Donnerstag, November 29, 2007

Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

Offener Brief – Verteiler Listen – Presse

 

Bundeskanzlerin Deutschland -          Dr. Angela Merkel

Kopie an                                           

Bundespräsident Horst Köhler

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer MdL Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt

Dr. Jürgen Rüttgers, MdL Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 

 

 

Warum also müssen Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

 

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

 

Ich habe Ihnen vor etwa einem Jahr unter dem Titel geschrieben am 22.11.2006

„alles was nicht auf der Agenda steht“ – das Jugendamt

Mich hat es nicht verwundert, dass Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, darauf nicht geantwortet haben. Immerhin handelte es sich dabei um eine beachtliche, 20 seitige, schonungslose Analyse zur Institution Jugendamt. Ich bin enttäuscht, dass Sie den Art. 17 GG nicht beachten und nicht antworteten. So dokumentiere ich weiter.

 

Sehr geehrter Herrn Steinmeier, Sie habe ich einkopiert, weil Ihr Ministerium für die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Zusammenhang mit Art. 25 des Grundgesetzes (GG) zuständig ist und ich appelliere dringend an die Bundeskanzlerin und den Bundesaußenminister, Bundeszwangs gem. Art. 37 GG in den schlimmsten Menschenrechtsverletzungsfällen Haase, Münster und Görgülü auszuüben. Die Länder Nordrhein-Westfahlen und Sachsen-Anhalt sind mit verantwortlich für die Verletzungen von Kindern und Eltern. Stoppen Sie das bitte!

 

Sehr geehrter Herrn Köhler, Sie habe ich einkopiert in der Hoffnung, dass Sie mithelfen, diese Dinge zu stoppen, die so zunehmend aus dem Gleis geraten sind.

 

Die beiden Ministerpräsidenten habe ich einkopiert, wegen ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit den Menschenrechtsverletzungsfällen Haase, Münster und Görgülü, die schon seit Jahren andauern.

 

Fall Lea-Sophie in Schwerin

Aktuelle Entwicklungen im Fall Lea-Sophie in Schwerin zwingen zu einer Änderungen des ursprünglichen Textes, der auch von Dr. Karin Jäckel teilweise mitgedacht wurde:

 

Jetzt wird bekannt, dass der Großvater der kleinen Lea-Sophie in Schwerin schon seit einem Jahr dem Jugendamt in Schwerin die „Bude einrannte“ und dort reklamiert, dass dort etwas nicht in Ordnung sei. Anhand des neuesten Statistik Materials sehen wir ohnehin, dass Grosseltern im Promillebereich verwandte Kinder pflegen dürfen. So schafft die Institution Jugendamt die Familienbande ab, die nun landauf, landab beklagt wird. Die Ministeriellen und regierungsamtlichen Pläne nach Zwangsuntersuchungen und Elterführerscheine greifen nicht, wie ich zusammen mit dem gemeinnützigen Menschenrechtsverein Curare e.V., Köln erleben durfte. Doch davon in einer späteren Reportage mehr.

 

Die Antwort zur Frage im Detail: Warum also müssen jährlich etwa 150 Kinder unter der Aufsicht des Jugendamts sterben?

Vielleicht deshalb, weil nicht nur der Bürger, sondern auch die Regierung und ihre Behörden-Mitarbeiter so vieles, was mit Familie zu tun hat, ganz bewusst unter Ausschluss der Öffentlichkeit und im Geheimen abwickelt.

 

Denken wir zum Beispiel an die umfangreichen Gesetzesänderungen, auch des Grundgesetzes, die ohne Diskussion in der Öffentlichkeit derzeit in Bearbeitung sind.

Im Grundgesetz etwa soll in Art. 6 der Schutz für die Eltern gegenüber den Staatsorganen abgeschafft werden. Dem Anschein nach zu Gunsten von eigenen Kinderrechten, die bisher im Elternrecht integriert waren.

 

Tatsächlich wird der neue Art. 6 und die weiter geplanten Änderungen des BGB, etc., es den staatlichen Organen erleichtern, Eltern ihrer Elternrechte und damit auch ihrer Kinder zu berauben und diese Kinder in einer dem Staat genehmen Art und Ordnung von staatlichen Behördenmitarbeitern nach deren eigenem „besten Wissen und Gewissen“ ausgewählten Ersatz-Eltern und professionellen Erziehern zu „Staatsbürgern“ groß ziehen zu lassen.

 

Derartige Maßnahmen der staatlichen Behörden waren im 3. Reich ebenso an der Tagesordnung wie in der ehemaligen DDR und gehörten unter dem Aspekt der „industriellen Familie“ zu den Wohltaten, die Friedrich Engels &Co ihren Genossen angedeihen lassen wollten.

