Freitag, März 28, 2008

Jugendamt - System ohne Kontrolle

Frau Ministerin von der Leyen spricht sich gegen Zerschlagung des insuffizienten Jugendamtsystems und positioniert sich für totalitäre Kontrolle der Familien.(Wie in einem Polizeistaat weiterhin ohne Dienstaufsicht, ohne Fachaufsicht und ohne Kontrolle des Ministeriums?)



PL: das Jugendamt klaut polnische Kinder und die der anderen Eltern ... Google Video - CEED Web-TV zusammen mit TVN - 23 min 40 sec. - 26 okt. 2007

Polish/German Subtitles/ Das Jugendamt ist eine lokale Institution die im wesentlichen zwei Hauptziele hat : alle Kinder in Deutschland mit ... alle » allen Mitteln zu bewahren, sowie den Wiederstand der Eltern mit Zynismus und absichtlich demütigender Tricks zu brechen. Die angewandten Methoden ähneln sehr die der Gestapo. Nur keiner will es in Deutschland wahr haben.
Tags :: Jugendamt - Kinderklau - Kindesentziehung

Donnerstag, März 20, 2008

Rechtsbeugung durch Finanzbeamten NStZ 1986 Heft 11 513 - Spass wie beim Jugendamt?

Verteiler: Listen, Presse

Kommentar Franz Romer:

da geht es zu wie beim Jugendamt. Es wird dann nicht verhandelt, was zu passieren hat, weil der Finanzbeamte bewusst falsch festgesetzt hat, sondern darum, dass es keine Rechtsbeugung ist und dass es auch nicht die vordringlichste Aufgabe sich an das Recht zu halten. Diese beamten entgleisen an allen Ecken und Enden, scheint mir? Und die Presse schweigt überwiegend, ja, es wurde ja unlängst schon ein Bundestagsabgeordneter durch eine prüfung unter Druck gesetzt.

Mir würde es reichen, wenn die Finanzjustiz sich an das Gesetz halten würde. Wenn hier das "Wasser" abgegraben wird, kann das Jugendamt keine 21 Mrd. mehr verpulvern! Ganz abgesehen von Elternentfremdung durch Gerichte und Jugendamt.

Ich hätte es mal mit der Formulierung versucht: wegen aller in Frage kommenden Straftaten u.a. - siehe Abspann

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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  • Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.

  • en Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettreoeuvre.

  • German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

http://www.naturetv.de/Blog/olg%20celle%20keine%20rechtsbeugung%20aus%201986.pdf

OLG Celle: Rechtsbeugung durch Finanzbeamten NStZ 1986 Heft 11 513
Rechtsbeugung durch Finanzbeamten
StGB § 336

Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewußt falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.
OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86

Zum Sachverhalt:
[...] Demgegenüber handelt es sich bei der Steuerfestsetzung nicht um eine Tätigkeit, deren einziges Ziel die Verwirklichung des Rechts ist. Der Erlaß des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne daß dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.
(Mitgeteilt von Richter am LG W. Bette, Hannover)
NStZ 1986, 513
siehe auch

§ 336 Unterlassen der Diensthandlung

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich

§ 348 Falschbeurkundung im Amt

(1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 352 Gebührenüberhebung

(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 353 Abgabenüberhebung, Leistungskürzung

(1) Ein Amtsträger, der Steuern, Gebühren oder andere Abgaben für eine öffentliche Kasse zu erheben hat, wird, wenn er Abgaben, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, erhebt und das rechtswidrig Erhobene ganz oder zum Teil nicht zur Kasse bringt, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Amtsträger bei amtlichen Ausgaben an Geld oder Naturalien dem Empfänger rechtswidrig Abzüge macht und die Ausgaben als vollständig geleistet in Rechnung stellt.


Dienstag, März 11, 2008

Textbausstein Sachverhaltsermittlung - keine Gerichtskosten bei falscher bzw. unrichtiger Verfahrenshandlung

Es erreichte mich ein wunderschöner Beschluss eines Landgerichtes in NRW. Ketzerisch würde ich eine " Justizschlampe " mit tiefgreifenden Pisa-Folgen konstatieren wollen? Und ganz erstaunlich, es gibt noch gut arbeitende Gerichte, auch wenn es Minderheiten sind oder hat jemand andere Erfahrungen?

Folgende Zusammenfassung:

Gerichte müssen Sachverhalte eindeutig ermitteln und von amts wegen aufklären. Wenn nicht eindeutig ermittelt und falsche Sach - bzw unrichtige Verfahrerenbehandlungenvon Richtern oder Rechstpflegern innitiert sind, fallen antragsgemäß auch keine Gerichtskosten an

Zum Beschluss:

(Zitat)

03.03.2008 AZ 6 T 53/08 LG Bonn

Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts xxxxx vom 20.02.2008 wird aufgehoben.

Das Verfahren wird zur anderweitigen Entscheidung über den Widerspruch der Schuldnerin an das Amtsgericht S. zurückverwiesen. Für das Beschwerdeverfahren etwa angefallene Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Auszug aus den Gründen:

Die Schuldnerin ist unter DR [...] des OGV [...] in S. zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen worden. Im Termin vom 09.08.2007 hat sie Widerspruch erhoben, weil die Forderung auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aus Gründen der Religionsfreiheit verfassungswidrig sei. Der Rechtsstreit befinde sich in der Berufung. Sie habe selbst Forderungen von mehr als [...] . Evtl. Kosten trage ihre Rechtsschutzversicherung.

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht den Widerspruch zurückgewiesen und zugleich angeordnet, dass die eidesstattliche Versicherung schon vor Rechtskraft des Beschlusses zu leisten sei. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Schuldnerin könne mit ihren Einwendungen nicht gehört werden, weil diese gegen den materiellen Bestand der Forderung gerichtet seien. Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung lägen vor, weshalb die Schuldnerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet sei.

Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde, mit der die Schuldnerin geltend macht, die eidesstattliche Versicherung werde willkürlich verlangt, denn das Landgericht habe das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Mit dem Nichtabhilfebeschluss hat das Amtsgericht ausgeführt, die Schuldnerin habe den Widerspruch nicht auf die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestützt, diese sei auch erst nach dem Widerspruch erfolgt. Die Einstellung sei vom Gerichtsvollzieher zu beachten.

Die an sich statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde hat zumindest vorläufigen Erfolg.

Die angefochtene Entscheidung und der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts können keinen Bestand haben, vielmehr ist die Sache zur anderweitigen Entscheidung an das Amtsgericht zurückzuverweisen, weil der angefochtene Beschluss auf einem schweren Verfahrensfehler beruht und die Sache durch die Kammer nach Lage der vorgelegten Akten nicht abschließend entschieden werden kann.

Es kann dahinstehen, ob die Einwendungen, auf die die Schuldnerin ihren Widerspruch gestützt hat, durchgreifen können. Der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist, wie das Amtsgericht zutreffend erkannt hat, Zwangsvollstreckung, für die die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein müssen, was von Amts wegen sowohl durch das Vollstreckungsorgan Gerichtsvollzieher als auch durch das Vollstreckungsgericht zu beachten ist.

Soweit das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluss ausführt, es lägen die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vor, lässt der Beschluss schon nicht erkennen, inwiefern das der Fall sein soll.

An keiner Stelle der vom Amtsgericht vorgelegten Akte, auch nicht aus dem angefochtenen Beschluss, ist auch nur konkret abzulesen, aus welchem Titel wegen welcher Forderung die auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichtete Zwangsvollstreckung betrieben wird. Lediglich aus den Eingaben der Schuldnerin ist abzuleiten,

[...]

Damit bleibt nichts, hinsichtlich dessen aus dem Urteil des Amtsgerichts vom 20.02.2007 gegen die hiesige Schuldnerin die Zwangsvollstreckung betrieben werden könnte. Das gilt auch, falls Grundlage der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ein etwaiger Kostenfestsetzungsbeschluss sein sollte, der auf Grundlage des Urteils vom 20.02.2007 erlassen worden sein könnte. Ein solcher Kostenfestsetzungsbeschluss wäre wegen Aufhebung der zugrunde liegenden Kostenentscheidung ohne weiteres wirkungslos.

Unter diesen Umständen kommt es schon nicht mehr darauf an, dass der angefochtene Beschluss auch keine Ausführungen dazu enthält, inwiefern die besonderen Voraussetzungen der auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gerichteten Zwangsvollstreckung erfüllt sein sollen; der vorgelegten Akte ist dazu nichts zu entnehmen.

[...]

Sofern für das Beschwerdeverfahren letztendlich Gerichtskosten anfallen sollten, werden diese gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben. Das Beschwerdeverfahren ist nur erforderlich geworden, weil das Amtsgericht von Amts wegen zu berücksichtigende Gesichtspunkte (allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung) nicht nachvollziehbar geprüft hat.

Gez Richter R.

(Zitat Ende)

Soweit die Schilderung

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer
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Montag, März 10, 2008

Heimleiter soll acht Mädchen missbraucht haben - WELT am SONNTAG - WELT ONLINE

Psychologie-Professor Uwe Jopt von der Universität Bielefeld "Stefan S. ist ein ideologisch verbrämter Fanatiker. Aber das Jugendamt hat sich stets vor ihn gestellt. Das ist in meinen Augen menschenverachtender Zynismus vonseiten des Jugendamts."

http://www.welt.de/wams_print/article1777838/Heimleiter_soll_acht_Mdchen_missbraucht_haben.html

