Mittwoch, Mai 28, 2008

Mission erfüllt - Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - Der Feind in meinem Bett? - www.kindesraub.de

Verteiler: Deutsche- und Auslandspresse, Verteiler und Listen -
english translation at the end of the report - Bitte fordern Sie Presse-Bilder an  - pls request for printable pictures in case of press purposes

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=91 

Information zum Fall Renate Jaeger, Verfassungsrichterin a. D., jetzt Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mission erfüllt: Verfassungsrichterin a. D. Renate Jaeger - Richterin beim EGMR - „Der Feind in meinem Bett"?

Kaum mehr Menschenrechtsverletzungen in Deutschland? Wird der internationale Gerichtshof für Menschenrechte nationales Organ? Was hat Renate Jaeger mit kleinen, weißen Eisbären zu tun?

Düsseldorf 28.05.2008   Seit 2004 gilt der „Fall Haase" als eines der sehr grausamen Verbrechen unter den bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen, die in der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestraft wurden. Es ist international bekannt, dass sich das Jugendamt als kommunale Behörde der Stadt Münster kurz vor Weihnachten 2001 strafbar machte, indem es den Eltern Haase nach einem geheimen psychologischen Gutachten und ohne richterliche Anhörung ihre sieben Kinder entzog, eines davon ein drei Tage alter Säugling, und anschließend jahrelang keinerlei Kontakt zwischen Eltern und Kindern gestattete. Die mit dem internationalen Urteil wegen schwerer Menschenrechtsverletzung verbundene Geldstrafe hatte Deutschland den Eltern kurzfristig überwiesen. Die Beseitigung der Menschenrechtsverletzung durch Gewährung von Umgang und / oder Herausgabe der Kinder aber unterblieb. Abermals klagten die Eltern durch alle deutschen Instanzen, bis sie erneut vor dem EGMR angekommen waren.

Zwei Kinder zurück nach getrennter Haltung! Lisa ist tot!Seit August und September 2005 sind die beiden zweitjüngsten Mädchen wieder zu Hause. Die kleine A. war in Kinderheim Mellinische Stiftung in Werl und die kleine S. war in Gelsenkirchen im Josefs Heim. Alle Kinder wurden meist von einander getrennt gehalten, im wahrsten Sinne des Wortes. Das dahinter stehende pädagogische Konzept ist unbekannt. Das Jugendamt gab den Eltern zwei der sieben Kinder unter strengen Auflagen zurück. Die anderen fünf Kinder kehrten nicht heim. Eine Tochter, die in der Obhut des Jugendamts im Heim Mellinische Stiftung, Werl zwei Suizidversuche durch Fenstersturzversuch überlebt hatte, starb fern der Mutter. Sie hatte erhebliche Ritzspuren am linken Arm. Das als Säugling entzogene Kind wächst bei Pflegeeltern auf, die es für seine wahren Eltern hält. Drei sind ihren Eltern und Geschwistern völlig entfremdet.

the remaing Haase chidren

Keine Menschenrechte verletzt?Dennoch erkennt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem zweiten Beschluss 34499/04 vom 12.02.2008 keine Menschenrechtsverletzungen mehr im Fall Haase.

Mithin war es laut dem ersten Straßburger Beschluss vom .08.04.2004 zwar gegen das Menschenrecht, dass der intakten Familie durch Eingriff der deutschen Kommunalorgane und das Urteil des Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster sieben Kinder entzogen wurden. Dass die höchstrichterliche in Straßburg angeordnete Wiederherstellung des Zustandes vor der durch Jugendamt und Gericht begangene Menschenrechtsverletzung nur unvollständig in die Tat umgesetzt wurde, entspricht laut dem zweiten Beschluss aber ebenso dem Menschenrecht wie die erneute Entscheidungsgewalt des besagten Richters Norbert Weitz vom Familiengericht Münster und dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster.

Neben anderen Unklarheiten blieb ungeklärt, ob Richter wie Norbert Weitz grundgesetzkonform im Jugendhilfeausschuss tätig sind, obwohl ihnen nur die Rechtssprechung anvertraut ist.

Gutachter Ralf Grigoleit, Rheine und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim:Sogar die Real-Namen der psychologischen Gutachter Ralf Grigoleit, der in Rheine praktiziert und Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim wurden im Zweiten Urteil des EGMR verborgen. Eine Vorgehensweise, die aus totalitären Staaten bekannt ist. Denn hier werden die Akteure der schmutzigen Arbeit gedeckt. Die Vorarbeit des Jugendamtes Münster ist ebenfalls unter diesem Rubrum zu führen, die Nacharbeit für einen Teil der Kinder des Jugendamtes Steinfurt war über einige Strecken von Fairness geprägt.

Prof. Dr. Wolfgang Klenner berichtet:Angesichts der von Prof. Dr. Wolfgang Klenner, einem der namhaftesten psychologischen Gutachter Deutschlands und Betreuer der Familie Haase seit Mitte 2002, aufgelisteten Mängel, wäre das Verbergen der beiden Namen wohl mehr als nur Datenschutz. Er kommentierte den Vorgang wie folgt:

 

„Die beiden Gutachter, Grigoleit und Kluck, sind dabei bestenfalls die mit der schmutzigen Arbeit befaßten Erfüllungsgehilfen der vom Jugendamt Münster erklärten Absicht, den Eltern Haase die Kinder fortzunehmen.

Die Gutachten selber lieferten falsche Ergebnisse, weil die Gutachter nur Argumente zusammensuchten, welche die in der gerichtlichen Fragestellung liegende Erwartung bestätigten, ohne jede Alternativlösung, so daß der Gerichtsbarkeit eine Güterabwägung erspart blieb und ihren Beschluß ohne eigene Urteilsbildung fassen konnte. Wobei nicht ohne Pikanterie ist, daß für das Grigoleit-Gutachten vom 17.12.2001 gar kein familiengerichtlicher Beweisbeschluß vorliegt. Denn der Gutachtenauftrag wurde vom Kommunalen Sozialdienst (KSD) Münster in der Form einer gerichtlichen Beweisfrage erteilt. Und das übernahm Richter Weitz, so als habe er es in Auftrag gegeben."

 

Renate Jaeger - Ehrendoktorwürde in Münster!
Rätselhaft bleibt, warum derartige Schwächen der ehemaligen deutschen Verfassungsrichterin Renate Jaeger nicht auffielen, die eine der maßgeblich Verantwortlichen für dieses Urteil ist.

Wie Familie Haase aus Münster kommend, wo sie mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet wurde, agiert sie heute als gewählte, jedoch nicht durch das Volk, sondern die Exekutive legitimierte Vertreterin Deutschlands in der fünften Sektion der Internationalen Juristenkommission des EGMR.

Nationale Besonderheiten berücksichtigt?
Kann es sein, dass Renate Jaeger zur blinden Justitia wurde, weil sie in Straßburg als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin entschied? Immerhin hatte sie schon kurz vor ihrem Amtsantritt beim EGMR Ende 2004 in der TAZ verkündet, der internationale Gerichtshof müsse bei seinen Entscheidungen „nationale Besonderheiten" berücksichtigen, weil sonst Akzeptanzprobleme in den Einzelstaaten entstünden. Akzeptanz der ersten EGMR-Urteile in den Fällen Görgülü und Haase in 2004 beim Bürger kann sie wohl kaum gemeint haben. Ein Fall wurde zwischenzeitlich bekannt, in dem Renate Jaeger beim EGMR über einen Fall entschied, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte. Das gibt zu denken!

Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl?
Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefürchtete Nicht-Akzeptanz eines Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der „Würde des Rechts" sind in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema „ Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse " ausführte.

 

Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle.

 

Richter sitzt im Jugendamt!
Konkret heißt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche Kompetenz in Sachen „Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts für rechtmäßig erklärt.

Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff „Kindeswohl" dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des Entscheidungsträgers macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoß gegen den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber, die Norm klar erfasst.

