Donnerstag, Mai 31, 2007

Ungerechtfertigte Kindswegnahme durch die Behörden - Direkt zur Kanzlerin

Hier ist eine Tsunami-Welle von weiteren Einträgen notwendig - das Thema
muss sicher nochmals aufgegriffen werden in einem neuen Thread, wo wir dann
alles nochmals neu aufziehen.
Schreibt bitte! Lieben Gruss Franz J. A. Romer

-----Original Message-----
From: Jeden Tag neue Diskussionen ! [mailto:no-reply@communination.eu]
Sent: Thursday, May 31, 2007 1:35 PM
To: me@franz-romer.com
Subject: Antwort: Ungerechtfertigte Kindswegnahme durch die Behörden

Eine Antwort von Dr. Karin Jäckel wurde zu einem Thema geschrieben, welches
Sie beobachten.

Lesen Sie die Antwort unter
http://forum.direktzurkanzlerin.de/index.php?topic=1139.new;topicseen#new


Die Antwort lautet:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das Abschieben von Problemen und Fragen, die aus dem Volk an diejenigen
gerichtet werden, die nach dem Willen des Volkes unser Land regieren und
somit für unsere Anliegen zuständig sind, ist bei Politikern aller
Geschlechter, Ränge und ideologischer Couleur beliebt.

Sie lassen an dieser Stelle durch Ihre Redaktion mitteilen, dass Sie nicht
für ein bundesweit unter hohem Leidensdruck von Eltern und Kindern beklagtes
Elend durch " im Namen des Volkes" angeordneten Kindes- und Elternentzug
zuständig seien.

Frau von der Leyen, die ich vor etwa einem Jahr in ihrer Aufgabenstellung
als Bundesfamilienministerin schriftlich bat, sich für eine zentrale
fachliche Kontrollbehörde des Jugendamts stark zu machen, ließ mir
antworten, sie sei auf Grund ihres Amtes und ihrer eigenen Kinder nicht in
der Lage, Mitteilungen aus dem Volk zu lese und zu beantworten.

Angesichts derartige Ignoranz habe ich am 28. März 2007 eine Petition an die
EU-Petionskommission in Brüssel geschrieben, um endlich eine solche dringend
benötigte fachliche Kontrollaufsichtsbehörde in Deutschland zu etablieren.
Diese Petition wurde unter der Nummer 0231/2007 angenommen.

Ist es nicht mehr als befremdlich, dass deutsche Politikerinnen und
Politiker, die ihren Amtseid zum besten Wohl des Volkes ablegen, für die
Belange dieses Volkes taub zu sein scheinen?

Wundert es Sie als Bundeskanzlerin angesichts dieser demonstrierten
Nichtzuständigkeit von Ihnen und den "Anderen da oben" wirklich, dass immer
weniger Bundesbürger zur Wahlurne gehen, immer mehr der Meinung sind, dass
es doch egal sei, wer "da oben" regiere, weil die von uns Gewählten Ihr
jeweiliges Amt immer öfter an den Menschen vorbei ausüben, für die Sie und
Ihr Politikerheer doch zuständig sein sollen?

Mit zornigem Gruß,
Dr. Karin Jäckel
www.karin-jaeckel.de

Es könnten mehrere Antworten geschrieben worden sein, Sie erhalten aber
keine weiteren Benachrichtigungen, bis Sie diese gelesen haben.

Mit freundlichen Grüßen,
das Jeden Tag neue Diskussionen ! Team.

Dienstag, Mai 29, 2007

Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat in einem Essener Jugendamt für einen Polizeieinsatz gesorgt

So geht es bei der angewandten Psychiatriesierung.
 
 
 
27. Mai 2007 | 10:23 Uhr Kommentieren | Artikel drucken | Artikel versendenGeistig verwirrter Mann sorgt für Polizeieinsatz in Jugendamt

Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat in einem Essener Jugendamt für einen Polizeieinsatz gesorgt. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, hatte der 33-Jährige am Freitagnachmittag seinen neunjährigen Sohn, der in pflegerische Obhut kommen sollte, nicht hergeben wollen und so fest umarmt, dass der Junge zu ersticken drohte.

Essen (ddp-nrw). Ein offenbar geistig verwirrter Mann hat in einem Essener Jugendamt für einen Polizeieinsatz gesorgt. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte,
 
hatte der 33-Jährige am Freitagnachmittag seinen neunjährigen Sohn, der in pflegerische Obhut kommen sollte, nicht hergeben wollen und so fest umarmt, dass der Junge zu ersticken drohte. Den Polizisten gelang es schließlich, den Jungen ohne Verletzungen aus der Umklammerung zu befreien. Dabei mussten die Beamten den 33-Jährigen zu Boden ringen. Einer der Polizisten wurde am Daumen verletzt. Bei der Auseinandersetzung fiel zudem ein rund 30 Zentimeter langes Küchenmesser aus der Kleidung des Vaters. Durch den Zwischenfall wurde das Mobiliar des Amtes zerstört. Der Mann kam nach einem ärztlichen Gutachten in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik. ddp/mbo/mwa
 
Sie lesen Finanznachrichten und Wirtschaftsmeldungen auf ad-hoc-news.de, ein Presseportal der trading-house.net AG. Weitere Börsennachrichten finden Sie unter www.ad-hoc-news.de & http://www.trading-house.net.

Montag, Mai 28, 2007

Anfrage Sürmeli - was muss ein Richter beachten und was ein Mitbürger - Aussichten in Familienrechtsverfahren - Deutschland

zur Information - den Beitrag von Bert Steffens zu Immanuel Kants Aufsatz aus dem Jahre 1784 habe ich unten beigefügt.
 
Lieben Gruss Franz J. A. Romer, Düsseldorf


From: Bert Steffens [mailto:steffens@bestomatic.com]
Sent: Monday, May 28, 2007 2:45 PM
To: me@franz-romer.com
Subject: AW: 070528_02_Sürmeli

Sehr geehrter Herr Romer,
 
a)        alle Richter sind i.S. des Grundgesetzes (GG) gleich. Dies hat mit den im GG festgelegten speziellen Aufgaben des BVerfG nichts zu tun.
 
b)        Wenn aber z.B.  § 31 BVerfGG (= Bundesverfassungsgerichtsgesetz) - und andere, zudem zeitlich  n a c h  dem GG geschaffene)  Gesetze  -
           dem Art. 20 Abs. 2  (Gewaltentrennung) und Abs. 3 GG, wie dem Art. 1 Abs. 3 und damit letztlich auch dem Art. 79 Abs. 3 (Ewigkeitsklausel) und
         weiter damit dem Art. 97 Abs. 1 S. 1 GG (Gesetzesunterwerfungspflicht der Richter) widersprechen, d.h. die genannten Grundgesetzartikel
         verletzen, dann sind solche Gesetze schlicht verfassungswidrig oder, korrekt formuliert,  g r u n d g e s e t z w i d r i g .
c)       Dem widerspricht auch nicht Art. 98 Abs. 1 GG, weil auch dieser nicht dazu dienen kann, das GG aufzuheben oder teilweise auszuhebeln.
 
Grundregel 1:
            Es kann nicht sein, dass jene Bürger, die nicht Richter sind, z.B. die StVO (= Straßenverkehrsordnung) nicht missachten dürfen 
            und gleichzeitig
            jene Bürger, welche die Aufgabe eines Richters (auch am BVerfG) übernommen haben, das Grundgesetz missachten dürfen.
 
Grundregel 2:
                    Es gibt im deutschen, demokratischen Rechtsstaat gemäß Art. 20 Abs. 2 GG nur drei Staatsgewalten, die vom einzigen Souverän, dem Volke
            ausgehen und von diesem durch Wahlen auf Zeit an wenige Bürger delegiert werden:
                    A) die Gesetzgebende,
                    B) die Ausführende und
                    c) die Rechtsprechende Gewalt.
                    Eine "vierte Gewalt" (z.B. das BVerfG) gibt es nicht.
 
Grundregel 3:
            Ich rate in diesem Zusammenhang allen demokratisch gesinnten Bürgern:
            Vertraut endlich euren eigenen Augen und dem eigenen Verstand, wenn ihr euer Grundgesetz lest, so, wie ihr ja auch eurem Verstand beim
            Lesen eines Einbahnstraßenschildes vertrauen müsst.
                    Lest und verinnerlicht Immanuel Kants Aufsatz aus dem Jahre 1784 (Anhang) und immer wieder den Text des Grundgesetzes - das hilft weiter.
 
Ich bitte um ernsthafte Weiterverbreitung.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Bert Steffens
 

 

From: SÜRMELI [mailto:suermeli@goldmail.de]
Sent: Monday, May 28, 2007 11:33 AM
To:  xxxxxxxxx 
Subject: Fw: Fw: Antwort vom BVerfG

 
 
       Meldet Euch bitte per Mai, was Ihr davon hält!!!!   Diese Antwort muß noch rein vom BVerfG!
 
Die Dienstaufsicht führt der Bundespräsident (siehe Ladung der Zeugen)
 
 
Zitat aus dem Schreiben des BVerfG:
 
"In diesem Zusammenhang werden Sie vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen ihrer Recht sprechenden Tätigkeit und als Mitglieder eines obersten Verfassungsorgans keiner Dienstaufsicht unterstehen."
 
Kann man seine "Göttlichkeit" noch KLARER zum Ausdruck bringen????
 
 
 

 

Layout zwecks Textanalyse, wie auch Fußnoten von: BSt, Andernach

 

Immanuel Kant

 

BEANTWORTUNG DER FRAGE: WAS IST AUFKLÄRUNG ?

Berlinische Monatsschrift.
Dezember-Heft 1784. S. 481-494
_________________________________________________________________________________

 

AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.

Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen.

Sapere aude! [1] Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.

Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Teil der Men-schen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung freigesprochen (naturaliter maiorennes)[2], dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen.

 

Es ist so bequem, unmündig zu sein.

Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt usw., so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen.

Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte, dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben. Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem Gängelwagen, darin sie sie einsperreten, wagen durften, so

 

zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen drohet, wenn sie es versuchen, allein zu gehen. Nun ist diese Gefahr zwar eben so groß nicht, denn sie würden durch einigemal Fallen wohl endlich gehen lernen; allein ein Beispiel von der Art macht doch schüchtern und schreckt gemeiniglich von allen ferneren Versuchen ab.

 

Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten.

 

Er hat sie sogar liebgewonnen und ist vorderhand wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung tun, weil er zu dergleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur wenige, denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit herauszuwickeln und dennoch einen sicheren Gang zu tun.

Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige Selbst-denkende, sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen, selbst zu denken, um sich verbreiten werden. Besonders ist hiebei: daß das Publikum, welches zuvor von ihnen unter dieses Joch gebracht worden, sie hernach selbst zwingt, darunter zu bleiben, wenn es von einigen seiner Vormünder, die selbst aller Aufklärung unfähig sind, dazu aufgewiegelt worden; so schädlich ist es, Vorurteile zu pflanzen, weil sie sich zuletzt an denen selbst rächen, die oder deren Vorgänger ihre Urheber gewesen sind. Daher kann ein Publikum nur langsam zur Aufklärung gelangen. Durch eine Revolution wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zustande kommen; sondern neue Vorurteile werden, ebensowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens dienen.

 

Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag, nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen.

Nun höre ich aber von allen Seiten rufen:

Räsonniert nicht!

Der Offizier sagt: Räsonniert nicht, sondern exerziert! Der Finanzrat: Räsonniert nicht, sondern bezahlt! Der Geistliche: Räsonniert nicht, sondern glaubt! (Nur ein einziger Herr in der Welt sagt: Räsonniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!) Hier ist überall Einschränkung der Freiheit.

 

Welche Einschränkung aber ist der Aufklärung hinderlich, welche nicht, sondern ihr wohl gar beförderlich?

Ich antworte: Der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jederzeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr enge eingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärung sonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebrauche seiner eigenen Vernunft denjenigen, den jemand als Gelehrter von ihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht.

 

Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf.

Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesens laufen, ein gewisser Mechanism notwendig, vermittelst dessen einige Glieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durch eine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zwecken gerichtet oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehalten zu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt zu räsonnieren; sondern man muß gehorchen.

 

Sofern sich aber dieser Teil der Maschine zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesellschaft ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an ein Publikum im eigentlichen Verstande durch Schriften wendet, kann er allerdings räsonnieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denen er zum Teile als passives Glied angesetzt ist.

 

So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen.

 

Der Bürger kann sich nicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann ein vorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werden sollen, als ein Skandal, (das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassen könnte), bestraft werden. Ebenderselbe handelt demohngeachtet der Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er als Gelehrter wider die Unschicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffentlich seine Gedanken äußert.

 

Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun, denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist hiebei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte. Denn was er zufolge seines Amts als Geschäftträger der Kirche lehrt, das stellt er als etwas vor, in Ansehung dessen er nicht freie Gewalt hat, nach eigenem Gutdünken zu lehren, sondern das er nach Vorschrift und im Namen eines andern vorzutragen angestellt ist. Er wird sagen: unsere Kirche lehrt dieses oder jenes; das sind die Beweisgründe, deren sie sich bedient. Er zieht alsdann allen praktischen Nutzen für seine Gemeinde aus Satzungen, die er selbst nicht mit voller Überzeugung unterschreiben würde, zu deren Vortrag er sich gleichwohl anheischig machen kann, weil es doch nicht ganz unmöglich ist, daß darin Wahrheit verborgen läge, auf alle Fälle aber wenigstens doch nichts der innern Religion Widersprechendes darin angetroffen wird. Denn glaubte er das letztere darin zu finden, so würde er sein Amt mit Gewissen nicht verwalten können; er müßte es niederlegen. Der Gebrauch also, den ein angestellter Lehrer von seiner Vernunft vor seiner Gemeinde macht, ist bloß ein Privatgebrauch, weil diese immer nur eine häusliche, obzwar noch so große Versammlung ist; und in Ansehung dessen ist er als Priester nicht frei und darf es auch nicht sein, weil er einen fremden Auftrag ausrichtet.

 

Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft, genießt einer uneingeschränkten Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen.

Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.

Aber sollte nicht eine Gesellschaft von Geistlichen, etwa eine Kirchenversammlung oder eine ehrwürdige Classis (wie sie sich unter den Holländern selbst nennt), berechtigt sein, sich eidlich auf ein gewisses unveränderliches Symbol zu verpflichten, um so eine unaufhörliche Obervormundschaft über jedes ihrer Glieder und vermittelst ihrer über das Volk zu führen und diese so gar zu verewigen?

 

Ich sage: das ist ganz unmöglich. Ein solcher Kontrakt, der auf immer alle weitere Aufklärung vom Menschengeschlechte abzuhalten geschlossen würde, ist schlechterdings null und nichtig; und sollte er auch durch die oberste Gewalt, durch Reichstage und die feierlichsten Friedensschlüsse bestätigt sein. Ein Zeitalter kann sich nicht verbünden und darauf verschwören, das folgende in einen Zustand zu setzen, darin es ihm unmöglich werden muß, seine (vornehmlich so sehr angelegentliche) Erkenntnisse zu erweitern, von Irrtümern zu reinigen und überhaupt in der Aufklärung weiterzuschreiten.

Das wäre ein Verbrechen wider die menschliche Natur, deren ursprüngliche Bestimmung gerade in diesem Fortschreiten besteht; und die Nachkommen sind also vollkommen dazu berechtigt, jene Beschlüsse, als unbefugter und frevelhafter Weise genommen, zu verwerfen.

 

Der Probierstein alles dessen, was über ein Volk als Gesetz beschlossen werden kann, liegt in der Frage: ob ein Volk sich selbst wohl ein solches Gesetz auferlegen könnte? Nun wäre dieses wohl, gleichsam in der Erwartung eines bessern, auf eine bestimmte kurze Zeit möglich, um eine gewisse Ordnung einzuführen: indem man es zugleich jedem der Bürger, vornehmlich dem Geistlichen, frei ließe, in der Qualität eines Gelehrten öffentlich, d. i. durch Schriften, über das Fehlerhafte der dermaligen Einrichtung seine Anmerkungen zu machen, indessen die eingeführte Ordnung noch immer fortdauerte, bis die Einsicht in die Beschaffenheit dieser Sachen öffentlich so weit gekommen und bewähret worden, daß sie durch Vereinigung ihrer Stimmen (wenngleich nicht aller) einen Vorschlag vor den Thron bringen könnte, um diejenigen Gemeinden in Schutz zu nehmen, die sich etwa nach ihren Begriffen der besseren Einsicht zu einer veränderten Religionseinrichtung geeinigt hätten, ohne doch diejenigen zu hindern, die es beim alten wollten bewenden lassen. Aber auf eine beharrliche, von niemanden öffentlich zu bezweifelnde Religionsverfassung auch nur binnen der Lebensdauer eines Menschen sich zu einigen, und dadurch einen Zeitraum in dem Fortgange der Menschheit zur Verbesserung gleichsam zu vernichten und fruchtlos, dadurch aber wohl gar der Nachkommenschaft nachteilig zu machen ist schlechterdings unerlaubt.

Ein Mensch kann zwar für seine Person und auch alsdann nur auf einige Zeit in dem, was ihm zu wissen obliegt, die Aufklärung aufschieben; aber auf sie Verzicht zu tun, es sei für seine Person, mehr aber noch für die Nachkommenschaft, heißt die heiligen Rechte der Menschheit verletzen und mit Füßen treten.

