Sonntag, September 09, 2007

RE: [papa-info] @Thomas@Liste / Re: NICHT UNTERSTÜTZEN!!! RE: Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis Kinderrechte startet Kampagne

Hallo Thomas und Roger,
 
meine gestrige Information war vorschnell, ohne den Inhalt der Seite (http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/) gründlich durchzulesen. Ich habe meine Stimme wieder zurückgezogen und werden dieserhalb auch nochmals die Unicef anschreiben und dies auch öffentlich tun. Das was da vorbereitet wird an GG-Änderung ist ein "Ermächtigungsgesetz" gegen Eltern:
 
Die kommunale Ebene ist ja gerade das Problem, dann dort wird wider GG + Beamtengesetze und sozusagen mit einem halben Dienstherren gepfuscht. Eine weitere, laufend von mir reklamierte Thematik ist, dass die Pflegeeltern richtig Geld bekommen für die Pflegekinder. Dieses Geld wird Eltern vollständig vorbehalten. Dies ist eine Besserstellung von Pflegeeltern gegenüber Eltern. Die Arbeit des Jugendamtes krankt daran, dass hier
 
Eine weitere Tatsache ist, dass auch immer mehr Kinder aus streitigen Scheidungs- und Trennungssituationen kurzerhand ins Heim kommen, mit Kostensätzen von mehreren tausenden EUR pro Monat. Die Organmacht lokale Exekutive (bitte immer desen Begriff verwenden!) steuert das. Hier haben sich im Umfeld kriminelle Organisationen gebildet, die bekämpft werden müssen.
 
Eines der widerwärtigsten Beispiele, welches mir gerade unterkam ist ein Vater eines Sohnes, dessen Lebensgefährtin auszog, die sich nicht ums Kind kümmerte. Vater geht zum Jugendamt und will Hilfe. Mutter war derweil verschwunden. Jugendamt: "Ja, wie wollen Sie denn sich um Ihren Sohn kümmern, Sie haben ja nicht einmal eine Arbeit!". Vater zieht los, besorgt sich eine Arbeit und geht wieder freudestrahlend zum Jugendamt: Jugendamt: "Ja, wie wollen Sie sich denn um Ihren Sohn kümmern, wenn Sie arbeiten?". Ergebnis: Blattschuss. Kind seit 2001 im Heim. Nehmt eine völlig neue Taktik mit dem Jugendamt wahr: sofort, wenn das Jugendamt auf den Plan kommt: sofort Akteneinsicht und was immer Ihr findet, macht überall weitere Akteneinsichten. Dort wird alles wunderschön dokumentiert, wie es schon Lawrence W. Shirer hocherfreut, über die Menge des dokumentierten Materials, beschrieb in: "Aufstieg und Fall des Dritten Reiches".
 
Immer wieder muss ich betonen, dass das Problem daran liegt, dass wir keine Demokratie gem. Art. 20 Abs 2 haben, trotz der Tatsache, dass uns das immer in der Schule "eingetrichtert" wurde. Viele Gesetze im BGB und anderen stammen noch von 1871, so als ob keine Zeit gewesen wäre seit Kriegsende etwas zu ändern. GG Art 19 Abs 1 wird nirgendwo umgesetzt, auch nicht im SGB VIII § 8 a http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__8a.html und sind deshalb nichtig. Es braucht die Grund- und Menschenrechte im GG als Katalog, der bei Nichteinhaltung Strafbarkeit und Staatshaftung generiert. Das beste Interesse des Kindes ist positiv auf das Kind gerichtet, das Kindeswohl gegenteilig, ist ein ebenso undeutlicher und unklarer Begriff, wie die Würde des Menschen. Hier sind wir beim Schönheitswettberwerb gelandet.
 
Noch wichtiger, solange sich Richter nicht an das Gesetz halt (Art 97 GG), sondern dem Rausch des Auslegungswahns fröhnen mit dem sich jeder jedem bereits alles bewiesen hat und sei es noch ein so grosser und sich widersprechender Unsinn, muss das gestoppt werden. Hier wäre zu diskutieren, wie so etwas geschehen könnte. Und wo hat schon irgendwer von einer Strafanzeige oder besser einem Strafantrag des Bundesverfassungsgerichtes gehört in Sachen Görgülü???:
 
aus den Görgülü-BVerfG-Presseerklärung und -Beschluss vom 28. Dezember 2004 – 1 BvR 2790/04 – der sogenannte Umgangsbeschluss
Zitat aus der Presseinformation
Vielmehr spricht vieles dafür, dass das OLG gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen und damit willkürlich das Recht des Bf auf den gesetzlichen Richter verletzt hat. Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist. Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein.
Zitat Ende
 
Zitat aus dem Urteil - Randziffer 21 - 23
aa) (1) Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt unter anderem dann vor, wenn sich eine Entscheidung des Gerichts bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen, also willkürlich ist (vgl. BVerfGE 3, 359 <363 f.>; 29, 45 <49>).
 