So agiert das Jugendamt nach bestem Wissen und Gewissen seiner Mitarbeiter völlig frei im weiten Feld des „Kindeswohls" und wird nicht einmal durch eine übergeordnete Fachaufsicht kontrolliert bzw. in Schranken gewiesen. Obwohl Jugendamtsmitarbeiter Fehlentscheidungen treffen, die viele Kinder das Leben kosten und Familien für Jahre, wenn nicht für immer trennen, wird die Einführung einer Fachaufsicht als Kontrollinstanz abgelehnt. Diese sei, wie beispielsweise Prof. Wiesner aus dem Bundesministerium ausführte, aus Verfassungsgründen gar nicht zulässig. Eine Auslegung, die auch von Bundesjustizministerin Zypries und dem deutschen Petitionsausschuss des Bundestages geteilt wird.

Jugendamt fachlich meist inkompetent
Das aller Welt sichtbare Leid der von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen vernachlässigten, misshandelten oder gar ermordeten Kinder wird daher auf elterliches Versagen reduziert und durch Kindesentzug bestraft. Die zweite Wurzel des Übels aber, die fachliche Inkompetenz von schlecht ausgebildeten, fachlich nicht durch eine übergeordnete Instanz kontrollierten Jugendamtsmitarbeitern wird nicht ausgerissen. Statt dessen wird die Institution Familie unter Generalverdacht gestellt, das Jugendamt mit immer mehr Macht zum Kindesentzug ausgestattet und der Bürger zum Denunzianten erzogen, der den Nachbarn in Stasi-Manier zu beobachten habe, um das nicht definierte Kindeswohl zu schützen. Und das alles, obwohl nach Meinung von Dr. Wolfgang Bergmann, Hannover, einem weiteren ausgewiesenen Experten, die „Mitarbeiter der Jugendämter [...] von Ihrer Mentalität, Verwaltungshoheit und Ausbildung kaum in der Lage [sind] in schwierigen oder Problemfamilien in jedem Fall hilfreich zu unterstützen." [1]

EGMR-Konzentration auf Staaten ohne Verfassungsgericht?:
Diese Entscheidungspraxis könnte Jaeger zu ihrer Aussage über die verbesserungswürdige Akzeptanz von EGMR-Beschlüssen bewogen haben. Es läge ja auf der Hand, dass auch die Akzeptanz eines EGMR-Beschlusses mit dem Willen des Jugendamts und dessen nationaler Besonderheit stehen und fallen würde. Sollte also der Fall Haase endlich zu einem Ende kommen, musste ein Beschluss erfolgen, den das Jugendamt akzeptieren würde. Und der würde nicht anders lauten können als eine Rehabilitation des Jugendamts und Aufhebung des Vorwurfs der Menschenrechtsverletzungen.

Damit wäre zugleich dem deutschen Bundesverfassungsgerichtsurteil im Fall Haase entsprochen, an dem Jaeger 2001, im Schicksalsjahr der Familie Haase, als Richterin tätig war.

Wie Jaeger 2004 gegenüber der TAZ ausführte, müsse sich der EGMR wegen Überlastung auf  Staaten konzentrieren, in denen die interne Kontrolle weniger gut ausgestaltet sei, weil es kein Verfassungsgericht gibt.

Aus dieser hohen Wertschätzung des Verfassungsgerichts als internes Kontrollorgan könnte man schließen, dass Jaeger sich beim EGMR auch mit dem Fall Haase wenig konzentriert befasste, da es bereits ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gab, welches die nationalen Besonderheiten Deutschlands berücksichtigte und daher keine Menschenrechtsverletzungen im Kindesentzug durch das Jugendamt sah.

Muss sich Deutschland an Bundesgesetze halten? Volksverdummung durch Zypries!
Überspitzt könnte man sagen, dass die Menschenrechte auch der Familie Haase im Interesse der Akzeptanz des internationalen Beschlusses auf der Strecke blieben. Diese Schlussfolgerung erhält ihren besonderen Reiz vor dem Hintergrund dessen, dass die Bundesjustizministerin B. Zypries ebenso wie der EU-Parlamentarier R. Wieland öffentlich ausführten, Deutschland müsse EGMR-Beschlüsse nicht eins zu eins umsetzen. Womit sich beide im offenen Widerspruch gegen das bundesdeutsche Gesetz der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) und dessen Art. 46 befinden. Besagter Artikel verpflichtet Deutschland die Urteile des EGMR umzusetzen.

Tatsächlich sind die Deutschen Staatsorgane jedoch mit Art. 1, Satz 2 des Grundgesetzes den Menschenrechten unabänderlich verpflichtet, wie sie auch eine grundgesetzliche Bindung an Recht und Gesetz haben:

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

Die Deutschen Staatsorgane sind ebenso verbindlich an die Rechtssprechung des EGMR als höchstem europäischen Gerichtshof gebunden, auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries mit unhaltbaren Informationen bei abgeordnetenwatch.de am 10.10.2007 weigerte, bestimmte Urteile des EGMR aus dem Englischen zu übersetzen und sich ebenfalls weigert, die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) in den deutschen Gesetzesbestand auf ihrer Website - http://www.gesetze-im-internet.de/ zu übernehmen. Damit soll der Bürger offenkundig weiter zum Narren gehalten werden.

Zypries gratulierte Jaeger am 29.04.2004, sie sei davon überzeugt, Jaeger werde beim EGMR in Straßburg nahtlos an ihre erfolgreiche Arbeit beim deutschen Bundesverfassungsgericht anknüpfen. Insbesondere ihre Kenntnis des Gerichtsalltags und der Gerichtsorganisation würde für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine große Hilfe sein.

Dass diese Vorzüge auch für Deutschland äußert hilfreich sein würden, mochte Zypries damals ahnen. Beweis könnte die sich seit Jaegers Amtsantritt drastisch reduzierende Anzahl der in Straßburg erkannten deutschen Menschenrechtsverletzungen sein.

Argumentativ wird dies freilich eher auf die hervorragende Arbeit des deutschen Verfassungsgerichts zurück geführt, die bereits intern kontrolliere und die Straßburger Richter schone. Verschwiegen wird meist, dass diese Bilanz nur möglich wird, weil die meisten Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen nicht einmal zugelassen, geschweige denn verhandelt werden. Mit diesem „abbügeln" kommen die Richter, ihrer grundgesetzlich anvertrauten einzigen Aufgabe, der Rechtssprechung nicht mehr nach. Einfache Gesetze können das Grundgesetz nicht übersteuern. Mit anderen Worten, es kommt gar nicht erst so weit, dass das Gros der Verfassungsbeschwerden aktenkundig würde und bis nach Straßburg vordringen dürfte. Wenn unter den solcherart ausgesiebten Fällen dann immer noch bisher über 60 Menschenrechtsverletzungen waren, die vor dem EGMR erkannt wurden, lässt dies Rückschlüsse auf eine geradezu erschreckende Dunkelziffer zu.

Wollte man dann weiter der Argumentation der EGMR-Richterin Jaeger folgen, könnte man schlussfolgern, dass sie als ehemalige deutsche Verfassungsrichterin der Meinung sei, allein wegen der Existenz eines Verfassungsgerichts könne es keine Menschenrechtsverletzungen geben. Damit wären dann auch Russland und die Türkei aus dem Schneider; schließlich haben sie auch Verfassungsgerichte.

Luzius Wildhaber, ehemaliger Präsident des EGMR rügt Deutschland
Angesichts des hohen Aufkommens von Menschenrechtsverletzungen im demokratischen Deutschland, konnte Luzius Wildhaber, der ehemalige Präsident des EGMR, Jaegers Wunsch nach stärkerer Berücksichtigung „nationaler Besonderheiten" wohl nicht folgen. Stattdessen prangerte er im Dezember 2006 „einige Wissenslücken" der deutschen Richter und Regierenden hinsichtlich des Systems der Menschenrechtskonvention an. Deshalb forderte er nicht nur ein unmissverständliches „Befolgen" der internationalen Urteile nach Paragraph 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch ein wirksameres internes Vorgehen gegen Menschenrechtsverletzungen. Vom EGMR gerügte Missstände gelte es definitiv abzuschaffen. „Das wäre der beste Weg." (tso/AFP)

Mit dem aktuellen Beschluss im Fall Haase wurde diesem Verlangen in einer Weise entsprochen, die Wildhaber wohl nicht gemeint hatte.

