Selim,
es wurde Zeit, dass ich bei Wikipedia mal nachgearbeitet habe und dort ein
Monument gesetzt habe, was überfällig war.
Da ich diesen Nachricht auch an die Liste von Herrn Briody sende, der Sie
publiziert und auch weiterverteilt, habe ich euch alle blind einkopiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Deuts
chland
Die Änderungen im Schnelldurchlauf:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskon
vention&diff=29494140&oldid=28453427
Beiträge zu den Fällen folgen später.
Ich bin mal gespannt, wie die Löschhyänen bei Wikipedia tätig werden. Die
Links zu Eueren Webseiten trage ich noch nach, das ist immer ein Aufriss
sondergleichen.
Liebe Gruesse aus Düsseldorf
Franz J. A. Romer
Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland Germany
Tel: +49 (0)211 296652
Fax +49 (0)211 9542034
Mobil: +49 (0)172 2043664
Skype franzja
ICQ 306-045-843
mailto:me@franz-romer.com
http://www.franz-romer.com/
http://Riff-theBand.de/
how to find us:
http://www.stadtplandienst.de/link.asp?key=0a5219e2e2b2caf366d29555c95ad212
Deutsche Politik: Es reicht nicht, keine Ideen zu haben, man muss auch
unfähig sein, diese umzusetzen.
Politique allemand: Il ne suffit pas de ne pas avoir des idées, il faut
aussi être incapable de les établir.
German politics: It is not enough not to have any ideas, you have
also to be incapable to realize them.
-----Original Message-----
From: "Gertrude Lübbe-Wolff" [mailto:gertrude.luebbe-wolff@uni-bielefeld.de]
Sent: Tuesday, January 16, 2007 8:25 AM
To: me@franz-romer.com
Subject: Re: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, zum
Fall Görgülü - violation of human rights as usual in Germany -
Menschenrechtsverletzung, wie üblich in Deutschland.
Sehr geehrter Herr Romer,
eine Veröffentlichung des Artikels, den Sie ansprechen, in deutscher Sprache
ist nicht geplant.
Ich muss Sie leider um Verständnis dafür bitte, dass die Richter des
Bundesverfassungsgerichts im Übrigen schon wegen ihrer extrem hohen
zeitlichen Belastung durch die zahlreichen hier anhängigen Verfahren auf
Anfragen zu ihrer Rechtsprechung - wie Sie sich denken können, sind sie
nicht der Einzige, der solche Fragen hat - nicht mit weiteren Erläuterungen
antworten können, sondern sich auf die Bearbeitung der eingehenden Klagen
konzentrieren müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrude Lübbe-Wolff
----- Ursprüngliche Nachricht -----
Von: Franz Romer <me@franz-romer.com>
Datum: Montag, Januar 15, 2007 11:24 pm
Betreff: Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, zum
Fall Görgülü - violation of human rights as usual in Germany -
Menschenrechtsverletzung, wie üblich in Deutschland.
An: "'Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff - Richterin des
Bundesverfassungsgerichtes'" <bverfg@bundesverfassungsgericht.de>,
gertrude.luebbe-wolff@uni-bielefeld.de
Cc: Poststelle@bundesregierung.de, InternetPost@bundesregierung.de,
Poststelle@bundespraesident.de
> Düsseldorf, den 15.01.2007
>
>
>
> Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff
>
> Richterin des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat
>
>
>
> Kopien:
>
> Bundespräsident Horst Köhler
>
> Bundeskanzlerin Deutschland - Dr. Angela Merkel – weil es „nicht auf
> der
> Agenda steht"
>
> Presseverteiler
>
>
>
> Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Lübbe-Wolff,
>
>
>
> Ich wende mich an Sie aufgrund des Grundgesetzes Art. 17: „Jedermann
> hat das
> Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Bitten
> oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung
> zu
> wenden." Hier sieht man dann allerdings schon wieder welche Grenzen dem
> Souverän gezogen werden. Es steht ja nichts in dem Artikel, dass dann
> jemand
> auf Bitten oder Beschwerden antworten muss. Nun, die Verfassungsväter
> und -
> Mütter hatten sicher schon im Sinn, dass dem Souverän, der da so
unschuldig
> anfragt, auch eine Antwort zuteil wird. Nun, ich bin mal gespannt. Die
> Liste
> der Verweigerer einer Empfangsbestätigung wird einfach länger. Ich bin
> 54
> Jahre alt, zahle reichlich Steuern und beschäftige mich in meiner Freizeit
> mit freiwilligen sozialen Aufgaben, indem ich u.a. behinderte Menschen
> unterstütze, wie auch betroffenen Opfer der Scheidungs- und Sorgeindustrie
> in Deutschland und Europa.
