Montag, November 26, 2007

Strafantrag gegen Rainer Wieland, MdEP Stuttgart wg. Verfassungshochverrat und Volksverhetzung, u.a.

Franz J. A. Romer

 

 

         Wildenbruchstrasse 107

D-40545 Duesseldorf-Germany

Tel.: +49-(0)2 11 - 29 66 52

Fax.: +49-(0)2 11 - 95 42 034

Mobile: +49-(0)172 – 20 43 664

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eMail.: me@franz-romer.com

 

 

 

Per Fax  0711 921-4009, vorab per Email poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

 

F. Romer Wildenbruch Str. 107  40545 Düsseldorf

 

Staatsanwaltschaft Stuttgart

 

Neckarstraße 145

 

 

70190 Stuttgart

Düsseldorf, den 26.11.2007

 

 

 

 

GBA Aktenzeichen: 1 AR 50/07

Strafanzeige / Strafantrag gegen

Herr Rainer Wieland, MdEP

Dornierstraße 17

70469 Stuttgart

Mitglied des Europaparlamentes

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich mal etwas beeilten, mir das Aktenzeichen nun endlich mitzuteilen, bzw. Information zu geben zum Stand Ihrer Ermittlungen.

 

Schließlich handelt es sich hier nicht um den Strafantrag wegen einer Lappalie.

 

Weiterführende Korrespondenz vom Europaparlament finden Sie in der Anlage.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

(gez. Franz Romer)

 

Anlagen:

1 – Schreiben an GBA vom 09.06.2007 (Seite 2 bis 7 )

2 –  Courrier du Citoyen Europaparlament – 05.07.2007 (Seite 8 bis 9)

3 –  Weiterleitung GBA an Staatsanwalt Stuttgart (Seite 10)


 

Anlage 1 – Schreiben an GBA vom 09.06.2007

 

(Zitat)

Kopie: Hans-Gert.Poettering@europarl.europa.eu

Prof. Dr. HANS-GERT PÖTTERING, MdEP
Der Präsident des Europäischen Parlaments

Mit der Bitte die Immunität von Herr Rainer Wieland, MdEP aufzuheben, damit ermittelt werden und Anklage erhoben werden kann. Vielen Dank

 

Verteiler – Listen - Auslandspresse

 

Sehr geehrte Frau Generalbundesanwältin,

sehr geehrte Frau Harms,

 

Hiermit erstatte ich

 

Strafanzeige

 

gegen     

                  Herr Rainer Wieland, MdEP

                  Dornierstraße 17
                  70469 Stuttgart

                  Mitglied des Europaparlamentes

                  Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss

                  Mitglied im Petitionsausschuss

                  Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,

                  Justiz und Inneres

 

wegen

strafbarer Handlungen gemäß StGB

 

§ 92 Abs. 1 und 2, Satz 1 und 2

 (1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.

(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze

1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen     und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

 

(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind

[...]

3.Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__92.html

 

Und wegen

 

§ 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

 

1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder

2.die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,Und wegen Volksverhetzung

 

Wie auch aller in Frage kommender weiterer Straftaten.

 

 

Begründung:

 

Sachverhalt in Bezug auf das Handeln des Angezeigten

 

Der Angezeigte ist

Mitglied des Europaparlamentes

Stellv. Vorsitzender für den Rechtsausschuss

Mitglied im Petitionsausschuss

Stellvertreter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten,

Justiz und Inneres

 

und hat bei der EU-Petitionskommission in Brüssel bei einer Anhörung zum deutschen Jugendamt lt. Beweis der u.a. (weitere Zeugen finden Sie im beigefügten Pressebericht) anwesenden Zeugin

 

Frau Dr. Karin Jäckel

Hansjakobstr.5

77704  Oberkirch

 

am 7. Juni 2007 bei der Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen folgendes von sich gegeben:

 

Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland, das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.

 

Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen, dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.

 

Indem Rainer Wieland, MdEP, darauf hinwies, dass es rechtmäßig sei, dass Deutschland nicht verpflichtet sei, Urteile des obersten Europäischen Gerichtshofes (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) umzusetzen, aus welchen Gründen auch immer, dann wird hier zum offenen Bruch des Grundgesetzes aufgerufen. Gleichzeitig wurde volksverhetzend Bei der Europäischen Konvention für Menschenrechte handelt es sich um einen international verbindlichen Vertrag, der seine Deckung findet in Art 25 GG:

 

Art 25

1Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

 

Der Artikel 46 der Konvention verpflichtet eindeutig den deutschen Staat zum Handeln:

Artikel 46 – Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile

1. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

2. Das endgültige Urteil des Gerichtshofs ist dem Ministerkomitee zuzuleiten; dieses überwacht seinen Vollzug.

 

Indem Rainer Wieland, MdEP, weiter darauf hinwies, dass sich Dr. Karin Jäckel „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache, rief er zur Volksverhetzung auf.

