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Information zum Fall Renate Jaeger, Verfassungsrichterin a. D., jetzt Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Mission erfüllt: Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - Der Feind in meinem Bett"?
Kaum mehr Menschenrechtsverletzungen in Deutschland? Wird der internationale Gerichtshof für Menschenrechte nationales Organ? Was hat Renate Jaeger mit kleinen, weißen Eisbären zu tun?
Düsseldorf 28.05.2008 Seit 2004 gilt der Fall Haase" als eines der sehr grausamen Verbrechen unter den bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen, die in der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestraft wurden. Es ist international bekannt, dass sich das Jugendamt als kommunale Behörde der Stadt Münster kurz vor Weihnachten 2001 strafbar machte, indem es den Eltern Haase nach einem geheimen psychologischen Gutachten und ohne richterliche Anhörung ihre sieben Kinder entzog, eines davon ein drei Tage alter Säugling, und anschließend jahrelang keinerlei Kontakt zwischen Eltern und Kindern gestattete. Die mit dem internationalen Urteil wegen schwerer Menschenrechtsverletzung verbundene Geldstrafe hatte Deutschland den Eltern kurzfristig überwiesen. Die Beseitigung der Menschenrechtsverletzung durch Gewährung von Umgang und / oder Herausgabe der Kinder aber unterblieb. Abermals klagten die Eltern durch alle deutschen Instanzen, bis sie erneut vor dem EGMR angekommen waren.
Zwei Kinder zurück nach getrennter Haltung! Lisa ist tot!Seit August und September 2005 sind die beiden zweitjüngsten Mädchen wieder zu Hause. Die kleine A. war in Kinderheim Mellinische Stiftung in Werl und die kleine S. war in Gelsenkirchen im Josefs Heim. Alle Kinder wurden meist von einander getrennt gehalten, im wahrsten Sinne des Wortes. Das dahinter stehende pädagogische Konzept ist unbekannt. Das Jugendamt gab den Eltern zwei der sieben Kinder unter strengen Auflagen zurück. Die anderen fünf Kinder kehrten nicht heim. Eine Tochter, die in der Obhut des Jugendamts im Heim Mellinische Stiftung, Werl zwei Suizidversuche durch Fenstersturzversuch überlebt hatte, starb fern der Mutter. Sie hatte erhebliche Ritzspuren am linken Arm. Das als Säugling entzogene Kind wächst bei Pflegeeltern auf, die es für seine wahren Eltern hält. Drei sind ihren Eltern und Geschwistern völlig entfremdet.
Keine Menschenrechte verletzt?Dennoch erkennt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem zweiten Beschluss 34499/04 vom 12.02.2008 keine Menschenrechtsverletzungen mehr im Fall Haase.
Mithin war es laut dem ersten Straßburger Beschluss vom .08.04.2004 zwar gegen das Menschenrecht, dass der intakten Familie durch Eingriff der deutschen Kommunalorgane und das Urteil des Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster sieben Kinder entzogen wurden. Dass die höchstrichterliche in Straßburg angeordnete Wiederherstellung des Zustandes vor der durch Jugendamt und Gericht begangene Menschenrechtsverletzung nur unvollständig in die Tat umgesetzt wurde, entspricht laut dem zweiten Beschluss aber ebenso dem Menschenrecht wie die erneute Entscheidungsgewalt des besagten Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster.
Neben anderen Unklarheiten blieb ungeklärt, ob Richter wie Norbert Weitz grundgesetzkonform im Jugendhilfeausschuss tätig sind, obwohl ihnen nur die Rechtssprechung anvertraut ist.
Gutachter Ralf Grigoleit, Rheine und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim:Sogar die Real-Namen der psychologischen Gutachter Ralf Grigoleit, der in Rheine praktiziert und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim wurden im Zweiten Urteil des EGMR verborgen. Eine Vorgehensweise, die aus totalitären Staaten bekannt ist. Denn hier werden die Akteure der schmutzigen Arbeit gedeckt. Die Vorarbeit des Jugendamtes Münster ist ebenfalls unter diesem Rubrum zu führen, die Nacharbeit für einen Teil der Kinder des Jugendamtes Steinfurt war über einige Strecken von Fairness geprägt.
Prof. Dr. Wolfgang Klenner berichtet:Angesichts der von Prof. Dr. Wolfgang Klenner, einem der namhaftesten psychologischen Gutachter Deutschlands und Betreuer der Familie Haase seit Mitte 2002, aufgelisteten Mängel, wäre das Verbergen der beiden Namen wohl mehr als nur Datenschutz. Er kommentierte den Vorgang wie folgt:
Die beiden Gutachter, Grigoleit und Kluck, sind dabei bestenfalls die mit der schmutzigen Arbeit befaßten Erfüllungsgehilfen der vom Jugendamt Münster erklärten Absicht, den Eltern Haase die Kinder fortzunehmen.