>
>
>
> Mit Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen, den Sie im Humbold Forum
> Recht
> eingestellt haben. Dieser Beitrag ist jedoch leider in Englisch und als
> Deutscher Staatsbürger würde ich eigentlich gerne solche Äußerungen einer
> Bundesverfassungsrichterin auf Deutsch lesen wollen - wann und wo wird
> Ihr
> Beitrag im Internet sichtbar sein (1)? Auch im Deutschen Content wird
> er nur
> in Englischer Sprache ausgegeben.
>
>
>
> Ich verstehe allerdings den Inhalt Ihres Beitrages - wahrscheinlich
aufgrund
> der englischen Sprache - nicht ganz richtig und hoffe von Ihnen die eine
> oder andere Antwort zu erhalten.
>
>
>
> Sie gehörten zu der Zeit, als der fragliche Beschluss des BVerfG am
> 14.10.2004 erlassen wurde (2), dem zweiten Senat an und zwar seit dem
> seit
> April 2002. Nun lese ich von Ihnen, dass es, meines Erachtens völlig „zu
> Recht", scharfe Proteste gegeben habe (3).
>
>
>
> Ich lese weiter folgendes: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
> bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält
> einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005
> des
> Europarats). Die Konvention wurde im Rahmen des Europarats (ER)
> ausgearbeitet, am 4. November 1950 in Rom unterzeichnet und trat am 3.
> September 1953 allgemein in Kraft. Und Sie stellen diese
> Menschenrechte, zu
> denen sich unser Staat verpflichtet hat, exakt 49 Jahre später in Frage,
> indem Sie diese irgendwo unter irgendeinem nationalen Gesetz abarbeiten
> lassen. Der fragliche Artikel, der Artikel 46 der Europäischen
> Menschenrechtskonvention lautet: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten
> sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige
> Urteil
> des Gerichtshofs zu befolgen." Versteht ja, jeder, dass das in Deutschland
> nicht so sein muss.
>
>
>
> Zu „Recht" sollen hier in Deutschland Menschenrechte geschützt werden,
> denn
> das erhofft sich doch jeder Bürger gerne: da er nicht gerne
> menschenrechtsverletzt wird. Und es erhofft sich auch jeder, dass,
> falls er
> Menschenrechtsverletzt wird, und diese Menschenrechtsverletzung durch
> den
> EGMR festgestellt und verurteilt wird, dann stante pede Abhilfe geschaffen
> wird. Sie mögen bestimmt auch nicht gerne Menschenrechtsverletzt werden,
> oder?
>
>
>
> Sie bestätigen weiterhin, dass es sich beim EGMR um internationales Gesetz
> handelt. (4) Selbst unser Grundgesetz spricht doch eine deutliche Sprache,
> dass Sie auch jetzt schon wieder außer Kraft setzen wollen und verwässern.
> Lesen Sie doch mal beherzt den Art 25: Die allgemeinen Regeln des
> Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den
> Gesetzen vor
> und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des
> Bundesgebietes. Natürlich haben Sie vergessen in Ihrem Report auf
folgendes
> hinzuweisen: in der Schweiz stellt die EMRK direkt anwendbares Recht dar.