 

Ich habe bereits mit meinem Schreiben vom 24.04.2007 Strafanzeige in ähnlichem Zusammenhang erstattet. Dort wird auch bereits auf weiter andauernde Menschenrechtsverletzungen in den EGMR-Fällen Haase und Görgülü hingewiesen. Zu diesen haben Sie auch noch kein Aktenzeichen mitgeteilt und ich muss auch befürchten, pflichtwidrig, nicht ermittelt.

 

Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

(gez. Franz Romer)

 

Beweis:

Pressemitteilung vom 8. Juni 2007

Dr. Karin Jäckel (www.karin-jaeckel.de)

EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt

Am 7. Juni 2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments in Brüssel zur fachlichen und rechtlichen Praxis deutscher Jugendämter bei Kindesentzug in nationalen und internationalen Familiensachen statt. (Erste Anhörung am  30. Januar 2007).

Die von 15:30 Uhr bis ca. 17: 30 Uhr unter dem Vorsitz von Marcin Libicki andauernde Anhörung legte offen, dass das fachlich unabhängig agierenden deutsche Jugendamt brutale Kindesentziehungsmethoden anwendet.

Dabei kommt es auch zu schweren Diskriminierungen ausländischer Eltern,  indem ihnen verboten wird, sich bei Umgangskontakten in ihrer Muttersprache mit ihren bis zum Kindesentzug  bilingual aufgewachsenen Kindern zu unterhalten.  Die betroffenen Kinder dürfen die Muttersprache ihres ihnen entzogenen Elternteils nicht in der Schule lernen. Grund ist der rechtlich zulässige Anspruch des Jugendamtes, vertrauliche, dem Jugendamtspersonal unverständliche Mitteilungen zwischen Eltern und Kindern zu verhindern.

Die als grausam und brutal geschilderten Abläufe der Kindesentziehung durch das Jugendamt wurden durch einen  Franzosen als Vertreter von 13 internationalen Eltern, zwei von drei anwesenden Polen, einem von vier anwesenden deutschen Petenten, zwei Rechtsanwälten als Vertretern mehrerer polnischer und deutscher Petenten sowie durch die deutsche Autorin Dr. Karin Jäckel geschildert, die seit 1972 mit dem Thema Kindesentzug durch das Jugendamt befasst ist. Das Abspielen eines kurzen Mitschnitts von einem Telefonat  der Petentin Petra Heller aus Bamberg mit ihrem kleinen Sohn Aeneas rührte wegen des beim Abschied Herz ergreifenden Weinens des ihr seit Jahren entzogenen Kindes zutiefst an.

Übereinstimmend wurde von den Petenten das Fehlen einer kontrollierenden Fachaufsicht über das Jugendamt beklagt. Zum Nachweis der Berechtigung dieser Beschwerde, legten die Petenten u.a. ein Schreiben des Bundesfamilienministeriums (Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner), ein Schreiben des Familienministeriums Nordrhein Westfalen ( Armin Laschet) und ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (P. Schmitt) vor. Letzteres erklärt die fachlich Aufsicht über das Jugendamt als verfassungswidrig.

Als Miroslaw Kraszewski , einer der polnischen Petenten, ausführte, dass die heutigen Methoden des Jugendamts ihn an Kindesentziehungsmethoden der Nazi-Zeit erinnerten, rief der CDU-Abgeordnete Rainer Wieland empört dazwischen, dies sei absurd.

Statistisches Zahlenmaterial der Autorin Dr. Karin Jäckel aus Forschungen von Prof. Dr. Maud Zimmermann (Osnabrück) zur Situation gefährdeter Kinder in Deutschland, des Statistischen Bundesamts Wiesbaden sowie der Kinder- u. Jugendhilfestatistiken des AKJ Dortmund wies er aus seiner Kenntnis als Jurist als unglaubwürdig zurück.

Stellvertretend für die Bundesregierung Deutschland führte eine Berliner Juristin aus, dass zwar Fehler wegen des Verbots der polnischen Sprache gegenüber einem einzelnen Vater (Petition 38/2006) durch das Jugendamt Hamburg begangen wurden, ansonsten aber die Arbeit des Jugendamts einwandfrei und gesetzlich gesichert sei. Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte,  er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und  Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da.

Sieben EU-Abgeordnete sowie ein Vertreter der Rechtskommission meldeten erhebliche Zweifel an der Tadellosigkeit der deutschen Behördenmaßnahmen an. Ein holländischer Parlamentarier  argumentierte, wenn so viele Eltern unterschiedlicher Nationen gleiche Beschwerden vortrügen, stimme in Deutschland etwas nicht. Der Jurist der EU-Rechtskommission drückte die Vermutung aus, dass es bei dem Verbot der Muttersprache möglicherweise um den Straftatbestand der Diskriminierung gehe.