Und auch damals, im 3. Reich und in der DDR, waren die Behördenmitarbeiter stets nur gehorsame Diener der Obrigkeit, die in aller Regel ebenso straffrei blieben wie heutige Mitarbeiter des Jugendamts, die mit ihrer zum Tode von Kindern führenden Mangelleistung doch stets dem „Regelwerk des Jugendamts“ und ihrem eigenen „besten Wissen und Gewissen“ entsprochen haben.

 

„Autobahn“ und Arschkarte!

Seit man in Deutschland neuerdings nicht mehr ungefährdet „Autobahn“ sagen kann und laut Medienfachleuten die „Arschkarte zieht“, wer in öffentlichen Diskussionen „zuerst Hitler sagt“, wagen Kritiker nur mehr hinter der Hand zu sagen, dass der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamtes fatale Ähnlichkeiten mit der Situation vor ein paar Jahren in Schweden habe, wo sich unglaubliche Dinge abgespielten, um nur endlich die Privatheit der Familien durch die Staatsmacht aufbrechen zu können.

 

Billigend in Kauf genommen?

Ist es abwegig zu fragen, ob der Tod von Kindern unter der Obhut des Jugendamts etwa in aller Heimlichkeit billigend in Kauf genommen werde, um Eltern in Deutschland unter Generalverdacht ihres Versagens stellen und Elternrechte unter dem Deckmantel eigener Kinderrechte durch staatliche Wächter aushebeln zu können?

 

Hat man erst einmal den Gedankenschritt in diese Richtung gewagt, fällt einem sogleich der erstaunliche Unterschied auf, der sich im Vergleich des „Falles Marco“ mit dem „Fall Görgülü“ zeigt.

Marco ist jener medienweit bekannte deutsche Jugendliche, der wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer 13jährigen Engländerin seit sieben Monaten im türkischen Antalya in U-Haft einsitzt.

 

Görgülü heißt der Vater eines kleinen deutschen Jungen, der von der Mutter ohne Wissen und Einverständnis des Vaters zur Adoption frei gegeben wurde und nach dem Willen deutscher Familienrichter nicht bei seinem Vater leben darf, sondern bei Pflegeeltern, obwohl der Europäische Menschenrechtgerichtshof dies als Verstoß gegen die Menschenrechte von Vater und Sohn ansieht.

 

Im Fall Marco will die deutsche Regierung der Klage des Jugendlichen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beitreten und sich für ihn vor den türkischen Strafgerichten einsetzen.

 

 

EGMR-Fall-Görgülü und Haase, Münster

Im Fall Görgülü, der seit 2001 durch eben diesen EGMR als Menschenrechtsverletzung durch die deutschen Familiengerichte erkannt wurde, unternimmt die deutsche Regierung nichts, obwohl das dem Vater von der obersten europäischen Gerichtsinstanz zugesprochene Kind noch immer nicht bei ihm leben darf und der Vater aus diesem Grund zum zweiten Mal vor dem EMGR klagt und demnächst im 51. Verfahren um seinen Sohn vor dem deutschen Familiengericht stehen wird.

 

Was zeigt uns das? Dass die deutsche Regierung zwar gegen Menschenrechtsverletzungen angeht, wenn sie außerhalb Deutschlands geschehen oder drohen, nicht aber innerstaatlich im eigenen Land. Also wider die im Staatsgebiet lebenden Menschen.

 

Und was noch? Dass Elternrechte gegenüber der behördlichen Obrigkeit schon heute in Deutschland nichts gelten, sobald ein Behördenmitarbeiter dies nach seinem eigenen besten Wissen und Gewissen anordnet. Und zwar selbst dann, wenn der oberste europäische Gerichtshof dies als strafbare Menschenrechtsverletzung erkannt hat.

 

Nicht anders verhält es sich im EGMR-Falle-Haase, Münster. Dort wendet das Land Nordrhein-Westfahlen und die Stadt Münster monatlich etwa 40.000 EUR auf, um entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte fünf Kinder ihren Eltern weiter zu entfremden und entziehen. Die Tochter der Haases, Lisa-Marie ist schon nach zwei Selbstmordversuchen im Heim bei Ihrem Vater zu Tode gekommen. Ihren Wunsch zur Mutter zu kommen verweigerte sich das Jugendamt. Über die Gründe ihres Todes darf spekuliert werden. Zwei Kinder sind wieder zurück, denen man durch das Jugendamt erzählt hatte, dass ihre Eltern tot seien. Jedoch, die Eltern lebten. Der dort tätig handelnde Richter Richter am Amtsgericht Münster Norbert Weitz als Akteur im Münsteraner Familiengericht in dem EGMR-Fall-Haase, ist grundgesetzwidrig, ordentliches Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Münster (http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/gr_22.htm ). „Ein Schelm, wer sich dabei was schlechtes denkt.“

 

Richter Manfred Bacht-Ferrari grundgesetzwidrig im Jugendhilfeausschuss?

