Kein Wort dieses Schreibens, weder als einzelnes noch in Verbindung mit anderen, darf dahin ausgelegt werden, dass es die Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige, vielmehr dient jedes Wort ausschließlich der möglichst zügigen Verwirklichung der real inexistenten, nach Art. 79(3) GG aber GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volkshoheit, Gewaltentrennung und Recht, s. Art. 1 und 20 GG.
Sehr gute Info. Was Du evtl. nicht weißt, dass nur 0,1 % der Fälle beim OLG erfolgreich sind (das bedeutet, an den OLGs sind faule Säcke in Untätigkeit zusammengebrochen und die Staatsanwaltschaft tanzt nach der Pfeiffe des obersten Dienstherren in Bund und / oder Land, denen auch die Richter unterworfen sind - letztere sind jedoch nicht legitimiert vom Bürger).
Dann gibt es ja in jedem Verfahrensschritt die Möglichkeit, dass Akten falsch abgelegt werden. Das funktioniert wie folgt und leider habe ich den richtige Ausdruck dafür nicht parat:
Du reichst etwas zu den Akten und die Hälfte davon oder mehr oder weniger verschwindet unter einem neuen Aktenzeichen in der Ablage P. Das sind Vorgehensweisen, für die wir Belege haben bis zum EGMR.
Wenn Du dann nach deutsch gründlicher Folterung durch die Justiz und Behörden beim EGMR als Menschenrechtsverletzter bestätigt bist, hatten alle tapferen Mitbürger, die diesen bitteren Weg gegangen sind, bisher die Hoffnung, dass die Menschenrechtsverletzungen gestoppt werden.
Das ist leider: FALSCH, denn nun geht es dann erst richtig los: Du musst dann in die Achterbahn einsteigen, man schleppt Dich wieder zu den selben verbrecherischen Richtern, bis Du dann zum zweiten mal vor dem EGMR stehst, dort wird Dir vermutlich bestätigt, dass erneut gefoltert und in Deinen Menschenrechten verletzt wurdest.
Beispiele für diese sagenhaften Praktiken: Haase, Görgülü, Sommerfeld, Sürmeli, usw.
Das kann ja so nicht gemeint sein oder was meint Ihr?
Das sind die systemischen und systematischen Folterungen, weshalb, wie ich ankündigte, diese Vorgänge vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag von uns geschleppt werden müssen. Alles dafür wird gerade vorbereitet.
Ich reiche Euch mal einige wichtige Dokumente von Bert Steffens bei, die einiges davon dokumentieren.
Liebe Gruesse
Franz J. A. Romer
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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.
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-----Original Message-----
From: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de
[mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de] On Behalf Of Thomas Porombka
Sent: Saturday, March 17, 2007 4:03 PM
To: Herbert Greipl;
Cc: papa-info@listserv.shuttle.de
Subject: AW: [papa-info] abschaffung der jugendämter
Hallo C..,
der Weg ist vorgezeichnet, und Du musst ihn genau so gehen, wenn Du später keinen Rechtsverlust erleiden willst. Ein einziger ausgelassener Verfahrensschritt bedeutet, dass alle nachfolgenden Aktionen unzulässig sind!
1. Wenn Deine Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren einstellt --> Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft; Beschwerdefrist beachten!
2. Wahrscheinlich wird auch das nicht zum Erfolg führen --> Klageerzwingungsverfahren beim OLG; ACHTUNG! Es besteht Anwaltszwang! Das Verfahren ist sehr selten und stellt hohe formale Anforderungen. Nicht jeder Anwalt kennt sich damit aus. Trotzdem ist es unerlässlich.
3a. In der Regel wird auch das OLG kein Strafverfahren einleiten wollen und Deinen Antrag ablehnen. Jetzt wird es spannend:
Wenn Sie in dem Verfahren Deinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, musst Du zunächst bei dem selben OLG Gehörsrüge einreichen. Auch hierfür besteht Anwaltszwang; die Frist beträgt nur 14 Tage !!!
3b. Sollte das OLG Dir zwar das rechtliche Gehör gewährt, aber durch die Ablehnung ein anderes Grundrecht verletzt haben, so musst Du innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des OLG Beschlusses Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. Hier besteht dann kein Anwaltszwang mehr; allerdings sind die formalen Voraussetzungen serh hoch. Insbesondere gilt; Das BVerfG ist kein "Über-"gericht, sondern wird nur bei Verletzungen der in der Verfassung garantierten Grundrechte tätig. Also sorgfältig überlegen, was Du geltend machen willst (und kannst).
4. Ähnliches gilt, wenn das OLG Deine Gehörsrüge zurückweist (s. Pkt. 3a). Dann geht der nächste Schritt ebenfalls zum BVerfG, wobei es nun endgültig spannend wird. Bisher wurde der Beschluss des OLG, mit dem die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt wurde, als maßgeblich für die Fristenberechnung angesehen (4 Wochen ab Zustellung des Beschlusses). Daran änderte zunächst auch das Anhörungsrügengesetz nichts; die Anhörungsrüge war nicht fristhemmend für die Verfassungsbeschwerde. Neuerdings wird zunehmend die Auffassung vertreten, die Anhörungsrüge müsse nun als fristhemmend angesehen werden, da sie ja nun gesetzlich vorgeschrieben und somit für die Erschöpfung des Rechtsweges erforderlich sei. Deshalb solltest Du bis zur Klärung dieser Frage innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des OLG-Beschlusse Deine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen (maßgeblich ist der Eingang beim BVerfG!), unter Hinweis auf die anhängige Gehörsrüge. Nach Entscheidung über die Gehörsrüge (natürlich eine Zurückweisung - welches Gericht bescheinigt sich selbst, schlecht gearbeitet zu haben?) reichst Du dann die ganz Verfassungsbeschwerde nochmals ein unter Hinweis darauf, dass die Gehörsrüge nunmehr zurückgewiesen wurde.
