. Die Basis ist, dass die herrschenden „Führer“ dem Volk, dem Souverän keine Demokratische Lernkurve zutrauen, und sich bei dieser Gelegenheit ebenso und zutiefst undemokratisch verhalten, gegenüber dem Souverän, also uns:
Und natürlich sehen wir auch positives von vielen engagierten Menschen und klar, wünschen wir uns den Spass der Fußballweltmeisterschaft: wir haben gelernt, dass es auch anders und besser geht – meist besser ohne Politiker.
Dr. Karin Jäckel – 11 Punkte Programm – es geht um die Kinder – Lasst uns den Geschlechterkampf beenden.!
Dr. Karin Jäckels Statement, klar, direkt, ohne Schnörkel und mit dem notwendigen Hintergrund:
"Punkt 1:
De facto geht es um ausgegrenzte Elternteile, Mütter und Väter, Geschwister und Großeltern sowie das Recht des Kindes auf ein Leben mit diesen beiden Elternteilen und ihren anderen Familieangehörigen - komme, was da wolle.
Punkt 2:
Das Recht des Kindes muss gegenüber dem Recht der Erwachsenen besonderen Schutz genießen. Und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, weil das „doch ganz selbstverständlich“ ist, sondern per Grundgesetz.
Punkt 3:
Es müssen die bereits bestehenden gesetzlichen Maßnahmenkataloge gegen die Schädigung des Rechts des Kindes tatsächlich zur Anwendung gebracht, anstatt im Interesse eines oder beider Elternteile hintangesetzt werden.
Dies betrifft auch das Umgangsrecht des Kindes.
In der aktuellen Rechtsprechung ist es möglich,
1. dass beispielsweise in einem Gerichtsbeschluss das Umgangsrecht des Kindes mit seinem außerhalb der Familienwohnung lebenden Elternteil geregelt wird, der mit dem Kind in der Familienwohnung lebende Elternteil diesen Beschluss aber straflos negieren oder boykottieren, verbieten und verhindern kann.
2. dass der mit dem Kind in der Familienwohnung lebende Elternteil das Umgangsrecht des Kindes mit dem außerhalb der Familienwohnung lebenden Elternteil allein auf Verdacht einer möglichen Kindesentziehung oder möglichen Gewaltanwendung oder anderen möglichen Kindeswohlschädigung verbieten und verhindern kann, ohne dass derartige Verdachtsmomente jemals rechtstatsächlich begründbar gewesen wären.
Es wird in diesen Fällen das persönliche Interesse des mit dem Kind in der Familienwohnung lebenden Elternteils gefördert und geschützt, obwohl dadurch nicht nur das Kind in seinem Umgangsrecht und seinem Kindeswohl geschädigt, sondern auch der solcherart verdächtigte Elternteil durch den Entzug des Umgangsrechts in seinem Elternrecht und seinem psychischen Wohl als Mutter oder Vater sowie an seinem guten Ruf und gesellschaftlichen Ansehen geschädigt.
Eine derartige Schädigung von Kindeswohl und Elternrecht kann auch dann nicht hingenommen werden, wenn die schädigende Person die bisher durch Artikel 6 (4) des Grundgesetzes besonders geschützte Mutter ist.
Punkt 4:
Deutschland muss endlich seine Vorbehalte gegen die komplette Umsetzung der längst unterschriebenen UN-Menschenrechtskonvention für Kinder aufheben - welche dieses Recht aller Kinder auf beide Eltern festschreibt und Basis der entsprechende Gesetzesänderungen in Frankreich, Italien usw. ist.
Punkt 5:
Deutschland muss endlich eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs "Kindeswohl" erbringen und sowohl in eigene Kinderrechte (s.o.) als auch in das bestehende Familien/Elternrecht einbinden.
Eine solche Definition kann nicht nur deshalb verweigert werden, weil niemand alle Details erfassen könne, die zur vollkommenen Definition möglich wären. Wissenschaftliche Erkenntnisse über grundsätzlich im körperlichen, geistigen und seelischen Interesse des Kindes liegende Erfordernisse an Eltern, Elternhaus, Erziehung und Gesundheit sind schon jetzt in reichem Maße durch entsprechende Studien vorhanden.
Punkt 6:
Deutschland muss endlich die bisherige Praxis in u.a. Jugendamt und Familiengerichtsbarkeit, Eltern allein unter dem Aspekt ihres Versagen zu überprüfen, abstellen und gesetzlich verbieten.
Punkt 7:
Elternentzug bzw. Kindesentzug muss die ultima ratio sein und darf, ja, muss erst Anwendung finden, wenn nachweisliche Kindesschädigungen oder nachweislich berechtigte Verdachtsmomente für eine mögliche Schädigung des Kindes im Elternhaus vorliegen und alle anderen möglichen Hilfsangebote, die der soziale Apparat zu bieten hat. Wirkungslos geblieben sind.
Es kann nicht sein, - wie bisher möglich -
1. dass das Jugendamt das Kindeswohl durch körperliche Gewalt, seelische Grausamkeit, Elternentzug und Umgangsverbot schädigen darf und kann, indem es derartige Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen ohne richterlichen Beschluss straflos anwenden kann und darf, um Kinder/Jugendliche ihren Eltern zu entziehen und sie in Pflegefamilien oder Kinderheime zu verbringen, wo sie ohne jede Kontaktmöglichkeit zu ihrer eigenen Familie auf unbestimmte Zeit verbleiben müssen.
2. dass unbescholtene, polizeilich gut beleumundete Eltern nicht darüber informiert werden, dass das Jugendamt einen Verdacht wegen irgendeiner Form der Kindeswohlschädigung gegen sie geschöpft hat und deshalb einen Kindesentzug plant.
3. dass das Jugendamt sich ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherige Ankündigung und Ausschöpfung aller anderen möglichen Hilfsmaßnahmen zum Wohle des Kindes überfallartig mit Hilfe der Polizei Zutritt in das Haus der ahnungslosen Eltern verschaffen, sich dort der ahnungslosen Kinder bemächtigt und diese an einen unbekannten Ort verschleppt.
4. dass das Jugendamt sich ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherige Ankündigung und Ausschöpfung aller anderen möglichen Hilfsmaßnahmen zum Wohle des Kindes Zutritt zu anderweitig untergebrachten Kindern verschaffen und diese von dort mitnehmen und an einen den Eltern unbekannten Ort verschleppen kann.
5. dass das Jugendamt das Gesetz gegen erzieherische Gewalt und seelische Grausamkeit straflos missachten kann, indem es Kinder gegen deren Widerstand aus dem Elternhaus und Familienverbund reißt und dabei auch Gewalt anwendet (z.B. einem 12jährigen Handschellen anlegt).
6. dass das Jugendamt den unbescholtenen, polizeilich gut beleumundeten Eltern den Aufenthaltsort ihrer Kinder monatelang ebenso straflos verweigern kann wie jedes Umgangsrecht, das selbst in Haft sitzenden Verbrechern gewährt wird.
Punkt 8:
Aus den genannten Gründen (Punkt 1-6) muss Deutschland endlich eigene Kinderrechte im Grundgesetz etablieren.
Die bisherige Integration von Kinderrechten ins Elternrecht bzw. die Abhängigkeit des Kindesrechts vom Elternrecht macht Kinder zu beliebig verteilbaren Besitztümern ihrer Eltern und trägt dazu bei, dass Worthülsen wie "Kindeswohl" zur Grundlage rechtlicher Entscheidungen werden, ohne dass eine rechtsverbindliche Definition dessen vorgegeben wäre, was denn "Kindeswohl" ist
Punkt 9:
Deutschland muss den Artikel 6 (4) des Grundgesetzes
1) aus Gründen der Gleichstellung beider Geschlechter und des Gleichstellungsgesetzes.
2) aus Gründen der Gleichwertigkeit beider Elternteile zum Kindeswohl durch gleichwertige Elternarbeit.
3) aus Gründen der Gleichwertigkeit von elterlichem Barunterhalt und elterlicher Betreuungsarbeit zum Kindesunterhalt.
4) aus Gründen des Antidiskriminierungsgesetzes, welches die bisherige Fassung von Artikel 6 durch die ausschließlich der Mutter gewährte Förderung/Schutz der Gesellschaft besteht, als Benachteiligung wegen des Geschlechts verbietet.
5) aus Gründen der schon heute großen Anzahl allein erziehender Väter. Deren Anzahl ist für die Zukunft noch weit größer zu erwarten, wenn die bereits nachgewiesene Besserbildung junger Frauen im Vergleich zu jungen Männern wirtschaftlich noch umfänglicher greift als aktuell.
Wie von anerkannten Trendforschern (z.B. Mathias Horx) bereits seit langem vorhergesagt, werden die schlechter ausgebildeten Männer zunehmend in die Rolle des nicht oder gering erwerbstätigen Hausmannes schlüpfen.
Damit werden sie im Trennungs/Scheidungsfall - wie bisher die nicht oder gering erwerbstätigen Mütter - als Hauptbezugsperson gemeinsamer Kinder anzusehen sein und als Barunterhaltsberechtigte gegenüber der erwerbstätigen Mutter mit den Kindern leben, während die Mutter ein Besuchs- und Umgangsrecht erhält.
nach den Erkenntnissen der Gender-Forschung erneuern,
die bisherige geschlechtsabhängige Förderung nur eines Elternteils, nämlich der Mutter abstellen
und gegen die dem Gleichheits- und Gleichstellungsgrundsatz entsprechende Förderung beider Elternteile in Unabhängigkeit des Geschlechts austauschen.
Punkt 10:
Eine zentrale Kontrollbehörde für die Institution des Jugendamts muss etabliert werden.
Bisher agiert das Jugendamt im quasi rechtsleeren Raum, weil jeweils die im Jugendamt Beklagten und deren unmittelbare, zum Schutz ihrer Mitarbeiter angehaltene regionale
Vorgesetzte eingehende Klagen bearbeiten müssen und folglich zumeist abwehren.
Punkt 11:
Deutschland muss Jugendamtsmitarbeiter/innen und Familienrichter/innen besser ausbilden und regelmäßig weiterbilden, um sowohl feministische, als auch provinzielle und andere die objektiv notwendigen Entscheidungen prägenden persönlichen Vorurteile und fachlichen Unfähigkeiten der Entscheidungsträger/innen auszuschließen.
Aktuell arbeitet die Institution Jugendamt vorrangig feministisch, weil - dem bisherigen Grundgesetz Artikel 6 (4) folgend - besonders Mütter unter den Schutz der Allgemeinheit stellend und deshalb Väter benachteiligend.
Das Jugendamt arbeitet zudem - wie bereits Margot von Rennesse, die "Mutter des neuen Kindschaftsrechts" in der Presse beklagte, - bestürzend oft provinziell und ausländerfeindlich bzw. trifft Entscheidungen über den Verbleib etwa eines bi-nationalen Kindes häufig unter dem Aspekt, dass Deutschland grundsätzlich besser zum Kindeswohl geeignet sei als das Ursprungsland des ausländischen Elternteils.
Aktuell wird die Familie durch das Jugendamt grundsätzlich bzw. ganz überwiegend unter dem Aspekt des Versagens geprüft.
Gestützt von der politischen Zielsetzung, immer mehr Fremdbetreuungsplätze zu schaffen, um beiden Elternteilen die Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen bzw. aufzudrängen, führt diese einseitige Prüfung zu Vorurteilen gegen das leibliche Elternhaus und einer klaren Bevorzugung der "industriellen Familie" nach dem Vorbild Friedrich Engels und ähnlicher kommunistischer Maximen.
Die Aushöhlung der Familiengesetzgebung durch die seit den 68ern systematisch betriebene Zerstörung traditioneller Familien durch die Politik und den politisch angestachelten Geschlechterkampf hat Eltern und Kinder in nie da gewesenem Ausmaß verunsichert und nicht nur zu Massenscheidungen, sondern auch zu Massenarmut und Massenkinderverwahrlosung geführt.
Grundsätzlich:
Der Kampf deutscher Eltern um ihre Kinder
Deutsche Eltern kämpfen seit Jahren gegen den behördlich betriebenen Kinderklau und die Verbringung ihrer Kinder in Pflegefamilien und Kinderheime. Seit einer deshalb einberufenen Tagung in Bad Boll (1996) hat sich der Name "Kinderklaubehörde" für die Institution Jugendamt öffentlich eingebürgert.
Wie viele in Deutschland lebende Eltern sich - zumeist vergeblich - gegen den ihren Kindern und ihnen selbst durch das Jugendamt angetanen Kindesentzug/Elternentzug zur Wehr setzen, zeigt eine ständig wachsende Flut von Internetpräsenzen, die mit Hilfe von Suchmaschinen aufgerufen werden können.
Der Kampf ausländischer Eltern um ihre deutsch-bi-nationalen Kinder
Seit etwa dem Jahr 2000 wächst die Bekämpfung des Jugendamts auch aus dem Ausland. Anlass sind Kindesentzug und Umgangsverbot gegenüber ausländischen Elternteilen, deren bi-nationale Kinder durch den deutschen Elternteil nach Deutschland ohne Einverständnis des ausländischen Elternteils mitgenommen wurden und seitdem keinen Kontakt mehr zu ihrem ausländischen Elternteil und ihrer im Ausland lebenden Großfamilie haben dürfen.
Durch die hinter derartigen Jugendamtsentscheidungen, die familiengerichtlich mitgetragen werden, verborgenen feministischen und/oder provinziellen Vorurteile, wird im Ausland der Verdacht hervorgerufen, es handele sich bei dem in Deutschland betriebenen "Kinderklau" um ein Wiederaufleben der Nazi-Lebensborn-Methode.
Dieser Verdacht wird u.a. deshalb immer massiver, weil es im Ausland ganz überwiegend keine mit ähnlich großer Macht ausgestattete Jugendbehörde wie die deutsche Institution Jugendamt gibt und daher das Grundwissen für die Arbeitsweise des deutschen Jugendamts fehlt.