> Staatliche Grundrechte sind von jedem Bürger nicht nur aufgrund von
> verfassungsmäßigen Rechten einklagbar, sondern auch aufgrund von
allfälligen
> Rechten, die jemandem aus der EMRK zustehen. In Norwegen sichert das
Gesetz
> in Bezug auf die Stärkung des Status der Menschenrechte im norwegischem
> Recht vom 21. Mai (Gesetz Nr. 30) 1999, dass die EMRK anderen gesetzlichen
> Bestimmungen übergeordnet ist. Verstehe, dass es gute Gründe gab, dies
> hier
> nicht anzuführen. Natürlich bleiben Sie jeden Beweis für Ihre Behauptungen
> simpel schuldig (5). Und klarer kann es doch gar nicht mehr formuliert,
> werden wir im Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention –
> da muss
> ich leider wiederholen: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich,
> in
> allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des
> Gerichtshofs zu befolgen." Oder wie legen Sie das aus?
>
>
>
> Dann bin ich ja weiterhin erstaunt, wenn ich mal so Ihre Beschlüsse
> durchlese: Sie verweisen nirgendwo in einem Rechtsbehelf auf den weiteren
> Instanzenweg, der Möglichkeit des Souveräns vor den EGMR ziehen zu können.
> Dafür würde man jede Gemeindeverwaltung übel angehen. Sie schreiben simpel
> darunter: „Diese Entscheidung ist unanfechtbar." Warum verweisen Sie den
> Souverän, der da zu Ihnen kommt nicht auf den EGMR? Dass manchmal von
> Ihnen
> etwas veröffentlich wird, was nicht zur Entscheidung angenommen wird,
> verstehe ich ja. Weiss denn sonst jeder, der sich an das
> Bundesverfassungsgericht wendet und dessen Fall abgelehnt wurde, warum
> er
> abgelehnt wurde?
>
>
>
> Ein mir bekannter Ingenieur, Bert Steffens, schrieb mir zum Grundgesetz
> erhellend: „So, wie es sich mit Art. 5 GG verhält, so ist es auch
> (z.B.) mit
> Art. 6 GG. Die Forderung lautet daher: Einfachheit des GG-Textes in
> Verbindung mit einer Gesetzesbestimmtheit des (derzeit immer noch
> unbestimmten) Begriffes "Menschenwürde". Der Grund: Alle sogenannten
> "Grundwerte" müssen Bestandteil einer "Gesetzesbestimmten Menschenwürde"
> sein, deren "Katalog der Elementar-Freiheiten" (KEF) Menschenrechte aus
> vorstaatlichem Recht enthält. Die derzeitige Form der Art. 1 - 20 GG,
> sind
> formal so mies, wie eine schlechte Patentanmeldung, deren Patentansprüche
> jede Umgehung des Patentes zulassen. Ja, man hat beim GG-Text den Eindruck
> (siehe z.B. Art. 5 GG), dass dies gewollt ist, um so jede
> Einschränkung des
> vorher genannten "Grundrechtes" zu rechtfertigen. Dieser Missstand wird
> durch die "Gesetzesauslegung" der Richter, Staatsanwälte und nicht
zuletzt
> der Anwälte und Jurisprudenz Realität."
>
>
>
> Ist es das, was wir als Souverän benötigen? Ich war bisher immer der
> Meinung, dass sich auch Richter an das Gesetz halten müssen oder habe
> ich
> etwas falsch verstanden?
>
>
>
> Als ich jedoch den „ZAP-Report: Justizspiegel – Kritische Justizberichte",
> 1999, vom ehemaligen Oberlandesrichter Köln, Herrn Dr. Egon Schneider
> lass,
> war ich doch eher stark beunruhigt: er schreibt von täglich tausendfachen
> Verfahrensunrecht und von Wahnvorstellungen zur richterlichen
> Unabhängigkeit. Bislang hatte ich das nur beim Deutschen Jugendamt für
> bewiesen erachtet. Ich hoffe sehr, dass Dr. Schneider nicht noch
> psychiatrisiert wird, wie viele vor ihm.