9. März 2008, 04:00 Uhr
Von Karsten Kammholz

Heimleiter soll acht Mädchen missbraucht haben

Die Wormser Prozesse begannen 1994 als größter Missbrauchsfall der Republik und endeten als Justizirrtum. Die angeklagten Eltern wurden freigesprochen. Einige ihrer Kinder blieben trotzdem im Heim. Dessen Leiter wird nun angeklagt - er war damals Hauptbelastungszeuge
Als Sarah vier Jahre alt war, verlor sie ihre Familie. Es war der 13. Dezember 1993, ein kalter Montag, an dem Sarahs Eltern zu öffentlich beschuldigten Kinderschändern wurden und ins Gefängnis kamen.
Ihnen wurde vorgeworfen, sie hätten gemeinsam mit anderen Erwachsenen Sarah* und ihre beiden Brüder sexuell missbraucht. Sarah kam - zusammen mit fünf anderen angeblich missbrauchten Kindern - in die Obhut von Stefan S. und lebte fortan in seinem Kinderheim Spatzennest im pfälzischen Ramsen. Sarahs Eltern Beate* und Hans Müller* blieben zweieinhalb Jahre in Haft und wurden mit 23 weiteren Erwachsenen in Worms vor Gericht gestellt. Damals hieß es, sie hätten sich an insgesamt 16 Kindern sexuell vergangen und die Taten gefilmt. Die Wormser Missbrauchsprozesse Mitte der 90er-Jahre schrieben Justizgeschichte.
Stefan S., Leiter des Spatzennests, war einer der Hauptbelastungszeugen, hatte er doch in seinem Heim die ihm anvertrauten Kinder befragt und ihre Aussagen protokolliert. Er behauptete, von dem massenhaften Missbrauch überzeugt zu sein. Doch die Anschuldigungen ließen sich nicht erhärten, alle Angeklagten der Wormser Prozesse wurden freigesprochen. Einer der Richter entschuldigte sich bei ihnen sogar im Namen der Justiz. Die Indizien hatten sich als haltlos erwiesen. Offenbar war schlampig ermittelt worden. Den Massenmissbrauch habe es nie gegeben, sagte damals der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Aus dem größten Missbrauchsprozess in der Geschichte der Bundesrepublik war ein einzigartiger Justizskandal geworden.
Nach und nach kehrten die Kinder, die während der Prozesse in Heimen untergebracht waren, zu ihren Eltern zurück. Nur nicht die sechs, die 1993 ins Spatzennest zu Stefan S. gekommen waren. Auch Sarah nicht. So entschied es das Wormser Jugendamt. Die Tochter wolle nicht mehr zu ihren Eltern zurück, hieß es. Etliche Briefe der Mutter an Sarah blieben unbeantwortet. Mehrere Anträge auf Rückführung der Tochter wies der Vormundschaftsrichter zurück.
Sarah hat ihre Eltern und ihre Brüder seit jenem kalten Montag im Dezember 1993 nicht wieder gesehen. Sie sei von Stefan S. massiv beeinflusst worden, glaubt die Mutter: "Das war Gehirnwäsche." Stefan S. wurde für Sarah im Laufe der Jahre zur Vaterfigur. Vermutlich glaubt Sarah bis heute, von ihren Eltern sexuell missbraucht worden zu sein. Ihre Mutter kann diese Vorstellung kaum ertragen.
Vor vier Wochen nun erfuhr sie, dass Stefan S. in Untersuchungshaft sitzt - wegen sexuellen Missbrauchs. Seitdem lässt der Gedanke ihr keine Ruhe mehr: ausgerechnet Stefan S., der Mann, der sie und ihren Mann damals vor Gericht schwer belastete und dem das Jugendamt vertrauensvoll sechs angeblich missbrauchte Kinder zusprach. "Mein Verstand macht da nicht mit", sagt die 48-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat am Mittwoch Anklage gegen Stefan S., 40, erhoben. Er soll acht Mädchen im Alter von sechs bis zwölf Jahren während einer von ihm geleiteten Ferienfreizeit in Österreich eingeseift, gewaschen und eingecremt haben, auch im Genitalbereich, und das gegen deren Willen. Dazu soll er bei je zwei Mädchen gegen ihren Willen rektale Fiebermessungen und Darmeinläufe vorgenommen haben. Der Leiter der Herberge in Österreich, in der die Ferienfreizeit stattfand, hatte mit einer Anzeige die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Die Staatsanwaltschaft stuft die Vorgänge als "sexuell motiviert" ein. Stefan S. hat alles zugegeben, weist jedoch sexuelle Motive von sich.
Vorwürfe gegen Stefan S. und die Methoden im Spatzennest gibt es seit Jahren. Schon 2003 hatte eine Mutter Strafanzeige gegen Stefan S. erstattet, weil sie gesehen hatte, dass sich Kinder im Spatzennest gegenseitig massierten. Damals hatte die Staatsanwaltschaft die Handlungen als "taktlos" bewertet und das Verfahren eingestellt.
In der Öffentlichkeit wächst nun die Kritik am Jugendamt, das die Aufsicht über das Spatzennest innehatte, und am zuständigen Sozialdezernenten von Worms, Georg Büttler (SPD). Der wehrt sich: "Keiner der Gutachter, die mit dem Fall Spatzennest im Laufe der Jahre befasst waren, hat jemals nur den Hauch einer Andeutung gemacht, es könnte in dieser Richtung einen Verdacht geben." In dieser Richtung - damit meint Büttler den angeblichen sexuellen Missbrauch, aber nicht die offenbare Manipulation der Kinder.
In einem Gutachten für das Amtsgericht Worms zweifelte der Psychologie-Professor Uwe Jopt von der Universität Bielefeld schon vor sechs Jahren an den Erziehungsmethoden von Stefan S.: "Im Grunde verhalten sich alle Kinder nicht wie missbrauchte, sondern wie Kinder, denen eine neurotische, irrationale Angst gegenüber ihren Eltern vermittelt wurde. Die Eltern sind in ihren Augen zu Monstern geworden, denen zu begegnen mit größter Gefahr verbunden ist." Jopt bekräftigt heute seine Vorwürfe: "Stefan S. ist ein ideologisch verbrämter Fanatiker. Aber das Jugendamt hat sich stets vor ihn gestellt. Das ist in meinen Augen menschenverachtender Zynismus vonseiten des Jugendamts."
Sarahs Mutter Beate Müller hatte Stefan S. schon damals im Gerichtssaal misstraut, und nicht nur, weil sie ihre Tochter an ihn verloren hatte. Es war nur ein Gefühl, doch jetzt sieht sie es bestätigt: "Ich gehe davon aus, dass er auch meine Tochter missbraucht hat."
Dabei muss für Stefan S. heute das Gleiche wie für Beate Müller damals gelten: Er ist ein Verdächtiger und hat ein Recht auf die Unschuldsvermutung. Doch 1993, als Beate Müller in der gleichen Situation war wie S. heute, hatte die Öffentlichkeit ihr Urteil schon sehr früh gefällt. Erdrückend schienen die angeblichen Beweise gegen die Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Mainz war sich sicher, einem der größten und widerlichsten Fälle von Kindesmissbrauch auf die Spur gekommen zu sein. Hans Seeliger, damals Chef der Staatsanwaltschaft, sagte: "Der Fall sprengt die Grenzen des Vorstellbaren."
Beate Müller selbst löste 1991 die Tragödie mit aus. Sie hatte bei ihrer Nichte, der damals dreieinhalb Jahre alten Lisa*, immer wieder blaue Flecken und Beulen am Körper gesehen und sie in die Praxis zweier Kinderärzte gebracht. Die Mediziner sahen darin eindeutige Hinweise auf eine körperliche Misshandlung. Sie behaupteten zudem, es gebe den dringenden Verdacht auf wiederholten sexuellen Missbrauch, denn sie hatten Verletzungen im Anal- und Genitalbereich der Kinder festgestellt. Daraufhin zeigte Lisas Vater, Beate Müllers Bruder, Lisas Mutter an, von der er inzwischen geschieden war.
Der Staatsanwaltschaft reichten die Hinweise nicht für eine Anklage. Sie stellte das Verfahren ein. Das Jugendamt beauftragte aber den Kinderschutzverein Wildwasser, Lisa und ihre drei Geschwister regelmäßig zu betreuen und deren Kontakt zu Eltern und Großeltern zu regeln. Es war Lisas kleine Schwester Anna*, die dann - angeleitet von einer Wildwasser-Mitarbeiterin - beim Spiel mit speziell für Missbrauchsopfer gefertigten Puppen sexuelle Handlungen andeutete und dazu Namen von Familienmitgliedern nannte. Die Mitarbeiterin befragte weitere Kinder der Familie, deutete auch deren Aussagen in Richtung Missbrauch und informierte das Jugendamt.
So geriet eine ganze Familie in den Verdacht des Massenmissbrauchs - insgesamt 24 Mütter, Väter, Stiefväter, Onkel, Tanten und Großeltern. Sie hätten angeblich 16 Kinder zwischen sechs Monaten und neun Jahren über Jahre hinweg vergewaltigt und gequält. Damit nicht genug: Eines der Kinder erzählte von Filmaufnahmen. Der Verdacht war geweckt, ein Pornoring sei am Werk gewesen. Andere Aussagen wurden so gedeutet, dass die Taten in einer Gaststätte stattgefunden hätten. So geriet auch deren Wirt in den Kreis der Verdächtigen und später Angeklagten.
Lisa war das erste Kind, das dann auf behördliches Geheiß von ihrer Familie getrennt und ins Spatzennest zu Stefan S. gesteckt wurde. Ihre Geschwister folgten. Im Heim protokollierte auch dessen Leiter Stefan S., was die Kinder beim Spielen sagten und zeigten. Vor Gericht trat er den Angeklagten feindselig gegenüber. "Er erschien damals als Zeuge hoch emotionalisiert, als leidenschaftlicher Gegner sexuellen Missbrauchs. Das Auftreten war ungewöhnlich. Er schien von der Aufgabe des Kinderschützers besessen zu sein", erinnert sich Hans E. Lorenz, der Richter des zweiten und dritten Prozesses.
Heute werden die Wormser Prozesse an den Universitäten in Jura- und Psychologie-Vorlesungen immer dann herangezogen, wenn es darum geht zu zeigen, wie Ärzte, Psychologen und Juristen bei dem heiklen Thema Kindesmissbrauch folgenschwere Fehler begehen können. Worms ist ein Lehrstück geworden, bei dem es im Wesentlichen nur um eine Frage geht: Wie erkennt man den sexuellen Missbrauch von Kindern?
Die Fehler von damals sind bekannt. Die Atteste der Kinderärzte waren eine entscheidende Grundlage für die Anklage. Aus heutiger Sicht sind sie wertlos. Richter Lorenz sagt: "Sexueller Missbrauch kann in der Regel ärztlich weder belegt noch widerlegt werden. Darin sind sich international tätige Gerichtsmediziner einig." Tatsächlich hatte ein medizinischer Zweitgutachter damals festgestellt, dass die Genital- und Analverletzungen der Kinder auch andere Ursachen gehabt haben könnten.
Als zweite Stütze dienten die Aussagen der Kinder. Doch wie waren sie entstanden? Richter Lorenz: "Da hat beispielsweise ein Kind auf ein und dieselbe Frage sechsmal mit Nein geantwortet, um dann beim siebten Mal Ja zu sagen. Diese Aussageentwicklung spricht eindeutig gegen stattgefundenen sexuellen Missbrauch." Viele Fragen seien mit derart vielen Vorgaben und Details gestellt worden, "dass dadurch die spärlichen Antworten der Kinder nicht Grundlage einer Verurteilung sein konnten", sagt Lorenz. Der im zweiten und dritten Wormser Prozess eingesetzte psychologische Zweitgutachter, Professor Max Steller von der Charité Berlin, ist überzeugt: "Das Verfahren hätte nie eröffnet werden dürfen. Aber es war damals Zeitgeist, überall sexuellen Missbrauch finden zu wollen." Den Ermittlern wurde später vorgeworfen, sich zu einseitig auf die Protokolle von Stefan S. und der Wildwasser-Mitarbeiterin verlassen zu haben.
Die drei Wormser Verfahren kosteten den Steuerzahler sechs Millionen Mark. Beate Müller bekam rund 17 000 Mark als Haftentschädigung zugesprochen. Es war kein Trost. Ihre beiden Söhne bekam sie am 1. Juli 1997 zurück. Die Jungen waren nie im Spatzennest, sondern in einem anderen Heim. Von dort hatten sie Briefe an das Jugendamt geschrieben mit der Bitte, endlich zu den Eltern zurückzudürfen. Sie leben heute bei ihrer Mutter. Zu ihrem Vater, inzwischen geschieden von Beate Müller, haben sie regelmäßigen Kontakt.
Wo Sarah heute ist, weiß ihre Mutter nicht. Beate Müller hat erfahren, dass ihre inzwischen volljährige Tochter als Betreuerin bei jener Ferienfreizeit in Österreich dabei war, die nun Stefan S. zum Verhängnis wurde. Jetzt hofft sie, Sarah endlich wiederzusehen: "Wenn meine Tochter im Prozess gegen Stefan S. als Zeugin geladen wird, sitze ich ganz vorne im Gerichtssaal."