Die Gutachten selber lieferten falsche Ergebnisse, weil die Gutachter nur Argumente zusammensuchten, welche die in der gerichtlichen Fragestellung liegende Erwartung bestätigten, ohne jede Alternativlösung, so daß der Gerichtsbarkeit eine Güterabwägung erspart blieb und ihren Beschluß ohne eigene Urteilsbildung fassen konnte. Wobei nicht ohne Pikanterie ist, daß für das Grigoleit-Gutachten vom 17.12.2001 gar kein familiengerichtlicher Beweisbeschluß vorliegt. Denn der Gutachtenauftrag wurde vom Kommunalen Sozialdienst (KSD) Münster in der Form einer gerichtlichen Beweisfrage erteilt. Und das übernahm Richter Weitz, so als habe er es in Auftrag gegeben."
Renate Jaeger - Ehrendoktorwürde in Münster!
Rätselhaft bleibt, warum derartige Schwächen der ehemaligen deutschen Verfassungsrichterin Renate Jaeger nicht auffielen, die eine der maßgeblich Verantwortlichen für dieses Urteil ist.
Wie Familie Haase aus Münster kommend, wo sie mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet wurde, agiert sie heute als gewählte, jedoch nicht durch das Volk, sondern die Exekutive legitimierte Vertreterin Deutschlands in der fünften Sektion der Internationalen Juristenkommission des EGMR.
Nationale Besonderheiten berücksichtigt?
Kann es sein, dass Renate Jaeger zur blinden Justitia wurde, weil sie in Straßburg als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin entschied? Immerhin hatte sie schon kurz vor ihrem Amtsantritt beim EGMR Ende 2004 in der TAZ verkündet, der internationale Gerichtshof müsse bei seinen Entscheidungen nationale Besonderheiten" berücksichtigen, weil sonst Akzeptanzprobleme in den Einzelstaaten entstünden. Akzeptanz der ersten EGMR-Urteile in den Fällen Görgülü und Haase in 2004 beim Bürger kann sie wohl kaum gemeint haben. Ein Fall wurde zwischenzeitlich bekannt, in dem Renate Jaeger beim EGMR über einen Fall entschied, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte. Das gibt zu denken!
Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl?
Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefürchtete Nicht-Akzeptanz eines Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der Würde des Rechts" sind in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse " ausführte.
Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle.
Richter sitzt im Jugendamt!
Konkret heißt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche Kompetenz in Sachen Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts für rechtmäßig erklärt.
Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff Kindeswohl" dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des Entscheidungsträgers macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoß gegen den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber, die Norm klar erfasst.
So agiert das Jugendamt nach bestem Wissen und Gewissen seiner Mitarbeiter völlig frei im weiten Feld des Kindeswohls" und wird nicht einmal durch eine übergeordnete Fachaufsicht kontrolliert bzw. in Schranken gewiesen. Obwohl Jugendamtsmitarbeiter Fehlentscheidungen treffen, die viele Kinder das Leben kosten und Familien für Jahre, wenn nicht für immer trennen, wird die Einführung einer Fachaufsicht als Kontrollinstanz abgelehnt. Diese sei, wie beispielsweise Prof. Wiesner aus dem Bundesministerium ausführte, aus Verfassungsgründen gar nicht zulässig. Eine Auslegung, die auch von Bundesjustizministerin Zypries und dem deutschen Petitionsausschuss des Bundestages geteilt wird.
