Mittwoch, Oktober 17, 2007

"Ermächtigungsgesetz" über unsere Kinder in Vorbereitung: JuA - Sozialpädagogen sollen Gerichtsgutachten erstellen dürfen für Fremdunterbringungen

Hallo Herr Schmelzer,
 
sehr schön, wie schnell Sie das gefunden haben. Vielen Dank. Dieser Gesetzentwurf ist nun die Antwort auf Kevin, Bremen und wird mit den Bürgern nicht diskutiert.
Ich schreibe deshalb Ermächtigungsgesetz, weil hier mit scharf kalkuliertem Verstand von der Nutzungsgemeinschaft Menschen- und Grundrechte ausgehebelt werden.
Von mir aus mag es anrüchig sein, wenn ich diesen Begriff verwende. Er muss jedoch meines Erachtens auch so eingesetzt werden, um durchaus gewollt provokant die
Szene zu erleuchten, die derzeit im Untergrund angesiedelt sind. Den Aufruf wegen der weiteren Einschränkung der zeugung von Kindern, findet hier sein Pendant.
 
Jedoch wird hier definiert, wer die Macht über die Menschen in unserem Staat bekommen will und soll, es sind die Sozial- und Pädagogen.
Staatsorgane sind die besseren Mütter und Väter und dann geht es den Kindern auch wirklich gut, mag deren Denken sein.
 
Gerichtsgutachten - Sozialpädagogen und Pädagogen als Gerichtsgutachter
 
Es geht hier um Entzug von Grundrechten und Freiheitsentziehende Massnahmen, das möge sich bitte mal jeder zunächst vor Augen führen..
Zunächst: Sozialpädagogen und Pädagogen als Gerichtsgutachter würde ja bedeuten, dass der Bock zum Gärtner gemacht werden würde.
Bei nahezu jedem Menschen, der agierend und bewertend in eines anderen Menschen Leben eingreift, läuft der Einzelne unglaubliche Gefahr 
insbesondere, wenn die Bewertung auch noch (peseudo)wissenschaftlich fundiert vorgetragen wird.
 
Diese Menschen haben - in aller Regel -  keinerlei valide Ausbildung zum Psychologen, Psychotherapeuten und / oder Psychiater.
Selbst bei diesen Berufsgruppen wissen wir, dass sie allzuoft ihre eigenen unbewältigten Probleme anderen Menschen auf den Kopf stülpen.
 
Sozialpädagogen und Pädagogen sind meines Erachtens keine gesetzlich geschützen Berufsbezeichungen, soweit mein Kenntnisstand. 
 
Insofern ist die Frage zu stellen, was es für Ergebnisse bringen wird, wenn die super schlecht ausgebildeten, z. B. Jugendamtsmitarbeiter
nun in eigener Gnade Gerichtsgutachten erstellen dürfen. "Der Einäugige ist der König unter den Blinden" und "Wenn ein Blinder einen Blinden führt,
fallen beide ich den Brunnnen", wären die beiden Sprichworte, die mir spontan einfallen.
 
Plan Kevin - Scientologisch betrachtet
Die Vorbereitung, dieses Kevin-Plans - ohne, dass ich jetzt Verschwörungstheorien dahinter sehen will - sondern dafür gibt es jetzt valide Beweise -  
klingt wie ein perfider Plan, der in Manier von (evtl.) Scientologen vorbereitet wurde von langer Hand. Auch mal ein Zitat aus einem OLG-Berifungs-Gerichtsurteil, welches ich
gerade anforderte: „kein deutscher Richter würde es wagen, entgegen unserer Empfehlung zu entscheiden, denn wir sind Obergutachter und wir haben RICHTERSTATUS"
So denkt ein Gutachter, dessen Name ich mal nicht erwähnen will, bevor ich das Urteil nicht hier habe. Ich hoffe es bemerken alle, wohin die Reise geht.
 
Ich gebe mal ein Beispiel, wie das funktioniert: eine Gruppe aus der Nutzungsgemeinschaft (Gutachter, Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Anwälten und Verfahrenspflegern)
finden sich in einem netten kleinen Verein zusammen und beschliessen kurzerhand mal als Gesetzgeber tätig zu werden und stellen nun eigene Regeln
auf, wie denn solche Gerichtsgutachter arbeiten sollen. Nachdem dann die Regeln aufgestellt sind, wird dies ausgerollt und alle sollen sich diesem
netten kleinen Verein anschliessen. Laufende Kontrolle aller Anwender ist vorgeschrieben. Wenn dann alles steht (ähnliche Wirkungsweise wie bei dem undemokratischen Apparat beisipielsweise
Kultusministerkonferenz) wird das Teil in die Politik und Richtung Europa ausgerollt. Dies zur simplen Wirkungsweise, wie es geht.
 