Interessant ist auch, dass dieser Richter grundgesetzwidrig auch im Jugendhilfeausschuss (JHA) in Kleve mitarbeitet(e). In § 5 Abs. 1 AG KJHG NW ist ebenfalls grundgesetzwidrig festgelegt, dass ein JHA folgende beratende Mitglieder haben muss: Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter, Leiter der Verwaltung des Jugendamtes, ein Richter (Vormundschaftsgericht, Familiengericht oder Jugendgericht). Diese Landesregelung ist also schon wieder einmal wider das Grundgesetz. Den Richtern ist laut Grundgesetz, Artikel 92 die Rechtssprechende Gewalt anvertraut […]. Im Gegensatz zu England und Irland, wo Richter sofort alle anderen Posten aufgeben, wenn Sie berufen werden als Richter, findet man sie hier in Deutschland als Beiräte in Psychiatrischen Anstalten (Meckenbeuren) oder wie Richter Wolfgang Ball vom Bundesgerichtshof (BGH) als Vortragsreisenden in Sachen Energiekosten (§ 315 BGB und die Heilbronner Klage des pensionierten Richters, Klaus von Waldeyer-Hartz) bei der Energiewirtschaft, um denen beizubringen, wie sie den Bürgern besser das Fell über die Ohren ziehen können. Der BGH-Richter, der die Banken berät, ist ja auch bestens bekannt.

Der hier angesprochene Richter Manfred Bacht-Ferrari kam im Nichtöffentlichen Teil einer Beratung eines Jugendhilfeausschusse, also nur im Geheimen zu Wort. Dieses Protokoll des geheimen Teils würde mich doch sehr interessieren: Es ist auch erheblich unklar, was es in der lokalen Verwaltung für Geheimoperationen gibt. Siehe: http://194.77.253.41/kommunen/kevelaer/intranet/jha.nsf/w_all/8668CE5E81E70661C12570BA0042F715

Dass dort die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, davon kann sich jeder hier überzeugen und dass kein „blasser Schimmer“ herrscht, wird ja selbst noch durch die politische Klasse dokumentiert auf dieser Webseite und der Jugendhilfeausschuss „verendete“ dann anscheinend im Jahre 2006 (Sic!):

http://194.77.253.41/kommunen/kevelaer/intranet/jha.nsf/

(Zitat von der Webseite)

Alle Dokumente nach <keinen blassen Schimmer>

Jugendhilfeausschuss

(Zitat Ende)

Im Übrigen: wenn Richter vom Landgericht zum Amtsgericht zurückdelegiert werden, dann hat das ein eigenes „Geschmäckle“. Lesen Sie und recherchieren Sie mehr: http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&q=Bacht-Ferrari+&meta=

 

Solche Auswüchse der Rechtssprechenden Gewalt stellen das Grundgesetz immer weiter auf den Kopf. Die Richter finden für sich selbst ihre eigene Unabhängigkeit beachtlich, beachten jedoch kaum mehr ihre Gesetzesunterworfenheit.

 

Deutschland ein Rechtsstaat? Deutschland, ein demokratischer Bundesstatt? Das Schweigen der Lämmer!

Sie denken an Rechtsstaat, an Dienstaufsichtsbeschwerde, an Strafanzeige, Klage bei Gericht? Fehlanzeige!

Die kommunale Behörde Jugendamt unterliegt zwar in Rechtsfragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In Fachfragen aber ist es frei. Da kann der Behördenmitarbeiter nach dem Regelwerk des Jugendamts handeln, in dem er arbeitet und nach dem eigenen Gewissen entscheiden. Straffrei. Auch dann, wenn’s Familien zerstört, Eltern und Kinder wie unter Foltermaßnahmen leiden oder es gar Kinderleben kostet. Von den Eltern, die sich das Leben nehmen, weil sie ohne ihre Kinder nicht mehr leben wollen, ganz zu schweigen.

 

Demokratie wird in Deutschland nicht erst seit dem 11. September des Terrorkrieges unter dem Deckmantel des Bürgerschutzes durch Polizeistaat ersetzt. Wenn’s um Bürgerdaten geht, um Online-Überwachung oder dem Fingerabdruck im Pass und die nächste Volkszählung, merkt die Öffentlichkeit auf, weil der Protest aus allen Ecken laut wird. Gut so!

 

Was aber, wenn Familien entrechtet werden, wenn Kinder zur staatlichen Verschiebeware werden, wenn Elternschaft mit Beginn der Schwangerschaft unter Bewachung und Staatskontrolle gerät? Dann wird geschwiegen, denn die Angst geht um, das nächste Kind könnte das eigene sein. Und das Schweigen der Lämmer war immer schon der Sieg der Wölfe.

