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mal gute Nachrichten und es gibt sie doch die Ausnahme-Richter. Eine Lupe braucht man schon!
Christofer hält sich seit den Sommerferien das erste Mal wieder für fünf Tage in unserer Familie auf.
Die Kommunalaufsicht unter Verantwortung des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Leimbach, versucht offenbar weiterhin eine Umgangsintensivierung mit dem Ziel der Familienzusammenführung zu verhindern. Auch der Beschluss des BGH wird ganz offensichtlich durch behördlichen Ungehorsam ignoriert. So wird der Vormund nach unseren bisherigen Erfahrungen gesetzeswidrig reglementiert. Wie zu erwarten war, musste uns der Vormund mitteilen, dass Christofer nicht das Wochenende mit seinem Vater verbringen darf.
Die Kommunalaufsicht war der Ansicht, dass lediglich 36 Stunden Umgang nachzuholen seien. Man hat den Pflegeeltern erst an diesem Tag das Nachholen von ausgefallenen Umgängen angedroht. So wollte man die davor ausgefallenen Umgangszeiten unter den Teppich kehren. Kazim war gezwungen, am Donnerstag wieder einen Eilantrag an das AG zu stellen.
Die Richterin reagierte sofort und hörte Christofer telefonisch an. Christofer hielt sich zu dieser Zeit in unserer Familie auf. Zwei Stunden später kam der erlösende Beschluss, dass Christofer bis Montag bei uns bleiben darf. Christofer freute sich sehr. Wir riefen die Mutti seines Freundes an und Peter durfte noch am Freitag zu uns kommen. Das Gericht wies nochmals darauf hin, dass allein dem Amtsvormund das generelle Regelungsrecht zu steht. Wir erwarten, dass nun auch die Juristen im Landesverwaltungsamt endlich die Rechtsprechung verstehen werden.
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