22(2) Diese Voraussetzungen dürften hier erfüllt sein. Der bisherige objektive Verfahrensablauf legt die Vermutung nahe, dass sich das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen, indem es die materielle Umgangsregelung des Amtsgerichts, die nicht zum Verfahrensgegenstand der Untätigkeitsbeschwerde gehört, überprüft (a) und damit die Regelung des § 621 g in Verbindung mit § 620 c Satz 2 ZPO umgangen hat, wonach eine Beschwerde gegen einstweilige Umgangsregelungen nicht zulässig ist (b).
 
23(a) Das Oberlandesgericht hat die Umgangsregelung des Amtsgerichts zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert, ohne nachvollziehbar zu begründen, wieso es dazu im Verfahren der Untätigkeitsbeschwerde befugt ist. Zwar hat es sich bei seiner Entscheidung auf § 621 g in Verbindung mit § 620 b Abs. 1 ZPO berufen, wonach das Gericht die einstweilige Anordnung „auf Antrag" aufheben beziehungsweise abändern kann. Das Oberlandesgericht hat aber nicht ansatzweise dargelegt, wieso es im Rahmen der Untätigkeitsbeschwerde zu einer Entscheidung gemäß § 621 g in Verbindung mit § 620 b Abs. 1 ZPO berufen ist. Dazu hätte es sich aber nicht nur wegen des Charakters der Untätigkeitsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf veranlasst sehen müssen (aa). Eine entsprechende Erläuterung wäre auch geboten gewesen, weil die Beschwerdeführer des Untätigkeitsverfahrens ersichtlich selbst nicht von der Anwendbarkeit des § 620 b Abs. 1 ZPO ausgegangen waren; sie haben den erforderlichen Antrag nicht gestellt - jedenfalls nicht ausdrücklich (bb).
Zitat Ende
Was heisst das also: Bundesverfassungsgericht bezichtigt OLG-Richter Naumburg der Willkür - spricht Rechtsbeugung - ? Und am Landgericht Halle wurde ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen. Das heisst den Naumburger OLG-Richter sind jetzt weitere Landgerichtsrichter beigesprungen - eine unglaubliche Verwobenheit - und es wird kein Verfahren eröffnet. Wie ich hörte, ist die Generalstaatsanwaltschaft in Revision beim OLG Naumburg gegangen. Und wo ist der Strafantrag gegen die Richter am Landgericht Halle wegen weitere Rechtsbeugung durch den Nichteröffnungsbeschluss? Zu fordern wäre hier von den Landgerichtsrichter:
 
Hier muss also überlegt und diskutiert werden, wie dieser Sache mit den Richtern beizukommen ist. Und die Frage erneut diskutiert werden, wieso Jugendamt kein Zwangsgeld auferlegt bekommt, bei Nichtbeachtung, wer denn sonst?
 
Ich schrieb in einem anderen Fall an OLG-Richter, wo es um Rechtsbeugung in einer drakonischen , weiteren Entziehung eines drei Tage alten Säuglings aus dem Kindsbett in Düsseldorf geht (siehe auch Fall Haase, Münster):
 
Zitat
Hier distanzlos zu eigenem Heimvorteil in vorsorglicher Eigenprotektion den gesetzlich klar definierten Tatestand der Norm mutmaßlich ins Gegenteil zu verdrehen stellt mutmaßlich bereits vorsätzliche Rechtbeugung aus hiesiger Sicht dar. Eine Gesetzeskompetenz steht Richtern in potentieller Selbstbetroffenheit nicht zu, selbst wenn solche schwerwiegenden  Verletzungen hier auch in Ansehung des GG, der EMRK und der UN Kinderrechtkonvention vorliegen und vorlagen, die im Rahmen der Kindeswohldefinition beachtlich sein dürfen. Dies ist klar definiert in BVerfGE 87, 273 Beschluss vom 3.11.1992 zu 1 BvR 1243 / 88, dass keinem Richter Gesetzeskompetenz, also auch nicht Richterrecht zusteht, auch nicht dem BGH. Auch schlecht definierte Gesetze machen einen Richter noch nicht zum Gesetzgeber. Vielmehr muss er schlecht definierte Gesetze an das Verfassungsgericht melden und von dort Weisungen einholen.
Zitat Ende
 

so meine ganz persönliche Meinung und

Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
German politics:        It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

 
 


From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of VAfK - Roger Lebien
Sent: Sunday, September 09, 2007 1:50 PM
To: TSochart@vaeter-aktuell.de
Cc: papa-info@listserv.shuttle.de
Subject: [papa-info] @Thomas@Liste / Re: NICHT UNTERSTÜTZEN!!! RE: Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis Kinderrechte startet Kampagne

Hallo Thomas,

sollen wir denn irgendwas formulieren? Ich hatte das schonmal ins Manndat-Forum gestellt. Ich denke man muss da unbedingt was unternehmen. Hier sollen unter dem Deckmantel der Kinderrechte staatliche Eingriffsmöglichkeiten etabliert werden. Leider ist das den meisten Leuten nicht bewusst.

