Montag, Oktober 27, 2008

Urteile zu Gutachtern

Anbei wesentliche Gerichtsurteile die im Zusammenhang mit Gutachten ergangen
sind. Wir dokumentieren weiter und ermuntern zu Schadensersatzklagen.

Gruesse Franz Romer


Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

aus einer geplanten Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeuten, d.h.
also Diplom Psychologen mit einer kassenärztlichen Zusatzausbildung. Dort
sind die Regeln für eine Gutachtenerstellung sehr streng und eng.

Auszug:

573 Das Gericht hat Zweifel und Unklarheiten aufgrund unterschiedlicher
Bekundungen des gerichtlichen Sachverständigen im Laufe eines
Arzthaftungspro­zesses durch eine gezielte Befragung des Gutachters zu
klären. Mangels ausreichender medizinischer Sachkunde darf es sich nicht mit
einer eigenen Interpretation der Ausführungen über Widersprüche
hinwegsetzen.

(BGH, Urteil vom 27.03.2001 -6 ZR 18/00, NJW 2001, 2792).


574 Ein Sachverständiger, der über die ihm durch den Beweisbeschluss und
den Auftrag gezogenen Grenzen hinausgeht und den Prozessbeteiligten
eigenmächtig den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des
Rechtsstreits weist, kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.


(OLG München, OLG-Report 1997, 10).


575 Es bedarf der Ausweisung entsprechender Sachkunde, wenn ein Gericht
fachkundigen Feststellungen oder fachlichen Schlussfolgerungen eines
gerichtlichen Sachverständigen nicht folgen will.

(BGH, Urteil vom 21.011 997 -6 ZR 86/96, MDR 1997, 493).


576 Das Gericht darf von einem Sachverständigengutachten nur abweichen,
wenn es seine abweichende Überzeugung begründet und dabei erkennen lässt,
dass die Beurteilung nicht von einem Mangel an Sachkunde beeinflusst ist.

(BGH, Urteil vom 09.05.1989 -6 ZR 268/88, NJW 1989,2948).


577 Der vom Gericht beauftragte Sachverständige darf den
Gutachtenauftrag nicht eigenmächtig auf andere Personen übertragen oder mit
diesen die Verantwortung teilen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige
muss aufgrund eigener Prüfung und Urteilsbildung persönlich die volle
fachliche sowie zivile und strafrechtliche Verantwortung für den gesamten
Inhalt des schriftlichen Gutachtens übernehmen. Der einfache Zusatz
"einverstanden", den ein als Sachverständiger beauftragter Professor der
Medizin unter das Gutachten setzt, das in Wirklichkeit seine beiden
Oberärzte erstellt haben, genügt diesem Grundsatz zur höchstpersönlichen
Gutachtenerstattung nicht.

(BSG, Urteil vom 27.04.1989 -9 RV 29/88, VersR 1990, 992).


578 Die Vertragshaftung zu Gunsten Dritter greift im Falle des
gerichtlichen Sachverständigen nicht ein. Ein Anspruch aus § 839 BGB
entfällt, da ein gerichtlicher Sachverständiger keine hoheitlichen Aufgaben
wahrnimmt.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.1986 -4 U 41186, NJW 1986,2891).


579 Der gerichtlich bestellte Sachverständige darf bei der Vorbereitung
und Abfassung seines schriftlichen Gutachtens wissenschaftliche Mitarbeiter
und sonstige geeignete Hilfskräfte nur insoweit zu seiner Unterstützung
heranziehen, als seine persönliche Verantwortung für das Gutachten insgesamt
uneingeschränkt gewahrt bleibt.

(BVerwG, Urteil vom 09.03.1984 -8 C 97/83, NJW 1984,2645).


580 Wenn der Sachverständige damit rechnen muss, dass von seinem
Gutachten in der Weise Gebrauch gemacht wird, dass sich sein Auftraggeber
bei ge­schäftlichen Verhandlungen Dritten gegenüber auf dieses Gutachten
beruft und es Dritten als Grundlage für wichtige Vermögensdispositionen
dienen soll, kann er diesen Dritten gegenüber für die Richtigkeit des
Gutachtens haft­bar sein.

(BGH, Urteil vom 02.11.1983 -IVa ZR 20/82, NJW 1984, 355).


581 Eine aus § 823 Abs. 1 f, BGB folgende Haftung wegen Verletzung des
Rechts der persönlichen Freiheit darf durch den Richter nicht dahin
eingeschränkt werden, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger
selbst für die Folgen einer grob fahrlässigen Falschbegutachtung nicht
einzustehen habe.

(BVerfG, Beschluss vom 11.10.1978 -1 BvR 84/74, NJW 1979,305).


582 Ein Arzt handelt in erheblichem Maße pflichtwidrig, wenn er ein
Gutachten für die Berufsgenossenschaft jahrelang trotz zahlreicher
Ermahnungen nicht erstattet.

Berufsgericht für Heilberufe 19.09.1978 -BG Nr. 4/78). beim
Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 19.09.1978 – BG Nr. 4/78

583 Der gerichtliche Sachverständige kann in der Regel nicht von dem
Verfahrensbeteiligten, zu dessen Nachteil sich das Gutachten ausgewirkt hat,
mit der Behauptung, er habe sein Gutachten fahrlässig unrichtig erstattet,
auf Ersatz in Anspruch genommen werden.

(BGH, Urteil vom 18.12.1973 -6 ZR 113/71, NJW 1974,312).


584 Die ZPO kennt nur Einzelpersonen als Sachverständige. Diesem Prinzip
widerspricht es, wenn durch Beweisbeschluss die Einholung eines Gutachtens
einer Universitätsklinik angeordnet wird.

(OLG München, Urteil vom 22.09.1967 -8 U 707/67, NJW 1968, 202).


585 Zur Pflicht, Gutachten und Zeugnisse in angemessener Frist zu
erstatten, und zur Verletzung der Auskunftspflicht gegenüber
Berufsgenossenschaften.

(Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg, Urteil vom 10.01.1962).

Samstag, Oktober 25, 2008

202. Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung (in der stationären Jugendhilfe - haben die Autoren vergessen zu bemerken)

Sehr geehrter Herr Professor Günder,

ich bin Präsidiumsmitglied des Menschenrechtsvereins Curare e.V., Köln und als solches immer wieder mit Kindern und Jugendlichen, wie deren Eltern in Heimsituationen und Jugendamt beschäftigt.

Ich habe die unten angehängte Presseinfo zugeleitet bekommen und mir auch auf der FH-Seite den entsprechenden Artikel durchgelesen (http://www.fh-dortmund.de/de/news/news/2008/10/Strafe_muss_sein__.php).

Dort wird die Überschrift klarer:

"Empirische Studie zum Umgang mit Sanktionen in Heimen und Wohngruppen

Irritierend und alarmierend: Über die Hälfte der pädagogischen Fachkräfte in Heimen und Wohngruppen ist der Ansicht, dass körperliche Gewalt als Strafe auch noch in der heutigen Heimerziehung vorkommt."

Ihr Artikel ist sehr beachtlich - und er dokumentiert, was wir immer wieder und vermehrt beobachten:

Wir wissen von Fällen, wo man in Heimen und Psychiatrien Kinder und Jugendliche einfach bei strömendem Regen vor die Tür stellte - auch im Winter bei Schnee - sie mit Neuroleptika unbekannter Couleur traktierte - mit Abschiebung nach Sibirien bedrohte und diese ohne richterlichen Beschluss fixiert. Wir dokumentieren gerade, wie ein Jugendamt mit Familienhelfern in eine x-beliebige Familie einbricht, dort alle Menschen in Sippenhaftung bedroht und so mutwillig unter dem Namen "Kindeswohlgefährdung" beginnt die Familie zu atomisieren. Solche Familienhelfer pressen dann die Vorlage eines psychologischen Gutachtens unter Bruch aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Familie ab, diffamieren sie durch eigene Eingaben bei Gericht, hocken in der Küche und halten, kaffeetrinkend, die Menschen von der Arbeit ab, nicht ohne dann in den Berichten zu schreiben, dass die Familie weniger Zeit mit den Kindern verbrächte. Die Kinder haben bei mir angerufen und um Hilfe gebeten. In der Stadt M. in NRW stellen wir noch erstaunlichere Dinge fest: einer Familie wird die Sorge für vier Kinder entzogen, die Kinder sollen wegen Kindeswohlgefährdung mit Gewalt aus der Familie genommen werden. Seit 12/2007 passiert jedoch nichts mit Ausnahme des Colateralschadens, dass ein Junge wegen Mobbings (noch unbewiesen) auf einen Bahnwaggon stieg und so unter Aufsicht des Jugendamtes durch einen Lichtbogen im April zu Tode kam. Drei Kinder sind noch immer bei der Familie. Nun ist ein Gutachter mit der schmutzigen Arbeit befasst durch ein Gefälligkeitsgutachten - schließlich weiss man ja, was das Jugendamt erwartet - die Familie zu "erlegen" - gut dass wir herausfanden, dass er sich mit falschem Doktortitel schmückt. Jedoch, es ist noch nicht zu Ende. Die Väter, auch immer mehr Mütter werden massenweise ausgegrenzt nach Trennung und Scheidung und dadurch werden ebenso die Kinder wieder entwertet, alles unter direkter Aufsicht des Jugendamtes, immer mehr davon landen in Heimen. Ebenfalls sind Ihnen die Klagen der ehemaligen Heiminsassen bekannt. Hier geht es nicht mehr um Kindeswohlgefährdung.

Sie bemerken, dass ich zynisch geworden bin und empört. Die Situation ist für mich am ehesten vergleichbar mit der Situation der Hexenverfolgungszeit. Und dies ist kein drastischer Vergleich, denn Denunziation und Schwimmproben (gingen sie unter, waren sie unschuldig, andernfalls verbrannte man diese) kommen immer mehr an die Tagesordnung. Es stellen sich immer mehr Zustände ein, die nun auch deutlich wurden in der durch Betrug ausgelösten Bankenkrise. Wir haben auch Nachricht bekommen - und warten auf den Beweis - dass Jugendamtsmitarbeiter mit Prämien entlohnt werden für Heim- und Pflegefamilienunterbringungen. Abwegig ist dies nicht, denn Korruption wird doch in jedem Baureferat befürchtet und erwartet.

Ich will Sie dringend, als ernsthaften Forscher, anregen zum Thema zu forschen mit welchen Gewaltmechanismen Familien derzeit behandelt werden und welche Auswirkungen dies hat. Es sollte auch untersucht werden, ob hier mit Mitteln des Mobbings gearbeitet wird (http://www.dr-etzel.de/html/mobbing.html) und welche psychosozialen Folgen dies hat. Sie werden für Ihre jetzige Veröffentlichung noch genügend Prügel beziehen und daran feststellen, wie richtig Sie liegen. Wir werden Sie auch verteidigen, denn wir wissen, dass dies auch in die Tat umgesetzt wird, was Sie beschrieben!

Herzliche Gruesse und vielen Dank für Ihren Mut

Franz J. A. Romer,
Duesseldorf-
http://www.Kindesraub.de/
http://www.Curare-eV.org/

Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

-----Original Message-----
From: service@idw-online.de On Behalf Of Jürgen Andrae
Sent: Friday, October 24, 2008 3:22 PM
To: service@idw-online.de
Subject: [idw] Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung

Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Fachhochschule Dortmund, Jürgen Andrae, 24.10.2008 15:06

Studie: Gewalt immer noch Mittel der Erziehung


Harte Strafen bringen wenig. Mit Gesprächen, Wiedergutmachungs- und Arbeitsauflagen reagieren Pädagogen, wenn sich Jugendliche in Heimen und betreuten Wohngruppen daneben benehmen. Irritierend: Über die Hälfte der pädagogischen Fachkräfte glaubt, dass körperliche Gewalt als Strafe dort noch vorkommt, so eine Studie der FH Dortmund.

Verbale Aggressionen, Verstöße gegen Gruppenregeln und die mutwillige Zerstörung von Sachen lassen sich junge Leute dort am häufigsten zuschulden kommen. Die Auswirkungen von Strafen sind unterschiedlich und können auch negative Reaktionen wie weitere Aggressionen auslösen.

Dies sind Ergebnisse einer empirischen Studie am Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften, bei der es um das Thema Strafen in der Stationären Erziehungshilfe ging. Unter Leitung von Prof. Dr. Richard Günder und Prof. Dr. Eckart Reidegeld waren 1280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Stationären Erziehungshilfe in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu ihrem Umgang mit Strafen befragt worden. Die Rücklaufquote war mit 43 Prozent erstaunlich hoch.

Strafen - in der Fachsprache wird meist der Begriff "Reaktionen auf uner-wünschtes Verhalten" benutzt - sind ein heikles Thema in der Praxis der Er-ziehungshilfe. Die heutige Heimerziehung habe selbstverständlich nichts mehr mit dem Kasernenhofton und der Prügelstrafe der 50er Jahre zu tun, so Prof. Dr. Eckart Reidegeld: "Strafe ist vielmehr eher verpönt bzw. wird sehr kritisch hinterfragt".

Etwa zwei Drittel der im Rahmen der Studie Befragten waren der Auffassung, dass die pädagogischen Fachkräfte oftmals überfordert seien. Zwar meint die übergroße Mehrheit (92 %), dass sie persönlich mit der Strafpraxis gut zurechtkomme. Jedoch fühlen sich 78 % der pädagogischen Kräfte im Zusammenhang mit Strafen gelegentlich alleingelassen, ohnmächtig und hilflos.

Fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen reagiert auf Sanktionen entweder gar nicht oder wiederum mit negativem Verhalten. Haben Strafen dann überhaupt einen Sinn? "Wir gehen als Pädagogen nicht davon aus, dass man in einer straffreien Gesellschaft leben kann", so Prof. Dr. Richard Günder. Aber man müsse sich viele Gedanken darum machen, welche der Sanktionen positive Auswirkungen haben. Es gehe schließlich darum, den Kindern und Jugendlichen zu einer Einsicht zu verhelfen. Günders Fazit: "Strafe muss sein, aber sie muss sehr gut reflektiert sein".

Die Ergebnisse der Studie "Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten in der Stationären Erziehungshilfe" waren Diskussionsgrundlage der Fachtagung "Strafe muss sein!?" in Dortmund am 21. Oktober.

Resümee des Forschungsprojektes "Reaktionen auf unerwünschtes Verhalten in der Stationären Erziehungshilfe"

- Häufigste Formen des Fehlverhaltens: verbale Aggressionen (78 %), Ver-stoß gegen Gruppenregeln (67 %), Zerstörung von Sachen (53 %), Gewalt untereinander (35 %), Schulverweigerung (32 %), Alkohol- oder Drogenmissbrauch (26 %), Diebstahl (25 %), Gewalt gegen Mitarbeiter (4 %).

- Die häufigsten Strafen: Reflexionsgespräch /Gruppengespräch (89 %), Wiedergutmachung (84 %), Arbeitsauflagen (57 %), Verstärkerprogramme (51 %), Ausschluss von Aktivitäten (45 %), Hausarrest/Ausgehverbot (44 %), Fernsehverbot (42 %) Teilnahme an bestimmten Gruppen (35 %), Täter-Opfer-Ausgleich (34 %), Taschengeldentzug (29 %) etc.

- "Taschengeldentzug" (mit 29 % relativ beliebt) ist als Sanktion problematisch, weil dies rechtlich unzulässig ist. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass dies bei den Mitarbeitern nicht hinreichend bekannt ist.

