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Sent: Friday, June 08, 2007 9:31 AM
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Subject: [papa-info] Nachrichten TVP 070607 über EU-Petition
PRESSEMITTEILUNG vom 08.07.2007
Deutsche Jugendämter missachten Recht auf Familie von Kindern, Eltern und
Großeltern:
EU-Petitionsausschuss behandelt Umgangsauschluss wegen Sprachdiskriminierung
Am 07.06.2007 fand die zweite Anhörung des Petitionsausschusses des
Europäischen Parlaments in Brüssel zur Praxis deutscher Jugendämter bei der
Behandlung gemischt-nationaler Familien statt. Die erste Anhörung hatte am
30.01.2007 stattgefunden und die Abgeordneten zutiefst bewegt.
Von 15.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr behandelte der Petitionsausschuss erneut
zahlreiche Petitionen ausländischer und deutscher Eltern sowie Großeltern
wegen des fehlenden Schutzes gegen die Familienzersetzung seitens deutscher
Jugendämter. Stets wiederkehrendes Thema war, dass jahrelanger
Umgangsausschluss mit Kindern die Regel ist. Als gängige Praxis wurde
bezeichnet, dass deutsche Jugendämter ausländischen Eltern
gemischt-nationaler Kinder beim Umgang den Gebrauch ihrer Heimatsprache
untersagen und bei Zuwiderhandeln den Umgang unterbinden. Alle behandelten
Petitionen gegen deutsche Jugendämter waren zuvor für zulässig erklärt
worden.
Ein französischer Petent als Vertreter 13 ausländischer Petenten diverser
Nationalitäten, zwei von drei anwesenden polnischen Petenten, eine von vier
anwesenden deutschen Petenten und zwei Rechtsanwälte als Vertreter mehrerer
Petenten sowie die deutsche Autorin Frau Dr. Karin Jäckel stellten das
übliche Verfahren des Ausschlusses von Eltern aus dem Leben der Kinder vor.
Dabei wurde deutlich, dass in jedem einzelnen Fall wiederkehrende Muster
auftauchen. Kritisiert wurde dabei insbesondere, dass keine rechtliche
Kontrolle der Jugendämter besteht.
Anschließend nahm die deutsche Bundesregierung durch eine Juristin aus
Berlin Stellung. Sie entschuldigte sich für schwere Fehler seitens eines
Hamburger Jugendamtes beim polnischen Vater (Petition 38/2006) beim
Petitionsausschuss. Missstände in allen anderen Fällen verneinte sie und
verwies darauf, dass jeder ausländische Elternteil per Gesetz Anspruch auf
kostenlose Nutzung eines Dolmetschers beim begleiteten Umgang habe.
Jugendämter unterlägen der Fachaufsicht der Obersten Landesjugendbehörden
(Landesjugendämter) und der Dienstaufsicht.
Die Petenten erwiderten, in einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums
vom 05.04.2007 (Seite 4 f.) des Prof.Dr.Dr.h.c. Reinhard Wiesner werde
erstgenannte Möglichkeit nicht erwähnt, weil sie nicht bestehe. Die
Dienstaufsichtsbeschwerde könne ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden,
was die Regel sei. Dolmetscher würden ausländischen Eltern üblicherweise
verweigert.
Der griechische Jurist der Rechtskommission, Gavriliadis, führte in deren
Stellungnahme aus, dass Sprachauflagen beim Umgang einen Verstoß gegen Art.
12 in Verbindung mit Artikel 18 und 17 des EG-Vertrages, d.h. eine
Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, darstellen könnten.
7 Abgeordnete meldeten sich zu Wort. Alle bis auf den deutschen Abgeordneten
zeigten sich von den geschilderten Praktiken betroffen und machten
Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Der deutsche Abgeordnete regte
die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche
Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber
nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen.
Der Ausschussvorsitzende Libicki teilte mit, dass der Petitionsausschuss
einen Initiativbericht zur Behandlung in der Vollversammlung des
Europäischen Parlaments vorlegen werde.
Dies ist ein Bericht des Rechtsanwaltes Ingo Alberti des Petenten Herrn
Kraszewski.
--
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
D-33129 Delbrück
Tel. +49 (0) 178 79 87 802
Internet-Fax 012 120 228 074 (12ct/min)
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