Donnerstag, März 29, 2007

21. Zwei neue Petitionen beim Europaparlament - Dr. Karin Jäckel - Gleichstellung und Jugendamt - gigantische Summen

Karin Jäckel hat Erlaubnis erteil, Ihre jüngste Petition zu verteilen. Dabei ist zu beachten, dass Ihre Gleichstellungspetition schon einmal vom Deutschen Bundestag abgelehnt wurde
Darf ich auch anregen, sich an der Umfrage zum Jugendamt zu beteiligen - sehr wichtig - hunderte haben sich schon eingetragen:
Zitat

Dr. Karin Jäckel

Autorin

&

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki

Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

Oberkirch, am 27. März 2007

Petition zur Gleichstellung von Müttern und Vätern im deutschen Grundgesetz sowie zur Etablierung von eigenen Kinderrechten im deutschen Grundgesetz

Sehr geehrte Libicki,

hiermit ersuche ich Sie als Generalsekretär des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments, auch im deutschen Grundgesetz eine völlige rechtliche Gleichstellung von Müttern und Vätern zu bewirken, indem Sie die bisherige Ungleichstellung von Elternteilen in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Geschlecht beenden und zu diesem Zweck eine umgehende Abänderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Artikel 6 über Ehe, Familie und uneheliche Kinder befürworten und anordnen.

Gleichzeitig petiere ich, eigene Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz einbringen zu lassen und in diesem Zusammenhang zu bewirken, dass Deutschland die bereits unterzeichnete UN-Kinderrechtkonvention vollständig verifiziert und die bisherigen Vorbehalte aufhebt.

Zu verändern ist Artikel 6 Absatz 4 mit dem bisherigen Wortlaut: »Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft«.

Diese Veränderung muss erfolgen, indem es neu künftig heißen muss: »Jede Mutter UND JEDER VATER haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft«.

Diese Veränderung ist auf der Basis des Grundgesetzes aus Artikel 3 erforderlich, worin es heißt:
Art.3, Absatz 2: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt«.

und Art.3, Absatz 3: »Niemand darf wegen seines Geschlechts [...] benachteiligt oder bevorzugt werden«.

Der bisherige einseitig auf Mütter konzentrierte Schutz und die nur ihr, nicht aber auch dem Vater garantierte gemeinschaftliche Fürsorge widersprechen dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Gleichberechtigung von Mann und Frau und bewirken eine gesetzliche Ungleichbehandlung von Eltern allein wegen des Geschlechts. Väter werden dadurch in unzulässiger Weise wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

Diese Diskriminierung verstößt gegen geltendes Diskriminierungsgesetz in Deutschland.

Überdies widerspricht sie der politischen Zielsetzung des so genannten „gender mainstreaming", dessen Grundsätze bisher speziell zur Gleichstellung von Frauen herangezogen werden.

Darüber hinaus ist die Veränderung des Grundgesetzes in Artikel 6, Absatz 4 unter Einbeziehung des besonderen gemeinschaftlichen Schutzes der Väter auch im Interesse des Kindeswohles vorzunehmen.

Laut Artikel 6, Absatz 2 sind »Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht«. Daraus leitet sich ab, dass Mütter UND VÄTER gleichermaßen dem Kindeswohl verpflichtet sind.

Während der Mutter diese Pflicht aufgrund des ihr allein gesetzlich garantierten Schutzes und der Fürsorge der Gemeinschaft erleichtert wird, wird dem Vater dieselbe Pflicht durch den Ausschluss von den der Mutter gewährten Rechten erschwert.

Dieser Ausschluss wirkt sich nachteilig auf Väter aus, insbesondere denjenigen, die schon heute oder zukünftig allein erziehend mit ihren Kindern leben. Die Zahl allein erziehende Väter nimmt in Deutschland stetig zu.

Der Ausschluss des Vaters aus dem besonderen Schutz der Solidargemeinschaft des Staates zeigt sich bis heute offiziell auch in der Namensgebung des deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In diesem Namen werden alle Bevölkerungsgruppen einzeln aufgeführt, allein Männer und Väter nicht.

Dazu passend, gibt es - anders als etwa in Österreich, wo die Landesregierung eine eigene Abteilung für Männerfragen etabliert hat, - in Deutschland auch keine offizielle, aus öffentlichen Mitteln (mit)finanzierte Anlaufstelle für Männer und Väter. Hingegen existieren aus Bundes- oder Landesmitteln geförderte Frauen- und Mütterhilfsprojekte in großer Zahl.