- Die Antworten auf die Frage, wie oft nach Meinung der Pädagogen heute noch körperliche Strafen angewandt würden, waren überraschend: 2,4 Prozent meinten, dies komme häufig vor. 51 % glaubten, dass Körperstrafen selten seien, nur 45 % meinten, es gebe sie gar nicht mehr.

- Reaktionen der Jugendlichen auf Strafen: einsichtig (55 %), mit positiver Verhaltensänderung (51 %), aggressiv (41 %), enttäuscht (29 %), traurig (27 %), mit Rückzug (25 %), gar nicht (10 %).

- Strafen können demnach positive, aber auch negative Auswirkungen haben. Fast die Hälfte (45 %) der Bestraften reagiert selten oder nie einsichtig. Bedenklich ist auch, dass 41 % der Befragten der Meinung sind, dass die Bestraften mit weiteren Aggressionen auf Sanktionen reagierten.

- Führt der Ruf nach Strafen zu einem Umdenken in der pädagogischen Praxis? 25 % der Befragten meinen ja, 28 % können dies nach eigener Aussage nicht beurteilen, 45 % sind sicher, dass die politische Diskussion keinen Einfluss auf die pädagogische Praxis haben werde. (Die Erhebung liegt zeitlich vor der öffentlichen Diskussion über Erziehungscamps und Strafstrategien im Kontext der Landtagswahl in Hessen.)

Arten der Pressemitteilung:
Forschungsergebnisse
Forschungsprojekte

Sachgebiete:
Gesellschaft
Pädagogik / Bildung
Politik
Psychologie


Zu dieser Mitteilung finden Sie Bilder unter der WWW-Adresse:

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Muss Strafe sein?

http://idw-online.de/pages/de/image78272
Prof. Dr. Richard Günder

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Montag, Oktober 06, 2008

Bitte um Verteilung - so läuft das auch im Kindschaftsrecht: Michael Irmler, Amtsrichter, Amtsgericht Nürtingen ab 06.10.2008 beim LG Stuttgart wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank

Sammlung Franz Romer , Düsseldorf 06.10.2008

 

 Rechtsbeugung durch Richter bei Fixierung von Senioren - und was hat das mit dem Jugendamt zu tun?

Diese Frage beanworte ich zwar an dieser Stelle nicht, jedoch kann sich der geneigte Leser votrstellen, wie das bei Familiengerichtlichen Verfahren ablaufen könnte?

Mir scheint das eine Reaktion auf das Zitat des Richters  LG a.d. Fahsel in der Süddeutschen Zeitung zu sein - ich bitt um Verteilung.

 

Den Senioren geht es wie den Familien und Kindern. Umgang zu Kindern, im Gegensatz zu dem mit Senioren, wird ohne Gefängnisallüren gewährt. Eltern, die Ihre Kinder in Heimen und Pflegefamilien besuchen wollen, werden schlimmer behandelt, wie jeder Strafgefangene? Bei den Vätern sieht es noch schlechter aus.

 

Lesen Sie unten weiter

 

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
Duesseldorf-
http://www.Riff-theBand.de/
http://www.Kindesraub.de/
http://www.Curare-eV.org/


Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.



REPORT-MAINZ 29.09.2008: Fixierung und Rechtsbeugung, Autor Gottlob Schober
http://de.youtube.com/watch?v=1UiSeY6fmiw

Es geht beispielsweise um Bettgitter und Gurte, die alten Menschen in Heimen, auf richterlichen Beschluss angelegt werden dürfen. In vielen Fällen Menschenrechtsverletzungen. Gehen Richterinnen und Richter mit dieser großen Verantwortung angemessen um? Nach dem Beitrag von Gottlob Schober kommt man darüber ins Grübeln. Richter wären durch die Flut der Fixierung häufig überlastet. Richter Irmler, Amtsrichter am Amtsgericht Nürtingen  muss sich beim Stuttgarter Landgericht ab 06.10.2008 verantworten. In 62 Fällen soll er keine Anhörungen durchgeführt haben und trotzdem Bettgitter und Fixierungen angeordnet haben. Bettina Vetter, Staatsanwaltschaft Stuttgart, geht davon aus, "dass in der Vielzahl der Fälle Anhörungen vorgetäuscht wurden, fingierte Anhörungsprotokolle angefertigt wurden, um den Akten den Anschein der Ordnungsgemässheit zu geben". In acht Fällen sind Personen angehört worden, die zum Zeitpunkt der Anhörung schon verstorben waren. Der Richter will auch angeblich in den Heimen gewesen sein und sich an den Namenstafeln der Heiminsassen, die im Eingangsbereich aushingen orientiert haben. Er räumte ein, dass er durchaus mit ganz anderen Menschen gesprochen haben könnte, "in einzelnen Fällen kann das durchaus vorgekommen sein, dass ich  nicht weiter nachgefragt habe, sondern darauf vertraut habe, dass derjenige, der in diesem Zimmer liegt, schon die richtige Person ist.

Ronald Bachmann, der Heimleiter des AWO Seniorenzentrums Leinfelden Echterdingen - dort geht es um zwei Fälle - stellte fest, dass Richter Irmler niemals wegen der zwei Fälle dagewesen sei.
Er wird sich dann allerdings auch die Frage stellen lassen müssen, warum er dann die Fixierungsbeschlüsse hat ausführen lassen, wen n der Richter nie da war.

Michael Irmler, Amtsrichter, Amtsgericht Nürtingen:
Also, ich muss ganz deutlich sagen, ähh, für mich, wie ich es gerne gemacht hätte, stand mir deutlich zuwenig Zeit zur Verfügung. [...]
Es gibt sicherlich in vielen Fällen auch mildere Möglichkeiten, die man hätte anwenden können, aber, mhm, meine Kollegen und ich sehen nicht unsere Aufgabe darin, jetzt hier, auf die Heime einzuwirken, indem wir Genehmigungen verweigern.

Sprecher:
Damit sind auch Richter Teil eines Menschenverachtenden Systems. [...]

Prof. Rolf Hirsch, Gerontopsychiater,
Für die alten Menschen, die  in diese Mühlen hineinkommen, bedeute es, dass sie eigentlich völlig rechtlos sind, dass das Grundgesetz für Sie eigentlich gar nicht mehr gilt, und man froh sein muss, wenn man vorher sterben darf.

Sprecher:
Zurück zu Michael Irmler. Er fühlt sich von der Staatsanwaltschaft ungerecht verfolgt:

Michael Irmler, Amtsrichter:
Wenn das alles eine Rechtsbeugung schon sein soll, und schon strafbar sein sollte, dann, denke ich, dann kann fast jeder Betreuungsrichter auf eine Ermittlungsverfahren einstellen, weil ich aus Gesprächen mit meinen Kollegen weiss, dass die nicht anders gearbeitet haben, wie ich.

 

 



http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3886048/1gl65le/index.html

Fixierung im Pflegeheim Beugen Richter Recht?

Fixierung im Pflegeheim

Guten Abend zu REPORT MAINZ. Unser erster Film handelt von einem außerordentlichen Prozess. Auf der Anklagebank sitzt ein Richter. Einer also, der von Amtswegen eigentlich Recht sprechen sollte. Vorgeworfen wird ihm, wenn man so will, dass Gegenteil – Rechtsbeugung. Worum geht es?

Zum Beispiel um so genannte Bettgitter und um solche Gurte. Mit ihnen werden ältere Menschen in Pflegeheimen ans Bett gefesselt, wenn zu befürchten ist, dass sie ohne eine solche Fixierung Gefahr laufen, sich beispielsweise bei einem Sturz schwer zu verletzen.

Weil eine solche Fesselung aber ein schwerer Eingriff ist in die persönlichen Freiheitsrechte, darf sie nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen. Gehen Richterinnen und Richter mit dieser großen Verantwortung angemessen um? Nach dem Beitrag von Gottlob Schober kommt man darüber ins Grübeln.