>
>
>
> Lassen Sie uns doch beide gemeinsam beispielhaft einfach mal den Fall
> Görgülü weiter durchspielen und zwar bis zum bitteren
> Menschenrechtsverletzenden Ende:
>
>
>
> Eine Kamarilla von Größenwahnsinnig gewordenen Jugendamtsmitarbeiter (ich
> erspare Ihnen mal hier das Zitat von Prof. Kupffer – das können Sie unten
> lesen (6)) mit einer entsprechenden Adoptionsabteilung unter Zuhilfenahme
> eines wild gewordenen Adoptionsrechtsanwaltes behindert weiterhin
> menschenrechtsverletzend die Umgänge. Die Görgülüs wenden sich wieder
> an das
> FamG, dann an das OLG-Naumburg, das schickt die misshandelten Menschen
> zum
> BGH, dann schlagen sie irgendwann wieder bei Ihnen auf und weil Sie das
> erste Urteil des EGMR auch nicht umsetzten, landen diese Menschen dann
> wieder beim EGMR, der verurteilt dann wieder Deutschland (wir, der
Souverän
> zahlt das alles) und dann geht das ganze Spiel wieder von vorne los. Dann
> sagt der EGMR, dass die Urteile umgesetzt werden müssen und Sie sagen
> dann
> irgendwann wieder, dass der EGMR nicht bindend etwas vorschreiben
> kann, usw.
> usw. Irgendwann ist das betroffene und auch aufs stärkste misshandelte
> Kind
> dann 18 Jahre alt und endlich hat sich Ihr Problem erledigt. Wie
> würden Sie
> denn so was aus Sicht des Souveräns bezeichnen? Ich habe noch keinen
> besseren Ausdruck gefunden, wie revolvierende
> Menschenrechtsverletzung. Und
> im Ergebnis zersetzen Sie die Gesetze. Was für eine entwürdigende
> Vorgehensweise. Und zum Ende kommt dann so ein Justizminister, wie im
> Fall
> des 30 Jahre andauernden Rechtsstreites im Saarland und schreibt noch
> in
> einer Presseerklärung, der Menschenrechtsverletze hätte beim EGMR
verloren.
> Hier geht es doch um Menschenrechtsverletzungen, die vom EGMR festgestellt
> werden und nicht um Promille im Blut, die einen fahruntüchtig machen.
> Das
> interessanteste, in Ihrem besagten Urteil haben Sie den
Oberlandes-Richtern
> eine Rechtsbeugung ins Stammbuch geschrieben. Sie können sich vorstellen,
> dass da immer noch nichts passiert ist, ähnlich wie nach dem Dritten
Reich.
> Staatsanwaltschaften arbeiten eben für die Politiker, wie es Prof. Dr.
> Peter-Alexis Albrecht beschrieben hat. Nichts tragisches, wir müssen
> es nur
> wissen.
>
>
>
> Sie schreiben dann von einem möglichen Konflikt zwischen Europäische
> Menschenrechtskonvention (EMRK), den dazugehörigen EGMR-Urteilen und
unseren
> nationalen Gesetzen. Den Konflikt sehe ich bei der klaren Sprache der
> EMRK
> nicht und kann es gar nicht oft genug wiederholen: "Die Hohen
> Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
> Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Was
> soll
> es denn da für einen Konflikt geben? Im übrigen, nur mal so als kleine
> Korrektur Ihrer Dokumentation: es gibt Väter, diese benötigen keinen
Zusatz,
> dass sie biologische Väter sind. Sie führen so Begriffe in Ihre
> Rechtssprache ein, die keine Klarheit erzeugen. Wenn ich das dokumentierte
> Unbehagen von Dr. Egon Schneider korrekt sehe, dann haben wir es mit einem
> dramatischen Ausmaß des Verfalls der Gesetze und der Rechtssprechung
> zu tun.
> Die Leidtragenden sind wir, der Souverän. Dieser wendet sich voller
Grausen
> von der nationalen Rechtssprechung ab und von nicht nachvollziehbaren
> Gesetzen. Wenn sie, die Richter, sich weiter das Gesetz umdeutend zu Recht
> (ich sollte besser sagen zu Unrecht) zusammenschrauben, wie es so beliebt,
> dann müssen wir Ihnen weitere Fragen stellen.