Hinzu kommt, dass deutsche Geschichte (nicht nur) für Geschichtslehrer im Ausland untrennbar an das Naziregime gebunden ist. Auch in Deutschland nimmt die (oft unqualifizierte) Bearbeitung der Nazi-Zeit im Geschichtsunterricht mindestens sechs Unterrichtsjahre ein.
In einem solchen unqualifizierten Geschichtsunterricht sehe ich übrigens einen der Gründe für den wachsenden Zulauf der Neo-Nazi- Jugend.
Forschungsergebnisse weisen nach, dass viele US-Amerikaner glauben, Hitler lebe heute noch und dass die aktuell in den USA existierenden Neo-Nazis eng mit der auch in Deutschland unter den Neo-Nazis etablierten Satanistenszene zusammenarbeiten.
Ebenso ist bekannt, dass die italienische Wirtschaft Gebrauchsartikel mit Hitler-Symbolik vertreibt und auch englische Schüler über Deutschland nicht viel mehr als Goethe und Hitler kennen.
Die im Ausland entstandene Hypothese vom Jugendamt als neuer „Lebensborn-Verein“ in Deutschland
Vor diesem Hintergrund historischen Halbwissens schrieb z.B. Maureen Dabbagh (s. http://www.maureendabbagh.com/CV.html) ihre im Internet abrufbare und im Ausland viel beachtete Abhandlung über "Lebensborn", die ganz entscheidend zu der unter ausgegrenzten Eltern verbreiteten Irrlehre beitrug, dass deutscher "Kinderklau von heute" derselben Nazi-Motivation wie damals folge.
Maureen Dabbagh ist nachweislich keine studierte oder anderweitig sehr gut gebildete Frau, obzwar sie inzwischen mit Hilfe einer Agentur und eines Außenlektorats zwei Bücher ( über ihre Kindheit als Tochter eines Indianerhäuptlings und über ihre Erfahrungen als ausgegrenzte Mutter mehrerer Kinder und weitere Texte) veröffentlicht hat und in den USA als Gutachterin in Kidnappingfällen fungiert.
Als ich 2001 in Washington D.C. mit ihr über ihren "Lebensborn"-Artikel sprach, erklärte sie: "Es tut mir leid, ihn veröffentlicht zu haben, weil ich den Text nur aus dem Internet zusammengeschrieben habe und eigentlich nicht wirklich viel darüber weiß. Das hat viel böses Blut gegen Deutschland bei den Eltern erzeugt, deren Kinder nach Deutschland gekidnapped wurden. Heute würde ich das so nicht mehr schreiben."
Wenngleich der politische Hintergrund des in Deutschland grassierenden Kindesentzugs bzw. "Kinderklaus" meines Erachtens nichts mit einem Wiederaufleben des Nazi-Lebensborn-Gedankens zu tun hat, kann man sich ( ich mich) der Argumentation nicht völlig verschließen. Tatsächlich ist das aktuelle behördliche Verbringen oder gar Verschleppen von Kindern fort aus ihren leiblichen Familien hin in die "industrielle Familie" durchaus vergleichbar mit dem Kindesraub im Zeichen der Lebensborn-Ideologie.
Der wahre Grund: Ideologischer Frauengeschlechterkampf auf der Basis von Mütterglorifizierung und Väterfeindlichkeit
Dennoch ist der damit verknüpfte Neo-Nazi-Gedanke eines "Viertes-Reich-Deutschlands" der falsche Ansatz, weil damit nur Symptome, nicht aber die Krankheit an sich bekämpft wird. Und diese Krankheit ist, - ich wiederhole mich, - die politisch wirksame Friedrich-Engels / Simon de Beauvoir-Vision von der Entlastung der Frau durch Ablegung des angeblich wertlosen, weil unentgeltlichen Familienjochs mitsamt den Kindern und Aufnahme der angeblich zur Selbstverwirklichung und Selbständigkeit unverzichtbaren bezahlten Erwerbsarbeit für die ansonsten angeblich vom Mann unterdrückte und jeglicher "Transzendenz" beraubte und durch Familienarbeit unterjochte Frau.
Nicht umsonst sagt die aktuelle deutsche Familienpolitik, dass "Frauenförderung der Entzug von Männerprivilegien ist" ( siehe auch Männertagung in Helsinki 2006) und dass der Begriff "Mutter" eine Diskriminierung der Frau darstelle und durch "Eine Frau in Zeiten der Kindererziehung" ersetzt werden müsse (siehe Weltfrauenkonferenz Peking).
Wie folgenschwer sich die Ideologie der "industriellen Familie" auf die Gesellschaft auswirkt, hat vor einiger Zeit selbst Gorbatschow beklagt und darin einen der wichtigsten Gründe für Russlands desolate Lage gesehen.“
Mein Aufruf
Lasst uns den Geschlechterkampf beenden.
Die Frauenrechtsbewegung war notwendig. Ihre Erfolge sind unbestritten. Auch ich habe mich auf meine Weise in diese Bewegung integriert und sie mitgetragen.
Es liegt mir deshalb fern, die Zeit zurück drehen und zu einer Rückkehr an den Herd aufrufen zu wollen.
Es ist jedoch absurd, wenn, - wie im Oktober 2006 in einem meiner Gespräche mit der Leiterin eines Mütterzentrums, - allen Ernstes behauptet wird, Frauen schafften ein Kind allein aus dem eigenen Mutterfleisch und -blut. Väter hätten daran nur den Wert einer „Tröpfcheninfektion“, die jede Frau beliebig empfangen oder sich selbst aus der Samenbank beschaffen und übertragen könne und seien einzig dazu da, Mutter und Kind das Nest zu richten.
Deshalb müssten Väter, sobald Mutter und/oder Kind dies wollten, sich sofort aus dem Leben der Mutter-Kind-Familie zurückziehen und sie aus der Ferne, doch zuverlässig unterstützen.
Nicht die Einheit Mutter-Kind-Vater stelle die Geburtszelle des Staates, sondern allein die Einheit Mutter-Kind, die deshalb auch weiterhin allein unter dem besonderen Schutz des Staates stehen und gefördert werden müsse.
Diese Auffassung stammt meines Erachtens aus Steinzeit-Zeiten, als die Menschen glaubten, Frauen zauberten sich ein Kind, wenn sie in den Wald gingen, und Mütter darum als Göttinnen verehrten.
Tatsache ist:
Frauen und Mütter brauchen – zumindest in der westlichen Welt – keine „Frauenvorkämpferinnen“ und „Frauenrechtsstreiter“ mehr.
Frauen sind stark.
Wir planen unser Leben selbst und treffen unsere eigenen Entscheidungen.
Wir übernehmen Verantwortung und handeln selbstbestimmt.
Ob wir uns für eine Erwerbsarbeit oder dagegen, für oder gegen Kinder, für Kinder und Erwerbsarbeit oder Kinder ohne Erwerbsarbeit entscheiden, - es ist unsere eigene Sache.
Wir Frauen stellen etwa die Hälfte der Bevölkerung und ohne uns stirbt Deutschland ebenso aus wie ohne Männer.
Wir sind also in jeder Weise gleichberechtigt.
Und wir wissen es.
Aber gemeinsam sind wir stärker.
Also lasst uns einander respektieren und achten.
Lasst uns die Kräfte bündeln und gemeinsam daran arbeiten, dass wir unser Leben in den Griff bekommen und die Gesellschaft mittragen, in der wir leben.
Lasst uns einander schätzen und ergänzen, damit Kinder wieder wissen, wer Mutter und Vater und Geschwister sind, anstatt in Samenbanken oder der Nachbarschaft nach den eigenen Wurzeln suchen zu müssen und sich in ihre eigenen unbekannten Halbgeschwister zu verlieben.
Lasst uns zusammen dafür sorgen, dass Kinder wieder in heilen Familien aufwachsen, in denen die Eltern miteinander an einem Strang ziehen, auch wenn sie einander als Paar nicht mehr begehren und lieben.
Und wer nun denkt, das lese sich wie das „Wort zum Sonntag“ einer ewig Gestrigen, dem sei der Gedanke unbenommen. Ich persönliche liebe das „Wort“ nicht nur zum Sonntag und wenn „von gestern“ zu sein, identisch ist mit dem, was ich mir für die Gegenwart und Zukunft meiner Familie und aller Kinder wünsche, so bin ich gern von gestern.“
Dazu ist kein weiterer Kommentar erforderlich.
Prof. Dr. Klenner berichtet aus der Praxis! – die Fachaufsicht muss dringend wieder her!
Ein schöner Bogen von Dr. Karin Jäckel und eine exzellente Zusammenfassung verbunden mit dem Aufruf von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner:
„Mehr miteinander – nicht gegeneinander – weniger Ideologen!“
Im Zusammenhang mit der Kindesentziehung des kleinen Alex in Düsseldorf am 29. Juni 2006 in Düsseldorf hatte ich eine kleine Korrespondenz mit Prof. Dr. Klenner. Es ging um eine Ministeriumskritik aus Berlin im Zusammenhang mit einer Säuglingsentziehung aus dem Krankenhausbett, die er in den Jahren selbst als Gutachter erlebt hatte: „Es ist bemerkenswert für den dahinter stehenden Geist, dass sich bestimmte Personen nur von dem Teil aus dem Text des Leserbriefes getroffen fühlen, der die Jugendämter kritisierte, zugleich aber mit keinem Wort auf den Anlass eingegangen wird. Also, so könnte man schlussfolgern, die Wegnahme Neugeborener aus dem Wochenbett ihrer Mütter sei eine selbstverständliche behördliche Maßnahme. Und, wenn die Mütter darunter leiden, dann sollten sie sich gefälligst nicht so haben.
Schließlich noch: Wer keine Kritik zulässt, betrügt sich selbst. Denn er könnte durchaus eine Erkenntnis versäumen, die ihn ohne Schaden klüger macht, wo es sonst immer heißt, nur durch Schaden werde man klug.“
Er hatte mir das sehr plastisch erklärt: wenn beispielsweise früher wieder irgendwelche Eskapaden beim Jugendamt liefen, dann hat er kurzerhand die Fachaufsicht angerufen, diese hat dann die unbotmäßigen Jugendamtsmitarbeiter einberufen, dann wurde das Problem im Interesse der Kinder und der Familien gelöst, wenn einer im Übereifer „auf den falschen Gleisen unterwegs war“. Diese Information löst den später von Klenner verwendeten, in Klammer gesetzten Begriff „strittig“ auf.
Prof. Dr. Klenner berichtete weiter von einer unglaublichen Episode aus dem Dezember 2005: „Neulich, bei einem nachbarlichen Zusammensein, kam das Gespräch auf den in der F.A.Z. vom 30.11.2005 besprochen Fernsehfilm der ARD „In Liebe eine Eins“. Vor allem diese Szene sorgte für Empörung, da die kurz vor der Entbindung stehende Mutter einen Gynäkologen aufsucht, als eine Vertreterin des Jugendamtes hinzukommt, um vom Arzt den Geburtstermin zu erfahren. Dazu erklärt sie : „Nach der Geburt findet dann die Übergabe des Neugeborenen statt“. Darauf sagt der Arzt, mehr zu sich selbst : „So etwas Grausames ist mir noch nicht vorgekommen.“ Das sei frei erfunden und in Deutschland gar nicht denkbar, war die einhellige Meinung.
Da brachte ich es nicht über mich, als einer, der in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als psychologischer Gerichtssachverständiger in Vormundschafts-, Jugendstraf- und Familiensachen zwar nicht alles, aber doch viel gesehen hat, diese nachbarliche Runde ihrer Ahnungslosigkeit zu überlassen.
So berichtete ich ihnen von zwei Familien, die vom behördlichen Übereifer zerstört wurden. Beide Male wurden die Neugeborenen auf Betreiben der Jugendbehörde ihren Müttern aus dem Wochenbett ohne Wiederkehr weggenommen. Den Müttern war erklärt worden, das Kind müsste noch einmal untersucht werden und darum müssten sie es hergeben. In beiden Fällen begründete die Jugendbehörde, durch die Wegnahme der Neugeborenen solle einer Vernachlässigung vorgebeugt werden, wie sie angeblich bei den schon vorhandenen Kindern festgestellt worden sei. Darum sollen die Säuglinge in einer Pflegestelle aufwachsen, wie es dann auch geschah.
Im einen Fall, der sich in Mönchengladbach ereignete, war bei dem erstgeborenen, den Eltern bereits weggenommene Kinde der körperliche Entwicklungsrückstand mangels Sachkenntnis fälschlich als Folge von Vernachlässigung gedeutet worden. Tatsächlich war das Kind ein Risikopatient, was erst nach einem Jahrzehnt nachgewiesen werden konnte, als ein Rechtsanwalt an die bis dahin zurückgehaltenen Krankenakten herankam.
Den zweiten Fall betrifft eine ebenfalls aktenkundig gemachte, diesmal kinderreiche Familie, von der eine Familienhelferin in ihrem Bericht ihren persönlichen Eindruck beschrieb, die Mutter sei eine Frau, die nur an Kleinstkindern, die man noch richtig knuddeln könne, interessiert sei. Im übrigen sei sie aber unfähig, die Bedürfnisse der schon heranwachsenden Kinder zu erkennen und zu befriedigen. Einmal schwarz auf weiß wurde das unbesehen als bare Münze genommen. Dies geschah in Münster/Westfalen und zog einen Rechtsstreit nach sich, der erst bei der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) in Straßburg zu Gunsten der inzwischen im Lande zerstreuten Familie entschieden wurde.