Hier in Aachen gab es mal den Versuch eines Kinderparlamentes, der nach den ersten Versuchen eingeschlafen ist. War erst groß in der Zeitung angekündigt worden (wegen den armen, bösen, rumlümmelnden Kindern mit Migrationshintergrund) und dann am Ende doch nur eine Totgeburt.

Wenn sowas noch nicht mal auf kommunaler Ebene funktioniert, wo es echt funktionieren könnte, wenn man nur ernsthaft wollte, dann haben wir von einer Grundgesetzänderung(!) nun wirklich nicht viel Gutes zu erwarten.

Ich gönne den Behörden einfach nicht, dass sie sich für das von ihnen verursachte Elend nachher auch noch als Problemlöser hinstellen dürfen.

Der angeblich so soziale Sozialstaat steckt verwahrloste Kinder einer unverheirateten, alleinerziehenden HARTZ IV-Empfängerinnach einer Inobhutnahme lieber in eine Pflegefamilie als zumindest die Übertragung der Sorge und des ABR auf den Vater wenigstens zu überprüfen!!!

Ich kenne einen Dipl.-Ing. der ist ein 100%-korrekter Vater, und der hat keine Chance an der Sorge zu seinem Kind beteiligt zu werden, die im Moment (wegen ledigem Familienstand) bei einer HARTZ IV-empfangenden Opernsängerin liegt, deren Eltern wiederum Kohle wie Dreck haben und denen es tatsächlich an nichts mangelt.

Nichtsdestotrotz lebt die Frau mit dem Kind in "statistischer Armut" und der Sozialstaat versucht sich für beide(!) am Vater des Kindes schadlos zu halten. Da kann man sich doch nur an den Kopf fühlen... Und von dieser Art der Arbeit, leben dann ARGE- und Jugendamtsmitarbeiter, Richter und Anwälte, während Mutter Vater und Kind am oder unterhalb des Existenzminimums runknappsen.

Da kann man doch nur reinhauen, wenn ausgerechnet dieses Pack dann die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung propagiert....

Gruß


 

  Zu dem Thema "Kinderrechte ins Grundgesetz" brauchen wir dringend eine öffentliche, sachliche Diskussion. Die Forderung ist zunächst einmal richtig und deshalb habe ich mich dieser Forderung angeschlossen.

Nun gibt es die ersten Vorschläge für eine Ergänzung von GG Art.6. Man hat sogar die richtige Stelle im Grundgesetz gefunden, an der etwas verändert werden muß. Soweit so gut.

Alt-Bundespräsident Roman Herzog: erst ein paar schmalzige Worte und dann: "Da wo eine Familie nicht funktioniert, müssen Kinder auch Rechte haben, die sich gegen die Familie richten." Drittes Reich und DDR lassen grüßen.
www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/fileadmin/kinderrechte/grundsatzpapier.pdf

Einfach nur NEIN sagen, greift zu kurz. Wir müssen da schon etwas konstruktiver sein.

Unser Neuvorschlag, der hier in der Mailingliste erarbeitet wurde, für eine komplette Neuformulierung von GG6 steht nun schon seit 2 Jahren im Internet. Das müssen wir sinngemäß kommunizieren.
www.vaeter-aktuell.de/FNC/_GG

Viele Grüße
Thomas



herby schrieb:
Beachtet auch mal die ganze Entwicklung seit der Weimarer Republik.
Der Staat kommt seiner Funktion dem Schutz der Familie nicht nach, sondern mischt sich immer mehr und mehr in die Familie ein.
Den Behörden wird Tür und Tor noch weiter geöffnet und den Familien die Rechte mehr und mehr abgeschnitten.
 
Gruß Herby
 
 
 NICHT UNTERSTÜTZEN!!! RE: Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis Kinderrechte startet Kampagne

Unterstützt das bloß nicht!!! In der Anlage könnt ihr Euch mal durchlesen, was es mit diesen "vermeintlichen" Kinderrechten in Wahrheit auf sich hat!!!

 

Gruß,

 

Roger Lebien

  www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de
Die Aktion ist sehr sinnvoll. Bitte tragt euch ein als Unterstützer.