Was aber nicht einmal ein Volk über sich selbst beschließen darf, das darf noch weniger ein Monarch über das Volk beschließen; denn sein gesetzgebendes Ansehen beruht eben darauf, daß er den gesamten Volkswillen in dem seinigen vereinigt.

Wenn er nur darauf sieht, daß alle wahre oder vermeinte Verbesserung mit der bürgerlichen Ordnung zusammenbestehe, so kann er seine Untertanen übrigens nur selbst machen lassen, was sie um ihres Seelenheils willen zu tun nötig finden; das geht ihn nichts an, wohl aber zu verhüten, daß nicht einer den andern gewalttätig hindere, an der Bestimmung und Beförderung desselben nach allem seinen Vermögen zu arbeiten.

Es tut selbst seiner Majestät Abbruch, wenn er sich hierin mischt, indem er die Schriften, wodurch seine Untertanen ihre Einsichten ins reine zu bringen suchen, seiner Regierungsaufsicht würdigt, sowohl wenn er dieses aus eigener höchsten Einsicht tut, wo er sich dem Vorwurfe aussetzt: Caesar non est supra gramma-ticos, als auch und noch weit mehr, wenn er seine oberste Gewalt soweit erniedrigt, den geistlichen Despotism einiger Tyrannen in seinem Staate gegen seine übrigen Untertanen zu unterstützen.

 

Wenn denn nun gefragt wird: leben wir jetzt in einem aufgeklärten Zeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter der Aufklärung.

 

Daß die Menschen, wie die Sachen jetzt stehen, im ganzen genommen, schon imstande wären oder darin auch nur gesetzt werden könnten, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitung eines andern sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel. Allein, daß jetzt ihnen doch das Feld geöffnet wird, sich dahin frei zu bearbeiten und die Hindernisse der allgemeinen Aufklärung oder des Ausganges aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit allmählich weniger werden, davon haben wir doch deutliche Anzeigen. In diesem Betracht ist dieses Zeitalter das Zeitalter der Aufklärung oder das Jahrhundert FRIEDERICHS[3].

Ein Fürst, der es seiner nicht unwürdig findet zu sagen, daß er es für Pflicht halte, in Religionsdingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen der Toleranz von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und verdient von der dankbaren Welt und Nachwelt als derjenige gepriesen zu werden, der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmün-digkeit, wenigsten von seiten der Regierung, entschlug und jedem frei ließ, sich in allem, was Gewissensangelegenheit ist, seiner eigenen Vernunft zu bedienen. Unter ihm dürfen verehrungswürdige Geistliche, unbeschadet ihrer Amtspflicht, ihre vom angenommenen Symbol hier oder da abweichenden Urteile und Einsichten in der Qualität der Gelehrten frei und öffentlich der Welt zur Prüfung darlegen; noch mehr aber jeder andere, der durch keine Amtspflicht eingeschränkt ist.

 

Dieser Geist der Freiheit breitet sich auch außerhalb aus, selbst da, wo er mit äußeren Hindernissen einer sich selbst mißverstehenden Regierung zu ringen hat. Denn es leuchtet dieser doch ein Beispiel vor, daß bei Freiheit für die öffentliche Ruhe und Einigkeit des gemeinen Wesens nicht das mindeste zu besorgen sei. Die Menschen arbeiten sich von selbst nach und nach aus der Rohigkeit heraus, wenn man nur nicht absichtlich künstelt, um sie darin zu erhalten.

 

Ich habe den Hauptpunkt der Aufklärung, d. i. des Ausganges der Menschen aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit, vorzüglich in Religionssachen gesetzt, weil in Ansehung der Künste und Wissenschaften unsere Beherrscher kein Interesse haben, den Vormund über ihre Untertanen zu spielen, überdem auch jene Unmündigkeit, so wie die schädlichste, also auch die entehrendste unter allen ist. Aber die Denkungsart eines Staatsoberhaupts, der die erstere begünstigt, geht noch weiter und sieht ein: daß selbst in Ansehung seiner Gesetzgebung es ohne Gefahr sei, seinen Untertanen zu erlauben, von ihrer eigenen Vernunft öffentlichen Gebrauch zu machen und ihre Gedanken über eine bessere Abfassung derselben, sogar mit einer freimütigen Kritik der schon gegebenen, der Welt öffentlich vorzulegen; davon wir ein glänzendes Beispiel haben, wodurch noch kein Monarch demjenigen vorging, welchen wir verehren.

Aber auch nur derjenige, der, selbst aufgeklärt, sich nicht vor Schatten fürchtet, zugleich aber ein wohldiszipliniertes zahlreiches Heer zum Bürgen der öffentlichen Ruhe zur Hand hat, – kann das sagen, was ein Freistaat nicht wagen darf:

 

Räsonniert, soviel ihr wollt, und worüber ihr wollt; nur gehorcht!

So zeigt sich hier ein befremdlicher, nicht erwarteter Gang menschlicher Dinge; sowie auch sonst, wenn man ihn im großen betrachtet, darin fast alles paradox ist. Ein größerer Grad bürgerlicher Freiheit scheint der Freiheit des Geistes des Volks vorteilhaft und setzt ihr doch unübersteigliche Schranken; ein Grad weniger von jener verschafft hingegen diesem Raum, sich nach allem seinen Vermögen auszubreiten.

Wenn denn die Natur unter dieser harten Hülle den Keim, für den sie am zärtlichsten sorgt, nämlich den Hang und Beruf zum freien Denken, ausgewickelt hat: so wirkt dieser allmählich zurück auf die Sinnesart des Volks, (wodurch dies der Freiheit zu handeln nach und nach fähiger wird), und endlich auch sogar auf die Grundsätze der Regierung, die es ihr selbst zuträglich findet, den Menschen, der nun mehr als Maschine ist, seiner Würde gemäß zu behandeln.(¹)

 

 

Königsberg in Preußen, den 30. Septemb. 1784.               I. Kant.

 

 

 

 

 

 

 

(¹) In den Büschingschen Wöchentlichen Nachrichten vom 13. Sept. lese ich heute den 30. ebendess. die Anzeige der Berlinischen Monatsschrift von diesem Monat, worin des Herrn Mendelssohn Beantwortung ebenderselben Frage angeführt wird. Mir ist sie noch nicht zu Händen gekommen; sonst würde sie die gegenwärtige zurückgehalten haben, die jetzt nur zum Versuche dastehen mag, wiefern der Zufall Einstimmigkeit der Gedanken zuwege bringen könne.

 



[1] Sapere aude = "wage es, weise (oder verständig) zu sein"; Quintus Horatius Flaccus (Horaz), Venusia 08.12.65 – Rom 27.11.8 v.Chr.,  "Epist.", II, 40. Siehe hierzu auch Johann Georg Hamanns (1730 – 1788) Kommentare zu Kants Aufsatz, in denen Hamann zu Recht auch von der „selbstverschuldeten Vormundschaft" sprach. Dies beinhaltete den Vorwurf, dass die „Vormünder" selbst es sind, welche die Mehrzahl der Bürger gerne zum eigenen Vorteil als Unmündige halten. Fazit: Von der „selbstverschuldeten Unmündigkeit" profitieren die Unmündigen allzu gerne, wie auch die Vormünder selbst.

[2] soviel wie „natürliche Mündigkeit".

[3] Friedrich II. König von Preußen (1740 – 1786), auch „der Große" genannt. Unter dessen Neffen und Nachfolger, Friedrich Wilhelm II. (1786 – 1797), wurden Kant kritische Äußerungen zur Religion verboten (01.10.1794).

Sonntag, Mai 27, 2007

Strafanzeige: Jugengamt Münster (Fall Haase)

zur Information - Liebe Gruesse Franz J. A. Romer

-----Original Message-----
From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de
[mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Bernd Michael
Uhl
Sent: Sunday, May 27, 2007 1:48 PM
To: papa-info@listserv.shuttle.de; unzensierte_auslandsliste@kbx7.de
Subject: [papa-info] Strafanzeige: Jugengamt Münster (Fall Haase)

Bernd Michael Uhl
Germany

Kassel, Germany,
27 MAI 2007

Staatsanwaltschaft Münster
Gerichtsstraße 6, 48149 Münster
Fax: 0251 494-555
poststelle@sta-muenster.nrw.de


Strafanzeige gegen die Leiterin Anna Pohl des Jugendamtes Münster
auf Grund von Mord StGB § 211 an Lisa Marie Haase


Vorliegend agiert das hier beschuldigte Jugendamt Münster unter der Leitung
der hier beschuldigten Anna Pohl mit Hinterlist und mit einem planvollen
Vorgehen aus niedrigen Beweggründen - hier dem niederen Motiv der Rachsucht.


Als Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind zu benennen sowohl die
Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen seitens des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der
Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom
8. April 2004 als auch die wiederholt in der Medienberichterstattung und im
die Internet öffentlich gemachte Kritik an den Entscheidungen und
Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster.

Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster erfüllt
mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale des
Mord-Straftatbestandes.

Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa Marie Haase unter
der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben. Das Mordopfer Lisa Marie Haase
hat mit ihrem eindeutigen Verhalten während ihrer Fremdplatzierung
nachweislich mehrfach die Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie gefordert. Das
Jugendamt Münster verweigerte mehrfach diese Rückführung selbst nach dem
zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004 und Lisa Marie starb in Obhut des
Jugendamtes unter mysteriösen Umständen Anfang 2007.

Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist gegeben. Ohne Wissen der
Eltern erstellt ein vom Jugendamt Münster beauftragter Gutacher ein
Gutachten. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster beabsichtigte, damit die
Herausnahme der Kinder aus der Familie Haase zu begründen und damit
vollziehen in 2001 zu können.

Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt. Das Jugendamt
Münster setzte und setzt die wehrlosen und arglosen Kinder der Familie Haase
vorsätzlich körperlichen und seelischen Qualen aus. Obwohl die schwere
Traumatisierung der herausgenommenen und fremduntergebrachten Kindern
bekannt ist, verweigerte das Jugendamt Münster die Herausgabe der Kinder und
deren Rückführung in die Ursprungsfamilie Haase und dies selbst nach den vom
EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen, die durch die involvierten
deutschen juristischen und sozialen Behörden - hier dem Jugendamt - begangen
wurden. Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges
hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet während
seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt in geschlossener
Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der Obhut des Jugendamtes während
ihrer Fremdplatzierung bereits zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu
nehmen. Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher Ignoranz
der zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung und hielt
gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der Kindesrückführung aufrecht.
Das Verhalten des Jugendamtes Münster ist als seelische Grausamkeit zu
benennen. Die vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische Grausamkeit
ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu
Gesundheitsbeeinträchtigungen und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa Marie
Haase geführt haben, insbesondere nach der endgültig durch das hier
beschuldigte Jugendamt Münster unter der Leitung der hier beschuldigten Anna
Pohl Münster begangenen Rückführungsverweigerung.

Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten zum Verursachen
seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der Lebenssachverhalt, dass
nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung die Töchter Anna und Sandra in die
Familie Haase zurückgeführt werden und dann davon berichten, dass ihnen in
der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und
vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien.

Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung einer Straftat"
ist erfüllt. Offensichtlich dient der jahrelang betriebene systematische
behördliche Psychoterror dazu, um von Straftaten im Amt durch Mitarbeiter
des Jugendamtes Münster abzulenken und dies zu vertuschen.

Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Mutter Cornelia Haase der
Ehemann ein Verhältnis mit der Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster
hatte.

Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund des
Interessenskonfliktes und einer bestehenden Befangenheit den Fall Haase und
die Fallbetreuung an andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere Behörde oder
NRO abgeben müssen. Das Jugendamt Münster hätte das zuständige
Familiengericht dementsprechend ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das
hier beschuldigte Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich alles unterlassen,
um Interessenskonflikt und Befangenheit offen zu legen und abzustellen.

Die Kindesherausnahme im Jahr 2001 von sieben Kinder aus der Familie Haase
erfolgte im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von 1995, in dem die für den
Fall zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster ein Verhältnis mit
dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die Kindesherausnahme und
deren Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung einer Straftat als
Vertuschungstat zu sehen.

Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme" durch die Amtsträgerin
vom Jugendamt Münster, indem sie sich den Vorteil davon versprach, die
Betreuung von den Kindern zu übernehmen, für die der nunmehr mit ihr in
Beziehung stehende Ehemann im Scheidungsverfahren mit Hilfe ihrer
Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen beantragte.

Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit", indem die Amtsträgerin
vom Jugendamt Münster Gegenleistungen in Form von sexueller Beziehung mit
dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren einging, um dann in einer
pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt und Befangenheit nicht
ordnungsgemäß abzuhandeln, sondern um den jugendamtlichen Beitrag zum
entsprechenden Scheidungsverfahren mit der Beeinflussung des
Sorgerechtsstreits zu ihren eigenen Gunsten bzw. des mit dem nunmehr mit ihr
in Beziehung stehenden Ehemannes fortzuführen.

Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der Falschbeurkundung
im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster gezielte Falschaussagen
über die Kindesmutter Cornelia Haase machte und veranlasste, um den
jugendamtlichen Beitrag zum entsprechenden Scheidungsverfahren mit der
Beeinflussung des Sorgerechtsstreits zu ihren eigenen Gunsten bzw. des mit
dem nunmehr mit ihr in Beziehung stehenden Ehemannes fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Michael Uhl
www.systemkritik.de
Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist

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Samstag, Mai 26, 2007

EGMR-Fall Haase Münster: Zeit für den Gegenangriff: Gerichtstermin OLG Hamm, Heßlerstraße 53, Hamm, NRW - Dienstag 05.06.2007 - 13.30 Uhr im Raum B 101

Sehr geehrte Damen und Herren von der Presse - Listen und Verteiler

Vor dem Verhandlungstermin im EGMR Fall Haase ist das Jugendamt weiter unter Druck. Der EGMR hat die Menschenrechtsverletzenden Praktiken des Jugendamtes und des Gerichtes und des gesamten Nutzerssystems schon gebrandmarrkt und jetzt ist das Jugendamt bemüht Druck gegen den Webmaster der Familie Haase aufzubauen, damit die Öffentlichkeit möglichst nichts erfahren solle, von den Machenschaften.

Kommen Sie zahlreich zum OLG-Hamm und zeigen Sie, dass Familien nicht länger so mit sich umspringen lassen. Wir müssen in diesen Fällen, wo Kindesentziehungen unrechtmässig festgestellt werden, das Jugendamt fragen, die Richter fragen, den Landeschef von NRW Herrn Rüttgers fragen, ob uns Familien, Vätern, Müttern etwas bestimmtes gesagt werden soll, was wir aber momentan nicht verstehen. Die Frage ist: haben sie uns was zu sagen?

Der Webmaster der Familie Haase hat eben ein eindeutiges Signal gesendet:
http://www.kinderklau.net/trauernverboten.html

Die Frage, ob Öffentlichkeit zugelassen wird, wird derzeit geklärt und die Frage, ob die menschenverachtende Praxis weiter aufrecht erhalten wird, ist der Nutzungsgemeinschaft zu stellen, und dem Ministerpräsidenten NRW, Herrn Rüttgers oder sollten wir bei der Bundesexekutive in Berlin fragen? Herr Laschet hat in einem anderen Fall schon geschrieben, dass er zwar Leiter des obersten Jugendamtes NRW wäre, jedoch nichts machen könnte:

        Zitat
        Hierzu wurde Ihnen gleichfalls mit Schreiben vom 03. April 2007 mitgeteilt, dass, "da die kommunalen Jugendämter die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der (kommunalen) Selbstverwaltungshoheit erfüllen,
         diesbezüglich lediglich eine Rechtsaufsicht besteht. Im Rahmen der Rechtsaufsicht wird geprüft, ob die ausführende Verwaltung im Einklang mit Recht und Gesetz gehandelt hat. Eine Kontrolle der Art und Weise der      
        
Aufgabenerfüllung, wie sie die Fachaufsicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Zuständige Rechtaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Kreise, für die kreisfreien Städte und Kreise die jeweiligen Bezirksregierungen,
        d. h. für das Jugendamt der Stadt Dusseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
       
Diese Antwort ist aus unserer Sicht abschließend und bedarf keiner qualitativen Nachbesserung, damit ihr ein Staatsrechtler zustimmen kann. Die kommunale Selbstverwaltung hat in Nordrhein-Westfalen Verfassungsrang.
        Sofern Sie anstreben, diese zu verändern, wenden Sie sich bitte an einen Staatsrechtler.
        
Zitat Ende

Mit diesem Zitat aus dem Familienministerium NRW wird eine unkontrollierte Gewalt bestätigt und dargestellt, dass nur ein halber Dienstherr existiert. Sozusagen beinamputiert, denn was nützt eine Rechtsaufsicht, wenn eine Fachaufsicht fehlt und der Familienminister zwar Oberstes Jugendamt ist, aber nichts zu sagen hat. Es bleibt die Landesverfassung NRW zu studieren.

Normale Mitbürger fragen sich allerdings sehr viel mehr, warum die EGMR-Urteile nicht umgesetzt werden. Liegt es daran, dass Folterknechte gerne foltern?