>
> Das ist der zentrale Punkt: wenn schlechte und zuviel Gesetzte gemacht
> werden, kommt das sogenannte Richterrecht zum Tragen. Im Richterrecht
> interpretieren Richter klare und unklare Gesetzestexte (das nenne ich
> Willkür), obwohl dies die Aufgabe des Bundestages ist, der unklare
> Gesetzestexte schnellstens zu ändern hat. Mit dem Richterrecht (es hat
> mit
> dem Gesetz schon den Namen nicht gemein) potenziert eine Masse von
Richtern
> die Entscheidungen, jeder nach seinem Wissen und Gusto und nach seinem
> Gewissen. Und wir haben das tollste Durcheinander, wie wir es jetzt sehen.
> Hier greifen also Richter in die Gesetzgebung ein und ändern Sie und zwar
> mit täglich tausendfachem Unrecht. Das Volk hat es noch nicht so richtig
> mitbekommen.
>
>
>
> Sie erwähnen weiter, dass Deutschland immer ein williger Unterstützer
> der
> EGMR Rechtssprechung war. Diese Beschwichtigung ist fern vieler
Realitäten,
> betrachten Sie sich dagegen einmal den Fall Haase und schauen Sie was
> für
> ein menschenverachtendes Regime die Gerichte, Jugendämter,
> Verfahrenspfleger, Gutachter spielen. Ich betreue hier in Düsseldorf einen
> Fall bei dem einer Behinderten Mutter und dem Vater mit ungesetzlichen
> Mittel der Säugling nach drei Tagen entzogen wurde. Wie wollen Sie es
> denn
> schaffen, dass die Richter und Jugendamtsmitarbeiter, die noch weit mehr
> über dem Gesetz zu stehen scheinen mal lesen, was da so an
> Menschenrechtsverletzungen passiert und woher sollen das denn die
> Staatsanwälte erfahren? Alles sehr bestürzend.
>
>
>
> Sie erwähnen dann weiter, dass eine Änderung dieser Diskrepanzen durch
> eine
> Änderung von Gesetzen herbeizuführen wäre. Gestern kam ein interessanter
> Bericht im Fernsehen, der mir erzählt wurde. Der nette Mensch, der mir
> von
> diesem Fernsehreport berichtete, war zunächst der Meinung, dass man Leute
> von der Strasse befragt habe, zum geplanten Gesundheitsgesetz, weil die
> Antworten so hanebüchen waren, dass dieser Eindruck entstand. Tatsächlich
> hat man Besucher eines CDU-Parteitages befragt. Noch Fragen? Die deutsche
> Gewaltenteilung ist schon länger mit dem Eisberg kollidiert. Natürlich
> müssen wir uns weiter fragen, wenn ein Land ca. 64.000 Straftäter in den
> Anstalten sitzen hat und wenn auf der anderen Seite ca. 54.000 Kinder
> in
> Heimen herumhängen plus die Menge die Pflegefamilien zu Recht oder Unrecht
> bei sich haben. Und warum das natürliche Recht von Vätern und Müttern,
> nämlich mit Ihren Kindern mindestens Umgang zu haben, mit allen Tricks
> und
> Mitteln mit Hilfe der Gerichte verhindert wird.
>
>
>
> Sie haben es in Ihrem Expose gut erkannt: es ist ein Systemproblem, mit
> welchem wir beschäftigt sind. Allerdings mit einem größeren, wie Sie es
> wahrhaben wollen. Der Sürmeli-Fall, den Sie erwähnen: wenigstens lässt
> er
> sich in Österreich nachlesen, wenn auch nicht auf der Homepage der
> Justizministerin. Machen Sie so weiter wie bisher, wird uns allen das
> System
> um die Ohren fliegen. Ich kenne sie gut, die Zeit, in der ein paar völlig
> Verirrte hier als Terroristen unterwegs waren und wir den ersten
Bürgerkrieg
> in Brockdorf hatten. Lesen Sie Bücher wie „Wendemanöver". Oder lesen Sie
> über die abgrundtiefe Schlechtigkeit von Richtern, wie im Buch, „Der
> Deutschland-Clan". Wenn der Staat, und das sind wir alle – auch Sie -
> keine
> vernünftigen Antworten mehr bereithält oder diese nur auf Englisch
> publiziert, dann haben wir ein Fundamental Problem – es hat nur noch einer
> so richtig gemerkt. Wir arbeiten jedoch daran.