Konkretes Fehlverhalten und die Gefahrverursachung  in der Praxis schwer feststellbar und darzulegen
 

(Zitat)
Der Entwurf sieht vor, das Tatbestandsmerkmal des „elterlichen Erziehungsversagens" aus dem Normtext des § 1666 Abs. 1 BGB zu streichen. Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich: In der Praxis ist ein konkretes Fehlverhalten und die Gefahrverursachung häufig schwer festzustellen und darzulegen.
(Zitat Ende)

Kommentar Franz Romer
Weil eben ein konkretes Fehlverhalten und die Gefahrverursachung schwer feststellbar sei, müssen die Staatsorgane in die Lage versetzt werden, die "notwendigen" Dinge, ohne viel Federlesen zu tun.
Da scheinen wir beim Kernpunkt des Problems zu sein. Wenn ein konkretes Fehlverhalten und die Gefahrverursachung schwer festzustellen und darzulegen ist (Pisa-Folge?), dann ist die Frage, was die denn überhaupt feststellen können und womit die da handeln. Darüber würde ich jetzt empfehlen dringend eine Diskussion loszutreten und die Abgeordneten entsprechend bei abgeordnetenwatch.de entsprechend zu befragen. Evtl. können wir bei Thomas die Ergebnisse konsolidieren. Ich schrieb ja früher schon: Demokratie ist ein schweres geschäft für den Bürger, wenn sie denn aber da ist, dann geht es auch nicht mehr so leicht willkürlich zu.
 
Das zu den oben genannten Gesetzen wird ja schon pressemässig vorbereitet, warhrscheinlich durch das Ministerium "Nicht für Männer". Ein erster Beleg ist die unten angehängte Presseinfo. Da wird schon mal vorbereitet, dass sehr viel mehr Heim- und Pflegeplätze benötigt werden, wo dann die Gelder reinkommen, die den "normalen, eigentlich unbrauchbaren Eltern" vorenthalten werden. Die Korrespondenz zu den gesetzesentwürfen in der ZIP-Datei anbei
 

Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 
 
 
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Details
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Eintrag selektieren 550/07(B) BR Stellungnahme 21.09.2007 Details Entwurf eines Gesetzes zur ..
Eintrag selektieren 550/1/07 BR Empfehlungen 11.09.2007 Details Entwurf eines Gesetzes zur ..
Eintrag selektieren 550/07 BR Gesetzentwurf 10.08.2007 Details Entwurf eines Gesetzes zur ..




-----Original Message-----
From: Arndt Schmelzer [
mailto:Arndt.Schmelzer@t-online.de]
Sent: Wednesday, October 17, 2007 12:24 PM
To: Peter Briody
Cc: me@franz-romer.com
Subject: Re: WG: JuA - Sozialpädagogen sollen Gerichtsgutachten erstellen dürfen für Fremdunterbringungen

Guten Tag,

hier eine Aktualisierung:

Meine Vermutung, daß es sich bei dem von Herrn Romer angesprochenen
Gesetzes-Entwurf um BR-Drs 550/07 handelt, hat sich erhärtet. Auf Seite
23, "Zu Nummer 4 (§ 70e FGG)" (Bl. 29 d. pdf-Dokuments) findet sich
folgende Passage:

"Die vorgeschlagene Änderung stellt klar, dass der ärztliche
Sachverständige, der ein Kind im Rahmen eines Verfahrens zur
freiheitsentziehenden Unterbringung begutachtet, in der Regel ein "Arzt
für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" sein sollte.
... Abweichend von diesem Regelfall soll das Gutachten aber auch durch
einen in Fragen der Heimerziehung ausgewiesenen Psychotherapeuten,
Psychologen, Pädagogen oder Sozialpädagogen erstattet werden können."

Freundliche Grüße
Arndt Schmelzer




Arndt Schmelzer schrieb:
> Guten Tag,
>
> hier ein Tip. Infos über aktuelle parlamentarische Vorgänge sucht man am
> besten mit Hilfe von DIP (Dokumentations- und Informationssystem für
> Parlamentarische Vorgänge).
>
> Internetadresse: dip21.bundestag.de/dip21.web/bt (wichtig: ohne "www").
>
> Neben einem Themenindex gibt es dort auch die Möglichkeit der
> Direktsuche, so etwa nach Dokumenten (wie: Bundestagsdrucksachen), die
> man sich dann auch in einem geeigneten Dokumentenformat (wie: pdf)
> anschauen bzw. herunterladen kann.
>
> Mit Blick auf Herrn Romers Frage habe ich das Ganze mal eben schnell mit
> dem Suchbegriff "Sozialpädagogen" durchgespielt und bin dabei auf die
> Bundesrat-Drucksache 550/07 vom 10.08.2007 gestoßen. Ob dies das
> richtige Dokument ist, weiß ich nicht, da mir die Zeit zum Durchlesen
> fehlt, rein vom Titel her könnte es passen: "Entwurf eines Gesetzes zur
> Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des
> Kindeswohls". Deshalb: Bitte selbst das Ganze mit Hilfe von DIP
> überprüfen/ausprobieren.
>
> Freundliche Grüße
> Arndt Schmelzer
>
>
>
>
> briody schrieb:
>> So lange man angibt, über welche Qualifikation und Erfahrung der Gutachter
>> verfüge, und ein glaubwürdiges Legitimationsverfahren vorhanden sei, sollte
>> es egal sein.
>>
>> 
>>
>> Es könnte nicht schlimmer als der Dr. Schanda, Herr Griogoleit oder Dr.
>> Winterstein kommen. Hauptsache die Professionalität reißt ein.
>>
>> Gruß pb
>>   _____ 
>>
>> Von: Franz Romer [
mailto:me@franz-romer.com]
>> Gesendet: Mittwoch, 17. Oktober 2007 01:42
>> Cc: auslandsliste-owner@yahoogroups.de; fr4e@yahoogroups.com;
>> jugendamtopfer@yahoogroups.de; papa-info@listserv.shuttle.de
>> Betreff: JuA - Sozialpädagogen sollen Gerichtsgutachten erstellen dürfen für
>> Fremdunterbringungen
>>
>> 
>>
>> eben erfahre ich, dass ich ein Gesetzes-Entwurf vorliegt, nachdem nunmehr
>> auch Sozialpädagogen Gerichtsgutachten für Fremdunterbringungen erstellen
>> dürfen.
>>
>> Damit schafft sich die Jugendhilfe selbst die Legitimationen, die sie
>> benötigt, um Pflegestellen, bzw.Heime zu füllen.
>>
>> Weiss irgendwer darüber etwas??