Samstag, März 08, 2008

Deutsche Jugendämter - Schreiben vom Petitionsausschuss des EP

Vielen Dank Beata!


From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Beata Pokrzeptowicz-Meyer
Sent: Saturday, March 08, 2008 2:57 PM
To: papa-info@listserv.shuttle.de
Subject: [papa-info] Deutsche Jugendämter - Schreiben vom Petitionsausschuss des EP

Liebe Mitstreitende,

Liebe Betroffene,

anbei meine Übersetzung des Schreibens von dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des EP, Herrn Libicki an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Ursula von der Leyen in der Sache der Praktiken der deutschen Jugendämter.

Der Quelle (auf Polnisch) ist hier zu finden.

Außerdem gibt es in polnischen Medien Mitteilungen über die Pressekonferenz von Herrn Libicki, wo er sich zu diesem Sachverhalt äußert:


Gazeta Prawna
http://www.gazetaprawna.pl/wydarzenia/?news=eGP20080224130862701
Wia Domosci
http://wiadomosci.onet.pl/1698314,12,item.html


herzlichen Gruß
Beata Monika Pokrzeptowicz-Meyer

Polnischer Verein

Eltern gegen die Diskriminierung der Kinder in Deutschland

www.rpdd.eu

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Petitionsausschuss

Europäisches Parlament

Brüssel, Februar 2008

Ursula von der Leyen

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Alexanderstrasse 3

D-10178 Berlin

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments hat in den letzten 2 Jahren eine enorme Anzahl von Petitionen und Schreiben, die diese Petitionen unterstützen, bekommen und bekommt sie kontinuierlich weiter (über 200), in der Sache der angeblichen diskriminierenden Praktiken und parteiischen Entscheidungen, welche durch die Dienste der deutschen Jugendämter (Ämter zum Schutz der Jugend) vorgenommen werden.


Eine Petitionsgruppe betrifft die Diskriminierung hinsichtlich der Missachtung der Elternrechte durch die deutschen Behörden, in den Fällen der nichtdeutschen Elternteile aus geschiedenen Mischehen, wenn es um ihr Recht auf Kontakte mit ihren Kindern geht. Die Petenten vertreten die Meinung, das Problem der Diskriminierung werde von der Seite der deutschen Jugendämter verursacht, welche den nichtdeutschen Eltern den Kontakt mit ihren Kindern erschweren oder gar unmöglich machen.


Insbesondere kritisieren die Petenten die Situation, wo während ihres Umgangs mit ihren Kindern die Aufseher aus den Jugendämtern kontrollieren, ob die Eltern mit ihren Kindern auf jeden Fall Deutsch sprechen, und wenn ein Elternteil oder sein Kind eine für den Aufseher nicht verständliche Sprache benutzt, wird der Umgang unterbrochen.


Die nächste Petitionsgruppe betrifft die Fälle, wo die Kinder den Eltern durch die Jugendämter weggenommen werden aufgrund der angeblichen körperlichen bzw. psychischen Unfähigkeit der Eltern, die Verantwortung für die Kindererziehung zu übernehmen.


Die dritte und größte Petitionsgruppe betrifft unterschiedliche Praktiken der Jugendämter, wo die Petenten der Meinung sind, dass die Jugendämter permanent gegen die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die EU-Prinzipien der Achtung der Grundrechte und Kinderrechte verstoßen. Die Petenten bitten das Europäische Parlament um Intervention zwecks der Sicherstellung, dass die Jugendämter mit solchen Praktiken aufhören.