Kein singuläres Ereignis und auch Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff verweigert deutsche Übersetzung
Der Fall Haase steht nicht singulär für deutsche Menschenrechtsverletzungen durch Behördenwillkür. Laut Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff anlässlich eines Vortrages vor dem Russischen Verfassungsgerichtshof, wurde Deutschland bis zum Juli 2006 insgesamt 62 Mal vom EGMR wegen Menschenrechtsverletzung verurteilt, dabei 28 Fälle wegen Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren). Dieses Recht wurde durch z.B. überlange Verfahrensdauer verletzt. Das Bundesjustizministerium habe jedoch, so Lübbe-Wolff, schnell reagiert, dem EGMR Besserung gelobt und bereits im September 2006 einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Verfahren vorgelegt.

Zypries lullt den EGMR ein, assistiert von Lübbe-Wolff
Wie wir heute wissen, wurde der europäische Gerichtshof in dieser Sache von Bundesjustizministerin Zypries schlicht eingelullt - und auch Lübbe-Wolff hatte mit ihrem Hinweis auf den schnellen Gesetzesentwurf zunächst einmal für Ruhe im internationalen Plenum gesorgt. Tatsächlich warten die die Bürger in Deutschland seit dem 22.08.2005 (sic!) noch immer auf die angekündigte Gesetzesänderung zur Untätigkeitsbeschwerde bei unfairen, weil überlangen Verfahren. So arbeitet die Gesetzgebung, die Exekutive und Justitia, Hand in Hand und in protektionistischer Verwobenheit in Deutschland: die Richter können nichts dafür, es fehlt ihnen einfach ein Gesetz, könnte man schmunzeln, wenn es nicht so ernst wäre.

„Richter" Jugendamt weigert sich im Falle Görgülü
Am 14.10.2004 fiel der weltweit beachtete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Menschenrechtsfall Görgülü, der Umgang und Sorge für seinen ihm durch Behördenwillkür des Jugendamtes entzogenen Sohn suchte. Obwohl der EGMR den Kindesentzug als schweren Verstoß gegen die Menschenrechte ahndete, hatte das deutsche Jugendamt die Umsetzung der Kindesherausgabe verweigert. Da der Vater dagegen klagte, wies das Bundesverfassungsgericht im 1. Senat, dem auch Jaeger angehörte, den Vorrang der Europäischen Konvention für Menschenrechte gegenüber dem Grundgesetz ab, obwohl auch Deutschland verpflichtet ist, alle Urteile des EGMR umzusetzen. Die Waffengleichheit vor Gericht bedeutet für das Jugendamt: es braucht keinen Rechtsanwalt, da hilft schon mal der DIJUF e.V., Heidelberg, wenn es Lust hat, nimmt es einen Rechtsanwalt, Gerichtskosten muss das Jugendamt nicht tragen, alle Kosten trägt ohnehin der Steuerzahler. Kinder und Eltern zahlen die ganze Rechnung inkl. Gerichtskosten und Anwalt im Falle des Unterliegens, was meist der Fall ist. Von der zerstörten Familie, der vielleicht geholfen hätte werden sollen ganz zu schweigen.

Wundert es, dass Insider immer wieder festgestellt haben wollen, dass, seit Renate Jaeger beim EGMR arbeite, dort kaum noch Menschenrechtsverletzungen begangen durch deutsche Staatsorgane festgestellt würden?

Bundespräsident gerät unvermutet in die Schusslinie durch „Jugendamtsrichter"
Die Tatsachen sehen anders aus. Familie Hoffmann in Soest ist nur eine Familie von vielen. Getreu dem Motto, das Katrin Hummel am 13.03.2008 in der FAZ „Wegnehmen ist das einfachste" nannte, kommen Familien in Deutschland allein deshalb in Gefahr der Familienzerstörung, des Eigentumverlustes und des Rufmordes, weil sie zum Beispiel ihr Recht wahrnehmen wollen, wegen der Geburt eines siebten Kindes um eine Patenschaft des Bundespräsidenten nachzusuchen.

In einem solchen Fall kann es passieren, dass übereifrige Jugendamtsmitarbeiter in eine glückliche Familie einbrechen, dort deren Haus und Einrichtung, ja, sogar das Obst im Garten als „Dreck" bezeichnen und am Ende durch die Androhung des Kindesentzugs verlangen, das schuldenfreie Eigenheim im Grünen gegen eine Stadt-Mietwohnung in einem sozialen Brennpunkt einzutauschen.  Gelingt es nicht auf Anhieb, die entsetzten Eltern zum Gehorsam zu zwingen, werden psychologische Gutachten in Auftrag gegeben. Wie die im vorauseilendem Gehorsam der vom Jugendamt bestellten und bezahlten Gutachter aussehen können, belegen die Gutachten in Fällen wie Haase und Görgülü eindringlich mit Kindesentzug. Kein Wunder also, dass die Angst bei Familie Hoffmann in Soest umgeht. Kein Wunder auch, dass immer weniger junge Menschen in Deutschland Eltern werden wollen.

Kinderlosigkeit der beste Kinderschutz
Wundern muss man sich nur, dass die Verantwortlichen auch diesmal wieder nicht begreifen, dass Interessen der Staatsorgane keinen Vorrang vor Menschenrechten haben und der beste Kinderschutz in einem Land, das Kinder als Staatseigentum behandelt, die Kinderlosigkeit ist.

Tierschutz und kleine weiße Eisbären
Ein Ausflug in den Schutz der Tiere lohnt allemal im Land, wo kleine Eisbären mehr Beachtung durch die Presse bekommen, als Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern:

Dort können wir umfangreich in der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten ( Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV ) nachlesen, wie wild lebende Tiere beispielsweise nicht behandelt werden dürfen. Diesen Vorteil haben Kinder und Eltern nicht. Sie werden beide mit der unbestimmten, gegen die jegliche Normenklarheit verstoßende Worthülse „Kindeswohl" von den Staatsorganen bearbeitet.

Überwachungsbericht 2007 - keine Änderung der Praxis, außer in der Deutschen Sektion beim EGMR:
Der Überwachungsbericht 2007 des Ministerkommitees des Europarats, der die Umsetzung der EGMR-Urteile überwacht, bringt es auf den Punkt. Mitbürger in Deutschland, deren Familienleben durch die Staatsorgane nicht ausreichend geschützt wird, werden sich bei der Lektüre ab Seite 180 erstaunt die Augen reiben und sich wundern, warum ihre Klagen beim EGMR durch Renate Jaeger abgewiesen wurde und das Ministerkommitee nachhaltig in anderen Ländern die Durchsetzung der Urteile anmahnt. Familien und deren Kinder haben es in keinem der 47 Länder leicht. Immer wieder verletzen die Staatsorgane die MENSCHENRECHTE, statt diese zu schützen. Auf die Kurzformel gebracht sagen die noch nicht umgesetzten Urteile, dass Kinder zu den Familien gehören und alle Umgang miteinander haben müssen, um die Wurzeln der Kinder und die Erwachsenen zu schützen. Dies steht im krassen Widerspruch zum jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteil - es ging dabei um die Umgangspflicht eines Vaters zu seinem unehelichen Sohn -, was offenkundig Menschenrechte nach der Menschenrechtskonvention nicht schützen will. Die Wildhaber-Worte, kaum gesagt, sind schon vergessen. Und was ist der Sinn des Ausführungsbeschlusses, der nicht nur den zuerst sinnvollerweise Richtern sondern auch später den wissenschaftlichen Hilfskräften volle Immunität zusichert und Steuerfreiheit? Wie wir nachhaltig wissen korrumpiert absolute Macht absolut!