Auf Grund dieser Sonderstellung der Mutter ist es ihr gesetzlich z.B. gestattet, zum Schutz ihrer Privatsphäre allein zu entscheiden, ob sie schwanger werden oder ein Kind abtreiben lassen will oder nicht. Den Vater des geplanten oder bereits im Mutterleib heranreifenden gemeinsamen Kindes muss sie darüber weder informieren, noch um sein Einverständnis bitten. Selbst gegen seinen ausdrücklichen Willen ist sie berechtigt, ihn über Verhütungsmittel zu belügen bzw. eine Abtreibung vornehmen zu lassen, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen oder ein Kind zu verhindern.

Der Mutter ist es außerdem gestattet, ihrem Ehemann oder Lebenspartner bewusst zu verheimlichen, wenn sie von einem anderen Mann geschwängert wurde, obwohl diese Geheimhaltung dazu führt, dass das in der Ehe geborene Kind automatisch als Kind des Ehemannes gilt, der nicht der Vater ist, bzw. der nicht eheliche Lebenspartner voll unterhaltspflichtig ist.

Dieses Recht der Mutter bewirkt überdies weitreichende Folgen für das Kind. Dieses wächst durch die Heimlichkeiten der Mutter bei einem Vater auf, der nicht der Vater ist und erleidet nicht selten einen Schock, wenn dieser den Betrug erkennt und sich von dem Kind abwendet. Auch eine strafbare Inzestverbindung zwischen ahnungslosen Kindern des gleichen Vaters werden dadurch begünstigt. Die Tragik solcher Kinder zeigt sich u.a. an einem in Hamburg verhandelten Fall, in welchem Bruder und Schwester mehrere gemeinsame Kinder haben und der Vater deshalb bereits mehrfach in Haft kam.

Selbst eine Klärung der Vaterschaft war dem als Vater behaupteten Mann bisher nur mit Wissen und Einverständnis der Mutter gestattet. Erst eine aktuelle Gerichtsentscheidung wird das Recht des Vaters diesbezüglich stärken.

Durch diese Gesetzgebung wird nicht nur das Recht des Vaters auf Teilhabe an dem von ihm gezeugten Kind und sein Wissen um die eigene Vaterschaft, die mit lebenslangen Pflichten verbunden ist, verletzt. Auch das Recht des Kindes, den eigenen leiblichen Vater zu kennen, wird auf diese Weise gegenüber dem Vorrecht der Mutter auf ihre Privatsphäre nachrangig behandelt bzw. ignoriert.

Nicht zuletzt führt die einseitige Unterstützung der Mutter dazu, dass Mütter im elterlichen Trennungsstreit durch die Jugendsamtsbehörde und das Familiengericht stärker geschützt werden als Väter. Ergebnis dieses besonderen Schutzes ist, dass Kinder ganz überwiegend der Mutter zugesprochen werden. Mindestens 50 Prozent von ihnen verlieren nachweislich im Laufe des ersten Trennungsjahres jeden Kontakt zu einem Elternteil und zwar ganz überwiegend ihrem Vater.

Da im deutschen Grundgesetz keine eigenen Kinderrechte etabliert sind, haben Kinder, zu deren gesunder seelischer Entwicklung das Recht auf Fürsorge und Umgang mit beiden Elternteilen gehören, keine Möglichkeit, dieses Recht einzuklagen. Stattdessen werden sie durch die familienrichterliche Anwendung des Elternrechts wie eine Ware einem Elternteil und zwar ganz überwiegend den Müttern als (Allein)besitz zugewiesen.

Hinzu kommt, dass Deutschland bis heute die unterzeichnete UN-Kinderrechtkonvention nicht vollständig in deutsches Recht integriert hat, so dass Kinder weiterhin kein garantiertes Recht auf beide Elternteile haben.

Das gegenwärtig aktuelle deutsche Kindschaftsrechts verweist zwar darauf, dass Kinder ein Recht auf ihre beiden Elternteile haben, wendet dieses Recht jedoch lediglich als Appellgesetz an und setzt es nicht durch.

Der Appellcharakter des Kindschaftsrechts geht so weit, dass der dem Kind zustehende und gerichtlich zugesprochene Umgang mit dem Elternteil, mit dem es nicht mehr lebt, - meist der Vater - straflos durch den anderen Elternteil – meist die Mutter – boykottiert und völlig verhindert und die Würde des Rechts ohne jede Konsequenz verletzt werden darf.

Aus allen genannten Gründen petiere ich für eine Erweiterung des Schutzes der Solidargemeinschaft des Staates, indem auch Väter explizit in diesen einbezogen werden und Kinder eigene Rechte erhalten, durch welche sie endlich als vollwertige Persönlichkeiten und Bürger gewürdigt werden.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich unabhängig von schon früher oder in Deutschland bereits beschiedenen Petitionen ähnlicher Inhalte auf einer Neubehandlung meiner Petition durch den Europäischen Petitionsausschuss bestehe. Eine Benachrichtigung über derartige eventuell bereits abgeklärte Petitionen ist daher nicht erforderlich.

Mit der Bitte um möglichst rasche Bearbeitung meiner Petition und einen positiven Bescheid zum Besten von Kindern und Eltern in Deutschland

und freundlichen Grüßen

(Dr. Karin Jäckel)

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Dr. Karin Jäckel

Autorin

&

Europäische Delegation
Herrn Marcin Libicki

Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
Rue Wirtz
B-1047 Bruxelles

Oberkirch, am 28. 3. 2007

Petition zur Einführung einer zentralen Kontrollbehörde in der Bundesregierung Deutschland für die Jugendamtsbehörde

Petition zur Einführung der persönlichen Haftbarkeit von Jugendamtsleitern und –mitarbeitern bei Kindesherausnahme und Kindesentzug ohne konkreten Tatvorwurf und zum Zeitpunkt der Maßnahme vorweisbaren richterlichen Beschluss

Sehr geehrter Herr Libicki,

als Autorin zahlreicher Bücher über Familienprobleme wie Trennung, Scheidung, sexueller Kindesmissbrauch, Suizid bei Kinder und Jugendlichen, Kindesentziehung und Umgangsboykott arbeite ich seit vielen Jahren mit Menschen aller Altersgruppen, die von Leid dieser Art betroffen sind.

Aus diesem Grund ist mir bekannt, dass das Jugendamt in seiner Funktion als dem Familiengericht zuarbeitenden Behörde eine immense Macht in Deutschland ausübt, welche tragischerweise oftmals nicht zum Wohle, sondern zum Wehe von Kindern ausfällt und eine Stimmung der Angst im Land erzeugt, die nach meiner Kenntnis erheblichen Anteil am derzeit beklagten Kindermangel hat.

Diese Kenntnis beziehe ich unter anderem aus einer seit Monaten von mir online gestellten Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt. Diese Umfrage hat bisher 742 auswertbare Antworten erbracht, deren Gesamtergebnis zeigt, dass die Bevölkerung in der Institution Jugendamt zunächst eine Hilfsorganisation vermutet, sich deshalb in bestimmten Krisensituationen vertrauensvoll an deren Mitarbeiter/innen wendet und dann sehr oft die Erfahrung macht, keine Hilfe zu erhalten, sondern ihrer Kinder beraubt zu werden. Meist für Jahre oder für immer.

Beispiele für derartige Erfahrungen wurden bereits vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verhandelt, der Menschenrechtverletzungen ermittelte und die Herausgabe der zu Unrecht entzogenen Kinder an die leiblichen Eltern anordnete. Ich nenne hier nur die Familien Kutzner und Haase.

Während Familie Kutzner ihre beiden Töchter bereits nach Hause holen konnte, wartet Familie Haase seit Jahren weiterhin vergeblich. Nur zwei ihrer sieben Kinder wurden bisher zurück gegeben. Das der Mutter aus dem Kindbett entrissene wird wohl niemals mehr zu ihnen zurückkehren, weil es die Pflegeeltern für seine Eltern hält. Ein weiteres Kind kann nie mehr nach Hause kommen. Es verstarb vor kurzem unter noch immer ungeklärten Umständen.

Die Trauer der Mutter nahm eine Jugendamtsmitarbeiterin unlängst zum Anlass, Berichte der Grundschullehrerinnen anzufordern, die die beiden nach Hause zurückgekehrten Kinder unterrichten, und in einem eigenen Bericht Bedenken zu äußern, ob die Mutter nicht doch mit den drei zu Hause lebenden Kindern überfordert sei. Nicht nur Familie Haase lebt seitdem in neuer Angst vor einem weiteren Kindesentzug.