 

Meinung des Irischen Militärrichters,a.D., Peter Briody zur Deutschen Justiz

Peter Briody sagte mir, dass er ein erhebliches Problem mit der deutschen Justiz hat. Nach seiner Analyse ist die Menge der Materialien über das wahre Ausmaß, der von ihm beschriebenen, deutschen Justizkatastrophe kaum zu bewältigen. Der letzte Artikel von ihm ist derzeit nur auf English verfügbar. Aber da kann Ihnen, sehr geehrte Frau Kanzlerin, die Justizministerin gut helfen, stellt sie doch auch Englische Beiträge auf die Justizministerin Webseite und begründet dies auch noch nett. Es ist gut, dass so viele Menschen in Deutschland so gut Englisch können. Die Vorschulausbildung greift schon sehr gut:

http://www.eucars.de/Articles/ChildTraff/ChildTrafficking.html

http://www.eucars.de/Articles/ChildTraff/TheAuthor.htm

 

Vierte Gewalt im Staat – das Jugendamt!

Unglaublich gesetzesbrecherisch ist auf jeden Fall, dass beispielsweise das Jugendamt und dessen finanziell abhängige Nutzungsgemeinschaft bereits heute nach den zukünftig kommenden, noch nicht mal beratenen Gesetzen arbeiten. Überall wurde und wird nach Referentenentwürfe geschult und danach wird auch tatsächlich gearbeitet. Das ist erschreckend, jedoch es liegen uns dafür handfeste Belege vor. Die Jugendämter und deren Satelliten haben sich schon geweigert das neue KJHG von 1990 umzusetzen. Jetzt, wo es in möglicher Zukunft um Zugriffe auf Kinder geht – täglich werden 70 Kinder den Eltern entzogen – werden die Herrschaften wieder munter.

 

Jugendamt eine Nichtdemokratische Einrichtung? Bankrotterklärung durch Sozialministerin Malu Dreyer!

Es ist bewiesen und nachzulesen bei www.Kindesraub.de , dass das Jugendamt nicht auf dem Boden des Grundgesetzes agiert – Es liegen mir eine Menge von Bescheiden aus den Ministerien verschiedener Bundesländer vor, die unisono darauf abheben, dass das Jugendamt zwar eine Rechtsaufsicht habe, meist über das Innenministerium, jedoch seit der Änderung in 1991 keinerlei Fachaufsicht mehr.

 

Zuletzt sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) im Spiegel (48/2007), auf Seite 54 im Zusammenhang mit einem weiteren Fall im Zusammenhang mit den Wormser Prozessen, der gerade Rheinlad-Pfalz erschüttert:

 

(Zitat)

Es gibt keine Fachaufsicht mehr, die Jugendämter unterliegen der kommunalen Selbstverwaltung. Wir können da nichts tun.

(Zitat Ende)

 

Das ist eine Bankrotterklärung der Ministerin. Diese Aussage ist ein Beweis, einer unglaublichen Aussage dieser Ministerin, da sie solche grundgesetzwidrigen Zustände offenkundig duldet. Die Staatsorgane haben so eine schleichende Änderung in den Pflichten der Staatsorgane herbeigeführt, die eine

 

Vierte Gewalt Jugendamt mit ausgedehnten und systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung

 

im Staatswesen implementiert hat. Die Kinder, Eltern und betroffene Verwandte leiden erheblich unter den, durch die Staatsorgane vorgetragenen, systematischen Angriffe gegen die Zivilbevölkerung.

 

(Zitat von Bert Steffens, Andernach)

Es seien, da das deutsche Völkerstrafgesetzbuch nur wenigen bekannt ist, die hier interessierenden Teile auszugsweise wiedergegeben:

 

§ 7  (Verbrechen gegen die Menschlichkeit)

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

[...]

 

8.     einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

 

9.     einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

 

10.     eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

 

wird in den Fällen [...] der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(Zitat Ende)

 

Dieses Staatsmobbing ist Folter (siehe Dr. jur. Thomas Etzel) und genauso fühlen sich die Opfer. Sie leiden nicht unter Verfolgungswahn: sie werden real verfolgt!

 

Besonders bemerkenswert ist ebenfalls, die weitere Ausarbeitung von Bert Steffens zum Thema Jugendamt ohne Fachaufsicht, also nur mit einem „halben“ Dienstherrn:

 

 

(Zitat http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=44 )

BERT STEFFENS Andernach

16.05.2007

Bewertung der Tätigkeit der deutschen Jugendämter und der Familiengerichte, unter der besonderen Berücksichtigung des Grundgesetzes, des Beamtenrechts und der damit verbundenen Pflicht zur Staatsaufsicht über Jugendämter.

 

Aus dem Inhalt:

Die in Deutschland geübte Rechtspraxis der „halben Dienstherrngewalt“ aus nicht vorhandener Fachaufsicht gegenüber Beamten der Jugendämter, verstößt gegen das Grundgesetz, das BRRG und damit auch gegen das (jeweilige) LBG.

