Samstag, Dezember 15, 2007

wichtig: Der Kommentar - Politik - FAZ.NET - Kinderrechte im Grundgesetz: Spirale nach unten + Es droht die Verstaatlichung der Kinder

danke Thomas (http://presseblog.blogger.de/stories/995155/ und http://presseblog.blogger.de/stories/995138/) - der Mann hat wirklich recht, man hat jedoch vergessen, auf Hitler hinzuweisen, der sich ob solcher Entwicklungen auch heute noch wohl entzückt fühlen würde. Gerade gegen solche Exzesse und dem Halbwissen, was Deutschland über das Dritte Reich immer noch erfolgreich verdrängt mit Hilfe von öffentlich rechtlichen bestellten Grossinquisitoren a la Kerner im Scheiterhaufeneinsatz gegen Eva Hermann, wurde in Art. 6 GG Abs 2 ja formuliert:

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Genau dieselbe Zielrichtung haben die Kopfnoten der Schule, die jetzt in NRW diskutiert werden. Bitte dringend an dieser Diskussion beteiligen. Mir liegen Beweise aus Bayern vor - wo die Kopfnoten schon eingeführt sind. Dort hat ein Schüler für seinen Vortrag eine B-Note bekommen und die Schülerin an einer anderen Schule für exakt denselben Vortrag ein A-Note. Hier wird Angepasstheit statt Selbstbestimmtheit geprüft und wer nicht konform ist, kommt ins Heim oder Pflegefamilien. Und die Eltern zahlen für solche Experimente. Das ist kein Schwarzmalen, sondern so wird es nach aller Erkenntnis, die mir vorliegt kommen und deshalb müssen diese Dinge öffentlich diskutiert werden.

Zu den wesentlichen Zitaten:

In der Familienpolitik dreht sich seit Jahrzehnten eine Spirale nach unten: Mit der Kinderzahl steigt das Armutsrisiko, mit der Armut der Druck auf doppelte Erwerbstätigkeit, mit der Doppelbelastung die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder, mit der Zahl der „Problemkinder“ der Wunsch nach öffentlicher Betreuung. So hat die Politik die Probleme geschaffen, die sie zu lösen vorgibt.

Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, hat es gerade wiederholt: „Ziel muss in der Tat sein, dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen verpflichtend wird. Aber man kommt nicht in einem Schritt dahin.“ In diesem Umfeld würde sich auch Margot Honecker wohl fühlen.

Es droht die Verstaatlichung der Kinder

An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

Liebe Gruesse

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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 

 

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Kinderrechte im Grundgesetz

Spirale nach unten

Von Stefan Dietrich

13. Dezember 2007 Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.

Der SPD genügt das nicht. Ihr Vorsitzender Beck will, dass im Grundgesetz steht: „Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Maß an Gesundheit.“ Das wird man beim ersten Hinsehen gewiss gern unterschreiben. Im Artikel 6 geriete dieser Satz aber sofort in Konkurrenz mit jenem im Absatz 2: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Kinderrecht stünde dann unter Umständen gegen Elternrecht.

Das eigentliche Ziel ist ein anderes

Das Elternrecht aber bildet (noch) die stärkste verfassungsrechtliche Barriere gegen eine Verstaatlichung der vorschulischen Erziehung. Das eigentliche Ziel dieses Vorstoßes zur Verfassungsänderung ist deshalb, das eine durch das andere zu ersetzen – auch wenn Beck das jetzt noch nicht sagt.

Der Boden dafür ist längst bereitet, auch mit Hilfe der Union: Mal mitleidig, mal vorwurfsvoll beklagen Politik und Medien die wachsende Überforderung von Eltern, fehlende Erziehungsfähigkeit und mangelnde Frühförderung der Kinder.

Ungute Familienverhältnisse gibt es gewiss, aber überfordert sind die meisten Eltern nicht mit ihren Kindern, sondern vom Staat. Über alle Konjunkturzyklen hinweg ist der Anteil der Kinder, deren Unterhalt durch Transferleistungen gesichert werden muss, ständig gestiegen – nach neuesten Erhebungen auf 25 Prozent. Der Darmstädter Familienrichter Borchert prangert an, dass heute schon ein Facharbeiterlohn von 30.000 Euro nicht mehr ausreiche, um eine Familie mit zwei Kindern zu ernähren; Kinderlose lägen dagegen bei gleichem Einkommen weit über dem sozialen Minimum.

Was unter den Tisch fiel

In der Familienpolitik dreht sich seit Jahrzehnten eine Spirale nach unten: Mit der Kinderzahl steigt das Armutsrisiko, mit der Armut der Druck auf doppelte Erwerbstätigkeit, mit der Doppelbelastung die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder, mit der Zahl der „Problemkinder“ der Wunsch nach öffentlicher Betreuung. So hat die Politik die Probleme geschaffen, die sie zu lösen vorgibt.

Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, hat es gerade wiederholt: „Ziel muss in der Tat sein, dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen verpflichtend wird. Aber man kommt nicht in einem Schritt dahin.“ In diesem Umfeld würde sich auch Margot Honecker wohl fühlen.

Es gab die Chance, diese Spirale zu durchbrechen. In den Bundestagswahlkampf 2005 zogen die Unionsparteien mit dem Versprechen, den steuerlichen Grundfreibetrag je Kind auf 8000 Euro anzuheben. Die Mehrheit der heutigen Transferempfänger wäre damit wenigstens unabhängig von staatlichen Zuwendungen geworden. In den Koalitionsverhandlungen fiel dieses Postulat unter den Tisch.

Verlierer gibt es viele

Die Union schrieb sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf die Fahnen und feierte das als mutigen „Abschied von einem antiquierten Familienbild“. Zweimal vier Milliarden Euro zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Müttern flossen in den Ausbau der Krippenplätze und in das neue Elterngeld. Dass Letzteres vor allem Besserverdienenden zugutekommen sollte, war beabsichtigt, wurde von Frau von der Leyen aber mit der Behauptung gerechtfertigt: „Alle Familien stehen künftig besser da“.

Nach nicht einmal einem Jahr sieht die Bilanz anders aus: Der Münsteraner Verwaltungswissenschaftler Stefan Fuchs hat aus vorliegenden Daten errechnet, dass annähernd sechzig Prozent der Eltern mit dem Elterngeld schlechter dastehen als mit dem abgeschafften Erziehungsgeld (zwei Jahre lang monatlich 300 Euro). Verlierer sind vor allem einkommensschwache und kinderreiche Familien, auch Alleinerziehende und Studenten.

Es droht die Verstaatlichung der Kinder

An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.



Text: F.A.Z.

 

 

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E65870639155F47D1BF9AF372B8D1DBA6~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

Kinderschutz ins Grundgesetz?

„Absurd, gefährlich und kontraproduktiv“

13. Dezember 2007 Die CDU wehrt sich gegen den Vorschlag der SPD, Kinderrechte als Staatszielbestimmung im Grundgesetz zu verankern. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der F.A.Z. am Donnerstag: „Diese Forderung ist absurd, sogar gefährlich und kontraproduktiv. Dem rechtsunkundigen Bürger wird damit der Eindruck vermittelt, dass es ein Defizit beim Kinderschutz gibt, weil es nicht im Grundgesetz steht.“ Auch wenn Kinderschutz als Ziel in der Verfassung verankert gewesen wäre, hätte die Tötung von fünf Kindern durch ihre offenbar geistig verwirrte Mutter in Schleswig-Holstein wahrscheinlich nicht verhindert werden können.

Das Grundgesetz werde durch solche, eine falsche Sicherheit vortäuschenden Ergänzungen zum „Neckermann-Katalog“, in der nach Tieren und Kindern demnächst noch der Schutz von „Dicken, Dünnen und Greisen“ als Ziel aufgenommen werde, sagte Gehb. Er zweifle nicht Becks „moralische Motive“ für den Vorstoß an: „Aber gut gemeint ist etwas anderes als gut gemacht.“

„Dann muss nachgehakt werden“

Die Rechtspolitiker in der Unionsfraktion stünden „wie eine Eins“ gegen die Forderung nach Aufnahme eines eigenen Grundgesetzartikels zum Kinderschutz: „Wir müssen behutsam mit populistischen Forderungen im Grundgesetz umgehen.“ Er werde bis zum Schluss „erbittert“ gegen solche Pläne kämpfen, kündigte Gehb an. Er sei nicht gegen Kinderschutz, aber der Rahmen der ordentlichen Gesetzgebung reiche dafür völlig aus. So halte er auch den Zwang für Eltern zur Vorsorgeuntersuchung ihrer Kinder für richtig: „Wenn Untersuchungstermine nicht wahrgenommen werden, muss nachgehakt werden.“

Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen bilden auch den Kern eines 37-Punkte-Programms der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Das sagte am Donnerstag der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte einen Gesetzentwurf an, der familiengerichtliche Maßnahmen erleichtern soll. Er sieht weitreichende Konsequenzen für Eltern vor, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln.

Singhammer sagte, die ärztlichen Kindervorsorgeuntersuchungen müssten so konzipiert sein, dass Anzeichen für Kindesmisshandlung erkannt würden. Außerdem sollten die Untersuchungsintervalle verkürzt und mit einem Bonussystem Anreize geschaffen werden, damit alle Eltern die Untersuchung für ihr Kind wahrnehmen.

„Gerichte werden zu spät angerufen“

Frau Zypries forderte die Jugendämter dazu auf, Gerichte früher einzuschalten. „Leider werden die Familiengerichte häufig sehr spät angerufen“, sagte die Ministerin. „Meist ist die Situation für die Kinder dann schon so schlimm, dass sie aus der Familie herausgenommen werden müssen.“

Mit den neuen Maßnahmen sollen Gerichte künftig die Möglichkeit bekommen, bereits „beim Verdacht einer Kindeswohlgefährdung“ die Eltern zu einem Gespräch laden zu können. Gerichte sollten außerdem anordnen können, dass die Eltern besser mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und Angebote der Jugendhilfe annehmen. Dazu gehörten auch Erziehungsgespräche oder Vorsorgeuntersuchungen. Verweigern sich die Eltern, „müssen sie mit einem Eingriff des Familiengerichts in ihr Sorgerecht rechnen“, sagte die Ministerin.



Text: holl./F.A.Z. und FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

 


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