Verteiler: Listen, Presse
Kommentar Franz Romer:
da geht es zu wie beim Jugendamt. Es wird dann nicht verhandelt, was zu passieren hat, weil der Finanzbeamte bewusst falsch festgesetzt hat, sondern darum, dass es keine Rechtsbeugung ist und dass es auch nicht die vordringlichste Aufgabe sich an das Recht zu halten. Diese beamten entgleisen an allen Ecken und Enden, scheint mir? Und die Presse schweigt überwiegend, ja, es wurde ja unlängst schon ein Bundestagsabgeordneter durch eine prüfung unter Druck gesetzt.
Mir würde es reichen, wenn die Finanzjustiz sich an das Gesetz halten würde. Wenn hier das "Wasser" abgegraben wird, kann das Jugendamt keine 21 Mrd. mehr verpulvern! Ganz abgesehen von Elternentfremdung durch Gerichte und Jugendamt.
Ich hätte es mal mit der Formulierung versucht: wegen aller in Frage kommenden Straftaten u.a. - siehe Abspann
Freundliche Gruesse
Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
en Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettreoeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
Rechtsbeugung durch Finanzbeamten
StGB § 336
Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewußt falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.
OLG Celle, Beschluß vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86
Zum Sachverhalt:
[...] Demgegenüber handelt es sich bei der Steuerfestsetzung nicht um eine Tätigkeit, deren einziges Ziel die Verwirklichung des Rechts ist. Der Erlaß des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs. Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne daß dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.
(Mitgeteilt von Richter am LG W. Bette, Hannover)
NStZ 1986, 513
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