 

Unter „halber Dienstherrngewalt“ sind Bescheide und ein weiteres Handeln von Beamten der Jugendämter in ihrer rechtlichen Wirkung nichtig, weil grob gesetzeswidrig: Solches Tun findet außerhalb des Grundgesetzes und der Beamtengesetze statt.

 

Wirkt bei Beamten zu einem wesentlichen Teil keine Dienstherrngewalt, fehlt es überhaupt an einem Dienstherrn i. S. d. BRRG oder eines LBG; dies auch dann, wenn der Dienstherr dies ausdrücklich duldet.

 

Die oberste Dienstbehörde haftet (siehe § 839 BGB und neueste Rechtsprechung des EuGH) für Schäden und Rechtsverletzungen, die aus solch grundgesetzwidrigen und gegen Beamtengesetze verstoßenden Handlungen ihrer Beamten, wie auch der sonstigen Mitarbeiter entstanden sind.

 

Alle Tätigkeiten von Richtern, die vom Art. 92 S. 1 GG abweichen, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Normen oder Geflogenheiten, sind grundgesetzwidrig, also nichtig.

 

Ein Verfahrenspfleger, sei es ein Psychologe oder Sozialpädagoge, ersetzt vor Gericht keinen speziellen, unabhängigen Kindesanwalt.

(Zitat Ende)

 

Petitionsausschuss beim Europaparlament zur Abschaffung der Institution „Deutsches Jugendamt“

Mit Ausnahme eines mutigen Fernsehteams aus Deutschland zeichnet sich die gesamte Haus- und Hofberichterstattung der „öffentlich, rechtlichen“ Sender aus Deutschland durch stetige Nichtpräsenz in Brüssel beim Europaparlament aus. Da kann kaum noch von einer ordentlichen Berichterstattung im Sinne des Bürgers ausgegangen werden. Bei der letzten Sitzung, die vom polnischen Elternverband dokumentiert wurde, erwähnte der Vorsitzende, dass der Petitionsausschuss schlicht überlastet sei durch hunderte von Eingaben. Dies bedarf keines weiteren Kommentars. Die Fernsehbeiräte, die die mangelhafte Berichterstattung mitverantworten, sind eine ähnliche undemokratische Einrichtung, wie die Jugendhilfeausschüsse, in der auch insbesondere die finanziellen Nutznießer des Systems „Sitz und Stimme“ haben. Lesen Sie selbst: http://www.rpdd.eu/index-Dateien/Page266.htm

 

Zurück zu Lea-Sophie

Hier gibt es Ratschläge einer Erzieherin (kein Dipl. Soz. Päd.!) zur Diagnose des Verdurstens und Verhungerns am Beispiel der kleinen Lea-Sophie in Schwerin – vielleicht sollten Sie mal ein Rundschreiben dazu machen:

Feststellen, dass etwas nicht stimmt, ist schwierig, da die Mitarbeiter des Jugendamtes angeblich das Kind ja gar nicht zu Gesicht bekommen haben.

 

Zum ersten Eindruck:

Eingefallenes Gesicht

hervorstehende Wangenknochen

spitzes Kinn

Mattigkeit, läuft nicht

Trübe Augen

groß aussehende Augen

fahles Aussehen

keine Lippenrot mehr

unter den Fingernägeln ist es nicht mehr rosa

kein rosiges Zahnfleisch

Haare sind dünn und matt

Haarausfall

 

2 ter Eindruck (Kind muss ausgezogen sein):

 

hervorstehende Rippen

Blähbauch

keine  Muskulatur mehr

hervorstehender Brustkorb

eingefallene Magengegend

trockene Haut, eventl. rissig

Haut kann ein paar Zentimeter mit den Fingern weggezogen werden und bleibt stehen, geht nicht in den Ursprungsausgang zurück, legt sich erst langsam wieder an den Körper an

 

Herzliche Gruesse

 

Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107

D-40545 Duesseldorf-Oberkassel

Deutschland  Germany

 

Tel:            +49 (0)211 296652

Fax             +49 (0)211 9542034

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http://www.Riff-theBand.de/

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how to find us:

http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212

 

 

Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.

Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.

German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

Buchempfehlung:

Hans Herbert von Arnim, „Das System - Die Machenschaften der Macht”, 2005

http://www.hfv-speyer.de/VONARNIM/degenhardt.htm

Klappentext:

Die politische Klasse soll alle Kraft dem Wohle des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren und das Grundgesetz wahren. In Wahrheit widmet sie alle Kraft dem eigenen Wohle, mehrt ihren eigenen Nutzen und schreckt selbst vor Verfassungsverstößen nicht zurück. Längst klafft zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine enorme Lücke. Das verschleiert die politische Klasse, indem sie die rechtliche Rahmenordnung verändert. So wird der Normbruch zur Norm. Ein solches System ist nur möglich, weil es an echtem Wettbewerb der Parteien und Politiker fehlt und weil es ein politisches Mitspracherecht der Bürger faktisch kaum noch gibt. Punkt für Punkt legt Hans Herbert von Arnim die Funktionsweise dieses Systems bloß. Ob offen oder verdeckt - von der Flick-Affäre bis zu den schwarzen Kassen der CDU ist die Geschichte der Republik eine Geschichte der Einflussnahme.