Jugendamt fachlich meist inkompetent
Das aller Welt sichtbare Leid der von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen vernachlässigten, misshandelten oder gar ermordeten Kinder wird daher auf elterliches Versagen reduziert und durch Kindesentzug bestraft. Die zweite Wurzel des Übels aber, die fachliche Inkompetenz von schlecht ausgebildeten, fachlich nicht durch eine übergeordnete Instanz kontrollierten Jugendamtsmitarbeitern wird nicht ausgerissen. Statt dessen wird die Institution Familie unter Generalverdacht gestellt, das Jugendamt mit immer mehr Macht zum Kindesentzug ausgestattet und der Bürger zum Denunzianten erzogen, der den Nachbarn in Stasi-Manier zu beobachten habe, um das nicht definierte Kindeswohl zu schützen. Und das alles, obwohl nach Meinung von Dr. Wolfgang Bergmann, Hannover, einem weiteren ausgewiesenen Experten, die Mitarbeiter der Jugendämter [...] von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage [sind] in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen." [1]
EGMR-Konzentration auf Staaten ohne Verfassungsgericht?:
Diese Entscheidungspraxis könnte Jaeger zu ihrer Aussage über die verbesserungswürdige Akzeptanz von EGMR-Beschlüssen bewogen haben. Es läge ja auf der Hand, dass auch die Akzeptanz eines EGMR-Beschlusses mit dem Willen des Jugendamts und dessen nationaler Besonderheit stehen und fallen würde. Sollte also der Fall Haase endlich zu einem Ende kommen, musste ein Beschluss erfolgen, den das Jugendamt akzeptieren würde. Und der würde nicht anders lauten können als eine Rehabilitation des Jugendamts und Aufhebung des Vorwurfs der Menschenrechtsverletzungen.
Damit wäre zugleich dem deutschen Bundesverfassungsgerichtsurteil im Fall Haase entsprochen, an dem Jaeger 2001, im Schicksalsjahr der Familie Haase, als Richterin tätig war.
Wie Jaeger 2004 gegenüber der TAZ ausführte, müsse sich der EGMR wegen Überlastung auf Staaten konzentrieren, in denen die interne Kontrolle weniger gut ausgestaltet sei, weil es kein Verfassungsgericht gibt.
Aus dieser hohen Wertschätzung des Verfassungsgerichts als internes Kontrollorgan könnte man schließen, dass Jaeger sich beim EGMR auch mit dem Fall Haase wenig konzentriert befasste, da es bereits ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gab, welches die nationalen Besonderheiten Deutschlands berücksichtigte und daher keine Menschenrechtsverletzungen im Kindesentzug durch das Jugendamt sah.
Muss sich Deutschland an Bundesgesetze halten? Volksverdummung durch Zypries!
Überspitzt könnte man sagen, dass die Menschenrechte auch der Familie Haase im Interesse der Akzeptanz des internationalen Beschlusses auf der Strecke blieben. Diese Schlussfolgerung erhält ihren besonderen Reiz vor dem Hintergrund dessen, dass die Bundesjustizministerin B. Zypries ebenso wie der EU-Parlamentarier R. Wieland öffentlich ausführten, Deutschland müsse EGMR-Beschlüsse nicht eins zu eins umsetzen. Womit sich beide im offenen Widerspruch gegen das bundesdeutsche Gesetz der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und dessen Art. 46 befinden. Besagter Artikel verpflichtet Deutschland die Urteile des EGMR umzusetzen.
Tatsächlich sind die Deutschen Staatsorgane jedoch mit Art. 1, Satz 2 des Grundgesetzes den Menschenrechten unabänderlich verpflichtet, wie sie auch eine grundgesetzliche Bindung an Recht und Gesetz haben:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."
Die Deutschen Staatsorgane sind ebenso verbindlich an die Rechtssprechung des EGMR als höchstem europäischen Gerichtshof gebunden, auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries mit unhaltbaren Informationen bei abgeordnetenwatch.de am 10.10.2007 weigerte, bestimmte Urteile des EGMR aus dem Englischen zu übersetzen und sich ebenfalls weigert, die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) in den deutschen Gesetzesbestand auf ihrer Website - http://www.gesetze-im-internet.de/ zu übernehmen. Damit soll der Bürger offenkundig weiter zum Narren gehalten werden.
Zypries gratulierte Jaeger am 29.04.2004, sie sei davon überzeugt, Jaeger werde beim EGMR in Straßburg nahtlos an ihre erfolgreiche Arbeit beim deutschen Bundesverfassungsgericht anknüpfen. Insbesondere ihre Kenntnis des Gerichtsalltags und der Gerichtsorganisation würde für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine große Hilfe sein.
Dass diese Vorzüge auch für Deutschland äußert hilfreich sein würden, mochte Zypries damals ahnen. Beweis könnte die sich seit Jaegers Amtsantritt drastisch reduzierende Anzahl der in Straßburg erkannten deutschen Menschenrechtsverletzungen sein.