Angesichts des schlechten Rufes, in dem die Jugendämter stehen, ist gerechterweise die Frage zu beantworten, wie es überhaupt zu solchen behördlichen Fehlleistungen kommen kann. Das ist rasch erzählt. Anfangs, als sich die Mitarbeiter noch Fürsorger und Fürsorgerinnen nannten, wurden die Jugendämter als eine verlässliche Behörde anerkannt. Das änderte sich 1991 mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), welches das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtgesetz (JWG) ablöste. Da wurden die Jugendämter aus der Fachaufsicht der Landesjugendämter (ist strittig) herausgenommen , so dass sie gegenwärtig überhaupt keine Fachaufsicht mehr haben. Als eine der verhängnisvollen Folgen erwiesen sich die §§ 42 und 43 KJHG, wonach Jugendämter nach eigenem Ermessen die Maßnahme der „Inobhutnahme“ von Kindern anwenden können. Zuvor war dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts durch Glaubhaftmachung, es sei „Gefahr im Verzuge“, erforderlich. Jetzt ist das Vormundschaftsgericht erst einzuschalten, wenn der Personensorgeberechtigte der Herausnahme nicht zustimmt. Im Unterschied zu dem vor 1991 geltenden Recht büßte das Vormundschaftsgericht, heute das Familiengericht, nicht nur seine Kontrollfunktion ein, ob tatsächlich „Gefahr im Verzuge“ ist, sondern vielmehr noch besteht eine Rechtsunsicherheit, weil gegen eine nach dem KJHG durchgeführte Maßnahme kein Rechtsmittel vorgesehen ist.
Der schlechte Ruf, in den die Jugendbehörden geraten waren, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte : Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“(epd Dokumentation 6/97). Dies blieb ungehört, so dass sich nichts änderte.
Noch ist die Frage, wie es zu solchen Fehlleistungen kommen kann, nicht ganz beantwortet. Dazu ein Zitat aus einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27.06.2005 : „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen... Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ... ausschließen.“ Die vorliegende Handreichung „stellt auch sicher, dass das Jugendamt .... nachweisen kann, alles .... getan zu haben. Damit sind auch die einzelnen fallverantwortlichen Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt“. Im Klartext heißt das, Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.
Um der Wahrheit willen ist auch zu sagen, bei den Jugendämtern gibt es Frauen und Männer, die wegen ihrer Menschlichkeit und ihres Verantwortungsbewusstseins alle Hochachtung verdienen. Sie sind jedoch in der Minderzahl.
Es bleibt die Hoffnung, die Bundesregierung mache ihre Ankündigung wahr, auch das Familienrecht, zu dem das Kinder- und Jugendhilferecht gehört, zu reformieren, wobei die Unterstellung der Jugendämter unter die Fachaufsicht durch die Landesjugendämter, wie vor 1991, zu den dringendsten Erwartungen gehört.“ Soweit Prof. Dr. Klenner. Klarer; Klenner, geht es nicht! Danke Ihnen.
Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt und warum das Bundesverfassungsgericht zum „Papiertiger“ mutiert
Und natürlich gilt das alte lateinische Sprichwort immer noch auch in Justiz- und Familienministeriums-Kreisen – was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt: Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Was dürfen Männer, die den Verdacht haben, dass ihnen ein Kind untergeschoben worden ist? Dreimal dürfen Sie raten.
Wie wir heute wissen ist die Situation in der Justiz, im Justiz- und Familienministerium, wie auch bei der Bundesregierung geblieben, wie sie war – nachhaltig - eingeschlafen. Was will man als Bürger auch erwarten, wenn die einzige Qualifikation eines Politikers darin bestehen muss, gewählt zu werden. Mehr braucht es nicht. Jedoch, nein, es ist eher schlimmer geworden. Es interessiert die Verantwortlichen in der Politik nicht einen Deut, was vor sich geht. Deutschland wurde vielfach verurteilt Menschenrechte zu verletzen. Das Bundesverfassungsgericht (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg05-055.html ) mutierte zwischenzeitlich zum „Papiertiger“ gegenüber dem Oberlandesgericht in Naumburg, dem Jugendamt, dem Vormund, der Verfahrenspflegerin und den Pflegeeltern in einem weiteren Fall, in dem die Deutschland als Menschenrechtsverletzender Staat gebrandmarkt wurde. Deutschland ist immer gerne erpicht, Menschenrechtsverletzungen anderenorts anzuprangern – hier geht das Menschenrechtsverletzen munter weiter.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich schon vier- bis fünfmal mit dem Fall befassen - ich habe es nicht nachgezählt - und hat dem Oberlandesgericht erhebliche Rechtsbeugung vorgeworfen und zwar am 10.06.2005: „Ein Beschwerdeführer kann in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter Bezugnahme auf das in seinem Schutzbereich berührte Grundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip rügen, staatliche Organe hätten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet oder nicht. Das Oberlandesgericht hat die rechtlichen Bindungen grundlegend verkannt. Mit der angegriffenen Entscheidung hat es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt.“ (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050610_1bvr279004.html ) Das nennt sich schlich Rechtsbeugung. Bei Oberlandesrichtern ist das Strafbar mit einem bis fünf Jahren gem. § 339 Strafprozessordnung.
Offensichtlich soll das Kind von den unbotmäßigen Parteien dem Vater „weggekapert“ werden und die benannten Parteien, scheinen bis hier und heute die Sieger zu sein. Der betroffene Vater wird dann wieder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen, wenn er von den deutschen Gerichten wieder das recht nicht bekommt und wieder wird Deutschland verurteilt revolvierend Menschenrechte zu verletzen und das geht dann immer so weiter bis das Kind 18 Jahre alt ist oder irgendein Richter eine Adoption an die Pflegeeltern verfügt und man damit den Elternteil dann elegant entsorgt haben wird. Ist alles schon passiert – alles nichts Neues in unserem „Rechtsstaat!“ Die subjektive Schilderung, die am Leid der betroffenen Menschen nichts ändert, können Sie täglich aktuell hier nachlesen: http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TBlesen.htm
Wer nun als Bürger glaubt, dass das alles doch nicht wahr sein darf und dass sich doch das Recht durchsetzen müsse, der darf sich gerne getäuscht sehen. Das Kind bekommt einen Umgangsboykott von den vorgenannten Parteien aufgezwungen. Ein klassisches Kinder-Elternentfremdungssyndrom (PAS). Die ausführenden Organen sind mal nicht bei den Eltern angesiedelt! Das Kind wird mittlerweile erheblich traumatisiert (das Kindeswohl wird verletzt, dessen Wohl ja das Jugendamt schützen soll, durch das so genannte „Wächteramt“) und zwar durch die oben genannten Parteien unter der Führung des Jugendamtes (wer die wirkliche Macht im Staat hat!). Hier wird eindeutig der kleine Junge misshandelt und die gesamte gegen Recht und Gesetz handelnde „Kamarilla“ ist eigentlich längst ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn jedoch Oberlandesrichter ungeschoren im Falle der vom Bundesverfassungsgericht geschilderten Rechtsbeugung davonkommen, dann sind das sehr eindeutige Signale eines Staates der über die Parteien den gesamten Staat offensichtlich gekapert hat. Und was sollen wir denn nun als Bürger eines Staates tun, von dem wir wissen, dass er brutal Menschenrechtsverletzungen begeht und diese noch nicht einmal abstellt? Sollen wir uns jetzt gut fühlen? Einfach weiterarbeiten, als ob nichts geschehen sei? Tagesordnung?
Wie arbeitet denn nun so das Jugendamt in Deutschland? 10 Mann hoch entziehen morgens um 6 Uhr ein siebenjähriges Kind – schwer bewaffnet?
Natürlich ist es immer interessant, wie das Jugendamt in Deutschland im Einzelnen arbeitet.
Dazu zunächst mal einen aktuellen Presseausschnitt – es gefriert mir das Blut, wenn ich mir das mal so bildlich vorstelle:
„Heidi S., deren siebenjähriger Sohn Dan vor vier Wochen in Hellersdorf frühmorgens aus der Wohnung geholt wurde, darf Dan jetzt ein Mal pro Woche für eine Stunde sehen, zwei Mal darf sie mit ihm telefonieren. Das wurde auf einer Fallkonferenz beschlossen, an der auch Bernd Siggelkow, Betreiber der Kinderhilfe-Einrichtung Arche, teilnahm. Der Pfarrer setzt sich jetzt für das Wohl des kleinen Dan ein.
Der war seiner Mutter vom Jugendamt auf Grund eines Beschlusses des Familiengerichts weggenommen worden. Das Jugendamt begründete die Maßnahme damit, dass die Mutter den Jungen nicht eingeschult hat. Dan hatte aber einen Tag, bevor er aus seiner Familie gerissen wurde, seinen ersten Schultag. Eine Schuleingangsuntersuchung hatte ergeben, dass mit dem Jungen alles okay ist.
Siggelkow glaubt, dass es Verfahrensfehler gab und das Jugendamt bei seinem Vorgehen zu wenig an das Wohl des Kindes gedacht habe. Er schlug vor, dass er den Jungen als neutraler Beobachter besuchen darf. Zunächst stimmte das Amt zu, kurze Zeit später überlegten es sich die Mitarbeiter dann doch anders. Der Pfarrer setzt sich auch dafür ein, dass Heidi S. Dan öfter sehen darf: "Ein Mal die Woche für eine Stunde, das ist unmenschlich, eine ganze Woche kann ein Siebenjähriger nicht überbrücken." Er ist auch der Meinung, ein Gutachten, das jetzt über den Jungen erstellt wird, könne kaum wertneutral sein, weil der Blick in die Familie völlig fehle und Dan nicht in seiner vertrauten Umgebung sei.
Heidi S. erzählt, dass es ihrem Sohn nicht gut geht. Er gehe nicht mehr zur Schule, weil er schulunfähig sei. "Er ist total verstört, weint am Telefon nur und spricht undeutlich", sagt sie. Dass Dan bald zu seiner Mutter zurück kann, ist unwahrscheinlich. "Das Jugendamt will sich nicht aus dem Fenster lehnen", sagt Siggelkow. Nur wenn das Kammergericht den Beschluss des Familiengerichts kippe, bestünde Hoffnung. Die zuständige Jugendstadträtin Manuela Schmidt (Linkspartei) verteidigt das Vorgehen des Jugendamtes. Sie sagt, man habe der Mutter Hilfsangebote gemacht, die diese aber nicht angenommen habe. Details nannte sie nicht. Auch das Vorgehen beim Abholen des Kindes mit zehn Personen um sechs Uhr morgens findet sie nicht fragwürdig: "Ich denke, für ein Kind ist es um sechs Uhr genauso drastisch wie um acht, es gibt keine sanfte Methode." (eds.)“. Entnommen ist das Ganze der Berliner Zeitung vom 22.11.2006 (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/605663.html ). Wir sehen im vorigen Fall auch „blinde“ Ideologen am Werke.
Originalton des Jugendamt-„Fachpersonals“......glauben die, „ich bin Gott“?
Noch interessanter ist folgendes – wir haben es nie zu hoffen gewagt, ein solches Dokument jemals zu Gesicht zu bekommen. Jetzt ist doch endlich bei uns „eingeschlagen“, allerdings eher wie eine Bombe: wir haben dieser Tage ein Schriftstück von der Fallsachbearbeitung eines Jugendamtes zugespielt bekommen. Der Inhalt gipfelt darin, dass die Fallsachbearbeitung nach dem Gesetzt arbeitet, dann nach irgendwelchen unbekannten internen, nicht offen gelegten Richtlinien (siehe Klenner) und dann als wichtigsten Maßstab finden wir dann das Gewissen der Fallsachbearbeitung Höchstselbst. Nun darf man sich fragen, wie ist denn nun das Gewissen des Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonals so grob galaktisch angelegt? Und wie sollen sich Kinder, Elternteile und Eltern darauf jeweils einstellen, auf die unterschiedlichen Gewissen, die da so "herumschwirren"?
Also richten wir die Frage an das Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonal – ein langes Wort:
Wonach richten Sie Ihre Gewissensentscheidungen denn so üblicherweise heute aus – wie wird es denn morgen sein oder übermorgen, und was dann?
In der Konsequenz deckt sich das mit den Beobachtungen der Fachleute die zuvor zu Wort gekommen sind: es wäre schon mal schick, wenn sich alle nach dem Gesetzt richten würden, mal abgesehen von den rechtstatsächlichen Konstruktionsfehlern, deren dringende Beseitigung immer wieder gefordert wird.
In der Folge wird in diesem Schriftstück als Richtschnur für den aus Jugendamts-Sicht richtigen Weg zum Vertrauen der Gehorsam angeführt. Kann es sein, dass dieses Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonal unter Zusammenarbeit ganz schlicht Kritiklosigkeit und blinden Gehorsam vor Augen haben, wenn mit gleichberechtigten Beteiligten gesprochen werden soll?
RFID-Chips oder elektronische Fußfesseln für Kinder – Pflegefamilien auf dem Vormarsch – Gewaltenteilung auf dem Rückmarsch
Und ich bin fast sicher, in Berlin arbeiten schon ganze Stäbe an der Verschärfung des Rechtes: wie können wir die Kinder schneller den Eltern entziehen, mit RFID-Chips bestücken, mit elektronischen Fußfesseln versehen? Wird es erst besser, wenn die Kinder schon bei der Geburt RFID-Chips implantiert bekommen oder besser noch gleich elektronische Fußfesseln, damit die Abteilung „Greif-und-Horch“ des Jugendamtes schneller das Kind finden und besser und eleganter den Eltern entziehen kann?
Die Pflegefamilien brauchen dringend Nachwuchs und haben eine sehr starke Lobby, sicher eine sehr bessere, wie normale Familien. Und schließlich geht es ja den Kindern in Pflegefamilien besser, da diese mehr Geld vom Staat erhalten, wie die leiblichen „dummen“ Eltern! Um es zu konkretisieren: Pflegefamilien, die im Gegensatz zu leiblichen Eltern für die von echten Eltern umsonst erbrachte (Pflege)Familienarbeit ein stattliches und regelmäßiges Monatseinkommen beziehen, geht es da sicher besser. Das haben wir doch schon gelernt. Dass es Methode hat, Säuglinge aus dem Kindsbett zu entziehen, das sehen wir gerade an einem weiteren aktuellen Fall, der sich in H. abspielt und am 14.11.2006 gestartet wurde. Dort wurde der kleine Säugling K., geboren am 1.11.2006 kurzerhand am 15.11.2006 im Krankenhaus entzogen. Der knallharte Hinweis der Oma der Kindesmutter, dass unser Netzwerk eingeschaltet ist, brachte am Tag darauf umgehend Bewegung in den Fall. Die Mutter bekomme den Säugling wieder, wird behauptet. Wir werden das mit Argusaugen beobachten. Ganz üble Kinderklauer beim Jugendamt in H..