Bericht:

Eine alte Frau abgestellt auf dem Flur eines Pflegeheimes - hilflos und verzweifelt. Sie ist gefesselt im Rollstuhl, kann sich nicht befreien. Ein alter Mann eingesperrt hinter einem Bettgitter. Deshalb kann er nicht mehr aufstehen.

Beispiele, die für den Alltag in vielen deutschen Pflegeheimen stehen. Bettgitter und Fixierungen sind freiheitsentziehende Maßnahmen, müssen deshalb von Betreuern beantragt und von Gerichten genehmigt werden. Doch Amtsrichter wie Michael Irmler, aus dem baden-württembergischen Nürtingen, sind durch die Flut der Fixierungsanträge häufig überlastet.

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter:

Michael Irmler

»Also ich muss ganz deutlich sagen, für mich, so wie ich es gerne gemacht hätte, stand mir deutlich zu wenig Zeit zur Verfügung.«



Hat er deshalb geltendes Recht gebeugt? In diesem Saal des Stuttgarter Landgerichtes muss sich Michael Irmler ab nächsten Montag verantworten. In 62 Fällen soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, entgegen der gesetzlichen Regelung, vielfach keine Anhörung der Betroffenen durchgeführt und trotzdem Bettgitter und Fixierungen angeordnet haben.

O-Ton, Bettina Vetter, Staatsanwaltschaft Stuttgart:

Battina Vetter

»Wir gehen davon aus, dass in dieser Vielzahl der Fälle, in diesen 62 Fällen, tatsächlich im Bewusstsein, dass eine Anhörung notwendig ist, diese nur vorgetäuscht wurde und fingierte Anhörungsprotokolle angefertigt wurden, um den Akten den Anschein der Ordnungsgemäßheit zu geben.«

 

Dabei unterliefen dem Richter offensichtlich Fehler, so die Staatsanwaltschaft.

O-Ton, Bettina Vetter, Staatsanwaltschaft Stuttgart:

»Es hat acht Fälle gegeben, in denen Personen angehört worden sein sollen, zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits verstorben waren.«

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte Richter Irmler die betreffenden Personen vor seiner Fixierungsentscheidung im Heim aufsuchen müssen. Wir fragen nach im Seniorenzentrum Leinfelden-Echterdingen. Dort ging es um zwei der acht Fälle. Der Heimleiter.

O-Ton, Ronald Bachmann, AWO Seniorenzentrum Leinfelden-Echterdingen:

Ronald Bachmann

»Ich habe geprüft, ich habe meine Pflegedienstleitung gefragt, meine Mitarbeiter im Haus. Es ist niemandem bekannt, dass Herr Richter Irmler in den besagten Fällen bei uns im Haus war und im Bewohnerzimmer und den Fall am Bewohner geprüft hat.«

 

Trotz aller Indizien behauptet der vorläufig vom Dienst suspendierte Michael Irmler, die Anhörungen durchgeführt zu haben. Seine Version:

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter :

»In den meisten Heimen gibt es im Eingangsbereich eine Bewohnerliste oder eine Bewohnertafel, dort sind alle Bewohner mit Zimmernummer versehen. Das Pflegepersonal hat mir gegenüber immer wieder angegeben, dass diese Listen eben aktuell seien. Und ich habe mich darauf verlassen.«

Frage: Das heißt also, sie sind in die Zimmer gegangen und haben niemals nachgefragt, ob in dem Zimmer auch tatsächlich Frau Maier oder vielleicht Frau Schulze liegt?

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter:

»In einzelnen Fällen kann das durchaus vorgekommen sein, dass ich leider nicht weiter nachgefragt habe, sondern eben darauf vertraut habe, dass derjenige, der in Zimmer drin ist, auch die richtige Person ist.«

Frage: Im Klartext, Sie haben Fixierungen angeordnet, wo sie gar nicht genau wussten, wer ist denn tatsächlich in dem Zimmer drin?

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter:

»Das kann man so nicht sagen. Ich habe darauf vertraut, dass ich mich hier mit der richtigen Person unterhalte.«

O-Ton, Bettina Vetter, Staatsanwaltschaft Stuttgart:

»Diese Einlassung ist uns bekannt. Wir sind aber der Auffassung, nach dem Ergebnis der Ermittlungen, dass es sich hierbei um Schutzbehauptungen handelt, die sich nach der Gesamtbeweislage und den weiteren Indizien wird entkräften lassen können.«

Der Fall Irmler: Ein Einzelfall? Wird in Deutschland Recht gebeugt, weil Richter keine Zeit haben? Das wollen wir von der Bruchsaler Richterin Andrea Fuchs wissen. Sie spricht für den Amtsrichterverband, der in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen aktiv ist.

O-Ton, Andrea Fuchs, Amtsrichterverband:

»In seiner Überlastung steht er stellvertretend für die ganze Branche. Und dass er daran gescheitert ist, steht er in gewisser Weise auch stellvertretend für uns alle.«

Zu wenig Personal bei den Amtsgerichten und die große Zahl der Anhörungen mache den Richtern Probleme. Entscheidungen in Fixierungsfragen könnten oftmals nicht mit der nötigen Sorgfalt erledigt werden.

O-Ton, Andrea Fuchs, Amtsrichterverband:

Andrea Fuchs

»Also Sie haben letztendlich die Wahl, wie Sie das machen, also ob Sie schneller arbeiten, sprich zu Lasten der Qualität, also dass Sie Anhörungen so im Zehn-Minuten-Takt durchführen und eben vielleicht sich nicht die Zeit nehmen, die eigentlich sinnvoll wäre. Oder aber Sie sagen, ich arbeite langsam, aber qualitativ hochwertig, und das führt dann dazu, dass sie einen immer höheren Rückstand kriegen und vielleicht auch versuchen, diesen Rückstand zu verschleiern, so wie es eben der Kollege anscheinend versucht hat zu verschleiern.«

Ein Grund dafür, warum alte Menschen mit richterlicher Genehmigung zu schnell und zu häufig gefesselt werden. Alternativen zur Fixierung werden von den Richtern kaum in Betracht gezogen, wie zum Beispiel hier ein Bett, das fast bis zum Boden heruntergefahren werden kann. Sollte die Bewohnerin hier herausfallen, sinkt das Verletzungsrisiko erheblich.

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter:

»Es gibt sicher in vielen Fällen auch mildere Möglichkeiten, die man hätte anwenden können, aber meine Kollegen und ich sehen eigentlich nicht unsere Aufgabe darin, auf die Heime einzuwirken, indem wir Genehmigungen verweigern.«

Damit sind auch Richter Teil eines menschenverachtenden Systems. Viele Unfälle könnten womöglich verhindert werden. Das Bettgitter zum Beispiel brachte diese Frau in eine bedrohliche Situation. Ihr Bein war bereits blau angelaufen, als sie die Pflegerinnen befreiten.

Hier wurde eine alte Frau am Bett festgebunden. Sie erstickte nach einem langen Todeskampf. Professor Rolf Hirsch hat sich seit Jahren mit der Genehmigungspraxis von Fixierungen beschäftigt. Sein Fazit:

O-Ton, Rolf Hirsch, Gerontopsychiater:

Prof. Rolf Hirsch

»Für die alten Menschen, die in diese Mühlen hineinkommen, bedeutet es, dass sie eigentlich völlig rechtlos sind, dass das Grundgesetz für sie eigentlich dann gar nicht mehr gilt, und man froh sein muss, wenn man vorher sterben darf.«



Zurück zu Michael Irmler. Er fühlt sich von der Staatsanwaltschaft ungerecht verfolgt.

O-Ton, Michael Irmler, Amtsrichter:

»Wenn das alles eine Rechtsbeugung schon sein sollte, und schon strafbar sein sollte, dann denke ich, kann sich fast jeder Betreuungsrichter sich hier auf ein Ermittlungsverfahren einstellen. Weil ich eben auch aus Gesprächen mit meinen Kollegen weiß, dass sie nicht anders gearbeitet haben, wie ich.«

Alten Menschen wäre zu wünschen, dass im Irmler-Prozess das ganze System auf den Prüfstand gestellt wird. Denn viele Fixierungen sind überflüssig und damit Menschenrechtsverletzungen.