 

Aus Rezensionen:

(Zitat von http://www.inkultura-online.de/arnim.htm )

Das politische System der Bundesrepublik Deutschland bedarf dringend einer Reform. Dies ist die zentrale Aussage des Buches von Hans Herbert von Arnim. Parteienfinanzierung, Ämterkungelei, politische Stiftungen und fehlende Bürgerdemokratie sind nur einige der Aspekte, die im Blickpunkt des Autors stehen. Waren bei Gründung der Bundesrepublik die Parteien allenfalls als Ausdruck der politischen Willensbildung des Volkes gedacht, so haben sie sich heute in einer Art und Weise verselbstständigt, daß ihre ursprüngliche Funktion fast vollständig verschwunden ist. […]

Willige Helfer finden die Parteien auch in den Medien. Viele Posten sind Belohnungen für parteipolitische Arbeit und werden nach Parteibuch und nicht nach Leistungsvermögen und Kenntnissen vergeben. Der sogenannte Proporz macht es möglich. Frei nach der Devise "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".
(Zitat Ende)

 

Über Franz Romer:

Franz Romer ist geboren 1953, verheiratet und Vater einer Tochter von 1985 aus erster Ehe, zu der er keinen Kontakt haben durfte. Sein zentrales Anliegen ist es, ein Beitrag zu leisten, damit in der Bundesrepublik Deutschland schnellstens der Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes umgesetzt werden. Die Grund- und Menschenrechte müssen geschützt werden, die Gewaltentrennung realisiert werden. Eine sogenannte parlamentarische Demokratie ist eine Erfindung von Gegnern des Grundgesetzes und war schon einmal im Schwange nach dem Kaiserreich. Im Grundgesetz findet sich dieser Begriff nicht. Überhaupt erst mal Demokratie, nicht mehr Demokratie, das ist die Devise. Der Art. 1 und 20 des GG sind Ewigkeitsartikel (Art. 79 GG).

 

Er unterstützt in seiner Freizeit Behinderte und Opfer von Sorge, Trennung und Scheidung und ist in einem Menschenrechtsverein tätig.

 

Romer arbeitet in Netzwerken, die starke Bollwerk gegen Feinde des Grundgesetzes (GG) und der Demokratie, u.a. Richter, auch Deutsche Abgeordnete des Europaparlamentes, die dort in altbekannter Manier verkünden, dass Deutschland sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) halten müsse. Das sind die eigentlichen Feinde des Grundgesetzes - so schlecht es auch immer sein mag. Auch diejenigen sind Feinde des Grundgesetzes, die keinen Bundeszwang zur Umsetzung der Urteile des EGMR anwenden.

 

Er ist davon überzeugt, dass es nicht viele verschiedenartige Menschenrechte braucht. Kinder, Frauen und Behinderte sind schließlich auch Menschen und die Menschenrechte benötigen deshalb nur Ergänzungen.

 

Richter sollen sich an Gesetze halten müssen, wir benötigen nicht den unsäglichen Auslegungs"wahn", mit dem sich die Richter, auch die des "Verfassungs"gerichtes und auch die Rechtslehrer alles und jedes bewiesen haben und beweisen, was auch immer zu beweisen war. Richter sind, wie wir, den Gesetzen unterworfen. Sie sollten auch unabhängig sein, wie wir. Insofern sollten sich auch Richter ausschließlich an den Art. 97 GG (1) halten, und zwar auch an den zweiten Halbsatz. Von Gesetzesauslegung steht kein Satz im Grundgesetz, mit Ausnahme des Art. 93 GG. Und auch von dort kann nicht der Art. 97 ausgehebelt werden.

 

Das Ziel ist auch die Abschaffung der Institution Jugendamt. Nur eine Hinwendung als Fürsorger zu den nicht gut aufgestellten Menschen, eine Änderung an Haupt und Gliedern, wird uns wieder voranbringen. Die Jahre der Rot-Grünen Regierung haben uns lediglich 11 Mio. mehr arme Menschen generiert - das kann nicht das Staatsziel sein!

 

Mitgliedschaften:

Curare e.V. - gemeinnütziger Verein zur Förderung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung

http://www.curare-ev.de/

 

Netzwerk behindertes Kind

http://www.enbeka.de/

 

Familiennetzwerk

http://www.familie-ist-zukunft.de/

 

 

Weiterführende Internet Links:

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::260356&hxmain_category=pjsub::opinio::/wirtschaft___soziales/sonstiges

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::260356&hxmain_category=opinio_article_modify::pjsub::opinio::/familie_kinder/geschwister

 

http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/14326086/Deutsche-Gesellschaft-gegen-Kindesmisshandlung-lehnt

 

Montag, November 26, 2007

Strafantrag gegen Rainer Wieland, MdEP Stuttgart wg. Verfassungshochverrat und Volksverhetzung, u.a.