Unglaublich, Säuglinge aus dem Kindsbett zu entziehen, Mutter und die kleine Tochter schwer zu traumatisieren! Es dreht mir den Magen um.
Parteipolitiker, Ihnen wird bald keiner mehr glauben, wenn Sie so weitermachen!
Die Schlagzeile der Rheinischen Post vom 14.11.2006 spricht Bände: „Polizei: Unser Land gerät aus den Fugen – Deutschland bricht sozial auseinander“.
Ich und jeder der den Mut hat zu lesen, kann gut nachvollziehen, was der Autor, Konrad Adam des Artikels in der Welt meinte, wenn er titelt:
Erziehung - Der Staat hat die Eltern entrechtet ( http://www.welt.de/data/2006/10/20/1078094.html ).
Ich will an dieser Stelle auch gar nicht darauf eingehen, was Richter über Ihre Arbeit 1992 berichten und sicher immer noch traurige Realität ist und was ein Richter über die Gewaltenteilung in „diesem unserem Lande“ zusammenfasst. Denn das Jugendamt arbeitet in völlig ungeteilter Gewalt mit absoluter Machtausübung und ohne jegliche Kontrolle. Das erzeugt natürlich beim Bürger Angst, statt dort eine Hilfe bietende Institution zu sehen, was sie eigentlich sein sollte. Die Internet-Links, will ich Ihnen dennoch nicht ersparen:
http://www.richterverein.de/mhr/mhr924/m92406.htm#.htm
http://www.gewaltenteilung.de/impressum.htm
Und natürlich wünscht man sich als Bürger eine starke Presse, die den Dingen auf den Grund geht!
Und natürlich wünscht man sich als Bürger Politiker, die den Staat nicht kapern!
Und was machen wir jetzt?
Was sagt uns das im Jahre 2006? Seit mehr als 15 Jahren passiert nichts Entscheidendes. Kinder und deren Eltern werden nach wie vor in der überwiegenden Zahl der Fälle, die mir bekannt sind (die Spitze des Eisberges) eher noch weiter traumatisiert anstatt, dass ihnen geholfen wird. In Trennungs- und Scheidungssituationen passiert natürlich analoges. Dort wird anscheinend sehr oft mit Hilfe des Jugendamtes an der Entsorgung eines Partners mitgearbeitet und zwar mit unverminderter Heftigkeit bis hier und heute. Ganz schlimm, das Jugendamt generiert – unmenschlich - die nächste Klientel des Jugendamtes und das kostet uns persönlich, sowohl die Gesundheit der Mitbürger und auch den Staat – das sind wieder wir – den Souverän - Unsummen! Also eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme? Und was sollen wir jetzt tun? Sollen wir noch weitere 15 Jahre warten, bis endlich im Jugendamt die Lernkurve derjenigen startet, die der Meinung sind, im Besitz der Sorge- und -Scheidungsindustrie-Wahrheit zu sein? Sollen wir uns weiter damit trösten, dass im Jugendamt argumentiert wird, man habe noch Leute alten Schlages dabei? Warum wollen sich diese Mitarbeiter nicht ändern?
So bleibt die Frage: Jugendamt verbessern oder besser abschaffen?
Aber, wir müssen den deutschen Politikern leider noch weitere Fragen stellen, befürchte ich!
Ihr nachdenklicher
Franz J. A. Romer
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40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland
Tel: +49 (0)211 296652
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E-Mail: me@franz-romer.com
Zur Situation der Jugendämter in Deutschland und Deutschland nach dem Fall Kevin – Bremen und nach Emsdetten
Ich sehe im Moment, dass das viele Geld nicht gesetzesgemäß verwendet wird, teilweise wird erheblich zuwenig ausgegeben – besser, an falscher Stelle eingespart - und noch viele andere Ungereimtheiten, auf die ich im Folgenden noch teilweise eingehen werde. Fachleute, die schreiben, wo gespart werden kann durch neue Ansätze gar nicht gelesen. Ja, wenn es die Familienministerin schon ablehnt etwas zu lesen (siehe Dr. Karin Jäckels Homepage mit der Weigerung), dann bleibt nur noch der direkte Weg ins Machtzentrum der „Republik“. Die Familien werden zu Tode gespart, denn wie ist es sonst erklärlich, dass wir innerhalb weniger Jahre mit der Hilfe aller Parteien, nicht nur der jeweiligen Regierungspartei fast 10 Millionen Arme zu beklagen haben. Während der Souverän so „armen“ Leuten, wie den Flick-Erben vermutlich noch weitere 180 Mio. in den Rachen werfen darf. Verdrossenheit beim Bürger und der Unglaube, dass die Politik wirklich noch etwas Sinnhaftes für ihn bewirkt, geben sich die Hand mit den Ergebnissen der aktuellen Umfragen. Erschüttert werden wir nachhaltig, wenn sich dann noch Gewaltattacken einzelner in das Bild mischen. Es werden viele unkluge und sehr wenige kluge Fragen gestellt. Viele unkluge und wenige kluge Ratschläge erteilt und es mischt sich auch Nachdenklichkeit hinein, zur richtigen Frage: woher kommt das denn alles?
Absolute Macht korrumpiert absolut
Ich bin völlig empört, über soviel Ignoranz bei einer Behörde, die seinesgleichen in Europa sucht.
Es gibt keine Behörde, analog zu Österreich – wen wundert es bei dem geschichtlichen Hintergrund - mit soviel Macht in Europa. Wie es scheint, korrumpiert diese absolute Macht ohne jede fachliche Kontrolle und Widerspruchsrechte, die Akteure in den Jugendämtern nachhaltig und absolut.
Die Gewichte und Interessenlage in Bremen sind wie folgt verteilt: Der Jugendhilfeausschuss hat 15 Mitglieder, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hat 22 Mitglieder
Frau Bundesministerin von der Leyen will nun die Kinder besser kontrollieren. Sie hat einen guten Einwand gebracht: wenn diesen Familien, die notleiden, noch mehr Geld genommen wird, wendet sich das gegen die Kinder. Wohl wahr, Herr Stoiber - hätten Sie nicht gedacht! Vor ein paar Tagen lass ich, dass alle Schüler auch Nummern bekommen sollen, Barcodes oder RFID-Tags? Wenn das Thema nicht so ernst wäre! Letztes Jahr durften wir auch lesen und zwar beim Hessischen Justizministerium: „Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“ Mit was für einem Denken werden wir an dieser Stelle konfrontiert? Wären RFID-Tags doch besser, statt elektronischer Fußfesseln – auch für Kinder und / oder nur für deren Eltern? (http://www.heise.de/bin/tp/issue/r4/dl-artikel2.cgi?artikelnr=19968&mode=print )
Keine Aushöhlung von Selbstbestimmungsrechten
Das zielt jedoch am Problem vorbei. Nicht die Aushöhlung von Selbstbestimmungsrechten bringt uns weiter. Nur eine Änderung des Jugendamtes an Haupt und Gliedern oder eben dessen Abschaffung bringt unseren Kindern und uns ein Gewinn. Und es wünscht sich ja jeder, dass sich das Jugendamt mindestens mal nach dem geltenden Gesetz richtet. Jetzt verstehe ich allerdings auch Prof. Dr. Dr. hc. Wiesner vom Ministerium besser: das Gesetz ist gut, so seine und teilweise meine Meinung – in der Realität hält sich jedoch das Jugendamt nicht an die geltende Gesetze – meine Meinung! Prof. Dr. Dr. hc Wiesner hat auch vollständig vergessen festzulegen, wie den die Jugendämter die Ausbildungskurve hinbekommen könnten. Wie es halt so ist, wenn die Ministerien zu arbeiten anfangen. Und, sehr geehrter Herr Professor, ich weiss sehr wohl, dass man an Kindern keinen Besitz haben kann, da die Zeiten der Leibeigenschaft lange vorbei sind. Wenn ich „meine Frau“ sage, dann will ich auch nicht sagen, dass sie mein Besitz ist – da halte ich es sicher wie Sie. Kein Problem, wenn Sie den Jugendämtern beibringen, dass die Kinder auch nicht dem Jugendamt gehören. Und es fehlt eindeutig die fachliche Kontrolle. So haben wir es mit der genannten absoluten Macht zu tun und das war für Deutsche noch nie sehr gut! Ich komme später auf dieses Thema zurück.
In anderen Ländern kümmert sich die Polizei um solche Fälle, den dort liegen auch die Informationen, die gebraucht werden über Drogenentgleisungen, Alkoholexzesse und Gewalt ausübende Männer und natürlich auch Frauen – denn diese üben durchaus auch jede Form von Gewalt aus. Da sind wir an der Wurzel und nicht beim Datentransfer, der sowieso auch nicht funktioniert.
Gründe für das Versagen, Kolateralschäden und Lösungsansätze
Ich will gerne mal weitere Gründe anführen:
• Dadurch, dass der Staat immer weiter kontrollierend eingreift, verschenkt er die Potentiale, die in der Bevölkerung, bei uns, dem Souverän - liegen. Ich meine dabei keine denunziatorischen Aktionen, sondern die Mobilisierung der tätigen Mithilfe aller im Staatswesen Lebenden.
• Wir haben es mit einer organisierten Sorge- und Scheidungsindustrie zu tun – die Probleme sind in beiden Bereichen ähnlich, wenn nicht fast identisch. Die Kolateral-Schäden in der Pflegeindustrie nehmen zu:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/671/41630/
Pflegekind fast verhungert, 25.000,- Schmerzensgeld
http://www.kn-online.de/artikel/1848255/Patrick_(2)_erlitt_schwere_Hirnverletzung:_Pflegevater_unter_Verdacht.htm
Schwere Hirnverletzung durch Schütteltrauma bei 2-jährigem durch Pflegevater
http://www.lebensgeschichten.org/geschichten/rosanna/lebensgeschichte_seite3.php
Pflegevater zwingt Pflegekinder zum Analverkehr
http://www.vaeterfuerkinder.de/juamt.htm
Von Mord bis Misshandlung über Nahrungsentzug ist alles dabei, jeweils mit Gerichts-Aktenzeichen
http://www.n-tv.de/696460.html
Kinderheim wegen Misshandlungen durch Staatsanwaltschaft geschlossen worden
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1098769702742&openMenu=1012569559804&calledPageId=1012569559804&listid=1017162035665
Und noch mal misshandelnde Pflegeeltern
http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/journal/justiz/deutschland/nrw/65922
Pflegevater gesteht Missbrauch an Pflegekind
http://shortnews.stern.de/web/id/534574/robot/1/x_id/Aurich:%20Pflegevater%20missbraucht%20vier%20Geschwister%20sexuell%20und%20filmte%20sie%20dabei/start.cfm
Pflegevater missbraucht 4 Pflegekinder, filmt dies sogar
http://www.gmx.net/de/themen/nachrichten/panorama/prozesse/418932.html
Pflegevater und Polizist missbraucht Kind
http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/377
Kinder im Heim misshandelt
http://www.paed.uni-muenchen.de/~ppb/Heinerth-Text/Sexueller%20Missbrauch.doc
Viele Kolateralschäden insbesondere in Heimen und sexueller Missbrauch über Jahre durch den Pflegevater
• Die Profiteure der Pflegeindustrie sind u.a. Leute wie Backhaus (siehe ZDF) mit seinen Neubeelterungs-Profifamilien - Auch das Jugendamt Bremen arbeitet nach meinem Kenntnisstand mit Backhaus, ich kann mich da jedoch auch irren. Ich empfehle mal ein Nachlesen im Grundgesetz: wir brauchen keine Frühwarnsysteme in einem Elternüberwachungsstaat, sonder frühe Hilfe - wie es eben das Gesetz vorschreibt - seit fast 20 Jahren.
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2126373,00.html) und
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,2126070,00.html) Fall Kutzner
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/17/0,1872,2000465,00.html) dito
(http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2027077,00.html) Fall Haase,
lesen Sie bitte beherzt hier weiter:
http://www.kinderklau.net/
Alleine in diesem Fall, der Menschenrechtsverletzungen, begangen durch die Bundesrepublik an unseren Mitbürgern als Ursache hat, wurden bis hier und heute fast eine Million EUR „hineingepumpt“. Nun, wo gehobelt wird, da fallen auch schon mal Späne.
• Ich bin sicher, jeder Leser könnte sich bei diesen Beträgen einen intelligenteren Einsatz der Mittel vorstellen.
• Interessant ist des Weiteren, dass Pflegeeltern förmlich mit Geld „erstickt“ werden. A la limite benötigt eine Pflegefamilie zwei bis drei Pflegekinder und kann sich dann ein schönes Häuschen leisten und natürlich fragen sich normale Eltern von Kindern, warum ihnen solche Annehmlichkeiten nicht zuteil werden. Soll es also berechtigterweise Pflegfamilien besser gehen als Familien? Missverstehen Sie mich bitte nicht – ich bin davon überzeugt, dass wir Pflegefamilien brauchen. Ich sehe nur den drastischen Unterschied zu einer Familie, der solche Hilfen nicht zu Teil wird.
• Die Jugendämter richten sich nicht nach den seit 1991 geltenden und verbesserten Gesetzen, das ist das zentrale Problem und dadurch kommt es zu exorbitanten Kosten und dem Verlust des Blickes für das Wesentliche: wie helfen wir Kindern und Familien!
• Der Staat ruiniert weiter die Familien. Die nächste Runde ist mit der Mehrwertsteuererhöhung schon eingeläutet.
• Weil sich die Jugendämter nicht nach den geltenden Gesetzen richten, die entsprechenden Bücher nicht lesen, die ihnen bei geeigneter Anwendung eine erhebliche Kostenreduktion in Aussicht stellen, haben wir dort dramatische Kosten.
• Sicher spielt auch die Ausbildung der dort handelnden Akteure eine Rolle.
