From: Franz Romer [mailto:franz.romer@curare-ev.org]
Sent: Wednesday, February 04, 2009 8:54 PM
To: redaktion@betrifftjustiz.de
Cc: xxxxxx
Subject: Christoph Strecker Richter a.D. zu Ihrem Artikel über den Fall Görgülü: Das Rechtsbeugungsprivileg in http://www.betrifftjustiz.de/Texte/BJ%2096%20Strecker.pdf
Generelle Straflosigkeit ist ein Skandal, der immer wieder von Juristen beklagt und von Menschenrechtsorganisationen angeprangert wird. Sie ist eine Verhöhnung der Opfer und des Rechtsstaats. Sie verhindert eine Aufarbeitung der Geschehnisse und neues Entstehen von Vertrauen. Sie verursacht moralische Verwüstungen und hinterlässt Wunden, die wie wir es derzeit in Spanien beobachten noch nach Jahrzehnten wieder aufbrechen können.In solch enger persönlicher Verbundenheit über den Vorwurf eines Verbrechens gegen Kolleginnen und Kollegen entscheiden zu sollen, ist natürlich eine Überforderung. Es ist kaum vorstellbar, dass die Mitglieder des Strafsenats in solch einer Situation in der Lage gewesen sein sollen, die nötige Unparteilichkeit aufzubringen. Was hätte einer Selbstablehnung gemäß §§ 24 (2), 30 StPO im Wege gestanden? Danach hätte der Bundesgerichtshof gemäß § 15 StPO das zuständige Gericht bestimmt, und dem Oberlandesgericht wäre der verheerende Eindruck der Kumpanei erspart geblieben.
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
§ 26 Anstiftung
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
§ 27 Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) 1Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. 2Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Freundliche Gruesse
Elisabeth Sodies und Franz Romer
Präsidiumsmitglieder
Curare e. V. - Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung -gemeinnützig- , Köln
Vereinsanschrift
Postfach 50 12 57
50972 Köln
Tel.: +49 (0)221 80089-30
Fax: +49 (0)221 80089-31
Web: www.curare-ev.org
Vereinsregister
Amtsgericht Köln
Register Nr. VR 12746
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen