(Zitat)
Der Entwurf sieht vor, das Tatbestandsmerkmal des elterlichen Erziehungsversagens" aus dem Normtext des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich: In der Praxis ist ein konkretes Fehlverhalten und die Gefahrverursachung häufig schwer festzustellen und darzulegen.
(Zitat Ende)
Liebe Gruesse
Franz J. A. Romer
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D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland Germany
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Fax +49 (0)211 9542034
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
Details | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
550/07(B) | BR | Stellungnahme | 21.09.2007 | Details | Entwurf eines Gesetzes zur .. | |
550/1/07 | BR | Empfehlungen | 11.09.2007 | Details | Entwurf eines Gesetzes zur .. | |
550/07 | BR | Gesetzentwurf | 10.08.2007 | Details | Entwurf eines Gesetzes zur .. |
-----Original Message-----
From: Arndt Schmelzer [mailto:Arndt.Schmelzer@t-online.de]
Sent: Wednesday, October 17, 2007 12:24 PM
To: Peter Briody
Cc: me@franz-romer.com
Subject: Re: WG: JuA - Sozialpädagogen sollen Gerichtsgutachten erstellen dürfen für Fremdunterbringungen
Guten Tag,
hier eine Aktualisierung:
Meine Vermutung, daß es sich bei dem von Herrn Romer angesprochenen
Gesetzes-Entwurf um BR-Drs 550/07 handelt, hat sich erhärtet. Auf Seite
23, "Zu Nummer 4 (§ 70e FGG)" (Bl. 29 d. pdf-Dokuments) findet sich
folgende Passage:
"Die vorgeschlagene Änderung stellt klar, dass der ärztliche
Sachverständige, der ein Kind im Rahmen eines Verfahrens zur
freiheitsentziehenden Unterbringung begutachtet, in der Regel ein "Arzt
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" sein sollte.
... Abweichend von diesem Regelfall soll das Gutachten aber auch durch
einen in Fragen der Heimerziehung ausgewiesenen Psychotherapeuten,
Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen erstattet werden können."
Freundliche Grüße
Arndt Schmelzer
Arndt Schmelzer schrieb:
> Guten Tag,
>
> hier ein Tip. Infos über aktuelle parlamentarische Vorgänge sucht man am
> besten mit Hilfe von DIP (Dokumentations- und Informationssystem für
> Parlamentarische Vorgänge).
>
> Internetadresse: dip21.bundestag.de/dip21.web/bt (wichtig: ohne "www").
>
> Neben einem Themenindex gibt es dort auch die Möglichkeit der
> Direktsuche, so etwa nach Dokumenten (wie: Bundestagsdrucksachen), die
> man sich dann auch in einem geeigneten Dokumentenformat (wie: pdf)
> anschauen bzw. herunterladen kann.
>
> Mit Blick auf Herrn Romers Frage habe ich das Ganze mal eben schnell mit
> dem Suchbegriff "Sozialpädagogen" durchgespielt und bin dabei auf die
> Bundesrat-Drucksache 550/07 vom 10.08.2007 gestoßen. Ob dies das
> richtige Dokument ist, weiß ich nicht, da mir die Zeit zum Durchlesen
> fehlt, rein vom Titel her könnte es passen: "Entwurf eines Gesetzes zur
> Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des
> Kindeswohls". Deshalb: Bitte selbst das Ganze mit Hilfe von DIP
> überprüfen/ausprobieren.
>
> Freundliche Grüße
> Arndt Schmelzer
>
>
>
>
> briody schrieb:
>> So lange man angibt, über welche Qualifikation und Erfahrung der Gutachter
>> verfüge, und ein glaubwürdiges Legitimationsverfahren vorhanden sei, sollte
>> es egal sein.
>>
>>
>>
>> Es könnte nicht schlimmer als der Dr. Schanda, Herr Griogoleit oder Dr.
>> Winterstein kommen. Hauptsache die Professionalität reißt ein.
>>
>> Gruß pb
>> _____
>>
>> Von: Franz Romer [mailto:me@franz-romer.com]
>> Gesendet: Mittwoch, 17. Oktober 2007 01:42
>> Cc: auslandsliste-owner@yahoogroups.de; fr4e@yahoogroups.com;
>> jugendamtopfer@yahoogroups.de; papa-info@listserv.shuttle.de
>> Betreff: JuA - Sozialpädagogen sollen Gerichtsgutachten erstellen dürfen für
>> Fremdunterbringungen
>>
>>
>>
>> eben erfahre ich, dass ich ein Gesetzes-Entwurf vorliegt, nachdem nunmehr
>> auch Sozialpädagogen Gerichtsgutachten für Fremdunterbringungen erstellen
>> dürfen.
>>
>> Damit schafft sich die Jugendhilfe selbst die Legitimationen, die sie
>> benötigt, um Pflegestellen, bzw.Heime zu füllen.
>>
>> Weiss irgendwer darüber etwas??
>>
>> gruss Franz Romer
-----Original Message-----
From: service@idw-online.de [mailto:service@idw-online.de] On Behalf Of Rudolf Haupt M.A.
Sent: Wednesday, October 17, 2007 1:59 PM
To: service@idw-online.de
Subject: [idw] Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor demElternrecht
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Hochschule Niederrhein - Niederrhein University of Applied Sciences,
Rudolf Haupt M.A., 17.10.2007 13:48
Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor dem Elternrecht
Die vom Bund deutscher Kriminalbeamten vorgelegten Zahlen sind
erschreckend: Rund 100.000 Kinder in Deutschland werden von Jahr zu
Jahr vernachlässigt. Und diese Entwicklung beschleunigt sich rasant.
Ist die Schwelle, bei der zur Sicherung des Kindeswohls in das
Elternrecht eingegriffen werden kann, nach der Novellierung des
Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls niedrig genug, um Kinder wirkungsvoll zu
schützen? Darüber diskutierten Experten aus Wissenschaft, Politik und
Praxis beim 1. Mönchengladbacher Symposium zu Kinderschutz und
Kindeswohl in der Hochschule Niederrhein. Nach mehrheitlicher Ansicht
reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um künftige Fälle von
Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu verhindern. Die
Eingriffsschwelle müsse gesenkt werden. Nachbesserungen am
Gesetzentwurf seien im Interesse des Kindeswohls angeraten.
Für die Konferenz hatte die aus dem Juristen Peter Schäfer, dem
Familienrichter Walter Röchling und dem Psychotherapeuten Michael
Borg-Laufs bestehende Arbeitsgruppe Kinderschutz des Fachbereichs
Sozialwesen hochrangige Experten u.a. aus dem Bundesjustizministerium
gewonnen. In der Diskussion formte sich der Eindruck heraus: Die
Politik tut sich schwer, eine grundlegende Neuausrichtung zu
vollziehen. Das ist jedoch, wie vor allem die Beiträge von Psychologen
über die psychischen und sozialen Folgen von Verwahrlosung deutlich
machten, im Interesse des Kindeswohls erforderlich. Zwar müssen die
Familiengerichte auch jetzt schon eingreifen, wenn das Kindeswohl
gefährdet ist, doch gebe es eine "gewisse Bandbreite" der
anzuordnenden Maßnahmen, so Walter Röchling. Vor allem müsse den
Gerichten ermöglicht werden, eher als bisher einzugreifen.
Eines der größten Probleme in der täglichen Gerichtspraxis sei z.B.
das von den Eltern gedeckte oder hingenommene oder jedenfalls
erzieherisch nicht genügend angegangene Schulschwänzen. Das Spektrum
der Sorgerechtsmaßnahmen reiche hier bis zur Trennung des Kindes von
seinen Eltern. Zwar gebe es die Möglichkeit, durch eine
beaufsichtigende Pflegschaft oder durch Entzug des
Aufenthaltsbestimmungsrechts zu versuchen, Einfluss auf das Verhalten
des Kindes zu nehmen. An diesem Beispiel werde aber deutlich, so
Röchling, dass das neue Gesetz nur etwas bringe, wenn auch die
Eingriffsschwelle gesenkt werde, um ein - vom Gesetzgeber ja ebenso
gewünschtes - früheres, schnelleres und präziseres Eingreifen zu
ermöglichen.
Arten der Pressemitteilung:
Forschungs-/Wissenstransfer
wissenschaftliche Tagungen
Sachgebiete:
Gesellschaft
Pädagogik
Politik und Recht
Psychologie
Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news230861
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution154
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