Abmoderation Fritz Frey:

Wie immer der Prozess gegen Richter Irmler ausgehen wird, der Einsatz solch umstrittener Hilfsmittel muss an hohe Hürden gebunden sein. Doch diese helfen nicht, wenn Richter keine Zeit haben, in Ruhe zu prüfen. Genau dazu, zu diesem Thema, übrigens ein Kollegengespräch mit unserem Autor unter www.reportmainz.de im Internet.

Alle Sendetermine:

29.09.2008, 21.45 Uhr, REPORT MAINZ, Das Erste



http://monalisa.zdf.de/ZDFde/inhalt/24/0,1872,2397176,00.html?dr=1

 

ML Mona Lisa

Gefährliche Einsamkeit

Wenn alte Menschen nicht mehr leben wollen

Von jährlich etwa 13.000 Suizid-Toten in Deutschland sind etwa ein Drittel über 65 Jahre alt. Sogar jede zweite Frau, die sich umbringt, ist über 60 Jahre alt. Dieses Problem könnte sich nach Ansicht von Experten noch weiter verschärfen. Präventive Maßnahmen sind daher dringend erforderlich.

 

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·                                 Sendung am 20.11.2005 [Archiv]

 

 

 

Als Hauptmotive für den Freitod nennen Wissenschaftler schwere Erkrankungen, chronische Schmerzen und das Bewusstsein, dass es keine Besserung mehr geben wird. Wolf Dietrich Braunwarth, Oberarzt der Klinik für Psychiatrie im Klinikum Nürnberg meint: "Suizide sind fast immer Folge einer Depression, die aber leider viel zu selten erkannt und behandelt wird".

Hans K. leider unter seiner Einsamkeit. Quelle: ZDF

ZDF

Leiden unter der Einsamkeit

Infobox

Hans K.s Abschiedsbrief

Ihr Lieben. Der ständige Schwindel lässt mich verzweifeln. So will ich nicht weiterleben. Lasst mich in Ruhe sterben. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich um Nachsicht. Lebt wohl. Euer Opa.


Hans K. ging in den Keller und mixte sich einen Cocktail aus Tabletten und Cognac. Seine Schwiegertochter besuchte ihn an diesem Tag. Obwohl er seinen Selbstmord schon fest geplant hatte, war ihm nichts anzumerken. Hans K. überlebte und meint, er hätte es zu dumm angestellt. Der Tod seiner Frau, ein Schlaganfall, wodurch er nicht mehr Autofahren durfte, die Einsamkeit und das Gefühl, alles erledigt zu haben, trieben ihn zu diesem Entschluss.

Prof. Rolf Dieter Hirsch, Gerontopsychiater . Quelle: ZDF

ZDF

Prof. Rolf Dieter Hirsch

Kostenfaktor der Gesellschaft

In Abschiedsbriefen alter Menschen wird auch immer wieder der Verlust ihrer Selbstständigkeit und Individualität genannt und ihre Angst, in ein Heim abgeschoben zu werden. Prof. Rolf Dieter Hirsch, Gerontopsychiater bei den Rheinischen Kliniken Bonn, ist der Meinung, die Haltung gegenüber alten Menschen sei diskriminierend.Sie fühlten sich als reine Kostenverursacher, die von einem knapp bemessenen Personal nicht ausreichend versorgt werden könnten. Aber auch gekürzte Budgets der Ärzte für Medikamente tragen dazu bei, dass sich alte Menschen nur noch als Kostenfaktor wahrnehmen.

 

Ein Risikofaktor für den Suizid kann auch eine zunehmende Vereinsamung sein. Der Tod des Lebenspartners, zu wenig Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse alter Menschen von Seiten der Angehörigen, des Pflegepersonals oder der Ärzte tragen dazu bei. Wissenschaftler meinen, dass Pflegekräfte aufgrund des häufigen Kontaktes besonders gut geeignet wären, Alterssuizid frühzeitig zu erkennen. Behandelnde Ärzte und Therapeuten scheuen sich eventuell, die Problematik von Alterssuizid anzusprechen, aus Angst, sie könnten um Sterbehilfe gebeten werden.

Frau E. wollte sich umbringen. Quelle: ZDF

ZDF

Einsamkeit führte zum Selbstmordversuch

Präventive Maßnahmen

Im Klinikum Nürnberg wurde unter Leitung von Dr. Braunwarth ein Projekt gestartet mit dem Ziel, die Zahl der Suizide zu senken. Die Zahl der suizidalen Handlungen ist tatsächlich um etwa 20 Prozent zurückgegangen. Der Ansatz war, die Aufklärung über Depressionen zu verbessern. Der Fall von Frau E. beschreibt die Situation sehr gut: Ihr Leben wird durch Schmerzen sehr belastet. Mit Ihrer Tochter hat sie keinen Kontakt, weil deren Freund ihre Wohnung auflösen wollte, das Pflegegeld II schon für seinen Hausumbau verplante. Auch ihre drei Enkel sieht sie nie, worunter sie sehr leidet.

 

Sie fühlte sich allein und fiel immer wieder in ein seelisches Loch. Es fehlten ihr Menschen, denen sie etwas anvertrauen, mit denen sie sprechen konnte. Alles erschien ihr sinnlos, als sie versuchte, sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. Ein Nachbar fand sie im letzten Moment. Sie kam auf die Intensivstation und wurde später in einer Tagesklinik weiter betreut.

Anlaufstellen

·                                 Nationales Suizid Präventions Programm für Deutschland

·                                 Kompetenznetz Depression - Krisendienste für Betroffene

Das ZDF ist für den Inhalt externer Internetseiten nicht verantwortlich.

 

Rückkehr ins Leben

In der Tagesklinik fanden Gespräche mit einem Psychologen statt. Am Anfang musste Frau E. die Termine wahrnehmen. Später wurden sie ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. In der Tagesklinik fanden auch weitere Aktionen statt wie Gedächtnistraining, Musik und Kochen. Auch hier wurde sie motiviert und fand wieder Interesse an den Dingen des Lebens. Heute sagt sie, würde sie nicht noch einmal versuchen, sich das Leben zu nehmen.

 

"Das ganz entscheidende ist, dass Alt und Jung sich Zeit schenken. Wenn ein 80-Jähriger Geburtstag hat, einfach Zeit schenken." Das sagt Prof. Rolf Dieter Hirsch, und er spricht uns damit alle an.

 

Infobox

Selbstmord im Alter nimmt zu

Ein Beitrag von Inken Jakobi
Sendedatum:
ML Mona Lisa, 20.11.2005, 18.00 Uhr
Wiederholung bei 3sat, 23.11.2005, 12.15 Uhr

 

http://www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=196

 

07.06.2004

Studie zu „Heimbewohnern mit psychischen Störungen" zeigt:

Psychisch kranke alte Menschen werden nicht angemessen versorgt

Köln (KDA) – 04. Juni 2004 – Psychisch kranke alte Menschen erhalten in Alten- und Pflegeheimen nur selten die optimale Behandlung und Pflege. Dies liegt unter anderem daran, dass ihre Erkrankung häufig nicht richtig diagnostiziert wird. So lautet ein wichtiges Ergebnis einer Studie, die erstmals Daten zur Lebenssituation dieser „übersehenen" Heimbewohner einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich macht. Ist auch die Gruppe der Bewohner mit einer organischen Störung wie einer Demenz am größten, so zeigt die Expertise, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Auftrag gegeben und jetzt vom Kuratorium Deutsche Altershilfe veröffentlicht wurde, „dass auch andere psychiatrische Störungen im Altenheim eine wichtige und leider oft kaum beachtete Rolle spielen", so der Gerontopsychiater und KDA-Kurator Prof. Dr. Dr. Rolf Dieter Hirsch, der unter Mitwirkung namhafter Gerontologen, die Studie koordiniert hat. „Wird im Umgang mit diesen Bewohnern kein Unterschied gemacht zu den Bewohnern, die an einer Demenz leiden, besteht im schlimmsten Fall sogar die Gefahr, dass sie aufgrund dessen demenzielle Symptome entwickeln können", warnt Hirsch weiter.

 

Um gesicherte Daten über die Situation von Heimbewohnern mit psychischen Störungen zu erhalten und daraus Empfehlungen abzuleiten, sind in die Bearbeitung der gerade erschienenen 426-seitigen Expertise nicht nur alle bisher bekannten Studien eingegangen, sondern es wurde zudem eine eigene Untersuchung erstellt. In dieser zusätzlich durchgeführten Totalerhebung in zehn Alten- und Altenpflegeheimen mit insgesamt über 1.000 Bewohnern litten nach dem Urteil der untersuchenden Psychiater 65 Prozent der Menschen mit einem Durchschnittsalter von fast 82 Jahren unter einer psychischen Störung. Die psychiatrische Diagnose wurde dabei nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme (ICD-10) erstellt. Bei der Aufschlüsselung der Diagnosen zeigte sich, dass 69 Prozent unter einer organischen Psychose leiden (z. B. Alzheimer-Demenz: 27 Prozent, vaskuläre Demenz: 19 Prozent). Eine affektive (die Stimmungslage betreffende) Störung wurde bei 14 Prozent diagnostiziert, während elf Prozent unter einer schizophrenen Störung litten. Zwei Prozent der untersuchten Menschen waren von einer Suchterkrankung betroffen, deutlich seltener litten sie unter einer Persönlichkeits- oder neurotischen Störung. Die meisten Untersucher gehen sogar davon aus, dass in Zukunft der Anteil von Menschen mit  psychischen Störungen in Heimen zunehmen wird.

 

In der Expertise wird eine Fülle von Einzelergebnissen zu wichtigen Aspekten dargestellt. Eigene und bereits bekannte Ergebnisse werden ausführlich diskutiert und münden in Empfehlungen zur Forschung, zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und zur Fort- und Weiterbildung des Personals.

 

Die Studie „Heimbewohner mit psychischen Störungen - Expertise" kann beim KDA bezogen werden:

Rolf Dieter Hirsch/Ulrich Kastner: Heimbewohner mit psychischen Störungen - Expertise. KDA-Schriftenreihe: Forum 38. Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln 2004, 426 Seiten, ISBN: 3-935299-57-5, Preis: 15,00 €

KDA, Versand, An der Pauluskirche 3, 50677 Köln; Fax: 0221/931847-6; E-Mail: versand@kda.de

 

Ansprechpartner:


Prof. Dr. Dr. Rolf Hirsch    

Rheinische Kliniken Bonn    

Kaiser-Karl-Ring 20     

53111 Bonn       

E-Mail: hirsch@lvr.de    

 

Kuratorium Deutsche Altershilfe

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Fon: 0221/ 931847-17

E-Mail: publicrelations@kda.de

 

http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=3564518/1t5fs8x/index.html

 

Psychopharmaka bei Alten

Wenn die Eltern im Alter nicht mehr für sich selbst sorgen können, stehen die Kinder oft vor der schwierigen Frage, wo sie am besten versorgt sind. Die Eltern selbst zu pflegen überfordert schnell beide Seiten. Und aus Altenheimen hört man nicht immer Gutes. "Satt, sauber, trocken" scheint in vielen Einrichtungen die Devise zu sein. Oft gibt es gerade einmal zwei Pflegekräfte für 30 alte Menschen. Das kann nicht gut gehen. Und so werden häufiger als medizinisch notwendig Dauerkatheter und Magensonden gesetzt, um Zeit und Geld zu sparen. Das ist skandalös - aber es kommt noch schlimmer: Auch Psychopharmaka werden über jedes Maß gegeben. Nicht in Einzelfällen, sondern systematisch. Aus dieser Falle können sich die Betroffenen und ihre Familien kaum alleine befreien.

Marita Halfen arbeitet für den Bonner Verein "Handeln statt Misshandeln", einer Initiative die älteren Menschen und deren Angehörigen Hilfe anbietet. Zu tun hat die Sozialarbeiterin mehr als genug, denn in der Altenpflege liegt vieles im Argen. Ein Beispiel ist Familie Hartmann, die sie schon seit längerer Zeit betreut: "Die Familie Hartmann hatte uns angerufen, unseren Verein, und um Hilfe gebeten, weil die Mutter, beziehungsweise Schwiegermutter, in einem Altenheim mit Medikamenten, mit Psychopharmaka, total zugedröhnt worden ist und sie gar nicht mehr sie selbst war. Und die Familie überhaupt nicht mehr mit ihr reden konnte, gar nichts."

Versteinerter Körper

Wer die 70-jährige allerdings heute auf dem Bauernhof bei ihrer Tochter sieht, wird kaum glauben, wie desolat ihr Zustand war. Violetta Hartmann erzählt: "Als ich meine Mutter zum ersten Mal im Heim besuchte, war sie recht ruhig. Aber über die Monate hin wurde sie immer verwirrter, ich denke durch die Psychopharmaka. Sie bekam Windeln. Ihr ganzer Körper hatte sich versteinert, regelrecht, wie so ein Parkinson-Syndrom. Und wir wussten uns keinen Rat mehr, und mussten dann doch zur Hausärztin, die uns half, meine Mutter in die Klinik zu bringen, in eine andere Klinik. Und heute geht es ihr sehr gut."

Ein Happy End für die alte Dame, das ohne die Hilfe von außen nicht möglich gewesen wäre. In vielen Fällen durchleiden Pflegebedürftige aber ein Martyrium, das niemand bemerkt - oder bemerken will, kritisiert der Altersforscher Prof. Rolf-Dieter Hirsch, Gerontopsychiater und Chefarzt der Rheinischen Kliniken Bonn.

Mit Psychopharmaka zugedröhnt

Pillen werden in Portionschalen verteilt

Auch das Ruhigstellen mit Medikamenten zählt für ihn dazu, denn der unfreiwillige Psychopharmaka-Konsum hat für die Opfer schwerwiegende Folgen: "Grundsätzlich vertragen alte Menschen Psychopharmaka relativ schlecht. Man muss sehr sensibel damit umgehen, weil die Nebenwirkungen, gerade beim vorgeschädigten Gehirn, erheblich größer sind als bei jungen Menschen. Da geht es um Herz-Kreislauf, dann aber auch die große Schwierigkeit der Sturzgefahr. Je mehr Psychopharmaka, desto ruhiger wird der Einzelne. Man kann schon davon ausgehen, dass der Einzelne ins Bett gepflegt wird um ruhiggestellt zu werden. Das macht dann aber erheblich weitere Schwierigkeiten für den Körper."

Psychopharmaka werden offenbar über Monate verabreicht, ohne dass dies von einem Arzt kontrolliert wird. Manchmal sogar ohne Rezept. Der Arzneimittelreport des Kassenverbundes GEK beklagt, dass bei Heimbewohnern 40 bis 50 Prozent aller Psychopharmaka ohne klare Indikation eingesetzt werden. Die Ursache liegt im System: Zu wenig Personal für zu viele Pflegefälle. Das bedeutet Zeitvorgaben fürs Waschen, Füttern, Betten. Das ist nur zu schaffen, wenn man rationalisiert. Und das lohnt sich auch noch.

In höhere Pflegestufe pflegen

So sieht das auch Marita Halfen: "Meines Erachtens nach hat die Pflegestufe eine ganze Menge damit zu tun. Eine Pflegestufe drei bringt natürlich wesentlich mehr Geld als eine Pflegestufe eins. Also können wir ja versuchen, die Menschen in eine höhere Pflegestufe zu pflegen. Nicht überall, aber in vielen Heimen passiert es so."

