Samstag, Juli 05, 2008

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an +++Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an.

Leserbrief - Franz Romer, Düsseldorf:   Vaterschaft verwehrt - Gericht erkennt Vater nicht an. 

Neuerliche Pisa-Schwäche beim OLG-Senat Frankfurt - OLG Senat kollabiert, wie in Naumburg?

Wir müssen in Deutschland befürchten, dass Gerichte auch immer nachhaltiger von Pisa-Schwächen geschüttelt werden, oder ist das nicht sichtbar?

 

Das OLG Frankfurt ist nicht in der Lage gewesen nachzulesen, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Fall Görgülü und wie der BGH zum selben Fall urteilte. Väter sind nicht auswechselbar, auch wenn einer der Redakteure wahrscheinlich das Richterwort vom biologischen Vater weiternutzte, es gibt Väter und nichts weiter. Das OLG Frankfurt, wahrscheinlich auf Anraten des Jugendamtes, versucht sich an der globalen Väterverfolgung zu beteiligen, jedoch werden hier erkennbar, eben Grund- und Menschenrechte nicht geschützt, sonder vielfach und abermals gebrochen. Diese Grund- und Menschenrechte stehen Vätern (wie auch Müttern und insbesondere den Kindern) zu, seit Zeiten in denen es noch nicht mal einen Staat gab und wir diese Rechte durchaus mit der Keule verteidigen mussten. Werden wir das auch in naher Zukunft wieder tun müssen?

 

Jedoch immer, wenn das Jugendamt involviert ist, kommt der eigentliche Richter zum Tragen und der sitzt offenbar im Jugendamt.

Akzeptanz erforderlich, meint auch die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl?

Akzeptanz bzw. die bei Richtern gefürchtete Nicht-Akzeptanz eines Beschlusses und die damit verbundene Verletzung der „Würde des Rechts" sind in Deutschland Entscheidung bestimmende Faktoren, wie beispielsweise die Frankfurter OLG-Richterin Gretel Diehl am 06.06.2006 anlässlich einer Vortragsreihe des VAfK im Bürgerhaus Bornheim zum Thema „ Umsetzung familiengerichtlicher Beschlüsse " ausführte.

 

Da das Jugendamt zwar dem Gesetz, vor allem aber dem Kindeswohl verpflichtet ist, werde, so Diehl, kein Richter in Deutschland gegen den Willen des Jugendamts entscheiden, sondern so beschließen, wie das Jugendamt es mittragen und umsetzen wolle.

 

Richter sitzt im Jugendamt! und Kindeswohl at it's best?

Konkret heißt das, dass der eigentliche Richter im Jugendamt sitzt und der Richter lediglich das Sprachrohr des Jugendamts ist, dessen vermeintliche Kompetenz in Sachen „Kindeswohl" er Kraft seines Richteramts für rechtmäßig erklärt.

 

Dass der juristisch nicht definierte, unbestimmte Begriff „Kindeswohl" dieses Kindeswohl zum Spielball der eigenen Meinung des Entscheidungsträgers macht, ist als Gefahr ebenso bekannt wie der damit verbundene Verstoß gegen den juristischen Grundsatz der Normenklarheit. Dennoch haben weder der Psychologenverband noch der Gesetzgeber bisher eine Definition dessen, was Kindeswohl ist, vorgetragen und diskutiert, geschweige denn der Gesetzgeber, die Norm klar erfasst.

 

Richteranhörung in Bayern - Kind wird bequatscht vom Richter:

von einer Richteranhörung eines Jungen in Bayern konnten wir gerade notieren, wie der Richter den Jungen intensiv bequatschte, dass er doch zufrieden sein soll, wenn er jetzt im Heim ist, obwohl er doch zu seinen Eltern wollte, denen wie vielfach üblich nichts vorzuwerfen war. Nur schade für den Richter, das Jugendamt und das Heim, dass der Junge nach seiner Anhörung alles erzählte, auf dem Gang. Kaum mehr zu glauben, wie hier Richter agieren. Es ist natürlich keine Rechtsbeugung, da der Richter das doch nicht bewusst und schwerwiegender Weise tat?

 

Erinnert fatal an Richter Georg Neithard 1923 in München?

 

Hier sei verwiesen auf meine Beiträge:

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=91&reporeid=80

 

http://www.kindesraub.de/index.php?menuid=90&reporeid=79

 

Ihr besorgter Franz Romer, Düsseldorf

 

Kopie:

Redaktion@olg-report.de;info@olg-report.de

 

Zum Artikel

 

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1360722  

 

Vaterschaft verwehrt

 

Gericht erkennt biologischen Vater nicht an

 

Frankfurt (dpa/lhe) - Der biologische Vater eines Kindes hat nicht zwangsläufig Anspruch auf die rechtliche Anerkennung seiner Vaterschaft. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem grundlegenden Beschluss entschieden. Nach Darstellung des Gerichts muss das an sich berechtigte Interesse des biologischen Vaters gegenüber dem Kindeswohl zurücktreten, wenn das Kind eine feste Bindung zu seinem vermeintlichen Vater entwickelt hat (Az.: 3 UF 124/06).

 

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines biologischen Vaters auf Anerkennung seiner Vaterschaft ab. Nachdem ein Test zu fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit die biologische Vaterschaft des Klägers für einen inzwischen elf Jahre alten Jungen ergeben hatte, wollte der Mann seine gerichtliche Anerkennung als Vater erreichen. Die Mutter des Kindes ist zwar inzwischen von dem vermeintlichen Vater geschieden, der Junge hat aber nach ihren Angaben nach wie vor eine sehr intensive Beziehung zu dem Mann.

 

Gang nach Karlsruhe

 

Vor diesem Hintergrund sah das Oberlandesgericht keine rechtliche Verpflichtung, dem Begehren des Klägers zu folgen. Die sozial-familiären Bindungen des Kindes müssten Vorrang haben. Denn es sei nicht auszuschließen, dass es erheblichen Schaden nehme, wenn amtlich die Vaterschaft einer anderen Person festgestellt werde.

 

Nach Angaben der Zeitschrift "OLG-Report" ist die Entscheidung der Frankfurter Richter allerdings noch nicht rechtskräftig. Sie liege vielmehr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Az.: XII ZR 18/07).

 

 

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Dokument erstellt am 01.07.2008 um 08:19:53 Uhr

Letzte Änderung am 01.07.2008 um 08:29:06 Uhr

Erscheinungsdatum 01.07.2008

 

 

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