Franz J. A. Romer

 

 

         Wildenbruchstrasse 107

D-40545 Duesseldorf-Germany

Tel.: +49-(0)2 11 - 29 66 52

Fax.: +49-(0)2 11 - 95 42 034

Mobile: +49-(0)172 – 20 43 664

www.franz-romer.com

eMail.: me@franz-romer.com

 

 

 

Per Fax  0711 921-4009, vorab per Email poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

 

F. Romer Wildenbruch Str. 107  40545 Düsseldorf

 

Staatsanwaltschaft Stuttgart

 

Neckarstraße 145

 

 

70190 Stuttgart

Düsseldorf, den 26.11.2007

 

 

 

 

GBA Aktenzeichen: 1 AR 50/07

Strafanzeige / Strafantrag gegen

Herr Rainer Wieland, MdEP

Dornierstraße 17

70469 Stuttgart

Mitglied des Europaparlamentes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich mal etwas beeilten, mir das Aktenzeichen nun endlich mitzuteilen, bzw. Information zu geben zum Stand Ihrer Ermittlungen.

 

Schließlich handelt es sich hier nicht um den Strafantrag wegen einer Lappalie.

 

Weiterführende Korrespondenz vom Europaparlament finden Sie in der Anlage.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

(gez. Franz Romer)

 

Anlagen:

1 – Schreiben an GBA vom 09.06.2007 (Seite 2 bis 7 )

2 –  Courrier du Citoyen Europaparlament – 05.07.2007 (Seite 8 bis 9)

3 –  Weiterleitung GBA an Staatsanwalt Stuttgart (Seite 10)


 

Anlage 1 – Schreiben an GBA vom 09.06.2007

 

(Zitat)

Kopie: Hans-Gert.Poettering@europarl.europa.eu

Prof. Dr. HANS-GERT PÖTTERING, MdEP
Der Präsident des Europäischen Parlaments

Mit der Bitte die Immunität von Herr Rainer Wieland, MdEP aufzuheben, damit ermittelt werden und Anklage erhoben werden kann. Vielen Dank

 

Verteiler – Listen - Auslandspresse

 

Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin,

sehr geehrte Frau Harms,

 

Hiermit erstatte ich

 

Strafanzeige

 

gegen     

                  Herr Rainer Wieland, MdEP

                  Dornierstraße 17
                  70469 Stuttgart

                  Mitglied des Europaparlamentes

                  Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss

                  Mitglied im Petitionsausschuss

                  Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,

                  Justiz und Inneres

 

wegen

strafbarer Handlungen gemäß StGB

 

§ 92 Abs. 1 und 2, Satz 1 und 2

 (1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen     und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

 

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind

[...]

3.Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__92.html

 

Und wegen

 

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

 

1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,Und wegen Volksverhetzung

 

Wie auch aller in Frage kommender weiterer Straftaten.

 

 

Begründung:

 

Sachverhalt in Bezug auf das Handeln des Angezeigten

 

Der Angezeigte ist

Mitglied des Europaparlamentes

Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss

Mitglied im Petitionsausschuss

Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,

Justiz und Inneres

 

und hat bei der EU-Petitionskommission in Brüssel bei einer Anhörung zum deutschen Jugendamt lt. Beweis der u.a. (weitere Zeugen finden Sie im beigefügten Pressebericht) anwesenden Zeugin

 

Frau Dr. Karin Jäckel

Hansjakobstr.5

77704  Oberkirch

 

am 7. Juni 2007 bei der Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen folgendes von sich gegeben:

 

Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.

 

Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.

 

Indem Rainer Wieland, MdEP, darauf hinwies, dass es rechtmäßig sei, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, Urteile des obersten Europäischen Gerichtshofes (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) umzusetzen, aus welchen Gründen auch immer, dann wird hier zum offenen Bruch des Grundgesetzes aufgerufen. Gleichzeitig wurde volksverhetzend Bei der Europäischen Konvention für Menschenrechte handelt es sich um einen international verbindlichen Vertrag, der seine Deckung findet in Art 25 GG:

 

Art 25

1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

 

Der Artikel 46 der Konvention verpflichtet eindeutig den deutschen Staat zum Handeln:

Artikel 46 – Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile

1. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

2. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug.

 

Indem Rainer Wieland, MdEP, weiter darauf hinwies, dass sich Dr. Karin Jäckel „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache, rief er zur Volksverhetzung auf.