>
>
>
> Wir als Souverän müssen uns dann fragen, ob die offenkundige
> Nichtaufarbeitung des Dritten Reiches zu so etwas führt, wie wir das heute
> feststellen, wir müssen dann ebenfalls fragen, mit welcher demokratischen
> Legitimation eigentlich Richter an den normalen Gerichten, LG und OLGs
> gewählt werden und warum dies auf Lebzeit geschieht und warum deren
> Vorgesetze die jeweiligen Justizminister sind. Und wie es sich so mit
> der
> Arbeitsmoral dieser Richter verhält. Wir müssen ebenfalls fragen,
> warum sich
> der Bundesgerichtshof sogar seine Rechtsanwälte aussuchen kann. All diese
> Fragen müssen Sie sich nicht nur stellen, sondern auch mit Antworten bitte
> versehen. Das klingt doch alles mehr als pervers.
>
>
>
> Ich danke Ihnen für eine ehestmögliche Antwort.
>
> Herr Papier hat es ja leider auch nicht für notwendig erachtet auf mein
> letztes, besorgtes Schreiben vom 17.12.2006 zu antworten.
Verfassungsgesetz
> versus Verfassungswirklichkeit oder was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem
> Rindvieh noch lange nicht erlaubt? Da ich auch von Frau Merkel noch nicht
> einmal eine Eingangsbestätigung habe, auf meine Informationen und
> Fragen zum
> Jugendamt am 22.12.2006 bekommen habe, obwohl Sie dazu im Fernsehen extra
> aufgerufen hat, spricht eine weitere deutliche Sprache. Ich schreibe nicht
> zum Spass, sondern weil ich ernstliche Sorgen habe. Das ist so
> ähnlich, wie
> bei Frau von der Leyen, die sich weigert wichtige Informationen bearbeiten
> zu lassen und sich stattdessen mit der nächsten, ungesetzlich eingeführten
> Geldvernichtungsmaschine „Gender Mainstreaming" beschäftigt, obwohl
> wissenschaftlich das glatte Gegenteil bewiesen ist. Wir durften schon
> Beeinflusser am Bundesverfassungsgericht erleben, die aus der selben Ecke
> kamen, wie die Leute, die nun Frau von der Leyens Bürokorridore mit Gender
> Mainstreaming Aktivitäten beschäftigen. Es ist nicht schön zu sehen, wie
> unser Staat hier erlegt wird von den Parteien, die ihn gekapert haben
> und
> von Einflussgruppen.
>
>
>
>
>
>
>
> Ihr nachdenklicher
>
>
>
> Franz J. A. Romer
>
> Wildenbruchstrasse 107
>
> 40545 Duesseldorf-Oberkassel
>
> Deutschland
>
>
>
>
>
> Tel: +49 (0)211 296652
>
> Fax: +49 (0)211 9542034
>
> Mobil: +49 (0)172 2043664
>
>
>
> E-Mail: me@franz-romer.com
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
> Quellen:
>
>
>
>
>
> (1)
>
http://www.humboldt-forum-recht.de/25e5b3432906b5e88064f6b39066bbcb/english/
> publications/deckblatt.html?artikelid=135
>
>
http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=1
> 35
>
>
>
> und
>
>
http://www.humboldt-forum-recht.de/druckansicht/druckansicht.php?artikelid=1
> 35
>
>
>
>
>
> (2) <
> http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
>
>
>
> L e i t s ä t z e
>
> zum Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2004
>
>
>
> - 2 BvR 1481/04 -
>
>
>
> Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die
> Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der
> Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen
> Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer
> Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer
> Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht
> verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in
> Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.