Erstaunlich ist weiterhin, dass der Fall Haase bei dem Überwachungsbericht 2007 mit 271 Seiten nicht umgesetzten Urteilen gar nicht mehr auftaucht. Bedeutet dies für Renate Jaeger, zwei Kinder zurück, eines tot, macht gesamt drei erledigte Kinder, die restlichen vier fallen unter den Tisch? Und bedeut es weiter, dass der vernichtende Urteilsspruch des EGMR aus 2004 für die Ministerialen schon 2007 erledigt war?

Eine Grossmutter mit 56 Jahren, die ihren Enkel pflegte, dessen Eltern ausgefallen waren, und wo das Jugendamt wieder sein Werk des Kindesraubes durchführt, sagte mir neulich: Kein gutes Land für Kinder und solche die Kinder lieben.

Nachdenkliche Grüße von Ihrem Franz Romer, Düsseldorf, www.Kindesraub.de

 

the remaining Haase family


 

Freundliche Gruesse and personal best regards

Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland  Germany

Tel:            +49 (0)211 296652
Fax             +49 (0)211 9542034
Mobil:          +49 (0)172 2043664
Skype          callto:franzja
(ICQ             306-045-843 - techn. Probleme)

mailto:me@franz-romer.com
http://www.franz-romer.com/
http://www.Riff-theBand.de/
http://www.Kindesraub.de/

how to find us:
http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212


Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

Information concerning the case of Renate Jaeger, former German Constitutional Court Judge and now Judge at the European Court of Human Rights

 

 

Mission successful: Ex-Constitutional Court of Germany Judge Renate Jaeger – Judge at the European Court of Human Rights – „The enemy in my bed"?

Scarcely any more human rights violations in Germany? Has this international human rights court become a German national organ? What has Renate Jaeger got to do with small, cuddly polar bears?

 

 

Düsseldorf 28.05.2008  Since 2004, the case of the Haase family has been known as one of the most inhumane violations of human rights in the recent history of the Federal Republic of Germany. It stands out among the more than 60 human rights violations for which this country has been punished by the European Court of Human Rights (ECtHR). It is now internationally known that the Jugendamt, as a municipal agency of the city of Muenster, made itself culpable shortly before Christmas in 2001, by removing the seven Haase children from their parents, after a secret evaluation was carried out and without even granting the parents a right to a hearing. One of these children was a three-day old infant and for many years, the parents were forbidden to have any contact with any of their children. The financial damages which were imposed as part of the judgement of severe violation of human rights were swiftly transferred to the parents' account by the German state. However, their children were not returned to them. The parents filed suit at one level of the German courts after another until their case once again came before the ECtHR.

 

Two children returned to the family! Lisa dead!

Since August and September 2005 two of the younger daughters have been living with their parents once again. Little A. had been in a children's home run by the Mellinische Stiftung in Werl and little S. had been kept in the Josef Children's Home in Gelsenkirchen. The children were kept mostly separate from each other, in the truest sense of the word. There is no known pedagogical reason for this separation. The Jugendamt returned the two children under strict conditions. The other five children were not able to return home. One daughter, who had, on two occasions, attempted suicide by jumping out of a window whilst staying in the Mellinische Stiftung, Werl under the care of the Jugendamt, died out of reach of her mother. She had severe scrapes on her left arm. The child who was taken whilst still a newborn is growing up in the care of foster parents, whom he thinks are his real parents. Three further children have been totally alienated from their siblings and parents

 

No human rights violations?

Nevertheless, the European Court of Human Rights (ECtHR) has,in its second Beschluss 34499/04 vom 12.02.2008, failed to detect any more human rights violations in the case of the Haase family

Thus, according to the first decision in Strassburt on 08.04.2004, it may have been a human rights violation to remove all seven children from this intact family by means intervention by a German municipal agency and according to the ruling of Judge Norbert Weitz of the Family Court of Muenster and the Youth Welfare Board of the city of Muenster. However, according to the second decision, the fact that the return of all the children to their parents, as decreed by this same court four years previously, had only been partially implemented, is just as much in line with human rights as the fact that the above-mentioned Judge Norbert Weiss and the Youth Welfare Board of the city of Muenster once again have the power of decision in this regard.

 

Along with other ambiguous issues, it is unclear it is in accordance with the law for judges such as Norbert Weitz to be involved with a Youth Welfare Board, when they are only supposed to be dispensing justice in their courts.

 

Psychological evaluators Ralf Grigoleit, Rheine and Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim:

Even the real –names of the psychological evaluators Ralf Grigoleit, currently practising in Rheine and Prof. Dr. Marie-Luise Kluck, Mülheim were kept under wraps in this second judgement of the ECtHR. This is the kind of action which is normally practised by totalitarian states and it enables those who did the dirty work to remain undiscovered. The initial involvement of the Jugendamt in Muenster can also be seen in the same light, although the later involvement of the Jugendamt in Steinfurt did have some elements of fair treatment.

 

Prof. Dr. Wolfgang Klenner reports:

According to a list of defects by Prof. Dr. Wolfgang Klenner, one of the most reputable psychological experts in Germany and mentor of the Haase family since mid-2002, the concealment of both these names was more than just the protection of privacy. He commented on the situation as follows:

 

 

„Both these experts, Grigoleit und Kluck, were, at best, compliant in assisting with the declared intention of the the Jugendamt of Muenster, to remove the children of the Haase family from their parents.

 

The evaluations themselves come to erroneous conclusions, because the experts merely picked out those arguments which confirmed the expectations that were implied in the judge's questions. No alternative solutions were offered, sparing the court the burden of balancing the various interests of the parties concerned and enabling it to make its decision without forming its own opinion. It is also quite interesting that there is no request for evidence from the Family Court for the evaluation which was submitted by Grigoleit on 17.12.2001. This is because the request for an evaluation was made by the Municipal Social Welfare department of Muenster, in the form of a court request for evidence. This request was taken on by Judge Weitz, as if he had issued it himself."

 

Renate Jaeger – Awarded honorary doctorate in Muenster!

It remains a puzzle, as to how such errors were not noticed by the former German Constitutional Court Judge, Renate Jaeger, who has a significant degree of responsibility for this judgement. Coming from Muenster, like the Haase family, where she was awarded an honorary doctorate, she is now active, having been nominated, not by the German people but by the German Chancellor, in the fifth section of the International Juristic Commission of the ECtHR.  

 

Consideration of national particularities?

Could it be that Renate Jaeger exercises this form of justice in the Haase case because she herself once made decisions as a judge of the German Constitutional Court? As it is, she told the German TAZ newspaper at the end of 2004, shortly before starting her job with the ECtHR that this international court should take "national anomalies" into account in its decisions, in order to avoid acceptance problems in the individual states. She could scarcely have meant acceptance by German citizens of the ECtHR decisions in the cases of Görgülü und Haase in 2004. In the meantime, she has presided over and decided on a case, as a judge of the ECtHR, in which she had already rejected the claimants' application as a German Constitutional Court judge. That really raises some questions!

 

Acceptance required, according to Gretel Diehl, Judge of the Higher Regional Court in Frankfurt?

The acceptance of a decision, and conversely the non-acceptance, which judges fear, as it infringes the „dignity of the law" are factors which affect judgements in Germany. For example Gretel Diehl, a judge with the Upper District Court in Frankfurt, was quoted as saying, on the 6th of June 2006 during a series of talks on the topic Implementation of Family Court Judgements":

 

As the Jugendamt is bound to the law, and especially to the welfare of children, according to Diehl, no judge in Germany would make a decision contrary to the will of the Jugendamt, but will rather align his or her decision with the manner in which the Jugendamt would support it and be willing to implement it.

 

The Judges are in the Jugendamt!

