Sonntag, Mai 04, 2008

173. Männerpartei - Die Zeit ist reif! - Kampagne Jugendämtern

Die Männerpartei kämpft für eine auch von Jugendämtern und Psychologen weitgehend unabhängige, die gesetzlichen Vorschriften sorgfältig beachtende Justiz in Deutschland!

Sie empfiehlt, vielleicht anders als mancher Anwalt, jedem, der durch einen Richter in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wurde, den Gebrauch des "scharfen Schwertes des deutschen Datenschutzrechtes" zu erwägen, gegebenenfalls Strafanzeige zu ertatten.

In Sorgerechtsverfahren mißachten nach hier vorliegenen Informationen manche Richter das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, indem sie Eltern und Kinder betreffende Psychologische Sachverständigengutachten (und auch Anwaltsschreiben an das Familiengericht) einfach in Kopie an das Jugendamt versenden!!



Für von solch einem Vorgang Betroffene stellt die Männerpartei nun einen Musterbrief zur Weiterverbreitung und zu eigener Verwendung im konkreten Fall vor.
Es handelt sich dabei um eine ANFRAGE nach dem Landesdatenschutzgesetz, welche jedenfalls in Bayern vom Richter KOSTENFREI zu beantworten ist.

Nach Auffassung der deutschen MP und z.B. zweier einschlägig bekannter deutscher Juraprofessoren gibt es für eine ohne Zustimmung aller Betroffenen erfolgende Übersendung eines Psychologischen oder auch Medizinischen Gutachtens an ein Jugendamt keine Rechtsgrundlage!

Sollte eine Übersendung dennoch erfolgen, läge gemäß § 203 Abs. 2 (1) StGB womöglich eine strafbare Handlung (Amtsdelikt?!) vor, welche man sich heute noch nicht gefallen lassen muß.

Ein bundesweit durch energisches und erfolgreiches Vorgehen gegen Richter und ein Jugendamt bekannt gewordener deutscher Rechtsanwalt, der kein Mtglied der MP ist, hat uns gegenüber zu erkennen gegeben, Betroffenen gegebenenfalls zu helfen.
Eine Kontaktadresse findet sich in einem Aufsatz unter:
http://www.maennerpartei.eu/PDF/Flugblatt%201%20pdf.pdf

Hier nun der Musterbrief als ERMUTIGUNG an alle, zunächst SELBER tätig zu werden. Kost nix!

An das
Familiengericht
Amts- Verschwiegen
Ganovenhain Nr. 203 Abs. 2 (1) StGB

Az: XY
Anfrage gem. Art. 10 Abs. 2 BayDSG


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Veranlassung des Richters Gendermurks wurde das am Soundsovielten von der Diplom- Psychologin Pfeffergeber - Datenschöpf (Firma Dubioso Ltd.) erstattete, mich und meine Familie betreffende Psychologische Sachverständigengutachten am Soundsovielten an das Jugendamt Kinderwohlst versendet.

Beweis: Kopie des Aktenvermerks des AG / Jugendamts

Eine Einwilligung hatte ich nicht gegeben.

Das Gutachten enthält eine ganze Reihe von Privatgeheimnissen, darunter auch sogenannte "Drittgeheimnisse" und desinformierende Gerüchte.

Ich bitte um Mitteilung, zu welchem Sachzweck diese mit der Übersendung mich betreffender personenbezogener Daten verbundene Übersendung erfolgte.

Desweiteren bitte ich vor allem darum, mir die ja erforderliche datenschutzrechtliche BEFUGNISNORM zu nennen, welche diese Übersendung aus einem nach § 170 GVG nicht öffentlichen Verfahren heraus erlauben würde.

§49a FGG sieht eine solche Übersendung meines Erachtens ja nicht vor, § 624(4) ZPO stünde ihr wohl entgegen.
Jugendämter sollen die zur Erfüllung ihrer eigenständigen Aufgaben erforderlichen Sozialdaten gemäß §§ 61 ff. SGB VIII selber bei den Betroffenen erheben.
Im Übrigen ist die kritische Würdigung eines vom Richter eingeholten SV- Gutachtens nach meiner juristisch laienhaften Überzeugung gemäß ZPO gesetzliche Aufgabe des Richters, nicht eines Sozialpädagogen.

Ich sehe der Beantwortung meiner Anfragen bis zum Ultimo entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Mannhaft Greifedurch,
Bürger Absurdistans

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