Argumentativ wird dies freilich eher auf die hervorragende Arbeit des deutschen Verfassungsgerichts zurück geführt, die bereits intern kontrolliere und die Straßburger Richter schone. Verschwiegen wird meist, dass diese Bilanz nur möglich wird, weil die meisten Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht einmal zugelassen, geschweige denn verhandelt werden. Mit diesem abbügeln" kommen die Richter, ihrer grundgesetzlich anvertrauten einzigen Aufgabe, der Rechtssprechung nicht mehr nach. Einfache Gesetze können das Grundgesetz nicht übersteuern. Mit anderen Worten, es kommt gar nicht erst so weit, dass das Gros der Verfassungsbeschwerden aktenkundig würde und bis nach Straßburg vordringen dürfte. Wenn unter den solcherart ausgesiebten Fällen dann immer noch bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen waren, die vor dem EGMR erkannt wurden, lässt dies Rückschlüsse auf eine geradezu erschreckende Dunkelziffer zu.
Wollte man dann weiter der Argumentation der EGMR-Richterin Jaeger folgen, könnte man schlussfolgern, dass sie als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin der Meinung sei, allein wegen der Existenz eines Verfassungsgerichts könne es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Damit wären dann auch Russland und die Türkei aus dem Schneider; schließlich haben sie auch Verfassungsgerichte.
Luzius Wildhaber, ehemaliger Präsident des EGMR rügt Deutschland
Angesichts des hohen Aufkommens von Menschenrechtsverletzungen im demokratischen Deutschland, konnte Luzius Wildhaber, der ehemalige Präsident des EGMR, Jaegers Wunsch nach stärkerer Berücksichtigung nationaler Besonderheiten" wohl nicht folgen. Stattdessen prangerte er im Dezember 2006 einige Wissenslücken" der deutschen Richter und Regierenden hinsichtlich des Systems der Menschenrechtskonvention an. Deshalb forderte er nicht nur ein unmissverständliches Befolgen" der internationalen Urteile nach Paragraph 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch ein wirksameres internes Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen. Vom EGMR gerügte Missstände gelte es definitiv abzuschaffen. Das wäre der beste Weg." (tso/AFP)
Mit dem aktuellen Beschluss im Fall Haase wurde diesem Verlangen in einer Weise entsprochen, die Wildhaber wohl nicht gemeint hatte.
Kein singuläres Ereignis und auch Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff verweigert deutsche Übersetzung
Der Fall Haase steht nicht singulär für deutsche Menschenrechtsverletzungen durch Behördenwillkür. Laut Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff anlässlich eines Vortrages vor dem Russischen Verfassungsgerichtshof, wurde Deutschland bis zum Juli 2006 insgesamt 62 Mal vom EGMR wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt, dabei 28 Fälle wegen Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren). Dieses Recht wurde durch z.B. überlange Verfahrensdauer verletzt. Das Bundesjustizministerium habe jedoch, so Lübbe-Wolff, schnell reagiert, dem EGMR Besserung gelobt und bereits im September 2006 einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Verfahren vorgelegt.
Zypries lullt den EGMR ein, assistiert von Lübbe-Wolff
Wie wir heute wissen, wurde der europäische Gerichtshof in dieser Sache von Bundesjustizministerin Zypries schlicht eingelullt - und auch Lübbe-Wolff hatte mit ihrem Hinweis auf den schnellen Gesetzesentwurf zunächst einmal für Ruhe im internationalen Plenum gesorgt. Tatsächlich warten die die Bürger in Deutschland seit dem 22.08.2005 (sic!) noch immer auf die angekündigte Gesetzesänderung zur Untätigkeitsbeschwerde bei unfairen, weil überlangen Verfahren. So arbeitet die Gesetzgebung, die Exekutive und Justitia, Hand in Hand und in protektionistischer Verwobenheit in Deutschland: die Richter können nichts dafür, es fehlt ihnen einfach ein Gesetz, könnte man schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre.
Richter" Jugendamt weigert sich im Falle Görgülü
Am 14.10.2004 fiel der weltweit beachtete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Menschenrechtsfall Görgülü, der Umgang und Sorge für seinen ihm durch Behördenwillkür des Jugendamtes entzogenen Sohn suchte. Obwohl der EGMR den Kindesentzug als schweren Verstoß gegen die Menschenrechte ahndete, hatte das deutsche Jugendamt die Umsetzung der Kindesherausgabe verweigert. Da der Vater dagegen klagte, wies das Bundesverfassungsgericht im 1. Senat, dem auch Jaeger angehörte, den Vorrang der Europäischen Konvention für Menschenrechte gegenüber dem Grundgesetz ab, obwohl auch Deutschland verpflichtet ist, alle Urteile des EGMR umzusetzen. Die Waffengleichheit vor Gericht bedeutet für das Jugendamt: es braucht keinen Rechtsanwalt, da hilft schon mal der DIJUF e.V., Heidelberg, wenn es Lust hat, nimmt es einen Rechtsanwalt, Gerichtskosten muss das Jugendamt nicht tragen, alle Kosten trägt ohnehin der Steuerzahler. Kinder und Eltern zahlen die ganze Rechnung inkl. Gerichtskosten und Anwalt im Falle des Unterliegens, was meist der Fall ist. Von der zerstörten Familie, der vielleicht geholfen hätte werden sollen ganz zu schweigen.