- Wenn man sich einmal ausführlich die Seite des Landesjugendamtes Bremen zu Gemüte führt, stellt man umgehend fest, dass es mit der Ausbildung schlecht bestellt ist:
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref40_3.htm
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Heimen, Erziehungshilfen, Beratung von Trägern
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425.htm
- 425 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Leitung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_1.htm
- 425/1 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Ausbildungsberatung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_2.htm
- 425/2 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/ Ausbildungsberatung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/aufgaben_referate/aufgaben_ref425_3.htm
- 425/3 Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte/Verwaltung
- http://pages.jugendinfo.de/landesjugendamt/kontakte.htm
- N.N. (Stelle ist z.Z. nicht besetzt)
- Insgesamt sechs Mal: „Diese Seite wird noch erstellt“
Zur Qualifikation der Fachkräfte insgesamt finden Sie eine vernichtende Kritik auf Seite 3, wenn dann auf Seite 7, Punkt 3 von der Erfolgsgeschichte der Beschäftigungsentwicklung gesprochen wird, demonstriert diese Aussage nichts anderes als deren Industrialisierung bei gleich bleibend schlechter Qualifikation. Quelle: http://129.217.205.15/akj/tabellen/kommentierungen/Jugendhilfe%20insgesamt.pdf
Im Ergebnis und jedoch konsequent werden viele ungerechtfertigte Kindesentziehungen durchgeführt, die Behörde hat keine Zeit sich um die wirklichen Fälle zu kümmern und blockiert Gerichte, Gutachter und die eigene Arbeit. Jüngst jagten 10 Mann ein 7-jähriges Kind.
Worthülse Kindeswohl bei ca. 70 täglich entzogene Kinder
Es gibt keine Definition des Kindeswohles (http://www.soz-paed.com/diplom/diplom.html ), statt dessen erhebliche Willkür, Traumatisierungen von Kindern und Eltern, die immer wieder neue Klientel gebären. Kindesentziehungen, bei denen bedrohliche Gewalt und Vernachlässigungen keine Rolle spielen, gibt es zuhauf. Kein Wunder bei täglich ca. 70 entzogenen Kindern kommen ja doch einige, zwar geplant, jedoch kaum gerechtfertigt unter die Räder. Hier ist jedoch Missbrauch mit Machtausübung durch Jugendamtsmitarbeiter ein Dreh- und Angelpunkt – und zwar fundamental gegen das Kindeswohl. Von den Erwachsenen will ich mal gar nicht reden: die sollen sich nicht so haben – kann doch der zynische Kommentar nur lauten.
Bei ca. 48.000 Kindern in Einrichtungen und Heimen dürfen wir uns neben dem dramatisch ausgelösten Leid, bei den betroffenen Kindern und Eltern, auch mal eine finanzielle Vorstellung machen, was das bedeutet. Denn hier werden die Mittel nicht so eingesetzt, wie es das Gesetz vorsieht, an das sich, wie im Folgenden noch bewiesen wird, kaum einer der Akteure im Jugendamt hält. Die Aufgabe der Jugendämter ist es, daran zu arbeiten, wie die Eltern wieder auf die Gleise gebracht werden können und noch viel wichtiger, wie zum Besten der Kinder gehandelt werden kann. Statt sich immer neuen Kunden zu erzeugen und keine Zeit für die wirklichen Fälle zu haben.
(Zahlenbasis Kinder und Jugendhilfestatistik: http://www.akjstat.uni-dortmund.de/ und http://129.217.205.15/akj/tabellen/kommentierungen/inobhutnahmen/inob1.pdf )
Ich bin mir auch sehr unsicher, ob dieser Gewalteinsatz gegen Kinder und Familien überhaupt nach den Gesetzen zulässig ist.
Lebensbornprinzip und Erschießung im Jugendamt
Viele europäische Mitbürger, mit denen ich in Kontakt stehe, haben ernstliche Sorge und befürchten und entdecken erstaunliche Parallelen zum „Dritten Reich“. Und das nicht nur wegen der vielfach angewendeten Willkür. Wenn das Jugendamt soviel mit Machtausübung beschäftigt ist, dann entgleitet dort natürlich der Blick für das Wesentliche: Verhinderung von Gewalt und Vernachlässigung an Kindern – an unseren Kindern. Das passiert natürlich auch in der Scheidungsindustrie und so generieren wir uns immer neue Fälle. Wir sind in der Hochblüte der Industrialisierung dieses Industriezweiges angekommen.
Aufdeckerinnen dieser Parallelen sind Christa Mulack oder Maureen Dabagh ("Lebensborn: From the Inception to the New Millennium," 2000. Used in European court of Human Rights. ) -http://www.maureendabbagh.com/CV.html und http://www.shoa.de/content/view/527/389/-. Da ist auch fachliche Kritik angebracht, die später von Karin Jäckel aufgearbeitet wird. Wir müssen ausländische Mitbürger erleben, die sich vor den Augen von Jugendamtsmitarbeitern erschießen oder, die sich, wie ebenfalls erst in Berlin, versuchen vor dem Bundeskanzleramt das Leben zu nehmen. Das machen die doch nicht zum Spass! Hier ist doch fundamental etwas nicht in Ordnung!
Es gibt jedoch auch positive Fälle in den Sozialhelfenden Institutionen, aber die scheinen bislang ein Minderheitenproblem zu sein.
Wenn die Mitarbeiter in den Jugendämtern in der Lage und willens wären, die wichtigen Fachbücher zu lesen, die die neuen Konzepte detaillieren, dann wäre eine bessere, menschlich verträglichere und zumal auch kostengünstigere Hilfe vorhanden. Wenn ich „neu“ schreibe, dann meine ich ein Gesetz aus dem Jahre 1991, mit den entsprechenden Änderungen!!!
Dr. Josef Faltermeier totgeschwiegen?
Dazu mal einen Input von Dr. Josef Faltermeier (wahrscheinlich totgeschwiegen, weil zuviel Wahres in seinem Buch steht?), der tragisch die Situation erhellt:
Josef Faltermeier fasst in seinem richtungweisenden Werk „Verwirkte Elternschaft?“, 2001, auf den Seiten 202 ff seine, von mir getragene Sicht des Jahres 2001 zusammen, die an Aktualität auch im Jahre 2006 leider ganz und gar noch nichts eingebüsst hat: „Das Doppelmandat von Beratung und Kontrolle erzeugt Misstrauen, das gerade die Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen verhindere. Dieser Diskurs dauert bis heute an. So sollen vor allem in kindeswohlgefährdenden Situationen Eltern nicht noch zusätzlichen Druck durch Repressionen des Jugendamtes erfahren, sondern ihr Vertrauen gewonnen und mit Ihnen gemeinsam und ihrem Kind nach Veränderung gesucht werden. Im KJHG geht es also nicht mehr „um die (reaktive) Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung oder die Rettung von Kindern vor dem gefährdenden Einfluss Ihre Eltern...“ sondern darum das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und darüber mit ihnen an gemeinsamen Lösungen zu arbeiten (vgl. Wiesner, Reinhard, u.a., 1995: a.a.O. S. 27 ff). Dort, wo Eltern in Verlaufskurven und Orientierungskrisen gefangen (Misshandlung) und nicht mehr in der Lage sind, ist auch eine repressive Intervention nicht nur erforderlich, sondern hilfreich. Die Herausnahme des Kindes in solch extrem zugespitzten Krisen legitimiert sich darüber, dass nicht nur das Kind vor seinen Eltern, sondern der betroffene Elternteil vor sich selbst geschützt werden soll. Es soll verhindert werden, dass sie unbedachte, strafrechtlich folgenreiche Handlungen begehen, die sie am nächsten Tag möglicherweise bereits bereuen würden.
Die Studie kommt an dieser Stelle zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis. Die Praxis der Jugendhilfe, so scheint es, ist noch erheblich von der Umsetzung des neuen gesetzlichen Leitbildes der Jugendhilfe entfernt.“
Soweit fasste es Josef Faltermeier zusammen und will damit zum Ausdruck bringen, dass es zwar ein wirksames Gesetz gibt, sich jedoch leider keiner daran hält.
Strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes
Ein weiteres Zitat bringt es noch klarer auf den Punkt: Prof. Dr. Heinrich Kupfer, 1996 / 1997 in Karin Jäckel, Das Urteil des Salomon, 2005, S. 380 f – also schon 1996 und damit fünf Jahre nach der Einführung des neuen Gesetzes:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde<>parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ – Soweit Prof. Dr. Heinrich Kupffer. Da diese Informationen sehr eindeutig sind, benötigen sie keinen weiteren Kommentar von mir.
Deutsche Autoritätsgläubigkeit und blinder Gehorsam
Einen weiten Bogen will und muss ich kurz zurückspannen. Durch die endgültige Katastrophe die sich nach dem Dreißigjährigen Krieg über den Westfälischen Frieden 1648 anbahnte, müssen drei Sätze verloren werden, denn davon hat sich Deutschland niemals wieder erholt und das – es tut mir leid, darauf kann ich gar nicht oft genug hinweisen – sind unsere Wurzeln. Deutschland verfiel in die Barbarei, es erfolgte u.a. die Herstellung und Wiederherstellung der Leibeigenschaft, neben vielen anderen Aktionen gegen die Menschen. Tief in der Mentalität der Deutschen fassten Autoritätsgläubigkeit und blinder Gehorsam gegenüber ihren 350 heimischen fürstlichen Tyrannen Wurzel. Der Gedanke der Demokratie breitete sich auch nach 1789 nicht aus, Deutschland blieb zurück und wir können uns vor Augen halten, warum sich bei unserem Deutschen Volk so verworrene Gedankengänge aus breiteten und immer wieder ausbreiten. Siehe auch Wiliam Laurence Shirer in seinem Buch „Aufstieg und Fall des Dritten Reiches“ - Studienausgabe, Seite 60.
Diese Autoritätsgläubigkeit und der blinder Gehorsam, die sind es, die uns von den notwendigen Änderungen an Haupt und Gliedern abhalten. Wir brauchen nur eine kleine Revolution! Und liebe Chefredakteure, die Sie die wichtige Auseinandersetzung verhindern: wenn Sie nicht mitmachen, den Dingen nachhaltig auf den Grund zu gehen, dann machen wir das ohne Sie. Später werden wir Sie jedoch dann nicht mehr brauchen.
Diese Diktatur hat nicht nur „braune“ Führer, sondern mittlerweile sehr viel mehr „rote“ und (radikal)feministische, wie Dr. Karin Jäckel unlängst subsumierte. Die Basis ist, dass die herrschenden „Führer“ dem Volk, dem Souverän keine Demokratische Lernkurve zutrauen, und sich bei dieser Gelegenheit ebenso und zutiefst undemokratisch verhalten, gegenüber dem Souverän, also uns:
Und natürlich sehen wir auch positives von vielen engagierten Menschen und klar, wünschen wir uns den Spass der Fußballweltmeisterschaft: wir haben gelernt, dass es auch anders und besser geht – meist besser ohne Politiker.
Dr. Karin Jäckel – 11 Punkte Programm – es geht um die Kinder – Lasst uns den Geschlechterkampf beenden.!
Dr. Karin Jäckels Statement, klar, direkt, ohne Schnörkel und mit dem notwendigen Hintergrund:
"Punkt 1:
De facto geht es um ausgegrenzte Elternteile, Mütter und Väter, Geschwister und Großeltern sowie das Recht des Kindes auf ein Leben mit diesen beiden Elternteilen und ihren anderen Familieangehörigen - komme, was da wolle.
Punkt 2:
Das Recht des Kindes muss gegenüber dem Recht der Erwachsenen besonderen Schutz genießen. Und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, weil das „doch ganz selbstverständlich“ ist, sondern per Grundgesetz.
Punkt 3:
Es müssen die bereits bestehenden gesetzlichen Maßnahmenkataloge gegen die Schädigung des Rechts des Kindes tatsächlich zur Anwendung gebracht, anstatt im Interesse eines oder beider Elternteile hintangesetzt werden.
Dies betrifft auch das Umgangsrecht des Kindes.
In der aktuellen Rechtsprechung ist es möglich,
1. dass beispielsweise in einem Gerichtsbeschluss das Umgangsrecht des Kindes mit seinem außerhalb der Familienwohnung lebenden Elternteil geregelt wird, der mit dem Kind in der Familienwohnung lebende Elternteil diesen Beschluss aber straflos negieren oder boykottieren, verbieten und verhindern kann.
2. dass der mit dem Kind in der Familienwohnung lebende Elternteil das Umgangsrecht des Kindes mit dem außerhalb der Familienwohnung lebenden Elternteil allein auf Verdacht einer möglichen Kindesentziehung oder möglichen Gewaltanwendung oder anderen möglichen Kindeswohlschädigung verbieten und verhindern kann, ohne dass derartige Verdachtsmomente jemals rechtstatsächlich begründbar gewesen wären.
Es wird in diesen Fällen das persönliche Interesse des mit dem Kind in der Familienwohnung lebenden Elternteils gefördert und geschützt, obwohl dadurch nicht nur das Kind in seinem Umgangsrecht und seinem Kindeswohl geschädigt, sondern auch der solcherart verdächtigte Elternteil durch den Entzug des Umgangsrechts in seinem Elternrecht und seinem psychischen Wohl als Mutter oder Vater sowie an seinem guten Ruf und gesellschaftlichen Ansehen geschädigt.
Eine derartige Schädigung von Kindeswohl und Elternrecht kann auch dann nicht hingenommen werden, wenn die schädigende Person die bisher durch Artikel 6 (4) des Grundgesetzes besonders geschützte Mutter ist.
Punkt 4:
Deutschland muss endlich seine Vorbehalte gegen die komplette Umsetzung der längst unterschriebenen UN-Menschenrechtskonvention für Kinder aufheben - welche dieses Recht aller Kinder auf beide Eltern festschreibt und Basis der entsprechende Gesetzesänderungen in Frankreich, Italien usw. ist.
Punkt 5:
Deutschland muss endlich eine rechtsverbindliche Definition des Begriffs "Kindeswohl" erbringen und sowohl in eigene Kinderrechte (s.o.) als auch in das bestehende Familien/Elternrecht einbinden.
