An
Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
ich beziehe mich auf Ihren Brief an den Vorsitzenden der Familienministerkonferenz im Bezug auf das JUGENDAMT vom 15.2.07 (Anlage A). In letzter Zeit sind von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten sowie Abgeordneten des Europaparlaments einige brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an Sie herangetragen worden. Zur Unterstützung bei der Lösung internationaler Kindschaftskonflikte wurde in Jahr 2000 beim Bundesministerium der Justiz der Arbeitsstab Kind (AS Kind) geschaffen. Sie empfehlen den Einsatz vom Mediatoren.
Dieser Vorschlag greift zu kurz. Menschenrechtsverletzungen der deutschen Justiz sind Bürgern aus anderen Ländern insbesondere dem europäischen "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) nicht vermittelbar. Der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates Hammarberg hat Deutschland besucht und am 11.7.07 seinen Bericht publiziert (Anlage B). Dabei empfiehlt er u. a.:
- Der Menschenrechtskommissar bedauert in Punkt 35, dass Menschenrechte in der juristischen Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium auf im Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten.
- weiter laut Punkt 35, dass die Bundesländer Richter und Ankläger in der Europäischen Menschenrechtskonvention schulen.
- Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.
- Empehlung 3: die Unabhängigkeit außergerichtlicher Beschwerdeorgane, soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren behandelt werden;
- Empfehlung 5: das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften stärken;
Empfehlung 9: den nationalen „Aktionsplan Menschenrechte“ als einen koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickeln;
Nach Durchführung dieser Maßnahmen werden die Entscheidungen der deutschen Justiz vermittelbar werden und die Sachbearbeitung der Jugendämter einer menschenrechtlichen Kontrolle zuführen.
Ein Beispiel provozierender, arroganter Ignoranz gegenüber Menschenrechten ist MEP Wieland, der Parteifreund von Ministerpräsident Öttinger des Nachfolgers des "furchtbaren Juristen" Filbinger, den er in seiner "Trauerrede" verteitigte.
Viele Petitionsverfahren sind beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gegen deutsche Jugendämter anhängig insbesondere in der Sitzung vom 7. Juni 2007 (Anlage 1). Dabei wird MEP Wieland so zitiert:
"Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da."
Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK:
"Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen."
Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück. Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?
Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR (Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den Menschenrechten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und faires Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb habe ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche Stellen haben nie geantwortet, als ich das übersandte. Deshalb habe ich das auf meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3).
Auch zahlreiche Petition in Baden-Württemberg und anderen Petitionen haben keine Abhilfe geschaffen. Deshalb bin ich ausgewandert und habe in Protest meine Adresse in Haselbach-Alfdorf in Baden-Württemberg aufgegeben.
Der Präsident des Europäischer Menschenrechtshofes har Deutschland 2006 ermahnt sich an Urteile des EGMR zu halten. Auch der Ministerrat des Europarates hat mit der "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, die Rechtsprechung des EGMR bei Gerichten und Verwaltungen bekannter gemacht wird und mehr beachtet wird, um den EGMR zu entlasten: Der Europarat schlägt in der Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten" vor, unter Berücksichtigung der im Anhang aufgeführten Beispiele einer guten Praxis: "II. dafür Sorge zu tragen, dass solche Mechanismen bestehen, um bei Bedarf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze und der Verwaltungspraktiken, wie sie insbesondere in Verordnungen, Erlassen und Rundschreiben zum Ausdruck kommen, zu überprüfen."
Nachdem der Bericht des Menschenrechtskommissar des Europarates über seinen Besuch in Deutschland im Oktober 2006 am 11.7.07 veröffentlicht wurde, werde ich dem Petitionsausschuss des deutschen Bundestages Vorschläge unterbreiten Menschenrechte in Deutschland zu stärken und die Justiz durch Realisierung der Gewaltentrennung (Unabhängigkeit von Exekutive) und Bindung an das Gesetz gerechter machen (Anlage 10: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/petition_gg.htm).
Mit freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Keim v. Germany:
ECHR Appl. No. 41126/05: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm
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