Als drittes Beispiel führe ich die allein erziehende Mutter Joumana Gebara an, der das Jugendamt ihre beiden kleinen Söhne entzog, weil sie nach Meinung des verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiters zu viel arbeitete und ihre Kinder während der Arbeitszeit einer Tagesmutter oder einer Kindertagesstätte anvertraute, anstatt zu Hause zu bleiben und sie selbst zu betreuen. Der Zugriff erfolgte, als die in Deutschland arbeitslos gewordene Mutter mit Hilfe des Arbeitsamts einen Arbeitsplatz in Südtirol fand und für eine bestimmte kurze Zeit, für die sie mit dem Jugendamt einen Vertrag über die Betreuung der Kinder durch eine Tagesmutter geschlossen hatte, auf Wohnungssuche für ihre Familie fuhr. Noch ehe diese Zeit abgelaufen war, entzog das Jugendamt die Kinder ohne Wissen der Mutter. Eines davon verbrachte es zum Vater, das andere zu einer Bereitschaftsfamilie des Jugendamts an einen unbekannten Ort. Als Begründung führte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter an, die Mutter habe ihre Kinder vernachlässigt und in Deutschland im Stich gelassen. Einen richterlichen Beschluss zur Herausnahme der Kinder gab es wochenlang nicht.

Während der verzweifelten Mutter keinerlei Angaben über den Verbleib ihres versteckten Kindes gemacht und kein Zugang zu dem zum Vater verbrachten Kind gestattet wurde, erzählte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter den Kindern, die Mutter wolle sie nicht mehr haben. Die Pflegeeltern erklärten dem bei ihnen untergebrachten Kind, die Mutter wolle es umbringen. Beide Aussagen machte das Kind später vor der italienischen Jugendbehörde, welcher das deutsche Jugendamt auf Rückfrage erklärte, es spiele keine Rolle, ob die Mutter eine gute oder schlechte Mutter sei. Ein Leben der Kinder in Italien sei gegen das Kindeswohl. (Karin Jäckel, Joumana Gebara: Nicht ohne meine Kinder.)

Beispiele dieser Art könnte ich seitenweise anführen.

Sie alle basieren auf der Macht und gesetzlich geregelten Pflicht des Jugendamts, Kindesentziehungen durchzuführen und dafür keine andere Rechtfertigung erbringen zu müssen, als einen Verdacht und sei dieser auch per Denunziation aufgebracht worden.

Bei der Durchführung des Kindesentzugs wenden die verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter Maßnahmen an, deren Grausamkeit bleibende Traumata in den Kinderseelen hinterlässt. So werden Kinder ihrer Mutter direkt nach der Entbindung von der Brust entzogen, indem man ihnen vorlügt, die Kinder müssten zu einer kleinen Routineuntersuchung. Andere Kinder werden von ihnen wildfremden Personen aus dem Kindergarten oder der Schule abgeholt und zu ebenfalls wildfremden Menschen verbracht. Von einem Moment zum anderen werden sie aus dem Familienverbund gerissen, von Eltern und Geschwistern getrennt, oft wochenlang in der Wohnung wildfremder Pflegeeltern festgehalten, ehe sie wieder in einen fremden Kindergarten oder Schule gehen dürfen und aus Angst vor den nach ihnen suchenden Eltern keinen unbeobachteten Schritt tun dürfen.

Ob Kinder sich bei der Herausnahme verzweifelt weinend wehren oder in Entsetzensstarre verfallen, spielt keine Rolle. Notfalls werden sie in Handschellen abgeführt, weil sie nicht gutwillig mitkommen wollen.

Wenn das Jugendamt derartige Maßnahmen anwendet, dienen diese angeblich dem Kindeswohl. Der Zweck scheint alle Mittel zu heiligen.

Geradezu perfide ist, dass die ihrer Kinder beraubten Eltern selbstverständlich für deren Unterhalt aufzukommen haben. Für jedes ihrer sieben Kinder wurden dafür dem Ehepaar Haase monatlich weit über 2000 Euro abverlangt. Eine Summe, die vielleicht ein Vorstandsmitglied einer Weltfirma aufbringen könnte, nicht aber der allein verdienende Familienvater, der als Handwerker in einem Handwerksbetrieb angestellt ist.

Wie diese Summe berechnet wird, bleibt undurchsichtig. Selbst wenn man die von der Bundesregierung Deutschland berechneten durchschnittlichen monatlichen Kinderkosten berücksichtigt, wäre die Summe weit geringer.

Pro Monat betrugen die privaten Konsumausgaben für jedes Kind 640 Euro. In Preisen des Jahres 2002 entspricht dieser Betrag etwa 670 Euro. Nicht einmal dann, wenn man den statistischen Gesamtwert der bezahlten und unbezahlten Leistungen für Kinder im Jahr 1998 zugrunde legt, der rund 369 Mrd. Euro, d.h. pro Kind (bzw. Jugendlichem) 1.980 Euro monatlich betrug, käme die gigantische Summe heraus, die man Haases abverlangte.