CDU-Abgeordneter Wieland schlug darauf hin die Einholung eines Gutachtens über die deutsche Rechtslage der Arbeit des Jugendamts im europäischen Vergleich vor.  Diesen habe Deutschland nicht zu fürchten. 

Auf den Hinweis der Petenten hin, dass Deutschland im Zusammenhang mit dem Jugendamt bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern verurteilt und bestraft worden sei, die Urteile des Europäischen Menschenrechtgerichtshof zur Rückführung entzogener Kinder in ihre Ursprungsfamilien aber dennoch nicht durchsetze, weil das Jugendamt dagegen sei und keiner fachlichen Aufsicht unterstehe, erklärte Wieland,  das sei rechtmäßig. Deutschland sei nicht verpflichtet, Urteile des obersten europäischen Gerichtshofes zu verifizieren, wenn dies gegen das vom Jugendamt zu ermittelnde Kindeswohl sei.

Als sich an dieser Stelle ein eigens aus der Schweiz angereister Minister zu Wort melden wollte, protestierte Wieland heftig. Man befinde man sich hier nicht auf einem „Bazar der Redezeiten“.  Ebenso heftig wies er kurz nach Ende der Anhörung einige Eltern von der aus Berlin angereisten Juristin weg, da hier keine „Privataudienz“ stattfinde. Die Autorin Dr. Karin Jäckel tadelte er in einem kurzen Nachgespräch über ihre ihm unglaubwürdig scheinenden statistischen Zahlen,  dass sie sich „mit ihrem Auftritt mit der absurden Argumentation der Polen gemein“ mache.

Um ca. 17: 30 Uhr erklärte der Ausschussvorsitzende Marcin Libicki, es habe sich bei dieser Petition um ein äußerst wichtiges Anliegen gehandelt, da es um die Interessen von Kindern und somit um die europäische Zukunft gehe.

Aus diesem Grund ordnete er im Einvernehmen mit der gesamten Petitionskommission zur  weiteren Klärung der von den Petenten erhobenen Vorwürfe einen Initiativbericht an, der dann dem Petitionsausschuss zur Behandlung in der Vollversammlung des Europäischen Parlaments vorgelegt werde.

Im Herbst 2007 stehen weitere bereits zugelassene Petitionen gegen Willkürmaßnahmen des Jugendamts vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments an. Unter anderem auch die von Dr. Karin Jäckel erhobene Forderung zur Einführung einer fachlichen Kontrollbehörde über das Jugendamt.

Dr. Karin Jäckel

9. Juni 2007

 

(Zitat Ende)

 

 


Anlage 2 – Courrier du Citoyen Europaparlament – 05.07.2007

 

(Zitat)

 

 


From: Courrier du Citoyen [mailto:Coucit@europarl.europa.eu]
Sent: Thursday, July 05, 2007 3:35 PM
To: me@franz-romer.com
Subject: A (2007)10461

A (2007)10461

js/dn/pp

 

Sehr geehrte Herr Romer,

 

der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, hat Ihre E-Mail vom 9. Juni 2007, in der Sie sich dafür aussprechen, dass die Immunität von Herrn Rainer Wieland, Mitglied des Europäischen Parlaments, aufgehoben werden soll, erhalten. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten.

 

Die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten erfolgt nach strengen Regeln. Der Antrag auf Aufhebung kann nur durch die nach nationalem Recht zuständige Behörde erfolgen. Da Sie bereits einen entsprechenden Antrag beim Bundesgerichtshof gestellt haben, werden von dort die nächsten Schritte eingeleitet, sobald die Vorraussetzungen geprüft wurden.

 

Sobald der Präsident des Europäischen Parlaments einen Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten von der zuständigen Behörde aus dem Mitgliedsland erhält, teilt er dies, wie in Artikel 6, Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments festgehalten, dem Plenum mit und übersendet den Antrag an den zuständigen Ausschuss, der diesen dann unverbindlich prüft.

 

Über die weitere Prozedur können Sie sich, wenn Sie möchten, in der Geschäftsordnung informieren. Diese finden Sie auf der Homepage des Europäischen Parlaments www.europarl.europa.eu (deutsche Fassung), indem Sie in den oberen Leisten 'das Parlament' und 'im Einzelnen' anklicken. In der linken Spalte finden Sie dann unter der Kategorie 'Referenzdokumente' die Geschäftsordnung.

 

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihr Interesse finden werden und bedanke mich für Ihr Interesse.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jean-Louis COUGNON
Abteilungsleiter
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Europäisches Parlament
Generalsekretariat Informationen
Bürgeranfragen

 

 

 

(Zitat Ende)

 


Anlage 3 – Schreiben des GBA vom 02.07.2007

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