 

Ich habe bereits mit meinem Schreiben vom 24.04.2007 Strafanzeige in ähnlichem Zusammenhang erstattet. Dort wird auch bereits auf weiter andauernde Menschenrechtsverletzungen in den EGMR-Fällen Haase und Görgülü hingewiesen. Zu diesen haben Sie auch noch kein Aktenzeichen mitgeteilt und ich muss auch befürchten, pflichtwidrig, nicht ermittelt.

 

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

(gez. Franz Romer)

 

Beweis:

Pressemitteilung vom 8. Juni 2007

Dr. Karin Jäckel (www.karin-jaeckel.de)

EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt

Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am  30. Januar 2007).

Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet.

Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern,  indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug  bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten.  Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres ihnen entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.

Die als grausam und brutal geschilderten Abläufe der Kindesentziehung durch das Jugendamt wurden durch einen  Franzosen als Vertreter von 13 internationalen Eltern, zwei von drei anwesenden Polen, einem von vier anwesenden deutschen Petenten, zwei Rechtsanwälten als Vertretern mehrerer polnischer und deutscher Petenten sowie durch die deutsche Autorin Dr. Karin Jäckel geschildert, die seit 1972 mit dem Thema Kindesentzug durch das Jugendamt befasst ist. Das Abspielen eines kurzen Mitschnitts von einem Telefonat  der Petentin Petra Heller aus Bamberg mit ihrem kleinen Sohn Aeneas rührte wegen des beim Abschied Herz ergreifenden Weinens des ihr seit Jahren entzogenen Kindes zutiefst an.

Übereinstimmend wurde von den Petenten das Fehlen einer kontrollierenden Fachaufsicht über das Jugendamt beklagt. Zum Nachweis der Berechtigung dieser Beschwerde, legten die Petenten u.a. ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums (Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner), ein Schreiben des Familienministeriums Nordrhein Westfalen ( Armin Laschet) und ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (P. Schmitt) vor. Letzteres erklärt die fachlich Aufsicht über das Jugendamt als verfassungswidrig.

Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd.

Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück.

Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte,  er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und  Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.

Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier  argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EU-Rechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot der Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe.

CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor.  Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten. 

Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland,  das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.

Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten“.  Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz“ stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen,  dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.

Um ca. 17: 30 Uhr erklärte der Ausschussvorsitzende Marcin Libicki, es habe sich bei dieser Petition um ein äußerst wichtiges Anliegen gehandelt, da es um die Interessen von Kindern und somit um die europäische Zukunft gehe.

Aus diesem Grund ordnete er im Einvernehmen mit der gesamten Petitionskommission zur  weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativbericht an, der dann dem Petitionsausschuss zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorgelegt werde.

Im Herbst 2007 stehen weitere bereits zugelassene Petitionen gegen Willkürmaßnahmen des Jugendamts vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Unter anderem auch die von Dr. Karin Jäckel erhobene Forderung zur Einführung einer fachlichen Kontrollbehörde über das Jugendamt.

Dr. Karin Jäckel

9. Juni 2007

 

(Zitat Ende)

 

 


Anlage 2 – Courrier du Citoyen Europaparlament – 05.07.2007

 

(Zitat)

 

 


From: Courrier du Citoyen [mailto:Coucit@europarl.europa.eu]
Sent: Thursday, July 05, 2007 3:35 PM
To: me@franz-romer.com
Subject: A (2007)10461

A (2007)10461

js/dn/pp

 

Sehr geehrte Herr Romer,

 

der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, hat Ihre E-Mail vom 9. Juni 2007, in der Sie sich dafür aussprechen, dass die Immunität von Herrn Rainer Wieland, Mitglied des Europäischen Parlaments, aufgehoben werden soll, erhalten. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

 

Die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten erfolgt nach strengen Regeln. Der Antrag auf Aufhebung kann nur durch die nach nationalem Recht zuständige Behörde erfolgen. Da Sie bereits einen entsprechenden Antrag beim Bundesgerichtshof gestellt haben, werden von dort die nächsten Schritte eingeleitet, sobald die Vorraussetzungen geprüft wurden.

 

Sobald der Präsident des Europäischen Parlaments einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten von der zuständigen Behörde aus dem Mitgliedsland erhält, teilt er dies, wie in Artikel 6, Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgehalten, dem Plenum mit und übersendet den Antrag an den zuständigen Ausschuss, der diesen dann unverbindlich prüft.

 

Über die weitere Prozedur können Sie sich, wenn Sie möchten, in der Geschäftsordnung informieren. Diese finden Sie auf der Homepage des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu (deutsche Fassung), indem Sie in den oberen Leisten 'das Parlament' und 'im Einzelnen' anklicken. In der linken Spalte finden Sie dann unter der Kategorie 'Referenzdokumente' die Geschäftsordnung.

 

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihr Interesse finden werden und bedanke mich für Ihr Interesse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jean-Louis COUGNON
Abteilungsleiter
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Bürgeranfragen

 

 

 

(Zitat Ende)

 


Anlage 3 – Schreiben des GBA vom 02.07.2007