Psychopharmaka –Verschreibungen beanstandet

Auch der Psychiater Prof. Johannes Pantel hat im Rahmen seiner Studie einige Heime unter die Lupe genommen. Dabei interessierte ihn, ob der Einsatz von Psychopharmaka sachgemäß war. Das Ergebnis ist eindeutig: "In der ersten Studie waren mehr als 90 Prozent aller Psychopharmaka-Verschreibungen zu beanstanden. Dies betraf zum Beispiel die Dauer der Medikation, aber auch eine ausreichende medizinische Begründung für die Gabe. Diese Defizite sind auf Mängel in der Qualifizierung der beteiligten Berufsgruppen zurückzuführen. Hier sind sicherlich die Ärzte zu nennen, die die Medikamente verschreiben, aber auch das Personal in Pflegeheimen, das geschult werden sollte, mit herausfordernden Verhaltensweisen anderer, nicht medizinischer Art, umzugehen."

Menschliche Zuwendung statt Medikamente

Mängel lassen sich beheben - wenn man will. Wie das geht, zeigt das Betreuungskonzept, das Prof. Pantel für pflegebedürftige Heimbewohner entwickelt hat. Im Frankfurter Pfarrer-Münzenberger-Haus wurde es auf seine Praxistauglichkeit getestet. Prof. Johannes Pantel: "In unserer neuesten Studie haben wir Mitarbeiter von Pflegeheimen dazu qualifiziert, das innere Erleben der Bewohner in den Mittelpunkt des Pflegehandelns zu stellen. Viele Altenheimbewohner sind verunsichert. Aus der Verunsicherung entsteht Angst, und die kann sich in problematischen Verhaltenweisen äußern. Wenn man jetzt die Dinge berücksichtigt, wobei auch ein Rückgriff auf die Lebensgeschichte sehr nützlich ist, dann kann man die Angst reduzieren. Es wäre beispielsweise möglich, eine Bewohnerin, die ihre Leben lang als Hausfrau gearbeitet hat, gezielt in soziale Aktivitäten wie Kochen, Geschirrspülen und Abwaschen einzubeziehen. Das kann die Angst reduzieren, und wir haben hierdurch die Rate der inadäquaten Verordnungen fast halbieren können."

Menschlichkeit ist bezahlbar

Alte Menschen sitzen gut gelaunt um Tisch in Aufenthaltraum

Mitmenschlichkeit und Einfühlungsvermögen. Auch so kann Altenpflege praktiziert werden. Und das Konzept ist finanzierbar: Der Heimplatz im Pfarrer-Münzenberger-Haus kostet für Bewohner der Pflegestufe eins etwa 2.700 Euro. Der Durchschnitt in Frankfurt liegt bei 2.800 Euro. Damit zählt dieses Heim zu den preisgünstigeren. Für die Bewohner lohnt sich das Ganze also doppelt. Und so manch eine(r) möchte dort gar nicht mehr weg.

Auch Helga Vöckler will nicht mehr weg. Nach fast sechs Monaten im Pflegeheim, wo sie völlig falsch mit Psychopharmaka behandelt wurde, lebt sie nun bei ihren Kindern. Auch körperlich erholt sie sich langsam: "Seit ich aus dem Heim bin, und auf dem Bauernhof bin, habe ich wieder Freude am Leben. Ich kann Frühstück machen, mir alleine, und kann laufen."

Die Sozialarbeiterin Marita Halfen ist schon wieder unterwegs. Etwa 1.000 Pflegebedürftige oder deren Angehörige melden sich jährlich bei dem Verein. Bis alle Heime zur Heimat alter Menschen geworden sind, bleibt noch viel zu tun.

Uschi Biermann

Alle Sendetermine:

10.07.2008, 22.00 Uhr, Odysso - Wissen entdecken, SWR Fernsehen

 

 

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=68

 

Justiz unterwegs in Sachen Rechtsbeugung

Der fragliche Paragraf des StGB ist hinreichend klar und keiner weiteren Auslegung zugänglich:
StGB § 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Der BGH hat draus die Auflage gemacht und wahrscheinlich weiter das Recht gebeugt:
Nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

 

Diese einschränkende Auslegung des Tatbestandes begründet der BGH vor allem mit der Notwendigkeit, die richterliche Unabhängigkeit zu schützen, mit dem Argument, es müsse verhindert werden, dass über den Umweg eines Strafverfahrens wegen Rechtsbeugung ein rechtskräftig entschiedener Fall erneut von der Justiz geprüft wird, und schließlich mit der hohen Strafdrohung, die einen besonders hohen Unwertgehalt der Tat voraussetze.

 

Zunächst zeigt das Adjektiv „herrschende Rechtssprechung", dass es nicht um Gesetze geht, sondern um das Herrschen gem. dem lateinische Sinnspruch „teile und herrsche". Damit ist sichergestellt, dass kein einziger Richter verurteilt werden wird. Das ist jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber verfügte im Grundgesetz:

 

Grundgesetz Art 92

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

 

Grundgesetz Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.


Hier steht nicht und ist auch keiner Auslegung zugänglich (das Handwerkszeug der Richter: welcher Schrauber passt zu diesem Vorgang):

 

den Richtern ist die gesetzgebende Gewalt anvertraut, wenn der Gesetzgeber fehlt; Richter müssen sich nicht an die Gesetze halten, auch wenn Sie unabhängig sind.

 

Deutlich wird Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte:

 

„Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren."

 

Und weiter:

 

"Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fast militärische Administration. Der Unterste ist der Sachbearbeiter, es kommt der Abteilungsleiter, der LOSTA, der leitende Staatsanwalt, der Generalstaatsanwalt. Und Sie merken an dieser Diktion bereits, daß wir hier mitten im Militär sind. Daß Politik sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihre Interessen durchzuziehen---jeweils ein politischer Minister, welcher Couleur auch immer--ist normal. Ich würde es nicht dramatisieren. Man muß es nur wissen, man muß damit umgehen. Nicht umsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als Kavallerie der Justiz bezeichnet."
Frage des Moderators: „Was ist das?"

Antwort: "Schneidig aber dumm."

 

Jörg Friedrich, der Schriftsteller, wurde im Zusammenhang mit der Rechtsbeugung unvergleichlich deutlich:


Freispruch für die Nazi-Justiz (1983), und ich zitiere aus der überarbeiteten und ergänzten Fassung von Juli 1998 von Seite 642 ff:

 

„[…] Doch bevor die Strafvereitelung als historischer Fehlschlag erscheint, ist sie akute Versöhnung, Rechtsstaatsgebot und Wohltat. Später, wenn es ihn keinen Kampf um das Recht mehr kostet, trieft der Staat vor Reue.
Damit zukünftig nichts mehr fehlschlage, wurde der Rechtsbeugungsparagraph schon 1974 novelliert. Der Vorsatz ist nicht länger Tatmerkmal. Das Recht beugt nicht mehr, wer dies will und weiß, sondern wer dies kann und tut. Das allerdings ficht den Unrechtsstaat nicht an. Er hat beizeiten alles Unrecht legalisiert, zumal das justizielle. Der BGH erwähnte sein Fiasko angelegentlich seiner Entscheidung über Justizmörder des SED-Staats. Für sie gilt kraft Rückwirkungsverbot nach Art 103 Grundgesetz unverbrüchlich noch § 244, früheres StGB-Ost, welcher unbedingten Vorsatz zum Falsch-Urteil verlangt und dem Justizbüttel das gleiche Haftungsprivileg wie 1952 ff. bietet. Einige werden, wie früher auch, verurteilt, weil sie despotischer als der Despot verfuhren und dessen Recht im Übereifer beugten. Es fordert Anpassung, und nicht mehr und nicht weniger wird nachgeprüft."