(http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/s_1064.html St. 28.3.2007) Letztendlich spielt das aber keine Rolle, da der Unterhalt der Kinder aus der Unterhaltskasse der öffentlichen Hand bestritten werden muss.

Kindesentziehung scheint ein gutes Geschäft für diejenigen zu sein, die Kindesentziehung zu ihrem Geschäft machen.

In Ländern wie Italien oder Frankreich wäre es ein Unding, dass eine Jugendbehörde Eltern ihre Kinder weg nehmen dürfte, indem sie die Kinder ohne Wissen der Eltern und ohne gültigen, sofort vorzeigbaren Gerichtsbeschluss abholen und an einem geheimen Ort verstecken. In Deutschland gehört dergleichen zum Alltag und geschieht täglich 70 Mal. Insgesamt sitzen derzeit mehr ihren Eltern durch das Jugendamt entzogene Kinder in Heimen als Verbrecher in Gefängnissen.

In den genannten EU-Ländern ist es aber auch selbstverständlich, dass Kinder nach einem unvermeidlichen Kindesentzug so schnell als möglich wieder nach Hause zu ihren Eltern kommen. In Deutschland ist Kindesentzug ganz überwiegend für immer.

Ebenso selbstverständlich ist es in anderen Ländern, dass Kinder ein eigenes Recht auf ihre beiden Elternteile haben und Umgangsverweigerung strafbar ist. Auch dann, wenn Mütter die Täterinnen sind.

Diese Selbstverständlichkeit ist da, weil die UN-Kinderrechtkonvention nicht nur unterschrieben, sondern vollständig übernommen wurde und weil der Gesetzgeber das Recht eines jeden Kindes auf seine beiden Eltern festgeschrieben hat.

In Deutschland gibt es keine eigenen Kinderrechte und kein garantiertes Recht aller Kinder auf ihre beiden Elternteile. Genau deshalb hat Deutschland die UN-Kinderrechtkonvention zwar unterschrieben, aber nicht vollständig akzeptiert.

Aus allen diesen Gründen petiere ich, die deutsche Institution Jugendamt in ihrer Struktur und Arbeitsweise, ihren Kompetenzen und der Ausbildungsqualifikation ihrer Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen zu prüfen und sicher zu stellen, dass künftig die fachliche Kompetenz der Mitarbeiter/innen eindeutig und durch regelmäßig nachweislich erfolgreich zu absolvierende Fortbildungen gesichert sowie eine zentrale, als Oberfachaufsicht fungierende Kontrollbehörde der Bundesregierung als fachkompetente und verantwortliche Beschwerdestelle und Prüfstelle eingeführt wird.

Ferner petiere ich, eine eindeutige, bundesweit einheitliche Dienstvorschrift für alle Jugendamtsmitarbeiter zu erlassen, welche klärt, nach welchen Richtlinien wie gearbeitet werden muss und welche Konsequenzen Zuwiderhandlungen und nachweisliche Fehlentscheidungen haben.

Bisher arbeiten Jugendamtsmitarbeiter nach hausinternen und daher variablen Vorschriften des Hauses, zu dem sie beruflich gehören und haben zudem die Freiheit, nach eigenem besten Wissen und Gewissen zu entscheiden.

Es gelingt so gut wie nie, sie für eine Fehlentscheidung haftbar zu machen. Im Gegenteil, Eltern, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine/n bestimmten Mitarbeiter/in richten, erleben regelmäßig, dass die Jugendamtsleitung sich vor den betreffenden Mitarbeiter stellt, der Bürgermeister als nächste Instanz vor dem Jugendamtsleiter steht und das Landesinnenministerium sich für nicht zuständig erklärt.

Diese Unantastbarkeit der beamteten oder angestellten oder freien Mitarbeiter/innen muss beendet werden, um zu gewährleisten, dass fachkompetent zum Besten eines jeden Kindes entschieden wird, ebenso fachkompetent häusliche Hilfe zur Selbsthilfe geleistet und die Erkenntnis selbstverständlich wird, dass die Liebe und Fürsorge der eigenen Eltern die Wärme ist, die Kinder brauchen, um keine traumatischen Hospitalismusschäden zu erleiden.

Endziel meiner Petition ist, dass das deutsche Jugendamt im europäischen Vergleich strukturiert werden und nach der Vorgabe der vollständig angewandten UN-Kinderrechtkonvention arbeiten muss.

Bitte benachrichtigen Sie mich über das Ergebnis meiner Petition.

(Dr. Karin Jäckel)

Zitat Ende

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Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have also to be incapable to realize them.

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