Dienstag, September 23, 2008

Soll das Jugendamt abgeschafft werden | ZEIT ONLINE Leserkommentare

da braucht es noch mehr Kommentare Gruesse Franz Romer Und "Wahnfriedel" scheint eine Jugendamtsnahe Frau zu sein aus Bielfeld - dies wird auch hier deutlich

http://kommentare.zeit.de/user/dorchen22/beitrag/2008/09/19/wir-duerfen-nicht-zu-mama-und-papa

 

und hier zu der Abstimmung zu der wir mehr Abstimmung brauchen und mehr Kommentare:

http://kommentare.zeit.de/article/2008/09/20/soll-das-jugendamt-abgeschafft-werden#comment-200305

11. Wahnfriedels Kommentare und Fiktion des Jugendamtes

an anderer Stelle musste ich bereits Wahnfriedels totalitäre Kommentare reklamieren.

Der Schaden, der hier durch Menschen in Fiktion tätig, angerichtet wird, übersteigt manchmal das Vorstellungsvermögen und ist im Detail nachzulesen auf www.Kindesraub.de

Das KJHG - SBG VIII beschreibt in § 1, Abs. 1 fragwürdigste Ziele, und in Abs 3, 4. scheint das Jugendamt auch im Umweltschutz tätig zu sein :-)

Mir ist bislang unbekannt, dass es ein Staatsziel des Grundgesetzes wäre, dass Kinder zu gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen werden sollen und auch hier wird ein Verstoß gegen das Naturrecht aus Art. 6 ebenso sichtbar. Ich lese in Art.2:
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Ich hörte jedoch, dass es sich bei der Gemeinschaftsfähigkeit um ein pädagogisches Konzeptziel handeln soll. Die Frage, die sich stellt, ist, ob damit nicht schon die Individualität jedes Einzelnen schon im Ansatz unterlaufen wird.

Wir müssen uns jedoch davor hüten, denn es ist noch nicht lange her (1937), da hat sich ein gewisser Hans Heinze (http://de.wikipedia.org/w... ) zum „Kampf gegen die Gemeinschaftsunfähigen" zu Wort gemeldet. Damals handelte es sich um eine Staatsdoktrin und jetzt ist dieses "Geschwafel" im KJHG zu entdecken?

Es ist also ein neues gesellschaftspolitisches Ziel (bemerkt hat das sicher kaum jemand), was hier seit 1991 "in der Umsetzung begriffen ist". Dies hat Prof. Dr. Kupffer bereits gegeisselt in Bad Boll 1996, indem er daraufhinwies, dass hier ein Braintrust am Werke sei, der in einer Fiktion unterwegs ist und eher in einen totalitären Staat gehört. Nun mag sich jeder ausmahlen, was das in der Hand von JuA-Mitarbeiter bedeutet und welches krude Weltbild dann den armen Opfern aufgestülpt wird. Es wird ein ähnliches Bild sein, was die Bildungslandschaft hoffnungsfroh verheisst.

Sicherlich gibt es auch ganz ausgezeichnet helfende Mitarbeiter im Jugendamt, jedoch schon Klenner stellte fest, dass es sich dort um Minderheiten handelt. Auf die weiteren Konstruktionsfehler des Jugendhilfeausschusses, in dem Lucky Luciano den Vorsitzenden der Antidrogenkommission mimmelt und die schizophren machende Aufgabe des Helfers und Polizisten will ich an dieser Stelle nicht eingehen.

In diesem Sinne - Ihr Franz Romer

Siehe:
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4.dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
(Quelle: http://www.gesetze-im-int... )

 

 

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