ZitatBeschlussfassung
Der Senator für Bildung
und Wissenschaft
Kaschner Tel: 2520
Bremen, den 2. November 2006
V o r l a g e Nr. L 227
für die Sitzung der Deputation für Bildung am 9. November 2006
[...]
. DabeiEine nicht zu erwartende abweichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
hätte keine Relevanz für diese verbindliche Auslegung der deutschen Verfassung.
Zwar sind auch die deutschen Gerichte als Träger hoheitlicher Gewalt zur Berücksichtigung
der Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet. Dies bedeutet jedoch lediglich,
dass die entsprechenden Texte und Judikate zur Kenntnis genommen werden und in den
Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen
ist das nationale Recht unabhängig vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit
im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen
. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dassgegen eindeutig entgegenstehendes deutsches Gesetzesrecht oder sogar gegen deutsche
Verfassungsbestimmungen verstoßen wird.
Zitat Ende
Lieben Gruss Franz Romer
From: Rina Groeneveld [mailto:rinagroeneveld@hotmail.com]
Sent: Monday, July 02, 2007 9:41 PM
To: Franz Romer
Subject: FW: bremen bildungsbehörde
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Regards, Rina
http://www.bildung.bremen.de/sfb/behoerde/deputation/depu/index.asp
Runterscrollen zu 9.11.2006 und auf Homeschooling klicken.
Besonders dieses Zitat finde ich abscheusslich.
Eine nicht zu erwartende abweichende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
hätte keine Relevanz für diese verbindliche Auslegung der deutschen Verfassung.
Zwar sind auch die deutschen Gerichte als Träger hoheitlicher Gewalt zur Berücksichtigung
der Entscheidung des Gerichtshofs verpflichtet. Dies bedeutet jedoch lediglich,
dass die entsprechenden Texte und Judikate zur Kenntnis genommen werden und in den
Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen
. Dabeiist das nationale Recht unabhängig vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens nach Möglichkeit
im Einklang mit dem Völkerrecht auszulegen
. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dassgegen eindeutig entgegenstehendes deutsches Gesetzesrecht oder sogar gegen deutsche
Verfassungsbestimmungen verstoßen wird
Rina
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