Der Petitionsausschuss diskutierte mehrmals mit den Autoren dieser Petitionen sowie mit den Vertretern der Europäischen Kommission und der deutschen Regierung. Am 22. März 2007 haben sich die Vertreter des Petitionsausschusses mit den Vertretern der deutschen Regierung, Herrn dr. Reinhard Wiesener aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und mit Herrn Andreas Hilliger aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg getroffen. Sie haben zugegeben, dass man gewisse Unzulänglichkeiten in einigen komplizierten individuellen Fällen nicht ausschließen kann, jedoch sind zurzeit die Lokalbehörden dabei, die Qualität der Ausbildung der Mitarbeiter zu erhöhen.


Während der Sitzung das Petitionsausschusses am 07. Juni 2007 hat in dieser Sache die deutsche Regierung ihre Stellungnahme dargelegt. Frau Gilla Schindler aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend argumentierte, das deutsche Familienrechtssystem achte die Kinderrechte und die Rechte ihrer Eltern, ohne dass sie hinsichtlich der nationalen Herkunft diskriminiert werden, gleichwohl merkte Frau Schindler an, in einigen von den Petenten geschilderten, speziellen Fällen sind von den Mitarbeitern der Jugendämter die Professionalitätsstandards nicht eingehalten worden.


Der Vertreter der Europäischen Kommission wies darauf hin, dieses sei ein kompliziertes Problem, welches mit dem Landesrecht des Mitgliedsstaates verbunden ist, jedoch Implikationen mit dem europäischen Recht beinhaltet. Er stimmte zu, dass derartige Jugendamtspraktiken das Resultat der diskriminierenden Einstellung eines Teiles der Jugendamtsmitarbeiter darstellen können.


Das in den Petitionen angesprochene Problem, also die Unterschiedlichkeit der individuellen Fälle, ihr emotionaler Gehalt, eine enorme Sensibilität im Kontext vieler persönlichen Dramen bereiten dem Petitionsausschuss Schwierigkeiten, eine eindeutige Empfehlung vorzubereiten.


Deswegen wurde im Kooperation mit Policy Departament [PE], - zu Ihrer Kenntnis eine Kopie des Dokuments in der Anlage – ein internes Dokument zum Thema der Achtung der Elternrechte in Deutschland vorbereitet.


Die Kinderrechte sind ein integrales Teil der europäischen Rechte des Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, welche als Teil des Vertrags von Lissabon, verbindlich in Kraft tritt. Darüber hinaus ist einer der Hauptziele der Regelung Brüssel II, welche am 1. März 2005 in Kraft getreten ist, die Siecherstellung des Rechts eines Kindes, nach der Scheidung den Kontakt mit seinen beiden Eltern zu halten, auch wenn seine Eltern in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten wohnen.


Bezugnehmend auf die Antwort der Europäischen Kommission sowie die Stellungnahmen der Petenten, hat mich der Petitionsausschuss dazu bevollmächtigt, dass ich mich an Sie bezüglich der Klärung der Stellungnahme der deutschen Regierung in der o.g. Sache wende, welche eine enorme Zahl der Bürger der Europäischen Union anbetrifft, und bitte die von den Petitionsausschuss erhobenen Bedenken zu kommentieren.


Der Petitionsausschuss wird diese Angelegenheit überwachen.

Hochachtungsvoll

/-/ Marcin Libicki

Sonntag, März 02, 2008

EU Petition binationale Kinder - Umgang Verkannt - Access Denied (Die Petition wird am 21sten Mai am EU Parlament ubergeben)

La Petition.be - Acces Denied / Acces interdit / Omgang miskend / Umgang verkannt / Acceso prohibido / Accesso vietato / Brak dostepu
http://1777.lapetition.be

Pétition : Acces Denied / Acces interdit / Omgang miskend / Umgang verkannt / Acceso prohibido / Accesso vietato / Brak dostępu

Die Petition unterzeichnen / Sign the petition / Signer la pétition / De petitie ondertekenen.

- URL de la pétition
- URL Courte

A l'attention de / Ter attentie van : Président de la Commission Pétitions du Parlement Européen

Catégorie : Droits de l'homme

Acces Denied-Acces interdit-Omgang miskend-Umgang verkannt- Acceso prohibido-Accesso Vietato - Wstęp wzbroniony

Français/English/Deutsch/Ndls/Español/Polski
Petition in 6 languages - Pétition en 6 langues

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******************************************************************************
Die Petition:
Es wird eine Erklärung über Grundsätze.


Jedes Kind hat das Recht auf eine Beziehung mit seiner / ihrer Eltern.

Jedes Elternteil hat das Recht auf eine Beziehung mit seinem / ihrem Kind (er).

Verschiedene Gesetze schützen diesen Grundsatz einer Beziehung zwischen Eltern und Kindern, aber die Richter nutzen sie nicht in ihrem vollen Umfang und, manchmal gelten sie nicht für alle.

Die verantwortlichen Personen in den Gerichten oder in den verschiedenen Verwaltungen, die Politiker und die Direktoren der Schulen, Ärzte und Psychologen, keiner von ihnen hat Mut. Durch ihre Weigerung zu reagieren, und die erkrankten Kinder zu behandeln. Auch die Europäische Union ist nicht in der Lage, Sie zu schützen, um die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft zu sichern.

Das Problem ist nicht, dass die Gesetze wäre schlimm sind, es ist, dass die Menschen zu feige sind Das Recht anzuwenden.

Das ist der Grund, warum wir diese Petition schreiben. Wir bitten um eine Sache: die Rückkehr der Achtung des Gesetzes, die Verwendung des Gesetzes. Die politische und die Justizbehörden müssen wieder mutiger werden. Die Fachleute müssen es endlich aufgeben, ihre implizite Zustimmung des Laisser-faire, der die Zerstörung des Kindes bewirkt, und endlich darauf hin arbeiten, dass diese Verbrechen bestraft werden müssen, und die Integrität des Kindes wiederhergestellt werden muss.

Zu oft hat die Justiz Recht von Ethik getrennt. Zu oft hat es sich gezeigt, wie sensibel die Akteure in Justiz Debatten sind, auch wenn diese nur destruktiv ist. Wir müssen jetzt zeigen, dass die Entschlossenheit der Bürger, unter Berücksichtigung der Tatsache, das Wohl des Kindes, das stärker ist als die der rachsüchtigen Eltern, deren einzige Freude im Leben ist, die Geiselnahme von unschuldigen Kindern zu vollenden.

For any further information, you may look at the following website:
http://antoinekailouisghislain.skynetblogs.be
http://lebensborn2-mafille-maeliss.skynetblogs.be

******************************************************************************
Petycja
To będzie zbiór zasad.


Każde dziecko ma prawo do związku z obojgiem rodziców.

Każdy rodzic ma prawo do związku ze swoim dzieckiem.

Różne prawa bronią tej zasady utrzymywania więzi między rodzicami a dziećmi, ale sędziowie nie używają ich w ich najpełniejszych rozmiarach, a czasami nie stosują ich w ogóle.