Herzlichen Gruesse

Franz J. A. Romer
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Politique allemande:  Il ne suffit pas de manquer d'idées, il faut aussi être incapable de les mettre en oeuvre.
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-----Original Message-----
From: Michael Karalus [
mailto:karalus@arcor.de]
Sent: Saturday, May 26, 2007 1:54 AM
To: Franz Romer; 'Olivier Karrer'; 'Karin Dr. Jaeckel'
Subject: Zeit für den Gegenangriff

Hallo zusammen,
kinderklau.net geht in Sachen Persönlichkeitsschutz in den Gegenangriff,
alle Infos hier:

http://kinderklau.net/so_nicht.html

Bitte verteilt das in die großen Listen, das dürfte alle Betroffenen
interessieren!!

Lieben Gruß, Michael Karalus


Freitag, Mai 25, 2007

FW: Pressespiegel 24.05.2007 - Familiennetzwerk

zur Info - Liebe Gruesse Franz Romer


From: Juergen.Siemer [mailto:Juergen.Siemer@t-online.de]
Sent: Thursday, May 24, 2007 9:59 PM
To: Undisclosed-Recipient:;
Subject: Pressespiegel 24.05.2007

Die Tagespost. 24.05.2007: "Bedenken gegen Betreuungsgeld."
 
Spiegel. 24.05.2007. Sebastian Fischer: "Umstrittener Betreuungsbonus. Stoiber kämpft für die CSU-Familie."
 
Süddeutsche Zeitung. 24.05.2007: "Streit um Betreuungsgeld. Buhrufe für Stoiber."
 
Die Welt. 24.05.2007: "Familienpolitik. Finanzierung der Krippenpläne weiter strittig."
 
Spiegel. 24.05.2007: "Kinderbetreuung. Städtebund will Krippenkonzept stoppen."
 
Aus dem Text: "Die Kita-Debatte stockt, von der Leyen steht unter Druck, und schielt ins Kinderparadies Frankreich. Die Familienministerin habe sich mit Steinbrück auf ein neues Finanzierungsmodell geeinigt, das bereits in Frankreich praktiziert werde, meldet der „Tagesspiegel" am späten Donnerstagnachmittag überraschend. Noch vor 2013 sollen demnach durch die regionalen Familienkassen, die auch das Kindergeld auszahlen, Gutscheine zur Betreuung von Kleinkindern ausgegeben werden. Damit solle sichergestellt werden, dass sich der Bund dauerhaft an den Betreuungskosten für kleine Kinder beteiligen kann. Die Eltern sollen die Gutscheine entweder bei den Kommunen oder freien Trägern für Kinderbetreuung einlösen oder – und hier dürfte die CSU aufatmen – andere familienpolitische Hilfen dafür in Anspruch nehmen können."
Focus. 24.05.2007. Florian Festl: "Familienpolitik. Frau von der Leyen zückt den Joker."
 
Aus dem Text: "Die Einrichtung einer bundesweiten Stiftung zum Aufbau und Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen sei damit offenbar vom Tisch. Bis zum Treffen der Koalitionsspitzen im Juni solle geklärt werden, wie sich der Bund kurzfristig an den Investitionen zum Aufbau der Kitas beteiligen kann. Im Gespräch sei die Einrichtung eines Sondervermögens."
Spiegel. 24.05.2007: "Regierung will Gutscheine für Krippenplätze ausgeben."
 
Erwähnung des Familiennetzwerkes.
"Feiert die traditionelle Familie ein Comeback, wie vor kurzem in der Weltwoche geschrieben wurde?"
Die Weltwoche. Zürich. 24.05.2007. Beatrice Schlag: "Die Traumfrau am Herd."
http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=16560&CategoryID=91
beatrice.schlag@weltwoche.ch oder redaktion@weltwoche.ch sowie Möglichkeit im Forum zu schreiben.
 
Die Tagespost. 24.05.2007: "Mehr Unterhalt für uneheliche Kinder."
 
Interview mit Ministerin Zypries. Zitat aus dem Artikel: "Als Konsequenz aus dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts werde aber sicher die Dauer des Betreuungsunterhalts für geschiedene Elternteile gesenkt, kündigte die Ministerin an."
Deutschlandfunk. 24.05.2007. Jochen Spengler: ""Laßt uns das noch mal 14 Tage in Ruhe angucken."
Zypries will nach Karlsruher Urteil Reform des Unterhaltsrechts überdenken."
 
Programm-Tipp!
27.05.2007, 13.00 Uhr: "Flieges Welt auf Help-TV: 40 Minuten zu Homeschooling."
Gast im Studio - Frau Stephanie Edel, Mitglied des Familiennetzwerks.
10.06.2007, 15.00 Uhr - Wiederholung der Sendung.
 

Direkt zur Kanzlerin - Ungerechtfertigte Kindswegnahme durch die Behörden - Demokratie in Deutschland - Artikel 146 Grundgesetz

Liebe Mitbürger,
 
ich darf dringend anregen der Plattform Direkt zur Kanzlerin mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Die Zurückverlinkung auf die Webseiten der Kanzlerin schaffen eine gute Positionierung für die eigene Webseite und es lassen sich wichtige Kritiken anbringen, die gelesen werden. Man hat auch das Vergnügen völlig unsinnige Kommentare von Kanzlerin zu lesen und kann eigene Postings eingeben.
 
Wenn wir eine Kampagne vorbereitenh würden, dann könnten man durch Abstimmungen auch erreichen, dass Kanzlerin auf den Hauptbeitrag antworten muss.
 
Ich habe zu einigen Beiträgen geschrieben und empfehle Backlings auf alle verfügbaren Webseiten zu legen.
 
 
Dieser Beitrag von unserem kämpferischen Freund Christian Rost aus Hamburg bedarf dringend des weiteren Zuspruchs. Das hat anscheinend keinen Menschen interessiert. Echt schade. Jedoch eine völlig irre Antwort von Kanzlerin, die eine Replik verdient hatte:
 
Ich habe abgehoben auf die neuesten Entwicklungen in den Fällen Görgülü und Haase, musste auch den Webmaster der Haases nochmals anregen, die Namen der JuA-Mitarbeiter im Klartext wieder einzusetzen, die Herren NRW, Herr Rüttgers und auch Sachsen-Anhalt, Herr Böhmer anregen darüber nachzudenken, warum sie die Menschenrechtsverltzungen nicht stoppen.
 
"Wir benötigen keine weitere Gewalt, sozusagen eine Vierte Gewalt, wie das demokratisch nicht legitimierte Jugendamt, welches durch Bundesgesetz keinen obersten Dienstherrn hat. Ziehen Sie bitte den Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Wiesner ordentlich an den Ohren und lassen Sie schnell nacharbeiten, bevor Sie zur Verantwortung gezogen werden müssen.", musste ich anmerken.
 
 
 
Hier ist das Presseamt als Ermittler und Antworter für Kanzlerin vollständig in der Antwort entgleist. Das brauchte dringend eine Antwort:
 
Da steht im Artikel 20, Abs. 2 GG:
a.) nicht "die Staatsgewalt [wird] vom Volk selbst "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt", sondern "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus..."
b.) es steht auch nirgendwo im Grundgesetz etwas von einer representativen Demokratie
c.) noch steht etwas davon, dass, "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich ganz bewusst dafür entschieden [haben], die unmittelbare Mitwirkung des Volkes allerdings grundsätzlich auf die Parlamentswahlen zu begrenzen (repräsentative Demokratie)."

Das alles ist perfekte Volksverdummung, was Ihre Schreiberlinge da produzierten. Genau das Gegenteil ist richtig. Lesen sie mal besagten Art. 20 GG. geschichtliche Hintergründe können Sie nachlesen bei http://www.gewaltenteilung.de. Dort wird nachgewiesen, dass der Inhalt des Art. 20 (siehe Parlamentarischen Rat) ordentlich auf den Kopf gestellt wurde, es muss den Parlamentarieren vor einer Demokratie richtig gehend gegraust haben
 
(1) Die Bürger sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. - war mal eine Umdeutung des Art. 97 - vielen Dank, sehr geehrter Herr Bert Steffens aus Andernach - habe verpasst ein Zitat von Ihnen anzumerken - bitte um Nachsicht.
. Genau, nach dem Gesetz sollen sie sich richten, die Richter, und nicht weiter in der Sackgasse herummanövrieren und Staub aufwirbeln, in die sie sich durch ihren Auslegungswahn seit dem Ende des zweiten Weltkrieges selbst gebracht haben und Tag für Tag bringen. Es wird also wenig bringen, wenn man den Richtern eine eigene Verwaltung gibt, denn wir, das Volk, müssen ihnen erst mal wieder beibringen, sich an die Gesetze zu halten und vor allen Dingen diese Richter auch demokratisch legitimieren. Bis heute sind sie das nicht. Dabei haben sie doch den Beamteneid geschworen, kennen Sie ja: "Schaden vom Volk abwenden" oder so ähnlich. Genausowenig benötigen wir eine weitere Gewalt, wie das demokratisch ebensowenig legitimierte Jugendamt, welches durch Bundesgesetz keinen obersten Dienstherrn hat. Ziehen Sie bitte den Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Wiesner ordentlich an den Ohren und lassen Sie schnell nacharbeiten, bevor Sie zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Sehr geehrte Frau Kanzlerin, nehmen Sie sich die Zeit und lesen, was RiOLG Dr. Egon Schneider a.D. schrieb im ZAP-Report - Justizspiegel, 2. Auflage vom Grössenwahnsinn der Richter und mehr als 1.000 fachen Verfahrensunrecht jeden Tag. Wie mag es da erst bei den Urteilen aussehen? Das Rumoren kann Ihnen doch kaum verborgen bleiben?
 
 
harrt noch einer Antwort
 
Viel Spass beim Lesen und Kritik immer herzlich willkommen
 

Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
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Donnerstag, Mai 24, 2007

Law Video blog cast http://www.strafjurist.de/

Sabine meldet folgende interessante Website: 

Anhörenswerte spitzfindige Kommentare eines Strafanwaltes über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz und was sonst noch so auffällt (im AG, LG und OLG-Bezirk Braunschweig) http://www.strafjurist.de/

 

 

Mittwoch, Mai 23, 2007

BVerfG: Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprueche fuer die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 56/2007 vom 23. Mai 2007


Zum Beschluss vom 28. Februar 2007 – 1 BvL 9/04 –


Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung
ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig


Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren
Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der
Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die
Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht
Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den
betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber
ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein
nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht
nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen
Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil
endet gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB im Regelfall spätestens drei
Jahre nach der Geburt des Kindes.

Diese unterschiedliche Regelung der Dauer des Unterhaltsanspruchs eines
kinderbetreuenden  Elternteils ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Sie verstößt gegen das in Art. 6 Abs. 5 GG an den Gesetzgeber gerichtete
Gebot, nichtehelichen Kindern gleiche Bedingungen für ihre leibliche und
seelische Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern. Dies entschied
der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf eine Vorlage des
Oberlandesgerichts Hamm. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.
Dezember 2008 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zum
Inkrafttreten der Neuregelung kommen die bestehenden Regelungen weiter
zu Anwendung.

Die Entscheidung ist mit 7 : 1 Stimmen ergangen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

  I. Der Gesetzgeber hat dem in Art. 6 Abs. 5 GG enthaltenen Verbot
     einer Schlechterstellung nichtehelicher Kinder gegenüber ehelichen
     Kindern zuwidergehandelt. Art. 6 Abs. 5 verbietet, mit zweierlei
     Maß zu messen und bei ehelichen Kindern eine erheblich längere
     persönliche Betreuung für angezeigt zu halten als bei
     nichtehelichen Kindern. Denn wie viel ein Kind an persönlicher
     elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht
     danach, ob es ehelich oder nichtehelich geboren ist. Durch die
     ungleiche Dauer der Unterhaltsansprüche wegen der Betreuung von
     Kindern wird das nichteheliche Kind gegenüber dem ehelichen Kind
     zurückgesetzt, weil ihm die Möglichkeit genommen wird, ebenso lang
     wie ein eheliches Kind im Mittelpunkt elterlicher Sorge zu stehen.
     Diese unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt.

     1. Sie rechtfertigt sich nicht durch unterschiedliche soziale
        Situationen, in denen sich die Kinder befinden. Die
        tatsächlichen Lebensbedingungen von ehelichen Kindern
        geschiedener Eltern und nichtehelichen Kindern unterscheiden
        sich prinzipiell nur unwesentlich. In beiden Fällen ist der
        betreuende Elternteil auf die Sicherstellung seines Unterhalts
        angewiesen, wenn er das Kind persönlich betreuen und deshalb
        keiner Erwerbsarbeit nachgehen will.

     2. Auch die im Gesetzgebungsverfahren angeführte große Bandbreite
        unterschiedlicher Lebensgestaltungen, die im Gegensatz zu
        verheirateten Eltern bei nichtverheirateten Eltern anzutreffen
        sei, vermag die ungleiche Dauer der Unterhaltsansprüche
        kinderbetreuender Elternteile nicht zu rechtfertigen. Art. 6
        Abs. 5 GG bezweckt gerade die Gleichstellung von Kindern, deren
        Eltern keine Verantwortung füreinander übernommen haben, mit
        solchen Kindern, deren Eltern in ehelicher Verbundenheit
        füreinander und für ihr Kind Sorge tragen. Auf die Art der
        elterlichen Beziehung kommt es hinsichtlich eines
        Unterhaltsanspruchs, der wegen der Pflege oder Erziehung eines
        Kindes gewährt wird, nicht an. Der Unterhaltspflichtige wird vom
        Gesetz nicht um des anderen Elternteils willen, sondern wegen
        des Kindes in Anspruch genommen, damit dieses persönlich von
        einem Elternteil betreut werden kann. Auch führt die
        Vielgestaltigkeit nichtehelicher Beziehungen nicht zu
        unterschiedlicher Elternverantwortung gegenüber dem Kind.

     3. Die ungleiche Dauer der Unterhaltsansprüche rechtfertigt sich
        auch nicht dadurch, dass bei geschiedenen Ehegatten im Gegensatz
        zu nicht miteinander verheirateten Eltern die eheliche
        Solidarität nachwirkt und Ansprüche begründen kann, die
        Nichtverheirateten nicht zustehen.

        Zwar ist es wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung
        durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, nicht ausgeschlossen, einen
        geschiedenen Elternteil unterhaltsrechtlich besser zustellen als
        einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf
        die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden
        Kinder auswirken kann. So etwa hat ein geschiedener Elternteil
        ungeachtet des Alters des von ihm betreuten Kindes einen
        Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil, wenn er eine
        angemessene Erwerbsarbeit nicht findet. Räumt der Gesetzgeber
        aber dem geschiedenen Ehegatten einen Unterhaltsanspruch allein
        wegen der persönlichen Betreuung des gemeinsamen Kindes ein,
        dann verbietet es ihm Art. 6 Abs. 5 GG, die Dauer der für
        notwendig erachteten persönlichen Betreuung beim ehelichen Kind
        anders zu bemessen als bei einem nichtehelichen Kind.

        Weder dem Wortlaut des § 1570 BGB noch seiner
        Entstehungsgeschichte ist eine über die Kinderbetreuung
        hinausgehende Ausrichtung des Unterhaltsanspruchs zu entnehmen.
        Für den vom Gesetzgeber erst später nachgeschobenen Hinweis,
        dass der Betreuungsunterhalt auch durch den zusätzlichen
        Schutzzweck der nachehelichen Solidarität begründet sei, finden
        sich keine Anhaltspunkte. Die ausschließlich nach dem
        Kindesalter bemessene Dauer des Unterhaltsanspruchs aus § 1570
        BGB spricht vielmehr gegen die Annahme und Berücksichtigung
        eines solchen weiteren, die Dauer des Anspruchs bestimmenden
        Grundes. Auch die Rechtsprechung richtet die Unterhaltsdauer
        ausschließlich am Alter der Kinder aus. Das Alter eines Kindes
        ist sicherlich ein geeigneter Anknüpfungspunkt, um den Bedarf
        eines Kindes an persönlicher Betreuung durch einen Elternteil zu
        bestimmen. Das Alter ist aber kein tauglicher Maßstab dafür,
        zeitlich zu bestimmen, wie lange einem Elternteil nicht wegen
        der Kinderbetreuung, sondern wegen seines Vertrauens auf die
        während der Ehe eingenommene Rolle als Betreuer des Kindes
        Unterhalt gewährt werden sollte. Aufgrund der Anknüpfung
        ausschließlich an das Alter des Kindes beruht die
        unterschiedliche Dauer des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
        allein auf einer unterschiedlichen Einschätzung des
        Betreuungsbedarfs von nichtehelichen und ehelichen Kindern. Dies
        aber verbietet Art. 6 Abs. 5 GG.

II. § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB verletzt dagegen nicht das von Art. 6
     Abs. 2 GG geschützte Elternrecht. Die zeitliche Begrenzung des
     Unterhaltsanspruchs auf in der Regel drei Jahre ist im Lichte des
     Art. 6 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden. Zum einen liegt es in der
     Einschätzungskompetenz des Gesetzgebers, für wie lange er es aus
     Kindeswohlgesichtspunkten für erforderlich und dem
     unterhaltspflichtigen Elternteil zumutbar erachtet, die persönliche
     Betreuung des Kindes durch einen Elternteil durch Gewährung eines
     Unterhaltsanspruchs an diesen zu ermöglichen. Zum anderen hat er
     jedem Kind ab dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf einen
     Kindergartenplatz eingeräumt. Damit hat er sichergestellt, dass ein
     Kind ab diesem Alter in der Regel eine außerhäusliche Betreuung
     erfahren kann. Es ist eine vertretbare Einschätzung des
     Gesetzgebers, wenn er es deshalb nicht für notwendig erachtet hat,
     den betreuenden Elternteil länger von seiner Erwerbsobliegenheit zu
     entbinden, vielmehr unter Auswertung wissenschaftlicher Studien
     davon ausgegangen ist, eine Betreuung des Kindes im Kindergarten
     sei diesem nicht abträglich, sondern fördere wichtige Kompetenzen
     des Kindes.

III. Für die Beseitigung des verfassungswidrigen Zustands stehen dem
     Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So kann er eine
     Gleichbehandlung der Regelungssachverhalte durch eine Änderung des
     § 1615 l BGB, durch eine Änderung von § 1570 BGB oder durch eine
     Neuregelung beider Sachverhalte vornehmen. Dabei hat er nur in
     jedem Fall einen gleichen Maßstab hinsichtlich der Dauer des
     Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen und ehelichen Kindern
     zugrunde zu legen.

Zitierung: BVerfG, 1 BvL 9/04 vom 28.2.2007, Absatz-Nr. (1 - 78), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070228_1bvl000904.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 
 
 
 
 
 
 
 



-----Original Message-----
From: Bundesverfassungsgericht Newsletter-Service [
mailto:bverfg-news@jurix.jura.uni-saarland.de]
Sent: Wednesday, May 23, 2007 10:39 AM
To: me@franz-romer.com
Subject: Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprueche fuer die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig


Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprueche fuer die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig

Den vollständigen Text finden Sie als Anhang. Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-056.html

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Dienstag, Mai 22, 2007

EGMR-Fall Görgülü - PFAD - Pflegefamilien- und Adoptionslobby - Menschenrechtsverletzung und Geldvernichtung in Sachsen-Anhalt u.a. - warum ist Frau Leutheusser-Schnarrenberg involviert?

Presse National, International, Listen, bitte weiterverteilen
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Präsident des Bundesrechnungshofes,  Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP
Vorstand: Prof. Dr. Dieter Engels Rechtsanwältin, Bundesjustizministerin a. D.
Ordentliches Mitglied
Dr. Karl Heinz Däke, Präsident Ralf Seibicke o Rechtsausschuss [HTML]
Dr. Bernd Schulze-Borges Präsident des Landesrechnungshofes Stellvertretendes Mitglied
Dipl.-Oec. Zenon Bilaniuk Sachsen-Anhalt und alle Niederlassungsleiter o Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Dipl.-Volkswirt Ulrich Fried o Unterausschuss Europarecht
Dr. Elfi Gründig MdB
Prof. Dr. Wolfgang Kitterer
RA Hannah Stein

 

 

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberg, sehr geehrter Herr Dr. Däke, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Engels, sehr geehrter Herr Seibicke,

 

ich darf Sie herzlich und dringend bitten und auffordern in diesem unglaublichen Fall an Steuergeldverschwendung einzuschreiten, wenn es schon dem Staat seit dem Jahre 2000 nicht gelingt, die täglich andauernden Menschenrechtsverletzungen zu stoppen. Bundesgesetze brachten diesen Fall offenkundig zu Wege.

 

Durch den beigefügten Artikel des Bundesverbandes Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (Pfad), wurde ich auf schwerwiegende Missstände im Bundesland Sachsen-Anhalt u.a. aufmerksam. Pfad ist ein steuerbegünstigter Verein, der sich in diesem Falle eingeschaltet hat. Ganz offenkundig wird im Fall 2, auf Seite 3 (bzw. 45) des beigefügten PDF (in welchem der eingescannte Artikel ist) unter dem Stichwort Felscher - Bayer auf einen Menschenrechtsverletzungsskandal, der jedoch auch zu einem Grab an Steuergeldern, auch aus meiner Tasche mutiert ist. Völlig ohne Zweifel wird hier auf den EGMR-Fall Görgülü hingewiesen. Hinweise wie türkischen Pass und K.G. für Kazim Görgülü sprechen eine deutliche Sprache. Man will zwar Namen geändert haben, jedoch sind diese mehr als eindeutig identifizierbar.

 

Kurz zur Historie: Einsatz zweier Jugendämter, zuletzt Wittenberg [[1]], die fortwährend sich schützend vor die Pflegefamilie stellten. Bei jedem Urteil des Amtsgerichtes ging das Jugendamt in Revision, mit dem einzigen Ziel, den Sohn dem Vater abspenstig zu machen und den Sohn einer Adoption zuzuführen. Adoptions-, Heim- und Pflegefamilienvermittlungsstellen der Jugendämter scheinen Gott ähnliche Eigenschaften zu vermitteln, haben sie doch etwas zu verteilen, was diese Menschen selber nicht hinbekommen: Kinder!  Und es geht um Milliarden: sind doch die Pflegefamilien, wie auch Heime erheblich gegenüber einer Familie, steuerfrei privilegiert mit Summen zwischen 600 und 6.000 EUR / Kind / Monat. Ich weiß, dass die folgende Zahl krass sind, sie sollen jedoch auch aufrütteln. Im Jahre 2005 waren ca. 185.000 Kinder in Heimen und Pflegefamilien. Vergleichen Sie diese Zahl mit einsitzenden Strafgefangenen und Sie werden sehen, dass hier doch einiges nicht in Ordnung sein kann! Das sagt schon der klare Menschenverstand.

 

Durch fast 28 Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Praktiken des Jugendamtes in Bausch und Bogen und gleich noch die Bundesrepublik, also uns Mitbürger, verurteilte, ist ein Ende noch lange nicht abzusehen. Selbst der Vorschlag des Bundesverfassungsgerichtes dem Vater das Sorgerecht zu übertragen und das Kind bis zur Übersiedlung in Pflege zu belassenen, wurden vom Jugendamt nicht befolgt. Die Richter am OLG Naumburg sind wegen dieses Falles wegen Rechtsbeugung angeklagt. Ein für mich als Mitbürger völlig unglaublicher Sumpf, anders kann ich das nicht mehr bezeichnen. Hier geht es um viel Geld und nicht vorhandene Pflegeverträge. Nach meiner Rechnung sind folgende Mengen an Personal seit Jahren in diesem Fall gebunden, obwohl der Vater nur Umgang mit und Sorge um seinen Sohn haben will, - und sich ansonsten ganz friedlich verhält – wie leicht könnte das realisiert werden!:

10 Mitarbeiter des Sächsisch Landesverwaltungsamt

10 Mitarbeiter Jugendamt Wittenberg

  2 Verfahrenspfleger

 

Nun hat sich Frau Vorsitzende von PFAD, Ingrid Chaventré völlig weit aus dem Fenster gelehnt und in seltener Offenheit aus dem Nähkästchen geplaudert in diesem Artikel. Ist diese Frau naiv oder glaubt Sie, daran, dass ihre Klientel immer mehr bevorzugt wird; sollen Familien abgeschafft werden, was haben diese Menschen und Sie, die Politikerin Frau Leutheusser-Schnarrenberg uns, dem Bürger zu sagen? Sie sind doch im  Ausschuss für Menschenrechte, da gibt es einiges in Deutschland zu tun!  Chaventré hat sich offenkundig ganz tief in alle Akten aller Ämter hineingebeugt und Mengen an Personal auf allen Ebenen der Klein-Administration gebunden, obwohl der EGMR feststellte, dass das Kind natürlich zum Vater soll und stellte u.a. fest:

 

Lobbyarbeit sei erforderlich, man habe bei Frau Leutheusser-Schnarrenberg, MdB Zugang gefunden. Es wird auf die Ausgabe der PFAD-Fachzeitschrift 1/07 hingewiesen und die dort von Herrn Rechtsanwalt Hoffmann gestellte Frage: Ist der Status der Pflegekinder mit dem Kindeswohl vereinbar? und der dortigen Pfad-Zusatzfrage: "Entspricht das Pflegekinderwesen in der Umsetzung dem Kindeswohl?". Diese Informationen lagen Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ihrem persönlichen Referenten Herrn Mertzlufft und dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Will vor und wurden ausführlich besprochen.

 

Das gemeinsame Vorgehen sähe folgendermaßen aus:

1.) es wird ein internes Fachgespräch organisiert, bei dem möglichst alle privaten und professionellen Beteiligten konkrete und realisierbare Verbesserungsvorschläge einbringen und versuchen, tragfähige Lösungen zu erarbeiten, die vorrangig die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigen.

2.) Datenschutzbeauftragte werden zu Rate gezogen, um im Falle Ralfs Grenzen der Veröffentlichung zu überprüfen und auch zu erarbeiten, welche Daten bei der Fremdplatzierung eines Kindes an die Pflegeeltern vermittelt werden dürfen und welche unbedingt6 vermittelt werden müssen.

3.) Der Bund der Steuerzahler soll über den finanziellen und personellen Aufwand von Umgangskontaktregelungen im Allgemeinen und im Falle Ralfs informiert werden, um Aufwand und Nutzen zu bewerten.

 

Soll jetzt der Bund der Steuerzahler über Aufwand und Nutzen von Umgangskontakten munitioniert werden, damit dieses Milliardengeschäft ein weiters Mal zu Lasten der Eltern gesteuert werden kann? Der Staat hat den Umgang und die Sorge zwischen Sohn, Vater und Familie zu schützen. Diese nachgeordnete Garantenstellungen vergessen die offenkundig pflichtvergessenen Beamten vollständig, wie mir scheint, wenn es schon der Staat pflichtwidrig unterlässt, zu stoppen. Der Umgangsboykott von Pflegefamilie und Jugendämter hat doch erst zu diesem, auch finanziellen Schaden geführt. Dabei haben die Beamten im Diensteid uns gegenüber geschworen, Schaden vom Volk abzuwenden!

 

Ähnlich schlimm geht es beim EGMR-Fall Haase, Münster zu. Dort ist auch schon ein Todesopfer zu beklagen: die 14 jährige Lisa ist tot. Hier wurden schon fast eine Million vergraben und es wird weiter Geld verschleudert, was den Familien abgeht, selbstredend, dass auch hier die Menschenrechtsverletzungen nicht gestoppt werden. Ute und Reinhard Lehmann sind ähnlich krasse Fälle, hier geht es im hessischen um monatlich 9.000 EUR für die Kinder oder im Fall Manuela um 16.000 EUR im Schwäbischen, alles widerrechtliche Maßnahmen. Hier scheint eine regelrechte Ausplünderung zu greifen.

 

Bitte unternehmen Sie etwas, wir können Sie gerne weiter sachdienlich unterrichten.

 

Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, für diese prekären Dinge.

 

 

Herzlichen Gruesse

Franz J. A. Romer
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Montag, Mai 21, 2007

Was hat Khaled al Masri mit Folter- und Menschenrechtsverletzungen zu tun? EGMR-Fälle Haase, Görgülü, Sommerfeld usw.

 
 
 
 
18.05.2007, 19:08
Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Folter sind beklagenswerte Opfer staatlicher Willkür, zunächst Amerikanischer nun auch Deutscher. Statt diese Opfer zu rehabilitieren und zu schützen wie es der Bürger als Souverän in Art. 1 GG verlangt, geschieht, wie üblich, meist gar nichts.
Was denkt denn die Legislative, Exekutive und Judikative eigentlich, wie sich solche Verletzungen anfühlen?
Abgesehen davon, dass der Staat die Menschen weiter unter Druck setzt, durch Abhörmaßnahmen seines Anwaltes wird hier genauso vorgegangen, wie ich das bei EGMR Urteilen feststelle: Im EGMR-Fall Haase, Münster, EGMR-Fall Görgülü, Jugendamt Wittenberg und Leipzig und EGMR-Fall Sommerfeld, um nur die markantesten hervorzuheben, geht das Treiben der staatlichen Willkür munter weiter, so, als ob es keine Verurteilung der Deutschen Praxis der Menschenrechtsverletzung gegeben habe. Arme Mitbürger!

Franz J. A. Romer, Düsseldorf
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Bürgerrechtler warnen vor "Guantanamoisierung des Rechts" - Bundesverfassungsrichter Dr. Jürgen Kühling a.D. - (Sorge, Trennung, Scheidung)

siehe Probleme bei Sorge, Trennung und Scheidung
 
Liebe Grüsse Franz Romer
 
 
 
21.05.2007 12:02 heise online
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Bürgerrechtler warnen vor "Guantanamoisierung des Rechts" Meldung vorlesen

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling hat bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2007 am heutigen Montag in Karlsruhe den Befund als "insgesamt beunruhigend" bezeichnet. Als kritischen Punkt hob der Jurist unter anderem die Arbeit der Polizei hervor. Er nannte zahlreiche Beispiele flagranter Rechtsverletzungen, etwa eine Reihe als rechtswidrig verworfener Durchsuchungsaktionen. Die neun herausgebenden Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen zeigen sich in dem Bericht generell besorgt über eine zunehmende Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung durch die gesetzgebende und vollziehende Gewalt. Die novellierten Polizeigesetze der Länder etwa würden den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Telekommunikationsüberwachung nicht gerecht. Eine Entwicklung, die sich auch in der aktuellen Diskussion um verdeckte Online-Durchsuchungen spiegele.

Kühling bezeichnete den Report als "alternativen Verfassungsschutzbericht". Von dem offiziellen unterscheide er sich vor allem durch die Blickrichtung. "Bedroht ist unsere Verfassung eben nicht allein durch Anarchisten, Kommunisten, Neonazis, Islamisten und Fundamentalisten verschiedener Couleur, sondern auch durch die Mächtigen im Lande, durch Behörden, Regierungen und sogar durch die Gesetzgeber in Bund und Ländern", sagte der Anwalt. So warne die Bestandsaufnahme "vor der stillen Erosion von Grundrechten durch fortschreitende Eingriffsbefugnisse der Polizei, durch unzureichenden Rechtsschutz vor Behördenwillkür, durch mangelnde Verteilungsgerechtigkeit im Sozialrecht."

Konkret beschreibt der Report in einer Analyse der kürzlich freigeschalteten Anti-Terrordatei eine damit einhergehende "Guantanamoisierung des Rechts". Das IT-System führe die polizeilichen und geheimdienstlichen Datenbestände zusammen und gewähre damit sowohl den Geheimdiensten als auch Polizeidienststellen entgegen dem Trennungsgebot im Grundgesetz "unbeschränkten Zugriff". So seien die Voraussetzungen für eine Aufnahme bestimmter Informationen in die Datei überaus weit geschnitten und die Anforderungen zur Löschung von Daten recht vage geregelt. Unschuldige Opfer seien damit vorprogrammiert. Insgesamt ergibt sich für Kühling aus dem Report vielfach "das Bild einer Polizei, die in zunehmendem Maße aus präventiven Gründen in Grundrechte eingreift."

Als "Eigentor für Grundrechte" skizziert der Bericht die Fußball-WM 2006. Dabei sei es zu einem "polizeilichen Übereifer" bei der Speicherung von Daten in einer zentralen Datei "Gewalttäter Sport" und vor allem bei der Sicherungsüberprüfung von Personen gekommen, die beruflich mit der WM zu tun hatten. Insgesamt seien rund eine Viertelmillion Personen von den Sicherheitsbehörden durchleuchtet worden. Als "Datenzugriff von geradezu atemberaubendem Ausmaß" bezeichnete Kühling die Weitergabe persönlicher Daten etwa an die CIA durch das Finanznetzwerk SWIFT. Die Reaktion von Politik und Wirtschaft nach dem Bekanntwerden dieser umfassenden und unkontrollierbaren Preisgabe des Bankengeheimnisses führe zu dem Schluss, dass sich SWIFT, die Banken und Bankenverbände, die Politik wie auch Behörden in Europa und im Rest der Welt von den USA bei der Datenbeschaffung erpressen lassen würden.

Für Kühling gibt es aber auch gute Nachrichten jenseits des Trends, Freiheitsrechte einem überzogenen Sicherheitsbedürfnis zu opfern. So hätten insbesondere das Bundesverfassungsgericht sowie verstärkt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Berichtszeitraum der Ausweitung von Eingriffsbefugnissen deutliche Grenzen gesetzt und seien so einem nachlässigen Umgang der Behörden und Gerichte mit den Grundrechten in zahlreichen Entscheidungen entgegengetreten. Der Grundrechte-Report erscheint seit 1997 jährlich zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai. Zu den herausgebenden Organisationen gehören etwa die Humanistische Union, die Gustav-Heinemann-Initiative, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen sowie die Internationale Liga für Menschenrechte. (Stefan Krempl) / (vbr/c't)

 

http://www.humanistische-union.de/aktuelles/presse/pressedetail/back/aktuelles/article/praesentation-des-grundrechte-reports-2007/

Termine: Presse - 21.05.07

Präsentation des Grundrechte-Reports 2007

von: Sven Lüders

Montag, 21. Mai 2007 11.00 Uhr

Bibliothekssaal im Schlosshotel, Bahnhofsplatz 2, Karlsruhe

 

Staatliche Überwachung, Übergriffe, Ungleichbehandlung und Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung haben auch im letzten Jahr deutlich gemacht, dass die Achtung der Grundrechte nicht dem entspricht, was das Grundgesetz fordert. Ängste und Rufe nach immer mehr Sicherheit höhlen die freiheitliche Demokratie aus. Im Grundrechte-Report 2007 weisen neun Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen auf eine Fülle beispielhafter Fälle hin, die Defizite aber auch positive Entwicklungen aufzeigen.

 

http://www.humanistische-union.de/typo3temp/pics/97607c5c83.jpg

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht

Dr. Jürgen Kühling

und der Berliner Politologe

Prof. Dr. Peter Grottian

werden diesen Report am Montag, dem 21. Mai 2007 um 11.00 Uhr
im Schlosshotel Karlsruhe (Bahnhofsplatz 2, Karlsruhe) vorstellen.

Wir laden Pressevertreter/innen und Interessierte zu dieser Präsentation ein und würden uns freuen, wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen und ggf. über die neue Ausgabe des Grundrechte-Reports berichten.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Heidi Borhau, Presseleiterin Sachbuch des S. Fischer Verlags
Tel. 069 / 6062 395 bzw. E-Mail heidi.borhau@fischerverlage.de

oder an die Bundesgeschäftsstelle der Humanistischen Union, Sven Lüders
Tel. 030 / 204 502 56 bzw. E-Mail info@humanistische-union.de

 

 

 

 

Mittwoch, Mai 16, 2007

FW: SIEG vor dem Oberlandesgericht!!! Fall Melissa Busekros!!! Jugendamt auf den Knien!

Bravo, Ihr tapferen Menschen, an die ganze Familie - herzlichen Glückwunsch!!!!!!!! Bravo, die Ihr an allen möglichen Ecken mitgearbeitet habt. D. hat auch schon eben mit doppelter Lautstärke Bob Dylan gehört: Like a Rolling Stone.
 
Wir werden, darauf dränge ich, mit meiner Band den Song umgehend einüben!!!!!!!!!!!!!!!!!

Liebe Gruesse

Franz J. A. Romer
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From: FALUMAFISCHER@aol.com [mailto:FALUMAFISCHER@aol.com]
Sent: Wednesday, May 16, 2007 7:39 PM
To: FALUMAFISCHER@aol.com
Subject: SIEG vor dem Oberlandesgericht!!! Fall Melissa Busekros!!!

NEWS!!!.

http://lenaott.oyla6.de/cgi-bin/hpm_homepage.cgi oder www.bi-z.de unter NEWS! Weitere Infos dazu bald mehr auf der Homepage!

Mittwoch, 16.05.2007

Nürnberg: Das Oberlandesgericht hat die einstweilige Anordnung gegen Familie Busekros (Schulsache Tochter Melissa) wegen neuem Erkenntnisstand aufgehoben!

Wir von BI-Z und allen vernetzten Partnern wünschen Hubert einen tollen Vatertag!

Mehr Infos folgen in Kürze!

 
C. Fischer, Heim- und Jugenderzieherin, selbst. Nachhilfelehrerin und Babymassageleiterin, auch Gitarrenuntericht in 91744 Pleinfeld, 09144-924442
 
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Bildungsinitiative Zukunft, Vermittlung zu Rechtsanwälten, Vermittlung von Betroffenen in Fragen Hausunterricht, Asperger Autismus Selbsthilfegruppe, Hilfe in Erziehungsfragen

Sonntag, Mai 13, 2007

Rechtsstaat - Richterstaat (FAZ)- Grundgesetzesbruch - Art. 97 Abs. 1 GG

Presseinformation: Verteiler FAZ - Listen - International zum Thema: Rechtsstaat - Richterstaat (FAZ)- Grundgesetzesbruch - Art. 97 Abs. 1 GG

 

In der FAZ vom 30. April 2007 hat die FAZ einen Leserbrief von Dr. Rudolf Westerhoff, Hamburg abgedruckt, als Replik auf den Beitrag des Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch vom 30. April 2007, den ich nicht kenne. Das Thema des Präsidenten war "Rechtsstaat - Richterstaat" und die Diskussion, ob und wie weit der Richter vom Gesetz abweichen darf. Der Präsident verwies dabei auf den alten Streit zwischen der objektiven Auslegungstheorie, nach der nur der Gesetzeswortlaut maßgebend ist, und der subjektiven Theorie, nach der der Wille des "Gesetzgebers" entscheidend sein soll.

 

Ich brauche den Artikel des Präsidenten noch nicht einmal als Bestätigung, um zu wissen, dass Präsident darauf gedrungen haben wird, dass natürlich Richter in Deutschland die Gesetze auslegen müssen, was exakt der Gesetzesbruch ist. Wenn ich noch der Replik von Dr. Rudolf Westerhoff glauben darf, dann wurde offenkundig noch zusätzlich vorgeschlagen, dass Richter, weil die Gesetze ungenau sind, der Wille des Gesetzgeber zu erforschen sei oder so ähnlich. Der gleiche Präsident, der sich auch seine Rechtsanwälte selbst aussuchen darf. Mit Sicherheit auch eine gediegene Menschenrechtsverletzung, wie auch das Rechtsberatungsgesetz, mit dem wir als Bürger ausgehebelt werden. Wir brauchen endlich die Mikrofone und Kameras zum Schutz der Bürger in den Gerichtssälen.

 

Wenn ich beispielsweise bei Wikipedia feststelle, wie Richter sich dort als „unerkannte Editoren" gebärden und Wikipedia-Regeln auslegen, dann kann es einem Angst und Bange werden als Mitbürger. Ist doch klar, dass wir alle seine Beiträge gesichert haben, als Beweissicherung, sozusagen.

 

Grundgesetzesbruch, soweit das Auge reicht. Und, man möge mir verzeihen, die Juristen bei der FAZ sind ebenfalls so ausgebildet, wie Richter und Rechtsanwälte. Gut, dass wir als Souverän dazugelernt haben. Zum Thema selbst, es kommt wie gerufen, hatte Bert Steffens schon ein Essay vorbereitet, welches ich hier mal an die Runde poste und auch verspreche, die FAZ einzukopieren. Warum sollen dort nur Professoren und Doktoren nebst Präsidenten zu Wort kommen? Nur damit Ihr immer frisch informiert seid: die Beiträge, die ich hier poste, werden von unseren tapferen europäischen Freunden, in diesem Fall von Peter Tromp aus Holland immer umgehend in einen Blog gepackt zum Thema Jugendamt: http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/. Das Jugendamt wurde mir neulich schriftlich vom Familienminister NRW als die Vierte Gewalt vorgestellt, das wäre so auch in der Landesverfassung. Nur damit man sich das vor Augen führt – Hervorhebung durch mich:

Zitat:

Darüber hinaus haben Sie am 07. März 2007 um Auskunft gebeten, "wer der oberste Dienstherr der Jugendämter des Landes Nordrhein-Westfalen auf Landes- oder Bundesebene ist." Hierzu wurde Ihnen gleichfalls mit Schreiben vom 03. April 2007 mitgeteilt, dass, "da die kommunalen Jugendämter die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der (kommunalen) Selbstverwaltungshoheit erfüllen, diesbezüglich lediglich eine Rechtsaufsicht besteht. Im Rahmen der Rechtsaufsicht wird geprüft, ob die ausführende Verwaltung im Einklang mit Recht und Gesetz gehandelt hat. Eine Kontrolle der Art und Weise der Aufgabenerfüllung, wie sie die Fachaufsicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Zuständige Rechtaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden sind die Kreise, für die kreisfreien Städte und Kreise die jeweiligen Bezirksregierungen, d. h. für das Jugendamt der Stadt Dusseldorf die Bezirksregierung Düsseldorf. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen."

Zitat Ende bis zum nächsten Grundgesetzesbruch! Und bitte auf der Zunge zergehen lassen: Kontrolle ist nicht zulässig, deshalb eben Vierte Gewalt. Wenn jetzt nicht bald mal die Zeitungen aufwachen!

 

Nun will ich aber nicht mehr länger auf die "Folter spannen" und wünsche viel Spass bei der Lektüre des Essays von Bert Steffens - vielen Dank, sehr geehrter Herr Steffens -, im Anschluss auch den Westerhoff-Leserbrief zur Kenntnis der Listen:

 

 

 

Kritische Anmerkungen zu den Themen:

Richterliche Unabhängigkeit,

Gesetzesauslegung und

Art. 97 Abs. 1 GG

 

 

BERT  STEFFENS

Andernach

 

10.05.2007

 

 

 

Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.

 

Rechtskommentare und Abhandlungen hierüber sind keine Rechtsquellen, sondern nur subjektive, kein Gesetz schaffende Meinungen. Vom Gesetzestext abweichende „Gesetzesauslegungen" auch höchster Gerichte sind nicht anders zu bewerten: Deren Schöpfer repräsentieren keine Legalitätsquellen, zusätzlich oder an Stelle der Legislativen, der Gesetzgebenden Staatsgewalt.

 

Wenn also ein Richter vom Landgericht Halle im Rahmen der Diskussion zum Thema glaubt behaupten zu können, „enzyklopädisch relevante Kritik" sei nicht ebenso „subjektive Meinungsäußerung", wie jede andere auch, mit der man zudem gegen den „neutralen Standpunkt" von Kritik verstoße, dann muss dieser Richter auf das eingangs und nachstehend nochmals Beschriebene verwiesen werden:

 

Nur das Grundgesetz und die weiteren Gesetze, soweit diese nicht das Grundgesetz und die Menschenrechte verletzen, sind – um die hallensischen Worte zu gebrauchen - der einzige „neutrale", nämliche der gesetzesgemäße „Standpunkt" in Gesetzesfragen. Alles andere ist subjektive Meinungsäußerung.

 

Und wenn derselbe Richter äußert, dass „ein „Gesetz immer ausgelegt werden muss", dann muss diesem entgegengehalten werden, dass er im Wesentlichen einen Standardsatz des Nazi-Juristen Karl Larenz[1] wiederholt, der in seinem unsäglichen Buch „Methodenlehre der Rechtswissenschaft" (S. 196) geglaubt hat feststellen zu können:

 

„...vielmehr sind grundsätzlich alle Rechtstexte der Auslegung sowohl fähig wie bedürftig."

 

Wenn ein Richter sich in der Lage fühlt, einen unverständlichen oder mehrdeutigen Gesetzestext „richtig auszulegen", dann wird wohl auch der Gesetzgeber in der Lage sein einen verständlichen, nicht mehrdeutigen Gesetzestext zu schaffen, zumal nur dem Gesetzgeber, wie bereits sein Name besagt, die gesetzgebende Funktion zukommt.

Das einzige Recht des „Auslegens", das einem Richter zugestanden werden muss, ist zu bestimmen, ob ein Gesetz zum vorliegenden Rechtsfall angewandt werden kann. Das ist vergleichbar mit einem Handwerker, der das passende Werkzeug zu seiner Arbeit sucht.

 

Der Richter behauptet weiter, es werde „gegen die Auslegung von Gesetzen polemisiert." Richtig ist jedoch, dass der Richter und seine Kollegen gegen ihre Gesetzesunterworfenheit aus Art. 97 Abs. 1 GG „polemisieren". Zum Letzteren darf nicht unerwähnt bleiben, dass „polemisieren" eine sehr freundliche Kennzeichnung für den Bruch elementarer grundgesetzlicher Regeln ist.

 

Wenn weiter der Richter aus Halle den § 242 StGB (Diebstahl) als Beispiel für eine angebliche Unumgänglichkeit von „Gesetzesauslegung" durch die Richter anführt, dann muss diesem entgegengehalten werden, dass man sich im Jahre 2007 über einen unklaren Text, der bereits am 15.05.1871 im Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs stand, nicht wundern darf. Seit Mai 1949 war Zeit genug, klare, eindeutige Gesetze zu schaffen, um so die vorgrundgesetzlichen zu ersetzen. Dies wurde vorsätzlich unterlassen.

Nimmt man das Grundgesetz ernst, gilt allgemein der Grundsatz:

 

Schlecht formulierte Gesetze machen keinen Richter zum Gesetzgeber.

 

Zudem kann jeder Richter, wenn Gesetze unbestimmt, weil mehrdeutig oder schlicht unklar sind und deren Anwendung damit gegen das Grundgesetz oder speziell gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstieße, hierzu das BVerfG anrufen, so wie dies eigens Art. 100 GG vorsieht. Das BVerfG wiederum kann dann im Rahmen seiner grundgesetzlichen Aufgaben den Gesetzgeber zur Neuschöpfung oder Korrektur des Gesetzes anregen, in dem es beispielsweise das besagte Gesetz ganz oder in Teilen als grundgesetzwidrig oder für nichtig erklärt.

 

Nur zur Abgrenzung: Ist hier und im Folgenden von der Pflicht der Richter die Rede, so bestimmt Art. 92 GG deren Aufgabe, die hier aber nicht Thema sein soll. Ebenso ist nicht von der Stellung der Richter gemäß Art. 98 GG die Rede, wie auch nicht von der Stellung, Aufgabe und Organisation der Gerichte gemäß Art. 93 - 96 und 99 - 101.

 

Zurück zum Art. 97 Abs. 1 GG:

Zur Pflicht der Richter stellt Art. 97 Abs. 1 GG unmissverständlich fest (der Text in den eckigen Klammern dient nur der Hervorhebung der beiden Satzteile):

 

„Die Richter sind unabhängig                [erster Satzteil]

 und nur dem Gesetze unterworfen."      [zweiter Satzteil]

 

Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.

 

Einige der Hauptursachen dieses Verhaltens: Völlig am Grundgesetz vorbei, hat die Richterschaft, allen voran das BVerfG und der BGH, aus dem Wort „unabhängig" eine Art „Königtum der Richter" erfunden und konstruieren und begründen damit zahlreiche „Richterprivilegien".

Zusätzlich zur selbst erschaffenen, praktisch durchgehenden Unangreifbarkeit der Richter, haben diese „Richterprivilegien" entwickelt, die beispielsweise hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit und Nebentätigkeiten, mit dem Schutz und der Pflicht zur Gesetzesunterwerfung wirklich nichts zu tun haben. Diese Privilegien schufen den Richtern nur Freiräume, welche u.a. die Abwicklung von Rechtsfällen verteuern und verzögern und die notwendige Sorgfalt und Unabhängigkeit für ihre richterlichen Aufgaben herabsetzen.

Die Mehrheit der Jurisprudenz widerspricht all dem nicht, wie auch nicht die Mehrheit der Politiker, setzen diese doch selbst interessengeleitet Bundesrichter in ihre Ämter und verstoßen damit gegen Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG.

Man darf bei der deutschen Justiz und Jurisprudenz durchaus von einer „Tradition der Missachtung der Gewaltentrennung und der Gesetzesunterworfenheit" sprechen, die nicht erst nach dem Mai 1949 ihren Anfang nahm. Das Grundgesetz dient nur als Dekoration, die den Schein von Demokratie umgibt, welche nur dann verteidigt wird, wenn es den Staatsgewalten gerade nützt.

Den vielfältigsten Nutzen zum Machterhalt erbringt jedoch ganz offensichtlich deren Missachtung des Grundgesetzes und damit die Missachtung des Souveräns, des Volkes. Mit der Bezeichnung „fiktive Demokratie" geißelt Hans Herbert von Arnim[2] die politischen Zustände in Deutschland und gibt damit dem politischen Gesamtübel in Deutschland einen weiteren Namen.

 

Aber es gibt auch einen Hoffnungsschimmer, der von Außen kommt: Jenes „Richterprivileg", das die Amtshaftung schon lange vor 1945 mittels des kaiserzeitlichen § 839 BGB Abs. 2 BGB[3] aushebelte, wurde vom EuGH im Wesentlichen aus dem Weg geräumt[4]. Angekommen ist dies in der deutschen Gesetzes- und Rechtsprechungswirklichkeit allerdings noch nicht wirklich.

 

Zudem, trotz der eindeutigen Gesetzesunterworfenheit der Richter, stellen sich diese offen als „zweite Legalitätsquelle"[5] dar und verletzen damit auch die unabänderbare Gewaltentrennung aus Art. 20 Abs. 2 GG in demokratiezerstörender Weise, denn:

 

Eine Gesetzgebende Staatsgewalt aus Parlament und zusätzlich aus der Richterschaft, dies sieht das Grundgesetz ausdrücklich nicht vor, wie auch der oben zitierte zweite Satzteil aus Art. 97 Abs. 1 zeigt.

 

Solches zu propagieren stellt nichts anderes dar als einen Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze oder korrekter formuliert, einen Verstoß gegen die Fundamente des Grundgesetzes. Diese sind aus gutem Grund durch die „Ewigkeitsklausel" des Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich im Art. 20 GG geschützt.

 

Der ebenso geschützte Art. 1 GG kennt in seinem Menschenwürdebegriff keine Menschen verschiedener Rangordnung und damit auch keine Bürger höheren Rechts, denn: Dies würde wiederum u.a. gegen Art. 20 Abs. 2 GG und gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, zumal letzterer richtig feststellt „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Die deutsche Richterschaft sieht dies offenbar anders und ihre Missachtung des Grundgesetzes stört sie nicht. Sie betrachten sich als die „Gleicheren" im Staate.

Praktisch ohne Ausnahme werden rechtsuchende Bürger mit berechtigten Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen oder Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung, von der Justiz mittels der bereits erwähnten Technik, d.h. durch das Beschwören des ersten Satzteils und gleichzeitigem Unterschlagen des zweiten mit Standardsätzen „abgebügelt".

 

Um solches grundgesetzwidrige Tun weiter „abzusichern", wurde parallel hierzu vom BGH[6] mit dem gewünschten Erfolg ein „Kernbereich richterlicher Tätigkeit" konstruiert, u.a. mit dem Ziel, den § 339 StGB (Rechtsbeugung) und den § 26 DRiG (Dienstaufsicht) in den Bereich praktischer Nichtanwendbarkeit zu rücken. Tatsache ist aber: Die „Kernbereichstheorie" des BGH findet nirgendwo im Grundgesetz ihre Bestätigung – sie ist frei erfunden. Sie verstößt maximal gegen das Grundgesetz und die darin enthaltenen Rechtsstaatsprinzipien.

 

Die nur wenigen vorgeschilderten Tatsachen sind, neben der „immerwährenden Gesetzsauslegung", einige der Hauptursachen der Rechtsstaatsverdrossenheit der meisten Bürger, die zwangsläufig auch zur Ablehnung einer so erlebten „Demokratie" führen muss. Solche Art von „Demokratie" wird dann auch zu Recht nur noch als Willkürstaat und als bloße Farce wahrgenommen.

 

Wurde Galileo Galilei und seine Zeitgenossen vor und nach ihm noch vom Terror kirchlicher Inquisition drangsaliert, so ist heute eine Justiz, die sich ihrer Gesetzesunterworfenheit entzogen hat, an die Stelle kirchlicher Macht getreten.

 

Der Hauptsatz der Demokratie

„alle Macht geht vom Volke aus"

ist zur hohlen, machtlosen Phrase geworden.

 

Als eines von unzähligen Beispielen von Willkür der deutscher Richter gegen rechtsuchende Bürger, sei der Fall Görgülü[7] erwähnt, in dem es erst eines Druckes seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte bedurfte, bis endlich das BVerfG Klartext in Richtung des OLG Naumburg sprach. Erst dieses führte zu einer Anklage der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft[8] gegen die Naumburger Richter Deppe-Hilgenberg, Kawa und Materlik wegen deren Rechtsbeugung zum Schaden des Kazim Görgülü. Das Ergebnis steht noch aus.

 

Neu ist dies alles nicht: Die verheerenden Folgen des fast beliebigen Umgangs mit den Gesetzen, sprich der „Auslegung" der Gesetzestexte durch Richter und andere, hatte bereits Cesare Beccaria in seinem berühmten Werk „Dei delitti e delle pene" im Jahr 1764 beschrieben[9]:

 

„Ein Missstand, der aus der strengen Beachtung des Buchstabens eines Strafgesetzes herrührt, ist nicht mit dem Übel zu vergleichen, das aus der Auslegung entsteht. Die mit jener verbundene augenblickliche Unzuträglichkeit treibt vielmehr zur leichten und notwendigen Verbesserung am Wortlaut des Gesetzes an, auf dem die Ungewissheit beruht."

 

Man kann die von Beccaria aufgezeigten Überlegungen auch so formulieren:

 

Da Rechtsgesetze keine Naturgesetze sind und somit nicht durch messbare Größen oder Beobachtung bestätigt werden, vielmehr nur mittels des ungenauen Werkzeugs der Sprache dargestellt und vermittelt werden können, ist ein Mangel aus Mehrdeutigkeit oder schlicht Unklarheit nicht vermeidbar.

Unklarheit der Gesetze aufgrund der Sprache ist also ein unvermeidbares, aber ein begrenzbares Übel. Dem entgegen ist ein Zulassen von Gesetzesauslegung ein vermeidbares, aber in seinen Dimensionen unbegrenzbares Übel.[10]

 

Jahre vor Beccaria sah Montesquieu[11] den Richter als

 

„...la bouche, qui prononce les paroles de la loi."

 

und betrachtete die Bedeutung der Richter in der Gesellschaft als

 

            „en quelque façon nulle".

 

Heute wird ein Demokrat die Stellung der Richter, wie die jedes anderen Bürgers auch, aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten bestimmt sehen. Kein Bürger ist „...in gewissem Grade nichts".

 

Was aber bedeutet die oben zitierte Grundregel aus Art. 97 Abs. 1 GG wirklich? Zunächst ist festzustellen:

Der Text erklärt sich selbst. Beide Satzteile widersprechen nicht einander, noch sind diese getrennt zu gebrauchen. Eine „Auslegung", sprich Sinndeutung des Textes ist ganz offensichtlich nicht erforderlich, auch wenn der Leser nur in schlichter Weise der deutschen Sprache mächtig ist.

Der letzte Satzteil „...und nur dem Gesetze unterworfen" bedeutet genau das, was er nach allgemeinem Sprachgebrauch aussagt und beabsichtigt:

 

Die Richter sind nur dem Gesetz Unterworfene.

 

Daraus kann – wen man einfachste Denkgesetze nicht verletzen will - nur gefolgert werden, dass die Richter nicht Herren des Gesetzes sein können. Sie sind auch nicht vom Gesetz Unabhängige, denn: Jeder, der Regeln unterworfen ist, kann diese nicht gleichzeitig bestimmen. Anders ausgedrückt: Unterworfener und zugleich Herr der Regeln sein – das wäre ein Widerspruch, ja Unsinn.

 

Nun zum ersten Satzteil „Die Richter sind unabhängig..":

Wegen der Gesetzesunterworfenheit der Richter sind diese eben nicht gegenüber dem Gesetz unabhängig. „Unabhängig" bedeutet hier nur, dass die Richter von keiner Staatsgewalt oder durch anderen Einfluss daran gehindert werden können, ihrer im Art. 92 GG gegebenen Aufgabe innerhalb ihrer Gesetzesunterworfenheit nachzukommen. Niemand will der Notwendigkeit solcher Unabhängigkeit widersprechen, wenngleich doch festgestellt werden darf, dass dieser erste Satzteil überflüssig ist, weil sich das erstrebte Normziel aus dem zweiten Satzteil zwangsläufig ergibt.

 

Die Bedeutung und der Grund der Existenz dieser Regel des Grundgesetzes wird auch dadurch deutlich, dass man ohne weiteres die Worte „Die Richter" auch durch „Jeder Bürger" ersetzen könnte, denn auch diese sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Gesetzesunterworfenheit und Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz - das gilt auch für „die Richter", weil die Aussage „alle Menschen" nicht steigerbar ist, noch Ausnahmen zulässt.

 

Und was soll Art. 97 Abs. 1 Satz 1 GG über den leicht verständlichen Text hinaus bezwecken?

Er unterstreicht in besonderer Weise die Sicherung der Unabhängigkeit der Richter gegenüber anderen Staatsgewalten und Einflüssen, damit diese innerhalb ihrer Gesetzesunterworfenheit dem Volke, das bekanntlich den einzigen Souverän darstellt, dienen können und damit letztlich sich selbst, denn auch „die Richter" sind gleichberechtigte Mitglieder des Volkes. Sie unterscheiden sich nur durch ihre berufliche Aufgabe, so wie sich auch Metzger von der Mehrheit des Volkes durch ihre berufliche Aufgabe unterscheiden.

Richter können sich zum Schutz ihrer Pflichterfüllung auf diesen Artikel berufen und - was noch wichtiger ist - die anderen Bürger, die nicht Richter sind, können auf die Einhaltung des Art. 97 Abs. 1 GG pochen und dies auch dann, wenn die Richter sich selbst in Abhängigkeiten begeben oder ihre Pflicht zur Unparteilichkeit verletzen. Das zumindest garantiert das Grundgesetz.

Dadurch wird auch die, noch dem Art. 97 GG vorangehende Rangstellung des Art. 20 GG deutlich, in dem es im Absatz 2, wie bereits zitiert heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus".

Das Volk ist der Souverän, der Herrscher und genau das macht jenes aus, was wir Demokratie, also Volksherrschaft nennen. Und daher darf gefragt werden: Welches Volk wäre so verblödet, dass es sich selbst ohne Not einen Souverän vor die Nase setzt, wo es doch selbst der einzige Souverän im Staate ist und auf Grund der Selbstbestimmtheit jedes Bürgers auch nur sein kann?

Die Beantwortung der Frage liegt auf der Hand und hat zur Folge, dass auch jene „höchstrichterlichen" und sonstigen Entscheidungen, wie auch jene Rechtskommentare, soweit diese Grundsätze aus Art. 20 Abs. 1 - 3 und Art. 97 Abs. 1 GG missachten, nichtig oder unbeachtlich sind, eben weil diese damit „Verfassungsgrundsätze" zu beseitigen trachten.

Wie jene Bürger zu bewerten sind, welche mit solch beharrlichem Handeln die „verfassungsmäßige Grundordnung ändern" und den „Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen", das kann jedermann im §§ 81 und 92 StGB nachlesen.

 

 

---------

 

P.S.: Ich verweise auf mein Essay

 

 

„Von der (Un-)Klarheit der Gesetze

Teil 1

Artikel 5 Grundgesetz

Meinungsfreiheit oder Äußerungsfreiheit?"

 

z.B. unter www.justizskandale.de .


Anmerkungen und Quellen:

 



[1]  Larenz, Prof. Dr. Karl (1903 - 1993) Zivilrechtler und Rechtsphilosoph, u.a. „Methodenlehre der Rechtswissenschaft", Springer-Verlag 1960, hier zitiert aus 5. Aufl., 1985. 1933 Lehrstuhl in Kiel, gehörte zur Gruppe nationalsozialistischer Professoren („Kieler Schule"). Versuchte unter Berufung auf Hegels Historizismus (siehe zu diesem Begriff: Popper „Die offene Gesellschaft, Bd. 2) die staatliche Ordnung unter dem Nationalsozialismus ethisch und rational zu rechtfertigen.

 

[2]  von Arnim, Prof. Dr. Hans Herbert „Vom schönen Schein der Demokratie", 2000, Droemer.

 

[3]  (Haftung bei Amtspflichtverletzung) § 839 Abs. 2 BGB: „Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung." Der Wortlaut des § 839 war in seiner Urfassung von 18.08.1896 (Rechtskraft 01.01.1900) fast gleich.

 

[4]  EuGH, NJW 2003, 3539 (3540 ff; EuGH Urteil v. 30.09.2003, Rs C-224 / 01, Köbler ./. Österreich; EuGH Urteil v. 13.06.2006, Rs C-173 / 03, Traghetti del Mediterraneo SpA in Liquidation ./. Italienische Republik.

 

[5]  Herzog, Prof. Dr. Roman: „Zwei Legalitätsquellen sind besser als eine." in seinem Aufsatz „Gesetzgeber und Richter – Zwei Legalitätsquellen?", „Humboldt Nachrichten" des Humboldt-Vereins Ungarn, Juni 2000, Heft Nr. 17;

Hirsch, Prof. Dr. Günter Erhard, siebter und derzeitiger Präsident des BGH beim „Schöffentag" in Karlsruhe 2001: „Die Richter haben den in Gesetze geronnenen Willen des obersten Souverän zu effektuieren und dem leblosen Buchstaben des Gesetzes Wirkung in der Fülle der Lebenssachverhalte zu geben. Dies geht, wie festgestellt, nicht ohne Auslegung und Rechtsfortbildung. In diesem Rahmen der Gesetzesinterpretation setzt der Richter Recht im materiellen Sinne und durchbricht damit in legitimer Weise die Gewaltenteilung."

 

[6]  BGH Dienstgericht, Urteil v. 14.04.1997 , RiZ (R) 1/96;

Schneider, Dr. Egon, Rechtsanwalt, Much, Richter am OLG a. D.: NJW (Echo), Heft 39/2001 v. 24.09.2001: „Richterliche Unabhängigkeit." (zu Hirth, NJW H. 33/2001, S. XXI).

 

[7]  U.a.: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion, Rs Görgülü ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Urteil v. 26.02.2004.

 

[8]  Strafsache beim Landgericht Halle, Az.: 23 KLs 64 / 2006 - s 1 / 06 –

 

[9]  Marchese Cesare Beccaria Bonesana (Mailand 15.03.1738 – Mailand 28.11.1794): „Dei delitti e delle pene", dort: § IV. „Interpretazione delle leggi"); zitiert und übersetzt aus anonymer Originalausgabe „Dei delitti e delle pene", 6. Ausgabe 1767 – ohne Erscheinungsort (wahrscheinlich Lucca), Vermerk „Buglione" (ital. Familienname , frz. „Bouillon"); siehe auch: „Beccaria - Über Verbrechen und Strafe", Insel Taschenbuch, 1966, Insel Verlag, Frankfurt/Main.

 

[10]  Steffens, Bert, 2005 "Vom Prinzip der Menschenwürde – Wann habe ich dich legitimiert", dort 1. Bd., XI. Kap. .

 

[11]  Montesquieu, vollständig: Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689 - 1755), zitiert aus 1748 „De L'Ésprit des Lois", Buch XI, Kapitel VI („De la constitution d'Angleterre"). Das erste Zitat heißt vollständig: „Mais les juges de la nation ne sont, comme nous avons dit, que la bouche qui prononce les paroles de la loi;...".

 

 

 

 

Dr. Rudolf Westerhoff, Hamburg Text: F.A.Z., 12.05.2007, Nr. 110 / Seite 8:

 

Und hier geht es zum Leserbrief: Zitat

 

Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, behandelt in der F.A.Z. vom 30. April unter der Überschrift "Rechtsstaat - Richterstaat" die Diskussion, ob und wie weit der Richter vom Gesetz abweichen darf. Er verweist dabei auf den alten Streit zwischen der objektiven Auslegungstheorie, nach der nur der Gesetzeswortlaut maßgebend ist, und der subjektiven Theorie, nach der der Wille des "Gesetzgebers" entscheidend sein soll.

 

 

Die hier behandelte Frage wird meist schon ungenau gestellt. Bindend wie das Gesetz können Verlautbarungen, die nicht im Gesetz stehen, nicht sein; denn dann wäre das genau in der Verfassung geregelte Gesetzgebungsverfahren überflüssig. Aber natürlich sind die Äußerungen und Meinungen der an der Gesetzgebung beteiligten Personen und Institutionen eine wichtige Erkenntnisquelle, und sie stellen auch eine gewisse Autorität dar, ähnlich wie Rechtsprechung und Lehre.

 

Typisch für den Methodenstreit ist es, dass immer wieder vom "Gesetzgeber" die Rede ist. Ich war lange in Bonn, bin ihm aber nie begegnet. Die relevanten Quellen sind vielfältig. Kennzeichnend ist, dass die Sitzungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages, in denen die Gesetze vornehmlich beraten werden, "nur für den Dienstgebrauch" protokolliert sind, also für den normalen Gesetzinterpreten geheim bleiben. Wer im Gesetzgebungsverfahren gemachte Äußerungen für maßgeblich hält, sollte genau fragen, wer was wozu gesagt hat und auf welchen politischen Kompromissen ein Gesetz eventuell beruht. Philipp Heck, der vielen, etwa dem von Hirsch erwähnten Bernd Rüthers, als maßgebender Vertreter der subjektiven Auslegungstheorie gilt, hat sich zum Schluss - aus seiner Sicht durchaus folgerichtig - auf die nationalsozialistische Weltanschauung berufen. Das macht dessen wissenschaftliche Lehre sicher nicht irrelevant, zeigt aber doch, was sich alles hinter dem Phänomen "Gesetzgeber" verbergen kann. Es ist ein typisch deutsches Gedankengut, ein Surrogat des Hegelschen Weltgeistes. Zwar wird auch in anderen Ländern außerhalb des angloamerikanischen "common law" den Quellen eine gewisse Bedeutung beigemessen, etwa in Frankreich. Aber einen Methodenstreit wie in Deutschland gibt es dort nicht.

 

Wer nach Gründen dafür sucht, warum der Richter vom Gesetz abweichen darf, zäumt das Pferd von hinten auf. Man hat vielmehr umgekehrt nach den Gründen für die Bindung des Richters an das Gesetz zu fragen. Es werden hierfür - je nach Zählweise - acht bis zehn Gesichtspunkte genannt. Erst wenn man geprüft hat, wie weit diese Gründe jeweils stichhaltig sind, kann man begründet entscheiden, wann der Richter befugt ist, sich vom Gesetz zu lösen. Dem kann man nicht, wie Hirsch meint, entgegenhalten, das Gesetz sei lückenhaft. Hier wird ein wesentliches Problem verdrängt; denn es bleibt auch bei "planwidrigen Unvollständigkeiten" des Gesetzes - so die herrschende Definition der Lücke - immer noch die Frage, welche Bedeutung denn der Text hat, der im Gesetzesblatt steht, und ob es nicht im konkreten Fall Gründe gibt, diese gesetzlichen Grenzen zu beachten.

 

Der Methodenstreit entsteht aus der verbreiteten Neigung der deutschen Juristen, auch bei einer Eigenwertung aus angeblich Vorgegebenem abzuleiten. Dabei stützt man sich auf ein Phantom wie den "Gesetzgeber" statt die Gesichtspunkte pro und contra klar darzulegen und so die Abweichung vom Gesetzeswortlaut zu rechtfertigen.