Wundert es, dass Insider immer wieder festgestellt haben wollen, dass, seit Renate Jaeger beim EGMR arbeite, dort kaum noch Menschenrechtsverletzungen begangen durch deutsche Staatsorgane festgestellt würden?
Bundespräsident gerät unvermutet in die Schusslinie durch Jugendamtsrichter"
Die Tatsachen sehen anders aus. Familie Hoffmann in Soest ist nur eine Familie von vielen. Getreu dem Motto, das Katrin Hummel am 13.03.2008 in der FAZ Wegnehmen ist das einfachste" nannte, kommen Familien in Deutschland allein deshalb in Gefahr der Familienzerstörung, des Eigentumverlustes und des Rufmordes, weil sie zum Beispiel ihr Recht wahrnehmen wollen, wegen der Geburt eines siebten Kindes um eine Patenschaft des Bundespräsidenten nachzusuchen.
In einem solchen Fall kann es passieren, dass übereifrige Jugendamtsmitarbeiter in eine glückliche Familie einbrechen, dort deren Haus und Einrichtung, ja, sogar das Obst im Garten als Dreck" bezeichnen und am Ende durch die Androhung des Kindesentzugs verlangen, das schuldenfreie Eigenheim im Grünen gegen eine Stadt-Mietwohnung in einem sozialen Brennpunkt einzutauschen. Gelingt es nicht auf Anhieb, die entsetzten Eltern zum Gehorsam zu zwingen, werden psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Wie die im vorauseilendem Gehorsam der vom Jugendamt bestellten und bezahlten Gutachter aussehen können, belegen die Gutachten in Fällen wie Haase und Görgülü eindringlich mit Kindesentzug. Kein Wunder also, dass die Angst bei Familie Hoffmann in Soest umgeht. Kein Wunder auch, dass immer weniger junge Menschen in Deutschland Eltern werden wollen.
Kinderlosigkeit der beste Kinderschutz
Wundern muss man sich nur, dass die Verantwortlichen auch diesmal wieder nicht begreifen, dass Interessen der Staatsorgane keinen Vorrang vor Menschenrechten haben und der beste Kinderschutz in einem Land, das Kinder als Staatseigentum behandelt, die Kinderlosigkeit ist.
Tierschutz und kleine weiße Eisbären
Ein Ausflug in den Schutz der Tiere lohnt allemal im Land, wo kleine Eisbären mehr Beachtung durch die Presse bekommen, als Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern:
Dort können wir umfangreich in der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten ( Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV ) nachlesen, wie wild lebende Tiere beispielsweise nicht behandelt werden dürfen. Diesen Vorteil haben Kinder und Eltern nicht. Sie werden beide mit der unbestimmten, gegen die jegliche Normenklarheit verstoßende Worthülse Kindeswohl" von den Staatsorganen bearbeitet.
Überwachungsbericht 2007 - keine Änderung der Praxis, außer in der Deutschen Sektion beim EGMR:
Der Überwachungsbericht 2007 des Ministerkommitees des Europarats, der die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, bringt es auf den Punkt. Mitbürger in Deutschland, deren Familienleben durch die Staatsorgane nicht ausreichend geschützt wird, werden sich bei der Lektüre ab Seite 180 erstaunt die Augen reiben und sich wundern, warum ihre Klagen beim EGMR durch Renate Jaeger abgewiesen wurde und das Ministerkommitee nachhaltig in anderen Ländern die Durchsetzung der Urteile anmahnt. Familien und deren Kinder haben es in keinem der 47 Länder leicht. Immer wieder verletzen die Staatsorgane die MENSCHENRECHTE, statt diese zu schützen. Auf die Kurzformel gebracht sagen die noch nicht umgesetzten Urteile, dass Kinder zu den Familien gehören und alle Umgang miteinander haben müssen, um die Wurzeln der Kinder und die Erwachsenen zu schützen. Dies steht im krassen Widerspruch zum jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil - es ging dabei um die Umgangspflicht eines Vaters zu seinem unehelichen Sohn -, was offenkundig Menschenrechte nach der Menschenrechtskonvention nicht schützen will. Die Wildhaber-Worte, kaum gesagt, sind schon vergessen. Und was ist der Sinn des Ausführungsbeschlusses, der nicht nur den zuerst sinnvollerweise Richtern sondern auch später den wissenschaftlichen Hilfskräften volle Immunität zusichert und Steuerfreiheit? Wie wir nachhaltig wissen korrumpiert absolute Macht absolut!