>>
>> gruss Franz Romer
 

-----Original Message-----
From: service@idw-online.de [mailto:service@idw-online.de] On Behalf Of Rudolf Haupt M.A.
Sent: Wednesday, October 17, 2007 1:59 PM
To: service@idw-online.de
Subject: [idw] Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor demElternrecht

Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Hochschule Niederrhein - Niederrhein University of Applied Sciences,
Rudolf Haupt M.A., 17.10.2007 13:48

Expertenappell: Das Kindeswohl soll Vorrang haben vor dem Elternrecht

Die vom Bund deutscher Kriminalbeamten vorgelegten Zahlen sind
erschreckend: Rund 100.000 Kinder in Deutschland werden von Jahr zu
Jahr vernachlässigt. Und diese Entwicklung beschleunigt sich rasant.
Ist die Schwelle, bei der zur Sicherung des Kindeswohls in das
Elternrecht eingegriffen werden kann, nach der Novellierung des
Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls niedrig genug, um Kinder wirkungsvoll zu
schützen? Darüber diskutierten Experten aus Wissenschaft, Politik und
Praxis beim 1. Mönchengladbacher Symposium zu Kinderschutz und
Kindeswohl in der Hochschule Niederrhein. Nach mehrheitlicher Ansicht
reichen die geplanten Maßnahmen nicht aus, um künftige Fälle von
Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern zu verhindern. Die
Eingriffsschwelle müsse gesenkt werden. Nachbesserungen am
Gesetzentwurf seien im Interesse des Kindeswohls angeraten.

Für die Konferenz hatte die aus dem Juristen Peter Schäfer, dem
Familienrichter Walter Röchling und dem Psychotherapeuten Michael
Borg-Laufs bestehende Arbeitsgruppe Kinderschutz des Fachbereichs
Sozialwesen hochrangige Experten u.a. aus dem Bundesjustizministerium
gewonnen. In der Diskussion formte sich der Eindruck heraus: Die
Politik tut sich schwer, eine grundlegende Neuausrichtung zu
vollziehen. Das ist jedoch, wie vor allem die Beiträge von Psychologen
über die psychischen und sozialen Folgen von Verwahrlosung deutlich
machten, im Interesse des Kindeswohls erforderlich. Zwar müssen die
Familiengerichte auch jetzt schon eingreifen, wenn das Kindeswohl
gefährdet ist, doch gebe es eine "gewisse Bandbreite" der
anzuordnenden Maßnahmen, so Walter Röchling. Vor allem müsse den
Gerichten ermöglicht werden, eher als bisher einzugreifen.

Eines der größten Probleme in der täglichen Gerichtspraxis sei z.B.
das von den Eltern gedeckte oder hingenommene oder jedenfalls
erzieherisch nicht genügend angegangene Schulschwänzen. Das Spektrum
der Sorgerechtsmaßnahmen reiche hier bis zur Trennung des Kindes von
seinen Eltern. Zwar gebe es die Möglichkeit, durch eine
beaufsichtigende Pflegschaft oder durch Entzug des
Aufenthaltsbestimmungsrechts zu versuchen, Einfluss auf das Verhalten
des Kindes zu nehmen. An diesem Beispiel werde aber deutlich, so
Röchling, dass das neue Gesetz nur etwas bringe, wenn auch die
Eingriffsschwelle gesenkt werde, um ein - vom Gesetzgeber ja ebenso
gewünschtes - früheres, schnelleres und präziseres Eingreifen zu
ermöglichen.

Arten der Pressemitteilung:
Forschungs-/Wissenstransfer
wissenschaftliche Tagungen

Sachgebiete:
Gesellschaft
Pädagogik
Politik und Recht
Psychologie

 

 

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/pages/de/news230861

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution154

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