Eine solche Definition kann nicht nur deshalb verweigert werden, weil niemand alle Details erfassen könne, die zur vollkommenen Definition möglich wären. Wissenschaftliche Erkenntnisse über grundsätzlich im körperlichen, geistigen und seelischen Interesse des Kindes liegende Erfordernisse an Eltern, Elternhaus, Erziehung und Gesundheit sind schon jetzt in reichem Maße durch entsprechende Studien vorhanden.
Punkt 6:
Deutschland muss endlich die bisherige Praxis in u.a. Jugendamt und Familiengerichtsbarkeit, Eltern allein unter dem Aspekt ihres Versagen zu überprüfen, abstellen und gesetzlich verbieten.
Punkt 7:
Elternentzug bzw. Kindesentzug muss die ultima ratio sein und darf, ja, muss erst Anwendung finden, wenn nachweisliche Kindesschädigungen oder nachweislich berechtigte Verdachtsmomente für eine mögliche Schädigung des Kindes im Elternhaus vorliegen und alle anderen möglichen Hilfsangebote, die der soziale Apparat zu bieten hat. Wirkungslos geblieben sind.
Es kann nicht sein, - wie bisher möglich -
1. dass das Jugendamt das Kindeswohl durch körperliche Gewalt, seelische Grausamkeit, Elternentzug und Umgangsverbot schädigen darf und kann, indem es derartige Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen ohne richterlichen Beschluss straflos anwenden kann und darf, um Kinder/Jugendliche ihren Eltern zu entziehen und sie in Pflegefamilien oder Kinderheime zu verbringen, wo sie ohne jede Kontaktmöglichkeit zu ihrer eigenen Familie auf unbestimmte Zeit verbleiben müssen.
2. dass unbescholtene, polizeilich gut beleumundete Eltern nicht darüber informiert werden, dass das Jugendamt einen Verdacht wegen irgendeiner Form der Kindeswohlschädigung gegen sie geschöpft hat und deshalb einen Kindesentzug plant.
3. dass das Jugendamt sich ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherige Ankündigung und Ausschöpfung aller anderen möglichen Hilfsmaßnahmen zum Wohle des Kindes überfallartig mit Hilfe der Polizei Zutritt in das Haus der ahnungslosen Eltern verschaffen, sich dort der ahnungslosen Kinder bemächtigt und diese an einen unbekannten Ort verschleppt.
4. dass das Jugendamt sich ohne richterlichen Beschluss und ohne vorherige Ankündigung und Ausschöpfung aller anderen möglichen Hilfsmaßnahmen zum Wohle des Kindes Zutritt zu anderweitig untergebrachten Kindern verschaffen und diese von dort mitnehmen und an einen den Eltern unbekannten Ort verschleppen kann.
5. dass das Jugendamt das Gesetz gegen erzieherische Gewalt und seelische Grausamkeit straflos missachten kann, indem es Kinder gegen deren Widerstand aus dem Elternhaus und Familienverbund reißt und dabei auch Gewalt anwendet (z.B. einem 12jährigen Handschellen anlegt).
6. dass das Jugendamt den unbescholtenen, polizeilich gut beleumundeten Eltern den Aufenthaltsort ihrer Kinder monatelang ebenso straflos verweigern kann wie jedes Umgangsrecht, das selbst in Haft sitzenden Verbrechern gewährt wird.
Punkt 8:
Aus den genannten Gründen (Punkt 1-6) muss Deutschland endlich eigene Kinderrechte im Grundgesetz etablieren.
Die bisherige Integration von Kinderrechten ins Elternrecht bzw. die Abhängigkeit des Kindesrechts vom Elternrecht macht Kinder zu beliebig verteilbaren Besitztümern ihrer Eltern und trägt dazu bei, dass Worthülsen wie "Kindeswohl" zur Grundlage rechtlicher Entscheidungen werden, ohne dass eine rechtsverbindliche Definition dessen vorgegeben wäre, was denn "Kindeswohl" ist
Punkt 9:
Deutschland muss den Artikel 6 (4) des Grundgesetzes
1) aus Gründen der Gleichstellung beider Geschlechter und des Gleichstellungsgesetzes.
2) aus Gründen der Gleichwertigkeit beider Elternteile zum Kindeswohl durch gleichwertige Elternarbeit.
3) aus Gründen der Gleichwertigkeit von elterlichem Barunterhalt und elterlicher Betreuungsarbeit zum Kindesunterhalt.
4) aus Gründen des Antidiskriminierungsgesetzes, welches die bisherige Fassung von Artikel 6 durch die ausschließlich der Mutter gewährte Förderung/Schutz der Gesellschaft besteht, als Benachteiligung wegen des Geschlechts verbietet.
5) aus Gründen der schon heute großen Anzahl allein erziehender Väter. Deren Anzahl ist für die Zukunft noch weit größer zu erwarten, wenn die bereits nachgewiesene Besserbildung junger Frauen im Vergleich zu jungen Männern wirtschaftlich noch umfänglicher greift als aktuell.
Wie von anerkannten Trendforschern (z.B. Mathias Horx) bereits seit langem vorhergesagt, werden die schlechter ausgebildeten Männer zunehmend in die Rolle des nicht oder gering erwerbstätigen Hausmannes schlüpfen.
Damit werden sie im Trennungs/Scheidungsfall - wie bisher die nicht oder gering erwerbstätigen Mütter - als Hauptbezugsperson gemeinsamer Kinder anzusehen sein und als Barunterhaltsberechtigte gegenüber der erwerbstätigen Mutter mit den Kindern leben, während die Mutter ein Besuchs- und Umgangsrecht erhält.
nach den Erkenntnissen der Gender-Forschung erneuern,
die bisherige geschlechtsabhängige Förderung nur eines Elternteils, nämlich der Mutter abstellen
und gegen die dem Gleichheits- und Gleichstellungsgrundsatz entsprechende Förderung beider Elternteile in Unabhängigkeit des Geschlechts austauschen.
Punkt 10:
Eine zentrale Kontrollbehörde für die Institution des Jugendamts muss etabliert werden.
Bisher agiert das Jugendamt im quasi rechtsleeren Raum, weil jeweils die im Jugendamt Beklagten und deren unmittelbare, zum Schutz ihrer Mitarbeiter angehaltene regionale
Vorgesetzte eingehende Klagen bearbeiten müssen und folglich zumeist abwehren.
Punkt 11:
Deutschland muss Jugendamtsmitarbeiter/innen und Familienrichter/innen besser ausbilden und regelmäßig weiterbilden, um sowohl feministische, als auch provinzielle und andere die objektiv notwendigen Entscheidungen prägenden persönlichen Vorurteile und fachlichen Unfähigkeiten der Entscheidungsträger/innen auszuschließen.
Aktuell arbeitet die Institution Jugendamt vorrangig feministisch, weil - dem bisherigen Grundgesetz Artikel 6 (4) folgend - besonders Mütter unter den Schutz der Allgemeinheit stellend und deshalb Väter benachteiligend.
Das Jugendamt arbeitet zudem - wie bereits Margot von Rennesse, die "Mutter des neuen Kindschaftsrechts" in der Presse beklagte, - bestürzend oft provinziell und ausländerfeindlich bzw. trifft Entscheidungen über den Verbleib etwa eines bi-nationalen Kindes häufig unter dem Aspekt, dass Deutschland grundsätzlich besser zum Kindeswohl geeignet sei als das Ursprungsland des ausländischen Elternteils.
Aktuell wird die Familie durch das Jugendamt grundsätzlich bzw. ganz überwiegend unter dem Aspekt des Versagens geprüft.
Gestützt von der politischen Zielsetzung, immer mehr Fremdbetreuungsplätze zu schaffen, um beiden Elternteilen die Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen bzw. aufzudrängen, führt diese einseitige Prüfung zu Vorurteilen gegen das leibliche Elternhaus und einer klaren Bevorzugung der "industriellen Familie" nach dem Vorbild Friedrich Engels und ähnlicher kommunistischer Maximen.
Die Aushöhlung der Familiengesetzgebung durch die seit den 68ern systematisch betriebene Zerstörung traditioneller Familien durch die Politik und den politisch angestachelten Geschlechterkampf hat Eltern und Kinder in nie da gewesenem Ausmaß verunsichert und nicht nur zu Massenscheidungen, sondern auch zu Massenarmut und Massenkinderverwahrlosung geführt.
Grundsätzlich:
Der Kampf deutscher Eltern um ihre Kinder
Deutsche Eltern kämpfen seit Jahren gegen den behördlich betriebenen Kinderklau und die Verbringung ihrer Kinder in Pflegefamilien und Kinderheime. Seit einer deshalb einberufenen Tagung in Bad Boll (1996) hat sich der Name "Kinderklaubehörde" für die Institution Jugendamt öffentlich eingebürgert.
Wie viele in Deutschland lebende Eltern sich - zumeist vergeblich - gegen den ihren Kindern und ihnen selbst durch das Jugendamt angetanen Kindesentzug/Elternentzug zur Wehr setzen, zeigt eine ständig wachsende Flut von Internetpräsenzen, die mit Hilfe von Suchmaschinen aufgerufen werden können.
Der Kampf ausländischer Eltern um ihre deutsch-bi-nationalen Kinder
Seit etwa dem Jahr 2000 wächst die Bekämpfung des Jugendamts auch aus dem Ausland. Anlass sind Kindesentzug und Umgangsverbot gegenüber ausländischen Elternteilen, deren bi-nationale Kinder durch den deutschen Elternteil nach Deutschland ohne Einverständnis des ausländischen Elternteils mitgenommen wurden und seitdem keinen Kontakt mehr zu ihrem ausländischen Elternteil und ihrer im Ausland lebenden Großfamilie haben dürfen.
Durch die hinter derartigen Jugendamtsentscheidungen, die familiengerichtlich mitgetragen werden, verborgenen feministischen und/oder provinziellen Vorurteile, wird im Ausland der Verdacht hervorgerufen, es handele sich bei dem in Deutschland betriebenen "Kinderklau" um ein Wiederaufleben der Nazi-Lebensborn-Methode.
Dieser Verdacht wird u.a. deshalb immer massiver, weil es im Ausland ganz überwiegend keine mit ähnlich großer Macht ausgestattete Jugendbehörde wie die deutsche Institution Jugendamt gibt und daher das Grundwissen für die Arbeitsweise des deutschen Jugendamts fehlt.
Hinzu kommt, dass deutsche Geschichte (nicht nur) für Geschichtslehrer im Ausland untrennbar an das Naziregime gebunden ist. Auch in Deutschland nimmt die (oft unqualifizierte) Bearbeitung der Nazi-Zeit im Geschichtsunterricht mindestens sechs Unterrichtsjahre ein.
In einem solchen unqualifizierten Geschichtsunterricht sehe ich übrigens einen der Gründe für den wachsenden Zulauf der Neo-Nazi- Jugend.
Forschungsergebnisse weisen nach, dass viele US-Amerikaner glauben, Hitler lebe heute noch und dass die aktuell in den USA existierenden Neo-Nazis eng mit der auch in Deutschland unter den Neo-Nazis etablierten Satanistenszene zusammenarbeiten.
Ebenso ist bekannt, dass die italienische Wirtschaft Gebrauchsartikel mit Hitler-Symbolik vertreibt und auch englische Schüler über Deutschland nicht viel mehr als Goethe und Hitler kennen.
Die im Ausland entstandene Hypothese vom Jugendamt als neuer „Lebensborn-Verein“ in Deutschland
Vor diesem Hintergrund historischen Halbwissens schrieb z.B. Maureen Dabbagh (s. http://www.maureendabbagh.com/CV.html) ihre im Internet abrufbare und im Ausland viel beachtete Abhandlung über "Lebensborn", die ganz entscheidend zu der unter ausgegrenzten Eltern verbreiteten Irrlehre beitrug, dass deutscher "Kinderklau von heute" derselben Nazi-Motivation wie damals folge.
Maureen Dabbagh ist nachweislich keine studierte oder anderweitig sehr gut gebildete Frau, obzwar sie inzwischen mit Hilfe einer Agentur und eines Außenlektorats zwei Bücher ( über ihre Kindheit als Tochter eines Indianerhäuptlings und über ihre Erfahrungen als ausgegrenzte Mutter mehrerer Kinder und weitere Texte) veröffentlicht hat und in den USA als Gutachterin in Kidnappingfällen fungiert.
Als ich 2001 in Washington D.C. mit ihr über ihren "Lebensborn"-Artikel sprach, erklärte sie: "Es tut mir leid, ihn veröffentlicht zu haben, weil ich den Text nur aus dem Internet zusammengeschrieben habe und eigentlich nicht wirklich viel darüber weiß. Das hat viel böses Blut gegen Deutschland bei den Eltern erzeugt, deren Kinder nach Deutschland gekidnapped wurden. Heute würde ich das so nicht mehr schreiben."
Wenngleich der politische Hintergrund des in Deutschland grassierenden Kindesentzugs bzw. "Kinderklaus" meines Erachtens nichts mit einem Wiederaufleben des Nazi-Lebensborn-Gedankens zu tun hat, kann man sich ( ich mich) der Argumentation nicht völlig verschließen. Tatsächlich ist das aktuelle behördliche Verbringen oder gar Verschleppen von Kindern fort aus ihren leiblichen Familien hin in die "industrielle Familie" durchaus vergleichbar mit dem Kindesraub im Zeichen der Lebensborn-Ideologie.
Der wahre Grund: Ideologischer Frauengeschlechterkampf auf der Basis von Mütterglorifizierung und Väterfeindlichkeit
Dennoch ist der damit verknüpfte Neo-Nazi-Gedanke eines "Viertes-Reich-Deutschlands" der falsche Ansatz, weil damit nur Symptome, nicht aber die Krankheit an sich bekämpft wird. Und diese Krankheit ist, - ich wiederhole mich, - die politisch wirksame Friedrich-Engels / Simon de Beauvoir-Vision von der Entlastung der Frau durch Ablegung des angeblich wertlosen, weil unentgeltlichen Familienjochs mitsamt den Kindern und Aufnahme der angeblich zur Selbstverwirklichung und Selbständigkeit unverzichtbaren bezahlten Erwerbsarbeit für die ansonsten angeblich vom Mann unterdrückte und jeglicher "Transzendenz" beraubte und durch Familienarbeit unterjochte Frau.
