Montag, Juli 02, 2007

Leserbrief: Zu wem gehört das Kind? ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo - Interview: Birgit Walter www.berlinonline.de

Sehr geehrte Frau Walter,
 
mit einigem Befremden las ich Ihr Interview mit einem der größten Verfechter der Adoption und alleinigen Sorge nach Trennung für ein Elternteil in Ihrem Beitrag
http://www.berlinonline.de/.bin/_print.php/berliner-zeitung/print/magazin/666364.html

Ein zentraler Satz fiel hier bei Ihrer Frage und Prof. Dr. Salgos Antwort:
Zitat
Dann müssten alle Kinder gefährdet sein, die ohne Vater oder ohne Mutter aufwachsen?
Eine unhaltbare "Theorie", aber häufig angewendet.
Zitat Ende
Im Falle, dass Kinder mit einem positiven Gefühl zum abwesenden Elternteil aufwachsen, ist das beste Interesse des Kindes und sein Wohlbefinden gesichert. Das sehen Sie an Kindern, deren abwesender Elternteil bei Anwesenheit, wie ein Kriegsheimkehrer gefeiert wird. Das schreibe ich Ihnen als Vater einer Tochter, die ich seit 1988 nicht mehr gesehen habe, weil Jugendamt und Mutter erfolgreich verhinderten. Nun reklamiert meine Tochter Unterhalt, weil sie bei Ausbildungen ohne ihre Mutter sei und deshalb habe eine Ausbildung abbrechen müssen. Leider ein kaputter junger Mensch mehr.
 
Prof. Salgo ist Jurist, und wir müssten spekulieren, warum er solche verworrenen Gedanken hegt. Ich befürchte Sie müssen fähige Psychologen befragen, beispielsweise Frau Carola Storm-Knirsch (http://www.storm-knirsch.de/). Befragen Sie nicht Berliner Psychologen, die schon dafür gesorgt haben, dass Menschenrechtsverletzungen vom EGMR geahndet werden mussten:
 
 
Schönen Tag noch
 
Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

1.
Prof. Salgo ist Hochschullehrer an der Johann-Wolfgang-Geothe-Universität und steht somit im Dienste des Landes Hessen.
Inwiefern darf er eigentlich im Interview Dinge verbreiten, die nicht nur dem BGB, sondern auch dem GG und der Hess. Landesverfassung widersprechen?
 
2.
Es wird nicht ausreichen, ihn aus der Lehre zu entfernen.
Seine Kollegin Zenz ist seit Jahren emeritiert und trotzdem nach wie vor tätig.
 
3.
Man sollte Frau Zenz mal mit ihren früheren Äußerungen konfrontieren:
Die Eltern wagen oft keine Klage, aus Angst, dass sie es sich mit dem Jugendamt verderben. Die Kommunen bauen auf diesen Mechanismus, sie ruhen sich aus auf der Angst der Betroffenen." (Interview im SPIEGEL, 30. 05. 1998) Was, wenn sie nun selber ausgerechnet diesen Jugendämtern Vorschub leistet?

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