Freitag, Juni 08, 2007

Antrag auf Wegfall der familienpsychologischenGutachten im Sorge-/Umgangsverfahren

zur Info


From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de [mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Männerpartei
Sent: Friday, June 08, 2007 3:02 PM
To: papa-info@listserv.shuttle.de
Cc: bundeskanzler@bundeskanzler.de; Internetpost@bundesregierung.de; info@institut-fuer-menschenrechte.de
Subject: [papa-info] Antrag auf Wegfall der familienpsychologischenGutachten im Sorge-/Umgangsverfahren

 
 
an das:

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin


Telefon: (030) 18 580 - 0
Telefax: (030) 18 580 - 95 25

 

 

Antrag auf Wegfall der familienpsychologischen Gutachten im Sorge-/Umgangsverfahren

 

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesjustizministerium,

 

hiermit stellen wir den Antrag auf Wegfall der familienpsychologischen Gutachten im Sorge-/Umgangsverfahren. Ein Richter/in hat lange genug studiert um zu entscheiden, ob ein Umgangskontakt (Vater-Kind) stattfinden kann oder nicht. Dazu benötigt er keinen Sachverständigen. Denn es ist ein Grundrecht, dass beide Elternteile Zugang zum Kind haben. Auch wenn das von deutschen Frauen nicht so verstanden wurde. Also, für was braucht der Richter/in dazu ein Gutachten?

 

Die derzeitige Situation ist äußerst fragwürdig und dient meist nur der Profitgier der bestehenden Gutachterfirmen. Es ist nämlich sehr verwunderlich, dass meist die gleichen Gutachterfirmen, die Begutachtung vornehmen und so pro Fall zwischen 5000 und 7000 Euro abkassieren.

Im Grunde sind es doch nur die Väter, die Ihre Kinder sehen wollen und dafür gerichtlich vorgehen müssen. Leider riss die Justiz zu viel an sich und bemerkte, dass sie die Flut an Familienstreitigkeiten nicht mehr bewältigen kann. Das Väter um den Umgang ihrer Kinder oder die Ferienregelung juristisch kämpfen müssen, bedeutet alleine schon menschenunwürdige Beaufsichtigung, die mit der Verfassung der BRD nicht in Einklang zu bringen ist. Kommt es dann nach Monaten zu einem Gerichtsverfahren wird der Antragsteller (zu 99% d. Vater) noch damit bestraft, bestenfalls die Hälfte der Gutachterkosten zu tragen.

Und auch hier gibt's die Ungerechtigkeit, dass die Gutachterkosten je nach Laune des Richters/in entweder über die PKH (also dem Steuerzahler) oder hälftig den Elternteilen auferlegt wird, oder gar nur einem alleine. Ganz wie der Richter/in es für richtig hält!

 

Somit fordert die Männerpartei:

 

1.) den Wegfall von gutachterlicher Beauftragung bei einfachen Sorge-/Umgangsanträgen.

2.) die Überprüfung der Vergaberichtlinien bei der Beauftragung von Sorge-/Umgangsverfahren.

3.) bei Verdacht der Korruption (Richer-SV) die Einleitung eines Dienstenthebungsverfahrens.

 

Unter Korruption verstehen wir nicht nur die Geldübergabe, sondern z.B. auch Richterschulungen in einem schönen 5* Hotel mit der Ehefrau oder der Freundin.

 

Selbstverständlich müssen weiterhin bei schwierigen Umgangsverfahren (z.B. Verdacht auf Alkoholismus, Drogenkonsum, Prostitution, Sexueller Missbrauchsvorwurf) Sachverständige beauftragt werden.

Für den normalen Umgangsantrag bestimmt nicht. Ansonsten wäre der Richter/in sicher fehl am Platz.

 

Und bitte verweisen Sie uns nicht an eine andere Behörde oder gar an die Petitionsstelle des Bundestages.

Es ist "Ihr" Job die Richter/innen der BRD in die richtige Spur zu leiten.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.


MFG
Peter Eisner
Männerpartei
Vorsitzender
Derbystr. 5
D-85276 Pfaffenhofen
 
Tel.: 0049 8441 49 52 83
Fax: 0049 8441 821 66
 
 

Keine Kommentare: