Ich befürchte, jetzt drehen sie vollständig hohl in Berlin - oder sollten Sie so weitermachen, damit immer mehr Menschen feststellen können, wes Geistes Kind diese Menschen sind? Oder sollte man annehmen, dass dem JuA zwangsweise die Klienten zugetrieben werden sollen? Oder Bussgeld für schlechte Politiker wäre eine Alternative. So gesehen finde ich Sürmelis Strafgeld (zeb-org.de) wegen Görgülü (vafk.de) eine gute Massnahme. Diese Politiker gehören nach Hause geschickt. Oder auf eine Südseeinsel, damit Sie nichts mehr an Unheil anrichten können. Und darauf achten, dass der Forenbetreiber wegen des jüngsten BGH-Urteils nicht an den Kanthaken kommt. Warum denkt keiner an Korruption im Justizministerium oder bei den Jugendämtern? Art. 20 GG, Abs.4 - Reichen Koran-Richterinnen noch nicht??? immer nachdenklicher - Franz Romer, Düsseldorf
Regierung plant Gesetzesänderung
Bußgeld für schlechte Eltern?
Berlin (RPO). Die Bundesregierung will Eltern, die ihre Erziehungspflicht verletzen, künftig offenbar mit Bußgeldern bestrafen. Zudem sollen die Familiengerichte einem Medienbericht zufolge in die Lage versetzt werden, verpflichtende "Erziehungsgespräche" anzuordnen. Auch Eltern, die nicht mit Jugendämtern kooperieren, sollen mit Geldbußen rechnen müssen. Eine Arbeitsgruppe habe im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) "familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" entwickelt, berichtet die "Berliner Morgenpost".
Ein Kernpunkt des Maßnahmenkatalogs sei die gerichtliche Anordnung von "Erziehungsgesprächen", in denen die Familiengerichte mit betroffenen Eltern drohende oder bereits vorliegende Gefährdungen des "Kindeswohls" erörtern sollen. Gegen Eltern, die solch einem Gespräch unentschuldigt fernblieben, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Ziel sei es, die verpflichtenden "Erziehungsgespräche" als neuen Passus im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" zu verankern. Die Novelle der Arbeitsgruppe regelt nicht die Höhe des Ordnungsgeldes. Experten halten jedoch einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro für angemessen.
Eine Arbeitsgruppe habe im Auftrag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) "familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" entwickelt, berichtet die "Berliner Morgenpost".
Ein Kernpunkt des Maßnahmenkatalogs sei die gerichtliche Anordnung von "Erziehungsgesprächen", in denen die Familiengerichte mit betroffenen Eltern drohende oder bereits vorliegende Gefährdungen des "Kindeswohls" erörtern sollen. Gegen Eltern, die solch einem Gespräch unentschuldigt fernblieben, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden.
Ziel sei es, die verpflichtenden "Erziehungsgespräche" als neuen Passus im "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" zu verankern. Die Novelle der Arbeitsgruppe regelt nicht die Höhe des Ordnungsgeldes. Experten halten jedoch einen Betrag zwischen 50 und 100 Euro für angemessen.
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