Strafantrag gegen Staatsanwalt Sippel und Richter Taszis - Mehrfacher Bruch der hessischen Landesverfassung durch Staatsanwälte und Richter - Staatsanwalt – Richter – Studiengebühren Hessen – Verurteilungen von protestierenden Studenten -
Düsseldorf, den 14.09.2007 – Franz Romer – Strafanzeige und Pressemitteilung
Verteiler:
Staatsanwaltschaft Marburg über Generalstaatsanwalt,
Justizministers Jürgen Banzer, Wiesbaden
Kopien: Listen, Auslandspresse, AStA, GEW – ich bitte um Weiterverteilung
Aufmerksam geworden auf die vielen Skandale bin ich durch verschiedene Beiträge in Online-Medien und durch die Beschäftigung mit hessischen Jugendämtern, hessischen Richtern und der Hessischen Landesverfassung
Ein Trend ist zu beobachten: es scheint die blanke Willkür in vielen Amtsstuben ausgebrochen zu sein. Es wird von völlig irrationalen Jugendämtern, -Staatsanwälten und -Richtern glaubhaft und belegt berichtet. Die Pressestelle des Amtsgerichts Frankfurt reagiert auf Rückfragen in einer Familiensache nicht mehr.
Glaubhaft und belegt ist der Fall des Staatsanwalt Sippel und des Jürgen-Peter Taszis, Richter am Amtsgericht Marburg. Er verurteilte einen Studenten, der wegen der Studiengebühren eine Straße blockierte, wegen Nötigung zu EUR 1.800. Weitere Verfahren sind angekündigt, mit der Verurteilung muss bei der Qualität des Richters gerechnet werden. Diese erste Verurteilung geschah unter offenkundigem Bruch der hessischen Landesverfassung und zwar unter zweifachem Bruch. Richter Taszis ist schon öfter auffällig geworden und scheint ein mutmaßlicher Rechtsbeuger zu sein. Ob er je angeklagt und verurteilt wird, scheint bei der generellen Qualität eher zweifelhaft.
Worin besteht nun der mehrfache Bruch der hessischen Landesverfassung: Ausweislich einer Expertise der Landesanwältin, Prof. Dr. Ute Sacksofsky ist das fragliche Gesetz wegen der Studiengebühren Landesverfassungswidrig und damit nichtig. Des Weiteren schreibt die hessische Landesverfassung zum Schutze ihrer Verfassung zwingend und bindend vor: XI. Der Schutz der Verfassung - Artikel 146 – „Es ist Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.“
Das haben die protestierenden Studenten ja wahrlich getan und trotzdem wurde einer verurteilt und der Rest wird von dem, mutmaßlich gegen das Gesetz agierenden Richter Taszis in Nutzungsgemeinschaft mit der Staatsanwaltschaft sicher auch bald dran sein.
Was gedenkt also das hessische Justizministerium zu tun?
Ich erstatte also hiermit Strafanzeige gegen benannten Staatsanwalt und Richter, wie auch gegen alle weiteren unbekannten Straftätern, die sich aus den Quellen ergeben könnten wegen aller in frage kommender Straftaten und bitte um Mitteilung des Aktenzeichens.
Politisch ist es ohnehin ein weiteres Stück aus dem Tollhaus einer völlig gegen Familien gerichteten Politik: Der Sozialpakt der UN schreibt in seinem Artikel 13 die Kostenfreiheit der Bildung vor. Erinnern sie sich, dass Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, vorher war das mal bis zum 27. Lebensjahr der Kinder. Jetzt gibt es noch die Studiengebühren on TOP!
Freundliche Gruesse
Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande: Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
Quellen:
http://www.landtag.hessen.de/Dokumente/Plenarsitzungen/hessische-verfassung.pdf
XI. Der Schutz der Verfassung
Artikel 146
Es ist Pflicht eines jeden, für den Bestand der Verfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Kräften einzutreten.
http://www.gew-huf-kassel.de/print.php?news.27
Stellungnahme der Landesanwältin, Prof. Dr. Ute Sacksofsky, zum Thema Studiengebühren in Hessen
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,500604,00.html
Die Landesanwältin hält nicht nur die rot-grüne Klage für "zulässig und begründet", sondern hat darüber hinaus einen eigenen Antrag gestellt, "dieses Gesetz für nichtig zu erklären". Hintergrund ist der Artikel 59 der hessischen Landesverfassung, der unentgeltlichen Unterricht an Hochschulen verlangt und "Schulgeld" nur dann zulässt, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern erlaubt.
Gutachten der Landesanwältin Prof. Dr. Ute Sacksofsky
Roland Koch, hessischer Ministerpräsident (CDU), 60 km/h Übergeschwindigkeit:
Für Politiker gilt kein Tempolimit
Silke Lautenschläger, hessische Sozialministerin (CDU), 50 km/h Übergeschwindigkeit:
Im Temporausch zur Drogenhilfe
Rasante Regierung fährt filmreif über die Autobahn
Dr. Christean Wagner, hessischer Justizminister (CDU), 40 km/h Übergeschwindigkeit:
Justizminister geblitzt
Ob die teuren Gutachter beauftragt werden, entscheiden die Gerichte auf der Grundlage des politischen Opportunismus. Während eine Buße von 15 Euro gegen den Journalisten Gerhard ausreichte um Dr.Schott heranzuziehen, wurden schwere Gewalttaten eines einheimischen Rechtsextremen als Sachbeschädigung bagatellisiert und kein Gutachter bestellt.
Dass es bei politischen Protesten zu Unannehmlichkeiten für viele kommt, ist kaum zu vermeiden. Aufgrund des rechtfertigenden Notstands ist es oft rechtswidrig die Protestierer wegen Nötigung und ähnlicher Delikte zu verurteilen.
Hohe Geldstrafe für Autobahnblockierer
Autobahnblockierer zu 1800 Euro Strafe verurteilt
Notfalls muss halt Nötigung herhalten
Neuer Gerichtstermin wegen Umgehungsstraßenblockade
http://de.indymedia.org/2007/08/192375.shtml
http://www.richterdatenbank.org/staatsanwaltdatenbank/StaatsanwaltSatiren/113.html
http://www.google.de/search?num=100&hl=de&newwindow=1&q=marburg+generalstaatsanwalt+&meta=
http://www.projektwerkstatt.de/polizei-rechte/index.html
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