5. In ca. 99% aller Fälle wirst Du nach 6 - 12 Monaten einen Nichtannahmebeschluss des BVerfG bekommen. Jetzt - und erst jetzt hast Du die Zulassungsvoraussetzung zum EGMR erfüllt. Frist: 6 Monate ab Zustellung des Beschlusses des BVerfG; Anwaltszwang besteht nicht.
6. Allerdings kannst Du in begründeten Fällen auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaatsanwalt beim Justizministerium erheben, denn die Staatsanwaltschaft ist - im Gegensatz zu den Gerichten - streng hierarchisch organisiert. Das kannst Du bereits unmittelbar nach dem Ablehnungbescheid der Generalstaatsanwaltschaft tun. Du solltest aber wissen, dass Dir der weitere gerichtliche Weg verbaut ist, wenn Du kein Klageerzwingungsverfahren betreibst.
7. In jedem Fall aber solltest Du den Europäischen Kommissar für Menschenrechte und den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments informieren. Die dürfen zwar nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen, sondern nur grundsätzliche Menschenrechtsverletzungen durch die Bundesrepublik Deutschland untersuchen und rügen. Zur Zeit sind aber so viele Beschweredn gegen deutsche Jugendämter bei ihnen anhängig, dass sie den Vorwurf der systematischen Verletzung aufgegriffen haben. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst viele Betroffene möglichst ähnliche Sachverhalte vortragen, um den Vorwurf der grundsätzlichen Missachtung der Menschenrechte zu untermauern. HIER IST JEDER GESCHÄDIGTE GEFRAGT!
Ich hoffe, die kleine Aufstellung hilft Dir weiter.
Thomas
CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE DELENDUM
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: papa-info-bounces@listserv.shuttle.de
[mailto:papa-info-bounces@listserv.shuttle.de]Im Auftrag von Herbert Greipl
Gesendet: Freitag, 16. März 2007 21:44
An:; papa-info@listserv.shuttle.de
Betreff: Re: [papa-info] abschaffung der jugendämter
Hallo C,
Wahrscheinlich hast Du den Fragebogen zu den Jugendämtern http://www.vatersein.de/phpesp/public/survey.php?name=JAErfahrung von Frau Dr. Karin Jäckel ausgefüllt und das auch hineingeschrieben. Es ist wichtig, dass all dieses Unwesen öffentlich bekannt wird.
Wenn die Straftat (körperliche Mißhandlungen) beweisbar ist und die Staatsanwältin das Ermittlungsverfahren einstellt, sehe ich darin ein Indiz, dass die Staatsanwaltschaft dem Jugendamt Narrenfreiheit gewährt (= Strafvereitelung im Amt). Du solltest hier Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen. Wenn diese zurückgewiesen wird, lege Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium ein. Wenn die dann auch zwecklos war (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus), solltest Du beim Ausschuß für Eingaben und Beschwerden des Landtags eine Beschwerde über die Justizleute einreichen. Dann hast Du eine komplette Beweisreihe mit der Du an die Öffentlichkeit gehen kannst.
Ich habe auch gerade eine entsprechende Beschwerde bei diesem Ausschuß beim Bayerischen Landtag. Ich bin gespannt, ob die was gegen das Justizministerium tun.
Nur mit Zähigkeit kommen wir solchem Unwesen bei.
Die Petition zur Auflösung der deutschen Jugendämter ist ein Meilenstein.
Ich hatte über Jahre knochenhart Beschwerden geführt und mit verschiedenen Möchtegern-Aufsichtsinstitutionen des Jugendamts korrespondiert und sogar einen kurzen öffentlichen Disput mit unserem Landrat. Diese Belege habe ich dem Petitionsausschuß in Brüssel zur Verfügung gestellt, denn sie zeigen, dass das Jugendamt tatsächlich keine funktionierende Aufsicht hat. Falls Du auch solche Belege hast, solltest Du sie auch nach Brüssel schicken.
Wir müssen die Petition unterstützen.
Der Feminismus und die Willkür bei der Justiz sehe ich als bedenklich ausufernd. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf haben die Ermittlungen gegen meine Ex wegen Mordversuchs aus niedrigen Beweggründen "wegen geringer Schuld" eingestellt, und alle übergeordneten Stellen bis zum Justizministerium haben diese Entscheidung als richtig bezeichnet.
Ich glaube, der Topf ist bald übervoll, sodass sich wohl Europäische Institutionen mit der Deutschen Justiz befassen werden.
Die Petition gegen die Jugendämter ist erst einmal der Anfang.
Gruß
Herbert Greipl
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----- Original Message -----
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Subject: [papa-info] abschaffung der jugendämter
Hallo,
Das zuständige JA in itzehoe duldet körperliche misshandlungen an meinen kindern. Dies ist hinreichend bekannt. Muss allerdings sagen, dass die zuständige staatsanwältin ein
> ermittlungsverfahren eingestellt hat