Concretely, this means that the actual judges are sitting in the Jugendamt and that the judge is simply the mouthpiece of the Jugendamt, whose assumed competence in the issue of "welfare of the child" is legitimised by the legal power of his or her office

 

The fact that the juristically undefined, vague term, „well-being of the child" can be twisted to suit the opinion of the person making decisions about a child's situation is a well-known pitfall, as is the way this infringes on the principle of clarity, an important juristic tenet. In spite of this, neither the German Association of Psychologists nor the legislators have ever discussed or decided on a definition of „welfare of the child.

 

Thus, the Jugendamt continues its rampage in the wide field given it by the „well-being of the child", restricted only by the knowledge and conscience of the individual employee, without even professional supervision to monitor it or hold it in check. Although employees of this agency do make mistakes that cost many children their lives and keep families apart for years, if not for ever, the introduction of a professional supervisory authority has been rejected. This is, as stated for example by Prof. Wiesner from the federal Ministry, not possible for constitutional reasons. This interpretation is also shared by Federal Justice Minister Zypries and the Petitions Committee of the German Parliament.

 

Jugendamt displaying professional incompetence

The obviously clear suffering of children who have been neglected, abused or even murdered by their parents, or other adults, is attributed to parental failure and punished by removal of the child. The second root of this evil, however, the professional incompetence of badly trained Jugendamt employees without any professional monitoring, is not rooted out Instead, the whole institution of the family is placed under general suspicion, the Jugendamt given even more power to remove children and German citizens are encouraged to denounce their neighbours, in a manner reminiscent of East Germany, in order to protect the undefined „well-being of the child". This is all taking place, according to Dr. Wolfgang Bergmann, Hannover, known as an expert on such issues, in spite of the fact that the „Employees of the Jugendämter, […] by virtue of their mentality, their admistrative authority and their training, are scarcely in the position to offer helpful support in every case of a difficult or problematic family." [1]

 

ECtHR concentrating on countries without a constitutional court?:

This decision-making practice could be what led Jaeger to make her statement about the acceptance of ECtHR decisions. It is obvious that acceptance of an ECtHR decision is dependent on the will of the Jugendamt and its national distinctiveness. For the case of the Haase family to be resolved, a decision had to be made that could be accepted by the Jugendamt. Such a decision could only involve the vindication of the Jugendamt and the revocation of the previous accusation of human rights violations.

 

This would also effectively deal with the decision of the German Constitutional Court in the Haase case in 2001, the fateful year for the Haase family, in which Jaeger was involved, in her capacity as a judge. As Jaeger stated in an interview with the German newspaper, the Tageszeitung, in 2004, due to overload the ECtHR had to concentrate on those states whose internal monitoring was less effective, due to lack of a constitutional court.  

 

One can conclude that, due to her high esteem of the institution of the constitutional court, Jaeger did not pay much attention to the Haase case, as there was already a decision by the German Constitutional Court, which had taken into consideration Germany's national characteristics, thereby not perceiving any human rights violations in the removal of the children by the Jugendamt.

 

Must Germany adhere to federal laws? Zypries is dumbing down the people!

It might be an exaggeration to say that the Haase family had to let go of their human rights in the interest of the acceptance of the international decision. This conclusion does earn some allure in the context of public comments by the German Justice Minister, Brigitte Zypries, as well as by the EU Parliamentarian, R. Wieland. They stated that Germany does not have to implement ECtHR decisions word for word. Both of the above-mentioned politicians are hereby contradicting the German federal law relating to the European Convention for Human Rights (ECHR), in particular Article 46, which obliges Germany to implement the decisions of the ECtHR.

 

Essentially, the German state organs are irrevocably obliged, by Article 1, 2nd sentence of the German Basic Law, to uphold human rights, as they are constitutionally connected to justice and law:

 

„The German people therefore acknowledge inviolable and inalienable

human rights as the basis of every community, of peace and of justice in the

world."

 

The organs of the German state are therefore likewise obligated to adhere to the dispensation of justice by the ECtHR as the highest European court, even if Federal Justice Minister Zypries, in an untenable statement on abgeordnetenwatch.de on 10.10.2007 rejected the translation of certain decisions of the ECtHR into German and also refused to place the European Convention on Human Rights (ECHR) on her website – www.gesetze-im-internet.de – along with the collection of German laws. The citizens of Germany are obviously being taken for a ride.

 

Zypries congratulated Jaeger on 29.04.2004, saying she was convinced that Jaeger would seamlessly continue her successful work in the German Constitutional Court in the same line as a judge at the ECtHR in Strasbourg. She stated further that Jaeger's knowledge of the workings and organisation of the courts would, in particular, be of great benefit to the European Court of Human Rights.

Zypries might only have had a vague idea that these assets would be extremely beneficial to Germany. In any case, this was soon proven by the drastically reduced number of German human rights violations, as recognised in Strasbourg.

 

The official argument is that this number is attributed to the excellent work of the German Constitutional Court, which already monitors on an internal basis, thereby reducing the load of the judges in Strasbourg. What is generally not mentioned is that this favourable balance is only possible because most constitutional complaints are disallowed, without any reason, and don't even get to the stage of a hearing. By giving complainants the "brush-off" in this way, the judges don't even fulfil the basic duty with which they have been entrusted, i.e. dispensation of justice. Simple laws cannot override the Basic Law. In other words, most of the complaints before the Constitutional Court don't even go on the record, preventing them from going up to the next level, in Strasbourg. The fact that there were more than 60 human rights violations recognised as such by the ECtHR among these winnowed-down cases, leads to the conclusion that the real number must be shockingly high.

 

If one were to follow the argument of ECtHR Judge Jaeger, one could conclude that, as a former Constitutional Court judge, she maintains that the mere existence of a constitutional court belies the existence of human rights violations. If this were truly the case, then Russia and Turkey would also be bathed in innocence; after all, these are countries which also have constitutional courts.

 

Luzius Wildhaber, former President of the ECtHR censures Germany

In the face of so many human rights violations in democratic Germany, Luzius Wildhaber, the former president of the ECtHR, was not able to follow Jaegers reasoning in her desire for greater consideration of national „characteristics". Instead, in December 2006, he denounced „some gaps in the knowledge" of the German judiciary and leadership with regard to the system of the Human Rights Convention. As a consequence, he demanded not only that the international decisions be clearly followed, as per Paragraph 46 of the European Convention on Human Rights, but also that human rights violations be dealt with more effectively on an internal basis. The grievances already censured by the ECtHR were to be eliminated. "That would be the best way." (tso/AFP)

 

The current decision in the Haase case has complied with this requirement in a manner that Wildhaber surely did not intend.

 

Not an isolated incident and Constitutional Court Judge Lübbe-Wolff rejects a translation into German

The Haase case is not the only example of German human rights violations due to official arbitrariness. According to Constitutional Court judge Gertrude Lübbe-Wolff in a speech in front of the Russian Constitutional Court, Germany was convicted of human rights violations a total of 62 times up until July 2006 by the ECtHR, including 28 cases based on Article 6 (Right to a fair trial). This right was infringed, for example, when trials were too long and drawn-out. According to Lübbe-Wolf, the Federal Ministry of Justice responded swiftly, promising to improve the situation and had already introduced a draft bill for speeding up trials by September 2006.  

 

Zypries lulls the ECtHR, assisted by Lübbe-Wolff

As we know today, the European Court was quite simply lulled into acceptance in this manner by the Federal Ministry of Justice. Lübbe-Wolff's reference to the rapidly introduced draft bill served to calm the international plenum. As it is, German citizens have been waiting since 22.08.2005 (sic!) for the much-heralded legislative amendment dealing with complaints of failure to act in court cases which are unfair, due to their drawn-out nature. Thus, the legislature, the Executive and the Judiciary work hand-in-hand and in a kind of protectionist enmeshment in Germany: one could say, tongue in cheek, if it wasn't such a serious issue, that the judges can't do anything about this, as they do not have the legal backing.

 

„Judge" Jugendamt's refusal in the Görgülü case

On 14.10.2004 a decision by the German Constitutional Court made international waves, concerning the violation of the human rights of Kazim Gorgülü, who sought the contact with and custody of his son, who had been removed from him due to the actions of the Jugendamt. Although the ECtHR had censured the removel of Gorgülü's child as a severe human rights violation, the German Jugendamt refused to comply with the requirement that it hand over the child. When the father appealed against this, the first Senate of the Constitutional Court, to which Jaeger also belonged, stated that the European Convention on Human Rights did not have precedence over the German Basic Law, although Germany is also obliged to implement the decisions of the ECtHR. The principle of equality of arms in court means that the Jugendamt does not need an attorney, as the DIJUF e.V in Heidelberg assists it in this regard. If it does make use of the services of an attorney, then it doesn't have to bear any costs fort his, as these are paid by the taxpayer. Children and parents are obliged to bear all the costs on their side, including attorney and court costs, if they lose the case, which happens most of the time. This does not even include the emotional cost to the devastated families which had hoped to find succour through the courts.

 

Is it surprising, then, that insiders are commenting over and over again that, since Renate Jaeger has started working at the ECtHR, this court has barely established any human rights violations by German organs of state?

 

Federal president comes unwittingly into „Judge Jugendamt's" line of fire "

The reality looks much different. the Hoffmann family in Soest is just one of many families who bear witness to this. Under the slogan, "Removal is the simplest method", as described by Katrin Hummel on 13.03.2008 in the FAZ, a German daily newspaper, families in Germany put themselves in danger of having the whole family torn apart, of loss of property and of losing their good name merely by taking advantage of their right to apply for the German president to become godfather of their seventh child.

 

In such a case it can happen that over-eager Jugendamt employees invade the lives of a happy family, describing their house and furniture, and even the fruit in their garden, as „dirt" and go on to threaten them with removal of their children to force them to exchange their debt-free home for a city apartment in a high-crime, low-income area. If this doesn't have the desired effect, they call in their psychologists to draw up psychological evaluations. The evaluations, as drawn up by the obedient psychologists, who, after all, are being paid by the Jugendamt, establish the need to remove the children from the family. No wonder that the Hoffmann family in Soest lived in such fear. It is also no surprise that less and less young people in Germany want to become parents.

 

Childlessness – the best protection

The only surprise is that those responsible once again do not realise that the interests of the organs of state have no precedence over human rights and that the best protection for children in a country that treats children as property of the state is childlessness.

 

Animal protection and little white polar bears

In a country where baby polar bears get more attention from the press than human rights violations against parents and children, it might be worth going on an excursion into the world of animal rights:

The regulations governing the protection of animals and plants in the wild (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV) contain a thorough description of how animals living in the wild should not be treated. Parents and children do not have this benefit. They are dealt with arbitrarily by the organs of state, using the empty phrase „well-being of the child", which violates the principle of clarity.

 

Supervisory report 2007 – no change in practice except in the German section of the ECtHR:

The Supervisory report for 2007 of the Committee of Ministers of the Council of Europe, which monitors the implementation of the ECtHR judgements, expresses this perfectly. German citizens whose family life has not been sufficiently protected by the organs of state look with disbelief at the report from page 180 and wonder why their appeals have been rejected by the ECtHR, through Renate Jaeger whilst the Committee of Ministers strongly urges the implementation of the decisions in other countries. Life is not easy for families with children in any of the 47 countries. Over and over again, government agencies violate human rights, instead of protecting them. The decisions referred to in the pages above state that children belong in their families and that they should have interact with each other to protect the roots of the children and the adults. This is in sharp contrast the one of the more recent decisions of the German Constitutional Court – concerning a father's duty to be available to his son born out of wedlock – that obviously does not want to protect human rights as declared by the human rights convention. Luzius Wildhaber's words are scarcely out of his mouth and already they have been forgotten. What, too, is the sense of an implementation resolution that does not give judges, or the psychologists who assist them in upholding their decisions full immunity and autonomy? As we know only too well, absolute power corrupts absolutely!

 

It is also astonishing that the Haase case, unimplemented decisions and all, does not appear anywhere on the 271 pages of the Supervision Report of 2007. Does this mean that, for Renate Jaeger, two children returned, one dead, equals three children with the other four somehow eliminated from the equation? And does this also signify that the crushing decision of the ECtHR from 2004 had been attended to, as far as the Ministers were concerned

 

A 56 year old grandmother who was looking after her grandchild, whose parents abandoned him and who was also removed from her by the Jugendamt said recently to me: This is not a good country for children or for those who love children.

 

Yours Sincerely (and Pensively) Franz Romer

Dienstag, Mai 27, 2008

Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter - Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

Verteiler In- und Auslandspresse, Listen und Verteiler

Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter – Sinnloser oder sinnvoller Versuch von Dr. Dirk Härdrich?

 Dr. Dirk Härdrich (SPD) gehört der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie im Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie an und ist Sprecher des Teams für  "Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben der Jugendhilfe" und Projektleiter "Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN" an. In dieser Rolle befürwortet er Jugendhilfeausschüsse und das skandinavische Vorbild massiver staatlicher Eingriffsmodelle in die Familien.

Das fehl verstandene „staatliche Wächteramt" treibt mit Hilfe der Bundesfamilienministerin von der Leyen erstaunliche Blüten

Dr. Dirk Härdrich hat einiges erklärt und er kann sicher sein, dass ich seine Erklärung gem. §§ 116, 117,118 BGB als unbeachtlich und nichtig einordnen und führen dazu folgendes aus:

Auch in seinem Artikel über die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter (http://www.jugendhilfeportal.de/wai1/showcontent.asp?ThemaID=5599 ) referiert Härdrich über das „staatliche Wächteramt", das gegenwärtig in der deutschen Familienpolitik und Familienrechtsprechung ja immer mehr an Beliebtheit und Rasanz gewinnt und zum Steckenpferd der Familienministerin von der Leyen wurde. Ihre ´geplanten Jugendspitzel aus Oktober 2007 waren skandalös und passend zu dem gerade frisch erhobenen Vorwurf, die aktuellen Straftaten der Linken würden die der Rechten in Deutschland weit übertrumpfen. Das heißt, die traditionell links orientierte Frauenpolitik steht bei der politischen Klasse Pate und vor „lauter Gegenwehr" gegen Rechts und islamisch grünen Terror merkt keiner, dass der rote Fuchs den schwarzen Adler längst am Kragen hat.

Einen Ehrenplatz nimmt in den Härdrichschen Ausführungen meine Webseite  www.kindesraub.de  ein, über die er schrieb:

„Für Eltern, die sich unberechtigt „verfolgt" fühlen oder denen die Kinder weggenommen wurden, ohne dass die Eltern selber die Notwendigkeit akzeptiert haben, ist das Jugendamt „das Böse schlechthin" (2) […](2) vgl. dazu www.kindesraub.de (Zitat)"

Quasi am Beispiel der leidvollen Erfahrungen, die meine Webseite spiegelt, führt er aus 

„Nach wie vor herrscht der Eindruck vor, dass Jugendämter nicht als moderne, helfende und unterstützende Dienstleistungsbehörde im Sinne des SGB VIII verstanden werden."

 und fragt gleichzeitig

„Brauchen Jugendämter eine Öffentlichkeitsarbeit, um das beschädigte Image zu verbessern?" 

Immerhin scheint Härdrich bewusst, dass das Image der Institution Jugendamt öffentlich beschädigt ist. So weit wären wir uns einig. Nur über das Warum kommt der Jugendhilfe-Lobbyist Härdrich zu gänzlich anderen Ergebnissen als die von praktischer Jugendhilfe geschädigten Besucher meiner Webseite und ich.

Dr. Dirk Härdrich - http://haerdrich.de/dirk1.htm

Während wir uns mit der erlebten Praxis auseinandersetzen und nach praktikablen Lösungen suchen, um erfolgreich gegen die Windmühlenflügel einer fachlich unkontrollierten und angeblich auch unkontrollierbaren Willkür-Behörde wie das Jugendamt kämpfen zu können, das unsere Kinder raubt, bleibt Härdrich bei der Theorie.

Mit Vernebelungstaktik und durch schiere Quantität will Härdrich die seiner Meinung nach völlig zu Unrecht verkannte Qualität der Jugendhilfe aus dem Hut zu zaubern.

Natürlich, so Härdrich, müsse Öffentlichkeitsarbeit her, am besten eine Doku-Soap im Fernsehen.

Zur Überzeichnung schweife ich mal kurz ab: Eine Doku-Soap à la „Nanny" vielleicht? Mit Szenen, in denen die smarte Jugendamts-Business-Lady in Begleitung von Polizei mit Hund, Knarre und Handschellen, Gerichtsvollzieher und ein paar weiteren Helfern in „Messie"-Haushalte vordringen, um zwischen pöbelnden Suff-Vätern und schlampigen Schmuddelmüttern nach Kindern in Kühltruhen oder Blumenkübeln zu suchen?  

Angesichts vereinzelter Fernsehkonsumenten, die so denkfaul vor den Glotzen abhängen, dass sie einen als Witz gemeinten Schwachsinn erst erkennen, wenn's aus der Lachkonserve scheppert, könnte Härdrich Recht haben. Für derartige Konsumenten würde durch eine solche Doku-Soap aus dem hässlichen Entlein Jugendamt wohl tatsächlich der wunderschöne Schwan der Jugendhilfe. Und mit der richtigen Politikerin oder dem handfesten Politiker an der richtigen Stelle im Fernsehrat ließe sich so eine Doku-Soap zur Image-Rettung der Jugendhilfe sicher auch problemlos etablieren. An dieser Stelle wäre dann mal zu fragen, was diese Fernsehräte denn so treiben. Und wenn wir uns den auf der Couch herumhängenden Bürger noch einmal vorstellen wollen, so sollte mindestens gefragt werden, ob das Programm beispielsweise des ZDF gefiltert wird durch die Parteisoldaten der politischen Klasse a la von Arnim? Die gewaltengeteilte" Bürgerin Brigitte Zypries, als Gesetz gebende Gewalt (MdB) und ausführende Gewalt als Bundesjustizministerin ist auch im Programmrat. Wird damit auch klar, warum die ganzen früheren kritischen Berichte des ZDF zum Thema Jugendamt alle verschwunden sind und warum kritische, politische Magazine allesamt zeitlich gekürzt wurden? Dann wäre es eine erstklassige Verdummbeutelung und im Härdrichschen Sinne eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit.

Das böse Erwachen der Verdummbeutelten käme dann wieder auf meiner Webseite zu Tage, mit der ich als Bürger dieses Landes gegen die Verstaatlichung der Kinder und Familien durch Kinderklau Widerstand leiste.

Härdrich muss sich ins Stammbuch schreiben lassen: eine Behörde, die das was sie tut, nicht erfolgreich und nachvollziehbar für die meisten Bevölkerungsgruppen aufzeigen kann, ist sinnentleert. Deutlich wird die Sinnentleerung des Jugendamts durch den Ministerialen Prof. Dr.jur. Dr.rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner, bereits 1996. Er formulierte es allerdings so komplex, dass verschiedene Bürgern, denen ich das Original-Zitat vorlas mit den „Flügeln zappelten", sie verstanden es einfach nicht. Deshalb wird es im Abspann zitiert 

Wiesner meinte damals sinngemäß, dass das Jugendamt zwar Kinder entzieht, sich jedoch nicht um die Familien kümmerte, es einfacher für das Jugendamt sei, die Familien ihrem Schicksal zu überlassen, statt sie bei der Verbesserung der Situation und der Pflege eines beständigen Kontaktes zu ihren entzogenen Kindern zu unterstützen. So befürchtete er, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schafften [1]. Wohl war, das scheint geschafft und die oben erwähnte Zypries schlug noch unlängst im Fernsehen vor, dass ja viele Adoptionswillige vorhanden wären.

Noch deutlicher und konkreter wird 2001 Dr. Josef Faltermaier im Jahre 2001, der ausgezogen war, um für das Jugendamt München zu erforschen, warum das mit den Familien, denen geholfen wird, nicht so richtig klappt. Das Ergebnis seines Buches war ernüchternd: das Jugendamt beschäftigt sich nicht in professioneller Weise mit dem Thema [2]:

„Die Praxis der Jugendhilfe, so scheint es, ist noch erheblich von der Umsetzung des neuen gesetzlichen Leitbildes der Jugendhilfe entfernt." 

Es ist klar, dass auch andere Länder Kinder- und Jugendhilfen, wie auch Kinder- und Jugendlichenschutz installiert haben, auch dort gibt es Eltern, die ihre Kinder in Lebensgefahr bringen. Jedoch sind mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz die dort helfenden Menschen besser unter Kontrolle. Ausnahmen bilden weltweit Väter, die im Sog des radikalen Feminismus ausgegrenzt und deren Kinder empfindlich entwertet wurden und werden, jedoch auch hier wieder nirgends so vollständig und erfolgreich, wie in Deutschland. Ein Blattschuss eben! Und diese Kinder und deren „staatlich entsorgte Eltern" bevölkern die psychologischen Praxen mit ungewissem Ausgang.

Nachdem Härdrich auch das sogenannte Wächteramt so sehr strapaziert, wird ein geschichtlicher Ausflug erforderlich in die Zeit der Weimarer Verfassung, zum Grundgesetz, dem bayerischen Landesjugendamt und der Disposition der Staatsorgane über die Sorge der Eltern:

Ein Vergleich der beiden Verfassungen bringt es ans Licht. Zur Zeit der Entstehung der Weimarer Verfassung vor 1919 gab es noch kein Jugendamt, sondern erst vereinzelt ab 1925 und in der Weimarer-Verfassung wurde der Passus, mit dem das Wächteramt des Jugendamtes begründet worden sein soll verwendet:  

„über ihre (deren) Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" 

Notorische Gesetzesausleger und -Staatsrechtslehrer konstruierten daraus nach dem Zweiten Weltkrieg das Wächteramt des Jugendamtes, davor gab es die Fürsorge, die in Einzelfällen den Familien half.

Die Institution Jugendamt ist jetzt allerdings in einer schizophrenen Doppelfunktion aktiv, einmal als Helfer und das andere Mal als Polizist. Das vermied man beispielsweise in Holland. In Holland gibt es die Kinderhilfe und dann als Teil der Justiz den Kinderschutz. Beim Kinderschutz geht es um Eingriffe in die Familien. Jedoch auch in Holland gibt es keinen Garten Eden, den Vätern geht es miserabel wie in Deutschland und dem Rest der Welt und Holland bekommt jetzt in Kürze den Export des deutschen Jugendamtes verpasst! So soll denn Holland am deutschen Wesen genesen?

Der wahre Diskurs wird sofort klar, wenn man beispielsweise bayrische Erklärungsmodelle heranzieht. Je nach Betrachter und wirtschaftlicher Interessenlage fällt alles etwas unterschiedlich aus: 

Landesjugendamt Bayern

Das Landesjugendamt weist in seinem Artikel: "Wann muss das Jugendamt eingreifen?" Eine Behörde zwischen Elternrecht und Kindeswohl – darauf hin, dass (Hervorhebung durch den Autor): 

„Im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Elternrechts die Verfassung der staatlichen Gemeinschaft in Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG ein staatliches Wächteramt [überträgt]. Dies geschieht aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses des Kindes (BVerfGE 24, 119 <144>), mithin zur Wahrung des verfassungsrechtlich verankerten Kindeswohls (Erichsen 1985, 49). Dabei ist "staatliche Gemeinschaft" in diesem Sinne im jeweiligen Kompetenzbereich Bund, Land oder Stadt/Kreis/Gemeinde einerseits und Legislative, Exekutive (insbesondere das Jugendamt) und Judikative (insbesondere das Familiengericht) andererseits." 