>
>
>
> Bei der Berücksichtigung von Entscheidungen des Gerichtshofs haben die
> staatlichen Organe die Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung in
> ihre
> Rechtsanwendung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es
> sich bei
> dem einschlägigen nationalen Recht um ein ausbalanciertes Teilsystem des
> innerstaatlichen Rechts handelt, das verschiedene Grundrechtspositionen
> miteinander zum Ausgleich bringen will.
>
>
>
>
>
> (3) ("The president of the European Court of Human Rights (ECtHR), Lucius
> Wildhaber, expressed his concern about this decision (Fn. 2) , and he
> was
> not the only one to interpret it as denying binding force to ECtHR
judgments
> and setting a bad example with counterproductive effects in other
> countries." und "What aroused particular criticism is that the Court used
> the terms "take into account" and "consider" (rather than: abide by,
> obey or
> implement) to specify the national courts´ duties in dealing with ECtHR
> judgments, that it referred to certain reservations of "sovereignty",
> and
> that it seemed to disapprove of enforcing ECtHR judgements in a
"schematic"
> way (Fn. 5)"
>
>
>
> (4) The Convention, as an international agreement, is binding upon the
> states party to it.
>
>
>
> (5) The Convention itself, however - as the FCCt points out with reference
> to relevant decisions of the ECtHR -, does not determine the internal
> mechanisms by which member states secure that its organs will observe
> the
> Convention; its imperatives are output-oriented. Accordingly, different
> states party to the Convention have chosen different ways of
> integrating it
> into their national legal systems (Fn. 6) . Some states accord it the
> status
> of constitutional law (Austria) or even give it precedence over any
domestic
> law, including the constitution (Netherlands). In a greater number of
> western and eastern European countries, the Convention ranks below the
> constitution, but above normal statutory law. In others,
>
> it has just the status of normal statuory law.
>
>
>
> (6)
>
>
>
>
>
> Wikipedia:
>
> <http://de.wikipedia.org/wiki/EGMR
>
>
>
> <
> http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
>
>
>
> Görgülü - http://willkuer.vafk.de/TBlesen.htm
>
>
>
> Haase - http://www.kinderklau.net/
>
>
>
>
>
>
>
> <
> http://www.coe.int/t/commissioner/About/welcome_en.asp
>
>
>
> The time has come to move from rhetoric to genuine reforms. My
> ultimate goal
> will be to achieve tangible results in pushing for the implementation
> of
> governmental commitments and in advancing the development of human
> rights-based democratic cultures. I hope that many of you will join me
> in
> this endeavour.
>
>
>
> Thomas Hammarberg, Commissioner for Human Rights
>
>
>
> Strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes
>
>
>
> Ein weiteres Zitat bringt es noch klarer auf den Punkt: Prof. Dr. Heinrich
> Kupffer, 1996 / 1997 in Karin Jäckel, Das Urteil des Salomon, 2005, S.
> 380 f
> – also schon 1996 und damit fünf Jahre nach der Einführung des neuen
> Gesetzes:
>
> „Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung
> eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen
> Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige
> Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und
> Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und
> halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz
> aufrecht. Für
> die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz
> legale
> Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer
> Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im
> Umkreis nach
> dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf
> inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher
Ausforschungen
> kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner
amtlichen
> Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das
verwehrt
> wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften,
> selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder
immense
> Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht
> keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem
> ein
> Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es
mangelt
> aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern
> auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte
Heimleiter
> müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen
> Kompetenz weit
> unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene
Einrichtung
> zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles
bedeutet,
> dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen
> Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt,
> andere zu
> kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst
> daran
> glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne
> ich den
> strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer
chronischen
> Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz." – Soweit Prof. Dr.
> Heinrich Kupffer. Da diese Informationen sehr eindeutig sind,
> benötigen sie
> keinen weiteren Kommentar von mir.
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
>
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