Odpowiedzialne osoby w sądach i różnego rodzaju instytucjach; politycy i dyrektorzy szkół, lekarze i psycholodzy; nie wykazują odwagi. Przez ich brak reakcji na tak chore traktowanie dziecka, Unia Europejska nie jest zdolna do obrony etycznych fundamentów naszego społeczeństwa.

Problemem nie jest wadliwe prawo; problemem jest to, że ludzie, poprzez wybór argumentów jakich używają, okazują się tchórzami.

To jest powód, dla którego napisaliśmy tę petycję. Prosimy o jedną rzecz: o powrót respektowania prawa, powrót do używania prawa. Polityczne i sądowe władze muszą znowu być odważne. Specjaliści powinni porzucić ich ukrytą aprobatę unikania interwencji i niszczenia dziecka oraz, z drugiej strony, silnie sugerować, że każde przestępstwo powinno być ukarane i że dziecko powinno być emocjonalnie odbudowane.

Zbyt często Sprawiedliwość była widziana w oderwaniu od Etyki. Zbyt często była widziana jako wrażliwa tylko na determinację aktorów sądowej debaty, nawet kiedy ta determinacja okazywała się jedynie szkodliwa. Musimy teraz pokazać, że determinacja obywateli, mających w pamięci dobro dziecka, jest silniejsza od tego z rodziców, którego jedyną radością w życiu jest wzięcie niewinnego dziecka jako zakładnika.

For any further information, you may look at the following website:
http://antoinekailouisghislain.skynetblogs.be
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Préambule:
Cette pétition est venue à l’idée d’un parent qui n’a plus vu sa fille depuis quatre ans, à la suite du rapt de l’enfant par l’autre parent, vers l’Allemagne.

Aucune autorité n’a eu le courage de s’y opposer.

Ce parent a été rejoint par des pères et des mères, victimes également de la détermination d’un ex conjoint, ou compagnon, à recourir à la prise d’otage pour « régler ses comptes ».

Quand, ne voulant pas confronter la faiblesse de son pouvoir à la volonté puissante des parents aliénateurs, le Politique autorise le rapt, ou la non présentation d’enfant, ou feint d’ignorer l’existence de ces phénomènes, le premier résultat est la perte de tout contact entre l’enfant et le parent laissé pour compte.

Le deuxième est la destruction de l’enfant, dans les mains d’un parent unique et manipulateur, devant des autorités amorphes et hypocrites, qui nous inculquent ainsi le mépris de la Loi.

C’est contre cette fausse ignorance et cette vraie lâcheté, de la part des autorités, que notre pétition veut lutter.

Le but de notre action est d’appeler les autorités à un changement de mentalité. Les lois contre la maltraitance existent dans la plupart des pays d’Europe ; mille et une fausses excuses font qu’elles sont trop rarement appliquées.

Il faut dorénavant que l’Autorité ose reconnaître les maltraitances, ose appliquer les lois.

Le rapt parental et la non présentation de l’enfant sont des maltraitances.

La Pétition :
Il s’agit d’une déclaration de principes.

Chaque enfant a le droit d’avoir un contact régulier avec ses parents.

Chaque parent a le droit d’avoir un contact régulier avec son, ou ses, enfant(s).

Diverses lois qui protègent ce rapport entre parents et enfants existent, dans la plupart des pays d’Europe ; mais leur application se fait avec le plus grand laxisme, voire avec lâcheté.

Ainsi, les responsables de la justice et ceux de l’administration ; les politiques et les directeurs d’écoles ; les médecins et les psychologues ne sont guère courageux. Par son refus de réagir face à cette forme de maltraitance de l’enfant, l’Europe des 25, n’est plus capable de protéger les fondements éthiques de notre société.

Ce n’est pas que les lois sont mal faites, c’est que les hommes de loi, chargés de les appliquer, sont lâches.

C’est pour cela que cette pétition existe : elle demande une chose : le retour au respect du droit, à l’application des lois ; l’autorité politique et surtout judiciaire droit redevenir courageuse ; les spécialistes doivent quitter leur approbation implicite du laisser-faire, du laisser détruire l’enfant, pour, au contraire, suggérer l’interdiction du crime, et la reconstruction de l’enfant.

La justice semble trop souvent imperméable à l'éthique et n'être sensible qu'à la détermination, même à nuire, des acteurs du débat judiciaire. Il nous faut donc prouver que la détermination des citoyens, soucieux du bonheur de l’enfant, est plus forte que celle des parents vindicatifs… et adeptes de la prise d’otage.

N'hésitez pas à laisser un commentaire, si vous êtes vous même victime d'une lâcheté de l'administration.

Pour toute information supplémentaire, veuillez consulter le site:
http://lebensborn2-mafille-maeliss.skynetblogs.be
http://antoinekailouisghislain.skynetblogs.be
http://www.sosraptsparentaux.org
http://www.citoyens-attentifs.be
http://www.mafemmesebarre.com

Pour toute information supplémentaire: bruxelles-strasbourg@live.be

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El petition :

"Cada hijo tiene con pleno derecho la posibilitad que tenga contactos regulares con sus padres"
Todos los padres tienen derecho que tener contactos regulares con sus hijos.

Varias leyes que protegen este vínculo entre los padres y los hijos exista en casí todos los paises de Europa, pero sus aplicaciones son superficiales y cobardes.

Así es de los encargados de la justicia, los de la administración, los politicos, los directores de escuelas, los medicos, los psicólogos, todos estan apenas valientes.

Por su immobilismo y su rechazo oponerse a las violencias contra los hijos, Europa no tiene mas la capacitad de proteger los fundamentos éticos de nuestra sociedad.

No son culpables las leyas sino los hombres encargados aplicarlas. Son cobardes.

Es para eso que existe está petición: Exige que los derechos sean respetados y las leyes aplicadas; la autoridad judiciaria y politica tiene que ser de nuevo valiente.

Los profecionales tienen que abandonar su implícito consentimiento al "dejar de la mano", a los que quieren destruir a los hijos. Al contrario deben affirmar sus oposiciones contra el crimen, permitiendo asi la reconstrucción de los hijos

La justicia parece impermeable la mayoría de las veces a la ética y sólo està sensible a la resolución de los que intervienen en la batalla judiciaria. Hay que pruebar que la resolución de los ciudadanos que se preocupen de la felicidad del hijo es mucho mas fuerte que la resolución de los padres vindicativos que practican la tomada de rehén."

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Preamble:
This petition came to the mind of a parent who did not see her daughter for over four years, as she had been kidnapped by the other parent, to Germany.

None of the officials of her government was ever brave enough to condemn that kidnapping.