Erstaunlich ist weiterhin, dass der Fall Haase bei dem Überwachungsbericht 2007 mit 271 Seiten nicht umgesetzten Urteilen gar nicht mehr auftaucht. Bedeutet dies für Renate Jaeger, zwei Kinder zurück, eines tot, macht gesamt drei erledigte Kinder, die restlichen vier fallen unter den Tisch? Und bedeut es weiter, dass der vernichtende Urteilsspruch des EGMR aus 2004 für die Ministerialen schon 2007 erledigt war?
Eine Grossmutter mit 56 Jahren, die ihren Enkel pflegte, dessen Eltern ausgefallen waren, und wo das Jugendamt wieder sein Werk des Kindesraubes durchführt, sagte mir neulich: Kein gutes Land für Kinder und solche die Kinder lieben.
Nachdenkliche Grüße von Ihrem Franz Romer, Düsseldorf, www.Kindesraub.de
Freundliche Gruesse and personal best regards
Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
Information concerning the case of Renate Jaeger, former
Scarcely any more human rights violations in
Düsseldorf 28.05.2008 Since 2004, the case of the Haase family has been known as one of the most inhumane violations of human rights in the recent history of the
Two children returned to the family! Lisa dead!
Since August and September 2005 two of the younger daughters have been living with their parents once again. Little A. had been in a children's home run by the Mellinische Stiftung in Werl and little S. had been kept in the Josef Children's Home in Gelsenkirchen. The children were kept mostly separate from each other, in the truest sense of the word. There is no known pedagogical reason for this separation. The Jugendamt returned the two children under strict conditions. The other five children were not able to return home. One daughter, who had, on two occasions, attempted suicide by jumping out of a window whilst staying in the Mellinische Stiftung, Werl under the care of the Jugendamt, died out of reach of her mother. She had severe scrapes on her left arm. The child who was taken whilst still a newborn is growing up in the care of foster parents, whom he thinks are his real parents. Three further children have been totally alienated from their siblings and parents
No human rights violations?
Nevertheless, the European Court of Human Rights (ECtHR) has,in its second Beschluss 34499/04 vom 12.02.2008, failed to detect any more human rights violations in the case of the Haase family
Thus, according to the first decision in Strassburt on 08.04.2004, it may have been a human rights violation to remove all seven children from this intact family by means intervention by a German municipal agency and according to the ruling of Judge Norbert Weitz of the Family Court of Muenster and the Youth Welfare Board of the city of
Along with other ambiguous issues, it is unclear it is in accordance with the law for judges such as Norbert Weitz to be involved with a Youth Welfare Board, when they are only supposed to be dispensing justice in their courts.
Psychological evaluators Ralf Grigoleit,
Even the real names of the psychological evaluators Ralf Grigoleit, currently practising in Rheine and Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim were kept under wraps in this second judgement of the ECtHR. This is the kind of action which is normally practised by totalitarian states and it enables those who did the dirty work to remain undiscovered. The initial involvement of the Jugendamt in Muenster can also be seen in the same light, although the later involvement of the Jugendamt in Steinfurt did have some elements of fair treatment.
Prof. Dr. Wolfgang Klenner reports:
According to a list of defects by Prof. Dr. Wolfgang Klenner, one of the most reputable psychological experts in
Both these experts, Grigoleit und Kluck, were, at best, compliant in assisting with the declared intention of the the Jugendamt of Muenster, to remove the children of the Haase family from their parents.
The evaluations themselves come to erroneous conclusions, because the experts merely picked out those arguments which confirmed the expectations that were implied in the judge's questions. No alternative solutions were offered, sparing the court the burden of balancing the various interests of the parties concerned and enabling it to make its decision without forming its own opinion. It is also quite interesting that there is no request for evidence from the Family Court for the evaluation which was submitted by Grigoleit on 17.12.2001. This is because the request for an evaluation was made by the Municipal Social Welfare department of Muenster, in the form of a court request for evidence. This request was taken on by Judge Weitz, as if he had issued it himself."
Renate Jaeger Awarded honorary doctorate in Muenster!