Nicht umsonst sagt die aktuelle deutsche Familienpolitik, dass "Frauenförderung der Entzug von Männerprivilegien ist" ( siehe auch Männertagung in Helsinki 2006) und dass der Begriff "Mutter" eine Diskriminierung der Frau darstelle und durch "Eine Frau in Zeiten der Kindererziehung" ersetzt werden müsse (siehe Weltfrauenkonferenz Peking).
Wie folgenschwer sich die Ideologie der "industriellen Familie" auf die Gesellschaft auswirkt, hat vor einiger Zeit selbst Gorbatschow beklagt und darin einen der wichtigsten Gründe für Russlands desolate Lage gesehen.“
Mein Aufruf
Lasst uns den Geschlechterkampf beenden.
Die Frauenrechtsbewegung war notwendig. Ihre Erfolge sind unbestritten. Auch ich habe mich auf meine Weise in diese Bewegung integriert und sie mitgetragen.
Es liegt mir deshalb fern, die Zeit zurück drehen und zu einer Rückkehr an den Herd aufrufen zu wollen.
Es ist jedoch absurd, wenn, - wie im Oktober 2006 in einem meiner Gespräche mit der Leiterin eines Mütterzentrums, - allen Ernstes behauptet wird, Frauen schafften ein Kind allein aus dem eigenen Mutterfleisch und -blut. Väter hätten daran nur den Wert einer „Tröpfcheninfektion“, die jede Frau beliebig empfangen oder sich selbst aus der Samenbank beschaffen und übertragen könne und seien einzig dazu da, Mutter und Kind das Nest zu richten.
Deshalb müssten Väter, sobald Mutter und/oder Kind dies wollten, sich sofort aus dem Leben der Mutter-Kind-Familie zurückziehen und sie aus der Ferne, doch zuverlässig unterstützen.
Nicht die Einheit Mutter-Kind-Vater stelle die Geburtszelle des Staates, sondern allein die Einheit Mutter-Kind, die deshalb auch weiterhin allein unter dem besonderen Schutz des Staates stehen und gefördert werden müsse.
Diese Auffassung stammt meines Erachtens aus Steinzeit-Zeiten, als die Menschen glaubten, Frauen zauberten sich ein Kind, wenn sie in den Wald gingen, und Mütter darum als Göttinnen verehrten.
Tatsache ist:
Frauen und Mütter brauchen – zumindest in der westlichen Welt – keine „Frauenvorkämpferinnen“ und „Frauenrechtsstreiter“ mehr.
Frauen sind stark.
Wir planen unser Leben selbst und treffen unsere eigenen Entscheidungen.
Wir übernehmen Verantwortung und handeln selbstbestimmt.
Ob wir uns für eine Erwerbsarbeit oder dagegen, für oder gegen Kinder, für Kinder und Erwerbsarbeit oder Kinder ohne Erwerbsarbeit entscheiden, - es ist unsere eigene Sache.
Wir Frauen stellen etwa die Hälfte der Bevölkerung und ohne uns stirbt Deutschland ebenso aus wie ohne Männer.
Wir sind also in jeder Weise gleichberechtigt.
Und wir wissen es.
Aber gemeinsam sind wir stärker.
Also lasst uns einander respektieren und achten.
Lasst uns die Kräfte bündeln und gemeinsam daran arbeiten, dass wir unser Leben in den Griff bekommen und die Gesellschaft mittragen, in der wir leben.
Lasst uns einander schätzen und ergänzen, damit Kinder wieder wissen, wer Mutter und Vater und Geschwister sind, anstatt in Samenbanken oder der Nachbarschaft nach den eigenen Wurzeln suchen zu müssen und sich in ihre eigenen unbekannten Halbgeschwister zu verlieben.
Lasst uns zusammen dafür sorgen, dass Kinder wieder in heilen Familien aufwachsen, in denen die Eltern miteinander an einem Strang ziehen, auch wenn sie einander als Paar nicht mehr begehren und lieben.
Und wer nun denkt, das lese sich wie das „Wort zum Sonntag“ einer ewig Gestrigen, dem sei der Gedanke unbenommen. Ich persönliche liebe das „Wort“ nicht nur zum Sonntag und wenn „von gestern“ zu sein, identisch ist mit dem, was ich mir für die Gegenwart und Zukunft meiner Familie und aller Kinder wünsche, so bin ich gern von gestern.“
Dazu ist kein weiterer Kommentar erforderlich.
Prof. Dr. Klenner berichtet aus der Praxis! – die Fachaufsicht muss dringend wieder her!
Ein schöner Bogen von Dr. Karin Jäckel und eine exzellente Zusammenfassung verbunden mit dem Aufruf von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner:
„Mehr miteinander – nicht gegeneinander – weniger Ideologen!“
Im Zusammenhang mit der Kindesentziehung des kleinen Alex in Düsseldorf am 29. Juni 2006 in Düsseldorf hatte ich eine kleine Korrespondenz mit Prof. Dr. Klenner. Es ging um eine Ministeriumskritik aus Berlin im Zusammenhang mit einer Säuglingsentziehung aus dem Krankenhausbett, die er in den Jahren selbst als Gutachter erlebt hatte: „Es ist bemerkenswert für den dahinter stehenden Geist, dass sich bestimmte Personen nur von dem Teil aus dem Text des Leserbriefes getroffen fühlen, der die Jugendämter kritisierte, zugleich aber mit keinem Wort auf den Anlass eingegangen wird. Also, so könnte man schlussfolgern, die Wegnahme Neugeborener aus dem Wochenbett ihrer Mütter sei eine selbstverständliche behördliche Maßnahme. Und, wenn die Mütter darunter leiden, dann sollten sie sich gefälligst nicht so haben.
Schließlich noch: Wer keine Kritik zulässt, betrügt sich selbst. Denn er könnte durchaus eine Erkenntnis versäumen, die ihn ohne Schaden klüger macht, wo es sonst immer heißt, nur durch Schaden werde man klug.“
Er hatte mir das sehr plastisch erklärt: wenn beispielsweise früher wieder irgendwelche Eskapaden beim Jugendamt liefen, dann hat er kurzerhand die Fachaufsicht angerufen, diese hat dann die unbotmäßigen Jugendamtsmitarbeiter einberufen, dann wurde das Problem im Interesse der Kinder und der Familien gelöst, wenn einer im Übereifer „auf den falschen Gleisen unterwegs war“. Diese Information löst den später von Klenner verwendeten, in Klammer gesetzten Begriff „strittig“ auf.
Prof. Dr. Klenner berichtete weiter von einer unglaublichen Episode aus dem Dezember 2005: „Neulich, bei einem nachbarlichen Zusammensein, kam das Gespräch auf den in der F.A.Z. vom 30.11.2005 besprochen Fernsehfilm der ARD „In Liebe eine Eins“. Vor allem diese Szene sorgte für Empörung, da die kurz vor der Entbindung stehende Mutter einen Gynäkologen aufsucht, als eine Vertreterin des Jugendamtes hinzukommt, um vom Arzt den Geburtstermin zu erfahren. Dazu erklärt sie : „Nach der Geburt findet dann die Übergabe des Neugeborenen statt“. Darauf sagt der Arzt, mehr zu sich selbst : „So etwas Grausames ist mir noch nicht vorgekommen.“ Das sei frei erfunden und in Deutschland gar nicht denkbar, war die einhellige Meinung.
Da brachte ich es nicht über mich, als einer, der in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als psychologischer Gerichtssachverständiger in Vormundschafts-, Jugendstraf- und Familiensachen zwar nicht alles, aber doch viel gesehen hat, diese nachbarliche Runde ihrer Ahnungslosigkeit zu überlassen.
So berichtete ich ihnen von zwei Familien, die vom behördlichen Übereifer zerstört wurden. Beide Male wurden die Neugeborenen auf Betreiben der Jugendbehörde ihren Müttern aus dem Wochenbett ohne Wiederkehr weggenommen. Den Müttern war erklärt worden, das Kind müsste noch einmal untersucht werden und darum müssten sie es hergeben. In beiden Fällen begründete die Jugendbehörde, durch die Wegnahme der Neugeborenen solle einer Vernachlässigung vorgebeugt werden, wie sie angeblich bei den schon vorhandenen Kindern festgestellt worden sei. Darum sollen die Säuglinge in einer Pflegestelle aufwachsen, wie es dann auch geschah.
Im einen Fall, der sich in Mönchengladbach ereignete, war bei dem erstgeborenen, den Eltern bereits weggenommene Kinde der körperliche Entwicklungsrückstand mangels Sachkenntnis fälschlich als Folge von Vernachlässigung gedeutet worden. Tatsächlich war das Kind ein Risikopatient, was erst nach einem Jahrzehnt nachgewiesen werden konnte, als ein Rechtsanwalt an die bis dahin zurückgehaltenen Krankenakten herankam.
Den zweiten Fall betrifft eine ebenfalls aktenkundig gemachte, diesmal kinderreiche Familie, von der eine Familienhelferin in ihrem Bericht ihren persönlichen Eindruck beschrieb, die Mutter sei eine Frau, die nur an Kleinstkindern, die man noch richtig knuddeln könne, interessiert sei. Im übrigen sei sie aber unfähig, die Bedürfnisse der schon heranwachsenden Kinder zu erkennen und zu befriedigen. Einmal schwarz auf weiß wurde das unbesehen als bare Münze genommen. Dies geschah in Münster/Westfalen und zog einen Rechtsstreit nach sich, der erst bei der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) in Straßburg zu Gunsten der inzwischen im Lande zerstreuten Familie entschieden wurde.
Angesichts des schlechten Rufes, in dem die Jugendämter stehen, ist gerechterweise die Frage zu beantworten, wie es überhaupt zu solchen behördlichen Fehlleistungen kommen kann. Das ist rasch erzählt. Anfangs, als sich die Mitarbeiter noch Fürsorger und Fürsorgerinnen nannten, wurden die Jugendämter als eine verlässliche Behörde anerkannt. Das änderte sich 1991 mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), welches das bis dahin geltende Jugendwohlfahrtgesetz (JWG) ablöste. Da wurden die Jugendämter aus der Fachaufsicht der Landesjugendämter (ist strittig) herausgenommen , so dass sie gegenwärtig überhaupt keine Fachaufsicht mehr haben. Als eine der verhängnisvollen Folgen erwiesen sich die §§ 42 und 43 KJHG, wonach Jugendämter nach eigenem Ermessen die Maßnahme der „Inobhutnahme“ von Kindern anwenden können. Zuvor war dazu die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts durch Glaubhaftmachung, es sei „Gefahr im Verzuge“, erforderlich. Jetzt ist das Vormundschaftsgericht erst einzuschalten, wenn der Personensorgeberechtigte der Herausnahme nicht zustimmt. Im Unterschied zu dem vor 1991 geltenden Recht büßte das Vormundschaftsgericht, heute das Familiengericht, nicht nur seine Kontrollfunktion ein, ob tatsächlich „Gefahr im Verzuge“ ist, sondern vielmehr noch besteht eine Rechtsunsicherheit, weil gegen eine nach dem KJHG durchgeführte Maßnahme kein Rechtsmittel vorgesehen ist.
Der schlechte Ruf, in den die Jugendbehörden geraten waren, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte : Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“(epd Dokumentation 6/97). Dies blieb ungehört, so dass sich nichts änderte.
Noch ist die Frage, wie es zu solchen Fehlleistungen kommen kann, nicht ganz beantwortet. Dazu ein Zitat aus einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27.06.2005 : „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen... Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ... ausschließen.“ Die vorliegende Handreichung „stellt auch sicher, dass das Jugendamt .... nachweisen kann, alles .... getan zu haben. Damit sind auch die einzelnen fallverantwortlichen Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt“. Im Klartext heißt das, Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.
Um der Wahrheit willen ist auch zu sagen, bei den Jugendämtern gibt es Frauen und Männer, die wegen ihrer Menschlichkeit und ihres Verantwortungsbewusstseins alle Hochachtung verdienen. Sie sind jedoch in der Minderzahl.
Es bleibt die Hoffnung, die Bundesregierung mache ihre Ankündigung wahr, auch das Familienrecht, zu dem das Kinder- und Jugendhilferecht gehört, zu reformieren, wobei die Unterstellung der Jugendämter unter die Fachaufsicht durch die Landesjugendämter, wie vor 1991, zu den dringendsten Erwartungen gehört.“ Soweit Prof. Dr. Klenner. Klarer; Klenner, geht es nicht! Danke Ihnen.
Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt und warum das Bundesverfassungsgericht zum „Papiertiger“ mutiert
Und natürlich gilt das alte lateinische Sprichwort immer noch auch in Justiz- und Familienministeriums-Kreisen – was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh noch lange nicht erlaubt: Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Was dürfen Männer, die den Verdacht haben, dass ihnen ein Kind untergeschoben worden ist? Dreimal dürfen Sie raten.
Wie wir heute wissen ist die Situation in der Justiz, im Justiz- und Familienministerium, wie auch bei der Bundesregierung geblieben, wie sie war – nachhaltig - eingeschlafen. Was will man als Bürger auch erwarten, wenn die einzige Qualifikation eines Politikers darin bestehen muss, gewählt zu werden. Mehr braucht es nicht. Jedoch, nein, es ist eher schlimmer geworden. Es interessiert die Verantwortlichen in der Politik nicht einen Deut, was vor sich geht. Deutschland wurde vielfach verurteilt Menschenrechte zu verletzen. Das Bundesverfassungsgericht (http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg05-055.html ) mutierte zwischenzeitlich zum „Papiertiger“ gegenüber dem Oberlandesgericht in Naumburg, dem Jugendamt, dem Vormund, der Verfahrenspflegerin und den Pflegeeltern in einem weiteren Fall, in dem die Deutschland als Menschenrechtsverletzender Staat gebrandmarkt wurde. Deutschland ist immer gerne erpicht, Menschenrechtsverletzungen anderenorts anzuprangern – hier geht das Menschenrechtsverletzen munter weiter.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich schon vier- bis fünfmal mit dem Fall befassen - ich habe es nicht nachgezählt - und hat dem Oberlandesgericht erhebliche Rechtsbeugung vorgeworfen und zwar am 10.06.2005: „Ein Beschwerdeführer kann in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unter Bezugnahme auf das in seinem Schutzbereich berührte Grundrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip rügen, staatliche Organe hätten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte missachtet oder nicht. Das Oberlandesgericht hat die rechtlichen Bindungen grundlegend verkannt. Mit der angegriffenen Entscheidung hat es das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt.“ (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050610_1bvr279004.html ) Das nennt sich schlich Rechtsbeugung. Bei Oberlandesrichtern ist das Strafbar mit einem bis fünf Jahren gem. § 339 Strafprozessordnung.