Viele Grüße
Thomas



Deutsche Liga für das Kind
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Newsletter Nr. 237 vom 7.September 2007


(3) Kinderrechte ins Grundgesetz: Aktionsbündnis Kinderrechte startet Kampagne

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund) ruft dazu auf, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Im Vorfeld des Weltkindertages am 20. September startet das Aktionsbündnis eine gemeinsame Kampagne unter dem Motto �Kinderrechte ins Grundgesetz! Ich bin dafür�. Ab sofort kann jeder im Internet unter www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de die Forderung nach einer Stärkung der Kinderrechte unterstützen. Bundesweit werden auf den Weltkindertagsfesten zehntausende Postkarten mit dem Unterstützeraufruf verteilt. Das Aktionsbündnis appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Rechte der Kinder im deutschen Grundgesetz zu verankern.

�Die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört�, sagte UNICEF-Vorsitzende Heide Simonis. �Kinder sind unsere Zukunft � doch in unserer Gesellschaft sind sie zur Minderheit geworden. Deshalb müssen wir mehr tun, um ihre Rechte zu wahren.�

�Der Staat muss stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Verdeutlichung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen geht�, betonte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger. �Wichtig ist dabei, dass die Kinderrechte als Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Nur so ist gewährleistet, dass Kindern in Deutschland eine starke einklagbare Rechtsposition zugestanden wird�, so Krüger weiter.

�Angesichts der aktuellen Zunahme von Kinderarmut, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und der häufigen Fälle von Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder, dürfen wir in Deutschland keine Zeit verlieren. Durch die Grundgesetzänderung würde der Staat auch zeigen, dass er der Umsetzung der Kinderrechte in die Praxis hier und jetzt hohe Priorität einräumt�, betonte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers.

Die frühere Senatorin für Justiz a.D. in Hamburg und Berlin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit unterstützt die Kampagne: �Persönlich halte ich es für wichtig, dass der Staat und die Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Damit werden Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt. Wichtig ist aber auch, dass die Förderung, insbesondere sozial benachteiligter Kinder, und der Schutz für Kinder verbessert werden. Ganz besonders liegt mir am Herzen, dass Kinder gehört und beteiligt werden, wenn es um ihre Belange geht�, betonte Peschel-Gutzeit.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte lädt alle Bürgerinnen und Bürger und alle Kinderrechtsorganisationen in Deutschland ein, sich der Initiative anzuschließen. Schon jetzt haben sich eine Vielzahl von Organisationen dem Aufruf angeschlossen, darunter die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), das Diakonische Werk der EKD e.V., der Paritätische Wohlfahrtsverband Deutschland und die Naturfreundejugend Deutschlands.

Weitere Termine zur Kampagne �Kinderrechte ins Grundgesetz� in Berlin:
(1) Sonntag, 16.9., 13 Uhr, Weltkindertagsfest auf dem Potsdamer Platz, Hauptbühne auf dem Marlene-Dietrich-Platz, (2) Donnerstag, 20.9., 11 Uhr, Berliner Kinder rufen vor dem Reichstag zur Unterstützung der Kampagne auf.

Nähere Informationen und Möglichkeit zur Unterstützung des Aufrufes finden Sie unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Kinderrechte vom 6.8.2007



(4) djo-Deutsche Jugend in Europa fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz

Die djo-Deutsche Jugend in Europa fordert eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu unterstützen. Alle gesellschaftlichen Gruppen sollten sich für eine entsprechende Gesetzesinitiative aktiv einsetzen.

�Die demographische Entwicklung, die jüngsten Zahlen zur Kinderarmut und die beschämend schlechte Bilanz des deutschen Bildungssystems hinsichtlich der geringen Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mahnen uns, dass die Lebenssituation von Kindern verbessert werden muss�, sagte Thomas Hoffmann, Bundesvorsitzender der djo-Deutsche Jugend in Europa. �Deutschland soll kindgerechter werden, und hierfür ist es ein guter Ansatzpunkt die Rechte der Kinder zu stärken und in das Grundgesetz aufzunehmen. Wir fordern alle Parlamentarier auf, einen entsprechenden Antrag zu unterstützen. Dabei darf es aber nicht bleiben, sondern die Grundgesetzänderung sollte zu konkreten Verbesserungen der Lebenssituation von Kindern führen, in den Handlungsfeldern wie sie im Nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland genannt werden.�

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland mit allen Zielen übernommen, in dem auch die Forderung nach einer Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz bereits enthalten ist. In Kürze soll ein Gruppenantrag im Bundestag formuliert werden, der den Artikel 6 des Grundgesetzes ergänzen soll. Für einen Erfolg dieses Antrages ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums für die Ergänzung des Artikels 6 lautet: �Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.�

Die Fraktionen der SPD, der FDP, der Grünen und der Linkspartei haben bereits ihre Unterstützung signalisiert. Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen hatte im Oktober 2006 ebenfalls eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gefordert.

Quelle: Pressemitteilung der djo-Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e.V. vom 3.9.2007



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