It remains a puzzle, as to how such errors were not noticed by the former German Constitutional Court Judge, Renate Jaeger, who has a significant degree of responsibility for this judgement. Coming from Muenster, like the Haase family, where she was awarded an honorary doctorate, she is now active, having been nominated, not by the German people but by the German Chancellor, in the fifth section of the International Juristic Commission of the ECtHR.
Consideration of national particularities?
Could it be that Renate Jaeger exercises this form of justice in the Haase case because she herself once made decisions as a judge of the
Acceptance required, according to Gretel Diehl, Judge of the
The acceptance of a decision, and conversely the non-acceptance, which judges fear, as it infringes the dignity of the law" are factors which affect judgements in
As the Jugendamt is bound to the law, and especially to the welfare of children, according to Diehl, no judge in Germany would make a decision contrary to the will of the Jugendamt, but will rather align his or her decision with the manner in which the Jugendamt would support it and be willing to implement it.
The Judges are in the Jugendamt!
Concretely, this means that the actual judges are sitting in the Jugendamt and that the judge is simply the mouthpiece of the Jugendamt, whose assumed competence in the issue of "welfare of the child" is legitimised by the legal power of his or her office
The fact that the juristically undefined, vague term, well-being of the child" can be twisted to suit the opinion of the person making decisions about a child's situation is a well-known pitfall, as is the way this infringes on the principle of clarity, an important juristic tenet. In spite of this, neither the German Association of Psychologists nor the legislators have ever discussed or decided on a definition of welfare of the child.
Thus, the Jugendamt continues its rampage in the wide field given it by the well-being of the child", restricted only by the knowledge and conscience of the individual employee, without even professional supervision to monitor it or hold it in check. Although employees of this agency do make mistakes that cost many children their lives and keep families apart for years, if not for ever, the introduction of a professional supervisory authority has been rejected. This is, as stated for example by Prof. Wiesner from the federal Ministry, not possible for constitutional reasons. This interpretation is also shared by Federal Justice Minister Zypries and the Petitions Committee of the German Parliament.
Jugendamt displaying professional incompetence
The obviously clear suffering of children who have been neglected, abused or even murdered by their parents, or other adults, is attributed to parental failure and punished by removal of the child. The second root of this evil, however, the professional incompetence of badly trained Jugendamt employees without any professional monitoring, is not rooted out Instead, the whole institution of the family is placed under general suspicion, the Jugendamt given even more power to remove children and German citizens are encouraged to denounce their neighbours, in a manner reminiscent of East Germany, in order to protect the undefined well-being of the child". This is all taking place, according to Dr. Wolfgang Bergmann, Hannover, known as an expert on such issues, in spite of the fact that the Employees of the Jugendämter, [
] by virtue of their mentality, their admistrative authority and their training, are scarcely in the position to offer helpful support in every case of a difficult or problematic family." [1]
ECtHR concentrating on countries without a constitutional court?:
This decision-making practice could be what led Jaeger to make her statement about the acceptance of ECtHR decisions. It is obvious that acceptance of an ECtHR decision is dependent on the will of the Jugendamt and its national distinctiveness. For the case of the Haase family to be resolved, a decision had to be made that could be accepted by the Jugendamt. Such a decision could only involve the vindication of the Jugendamt and the revocation of the previous accusation of human rights violations.
This would also effectively deal with the decision of the
One can conclude that, due to her high esteem of the institution of the constitutional court, Jaeger did not pay much attention to the Haase case, as there was already a decision by the German Constitutional Court, which had taken into consideration Germany's national characteristics, thereby not perceiving any human rights violations in the removal of the children by the Jugendamt.
Must
It might be an exaggeration to say that the Haase family had to let go of their human rights in the interest of the acceptance of the international decision. This conclusion does earn some allure in the context of public comments by the German Justice Minister, Brigitte Zypries, as well as by the EU Parliamentarian, R. Wieland. They stated that
Essentially, the German state organs are irrevocably obliged, by Article 1, 2nd sentence of the German Basic Law, to uphold human rights, as they are constitutionally connected to justice and law:
The German people therefore acknowledge inviolable and inalienable
human rights as the basis of every community, of peace and of justice in the
world."