That parent has been in contact with fathers and mothers, equally victims of the determination of an ex’, to resort to hostage taking in order to square his or her accounts.

When the Power is afraid of confronting his nonexistent will against the powerful one of the alienating parent, it authorizes kidnapping, denial of visitation rights, or pretends it does not exist. The first result of such an attitude is the loss of all contacts between the child and the left behind parent.

The second one is the mental destruction of the child, left in the hands of the lone and manipulating parent, in front of nondescript and amorphous authorities, teaching us the contempt of the Law.

Our petition wants to fight against the fake pretence of the non-existence of the problem, and the real cowardice of the Authority.

Through our action, we wish to call those authorities to a change of mind. Laws against the ill-treatment of children do exist in most European countries; millions of bad excuses do that those laws are too often left aside.

The authorities ought to admit that such ill-treatments occur, and ought to dare to apply the law to its fullest extent.

Parental kidnapping and denials of visitation rights are ill-treatments.

The Petition :
It will be a declaration of Principles.


Each child has the right to a relationship with both his/her parents.

Each parent has the right to a relationship with his / her child(ren).

Various laws protect this principle of a relationship between parents and children, but the judges do not use them to their fullest extent and, sometimes, do not apply them at all.

The responsible persons in the courts, or in the various administrations; the politicians and the directors of the schools; doctors and psychologists, none of them will show any courage. Through its refusal to react, in front of those ill treatments of the child, the European Union is not able anymore to protect the ethical fundamentals of our society.

The problem is not that laws would be bad ; it is that the people in charge of their use are cowards.

That is the reason why we wrote this petition. We are asking for one thing : the return of the respect of the Law, the use of the law. The political and the judicial authorities must be courageous again. The specialists ought to abandon their implicit approbation of the laisser-faire, of the destruction of the child and, on the contrary, strongly suggest that the crime should be punished, and that the child ought to be reconstructed.

Too often has Justice been seen as separated from Ethics. Too often has it been seen as sensitive only to the determination of the actors of the judiciary debate, even when that determination was a destructive one. We must now show that the determination of the citizens, having in mind the well being of the child, is stronger than the one of vindictive parents whose only joy in life is the hostage taking of innocent children.

Please feel free to drop a line if you are yourself a victim of some administrative cowardice.

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Europees verzoekschrift

Dit project om een verzoekschrift op te stellen is ontstaan bij een ouder die zijn dochter al vier jaar niet meer gezien heeft als gevolg van een kinderontvoering naar Duitsland door de andere ouder.

Geen enkele overheid heeft de moed opgebracht zich daartegen te verzetten.

Bij die ouder hebben zich vaders en moeders aangesloten die slachtoffers zijn van de beslissing van een ex-echtgenoot of een partner om zijn toevlucht te nemen tot een kindergijzeling om “de rekeningen te vereffenen”.

Door de zwakte van haar macht de wil van de vervreemdende ouders niet te weerstaan laat de Politiek de ontvoering of de weigering van het omgangsrecht toe of doet alsof ze het bestaan van die feiten niet kent. Het eerste gevolg is het verlies van elk contact van het kind met de ouder die in de steek gelaten werd.

Een tweede gegeven is de geestelijke aantasting van het kind in de handen van een enige manipulerende ouder onder de ogen van een vormloze en hypocriete overheid, die ons inprent dat niets billijker is dan de wet te misprijzen..

Juist tegen die valse onwetendheid en die waarachtige lafheid van de overheid wil ons verzoekschrift in opstand komen.

Het doel van onze actie is de overheid op te roepen tot een mentaliteitsverandering. In het merendeel van de Europese landen bestaan wetten tegen de mishandeling; duizend en een voorwendsels zorgen ervoor dat ze al te zelden worden toegepast.

Van nu af aan moet de overheid die vormen van kindermishandeling durven erkennen, de wetten durven toepassen.

Ouderontvoering en de weigering van het omgangsrecht met het kind zijn mishandelingen

Het verzoekschrift
Het gaat over een principeverklaring.


Elk kind heeft recht op regelmatig contact met zijn ouders.

Elke ouder heeft recht op regelmatig contact met zijn kind(eren).

Verscheidene wetten die de relatie tussen ouders en kinderen beschermen, bestaan in de meeste Europese landen; maar ze worden slechts met de grootste laksheid, zeg maar lafheid toegepast. Door te weigeren de Wet toe te passen, ziet de rechter elke ethiek over het hoofd.

Op die manier tonen de verantwoordelijke instanties van justitie, van de administratie; de politici en de schooldirecteurs; de artsen en de psychologen hun gebrek aan moed. Door te weigeren te reageren tegen deze vorm van kindermisbruik, is het Europa van de 25 niet langer in staat de ethische grondslagen van onze maatschappij te beschermen.

Niet de wetten zijn fout gemaakt, maar de personen die ermee belast zijn de wet toe te passen, gedragen zich lafhartig.

Daarom is dit verzoekschrift in het leven geroepen : het vraagt één zaak : de terugkeer naar het respect voor het recht, voor de toepassing van de wetten ; de politieke en vooral de gerechtelijke overheid moeten opnieuw moedig worden ; de specialisten moeten hun impliciete instemming met een laat-maar-begaan - het kind te laten beschadigen - opgeven, maar integendeel het verbod het misdrijf te plegen suggereren en zorgen voor het herstel van het kind.

Het gerecht lijkt al te vaak ontoegankelijk voor de ethiek en slechts gevoelig te zijn voor de beslistheid – zelfs om te schaden - van de actoren van het juridische debat. Wij moeten dus aantonen dat de vastberadenheid van de goede mensen, die bezorgd zijn om het geluk van het kind, sterker is dan die van de wraakzuchtige ouders…en van de aanhangers van de kindergijzeling.

Voor meer informatie kunt u terecht op de volgende website: www.goudi.be

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Nous remercions tout particulièrement:
Sultana Khoumane http://users.skynet.be/sky57353 , Robin Denison de www.parental-alienation-awareness.com , Ghislain Duchateau www.goudi.be , Marie Breda de www.citoyens-attentifs.be , LN, OL et Boulet de www.mafemmesebarre.com , Agnieszka K., Andreas H., Cédric C., www.capenfance.be, et Peter, bien sur!


Signer la pétition / De petitie ondertekenen.

