An das Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
D-96045 Bamberg
2. Senat
Betreff: Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06: Vorbildlich für Demokratie und Rechtsstaat?
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter,
Ich beziehe mich auf die Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021
Darin wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Sie werden so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten die schweizer Rechtsanwältin und russische Beobachter was ganz anderes:
Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier).
Im Zusammenhang mit dem Schreiben von ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze (Anlage 1) ist mir auch das Fehlen der Verwirklichung der im Grundgesetz geforderten Gewaltentrennung aufgefallen.
Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
- Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet und D verstößt gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage E), d.h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EMRK) und die Bindung an das Gesetz stehen nur auf dem Papier und sind nicht gewährleistet (Anlage 2: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm).
- das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit Anlage 3: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm) müßte auch in den letzten acht Bundes-ländern respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnis aus dem Obrigkeitsstaat. In Bayern gibt es Verwaltungstransparenz bisher nur in Passau.
- Entkriminalisierung der Beleidigungen (siehe Anlage 4: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180.000 Personen wegen Beleidigung ermittelt, das entspricht ca. 20% aller Verurteilten in Strafverfahren Anlage 4: http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html)
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt möchte ich mich dafür einsetzen EU Normen auch in Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
"In Deutschland entscheiden (jedoch) die Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern - zumeist allein, selten in einer für sie je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlichen Zusammenarbeit mit Mitwirkungsgremien. In Deutschland führen Minister die oberste Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter. " Die Vorgabe des Grundgesetzes ist noch nicht umgesetzt, obwohl sich der Deutschen Richterbund und die Neue Richtervereinigung dafür einsetzen.
Hitler war die Regelung des Kaiserreiches zur Dienstaufsichtsfreiheit beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBI I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus. Diese Aufsicht wird auch heute noch praktiziert.
Beim fehlenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist Bayern im Wesentlichen in Europa isoliert: Nur Weissrusslnd und Russland verweigern ihren Bürgern diese Bürger- und Menschenrecht. Nur noch 5 Bundesländer fehlen IFG oder Pläne dazu.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 5):
- Punkt 46: Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung würde die Einbeziehung der Menschenrechte in die beruflichen Laufbahnen weiter stärken. Der Kommissar ermutigt zur Aufnahme der Menschenrechte als Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich. Außerdem würden staatliche Bedienstete im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene von einer Menschenrechtsschulung profitieren, die auf ihr Arbeitsgebiet zugeschnitten ist.
- Der Menschenrechtskommissar bedauert auch in Punkt 35, dass Menschenrechte in der juristischen Ausbildung meist freiwillig sind und fordert das Justizministerium auf im Europaratsprogramm für "Human Rights Education for Legal Professionals (HELP)" aktiv mitzuarbeiten und dass die Bundesländer Richter und Ankläger in der Europäischen Menschenrechtskonvention schulen.
Bitte zörgern Sie nicht dieses Angebot anzunehmen um sich mit Menschenrechten vertraut zu machen um Deutschland an Europa und die zivilisierte Welt heranzuführen.
Mit freundlichen Grüssen,
Walter Keim
Anlagen:
Petitionen Recht auf gute Verwaltung und Informationsfreiheit: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/petitionen.htm
Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/gewaltentrennung.htm
Informationsfreiheit: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-material.htm
Beleidigung in Deutschland und Europa: Defamation is international law, OSCE, Coucil of Europe and law in Germany: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/defamation.htm , http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 und http://beschwerdezentrum.de/_aktuell/Briody_Artikel/beleidigungsgesetze.html
Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html, https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman
Walter KeimNetizen: http://walter.keim.googlepages.com/home
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