 

Noch deutlicher, sozusagen voll zwischen die Augen wird allerdings der ehemalige Stuttgart Landgerichtsrichter:

RiLG a.D. Frank Fahsel, Fellbach in einem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008 unter der Überschrift:

 

„Konsequente Manipulation - Eingeholt vom alten Schrecken - SZ vom 2. April
Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf") nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen". Frank Fahsel, Fellbach"

 

Und was sollen wir jetzt tun? Vielleicht kann Zypries helfen, wenn Sie denn mal antwortet auf die Frage von Gabi Ullmann vom 29.05.2008, siehe Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f113886.html#frage113886

 

Grundgesetz Art. 20, Abs. 4:

4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

 

Und mal beim metacrawler nachgeschaut:

http://213.133.108.202/?per_page=30&timeout=7&qry=jjf93kw1"Syhur+Shozls"&type=and&tt=4&catg=web

 

 

Die Tricks sind zahlreich?

Frage an Zypries vom 21.09.2007

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f73959.html#frage73959

 

"Mutter" des Rechts (bildl. gesehen), Sie sind die Bundesministerin für Justiz.
Im Kommentar von Dr. R. Lamprecht, Karlsruhe, "Wenn der Rechtsstaat seine Unschuld verliert", aus dem Ihnen bekannten, renommierten Juristenmagazin NJW, 38/2007, S. 2744- 2746, wird dargelegt wie an Kazim Görgülü und seinem Sohn, mittlerweile 8 Jahre lang, durch "Willkür" deutscher Justiz, EGMR- attestierte Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Was Ihnen seit etlichen Jahren durch u.a. den EGMR, Tagebuch d. Fam. Görgülü (vafk.de)… bekannt ist.

Dr. Lamp. redet bezügl. OLG- Naumburg von "Justizverbrechen" und bezügl. deutscher Juristen: "..Schon einmal 1933…, nahm der (Jura-)"Stand" den Verfall achselzuckend hin...".
Er zeigt mit welcher Präzision deutsche Richter heuer, unter Augen aller, Rechtsbeugung betreiben- Verbrechen begehen-.
Er sagt "Psychologen nennen den Zustand (solcher Richter) "Déformation professionelle"...Berufskrankheit…gemeingefährlich…Größenwahn"
Dr. Lamp. zeigt am Beispiel Görgülü mit welcher Systematik, an "Größenwahn" leidende Justiziare, in Deutschland Justizverbrechen begehen, ungeschoren davon kommen und vermutlich, wie in Naumburg, weiter "im Namen des Volkes" Recht sprechen werden.
Er sagt: "Wer am Rechtsstaat zweifelt, muss nur das Stichwort "Naumburg" fallen lassen- und schon erstirbt jedem, der ihn verteidigen will, das Wort im Munde."

"ich habe keine Zweifel, dass die Bundesrepublik ein funktionierender Rechtsstaat ist." (Zit. Zypries z.B. Antwort 11.06.2007)

Lügt Dr. Lamprecht?
Sie sind für die Justiz-Pleite verantwortlich, Rücktritt?
Wann bekommt der Junge seinen Vater?
Wie viele Richter, der deutschen Justiz, die deutsches Recht sprechen leiden an diesem "Größenwahn"?
Sie wissen, Görgülü steht repräsentativ für die Rechte deutscher Trennungs-Väter/ deren Kinder. "Gendern" Sie nun GG, BGB, StGB,…"?
K. Görgülü übersteht den Justiz- "Größenwahn" und dokumentierte; kann jetzt gesagt werden die deutsche Justiz ist (nur bildlich gesehen) "des Bösen"?

P. S.

Antwort vom 10.10.2007 von Zypries:
für die Dienstaufsicht der Gerichte in Sachsen-Anhalt ist die dortige Justizministerin, Frau Prof. Dr. Kolb, zständig.

Die Tatsache, dass einzelne Richter Entscheidungen fällen, die später von der nächsten Instanz oder - wie im Fall Görgülü - vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben werden, bedeutet nicht, dass Deutschland kein Rechtsstaat wäre.

Frage an Zypries vom 03.10.2007:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f74765.html#frage74765

nachdem Sie so schweigsam über die Frage von 21.09.2007
Frage von Patrick Schmell hinweggegangen sind, muss die Frage, wie auch weitere erneut gestellt werden:

EGMR-Fälle Görgülü, Haase, Münster, und viele andere Fälle im Zusammenhang mit Jugendamt, wie auch der dezente Hinweis von Herrn Lamprecht auf ein vorgebliches "singuläres" Ereignis mit den drei OLG-Richtern in Naumburg, das alles drängt den Eindruck auf, dass Justiz eine Alibiveranstaltung zur Belustigung der Staatsorgane und Schaden der Bürger immer mehr wird. Die Implosionen des Darmstädter Familiengerichtes sind Ihnen schon vorgetragen worden. Wie wollen Sie hier jemals noch etwas unter Kontrolle bringen, wenn sich alle Staatsorgane, unsere Angestellten, gegen die Bürger verbünden? Ein Mainzer Richter, der einen operativ verletzen Jungen als Zeugen den rechten Arm heben lässt, um dann sinngemäss zu sagen: für ´33 hätte es noch gereicht. Wir sammeln diese Fälle, denn sie sollen den Verantwortlichen wieder vorgelegt werden. Was also gedenken Sie zu tun, um dieses Unwesen zu stoppen?

Warum bringens Sie auf der Bundesjustizministerin-Webseite unter EGMR-Urteil Urteile in Englischer Sprache? Sind Sie der Meinung die Mehrheit der Bürger könnte komplexe juristische Texte auf englisch lesen?

Wann renovieren Sie das noch von Nazigedanken strotzende Strafrecht (Humbold-Forum - Prof. Wolff), um sicherzustellen, dass Straftaten begehende Staatsorgane empfindlich verurteilt werden?

Soviele Fragen und keine Antworten - das spricht nicht für Sie.

 

Die Antwort von Zypries vom 10.10.2007

bitte sehen Sie sich die Antwort zur Anfrage von Patrick Schmell vom heutigen Tag an. Für das Gericht in Darmstadt ist der hessische Justizminister Banzer zuständig. Die Urteile des EGMR werden auf englisch veröffentlicht, da es *amtliche* Texte nur auf englisch und französisch gibt, nicht auf deutsch.

 

 

Nächste Frage an Zypries am 16.04.2008:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f106918.html#frage106918

nachdem Sie meine Fragen vom 03.10.2007 so ausweichend beantwortet haben, will ich Sie gerne auf den Art. 28, Abs 4 GG hinweisen. (3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht. Und Art. 37 GG sagt: (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden

Meine Fragen
1.) Sie sind verantwortlich solches Länderunwesen zu stoppen oder sehen Sie das anders?
2.) Beim Europarat lassen Sie jeweils vortragen, dass die Urteile des EGMR veröffentlicht wurden oder werden, so wiederhole ich meine Frage: Warum bringen Sie auf der Bundesjustizministerin-Webseite unter EGMR-Urteil Urteile in Englischer Sprache? Sind Sie der Meinung die Mehrheit der Bürger könnte komplexe juristische Texte auf Englisch lesen?
3.) Warum wird das Gesetz der EMRK – Europäische Konvention der Menschenrechte nicht auf Ihrer Webseite www.gesetze-im-internet.de veröffentlicht? Soll der Bürger damit weiter zum Narren gehalten werden?

 

 

 

Autor: franzja -- 6.8.2008 23:40:02

 

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-----Original Message-----
From: Rainer Hoffmann [
mailto:rh26@arcor.de
]
Sent: Friday, October 03, 2008 11:39 AM
To: 'Rainer Hoffmann'
Subject: VIDEO: Rechtsbeugung durch Richter bei Fixierung von Senioren

siehe REPORT-Mainz-Sendung vom 29.09.2008:
http://de.youtube.com/watch?v=1UiSeY6fmiw

Gruss
                 \\|//
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