Offensichtlich soll das Kind von den unbotmäßigen Parteien dem Vater „weggekapert“ werden und die benannten Parteien, scheinen bis hier und heute die Sieger zu sein. Der betroffene Vater wird dann wieder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen müssen, wenn er von den deutschen Gerichten wieder das recht nicht bekommt und wieder wird Deutschland verurteilt revolvierend Menschenrechte zu verletzen und das geht dann immer so weiter bis das Kind 18 Jahre alt ist oder irgendein Richter eine Adoption an die Pflegeeltern verfügt und man damit den Elternteil dann elegant entsorgt haben wird. Ist alles schon passiert – alles nichts Neues in unserem „Rechtsstaat!“ Die subjektive Schilderung, die am Leid der betroffenen Menschen nichts ändert, können Sie täglich aktuell hier nachlesen: http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/TBlesen.htm
Wer nun als Bürger glaubt, dass das alles doch nicht wahr sein darf und dass sich doch das Recht durchsetzen müsse, der darf sich gerne getäuscht sehen. Das Kind bekommt einen Umgangsboykott von den vorgenannten Parteien aufgezwungen. Ein klassisches Kinder-Elternentfremdungssyndrom (PAS). Die ausführenden Organen sind mal nicht bei den Eltern angesiedelt! Das Kind wird mittlerweile erheblich traumatisiert (das Kindeswohl wird verletzt, dessen Wohl ja das Jugendamt schützen soll, durch das so genannte „Wächteramt“) und zwar durch die oben genannten Parteien unter der Führung des Jugendamtes (wer die wirkliche Macht im Staat hat!). Hier wird eindeutig der kleine Junge misshandelt und die gesamte gegen Recht und Gesetz handelnde „Kamarilla“ ist eigentlich längst ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Wenn jedoch Oberlandesrichter ungeschoren im Falle der vom Bundesverfassungsgericht geschilderten Rechtsbeugung davonkommen, dann sind das sehr eindeutige Signale eines Staates der über die Parteien den gesamten Staat offensichtlich gekapert hat. Und was sollen wir denn nun als Bürger eines Staates tun, von dem wir wissen, dass er brutal Menschenrechtsverletzungen begeht und diese noch nicht einmal abstellt? Sollen wir uns jetzt gut fühlen? Einfach weiterarbeiten, als ob nichts geschehen sei? Tagesordnung?
Wie arbeitet denn nun so das Jugendamt in Deutschland? 10 Mann hoch entziehen morgens um 6 Uhr ein siebenjähriges Kind – schwer bewaffnet?
Natürlich ist es immer interessant, wie das Jugendamt in Deutschland im Einzelnen arbeitet.
Dazu zunächst mal einen aktuellen Presseausschnitt – es gefriert mir das Blut, wenn ich mir das mal so bildlich vorstelle:
„Heidi S., deren siebenjähriger Sohn Dan vor vier Wochen in Hellersdorf frühmorgens aus der Wohnung geholt wurde, darf Dan jetzt ein Mal pro Woche für eine Stunde sehen, zwei Mal darf sie mit ihm telefonieren. Das wurde auf einer Fallkonferenz beschlossen, an der auch Bernd Siggelkow, Betreiber der Kinderhilfe-Einrichtung Arche, teilnahm. Der Pfarrer setzt sich jetzt für das Wohl des kleinen Dan ein.
Der war seiner Mutter vom Jugendamt auf Grund eines Beschlusses des Familiengerichts weggenommen worden. Das Jugendamt begründete die Maßnahme damit, dass die Mutter den Jungen nicht eingeschult hat. Dan hatte aber einen Tag, bevor er aus seiner Familie gerissen wurde, seinen ersten Schultag. Eine Schuleingangsuntersuchung hatte ergeben, dass mit dem Jungen alles okay ist.
Siggelkow glaubt, dass es Verfahrensfehler gab und das Jugendamt bei seinem Vorgehen zu wenig an das Wohl des Kindes gedacht habe. Er schlug vor, dass er den Jungen als neutraler Beobachter besuchen darf. Zunächst stimmte das Amt zu, kurze Zeit später überlegten es sich die Mitarbeiter dann doch anders. Der Pfarrer setzt sich auch dafür ein, dass Heidi S. Dan öfter sehen darf: "Ein Mal die Woche für eine Stunde, das ist unmenschlich, eine ganze Woche kann ein Siebenjähriger nicht überbrücken." Er ist auch der Meinung, ein Gutachten, das jetzt über den Jungen erstellt wird, könne kaum wertneutral sein, weil der Blick in die Familie völlig fehle und Dan nicht in seiner vertrauten Umgebung sei.
Heidi S. erzählt, dass es ihrem Sohn nicht gut geht. Er gehe nicht mehr zur Schule, weil er schulunfähig sei. "Er ist total verstört, weint am Telefon nur und spricht undeutlich", sagt sie. Dass Dan bald zu seiner Mutter zurück kann, ist unwahrscheinlich. "Das Jugendamt will sich nicht aus dem Fenster lehnen", sagt Siggelkow. Nur wenn das Kammergericht den Beschluss des Familiengerichts kippe, bestünde Hoffnung. Die zuständige Jugendstadträtin Manuela Schmidt (Linkspartei) verteidigt das Vorgehen des Jugendamtes. Sie sagt, man habe der Mutter Hilfsangebote gemacht, die diese aber nicht angenommen habe. Details nannte sie nicht. Auch das Vorgehen beim Abholen des Kindes mit zehn Personen um sechs Uhr morgens findet sie nicht fragwürdig: "Ich denke, für ein Kind ist es um sechs Uhr genauso drastisch wie um acht, es gibt keine sanfte Methode." (eds.)“. Entnommen ist das Ganze der Berliner Zeitung vom 22.11.2006 (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/berlin/605663.html ). Wir sehen im vorigen Fall auch „blinde“ Ideologen am Werke.
Originalton des Jugendamt-„Fachpersonals“......glauben die, „ich bin Gott“?
Noch interessanter ist folgendes – wir haben es nie zu hoffen gewagt, ein solches Dokument jemals zu Gesicht zu bekommen. Jetzt ist doch endlich bei uns „eingeschlagen“, allerdings eher wie eine Bombe: wir haben dieser Tage ein Schriftstück von der Fallsachbearbeitung eines Jugendamtes zugespielt bekommen. Der Inhalt gipfelt darin, dass die Fallsachbearbeitung nach dem Gesetzt arbeitet, dann nach irgendwelchen unbekannten internen, nicht offen gelegten Richtlinien (siehe Klenner) und dann als wichtigsten Maßstab finden wir dann das Gewissen der Fallsachbearbeitung Höchstselbst. Nun darf man sich fragen, wie ist denn nun das Gewissen des Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonals so grob galaktisch angelegt? Und wie sollen sich Kinder, Elternteile und Eltern darauf jeweils einstellen, auf die unterschiedlichen Gewissen, die da so "herumschwirren"?
Also richten wir die Frage an das Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonal – ein langes Wort:
Wonach richten Sie Ihre Gewissensentscheidungen denn so üblicherweise heute aus – wie wird es denn morgen sein oder übermorgen, und was dann?
In der Konsequenz deckt sich das mit den Beobachtungen der Fachleute die zuvor zu Wort gekommen sind: es wäre schon mal schick, wenn sich alle nach dem Gesetzt richten würden, mal abgesehen von den rechtstatsächlichen Konstruktionsfehlern, deren dringende Beseitigung immer wieder gefordert wird.
In der Folge wird in diesem Schriftstück als Richtschnur für den aus Jugendamts-Sicht richtigen Weg zum Vertrauen der Gehorsam angeführt. Kann es sein, dass dieses Jugendamtsfallsachbearbeitungsfachpersonal unter Zusammenarbeit ganz schlicht Kritiklosigkeit und blinden Gehorsam vor Augen haben, wenn mit gleichberechtigten Beteiligten gesprochen werden soll?
RFID-Chips oder elektronische Fußfesseln für Kinder – Pflegefamilien auf dem Vormarsch – Gewaltenteilung auf dem Rückmarsch
Und ich bin fast sicher, in Berlin arbeiten schon ganze Stäbe an der Verschärfung des Rechtes: wie können wir die Kinder schneller den Eltern entziehen, mit RFID-Chips bestücken, mit elektronischen Fußfesseln versehen? Wird es erst besser, wenn die Kinder schon bei der Geburt RFID-Chips implantiert bekommen oder besser noch gleich elektronische Fußfesseln, damit die Abteilung „Greif-und-Horch“ des Jugendamtes schneller das Kind finden und besser und eleganter den Eltern entziehen kann?
Die Pflegefamilien brauchen dringend Nachwuchs und haben eine sehr starke Lobby, sicher eine sehr bessere, wie normale Familien. Und schließlich geht es ja den Kindern in Pflegefamilien besser, da diese mehr Geld vom Staat erhalten, wie die leiblichen „dummen“ Eltern! Um es zu konkretisieren: Pflegefamilien, die im Gegensatz zu leiblichen Eltern für die von echten Eltern umsonst erbrachte (Pflege)Familienarbeit ein stattliches und regelmäßiges Monatseinkommen beziehen, geht es da sicher besser. Das haben wir doch schon gelernt. Dass es Methode hat, Säuglinge aus dem Kindsbett zu entziehen, das sehen wir gerade an einem weiteren aktuellen Fall, der sich in H. abspielt und am 14.11.2006 gestartet wurde. Dort wurde der kleine Säugling K., geboren am 1.11.2006 kurzerhand am 15.11.2006 im Krankenhaus entzogen. Der knallharte Hinweis der Oma der Kindesmutter, dass unser Netzwerk eingeschaltet ist, brachte am Tag darauf umgehend Bewegung in den Fall. Die Mutter bekomme den Säugling wieder, wird behauptet. Wir werden das mit Argusaugen beobachten. Ganz üble Kinderklauer beim Jugendamt in H..
Unglaublich, Säuglinge aus dem Kindsbett zu entziehen, Mutter und die kleine Tochter schwer zu traumatisieren! Es dreht mir den Magen um.
Parteipolitiker, Ihnen wird bald keiner mehr glauben, wenn Sie so weitermachen!
Die Schlagzeile der Rheinischen Post vom 14.11.2006 spricht Bände: „Polizei: Unser Land gerät aus den Fugen – Deutschland bricht sozial auseinander“.
Ich und jeder der den Mut hat zu lesen, kann gut nachvollziehen, was der Autor, Konrad Adam des Artikels in der Welt meinte, wenn er titelt:
Erziehung - Der Staat hat die Eltern entrechtet ( http://www.welt.de/data/2006/10/20/1078094.html ).
Ich will an dieser Stelle auch gar nicht darauf eingehen, was Richter über Ihre Arbeit 1992 berichten und sicher immer noch traurige Realität ist und was ein Richter über die Gewaltenteilung in „diesem unserem Lande“ zusammenfasst. Denn das Jugendamt arbeitet in völlig ungeteilter Gewalt mit absoluter Machtausübung und ohne jegliche Kontrolle. Das erzeugt natürlich beim Bürger Angst, statt dort eine Hilfe bietende Institution zu sehen, was sie eigentlich sein sollte. Die Internet-Links, will ich Ihnen dennoch nicht ersparen:
http://www.richterverein.de/mhr/mhr924/m92406.htm#.htm
http://www.gewaltenteilung.de/impressum.htm
Und natürlich wünscht man sich als Bürger eine starke Presse, die den Dingen auf den Grund geht!
Und natürlich wünscht man sich als Bürger Politiker, die den Staat nicht kapern!
Und was machen wir jetzt?
Was sagt uns das im Jahre 2006? Seit mehr als 15 Jahren passiert nichts Entscheidendes. Kinder und deren Eltern werden nach wie vor in der überwiegenden Zahl der Fälle, die mir bekannt sind (die Spitze des Eisberges) eher noch weiter traumatisiert anstatt, dass ihnen geholfen wird. In Trennungs- und Scheidungssituationen passiert natürlich analoges. Dort wird anscheinend sehr oft mit Hilfe des Jugendamtes an der Entsorgung eines Partners mitgearbeitet und zwar mit unverminderter Heftigkeit bis hier und heute. Ganz schlimm, das Jugendamt generiert – unmenschlich - die nächste Klientel des Jugendamtes und das kostet uns persönlich, sowohl die Gesundheit der Mitbürger und auch den Staat – das sind wieder wir – den Souverän - Unsummen! Also eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme? Und was sollen wir jetzt tun? Sollen wir noch weitere 15 Jahre warten, bis endlich im Jugendamt die Lernkurve derjenigen startet, die der Meinung sind, im Besitz der Sorge- und -Scheidungsindustrie-Wahrheit zu sein? Sollen wir uns weiter damit trösten, dass im Jugendamt argumentiert wird, man habe noch Leute alten Schlages dabei? Warum wollen sich diese Mitarbeiter nicht ändern?
So bleibt die Frage: Jugendamt verbessern oder besser abschaffen?
Aber, wir müssen den deutschen Politikern leider noch weitere Fragen stellen, befürchte ich!
Ihr nachdenklicher
Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland
Tel: +49 (0)211 296652
Fax: +49 (0)211 9542034
Mobil: +49 (0)172 2043664
E-Mail: me@franz-romer.com
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