Das Landesjugendamt versteht unter der staatlichen Gemeinschaft die Legislative und Exekutive, insbesondere das Jugendamt und die Judikative, also die Staatsorgane, die den Bürger abgeschafft haben, wie es von Arnim jetzt in dem Buch „Die Deutschlandakte", so trefflich beschrieb? Bemerkenswerterweise war der Autor, Dr. jur. Stefan Heilmann im Jahre 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht und dort insbesondere zuständig für Kindschaftsrecht gewesen. Dazu an anderer Stelle mehr. 

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - Einrichtung beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Joachim Feldmann - Alles was Recht ist - Kapitel 8 - Der Mensch und die staatliche Gemeinschaft stellt gegenteilig unumwunden klar:

„Der Staat, das ist die staatliche Gemeinschaft, also die Summe aller Bürger. Die Bürger sind Träger des Volkswillens." 

Das verstehe ich allerdings auch unter staatlicher Gemeinschaft!

Und was verstehen Sie darunter?

Die wesentlichen Unterschiede in der Weimarer Verfassung und dem temporär gedachten Grundgesetz lassen sich gut nach dem Abspann nachlesen, dass sie einer Erläuterung nicht bedürfen [3].

Die dann folgende Geschichte ist schnell erzählt: in kurzer Zeit mit Hilfe vieler Bürger und eines Bärtchenträgers wurden die wesentlichen Ziele von Weimar auf dem völkischen Altar hingebungsvoll geopfert und es fand ein ganz tiefer Griff in die Kinderbetten statt. Die Gegenbewegung wurde dann die Hitlerjugend und der Bund deutscher Mädchen. Diese Tradition, und das sollte uns mahnend erschrecken, fand ihre eins zu eins Umsetzung beim nächsten Bärtchenträger („Niemand denkt daran eine Mauer zu errichten"). Wir sollten uns weiterhin daran erinnern, dass jetzt wieder die Flughoheit über den Kindesbetten propagiert wurde durch Olaf Scholz (SPD), ohne Bärtchen, durch 21 abstimmende Mitglieder des Bundestages bei der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 1666und wir müssen uns fragen, warum das wieder so gewollt und warum diese Tradition nun in Deutschland wieder so beliebt wird?

 Es ist weiter die Frage zu stellen, warum uns in der deutschen Zwangsschule alle die Lügen, die von Arnim in seinem neuesten Buch „Die Deutschlandakte" so trefflich seziert und geißelte nicht aufgedeckt wurden und werden. Wie dumm soll eigentlich der Bürger denn noch gemacht werden, damit er sich willenlos weiter dirigieren lässt?

 Die bewusste und schwerwiegende Täuschung der Bürger über Begrifflichkeiten wie Staatliche Gemeinschaft, der Nutzung des rechtlich völlig undefinierte Begriff des Kindeswohles und der massenhafte Entzug der elterlichen Sorge (Sorgerechtsentzug) der Gerichte zeigen deutlich eines auf:

 die „Herrschaften" kommen ans Ende der Erklärungstage.

 Dazu passt am Besten auch ein Leserbrief, den ich in der Süddeutschen Zeitung am 09.04.2008 zu einem völlig anderen Thema lesen konnte von RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach unter der Überschrift:

 „Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April

Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf") nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen". Frank Fahsel, Fellbach"

Dieses Zitat von Richter Fahsel a. D . ist deswegen bemerkenswert, weil bekannt ist, dass Richter nur das umsetzen, was das Jugendamt erarbeiten kann, was angesichts des beklagten Ausbildungsstandes nicht viel ist. Wenn ein Richter a.D. solch hohe Korruption öffentlich macht und der Stern beim Jugendamt nur ein „Herummurksen" feststellt, mit dem Hinweis bei jedem Baureferat würde man sofort an Korruption denken, warum beim Jugendamt nicht, dann befinden wir uns in erheblich (lebens)gefährlicher Situation für unsere Familien mit deren Kindern.

Im Folgenden zitiere ich einen weiteren Richter, denn er zeigt die die fatale Wirkung eines kompletten Sorgerechtsentzuges auf, dessen Grundgesetzwidrig auch von mir erkannt wird. Siehe Richter Jürgen Rudolph, „Du bist mein Kind – Die „Cochemer Praxis" – Wege zu einem menschlicheren Familienrecht", Schwarzkopf und Schwarzkopf, 2007, Seite: 35 ff:

(Zitat)

Die geltende Rechtslage geht auch weiterhin von der elterlichen Verantwortung als staatliche Dispositionsmasse aus. Sie ermöglicht im Falle des Elternkonfliktes den Entzug der elterlichen Sorge auch dann, wenn sich der betroffene Elternteil nicht aus seiner Verantwortung lösen möchte. Daher wirkt in der familiengerichtlichen Praxis der Streit ums Sorgerecht, ungeachtet seiner regelmäßig auf völlig anderen Gebieten liegenden Ursachen, wie ein Phantomstreit, der in all seinen Facetten seine Grundlage aus der Instrumentalisierung der beteiligten Professionen bezieht und deren Hilflosigkeit kaschiert.

 

Ohne (inter)professionelle Hilfe entledigen sich die Gerichte des hochstreitigen Verfahrens, indem sie einem Elternteil das Sorgerecht entziehen. Dessen Sorge und insbesondere seine Verantwortung, auf die die gemeinsamen Kinder einen Anspruch haben, stehen indes nicht zur Verfügung des Gerichtes und auch nicht eines hypothetischen Gesetzes.

(Zitat Ende)

Dies, und damit komme ich zum Ende, die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter nach Dr. Dirk Härdrich ist ein sinnloser Versuch einer Behörde mit Kontrollverlust, da ohne gesetzesgemäße Fachaufsicht und –Kontrolle: die Jugendämter können das, was sie tun, nicht erfolgreich und nachvollziehbar für die staatliche Gemeinschaft darstellen.

 Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland  Germany

Tel:            +49 (0)211 296652
Fax             +49 (0)211 9542034
Mobil:          +49 (0)172 2043664

mailto:me@franz-romer.com
http://www.franz-romer.com/
http://www.Riff-theBand.de/
http://www.Kindesraub.de/

how to find us:
http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212


Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

  


[1]
"Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal" zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen".  [Kontakt, siehe unten] 

 

[3]

Die Verfassung des Deutschen Reichs

["Weimarer Reichsverfassung"]

vom 11. August 1919

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Ausfertigungsdatum: 23.05.1949

 

Artikel 120

(1) Die Erziehung des Nachwuchses zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit ist oberste Pflicht und natürliches Recht der Eltern, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht.

 

Artikel 119

(1) Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.

(2) Die Reinerhaltung, Gesundung und soziale Förderung der Familie ist Aufgabe des Staats und der Gemeinden. Kinderreiche Familien haben Anspruch auf ausgleichende Fürsorge.

(3) Die Mutterschaft hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge des Staats.

 

Artikel 121

(1) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 

Artikel 122

(1) Die Jugend ist gegen Ausbeutung sowie gegen sittliche, geistige oder körperliche Verwahrlosung zu schützen. Staat und Gemeinde haben die erforderlichen Einrichtungen zu treffen.

(2) Fürsorgemaßregeln im Wege des Zwanges können nur auf Grund des Gesetzes angeordnet werden.

 

Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

 

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

 

 

  

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

 

 

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

 /213.133.108.158/asd/autorinnen.htm

Reinhard Wiesner, Prof. Dr.jur., Dr.rer. soc. h.c.

Ministerialrat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Honorarprofessoran der Freien Universität Berlin

Leiter des Referats Kinder- und Jugendhilfe.


Ausgewählte Veröffentlichungen:

Herausgeber eines Kommentars zum Kinder- und Jugendhilferecht,
Mitherausgeber desZentralblatts für Jugendrecht,
Zahlreiche Veröffentlichungen zum Kinder- und Jugendhilferecht undzum Kindschaftsrecht

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner

Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6

11018 Berlin

Mail: reinhard.wiesner@bmfsfj.bund.de