 

Dr. Rudolf Westerhoff, Hamburg Text: F.A.Z., 12.05.2007, Nr. 110 / Seite 8 – Zitat Ende

 

Herzlichen Gruesse


Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik:       Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
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Donnerstag, Mai 10, 2007

Richter, auch nach 1945

 
entnommen:
 
 

 »Freispruch für die Nazi-Justiz«  [Bearbeiten]

Dieses Werk aus dem Jahre 1983 gilt als Standardwerk zur schonungslosen Abrechnung mit der (NS-)Justiz und den Richter auch nach 1945 bis 1998. Die Startfrage des Buches lautet: "Stößt man, wenn man immer weitergeht, an eine Grenze, wo Recht aufhört und Verbrechen regiert?" Es erklärt sich durch ein Zitat aus der überarbeiteten und ergänzten Fassung von Juli 1998 von Seite 642 ff:

"Aller Mord- und Totschlag, verübt im Schutze der Gesetze zur Wehrkraftzersetzung, Fahnenflucht, Feindbegünstigung, gegen Verdunklungs- und Rundfunkverbrecher, Rassenschänder, Volksschädlinge waren blanker Terror. Seine Waffen, die einschlägigen Paragraphen, "waren Unrecht von Anfang an".
"Die Rechtsbrecher fühlten sich zeitlebens im Recht, das galt. Als es nicht mehr galt, galt es noch fünfzig Jahre als Rechtfertigung. Das Unrecht deckte seine Diener bis zum Grab, allerdings in neuzeitlicher Auslegung. Der Rechtsstaat machte es wie der Unrechtsstaat und bog sich die Judikatur, wie er sie brauchte. Nach vollbrachter Tat bekennt er ölig Schmach und Schande. Auch dem Bundesgerichtshof ist unwohl in seiner Geschichte, und ihn quält seine Spezialamnesie der Nazi-Justiz. Die ihr angediehenen Rechtsfolgen, heißt es in seinem Urteil vom 16.11.1995, seien "insgesamt fehlgeschlagen". Mit anderen Worten, es hätten zwei Generationen von Bundesrichtern den Tatbestand der Massenvernichtung verkannt! Denn wenn es der Bundestag nun richtig deutete, sind etwa 400.000 Nicht-Urteile ergangen, lauter niederträchtige Verfolgungshandlungen, davon über 30.000 in Ausrottungsabsicht: "Der Volksfeind gehört beseitigt", dies Geständnis ist im Tatwerkzeug eingraviert, dem Urteil. Wer sühnen wollte mußte nichts als lesen können. Doch bevor die Strafvereitelung als historischer Fehlschlag erscheint, ist sie akute Versöhnung, Rechtsstaatsgebot und Wohltat. Später, wenn es ihn keinen Kampf um das Recht mehr kostet, trieft der Staat vor Reue.
Damit zukünftig nichts mehr fehlschlage, wurde der Rechtsbeugungsparagraph schon 1974 novelliert. Der Vorsatz ist nicht länger Tatmerkmal. Das Recht beugt nicht mehr, wer dies will und weiß, sondern wer dies kann und tut. Das allerdings ficht den Unrechtsstaat nicht an. Er hat beizeiten alles Unrecht legalisiert, zumal das justizielle. Der BGH erwähnte sein Fiasko angelegentlich seiner Entscheidung über Justizmörder des SED-Staats. Für sie gilt kraft Rückwirkungsverbot nach Art 103 Grundgesetz unverbrüchlich noch § 244, früheres StGB-Ost, welcher unbedingten Vorsatz zum Falsch-Urteil verlangt und dem Justizbüttel das gleiche Haftungsprivileg wie 1952 ff. bietet. Einige werden, wie früher auch, verurteilt, weil sie despotischer als der Despot verfuhren und dessen Recht im Übereifer beugten. Es fordert Anpassung, und nicht mehr und nicht weniger wird nachgeprüft."

Mittwoch, Mai 09, 2007

FW: Pro7 SAM-Beitrag am Fr 11. Mai 13-14:00 Uhr ;; Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen vorerst ab ;; Beschwerde dringend einreichen

anderthalb Seiten!!!! +++ Verteiler Listen


From: Busekros, Fam G & H gmx [mailto:Familie.Busekros@gmx.de]
Sent: Wednesday, May 09, 2007 9:50 AM
To: Falumafischer@aol.com; dkaynig@gmx.net; 'Franz Romer'; 'Marc Pichard'; 'Christian Hahn'; 'Mr and Mrs Daniel DeLano'; 'rama rama'; 'I.Schumacher'; 'sito'; suermeli@goldmail.de; 'Birgit Lohff'; menschenskinder2000@gmail.com; Jugendselbsthilfe@web.de; 'Netzwerk Bildungsfreiheit'; Saschenbr@aol.com; hildebrandtsc@aol.com; Eckermann, Armin
Cc: unverzagt@snafu.de; institut@prof-komm.de; 'Neubronner'; redaktion@factum-magazin.ch; Christa.Schamel@abendzeitung.de; Redaktion@kreuz.net; Michael.Kasperowitsch@pressenetz.de; Vinocur@focus-r.de; Stephan.Mai@brnet.de; Martin.Haehnlein@brnet.de; Rundschau@brnet.de; Brigitte.Gerlach@prosieben.de; post@crealog-leipzig.de
Subject: Pro7 SAM-Beitrag am Fr 11. Mai 13-14:00 Uhr ;; Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen vorerst ab ;; Beschwerde dringend einreichen

Guten Tag liebe Anwälte,

 

Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen vorerst ab. Beschwerde dringend einreichen

 

gegen den 3.JA-Bericht vom 19. Apr über unsere Familie haben die Schulen

mehrfach Korrektur des Sachverhalts angemahnt.

Dazugehörige Schreiben hoffe ich bald verschicken zu können.

 

Pro7 sendet den SAM-Beitrag am Fr 11. Mai ca. 13-14:00 Uhr !

 

 

Kind regards / Mit freundlichen Grüßen J

Gudrun & Hubert Busekros (Tel +49 9131 934760)


D-91056 Erlangen, Schallershofer Straße 72a
mailto:Familie.Busekros@gmx.de  

Freitag, Mai 04, 2007

Jugendamtsvideos - Gesamtstastitik der Videos

zur Info


From: Olivier Karrer [mailto:olivierkarrer@gmail.com]
Sent: Friday, May 04, 2007 3:19 PM
To:  xxx  xx 
Cc:  xx
 Subject: Fwd: Gesamtstastitik der Videos

Gesamtstastitik der Videos zum 3. Mai 2007
Statistiques globales de toutes les videos au 3 mai 2007.
 
(Die Links zu den Videos können mit Rechtsmauslick einkopiert und in einer neuen email eingefügt werden)
 

Seitenaufrufe

Downloads

EN : German JUGENDAMT has forbidden to talk polish to their children (Beata and Co)

466

5

EN : the JUGENDAMT has stolen the children of these families (Manuela und Christian)

108

0

FR : Le Jugendamt a volé les 7 enfants de la famille Haase (Conny und Joseph Haase)

556

4

FR- Le JUGENDAMT a volé les enfants à ces familles (Manuela und Christian)

559

15

Gesamt

1689

24

 

Titel

Seitenaufrufe

Downloads

DE : TV-Reportage Das Jugendamt hat der Mutter die Kinder weggenommen (Natasha)

315

5

EN : 2 Children legally stolen by the jugendamt (Natasha, draft )

63

1

FR : Le Jugendamt réclame la pension pour des enfants volés par l'Allemagne (Opigez)

159

0

FR : Reportage-TV Le Jugendamt a retiré les enfants à la mère non-allemande (Natasha)

207

2

FR : un Dr allemand viole et tue Kalinka Bamberski (14). Il n'est pas poursuivi (Bamberski)

134

2

FR: Le Jugendamt voulait voler 5 enfants à cette famille qui a fui l'Allemagne (Famille Elui)

261

0

IT : TV-documentario. Il JUGENDAMT toglie due bambini (v.o. con subtitoli) (Natasha)

115

3

Gesamt

1254

13

 

Seitenaufrufe

Downloads

FR : Le Jugendamt germanise nos enfants binationaux 'deutsch-legal' (Beata and Co)

101

0

Gesamt

101

0

 

Donnerstag, Mai 03, 2007

07050302_AW: Die Welt - Antwort der Redaktion - Kolateralschäden eben in der Sorge-, Trennungs- und Scheidungsindustrie (STS-Industrie)

Sehr geehrte Frau Stuevel, sehr geehrter Herr Keese, sehr geehrter Herr Adam,

Das Einverständnis von Bert Steffens, Andernach, den nachfolgenden Text zu veröffentlichen liegt vor und er darf gerne weiterverwendet werden. Es ist auch sinnvoll, diesen Diskurs, coram publico, auch mit Ihnen weiterzuführen.

Ihnen als Journalisten ist es sicher genauso gegangen wie mir (54 Jahre). Die staatliche "Zwangs"schule der Inhalte (die natürliche jeder gerne gutheissen will, weil er nichts anderes kennt) hat uns vermittelt, was Demokratie sein soll. Das führt zu dem sagenhaften Mangel an Wissen, was Demokratie überhaupt ist und warum der Ewigkeitsartikel 20 des Grundgesetzes, kaum, dass er das Licht der Welt erblickte in den folgenden Artikel torpediert wurde. Der Grundgesetzesbruch hat damit astronomische Dimensionen angenommen.

Nicht das vorsichtige Reklamieren bringt uns in der Gesellschaft weiter, sondern das klare Aufzeigen der Fakten. Die einzigen, die etwas ändern können, sind wir die deutschen Mitbürger, dazu gehört auch die freie Presse. Ist sie frei, wäre zu fragen! Wenn es nicht das kleine rebellische Dorf Cochem gäbe und auch nicht unsere europäischen Freund. Es wurde, wie alle lesen konnten, entschieden, dass ein Untersuchungsausschuss beim Europäischen Parlament über das Deutsche Jugendamt eingerichtet wird. Wenn dort erst mal alle Fakten und auch die Rolle der Richter auf den Tisch kommen und die tagtägliche Folter an Kindern und an Eltern, dann sieht es etwas anders aus.

Ich verstehe die vom deutschen Staat geschundenen Menschen wie Michael Hickmann, die Familie Haase, Münster, die Familie Kazim Görgülü, Sommerfeld, Karrer. Ihnen und noch vielen Millionen Menschen (Frau Stuevel hat die Zahlen bekommen). Täglich andauernde Menschenrechtsverletzungen, keiner im Staat gebietet Einhalt, keiner stoppt. Sie alle können, wie wir Widerstand leisten - siehe Art. 20, Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Andere Abhilfe ist nicht möglich, wie Haase und Görgülü nachhaltig beweisen. Nachdem dieses Recht den aufrechten Vätern ünd Mütter aus dem Ausland, wie Olivier Karrer, Michael Hickmann und vielen, vielen anderen nicht eingeräumt ist, wehren sie sich eben anders. Legitimiert sind Sie durch die 1.000 fachen Rechtsbrüche an deren Kinder und deren Menschenrechten alle Male.

Über mein besonderes Erlebnis am Familiengericht Rastatt, wo ich Beistand der Grosseltern Meiering war, verbunden mit der unverhohlenen Drohung des Jugendamtes, mich mit einer Strafanzeige zu überziehen ist alleine schon einen Bericht wert. Ohne zu übertreiben: Dantes Inferno ist schon ausgebrochen, und zwar schon sehr lange. Es hat nur noch keiner bemerkt, ausser bei den Geburtenzahlen.

Noch schlimmer die Gesetze werden nicht beachtet - es ist auf Grund gelaufen!

Es ist Zeit sich zu bewegen, es ist Zeit für die kleine Revolution, sangen MC5. Sie sind die Journalisten, belegtes Material haben wir bis der Arzt kommt, was auch einer staatlichen Propagandamaschine standhält. Die Kinder und Eltern, auch in der Zukunft, werden es Ihnen danken

Seien Sie begrüsst, freuen Sie sich über das schöne Wetter und Ihre Kinder, solange diese noch bei Ihnen sind - Ihr nachdenklicher

Franz J. A. Romer

_____________________________________________________________________

From: Bert Steffens [mailto:steffens@bestomatic.com]
Sent: Wednesday, May 02, 2007 8:44 PM
To: Hans-Dieter Zimmermann
Cc: me@franz-romer.com
Subject: 07050201_AW: Die Welt - Antwort der Redaktion - Kolateralschäden eben in der Sorge-, Trennungs- und Scheidungsindustrie (STS-Industrie)

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

ich darf den nunmehr bei Ihnen entstandenen Frust abzubauen versuchen, wenn ich feststelle, dass in der laufenden Diskussion nur eine klare und nüchterne Sprache gewählt werden soll, denn: In Deutschland - und nur darum sollen sich die in Deutschland Lebenden in erster Linie kümmern - ist der Zustand der Demokratie, wie die Beachtung der Gesetze durch die drei Staatsgewalten so mangelhaft, dass es keiner zusätzlichen verbalen Übertreibungen bedarf. Die klare Darstellung der Realität ist bereits schlimm und für manchen grausam genug.

Wie gesagt: Klare Sprache ist erforderlich. Darum müssen aber auch im Zusammenhang mit dem Verhalten der überwiegenden Zahl der Richter, Begriffe des Strafgesetzbuchs und treffende Formulierungen, wie

  • Missachtung des Grundgesetzes in weiten Teilen,
  • Missachtung der unveräußerlichen, nicht veränderbaren Rechte des Souveräns,
  • Verletzung, weil Missachtung der Selbstbestimmtheit des Menschen, also seiner elementaren Freiheiten und damit seiner Würde,
  • andauernde Rechtsbeugung,
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
  • Anmaßung gesetzgeberischer Funktionen,
  • Missachtung der Menschenrechte und der weiteren Gesetze,
  • Missachtung der Regeln der Staatshaftung,
  • Anmaßung von Richterprivilegien,
  • Willkür und Zerstörung des persönlichen Glückes und/oder der wirtschaftlichen Basis einer nicht großen Anzahl von Bürgern u.v.a.m.,
  • auch ihre Anwendung finden und die gewissenhafte Darstellung des jeweiligen Sachverhalts darf nicht fehlen. Die Wahrheit auszusprechen bedarf keines Richterspruchs oder, wie Wickerts Buchtitel bildhaft feststellt "Gauner muss man Gauner nennen".

Aber - wenn nun einen geschundenen Bürger, gleich welchen Geschlechts und Alters, die Verzweiflung packt, er angesichts endloser, schmerzhafter und doch erfolgloser Bemühungen seine Gesundheit und sein Lebensglück durch Richter zerstört sieht und dies laut herausschreit - wer will hier dann richten, wenn der Gequälte nicht gewogene, nüchterne Worte findet? Wer?

Was ist ein Fluch, eine herabsetzenden Äußerung, gewogen gegen die Zerstörung von persönlichem Glück? Was?

Was ist eine sprachliche Übertreibung, gewogen gegen ein nicht enden wollendes Elend? NIchts!

Solange es nicht eine Gesetzesbestimmte Menschenwürde an Stelle eines "unbestimmten Rechtsbegriffs" (BVerfG) in Deutschland (und anderswo) gibt, solange wird das Elend andauern. Dies ändern zu wollen ist Sache des souveränen Bürgers. Auch wenn zur Zeit dessen Rechte im Übermaß verletzt werden - genommen werden können sie nicht!

Sachlich, wohl erzogen und viel zu zurückhaltend argumentiert, sehr geehrter Herr Zimmermann - das haben schon die Bürger seit Mitte der fünfziger Jahre. Sie haben das "Nichterfüllte Grundgesetz" (Adolph Arndt, 1959) beklagt. Tun Sie es auch schon so lange?

Doch ist ein Bewußtseinswandel bei der überwiegenden Mehrheit der Bürger und den in den Staatsgewalten Tätigen nicht eingetreten, auch weil es an klaren Worten, klaren Formulierungen und einem richtigen Handeln der wahlberechtigten Bürger gefehlt hat. Man hoffte auf die Einsicht der (nur eingebildeten) "Eliten". Welch ein auch heute noch gern gepflegter Irrtum!

Welch ein Irrtum, einen Teil der Staatsgewalt des Souveräns an "Richter auf Lebenszeit" oder an "Berufspolitiker" zu deligieren, bzw. dies als mündiger Wähler zuzulassen!

Wer verschenkt den Brunnen, aus dem allein er schöpfen kann?

Schaut auf diesen wunderbaren ersten Satz des Art. 20 Abs. 2 GG, jenen Satz, der allein erkärt, was Demokratie bedeutet:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Es liegt an uns Bürgern, dies mit demokratischen Mitteln umzusetzen. Abwarten ist keine demokratische Handlung. Selbstverantwortung ist das Maß.

Zuletzt: Statt die oft schwer Getroffenen zu schelten, sollten wir diese verstehen und sie unterstützen. Wir sollten, so wie der Einzelne es vermag, den Getroffenen das Gefühl zu vermitteln suchen, dass sie keine hoffnungslos kämpfenden Idioten sind, sondern unsere mit allen Rechten ausgestattete Mitmenschen.

Es grüßt Sie

Bert Steffens
Andernach

_____________________________________________________________________

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hans-Dieter Zimmermann [mailto:hdzimmermann@gmx.net]
Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2007 18:38
An: me@franz-romer.com; 'Olivier Karrer'; 'papa info papa-info'

Cc: Christoph.Keese@welt.de; 'Bert Steffens '
Betreff: RE: Die Welt - Antwort der Redaktion - Kolateralschäden eben in der Sorge-, Trennungs- und Scheidungsindustrie (STS-Industrie)

Ich bleibe dabei: Die Sprache, die von einigen hier gewählt wird, ist die Sprache der Propagandisten, wie wir sie aus der Nazizeit, der DDR, der UDSSR oder Nordkorea kennen! Ich bin alt genug um mich zumindest an DDR & Co zu erinnern.

Und damit kann man sicher seinen Frust ablassen, aber wirklich erreichen kann man sicher nicht!!!

Oder wurde je durch einen Satz wie "Es sind KEINE Journalisten, sondern PropagandaHETZER des Staates" irgend jemand überzeugt? Ich bin überzeugt dass in der Summe mit sachlicher Argumentation wesentlich mehr erreicht wurde!

Und im übrigen finde ich es äusserst intolerant wie andere Meinungen hier kommentiert werden.

HDZ


From: Franz Romer [mailto:me@franz-romer.com]
Sent: Wednesday, May 02, 2007 12:12 AM
To: 'Hans-Dieter Zimmermann'; 'Olivier Karrer'; 'papa info papa-info'
Cc: Christoph.Keese@welt.de; Bert Steffens
Subject: Die Welt - Antwort der Redaktion - Kolateralschäden eben in der Sorge-, Trennungs- und Scheidungsindustrie (STS-Industrie)

Hallo Herr Zimmermann,

mit sachlichen Informationen und dem Umstand, dass "zufriedene Sklaven" dringend benötigt werden, sind wir doch in Deutschland genau in die Situation geraten, in der wir jetzt stecken: Zahlenbasis Destatis 2005 - :

ca. 185.000 Kinder in Heimen und Pflegefamilien, weitere ca. 20.000 in Psychiatrien (ungesichert - mit denen Heime und Pflegefamilien nicht klarkommen - Kolateralschäden eben) und weitere Millionen Kinder mit Verlust eines Elternteiles aus Trennung und Scheidung durch Entfremdung gefördert durch die Nutzungsgemeinschaft: die meisten Familiengerichte, die meisten Jugendämter, -Gutachter, -Vormünder, -usw. -usw. Schwerwiegende Staatsaufbaumängel sind die Gründe: kaum war der Artikel 20 GG raus: "Alle Gewalt geht vom Volke aus", haben alle Richter und Politiker daran gearbeitet, den Staat umzubauen, der mit Art. 20 GG, dem unabänderlichen Artikel, kaum mehr etwas gemein hat. Sie konnten es letzte Woche auch im Bundestag sehen: der deutschen Wirtschaft. Und natürlich leiden alle Redaktionen unter den Dingen, die Chomsky beschrieben hat - siehe ZIP-Datei.

Nachdem wir nun wieder erleben durften, dass die steuerfreie Alimentation von Pflegeeltern wieder erhöht wurde, bleibt festzustellen: Eltern erbringen Pflegeleistung an ihren Kindern völlig umsonst – Eltern bekommen dafür keine Alimentation, wie Pflegefamilien.

Ich war letzte Woche als Beistand beim Familiengericht in Rastatt: dort kam ein Diskussion um die Menschenrechtsverletzungen des Falles Haase und Görgülü (Folter an Kindern und Eltern) auf (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt#Kritik_am_Jugendamt). Jugendamt meinte dringend darauf hinweisen zu müssen, dass das ja Einzelfälle seien. Ich habe dem Vorsitzenden Richter Nickel darauf geantwortet, dass 6 Millionen Juden im Dritten Reich, eben auch 6 Millionen Einzelfälle gewesen sind, um klarzu machen, was die unsägliche Diskussion wegen der Einzelfälle bedeuten. Die Ungeheuerlichkeit des Jugendamtshinweises, ist den zwei Diplom Sozialpädagoginnen noch nicht mal aufgefallen. Insbesondere haben sie mir direkt zu Verhandlungsbeginn wegen meiner Eingabe zum großelterlichen Umgang mit deren vom Jugendamt entzogenen Enkel gleich den Hinweis mit auf den Weg gegeben, dass ich eine Strafanzeige bekomme vom Stadjugendamt Rastatt. Hoffentlich beeilen sie sich damit.

Ich übermittle Ihnen mal eine offene, klare und völlig zutreffende Information von Bert Steffens, Andernach (u.a. unveröffentlichtes Buch „Vom Prinzip der Menschenwürde – Wann habe ich dich legitimiert?"), die erfreulich direkt und ohne Schnörkel ist:

(Zitat):

Die mir übermittelten BVerfG-Entscheidungen [es ging um Urteile zur Sorge-, Trennungs- du Scheidungsindustrie: Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung FPR 2007 Heft 1-2] zeigen eindeutig das Dilemma, in das sich die sogenannte Jurisprudenz samt Richterschaft seit 1945 "hineinargumentiert" hat:

1. Dem nicht mit dem GG begründbaren Wahn der "Auslegung" des Grundgesetzes (in den vorliegenden Fällen Art. 1 und 6) einerseits und

2. andererseits die Tatsache, dass nach dem Mai 1949 kein neues, auf dem GG gründendes BGB (und die anderen Gesetze) entwickelt worden ist.

Die Folge: Ein einziger Widerspruch und eine einzige Mangelhaftigkeit. In diesem Mangel sucht die Jurisprudenz samt Richterschaft nach einer Begründung ihres selbst erfundenen "Auslegungsrechts" oder "Richerrechts" mit der Folge, dass einer sich auf den anderen beruft (Kommentare und Entscheidungen) - nur nicht auf das GG oder die anderen Gesetze. Nichts als "sich selbst beweisende Beweise" und eine Sintflut aus sich ständig ändernden Auslegungen.

Historisch gesehen - und dies betrifft auch die heutige gesellschaftliche Bedeutung der Sache - verhält sich die heutige Jurisprudenz und die Richterschaft wie die päpstlichen Astronomen vor und nach Gallilei, wenn diese die Bahnen der Sonne und Planeten um die Erde beweisen wollten. Allerdings ist diesen noch als Entschuldigung anzurechnen, dass die platte Beobachtung für sie sprach. Gleiches kann den Juristen nicht zur Entschuldigung angerechnet werden - sie könnten es besser wissen, wenn sie nur wollten. Vornehmlich ihre Machgeilheit hindert sie daran und die Masse der "zufriedenen Sklaven" bestärkt ihren Wahn.

(Zitat Ende)

Die Sachlichkeit hat noch nie ein Kind zurückgebracht, das verhindern andere, mit Irrationalität und der Vierten Gewalt, dem Jugendamt. Ich gebe mal ein wörtliches Zitat aus einem Schreiben eines Jugendamtsmenschen mit auf den Weg, damit Ihnen mal ein Licht leuchtet:

(Zitat - 11/2006)

Mein Auftrag nach KJHG ist aber auch, dabei das Kindeswohl zu schützen und zu gewährleisten. Letzteres mache ich nach den, durch Gesetz und hausinterne Regelungen vorgegebenen fachlichen Standards und Maßgaben einerseits und nach meinem persönlichen Gewissen andererseits. Das Gewissen erwähne ich, weil es den Bereich kennzeichnet, wo Ermessensspielraum bei z.B. einer positiven Prognose gegeben sein könnte.

(Zitat Ende)

Und zur Art von Hilfeplanung nach Obrigkeitsstaatlicher Massgabe:

(Zitat)

Entscheiden Sie sich, ob Sie, auf Basis o.g. Vorgaben zusammenarbeiten wollen.

(Zitat Ende 11/2006)

Wie hört sich das für Sie an? Das klingt doch eindeutig nach Willkür und Sklavenhaltung. Wenigstens bekommen das Eltern heute schriftlich, was den Juden nicht gewährt wurde. Die Funktionalität ist jedoch die gleiche. Der laute Aufschrei der Nachbarn damals blieb aus.

Und lesen Sie diesen Artikel:

http://www.welt.de/print-welt/article88410/Der_Staat_hat_die_Eltern_entrechtet.html

Herzlichen Gruesse
Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland Germany
Tel: +49 (0)211 296652
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.

Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.

German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.


From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Hans-Dieter Zimmermann
Sent: Tuesday, May 01, 2007 6:41 PM
To: 'Olivier Karrer'; 'papa info papa-info'
Cc: Christoph.Keese@welt.de
Subject: RE: [papa-info] Fwd: die Welt - Antwort der Redaktion

Hallo,

Ich muss mich immer wieder wundern:

1. Zumindest der Link bezieht sich auf einen FAZ Artikel, es ist aber von DIE WELT die Rede!?

2. Das Online aufgegebene Leserbriefe zu schätzungsweise 99% nicht abgedruckt werden, ist nun Mal so; ein e-mail schreibt sich schnell Mal im Vergleich zu einem echten Leser'brief'. Deswegen gleich eine Journalistenschelte zu betreiben, ist nun wirklich an den Haaren herbei gezogen.

3. Wundert es Sie wirklich Herr Karrer das ein Leserbrief mit diesen Vokabeln nicht abgedruckt wurde bzw. Online veröffentlicht wurde?

Ich zitiere:

- "dass die deutsche Presse sich als Sprachrohr der POLIZEI ausgibt"

- "Sprachrohr des JUGENDAMTES "

- "Solche sog. Journalisten arbeiten im staatlichen Auftrage "

- "legale Kinderklauer"

- "Es sind KEINE Journalisten, sondern PropagandaHETZER des Staates. "

Das ist eine Sprache aus der Propagandazeit der Nazis oder der DDR!

Aber keine sachlich kritische Auseinandersetzung mit einem Thema.

Herr Karrer, bleiben sie sachlich; wenn Sie einen Leserbrief in der FAZ oder DIE WELT plazieren wollen, dann sollten Sie auch das Sprachniveau anpassen. Mit Ihrer Sprache erreichen Sie NIchts, höchstens das Gegenteil.

Gruss, HDZ


From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Olivier Karrer
Sent: Tuesday, May 01, 2007 12:49 PM
To: papa info papa-info

Cc: Christoph.Keese@welt.de
Subject: [papa-info] Fwd: die Welt - Antwort der Redaktion

Die Journalisten von "die Welt" haben unseren Standpunkt (den der Eltern) wahrgenommen.

Die schlichte Antwort zeugt von Professionalität.

Wir hoffen, sie werden die Problematik künftig nicht mehr ausschliesslich aus staatlicher, sondern aus menschlicher und 'elterlicher' Sicht analysieren.

Olivier Karrer
CEED - Paris

---------- Forwarded message ----------
From:
Christoph.Keese@welt.de; Christoph.Keese@welt.de
Date: May 1, 2007 12:01 PM
Subject: AW: Lesebrief an die Welt - Mutter lässt ihre vier Kinder unversorgt
To: olivierkarrer@gmail.com

Sehr geehrter Herr Karrer,

vielen Dank für Ihre Mail! Wir haben Ihren Beitrag mit Interesse gelesen und in der Redaktion diskutiert.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Keese

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Olivier Karrer [mailto:olivierkarrer@gmail.com]
Gesendet: Samstag, 28. April 2007 15:01
An: papa info papa-info
Cc: Keese, Christoph; Michalsky, Oliver; Fiedler, Carsten; Kiesel, Heinrich; Ahlers, Sibylle; Neuhaus, Christina; Scheib, Katrin; Solms-Laubach, Franz; Haustein-Teßmer, Oliver; Mandler, Daniel; Pätzold, Andre; Winckler, Lars; Rodust, Grischa; Schmitz, Cordula; Kreye, Lars; Posener, Alan; Herzinger, Richard; Beckermann, Antonia; Liebram, Claudia; Creutz, Oliver; Heine, Matthias; Engels, Josef; Seidler, Anett; Menschner, Michaela; Steiner, Nicole
Betreff: Lesebrief an die Welt - Mutter lässt ihre vier Kinder unversorgt

Liebe Pappas, Mütter, Grosseltern und Kinder,

Liebe Familien,

ich wollte unten stehenden Lesebrief an die Welt OnLine schicken. Leider ohne Erfolg, deutsche Jounalisten mögen scheinbar nicht, wenn man ihnen sagt, sie haben nur einseitig recherchiert und sich als Sprachrohr der Polizei und des Jugendamts gegen Eltern und Kinder ausgegeben. Der Artikel in "die Welt' ist euch bekannt : http://www.faz.net/s/Rub21DD40806F8345FAA42A456821D3EDFF/Doc~ED52A66A05142458D9196C03B50609236~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Er liest sich wie die Propaganda Regel N°1 des JUGENDAMTS :

"Vertuschung des amtslegalen Kinderhandels durch Verbreitung von Falschmeldungen mit "sensationellem" Charakter an die Presse ?"

Bei fast allen solchen Fällen werden immer die gleichen Motive angegeben : die Wohnung sei verdreckt, Spinnweben würden die Wohnung tapezieren, die Kinder seien verwahrlost, unsoweiter.

Dass es nicht so ist haben wir Beweise am laufenden Band. In der Geschichte "Nicht ohne mein Kind, eine Mutter kämpft gegen das Jugendamt" (Karin Jaeckel - Lübbe) steht (Seite 190 ) werden auch gleiche Motive angegeben :

"Dazu muss ich sagen, dass Stefan bis heute einnäst und einkotet , Frau Richterin ... während der Wohnungsbesichtigung (das JA ist ohne Erlaubnis in die Wohnung eingedrungen) in der verlassenen Wohnung haben wir festgestellt, dass die Kinder in der völlig verwahrlosten Wohnung zwischen Müllsäcken auf dem nassen Boden schliefen." Seite 191 : "die Wohnung der Frau Gebara war extrem verschmutzt. überall Staub, Dreck, unsw".

Das es nicht so ist, wissen wir alle. Nicht genug, dass JUGENDAMTSMITARBEITER ohne Ende (mit delikater Perversion) lügen, sondern es ist sogar deren Aktionsplan nationalweit den sog. Kinderschutz (legaler Kinderhandel) in der BRD zu implementieren; es geht ihnen nur darum Profit mit den Kindern der anderen zu schlagen,

Noch schlimmer ist es, wenn ein Journalist sich nicht einmal die Frage stellt; ist eine nicht aufgeräumte Wohnung oder eine Spinnwebe hinter dem Schrank ein Grund, um Kinder (auf nimmer wiedersehen) den Eltern wegzunehmen ? Kann die Meldung überhaupt so stimmen ? Was sagen die Eltern dazu ?

Journalisten die solche einseitigen Meldungen in die Zeitungen erscheinen lassen, haben keine Ethik, weder die journalistische, noch die menschliche. Solange sie uns den Standpunkt der Eltern (Mutter oder Vater) ungefiltert nicht wiedergeben werden, müssen wir ihre Arbeit als "Propaganda-Hetze des Staates" qualifizieren. Ihnen empfehlen wir mit Google das Internet nach "Jugendamt" oder "Kinderklau" durchzuforstern.

Ich hoffe, dass ein Paar andere Journalisten mit ETHIK nun gründlich bei dieser Sache (und den Tausenden anderen) recherchieren werden und die Meinung der Mutter, des Vaters und der Kinder und vielleicht auch der (vom Staat nicht bezahlten) Eltern-Organisationen wiedergeben werden.

Ich hoffe ferner, dass sie die Sache solange (durch alle Instanzen) verfolgen werden, bis das JUGENDAMT mit Hilfe der lokalen JUSTIZ sein Ziel erreicht hat : die de jure verordnete Auslieferung der Kinder an die Scheidungsindustrie zum Broterwerb seiner Akteuren (Jugendamt, Schein-Experten, Anwälten). Dann, in ein Paar Jahren, können werden sie uns berichtern können, ob "Kindeswohl" oder "Kinderschutz" das eigentliche Ziel dieser polizeilichen Intervention war.

Olivier Karrer
CEED - Paris

Der nicht angenommene Leserbrief :

" STIMMT DIESE PRESSEMELDUNG MIT DER REALITAET UEBEREIN ?
Spätestens seit dem Fall Kergus (Französischer Vater entführt Kind) wissen wir, dass die deutsche Presse sich als Sprachrohr der POLIZEI ausgibt. Deshalb glaube ich NICHT was hier geschrieben wird.

Die Mutter oder der Vater ist nicht der KRIMINELLE den die JOURNALISTEN hier darstellen wollen.

Die JOURNALISTEN sollen den Standpunkt der Eltern mitliefern, anstelle diese EINSEITIG als Sprachrohr des JUGENDAMTES zu kriminalisieren.

Ich denke, dass solche Pressemeldungen lediglich dem Zweck dienen, den verwerflichen amtlichen Kinderklau im Volk als "Gerecht" und "moralisch gut" zu verkaufen.

Deutsche Journalisten, die solche Meldungen schreiben, liefern die meist völlig unschuldigen Eltern einer MEDIA-HETZE aus. Solche sog. Journalisten arbeiten im staatlichen Auftrage (zu Gunsten der legalen Kinderklauer) gegen die Familien, die Eltern und die Kinder in Deutschland. Es sind KEINE Journalisten, sondern PropagandaHETZER des Staates.

Olivier Karrer - Paris"