Samstag, März 01, 2008

Bruch der hessischen Landesverfassung und Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland

Verteiler - Presse - Listen

Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107

D-40545 Duesseldorf-Germany

Tel.: +49-(0)2 11 - 29 66 52

Fax.: +49-(0)2 11 - 95 42 034

Mobile: +49-(0)172 – 20 43 664

www.franz-romer.com

eMail.: me@franz-romer.com

F. Romer Wildenbruch Str. 107 40545 Düsseldorf

per Telefax: (0611) 32 – 2617

Staatsgerichtshof des Landes Hessen[1]

Luisenstraße 13

65185 Wiesbaden


Düsseldorf, den 29.02.2008

P.St.2194 – Ihr Schreiben vom 22.01.2008 / CR und Ihr Schreiben vom 11.02.2008

Landtagswahl Hessen – Bruch der hessischen Landesverfassung und Beeinträchtigung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gem. §§ 92 ff und 129 StGB wegen u.a. Wahlfälschung der Hessischen Landeswahl am Sonntag den 27.01.2008

Sehr geehrter Herr Berichterstatter Dr. Nassauer,

leider meldete Ihr Fax Kommunikationsprobleme, ich lasse mich nicht beirren und versuche weiter.

Sie haben ausgeführt, dass erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit meines Antrages bestehen.

Entgegen Ihren Ausführungen in Absatz 2 habe ich mich ausschließlich an die Hessische Landesverfassung gehalten, wie auch an das Grundgesetz.

In Absatz 3 führen Sie aus, dass ich außer Behauptungen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl gegen das hessische Wahlsystem nichts vorgetragen habe. Dies habe ich jedoch ausdrücklich nicht getan, sondern Ihnen nach der Denklogik bewiesen, dass das hessische Wahlsystem nicht der hessischen Landesverfassung, wie es natürlich auch dem Grundgesetz entspricht. Wie Sie im selben Absatz auf Seite 1 und 2 ausführen, wäre ich „als Einwohner des Landes Nordrhein-Westfahlen ersichtlich von der hessischen Landtagswahl allenfalls mittelbar betroffen“(Hervorhebung durch den Autor). Daher sei eine Verletzung eines meiner Grundrechte durch diese Wahl nicht ersichtlich. Ersichtlichkeit aufgrund Mittelbarkeit oder Unmittelbarkeit und zwar schon seit 1956 als Adenauer drohte die Wahl zu verlieren und zum Rettungsanker des grundgesetzwidrigen Wahlgesetzes griff und damit die Parteienvorherrschaft „zementierte“?

In Absatz 4 führen Sie aus, dass der Staatsgerichtshof entgegen meiner Intention nicht zur Erzwingung einer Strafverfolgung angerufen werden kann, selbst wenn damit die Beseitigung einer Grundrechtsverletzung erreicht werden sollte.

In Absatz 5 führen Sie aus, dass Sie zwar zur Wahlprüfung bestellt seien, jedoch erst nach der Wahl und einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichtes tätig werden könnten.

In Absatz 6 führen Sie ein Zulässigkeitsdefizit an, welches erfolgsmäßig meinem Begehren entgegenstünde.

In Absatz 7 weisen Sie dezent auf Gebührenauferlegungen hin und erforderliche Vorschüsse.

Wie Sie selber schrieben, dreht sich alles um die Worte

unmittelbar und mittelbar. Mir als Bürger ist beim denklogischen Lesen der hier anzuwendenden Gesetze klar, dass es sich um die Wortbedeutung

direkt und indirekt

handelt.

Indirekte oder mittelbare Stimmrechte bzw. Wahl mittels Landes- oder Bundeslisten, ist niemals unmittelbar oder direkt. Der Bürger hat keine Möglichkeit die „Classe politique“ abzuwählen, die er auf den Landeslisten angeboten bekommt. Lediglich in den Wahlkreisen hat er die Möglichkeit solche gesetzesbestimmten Sanktionen auszuüben.

Mittelbar sei ich nicht betroffen als NRW-Bürger, wie Sie postulieren. Wie Sie es auch immer juristisch drehen und wenden, Sie sind nach Art. 97 Abs.1. Satz 1, 2. Halbsatz nur dem Gesetz unterworfene Richter. Notorische Gesetzesausleger legen aus? Das Grundgesetz schreibt die Beachtung der Gesetze für Richter damit vor. Und natürlich bin ich unmittelbar und nicht nur mittelbar betroffen, dies wies ich nach und zwar betroffen durch den Bundesrat und, was ich vergaß, unmittelbar betroffen auch für den Fall, dass ich nach Hessen umzuziehen mich entschlösse.

Ich würde dringend empfehlen, die hessische Landesverfassung zu ändern, denn offenkundig stimmen deren Worte nicht mit der praktizierten Wirklichkeit überein oder liege ich da falsch? Mindestens das sollte stimmig sein. Es wäre dann die Frage zu stellen, wie denn der Bürger ansonsten dazu angehalten werden soll und kann, dass er in der Einbahnstraße die „richtige“ Richtung nimmt? Oder ist diese das Einzige was allgemeingültig ist? Wofür brauchen wir dann noch Gesetze?

Mein Recht und meine Pflicht zur ursprünglichen Erzwingung der Strafverfolgung des bzw. der Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes entsprechend der hessischen Landesverfassung Art. 147, die nicht auf hessische Landesbürger begrenzt ist, sondern jedermann zu seiner Pflicht aufruft -

(Zitat)

Artikel 147

Widerstand gegen verfassungswidrig ausgeübte öffentliche Gewalt ist jedermanns Recht und Pflicht.

Wer von einem Verfassungsbruch oder einem auf Verfassungsbruch gerichteten Unternehmen Kenntnis erhält, hat die Pflicht, die Strafverfolgung des Schuldigen durch Anrufung des Staatsgerichtshofes zu erzwingen.

(Zitat Ende)

- begründet sich einerseits aus meiner Erkenntnisfähigkeit als Mensch und der daraus folgenden Selbstbestimmtheit und andererseits im Wesentlichen aus Art. 1 Abs. 1 GG, wie aus Art. 20 Abs. 2 S. 1 und Art. 20 Abs. 4 GG.

Zudem will ich mir als Anzeigenerstatter, ein 1953 geborener Vater einer Tochter, selbst nicht vorwerfen müssen oder vorwerfen lassen, ich hätte meine Pflichten als denkender Bürger nicht erfüllt.

Das wäre dann jener Vorwurf, der den meisten deutschen nichtjüdischen Bürgern zu machen ist, die in den Jahren von 1933 – 1945 das Verschwinden ihrer Nachbarn und Freunde jüdischen Glaubens nicht laut beklagt haben und auch nach 1945 nichts davon wissen wollten.

Es wird Sie nicht verwundern, dass der von der ausführenden, hessischen Staatsgewalt abhängige Staatsanwalt Dressen mit Geschäftszeichen 1153 Js 12050/08 sich auch als notorischer Gesetzesausleger betätigte und feststellte, dass alles in Ordnung ist.

Ich nehme besser den Antrag zurück.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Verteiler – Presse – national - international