The organs of the German state are therefore likewise obligated to adhere to the dispensation of justice by the ECtHR as the highest European court, even if Federal Justice Minister Zypries, in an untenable statement on abgeordnetenwatch.de on 10.10.2007 rejected the translation of certain decisions of the ECtHR into German and also refused to place the European Convention on Human Rights (ECHR) on her website www.gesetze-im-internet.de along with the collection of German laws. The citizens of
Zypries congratulated Jaeger on 29.04.2004, saying she was convinced that Jaeger would seamlessly continue her successful work in the
Zypries might only have had a vague idea that these assets would be extremely beneficial to
The official argument is that this number is attributed to the excellent work of the
If one were to follow the argument of ECtHR Judge Jaeger, one could conclude that, as a former
Luzius Wildhaber, former President of the ECtHR censures Germany
In the face of so many human rights violations in democratic Germany, Luzius Wildhaber, the former president of the ECtHR, was not able to follow Jaegers reasoning in her desire for greater consideration of national characteristics". Instead, in December 2006, he denounced some gaps in the knowledge" of the German judiciary and leadership with regard to the system of the Human Rights Convention. As a consequence, he demanded not only that the international decisions be clearly followed, as per Paragraph 46 of the European Convention on Human Rights, but also that human rights violations be dealt with more effectively on an internal basis. The grievances already censured by the ECtHR were to be eliminated. "That would be the best way." (tso/AFP)
The current decision in the Haase case has complied with this requirement in a manner that Wildhaber surely did not intend.
Not an isolated incident and Constitutional Court Judge Lübbe-Wolff rejects a translation into German
The Haase case is not the only example of German human rights violations due to official arbitrariness. According to Constitutional Court judge Gertrude Lübbe-Wolff in a speech in front of the
Zypries lulls the ECtHR, assisted by Lübbe-Wolff
As we know today, the
Judge" Jugendamt's refusal in the Görgülü case
On 14.10.2004 a decision by the
Is it surprising, then, that insiders are commenting over and over again that, since Renate Jaeger has started working at the ECtHR, this court has barely established any human rights violations by German organs of state?
Federal president comes unwittingly into Judge Jugendamt's" line of fire "
The reality looks much different. the Hoffmann family in Soest is just one of many families who bear witness to this. Under the slogan, "Removal is the simplest method", as described by Katrin Hummel on 13.03.2008 in the FAZ, a German daily newspaper, families in Germany put themselves in danger of having the whole family torn apart, of loss of property and of losing their good name merely by taking advantage of their right to apply for the German president to become godfather of their seventh child.
In such a case it can happen that over-eager Jugendamt employees invade the lives of a happy family, describing their house and furniture, and even the fruit in their garden, as dirt" and go on to threaten them with removal of their children to force them to exchange their debt-free home for a city apartment in a high-crime, low-income area. If this doesn't have the desired effect, they call in their psychologists to draw up psychological evaluations. The evaluations, as drawn up by the obedient psychologists, who, after all, are being paid by the Jugendamt, establish the need to remove the children from the family. No wonder that the Hoffmann family in Soest lived in such fear. It is also no surprise that less and less young people in
Childlessness the best protection
The only surprise is that those responsible once again do not realise that the interests of the organs of state have no precedence over human rights and that the best protection for children in a country that treats children as property of the state is childlessness.
Animal protection and little white polar bears
In a country where baby polar bears get more attention from the press than human rights violations against parents and children, it might be worth going on an excursion into the world of animal rights:
The regulations governing the protection of animals and plants in the wild (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) contain a thorough description of how animals living in the wild should not be treated. Parents and children do not have this benefit. They are dealt with arbitrarily by the organs of state, using the empty phrase well-being of the child", which violates the principle of clarity.
Supervisory report 2007 no change in practice except in the German section of the ECtHR:
The Supervisory report for 2007 of the Committee of Ministers of the Council of Europe, which monitors the implementation of the ECtHR judgements, expresses this perfectly. German citizens whose family life has not been sufficiently protected by the organs of state look with disbelief at the report from page 180 and wonder why their appeals have been rejected by the ECtHR, through Renate Jaeger whilst the Committee of Ministers strongly urges the implementation of the decisions in other countries. Life is not easy for families with children in any of the 47 countries. Over and over again, government agencies violate human rights, instead of protecting them. The decisions referred to in the pages above state that children belong in their families and that they should have interact with each other to protect the roots of the children and the adults. This is in sharp contrast the one of the more recent decisions of the
It is also astonishing that the Haase case, unimplemented decisions and all, does not appear anywhere on the 271 pages of the Supervision Report of 2007. Does this mean that, for Renate Jaeger, two children returned, one dead, equals three children with the other four somehow eliminated from the equation? And does this also signify that the crushing decision of the ECtHR from 2004 had been attended to, as far as the Ministers were concerned
A 56 year old grandmother who was looking after her grandchild, whose parents abandoned him and who was also removed from her by the Jugendamt said recently to me: This is not a good country for children or for those who love children.
Yours Sincerely (and Pensively) Franz Romer